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Einziehung einer Teilfläche am Erlenweg in Köln-Bickendorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 4303/2019 vom 16.01.2020

Stand: Am 03.02.2020 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/620/2 Vorlagen-Nummer 4303/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einziehung einer Teilfläche am Erlenweg in Köln-Bickendorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, die zwischen den Häusern Erlenweg 49-53 und Erlenweg 55-57 liegende Teilfläche des Erlenweges entsprechend dem beigefügten Einziehungsplan (Gemar- kung Müngersdorf, Flur 80, Teilfläche aus Flurstück 254) in Köln-Bickendorf einzuziehen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Im Rahmen des Bauprojektes „Zukunft Wohnen Erlenweg“ sollen am Erlenweg in Köln-Bickendorf insgesamt 47 Wohnungen entstehen. Zur Umsetzung des Bauprojektes soll eine Teilfläche aus dem Flurstück 254 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 80) in das Bauprojekt einbezogen und veräußert wer- den. Die Maßnahme dient der dringend notwendigen Schaffung von Wohnraum. Zur Herstellung der für den Neubau notwendigen Stellplätze ist unter dem städtebaulich gewünschten Quartiersplatz der Bau einer Tiefgarage vorgesehen. Der Ankauf der Teilfläche aus dem Flurstück 254 durch die Bau- herrin ist zur Realisierung der Tiefgarage zwingend erforderlich. Im Rahmen der Planungen des Bauprojektes „Zukunft Wohnen Erlenweg“ war bereits im Jahr 2017 vorgesehen, eine Teilfläche aus dem Flurstück 254 einzuziehen. Die Absicht der Einziehung wurde gemäß § 7 Abs. 4 StrWG im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 51 am 06.12.2017 bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Das Einziehungsverfahren wurde jedoch Anfang 2018 ge- stoppt, da durch Planänderungen die Einziehung der Fläche nicht mehr erforderlich schien. Inzwi- schen wurde jedoch seitens der Bauherrin mitgeteilt, dass die Teilfläche aus dem Flurstück 254 durch Umplanungen doch benötigt wird. Es handelt sich dabei um eine Teilfläche (ca. 89 qm) aus der da- mals zur Einziehung vorgesehenen Fläche. Einwendungen, die der Einziehung entgegenstehen, wurden nicht erhoben. Die Einziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls. Anlagen
  • Erlenweg Einziehung eines Teilstückes aus 254 mit Legende

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    20m151050 Mittelpunkt: [352114,5648232] 1:500 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 11.12.2019

Beratungsverlauf

  1. 03.02.2020

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 9.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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