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A-R/0080/2019

Wahlplakatierung sicher und ökologisch sinnvoll gestalten

Antrag an den Rat 02.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 55.2

a-r-0080-2019_Plakatierung-Münster

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a-r-0080-2019_Plakatierung-Münster

2479 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0080/2019  
 
          
Münster, den 02.12.2019 
 
 
Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP: 
 
Wahlplakatierung sicher und ökologisch sinnvoll gestalten 
 
In der Bürgerschaft nimmt der  Unmut wegen der „Wahlplakatierungswut“ der Parteien vor 
Wahlen deutlich zu. Es steht zu befürchten, dass sich dieser Unmut negativ auf die 
Wahlbeteiligung auswirkt.  
 
Deshalb möge der Rat beschließen:  
    1. Die Verwaltung lädt zeitnah Vertreter aller im Rat vertretenen Parteien zu einem 
Arbeitskreis ein, auf dem sie die Plakatierungsregeln vergleichbarer Großstädte in NRW 
vorstellt und gemeinsam mit der Politik verbindliche Regeln für Münster erarbeitet.  
        
    2. Im Anschluss daran erarbeitet die Verwaltung daraus eine verbindliche 
Wahlplakatierungssatzung, die der Rat beschließt und die zur Kommunalwahl 2020 
Gültigkeit besitzen soll.  
        
    3. Der Verteter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke 
Münster wird aufgefordert zu beantragen, dass das Plakatieren an  Straßenlaternen der 
Stadtwerke untersagt wird.  
        
    4. Ziel der Satzung ist eine deutliche Reduktion der Flut der Wahlplakate.  
 
Begründung:  
 
Die Erfahrungen aus den letzten Wahlkämpfen (Landtagswahl 2017, Bundestagswahl 
2017, Europawahl 2019) zeigen deutlich, dass das Plakatieren durch die Parteien unter 
mehreren Gesichtspunkten hochproblematisch ist.  
Ein großer Teil der Plakate wird nicht gemäß den Vorgaben in den Plakatierungs-
genehmigungen angebracht:  
    • die Mindesthöhe von 2,50m wird eklatant unterschritten,  
    • Plakate werden unter oder über Verkehrsschilder gehängt,  
    • Plakate hängen im Kreuzungsbereich, in Innenkurven oder in unmittelbarer Nähe zu   
Ampeln.  
 
Durch dieses Vorgehen wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer massiv 
beeinträchtigt. Verstärkt wird dieser Effekt durch das Übereinanderhängen von mehreren 
Plakaten. Es gab bereits die Warnung der Stadtwerke, die Plakatierung an Laternen 
zukünftig zu untersagen.  
 Es entwickelt sich darüber hinaus ein „Windhundrennen“, das zu immer früheren 
Plakatierungen und einem „Plakatwald“ führt, der zu einer erheblichen Verschandlung des 
Stadtbildes führt.

Die Stadt Münster hat am 22.Mai 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Unter diesem 
Aspekt wird es höchste Zeit, der unnötigen Ressourcenverschwendung durch ein 
Überangebot an Wahlplakaten Einhalt zu gebieten. 
 
 
Gez. 
 
Johannes Schmanck 
Franz Pohlmann

Beratungsverlauf (1)

11.12.2019 Rat
TOP 55.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0080/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.12.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37