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4303/2019

Einziehung einer Teilfläche am Erlenweg in Köln-Bickendorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.02.2020, TOP 9.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Erlenweg Einziehung eines Teilstückes aus 254 mit Legende

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2210 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4303/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einziehung einer Teilfläche am Erlenweg in Köln-Bickendorf 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, die zwischen den Häusern Erlenweg 49-53 und Erlenweg 
55-57 liegende Teilfläche des Erlenweges entsprechend dem beigefügten Einziehungsplan (Gemar-
kung Müngersdorf, Flur 80, Teilfläche aus Flurstück 254) in Köln-Bickendorf einzuziehen. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Im Rahmen des Bauprojektes „Zukunft Wohnen Erlenweg“ sollen am Erlenweg in Köln-Bickendorf 
insgesamt 47 Wohnungen entstehen. Zur Umsetzung des Bauprojektes soll eine Teilfläche aus dem 
Flurstück 254 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 80) in das Bauprojekt einbezogen und veräußert wer-
den. Die Maßnahme dient der dringend notwendigen Schaffung von Wohnraum. Zur Herstellung der 
für den Neubau notwendigen Stellplätze ist unter dem städtebaulich gewünschten Quartiersplatz der 
Bau einer Tiefgarage vorgesehen. Der Ankauf der Teilfläche aus dem Flurstück 254 durch die Bau-
herrin ist zur Realisierung der Tiefgarage zwingend erforderlich. 
Im Rahmen der Planungen des Bauprojektes „Zukunft Wohnen Erlenweg“ war bereits im Jahr 2017 
vorgesehen, eine Teilfläche aus dem Flurstück 254 einzuziehen. Die Absicht der Einziehung wurde 
gemäß § 7 Abs. 4 StrWG im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 51 am 06.12.2017 bekannt gemacht, um 
Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Das Einziehungsverfahren wurde jedoch Anfang 2018 ge-
stoppt, da durch Planänderungen die Einziehung der Fläche nicht mehr erforderlich schien. Inzwi-
schen wurde jedoch seitens der Bauherrin mitgeteilt, dass die Teilfläche aus dem Flurstück 254 durch 
Umplanungen doch benötigt wird. Es handelt sich dabei um eine Teilfläche (ca. 89 qm) aus der da-
mals zur Einziehung vorgesehenen Fläche. 
Einwendungen, die der Einziehung entgegenstehen, wurden nicht erhoben.  
 
Die Einziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls. 
 
Anlagen

Erlenweg Einziehung eines Teilstückes aus 254 mit Legende

384 Zeichen

20m151050 Mittelpunkt: [352114,5648232]   1:500
 
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 11.12.2019

Beratungsverlauf (1)

03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4303/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.01.2020
Erstellt
10.12.2019 13:53