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Grünschnitt am angedachten Mehrgenerationenspielplatz Matthias-Müller Straße, Köln-Rath/Heumar

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0120/2019 vom 23.01.2019

Stand: Am 07.02.2019 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer AN/0120/2019 Stand: 05.06.2025 Sachstandsbericht Grünschnitt am angedachten Mehrgenerationenspielplatz Matthias-Müller Straße, Köln- Rath/Heumar Antrag der CDU-Fraktion vom 23.01.2019 Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Plangrundstück am angedachten Mehrgenerationenspielplatz Matthias-Müller Straße, Köln-Rath/Heumar, einen deutlichen Rückschnitt der Gräser und insbesondere Sträucher vorzunehmen, so dass das Grundstück wenigstens als Spielfläche für die Kinder genutzt wer- den kann. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen, wie etwa Ausschilde- rung „Keine Hundefreilauffläche“ und Aufstellen von Mülleimern mit Hunde- kottüten zu ergreifen, um zu verhindern, dass das Grundstück weiter zu einem Hundeklo verkommt und die Geruchsbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht weiter zunimmt. 3. Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung des Spielplatzes mit höherer Pri- orität zu betreiben und der Bezirksvertretung Kalk einen verbindlichen Umset- zungszeitplan vorzulegen. Status in Bearbeitung erledigt 2 Aktueller Bearbeitungsstand: Zu Punkt 1: Bei der Fläche an der Matthias-Müller Straße in Rath-Heumar handelt es sich um so genanntes „ungeordnetes Grün“. Eine Planung für dieses Grundstück ist derzeit nicht vorgesehen. Entsprechend kann das Grundstück aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht in Gänze gepflegt werden, sondern lediglich bei Bedarf verkehrssicherungs- pflichtig entlang der Grundstücksgrenze. Zu Punkt 2: Die gewidmeten Hundefreilaufflächen im Kölner Stadtgebiet sind mit Schildern ge- kennzeichnet und über die Homepage der Stadt Köln einsehbar. Im Zuge der stadt- weiten einheitlichen Vorgehensweise ist die Beschilderung „Keine Hundefreilaufflä- che“ nicht realisierbar. Zu Punkt 3: Grundsätzlich besteht im Stadtteil Rath-Heumar Bedarf für die Herrichtung zusätzli- cher öffentlicher Spielflächen für Kinder und Jugendliche. Die von der Bezirksvertretung für einen Mehrgenerationenplatz vorgeschlagene Flä- che ist nicht als Spielfläche gewidmet, eine solche Nutzung wird jedoch von der Ver- waltung grundsätzlich unterstützt. Die konzeptionelle Fortschreibung der Spielraumplanung für den Zeitraum 2025 bis 2030 wurde am 13. Februar 2025 vom Rat der Stadt Köln beschlossen (2960/2024). Bestandteil dieser Fortschreibung ist eine zukünftig bezirksübergreifende Priorisierung von Maßnahmen der Kategorien Neugestaltungen und Neuanlagen auf der Grundlage von Priorisierungskriterien, die in einem dialogischen Prozess mit den Bezirksbürger- meister*innen und den Fraktionen der Bezirksvertretungen gemeinsam entwickelt wur- den. Im Fachgespräch mit der Bezirkspolitik am 29.08.2024 wurden die möglichen Neuan- lagen von Spielplätzen auf Basis gemeinsam entwickelter Kriterien im Sinne einer stadtweiten Priorisierung neu bewertet. Für den Stadtteil Rath hat sich die Bezirksver- tretung ausdrücklich für diesen Standort und die Entwicklung der Fläche ausgespro- chen und ihn aufgrund seiner guten Erreichbarkeit und der hohen Interessenlage der umliegenden Bewohnerschaft relativ hoch priorisiert. Die Verwaltung wird daher die Ausgestaltung der Fläche für eine generationsübergreifende multifunktionale Nutzung prüfen. Im Fachgespräch hat sich die Jugendverwaltung mit der Bezirksvertretung auf einen zeitnahen Ortstermin verständigt, um die Möglichkeiten für die gewünschte Mehrgenerationen-Nutzung auszuloten. Hierbei ist grundsätzlich zu beachten, dass nur die als Kinderspielplatz ausgewiese- nen planungsrechtlich gesicherten Spielflächen immissionsschutzrechtlich geschützt sind und nach geltender Rechtsprechung nur hier Freizeitlärm von der benachbarten Wohnbebauung toleriert werden muss. Diesen besonderen Schutz genießen Grünan- lagen mit multifunktionalen Sportgeräten nicht. 3 Aufgrund dieser Rechtslage kann in der Regel kein Angebot für ältere Menschen auf einem Spielplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung bereitgestellt werden. Dazu kommt, dass ein Großteil der Fitnessgeräte für Erwachsene bzw. ältere Men- schen aufgrund der Sicherheitsbestimmungen nur ab dem 14. Lebensjahr genutzt werden dürfen. Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung wird gebeten, Mittel für weiterführende Maßnahmen für die Flä- che des Plangrundstück am angedachten Mehrgenerationenspielplatz Matthias-Mül- ler-Straße, Köln Rath-Heumar bereitzustellen. Ortstermin zur Auslotung der Möglichkeiten für die gewünschte Mehrgenerationen- Nutzung. Erstellung eines Umsetzungszeitplans zur Vorlage bei der Bezirksvertretung Kalk.
  • Antrag CDU AN-0120-2019

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    Konto: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8) Gleichlautend Eingang beim Bezirksbürgermeister: 23.01.2019 AN/0120/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019, TOP 7.7 Grünschnitt am angedachten Mehrgenerationenspielplatz Matthias-Müller Straße, Köln-Rath/Heumar Antrag der CDU-Fraktion vom 23.01.2019 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Pagano, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, seit mehreren Jahren ist auf einem der Baugrundstücke ein Mehrgenerationen- Spielplatz geplant. Dieser Spielplatz war dabei ein bewusst gesetzter gestalterischer Aspekt im Bebauungsplan für das Neubaugebiet, u.a. auch um das neue Wohngebiet für Familien mit Kindern aber auch für Senioren attraktiver zu machen. Leider ist es bisher bei den Planungen und Absichtsbekundungen geblieben und das für den Spielplatz freigehaltene Grundstück wuchert immer mehr zu und wird von Hunde- besitzern immer wieder als Freiluft-Klo für ihre Vierbeiner genutzt. Die Bezirksvertretung beschließt daher: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Plangrundstück am angedachten Mehr- generationenspielplatz Matthias-Müller Straße, Köln-Rath/Heumar, einen deutli- chen Rückschnitt der Gräser und insbesondere Sträucher vorzunehmen, so dass das Grundstück wenigstens als Spielfläche für die Kinder genutzt werden kann. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen, wie etwa Ausschilderung „Keine Hundefreilauffläche“ und Aufstellen von Mülleimern mit Hundekottüten z u ergreifen, um zu verhindern, dass das Grundstück weiter zu einem Hundeklo ver- kommt und die Geruchsbelästigung für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht weiter zunimmt. Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE - 2 - 3. Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung des Spielplatzes mit höherer Prio- rität zu betreiben und der Bezirksvertretung Kalk einen verbindlichen Umset- zungszeitplan vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Schuiszill gez. Clemens Müller CDU-Fraktionsvorsitzender CDU-Bezirksvertreter

Beratungsverlauf

  1. 07.02.2019

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 7.7, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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