V/0670/2021
Sachstand und weiteres Verfahren zur Tarifmaßnahme des WestfalenTarifes zum 01.08.2022
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Berichtsvorlage
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V/0670/2021 V/0670/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Sachstand und weiteres Verfahren zur Tarifmaßnahme des WestfalenTarifes zum 01.08.2022 Beratungsfolge 15.09.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 29.09.2021 Hauptausschuss Bericht 29.09.2021 Rat Bericht Bericht: Mit der vorliegenden Vorlage wird ein kurzer Überblick zur gegenwärtigen Ausgangslage der Tarif- maßnahme 2022 bei den regionalen Preisstufen im ÖPNV gegeben und das weitere Vorgehen skiz- ziert. Sie dient somit zur Unterstützung des begonnenen Diskussionsprozesses. Die Stadt Münster ist hiervon nicht unmittelbar betroffen, da der Rat in eigener Zuständigkeit über die für das Stadtgebiet Münster geltende Preisstufe „0“ entscheidet. Hierzu finden derzeit Gespräche zwischen den Stadtwerken Münster und der Verwal tung statt, auch, was eine erneute sogenannte „Null-Runde“ für wirtschaftliche Auswirkungen hat und welche Ausgleichsmechanismen zur Verfü- gung stehen. Die Ergebnisse der Abstimmung und mögliche Handlungsoptionen werden den Rats- gremien in einer gesonderten Vorlage im 4. Quartal 2021 zur Erörterung und Beschlussfassung vor- gelegt. Die Ticketpreise des WestfalenTarifes werden in der Regel jährlich am 01. August angepasst. In der Verbandsversammlung des ZVM kam der Wunsch auf, diese Maßnahmen so frühzeitig in den politi- schen Gremien des ZVM, der Münsterlandkreise und der Stadt Münster zu beraten, dass die kommu- nalen Vertreter in der Tarifgemeinschaft und im WestfalenTarif -Ausschuss ein Meinungsbild mitneh- men können. Änderungen im überregionalen Tarifangebot des WestfalenTarifes werden durch den Westfalen Tarif- Ausschuss (WTA) beschlossen. Hier sind über 60 erlösverantwortliche Verkehrsunternehmen (ÖPNV und SPNV) vertreten . Die Kreise Coesfeld, Warendorf und Borken haben durch ihre Brutto - Verkehrslinien ebenfalls Sitze und Stimmen im WTA. Zusätzlich werden sie, wie auch die Stadt Müns- ter und der Kreis Steinfurt durch die RVM bzw. die Stadtwerke Münster im WTA vertreten. Als Aufga- benträger für den SPNV bzw. als Auftraggeber für SPNV-Bruttoleistungen ist auch der NWL im WTA vertreten. Amt für Mobilität und Tiefbau 08.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Milde Telefon: 492-6500 Milde@stadt-muenster.de - 2 - V/0670/2021 Das gleiche System gilt für die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe wo die wirtschaftlich be- deutsameren Preise der unteren Preisstufen bis zur Preisstufe 5M entschieden werden. Die o.g. Partner sind hier – allerdings beschränkt auf den Raum Münsterland – gleichfalls Gesellschafter mit Sitz und Stimme. Die hohe Anzahl der Mitwirkenden beim Abstimmungsprozess innerhalb des WestfalenTarifes und die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen der Beschlüsse erforder t eine intensive Beratung und ei- nen relativ langen zeitlichen Vorlauf. Die Informationen über die mögliche Ausrichtung der Tarifent- wicklung und über den aktuellen Verhandlungsstand erfolgen in der ZVM -Verbands-versammlung, den Kreistagen und dem Rat der Stadt Münster oft sehr kurzfristig. Um dieser unbefriedigenden Si- tuation entgegenzuwirken und die Gestaltungsmöglichkeiten im Vorfeld der politischen Beratungen zu erweitern, werden die möglichen Tarifmaßnahmen nun frühzeitiger aufgegriffen. So wurden diese bereits im Juni 2021 in die Verbandsversammlung des ZVM eingebracht und werden in der Ver- bandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland (ZVM) in seiner Sitzung am 27.09.2021 erstmals beraten. Auch unter dem Eindruck, dass der ÖPNV durch die Corona -Pandemie bis heute erhebliche Fahr- gastverluste zu verzeichnen hat und sich nur langsam da von erholt, erscheint es naheliegend, die Preise für Bus und Bahn nicht zu erhöhen oder gar - als deutliches Signal einer ÖPNV-Förderung sowie zur Kundenbindung, Kundenneu- und Kundenrückgewinnung – die Preise zu senken. Ein vom ZVM in Auftrag gegebenes G utachten, vorgestellt in der Verbandsversammlung am 24.08.2020, belegt indes, dass der Fahrpreis für die Mehrheit der Fahrgäste nicht der entscheidende Grund für oder gegen die Nutzung des ÖPNV ist. Bei der Mobilitätswahl wahlfreier Bürgerinnen und Bürger steht der ÖPNV in ständiger Konkurrenz zu den anderen Mobilitätsmöglichkeiten. In der Regel wird bei Strecken über 5-10 km das Auto als Vergleich herangezogen. Die Kriterien für die Wahl des Verkehrsmittels sind Erreichbarkeit der Ziele, Fahrdauer/Reisezeit, Kosten, Pünktlichkeit sowie wei- che Kriterien wie Bequemlichkeit, Sicherheit, Umweltfreundlichkeit. Das Kriterium Kosten rangiert je nach Aufbau der Umfrage in der Regel auf Platz 3 bis 4 der für die Mobilitätswahl entscheidenden Faktoren, (vgl. Probst & Consorten, Präsentation ZVM-Verbandsversammlung am 24.08.2020). Die Fahrgäste sind in der Regel bereit, einen „fairen“ Preis für den ÖPNV zu zahlen, dessen Bewertung sich immer auch nach der gebotenen Leistung von Bus und Bahn sowie nach der Qualität der Alter- nativangebote richtet. Neben den als erforderlich angesehenen Maßnahmen zur Kundenbindung, Kundenneugewinnung und Kundenrückgewinnung (z. B. Abo´s für Kunden mit Home office Anteil, Aufwertung bestehender Abo´s durch Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten (Car-, Bike-Sharing, Nutzung von Ladestationen etc.) soll nach derzeitigem Diskussionsstand in der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe mindestens die inflationsbedingte Kostensteigerung turnusmäßig zum 01.08.2022 umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Preise für die Tickets ab dem 01.08.2022 im Ergebnis zwischen 1,6 und 1,9 % analog zur Inflationsentwicklung steigen würden (Prognosewert auf Basis Stand Juli 2021). Dieses Modell der Preisanpassung ist vertraglich so festgelegt. Eine Abwei- chung davon nach unten würde einen Anspruch der zustimmenden Partner der Tarifgemeinschaft auf einen entsprechenden Ausgleich bewirken. Laut einer Mitteilung des NWL könnte sich über alle SPNV -Verkehrsverträge eine Kostensteigerung (ohne Berücksichtigung von Einnahmen) von 2,5 bis 3,0 % ergeben. Gemeinsam mit dem zu erwar- tenden geringeren Einnahmeniveau aus den Ticketverkäufen bestehen somit auch Gründe, die Ti- cketpreise über den Betrag des Inflationsausgleiches anzuheben. Es ist davon auszugehen, dass einige Mitglieder des WTA sich für eine Steigerung oberhalb der 2 % einsetzen werden. Bei einer sogenannten 0-Runde, in der keine Preiserhöhungen zum 01.08.2022 umgesetzt werden, würden den Verkehrsunternehmen und den erlösverantwortlichen Aufgabenträgern allein im Tarifteil- raum Münsterland – Ruhr-Lippe ca. 3,4 Mio. Euro fehlen, die entsprechend von der öffentlichen Hand ausgeglichen werden müssten . Sollten diese Fehlbeträge im folgenden Jahr nicht durch eine über- - 3 - V/0670/2021 proportionale Steigerung ausgeglichen werden, so sind diese auch in den darauffolgenden Jahren auszugleichen. Zusammengefasst ergeben sich mehrere Handlungsoptionen für die Anpassung der Ticketpreise zum 01.08.2022: 1. Bei einer 0-Runde wird auf eine Preiserhöhung verzichtet; die Ticketpreise bleiben exakt auf dem bisherigen Niveau. Dies führt zu einer Unterfinanzierung der ÖPNV- und SPNV- Verkehre, da sich die Kosten erhöht haben. Aufgrund der bestehenden Regelungen haben die erlösverantwortlichen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger einen Anspruch auf den Ausgleich des Inflationswertes. Dieser beträgt für den Raum Münsterland – Ruhr-Lippe rund 3,4 Mio. € für ein Tarifjahr. 2. Bei einer Tarifanpassung in der Größenordnung der Inflationsentwicklung (nach derzeitiger Kalkulation beträgt diese 1,8%) steigen die Ticketpreise durchschnittlich um den entsprechen- den Wert. 3. Eine Tarifanpassung um einen prozentualen Wert, der den Inflationsausgleich übersteigt, hilft, die Mindereinnahmen und branchenbezogenen Mehrausgaben auszugleichen. Sie erhöht darüber hinaus die wirtschaftlichen Handlungsspielräume für die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger. Das weitere Abstimmungs- und Beschlussverfahren kann wie folgt skizziert werden: In den Kreistagen der 4 Münsterlandkreise soll ebenfalls zeitnah über den aktuellen Sach- stand zur Tarifmaßnahme 2022 bei den regionalen Preisstufen im ÖPNV berichtet werden bzw. wurde bereits im Kreistag des Kreises Borken am 24.06.2021 u. a. beschlossen : „Die Vertreterinnen und Vertreter wirken auf eine moderate Preiserhöhung in den M -Preisstufen hin. Dabei sollte eine durchschnittliche Erhöhung von bis zu 2 % nicht überschritten werden.“ Der ZVM wird die Maßnahmen zur Tarifanpassung 2022 in seiner Verbandsversammlung am 27.09.2021 beraten. Der Beschluss wird offen gestaltet, ein Beschlussvorschlag wird nicht formuliert. Die in die NWL -Verbandsversammlung gewählten Mitglieder des ZVM nehmen die Ergebnisse mit in die weiteren Beratungen. Die Entscheidung zur Tarifm aßnahme 01.08.2022 (Stadt MS + Region) soll in der Gesell- schafterversammlung der Tarifgemeinschaft am 10. 12.2021 abschließend entschieden wer- den. Unmittelbar danach beginnt die Zusammenführung für die westfälische Ebene und die Vorbereitung für das Einspielen in die Vertriebssysteme. Dies setzt eine vorherige Beschlussfassung in den Kreistagen und dem Rat der Stadt Münster (zur Preisstufe „0“) voraus. Für die überregionalen Preisstufen erfolgt die Entscheidung im Westfalen Tarif-Ausschuss am 14.12.2021 – mit entsprechenden Vorlaufterminen auf der NWL-Ebene. i.V. gez. Robin Denstorff
Anlage A
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Anlage A zur V/0670/2021 Kurzüberblick Mit der vorliegenden Vorlage wird ein kurzer Überblick zur gegenwärtigen Ausgangslage der Ta- rifmaßnahme 2022 bei den regionalen Preisstufen im ÖPNV gegeben und das weitere Vorgehen skizziert. Sie dient somit zur Unterstützung des begonnenen Diskussionsprozesses. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster ist vom Verfahren zur Tarifmaßnahme des WestfalenTarifes zum 01.08.2022 nicht unmittelbar betroffen, da der Rat in eigener Zuständigkeit über die für das Stadtgebiet Müns- ter geltende Preisstufe „0“ entscheidet. Hierzu finden derzeit Gespräche zwischen den Stadtwer- ken Münster und der Verwaltung statt, auch, was eine erneute sogenannte „Null-Runde“ für wirt- schaftliche Auswirkungen hat und welche Ausgleichsmechanismen zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Abstimmung und mögliche Handlungsoptionen werden den Ratsgremien in einer gesonderten Vorlage im 4. Quartal 2021 zur Erörterung und Beschlussfassung vorgelegt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0670/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.09.2021
- Erstellt
- 02.09.2021 08:26