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4212/2019

Öffnung von Einbahnstraßen in Köln Ehrenfeld für den gegenläufigen Radverkehr

Mitteilung BV 13.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.02.2020, TOP 12.8

Anlage 1 - Lageplan Hüttenstraße

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Mitteilung BV

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Anlage 1 - Lageplan Hüttenstraße

925 Zeichen

IND
M
M
A
M
4.00
3.88
3.642.13
2.80
7.83
2.23
7.64
2.97 1.50 6.39
7.80
2.50
III
P175 a
P77
Eingang
Eingang
Eingang
KVB Linie 142 (20min Takt)
B
U
S
X
Fahrbahn3.53
B 1,0/1,0
an vorh. Schild zusätzl.
das Schild (VZ 1022-10) anbringen
Diesen Bereich evtl.
abpollern gegen parkende Autos
Herstellung eines Gehwegs
Kostenträger ist die Deutsche Bahn
Poller gegen Falschparker setzen!
Bordsteinabsenkung +-0,00cm
S 1/1
VZ ZZ 1022-10
VZ 240
ZZ 1000-32
oberhalb vom
VZ 205 anbringen
VZ ZZ 1022-10
VZ ZZ 1022-10
ZZ 1000-32
Maßnahme:  M  1:
Geplant:
Datum:
Amtsleiter/-in (66) Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer:
x
Gezeichnet:
200
Bezirk 4_Hüttenstraße.dpn 1780 mm 297 mm
(661-43)
gez. M. Albrech
16.09.2019
im Bereich der Hüttenstr.
H. Colmer
15.02.19
Zdralek
01
Einschleusung für den Radverkehr
gez. H. Colmer
2
0.09.2019
(661-43)
gez. C. Dörkes
23.09.2019
gez. K. Harzendorf
24.09.2019
Anlage

Mitteilung BV

2040 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/3 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 4212/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 
 
Öffnung von Einbahnstraßen in Köln Ehrenfeld für den gegenläufigen Radverkehr 
Die Verwaltung hat eine Planung erarbeitet, um die Hüttenstraße in Köln-Ehrenfeld für den gegenläu-
figen Radverkehr zu öffnen (siehe Anlage 1). Die Hüttenstraße gilt als wichtige Verbindung für den 
Radverkehr, um zum Beispiel zum Bahnhof Ehrenfeld zu gelangen.  
 
Im Bereich der Einmündung der Ottostraße wird der Straßenraum der Hüttenstraße durch eine Grün-
fläche verschmälert und zusätzlich durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge eingeengt. Damit die 
Hüttenstraße für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden kann, werden in diesem Bereich 
Poller aufgestellt, um das Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern. Durch das Aufstellen von Pollern 
ist die Straße in diesem Bereich ausreichend breit, um den Radverkehr in Gegenrichtung zu erlauben. 
Im Einmündungsbereich der Ottostraße werden die Beschilderung und die Haltelinie im Zuge der 
Planung angepasst.  
 
Vor dem Knotenpunkt Hüttenstraße/Ehrenfeldgürtel sieht die Planung vor, den Radfahrenden durch 
eine markierte Fahrradschleuse auf die Nebenanlage zu führen. Dieser Bereich wird der Planung 
entsprechend als gemeinsamer Fuß- und Radweg (VZ 240) beschildert.  
 
Die Schaffung einer ausreichenden Straßenraumbreite im Bereich der Einmündung der Ottostraße 
und der Fahrradschleuse im Knotenpunktbereich Hüttenstraße/Ehrenfeldgürtel ermöglicht es, die Hüt-
tenstraße in Gegenrichtung der Einbahnstraße für den Radverkehr zu öffnen.  
 
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Hüttenstraße sind im Rahmen des Radverkehrskonzeptes 
Ehrenfeld weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung vorgesehen.  
 
Die Baukoordination der Wiederherstellung des südlich gelegenen Gehwegs in der Hüttenstraße wird 
noch mit der Deutschen Bahn Netz AG abgestimmt.  
 
 
Anlage: 
Lageplan Hüttenstraße

Beratungsverlauf (1)

03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4212/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
13.01.2020
Erstellt
03.12.2019 10:23