4212/2019
Öffnung von Einbahnstraßen in Köln Ehrenfeld für den gegenläufigen Radverkehr
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Anlage 1 - Lageplan Hüttenstraße
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IND M M A M 4.00 3.88 3.642.13 2.80 7.83 2.23 7.64 2.97 1.50 6.39 7.80 2.50 III P175 a P77 Eingang Eingang Eingang KVB Linie 142 (20min Takt) B U S X Fahrbahn3.53 B 1,0/1,0 an vorh. Schild zusätzl. das Schild (VZ 1022-10) anbringen Diesen Bereich evtl. abpollern gegen parkende Autos Herstellung eines Gehwegs Kostenträger ist die Deutsche Bahn Poller gegen Falschparker setzen! Bordsteinabsenkung +-0,00cm S 1/1 VZ ZZ 1022-10 VZ 240 ZZ 1000-32 oberhalb vom VZ 205 anbringen VZ ZZ 1022-10 VZ ZZ 1022-10 ZZ 1000-32 Maßnahme: M 1: Geplant: Datum: Amtsleiter/-in (66) Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer: x Gezeichnet: 200 Bezirk 4_Hüttenstraße.dpn 1780 mm 297 mm (661-43) gez. M. Albrech 16.09.2019 im Bereich der Hüttenstr. H. Colmer 15.02.19 Zdralek 01 Einschleusung für den Radverkehr gez. H. Colmer 2 0.09.2019 (661-43) gez. C. Dörkes 23.09.2019 gez. K. Harzendorf 24.09.2019 Anlage
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 661/4 Vorlagen-Nummer 4212/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 Öffnung von Einbahnstraßen in Köln Ehrenfeld für den gegenläufigen Radverkehr Die Verwaltung hat eine Planung erarbeitet, um die Hüttenstraße in Köln-Ehrenfeld für den gegenläu- figen Radverkehr zu öffnen (siehe Anlage 1). Die Hüttenstraße gilt als wichtige Verbindung für den Radverkehr, um zum Beispiel zum Bahnhof Ehrenfeld zu gelangen. Im Bereich der Einmündung der Ottostraße wird der Straßenraum der Hüttenstraße durch eine Grün- fläche verschmälert und zusätzlich durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge eingeengt. Damit die Hüttenstraße für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden kann, werden in diesem Bereich Poller aufgestellt, um das Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern. Durch das Aufstellen von Pollern ist die Straße in diesem Bereich ausreichend breit, um den Radverkehr in Gegenrichtung zu erlauben. Im Einmündungsbereich der Ottostraße werden die Beschilderung und die Haltelinie im Zuge der Planung angepasst. Vor dem Knotenpunkt Hüttenstraße/Ehrenfeldgürtel sieht die Planung vor, den Radfahrenden durch eine markierte Fahrradschleuse auf die Nebenanlage zu führen. Dieser Bereich wird der Planung entsprechend als gemeinsamer Fuß- und Radweg (VZ 240) beschildert. Die Schaffung einer ausreichenden Straßenraumbreite im Bereich der Einmündung der Ottostraße und der Fahrradschleuse im Knotenpunktbereich Hüttenstraße/Ehrenfeldgürtel ermöglicht es, die Hüt- tenstraße in Gegenrichtung der Einbahnstraße für den Radverkehr zu öffnen. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Hüttenstraße sind im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung vorgesehen. Die Baukoordination der Wiederherstellung des südlich gelegenen Gehwegs in der Hüttenstraße wird noch mit der Deutschen Bahn Netz AG abgestimmt. Anlage: Lageplan Hüttenstraße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4212/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 13.01.2020
- Erstellt
- 03.12.2019 10:23