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0278/2020

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.02.2020, TOP 12.7.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6692 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/153 
153/1 
Vorlagen-Nummer 
 0278/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 
Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 
Der im Winter 2019 für den Stadtbezirk Ehrenfeld für das Jahr 2030 prognostizierte Bevölkerungs-
stand wurde laut den Stadtteilinformationen bereits Ende 2018 erreicht. In Bickendorf befinden sich 
die Bauvorhaben der GAG an der Venloer Straße, am Rochusplatz sowie am Häuschensweg in der 
Fertigstellungsphase; die Ossendorfer Gartenhöfe werden nach und nach abgerissen und neu errich-
tet. Darüber hinaus befinden sich große Bauvorhaben in Ehrenfeld in verschiedenen Entwicklungs-
phasen, die hoffentlich vor 2030 abgeschlossen sein werden: Heliosgelände, Güterbahnhofgelände, 
Siemensgelände oder Max-Becker-Gelände.  
 
Als Grundlage für die Prognose werden verschiedene Annahmen genannt bspw. der Verbindlich-
keitsgrad von Neubauplanungen, wobei unsichere Fertigstellungshorizonte keine Berücksichtigung 
finden konnten. Gleichzeitig wird genannt, dass Neuberechnungen insbesondere bei veränderten 
Planungen spätestens in drei Jahren erfolgen werden. 
  
Daraus ergeben sich für uns folgende Fragestellungen: 
 
1. Welche Bauvorhaben im Stadtbezirk Ehrenfeld konnten für die Vorausberechnung bis 
2030 einbezogen werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für künftige Neubaugebiete müssen konkrete Angaben zur Menge und Bezugsreife der angestrebten 
Geschoss- und Einfamilienhausbebauung vorliegen, um sie in der Bevölkerungsvorausberechnung 
berücksichtigen zu können. Für die aktuelle Vorausberechnung war der Planungsstand Mai 2018 
ausschlaggebend. Mögliche Gebiete für Neubauvorhaben wie das Siemensgelände oder das Max-
Becker-Gelände waren zum damaligen Zeitpunkt noch nicht ausreichend konkret und wurden somit 
nicht einbezogen.

2 
 
 
Folgende Bauvorhaben wurden bis 2030 berücksichtigt: 
Stadtteil Bauvorhaben 
401 / Ehrenfeld 
Alsdorfer Straße, Ehem. Güterbahnhof Köln-
Ehrenfeld, Heliosgelände, Leyendecker Str., 
Melatengürtel/Grüner Weg 
402 / Neuehrenfeld Keine Bauvorhaben 
403 / Bickendorf Erlenweg, Häuschensweg, Rochusplatz 
404 / Vogelsang Seeadlerweg 
405 / Bocklemünd/Mengenich Keine Bauvorhaben 
406 / Ossendorf Butzweilerhofallee 
 
2. Wie werden die im Stadtentwicklungskonzept Wohnen genannten Selbstläufer und Po-
tentiale der Innenentwicklung mit einbezogen und in welchen Quantitäten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die kleinteiligen Innenentwicklungspotenziale umfassen verschiedene Elemente: Berücksichtigt wer-
den Baulücken, Um- und Ausbaupotenziale im Bestand aber auch Ersatzbedarf. Grundlage für die 
Ermittlung der zukünftigen Potenziale sind u.a. das Baulückenkataster sowie Auswertungen der Bau-
fertigstellungsanzeigen. Bei der Potenzialabschätzung wurde berücksichtigt, in welcher Lage (Innen-
stadt, Innenstadtrand, Stadtrand) sich der jeweilige Stadtteil befindet. Gesamtstädtisch wurde für die 
nächsten Jahre mit einem Innenentwicklungspotenzial von ca. 1.200 WE pro Jahr gerechnet. Für den 
Stadtbezirk Ehrenfeld wurden für den gesamten Zeitraum 2018 bis 2030 rund 1.500 WE in die Prog-
nose einbezogen. 
 
3. Wie sieht die demografische Struktur der Erstbeziehenden von Neubau-Wohneinheiten 
aus? 
 
Antwort der Verwaltung: 
In den Jahren 2010 bis 2017 gab es 3.260 Erstbeziehende von Neubau-Wohneinheiten im Stadtbe-
zirk Ehrenfeld. Die Verteilung nach Altersgruppen sah folgendermaßen aus: 
Altersgruppe Anteil in Prozent 
unter 18 Jahre 14,4% 
18 bis unter 30 Jahre 31,5% 
30 bis unter 45 Jahre 39,3% 
45 bis unter 65 Jahre 11,7% 
65 bis unter 80 Jahre 2,6% 
80 Jahre und älter  0,5% 
gesamt 100,0%

3 
 
Aus den Zuzügen in Neubau innerhalb dieses Referenzzeitraums wurden für die Vorausberechnung 
die Quoten zur demografischen Verteilung der prognostizierten Neubauzuzüge berechnet.  
 
4. Welche Haushaltsgröße je Neubau-Wohneinheit wird angenommen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Auch die sogenannten Erstbelegungsquoten für Neubau-Wohneinheiten berechnen sich aus den 
Neubauzuzügen der Vergangenheit (2010-2017) in den jeweiligen Stadtteilen. 
Stadtteil Personen je Wohneinheit 
401 / Ehrenfeld 2,4 
402 / Neuehrenfeld 2,5 
403 / Bickendorf 2,5 
404 / Vogelsang 2,4 
405 / Bocklemünd/Mengenich 3,0 
406 / Ossendorf 2,5 
 
5. Welche Bedeutung/Auswirkung hat die Vorausberechnung für die Planung, Priorisierung 
bzw. Durchführung von Schul-, Kitabau etc.? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Fortschreibungen der Schulentwicklungsplanung und der Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung 
werden gegenwärtig von der zuständigen Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung im 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport auf der Grundlage der nunmehr vorliegenden kleinräumigen 
Ergebnisse der städtischen Bevölkerungsprognose erarbeitet. Diese Fortschreibungen und die damit 
verbundenen aktualisierten Bedarfsfeststellungen werden aufgrund der Komplexität der erforderlichen 
Analysen noch Zeit in Anspruch nehmen.  
Es ist darauf hinzuweisen, dass kleinräumige, also stadtbezirks- und stadtteilbezogene Ergebnisse 
der neuen städtischen Bevölkerungsprognose für die Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
elementar sind, weil sich nur auf ihrer Grundlage Entwicklungen und Bedarfe im Stadtgebiet genauer 
lokalisieren lassen, und zwar Grundschulbedarfe und Bedarfe an Kindertagesbetreuung auf Stadtteil-
ebene und Bedarfe im Bereich der weiterführenden Schulen auf stadtbezirklicher Ebene.  
 
6. Wann wird die Prognose aktualisiert bzw. den (bekannten) Fertigstellungstellungshori-
zonten entsprechend angepasst? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Planmäßig erfolgt eine Neuberechnung alle drei Jahre, also im Jahr 2021 mit dem Ausgangsjahr 
2020. Im Frühjahr 2020 findet ein Abgleich mit den aktuellen Zahlen von 2019 statt. Eine vorgezoge-
ne Neuberechnung kommt in Frage, wenn sich Annahmen grundlegend verändert haben sollten und 
somit die prognostizierten Zahlen von den tatsächlichen aktuellen Zahlen stark abweichen.

4 
 
 
 
Ergänzende Anmerkung der Verwaltung 
Beim Abgleich der prognostizierten und tatsächlichen Bevölkerungszahlen in einem Jahr ist die Be-
völkerung mit Hauptwohnsitz heranzuziehen. Zum 31.12.2018 lebten 108.815 Personen mit Haupt-
wohnsitz im Stadtbezirk Ehrenfeld. In der Prognose wurde für 2018 ein Bestand von 107.904 Perso-
nen berechnet. Die Prognose unterschätzt folglich die tatsächliche Entwicklung um rund 900 Perso-
nen. Besonders die Zuzüge in die Stadtteile Ehrenfeld und Ossendorf fielen stärker aus als ange-
nommen. Ein Abgleich der neuen Zahlen für das Jahr 2019 wird zeigen, ob sich diese Entwicklung 
fortgesetzt hat.

Beratungsverlauf (1)

03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0278/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.01.2020
Erstellt
27.01.2020 09:24