A-R/0080/2019
Wahlplakatierung sicher und ökologisch sinnvoll gestalten
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a-r-0080-2019_Plakatierung-Münster
2479 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0080/2019
Münster, den 02.12.2019
Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP:
Wahlplakatierung sicher und ökologisch sinnvoll gestalten
In der Bürgerschaft nimmt der Unmut wegen der „Wahlplakatierungswut“ der Parteien vor
Wahlen deutlich zu. Es steht zu befürchten, dass sich dieser Unmut negativ auf die
Wahlbeteiligung auswirkt.
Deshalb möge der Rat beschließen:
1. Die Verwaltung lädt zeitnah Vertreter aller im Rat vertretenen Parteien zu einem
Arbeitskreis ein, auf dem sie die Plakatierungsregeln vergleichbarer Großstädte in NRW
vorstellt und gemeinsam mit der Politik verbindliche Regeln für Münster erarbeitet.
2. Im Anschluss daran erarbeitet die Verwaltung daraus eine verbindliche
Wahlplakatierungssatzung, die der Rat beschließt und die zur Kommunalwahl 2020
Gültigkeit besitzen soll.
3. Der Verteter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke
Münster wird aufgefordert zu beantragen, dass das Plakatieren an Straßenlaternen der
Stadtwerke untersagt wird.
4. Ziel der Satzung ist eine deutliche Reduktion der Flut der Wahlplakate.
Begründung:
Die Erfahrungen aus den letzten Wahlkämpfen (Landtagswahl 2017, Bundestagswahl
2017, Europawahl 2019) zeigen deutlich, dass das Plakatieren durch die Parteien unter
mehreren Gesichtspunkten hochproblematisch ist.
Ein großer Teil der Plakate wird nicht gemäß den Vorgaben in den Plakatierungs-
genehmigungen angebracht:
• die Mindesthöhe von 2,50m wird eklatant unterschritten,
• Plakate werden unter oder über Verkehrsschilder gehängt,
• Plakate hängen im Kreuzungsbereich, in Innenkurven oder in unmittelbarer Nähe zu
Ampeln.
Durch dieses Vorgehen wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer massiv
beeinträchtigt. Verstärkt wird dieser Effekt durch das Übereinanderhängen von mehreren
Plakaten. Es gab bereits die Warnung der Stadtwerke, die Plakatierung an Laternen
zukünftig zu untersagen.
Es entwickelt sich darüber hinaus ein „Windhundrennen“, das zu immer früheren
Plakatierungen und einem „Plakatwald“ führt, der zu einer erheblichen Verschandlung des
Stadtbildes führt.
Die Stadt Münster hat am 22.Mai 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Unter diesem
Aspekt wird es höchste Zeit, der unnötigen Ressourcenverschwendung durch ein
Überangebot an Wahlplakaten Einhalt zu gebieten.
Gez.
Johannes Schmanck
Franz Pohlmann
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0080/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37