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2021/0029

Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst

Magistratsvorlage 01.02.2021

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6346 Zeichen

Eigenbetrieb Kulturinstitute Darmstadt, den 6.11.2020
Betriebsleitung Herr Baum, ® 3336

An die
Mitglieder der Betriebskommission
des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Mit der Bitte um Beschlussfassung
Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst

Beschluss:

1. Der Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst,
Städtische Musikschule, zum 1. April 2021 wird zugestimmt

2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung
vorzulegen.

Begründung:

Die in 2017 neu gefasste Unterrichts- und Entgeltordnung erwies sich in der Praxis bei einigen
Paragraphen als schwierig umzusetzen, weshalb eine Überarbeitung notwendig wurde. Hierbei
hat es sich auch angeboten, die Struktur der Entgeltordnung neu zu ordnen.

Durch die dabei notwendige Neuformulierung der einzelnen Paragrafen und teilweise Änderung
der Reihenfolge, wurde anstelle einer Gegenüberstellung der alten und neuen Entgeltordnung, in
Anlage 2 die vorgenommenen Änderungen als Gesamtüberblick „Änderungen auf einen Blick“
dargestellt.

Die neue Unterrichts- und Entgeltordnung, die so mit dem Rechtsamt abgestimmt ist und gegen
die es seitens des Kuratoriums keine Einwände gab, ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

Durch die vorgesehenen Änderungen ist für 2021 im Vergleich zu 2019 mit Mehrerträgen von rd.
90.000 € zu rechnen.

Insbesondere aufgrund der auf der nächsten Seite aufgeführten Sachverhalte begründet sich eine
Neufassung der Unterrichts- und Entgeltordnung:

$ 4 Vertragsdauer und Kündigung

Neu: Nr. 4A, f - Fristlose Kündigung seitens der Städtischen Musikschule, wenn aus betriebli-
chen Gründen eine Fortführung des Unterrichts nicht möglich ist.

Erläuterung: Es gab in der Unterrichts- und Entgeltordnung keine Regelung, wenn z.B. eine Lehr-
kraft die Akademie kurzfristig verließ und dadurch die Akademie nicht in der Lage war die ver-
tragliche Leistung zu erbringen.

$ 6 Unterrichtsentgelt

Änderung: Nr. 3 - Erhöhung nur noch für Einzelunterricht nach $ 2 Nr. 1B, E um 2% für Schü-
ler/innen mit 1. Wohnsitz in Darmstadt (vorher um 3% für alle Unterrichtsformen)

Erläuterung: Dieser Paragraph ist in Zusammenhang mit dem $ 7 zu sehen. Da sich die Ermäßi-
gungen insbesondere bei einer Mehrfächerbelegung für die Schüler*innen nicht mehr so positiv
auswirken, erscheint es sinnvoll die jährliche Erhöhung etwas zu senken.

Weiterhin betraf die Erhöhung in der Schul- und Entgeltordnung von 2017 sämtliche Angebote
der Musikschule (ausgenommen befristete Angebote der Offenen Musikschule). Dadurch wurden
die Ergänzungsfächer unattraktiv. Beispielsweise war das Entgelt für Chor deutlich höher, als der
marktübliche Preis in Darmstadt. Um einen glatten Betrag zu erhalten, wurden in diesem Zu-
sammenhang die Entgelte, bis auf die Entgelte für den Einzelunterricht, geringfügig angehoben
oder gesenkt.

Für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt werden sich die Entgelte im
Durchschnitt ab April 2021 zunächst nicht erhöhen. Die Erste Erhöhung findet 2022 statt und
beträgt 2%.

Die Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz außerhalb Darmstadts bleiben un-
verändert. Gleichwohl liegen sie damit immer noch um rd. 45 % über den Tarifen für Schülerin-
nen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt.

Ausgehend von einer üblichen 25 minütigen Unterrichtseinheit und einer durchschnittlichen Un-
terrichtanzahl von 36 Wochen erhält ein Schüler 15 Zeitstunden Einzelunterricht. Daraus errech-
net sich aktuell ein Kostendeckungsgrad von 51% für Schülerinnen und Schülern aus der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt und 74 % für Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg.

& 7 Ermäßigungen und Erstattungen

Änderung: Nr. 2 - Ermäßigung pro Fach 15% (vorher 15% von 15% usw.)

Erläuterung: Die bisherige Ermäßigung war zu komplex und bei sehr vielen Belegungen pro
Haushalt nicht annährend kostendeckend.

Bei einer Belegung von 2 Fächern und der Anwendung der neuen Ermäßigungen findet eine ge-
ringe Entlastung der Bürgerinnen und Bürger um 1 % statt.

Ab einer Belegung von 3 Fächern führt die jährliche Erhöhung von 2% und bei der Anwendung
der neuen Ermäßigung für die Schüler*innen zu einer Erhöhung des Gesamtbetrags des Zah-
lungspflichtigen von 11% im ersten Jahr (2021), 10 % im 2. Jahr usw. gegenüber der Unter-
richts- und Entgeltordnung von 2017. Dadurch wird der Deckungsgrad um ca. 4% angehoben.
Bsp: 3 Fächer ä 25 min, alter DG: 39%, neuer DG 43 %.

Änderung: Nr. 3 - Bei Teilhabecard 50% Ermäßigung wenn mehrere Fächer vorhanden, dann zu-
züglich 15% Fächerermäßigung (vorher 100% Ermäßigung)

Erläuterung: Mit der Teilhabecard war bis dato der Einzelunterricht an der Abt. Musikschule der
Akademie für Tonkunst kostenfrei. Dies führte bei einigen Schülerinnen und Schülern in der Ver-
gangenheit zu einem nicht angemessen Umgang mit dieser hohen Subvention, d.h. Unterricht
wurde unregelmäßig besucht, eine Kündigung wurde nicht vorgelegt, wenn der Unterricht gar
nicht mehr wahrgenommen wurde u.ä.

Auf der anderen Seite gab es Eltern, die aufgrund der Teilhabecard dachten, dass es Ihnen nicht
zusteht Probleme, die im Unterricht aufgetreten sind zu äußern, da sie „nichts bezahlen“.

Mit der Einführung der 50%igen Ermäßigung bei Nutzern*innen der Teilhabecard und der An-
wendung der Ermäßigungen bei einer Mehrfächerbelegung, wird signalisiert, dass der Unterricht
nicht kostenfrei ist und beliebig genutzt werden kann und auf der anderen Seite ein Gleichstel-
lungsgefühl zwischen den Schüler*innen herstellen, ohne die Betroffenen übermäßig zu belasten.
Zudem wäre für den Einzelunterricht immerhin ein Deckungsgrad von ca. 26% erreicht (vorher

0%).

& 5b Online-Unterricht

Neu: Nr.] - Übergang des Präsenzunterrichts in Online-Unterricht bei Gründen wie höhere Ge-
walt, Epidemie und Pandemie sofern eine Schulschließung stattfindet. Keine separate Zustim-

mung mehr notwendig.

Neu: Nr.2- Öffnung der Möglichkeit seitens der Lehrkraft auf Online-Einzel-Unterricht auszuwei-
chen. max. 6 Unterrichtseinheiten im Jahr.

Erläuterung: Nicht zuletzt durch die aktuelle Situation (Corona-Pandemie) besteht die Notwen-
digkeit zur Aufnahme eines entsprechenden Paragraphen.

LL Zar

Prof. Dr. Ludger Hünnekens Baum
1. Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter

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2265 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.02.2021 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Kulturinstitute  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 42 30 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0029 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
51 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst 
 
Vorlage vom: 01.02.2021 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebs 
Kulturinstitute zur Kenntnis  
2. Abweichend vom Beschluss der Betriebskommission tritt die Änderung der Unterrichts - 
und Entgeltordnung zum 1. Oktober 2021 in Kraft.  
 
 
Anlagen: Beschlussvorlage AfT_Unterrichts - und Entgeltordnung 
Unterrichts- und Entgeltordnung 2021  
Anlage 2 zur BV Entgelterhöhung 2021  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 17.02.2021 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom  1. Februar 2021  
 
Für die als Anlage beigefügte Vorlage vom 6. November 2020 – Änderung der Unterrichts- 
und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst – wurde im Januar 2021 ein Beschluss 
der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute im Umlaufverfahren herbeigeführt. 
 
Der Vorlage wurde zugestimmt.  
 
Der Magistrat nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis und beschließt das Datum des 
Inkrafttretens auf den 1. Oktober 2021 zu ändern (Beginn der Kurse des 2. Halbjahrs), da bis 
zum  
1. April 2021 keine endgültige Beschlus sfassung durch die Stadtverordnetenversammlung 
erfolgen kann. 
 
Die Vorlage wird mit dieser Änderung der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden  
Beschlussfassung weitergeleitet.  
 
 
 
Darmstadt, den  
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 6

147 Zeichen

Punkt 28: Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst 
 (V-Nr. 2021/0029) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 4

3012 Zeichen

Anlage 2 
Änderungen auf einen Blick 
 
§ 2 Unterrichtsangebot 
 
Änderung:  Reihenfolge und Sortierung 
Neu: Nr. 2 Aufnahme der unterschiedlichen Unterrichtsformen 
 
§ 3 Anmeldung und Aufnahme 
 
Änderung: Nr. 1 Genauere Beschreibung des Prozederes 
 
Neu: Nr. 1 Erhebung eines einmaligen Aufnahmeentgelts von 15,-€ pro Vertrag (Ausgenommen 
Angebote der Offenen Musikschule) 
 
Neu: Nr. 3 C Vorspiel für die SVA vor einer Kommission der Berufsakademie 
 
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung 
 
Neu: Nr. 2 Möglichkeit einer Verlängerung der Probezeit um 3 Monate 
 
Änderung: Nr. 3 A Kündigungsfrist 31.10. (vorher 30.09.) 
 
Änderung: Nr. 3 B Attest Vorlage erforderlich 
 
Änderung: Nr. 4 A, b Fristlose Kündigung seitens der Städtischen Musikschule bei Verzug der 
Zahlung des Unterrichtsentgelts für zwei Fälligkeitstermine (vorher drei) 
 
Neu: Nr. 4 A, e Fristlose Kündigung seitens der Städtischen Musikschule bei nicht 
Vorhandensein eines passenden Instruments zum häuslichen Üben. 
 
Neu: Nr. 4 A, f Fristlose Kündigung seitens der Städtischen Musikschule, wenn aus 
betrieblichen Gründen eine Fortführung des Unterrichts nicht möglich ist. 
 
Änderung:  Nr. 4 B Möglichkeit der Kündigung oder Reduzierung der Unterrichtszeit seitens 
der Städtischen Musikschule, bei Verträgen, die länger als ein Jahr existieren. (Vorher drei 
Jahre) 
 
§ 5a Unterricht 
 
Änderungen: Genauere Beschreibung 
 
Neu: Nr. 6 Notwendigkeit eines entsprechenden Instruments 
  
Neu: Nr. 9 Aufsichtspflicht 
 
§5b Online-Unterricht 
 
Nr.1 Neu: Übergang des Präsenzunterrichts in Online-Unterricht bei Gründen wie höhere 
Gewalt, Epidemie und Pandemie sofern eine Schulschließung stattfindet. Keine separate 
Zustimmung mehr notwendig 
 
Nr.2 Neu: Öffnung der Möglichkeit seitens der Lehrkraft auf Online-Einzel-Unterricht 
auszuweichen. Max 6 Unterrichtseinheiten im Jahr. 
 
§ 6 Unterrichtsentgelt 
 
Änderung:  Nr. 3 Erhöhung nur noch für Einzelunterricht nach § 2 Nr. 1B, E um 2% für 
Schüler/innen mit 1. Wohnsitz in Darmstadt (vorher um 3% für alle Unterrichtsformen)

Anlage 2 
 
Neu: Nr. 4 Berechnung des Monatsentgelts nach dem Datum der Einteilung 
 
§ 7 Ermäßigungen und Erstattungen 
 
Änderung: Nr. 2 Ermäßigung pro Fach 15% (vorher 15% von 15% usw.) 
 
Nr. 3 Bei Teilhabecard 50% Ermäßigung wenn mehrere Fächer vorhanden, dann zuzüglich 
15% Fächerermäßigung (vorher 100% Ermäßigung) 
 
Neu Nr. 2 Begrenzung der möglichen Nachholtermine  
 
Neu: § 9 Wirksamkeit von Abreden 
 
 
Neu: Neue Formel für die Berechnung der Entgelte der Offenen Musikschule Befristete 
Angebote. 
 
 
 
 
Neue Formel mit Deckungsgrad von 85 %
69,20* x Gesamtdauer in Std. (á 50min.) x             85 Deckungsgrad 85%
Mindesteilnehmer x             100
* Personalkosten, nicht 
Büroarbeitsplatz inkl. Sachkosten ohne 
Gemeinkosten je Arbeitsstunde
Vorschlag:
Bsp.: Klassik Konkret 19,00 €     
Bei Vorlesungsähnlichen Kursen müssen wir den 
Preis etwas reduzieren, da hier auch keine 
Individualbetreuung stattfindet (ab 6 Teilnehmern)

2021/0029

2222 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.02.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb Kultu r-
institute  OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
42 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0029 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung der Unterrichts - und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst  
 
Vorlage vom: 01.02.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetrieb s Kulturin-
stitute zur Kenntnis  
2. Abweichend vom Beschluss der Betriebskommission tritt die Änderung der Unterrichts - 
und Entgeltordnung zum 1. Oktober  2021 in Kraft.  
 
 
Anlagen: Beschlussvorlage AfT_Unterrichts - und Entgeltordnung  
Unterrichts- und Entgeltordnung 2021  
Anlage 2 zur BV Entgelterhöhung 2021  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  1. Februar 2021   
 
Für die als Anlage beigefügte Vorlage vom 6. November 2020 – Änderung der Unterrichts - 
und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst – wurde im Januar 2021 ein Beschluss 
der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute  im Umlaufverfahren herbeig eführt. 
 
Der Vorlage wurde zugestimmt.  
 
Der Magistrat nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis und beschließt das Datum des Inkraf t-
tretens auf den 1. Oktober 2021 zu ändern (Beginn der Kurse des 2. Halbjahrs), da bis zum  
1. April 2021 keine endgültige Beschlus sfassung durch die Stadtverordnetenversammlung 
erfolgen kann.  
 
Die Vorlage wird mit dieser Änderung der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden  
Beschlussfassung weitergeleitet.  
 
 
 
Darmstadt, den  
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

anlage 3

22851 Zeichen

Anlage 1 
Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Akademie für Tonkunst – Städtische Musikschule 
Ludwigshöhstr. 120, 64285 Darmstadt 
Tel.:  06151-96640; Fax: 06151-966413 
E-Mail: aftd@darmstadt.de 
Internet:  www.akademie-fuer-tonkunst.de 
Unterrichts- und Entgeltordnung 
 
§ 1  Aufgaben der Städtischen Musikschule 
Die Städtische Musikschule der Akademie für Tonkunst Darmstadt ist eine 
Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Ziel der kulturellen 
Daseinsvorsorge. Zu ihren Aufgaben gehören: 
 1. die musikalische Grundausbildung,  
 2. die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren,  
 3. die Begabtenfindung und Begabtenförderung,  
 4. die V orbereitung auf ein eventuelles Berufsstudium, sowie  
5. das Betreiben von Schüler- und Laien-Ensembles und -Orchestern, die auch 
Schülerinnen und Schülern privater Musikunterrichtsanbieter zugänglich sind. 
 
Der Besuch der Städtischen Musikschule der Akademie für Tonkunst steht jedem offen. 
 
§ 2  Unterrichtsangebot und Unterrichtsformen 
 1. Das Unterrichtsangebot umfasst: 
A) Elementarbereich 
a) Eltern-Kind-Gruppen für Eltern und Kleinkinder ab dem 12. Lebensmonat      
b) Elementarkurs Musik I für 4- bis 6-Jährige 
c) Elementarkurs Musik II für Kinder der 2. Grundschulklasse 
B) Instrumental- und V okalfächer, Komposition: 
  a) Gesang 
  b) Streichinstrumente: Violine, Viola, Cello, Kontrabass 
c) Holzblasinstrumente: Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon, 
Blockflöte 
d) Blechblasinstrumente: Horn, Trompete, Posaune, Euphonium, Tuba 
e) Sonstige Instrumente: Schlagzeug, Harfe, Klavier, Jazz-Klavier, Gitarre, E-
Gitarre, E-Bass, Akkordeon 
f) Komposition

Anlage 1 
C) Ensemble- und Ergänzungsfächer als unbefristete Angebote in der Offenen Musikschule 
(OMu.)  
a) Chöre 
b) Chorische Stimmbildung 
c) Ensembles 
d) Spielkreise     
e) Orchester 
f) Musiktheorie (auch ABRSM), Jazz-Harmonielehre, Gehörbildung 
g) Musik und Bewegung 
D) Befristete Angebote in der Offenen Musikschule (OMb.) Wechselndes Kursangebot siehe 
Broschüre der OMb/Website 
E) Studienvorbereitende Ausbildung (SV A) 
2-jähriges Programm zur V orbereitung auf eine Aufnahmeprüfung zum Musikstudium.  
Schülerinnen und Schüler der SV A erhalten Unterricht in einem künstlerischen Hauptfach 
(mind. 50 min.), einem Nebenfach (mind. 25 min.) sowie in Musiktheorie. Zusätzlich wirken 
sie in mindestens einem Ensemble oder Orchester der Akademie für Tonkunst mit und treten 
mindestens einmal im Jahr solistisch in einem Konzert der Akademie für Tonkunst auf.  Teile 
dieser Ausbildung können auch extern absolviert werden. 
2.Unterrichtsformen 
  A) Einzelunterricht  
B) Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmer/innen  
C) Ensembleunterricht 
D) Workshops 
3.Änderungen  
Änderungen des Unterrichtsangebots und der Unterrichtsformen aus fachlichen und 
organisatorischen  Gründen bleiben vorbehalten. 
 
§ 3 Anmeldung, Aufnahme, Datenschutzerklärung 
1. Unterricht  
Eine Anmeldung zum Unterricht an der Städtischen Musikschule ist jederzeit möglich.  Die 
Anmeldung ist im Original auf einem dafür vorgesehenen Formular unterschrieben dem 
Sekretariat vorzulegen.  Die Anmeldung Minderjähriger erfolgt durch einen der 
Erziehungsberechtigten.   
Ein Anspruch auf  
Einteilung zum Unterricht besteht nicht. 
Die Städtische Musikschule erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (siehe 
hierzu die Datenschutzerklärung im Anhang 1). 
Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung ist mit der Unterschrift auf der Anmeldung zu 
bestätigen. 
Ohne diese Kenntnisnahme kann die Anmeldung durch die Städtische Musikschule nicht 
bearbeitet werden.

Anlage 1 
Der privatrechtliche Unterrichtsvertrag kommt durch schriftliche Annahme der Musikschule 
zu Stande, vorbehaltlich dass der beantragte Unterricht tatsächlich stattfindet. Mit 
Zustandekommen des Vertrages wird ein einmaliges Aufnahmeentgelt von € 15,- erhoben. 
Dieses wird mit der ersten Zahlung fällig. Ausgenommen von diesem Aufnahmeentgelt sind 
Verträge der OMb und OMu. 
2. Besonderheiten: 
A) V orspiel zur vorrangigen Einteilung 
Der Aufnahme des Unterrichts kann eine persönliche V orstellung voraus gehen. Die 
V orstellung beinhaltet ein V orspiel bei einer Fachlehrkraft. 
Aufgrund eines guten Abschneidens beim V orspiel oder/ und aus pädagogischen Gründen 
kann eine vorrangige Einteilung zum Unterricht erfolgen, sofern Plätze frei sind. 
B) befristetet und unbefristete Angebote der Offenen Musikschule 
Die Teilnahme an Kursen der Offenen Musikschule steht allen Personen offen, die die in den 
Ausschreibungstexten der einzelnen Angebote festgelegten V oraussetzungen erfüllen. 
Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die 
Akademie für Tonkunst behält sich die endgültige Entscheidung vor, um gegebenenfalls 
musikalische und pädagogische Gesichtspunkte sowie organisatorische Möglichkeiten 
berücksichtigen zu können. 
C) SV A 
Zur Aufnahme in die SV A ist ein erfolgreiches V orspiel im Hauptfach vor einer Kommission 
der Berufsakademie erforderlich.   
Die Anmeldfristen und V orspieltermine entsprechen den Fristen zur Aufnahmeprüfung an der 
Berufsakademie und finden zwei Mal im Jahr statt. 
 
§ 
4  Vertragsdauer und Kündigung 
1. Vertragsdauer 
Mit Ausnahme der Elementarkurse nach  § 2 Nr. 1 A b,c, deren Verträge auf 12 oder 24 
Monate befristet sind und der Verträge der auf 24 Monate befristeten SV A (§ 2 Nr. 1 E) sowie 
der Verträge der OMb nach §2 Nr. 1 D, werden die Unterrichtsverträge nach Ablauf der 
Probezeit auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.  
Verträge für SV A können auf formlosen Antrag des Schülers/ der Schülerin mit Einwilligung 
des Hauptfachlehrers einmal um 6 Monate verlängert werden. 
2. Probezeit 
Die Probezeit für den Unterricht gemäß § 2 Abs. 1 A bis C und E beginnt mit dem im 
Unterrichtsvertrag genannten Datum und dauert 6 Monate. Sie ist kostenpflichtig.  Während 
der Probezeit kann das Unterrichtsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist 
von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.  Auf Antrag der Schülerin/ 
des Schülers bzw. deren Erziehungsberechtigten oder der Lehrkraft kann die Probezeit 
einmalig um bis zu 3 Monate verlängert werden. Die Entscheidung darüber obliegt der 
Musikschulleitung. 
3. Kündigungsfristen seitens der Schülerinnen und Schüler bzw. deren gesetzlichen Vertreter 
A) Ein Unterrichtsvertrag für Unterricht gemäß § 2.1 A bis C und E kann nach Ablauf der 
Probezeit mit einer Frist von 2 Monaten zum 31. März oder 31. Oktober gekündigt werden.

Anlage 1 
B) In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Wohnortwechsel oder längerer Krankheit 
(V orlage der entsprechenden Bescheinigungen erforderlich), kann der Unterrichtsvertrag 
einvernehmlich vorzeitig aufgelöst werden.  Ein Anspruch auf vorzeitige Auflösung besteht 
nicht.
 
C) Kündigungen bedürfen der Schriftform.  Für die Wirksamkeit ist der Eingang bei der 
Akademie für Tonkunst maßgebend.  
D) Unterrichtsverträge für Kurse nach § 2.1 D (OMb) können nicht vorzeitig ordentlich 
gekündigt  werden. 
4
. Kündigung seitens der Städtischen Musikschule 
A) Die Städtische Musikschule kann in folgenden Fällen die fristlose Kündigung des 
Unterrichtsvertrages aussprechen: 
a) grober Verstoß gegen die Hausordnung oder wiederholter Verstoß trotz vorheriger 
Abmahnung. 
b) 
Nichtzahlung des Unterrichtsentgelts bzw. der Kursgebühr für zwei 
Fälligkeitstermine. 
c) Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht an drei aufeinanderfolgenden 
Terminen. 
d) 
Deutliches Nichterreichen des vom Durchschnitt der Schülerinnen und Schüler 
erzielten Unterrichtserfolges. 
e) Verstoß gegen § 5 Abs. 6 trotz schriftlicher Abmahnung. 
f)  Wenn aus betrieblichen Gründen eine Fortführung des Unterrichts nicht möglich ist. 
B) Unbefristete Unterrichtsverträge, die mindestens 1 Jahr bestehen, können von der 
Musikschule mit zweimonatiger Kündigungsfrist zum 31. März oder 31. Oktober eines Jahres 
gekündigt werden. Alternativ kann die Musikschule die Unterrichtszeit reduzieren.  
 
§ 5
a Unterricht 
1. Die geringste Unterrichtsdauer für Einzelunterricht beträgt 25 Minuten, für 
Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmer/innen 40 Minuten.  Für Kurse der OMb und OMu können 
davon abweichende Unterrichtsdauern festgelegt werden. 
2. Alle gewünschten Veränderungen des Unterrichts, wie z. B. Lehrerwechsel oder 
Veränderungen der Unterrichtsform und  -dauer, müssen schriftlich beantragt werden.   
Ein Fachwechsel bedarf einer neuen Anmeldung und einer Kündigung des anderen Fachs. 
Für die Realisierung der Änderungen sind pädagogische Überlegungen und die 
organisatorischen Möglichkeiten der Städtischen Musikschule maßgebend. 
3.
 Der Unterricht findet grundsätzlich einmal wöchentlich statt. Aus pädagogischen Gründen 
kann die Lehrkraft im Einvernehmen mit der Schulleitung vorübergehend den 
Unterrichtturnus ändern.
 Für Kurse der OMb und OMu können davon abweichende 
Regelungen bestehen.  
4. Für die Städtische Musikschule gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der 
allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Hessen einschließlich der beweglichen 
Ferientage der Darmstädter Schulen.

Anlage 1 
5. Die Schülerinnen und Schüler sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am 
Unterricht verpflichtet.  Verhinderungen sind der Lehrkraft oder der Verwaltung rechtzeitig 
mitzuteilen.  Sie entbinden nicht von der Zahlungspflicht. 
6. Bei Aufnahme des Unterrichts muss ein entsprechendes Instrument zum häuslichen Üben 
vorhanden sein. Z.B. im Fach Klavier, ein mechanisches Klavier. Ein E-Piano genügt nicht. 
Sollte dies nicht möglich sein, kann das Unterrichtsverhältnis nicht aufrechterhalten werden. 
Siehe § 4 Abs.3, A, e 
7
. Die Musikschüler/innen sind verpflichtet, im zumutbaren Umfang bei Veranstaltungen der 
Städtischen Musikschule unentgeltlich mitzuwirken. 
8. Öffentliche Auftritte von Musikschulschülerinnen und Musikschulschülern außerhalb von 
Veranstaltungen der Akademie für Tonkunst müssen gegenüber der Fachlehrerin/ dem 
Fachlehrer angezeigt werden. 
Das gilt auch für die Teilnahme an Aufnahmeprüfungen zum 
Musikstudium und die Teilnahme an Wettbewerben.  
9. Die Aufsichtspflicht der Musikschule besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt 
beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben. 
 
§ 5b Onlineunterricht 
1. Findet ein Unterrichtsausfall aus Gründen höherer Gewalt oder auf Grund einer Pandemie 
oder Epidemie statt, so bietet die Städtische Musikschule den Unterricht nach Möglichkeit   
über Online-Medien (z.B. BigBlueButton, ZOOM, Skype o. ä.) an. 
Der Online-Unterricht gilt für die Zeit der Musikschulschließung  aus den oben genannten 
Gründen als gleichwertiger Unterricht zum Präsenz-Unterricht. Die Verpflichtung zur 
Zahlung des Unterrichtsentgelts bleibt in vollem Umfang bestehen. 
2. Über den § 5b,1  hinaus, kann der Einzel-Unterricht bis zu maximal 6 Unterrichtseinheiten 
im Jahr als Online-Unterricht  seitens der Lehrkraft angeboten werden, sofern der/die 
Schüler*in über ein technisches Equipment und eine Internetverbindung verfügt. Siehe hierzu 
die Mindestanforderungen im Anhang 
2. 
 
§ 6 Unterrichtsentgelt 
1. Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule der Akademie für Tonkunst wird ein 
Entgelt erhoben.  Das Unterrichtsentgelt richtet sich nach dem 1. Wohnsitz der Schülerinnen 
und Schüler. Schülerinnen und Schüler mit 1.Wohnsitz in Darmstadt zahlen z.T. ein anderes 
Unterrichtsentgelt als Schülerinnen und Schüler mit 1. Wohnsitz außerhalb der Stadt 
Darmstadt. (Tabelle siehe Anhang 3).  
2. 
Bei den Schulgeldsätzen handelt es sich jeweils um ein Jahresentgelt, das in zwölf 
Monatsraten abgerechnet wird.  Das Entgelt ist monatlich zum 15. an die Stadtkasse zu 
überweisen. 
3. Das Entgelt wird für Schülerinnen und Schüler mit 1. Wohnsitz in Darmstadt jährlich zum 
1. Januar für die Unterrichtsform nach §2, Abs.2, A in den Fächern nach § 2, Abs.1 B, E um 
2% erhöht.  Die aktuellen Schulgeldsätze werden auf der Homepage der Akademie für 
Tonkunst (<www.akademie-fuer-tonkunst.de>) veröffentlicht.   
4. Für die Berechnung des Unterrichtsentgelts ist das Datum, zu dem eine Schülerin, ein  
Schüler oder eine Gruppe eingeteilt wird, maßgebend.

Anlage 1 
Dabei wird bei Unterrichtsbeginn bis zum 15. eines Monats das volle und bei 
Unterrichtsbeginn nach dem 15. eines Monats die Hälfte des monatlichen Monatsentgelts 
berechnet. 
5. Ausgenommen vom §6 Abs. 4 sind die Berechnungen für die Elementarkurse, die auf 12 
oder 24. Monate ausgelegt sind. 
6. Die Entgelte pro Teilnehmer für die Angebote der OMb werden für jeden Kurs einzeln 
errechnet und zusammen mit dem Kursangebot veröffentlicht.   
 
§ 7 Ermäßigungen und Erstattungen 
1. Grundsatz: Ermäßigungen werden nur Schülerinnen und Schülern, die ihren 1. Wohnsitz in 
Darmstadt haben, gewährt.  
2. Werden für Angehörige eines Haushalts mehr als ein Unterrichtsvertrag für Unterricht 
gemäß §2, Abs.1 A,B,E abgeschlossen, so wird eine Ermäßigung um 15% je Fach gewährt.   
3. Inhaberinnen und Inhaber der Teilhabecard erhalten für die Dauer des Gültigkeitszeitraums 
der Karte 50% Ermäßigung auf die Musikschulentgelte der Akademie für Tonkunst. Die 
Ermäßigung nach §7 Abs.2  findet hier ebenfalls Anwendung. Ausgenommen hier ist das 
Aufnahmeentgelt. 
Eine Kopie der Teilhabecard ist unaufgefordert zu Beginn eines Jahres bzw. bei 
Unterrichtsaufnahme abzugeben. Die 
Ermäßigung erfolgt dann zum Abgabedatum. 
4. Aus schulbetrieblichen Gründen ausfallende Unterrichtsstunden werden nachgeholt.  Dabei 
genügt es, wenn von der Lehrkraft 2 Termine zur Auswahl angeboten werden. Wenn dies 
nicht möglich ist, wird das Entgelt nach Ende eines Kalenderjahres bzw. nach Beendigung des 
Unterrichtsverhältnisses  erstattet, soweit der Unterrichtsausfall  4 Stunden im Verlauf eines 
Kalenderjahres übersteigt.  Hierbei wird auf schriftlichen Antrag für jede ausgefallene Stunde 
1/36 des maßgeblichen Jahresentgeltes erstattet. 
 
§ 8
 Miete für ein Musikinstrument 
Ist bei Aufnahme des Unterrichts kein eigenes Instrument vorhanden, stellt die Städtische 
Musikschule im Rahmen ihrer Möglichkeiten Instrumente mietweise zur Verfügung. Die 
Überlassungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr. Über eine Verlängerung in begründeten 
Fällen entscheidet der/die Direktor/in der Akademie für Tonkunst 
Ermäßigungsmöglichkeiten für die Instrumentenmiete regeln sich nach § 7.Abs.3 
 
§ 9 Wirksamkeit von Abreden 
Schriftliche Anträge und mündliche Abreden sind nur dann rechtswirksam, wenn sie seitens 
der Musikschule schriftlich bestätigt wurden. 
 
§ 10
 Inkrafttreten 
Diese Unterrichts- und Entgeltordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.  Sie ersetzt ab diesem 
Zeitpunkt die vorausgehenden Unterrichts- und Entgeltordnungen.

Entgelttabelle - Abteilung Städtische Musikschule
Mtl. Betrag 
2019
Jährlicher
Betrag
Mtl Betrag 
1.10.2021
 Jährlicher 
Betrag 
Einzelunterricht
wöchentl. eine halbe Unterrichtsstunde = 25 Min. für die Fächer 
nach §2,1B,E
53,05 € 636,60 € 53,05 €             636,60 €         
Einzelunterricht
wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde = 50 Min.für die Fächer 
nach §2,1B,E 95,48 €          1.145,76 €       95,48 €             1.145,76 €       
Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmer
(3 - 5 Teilnehmer) mit wöchentl. 1 Unterrichtstd. = 50 Min. für die 
Fächer nach §2,1B und C sofern nicht anders ausgeschrieben
37,13 €          445,56 €         37,50 €             450,00 €         
Elementarkurse Musik 1, 2, Kindertagesstätten
wöchentl. 75 Min. Gruppenunterricht 36,07 €          432,84 €         36,50 €             438,00 €         
Elementarkurs m. Schwerpunkt Musik u. Bewegung
wöchentl. 50 Min. Gruppenunterricht 24,05 €          288,60 €         24,50 €             294,00 €         
Eltern-Kind-Kurse
wöchentl. 40 Min. Gruppenunterricht 20,16 €          241,92 €         20,50 €             246,00 €         
Chor OMu. 50 Min. Gruppenunterricht
für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: 
kostenlos 18,04 €          216,48 €         17,00 €             204,00 €         
Musik u. Bewegung OMu. 50 Min. Gruppenunterricht
für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: 
kostenlos 18,04 €          216,48 €         17,00 €             204,00 €         
Musiklehre, Musiktheorie, ABRSM-Kurse OMu. 50 min. 
Gruppenunterricht
für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: 
kostenlos
19,10 €          229,20 €         19,00 €             228,00 €         
Jugendchor, Musikschulorchester/Sinfonieorchester OMu. 50 
Min./90 Min. kostenlos 0,00 € kostenlos -  €               
Ensembles u. Spielkreise OMu. 50 Min. ab 6 Teilnehmer/innen
für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: 
kostenlos 19,10 €          229,20 €         19,00 €             228,00 €         
Chorische Stimmbildung
OMu. Gruppenunterricht, wöchentl. 25Min.(2-3 
Teilnehmer/innen)/50 Min.( 4-6 Teilnehmer/innen) 19,10 €          229,20 €         19,00 €             228,00 €         
Gasthörerschaft
Musiktheoretische Fächer an der Berufsakademie ohne Hauptfach 19,10 €          229,20 €                       19,00 € 228,00 €         
für Schülerinnen und Schüler mit 1. Wohnsitz in Darmstadt 
Die Entgelte für den Einzelunterricht für Schüler/innen aus dem Landkreis sind von der Erhöhung nicht betroffen
Die Beträge, auf denen die Erhöhung basiert, entnehmen Sie der aktuellen Unterrichts- und Entgeltordnung 
Anhang 1

Entgelttabelle - Abteilung Städtische Musikschule
Mtl. Betrag 
2019
Jährlicher 
Betrag
Mtl Betrag 
1.10.2021
 Jährlicher 
Betrag 
Einzelunterricht
wöchentl. eine halbe Unterrichtsstunde = 25 Min. für die Fächer 
nach §2,1B,E
77,00 € 924,00 € 77,00 €             924,00 €         
Einzelunterricht
wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde = 50 Min.für die Fächer 
nach §2,1B,E 144,00 €        1.728,00 €      144,00 €           1.728,00 €      
Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmer
(3 - 5 Teilnehmer) mit wöchentl. 1 Unterrichtstd. = 50 Min. für die 
Fächer nach §2,1B und C sofern nicht anders ausgeschrieben
37,13 €          445,56 €         37,50 €             450,00 €         
Elementarkurse Musik 1, 2, Kindertagesstätten
wöchentl. 75 Min. Gruppenunterricht 36,07 €          432,84 €         36,50 €             438,00 €         
Elementarkurs m. Schwerpunkt Musik u. Bewegung
wöchentl. 50 Min. Gruppenunterricht 24,05 €          288,60 €         24,50 €             294,00 €         
Eltern-Kind-Kurse
wöchentl. 40 Min. Gruppenunterricht 20,16 €          241,92 €         20,50 €             246,00 €         
Chor OMu. 50 Min. Gruppenunterricht
für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: 
kostenlos 18,04 €          216,48 €         17,00 €             204,00 €         
Musik u. Bewegung OMu. 50 Min. Gruppenunterricht
für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: 
kostenlos 18,04 €          216,48 €         17,00 €             204,00 €         
Musiklehre, Musiktheorie, ABRSM-Kurse OMu. 50 min. 
Gruppenunterricht
für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: 
kostenlos
19,10 €          229,20 €         19,00 €             228,00 €         
Jugendchor, Musikschulorchester/Sinfonieorchester OMu. 50 
Min./90 Min. kostenlos 0,00 € kostenlos -  €               
Ensembles u. Spielkreise OMu. 50 Min. ab 6 Teilnehmer/innen
für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: 
kostenlos
19,10 €          229,20 €         19,00 €             228,00 €         
Chorische Stimmbildung
OMu. Gruppenunterricht, wöchentl. 25Min.(2-3 
Teilnehmer/innen)/50 Min.( 4-6 Teilnehmer/innen)
19,10 €          229,20 €         19,00 €             228,00 €         
Gasthörerschaft
Musiktheoretische Fächer an der Berufsakademie ohne Hauptfach 19,10 €          229,20 €                       19,00 € 228,00 €         
Anhang 2
für Schülerinnen und Schüler mit 1. Wohnsitz in einem der Landkreise

Miete für Musikinstrumente
Mietentgelt für ein Musikinstrument (je nach Wert des 
Instrumentes)
Anhang 3
Jahresbeitrag
168 - 264 Euro
monatlicher Beitrag
14 - 22 Euro

Entgelttabelle - Abteilung Städtische Musikschule
Stand: 1. Januar 2019
Mtl. Betrag 2019
Einzelunterricht
wöchentl. eine halbe Unterrichtsstunde = 25 Min. für die Fächer 
nach §2,1B,E
77,00 €
Einzelunterricht
wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde = 50 Min.für die Fächer 
nach §2,1B,E
144,00 €             
Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmer
(3 - 5 Teilnehmer) mit wöchentl. 1 Unterrichtstd. = 50 Min. für die 
Fächer nach §2,1B und C sofern nicht anders ausgeschrieben
37,13 €               
Elementarkurse Musik 1, 2, Kindertagesstätten
wöchentl. 75 Min. Gruppenunterricht 36,07 €               
Elementarkurs m. Schwerpunkt Musik u. Bewegung
wöchentl. 50 Min. Gruppenunterricht 24,05 €               
Eltern-Kind-Kurse
wöchentl. 40 Min. Gruppenunterricht 20,16 €               
Chor OMu. 50 Min. Gruppenunterricht
für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: 
kostenlos 18,04 €               
Musik u. Bewegung OMu. 50 Min. Gruppenunterricht
für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: 
kostenlos 18,04 €               
Musiklehre, Musiktheorie, ABRSM-Kurse OMu. 50 min. 
Gruppenunterricht
für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: 
kostenlos
19,10 €               
Jugendchor, Musikschulorchester/Sinfonieorchester OMu. 50 
Min./90 Min. kostenlos
Ensembles u. Spielkreise OMu. 50 Min. ab 6 Teilnehmer/innen
für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: 
kostenlos
19,10 €               
Chorische Stimmbildung
OMu. Gruppenunterricht, wöchentl. 25Min.(2-3 
Teilnehmer/innen)/50 Min.( 4-6 Teilnehmer/innen)
19,10 €               
Gasthörerschaft
Musiktheoretische Fächer an der Berufsakademie ohne Hauptfach 19,10 €               
für Schülerinnen und Schüler mit 1. Wohnsitz in einem der Landkreise
Anhang

Jährlicher 
Betrag Mtl Betrag 1.10.2021  Jährlicher Betrag 
924,00 € 77,00 €            924,00 €           
1.728,00 €                144,00 €          1.728,00 €        
445,56 €                  37,50 €            450,00 €           
432,84 €                  36,50 €            438,00 €           
288,60 €                  24,50 €            294,00 €           
241,92 €                  20,50 €            246,00 €           
216,48 €                  17,00 €            204,00 €           
216,48 €                  17,00 €            204,00 €           
229,20 €                  19,00 €            228,00 €           
0,00 € kostenlos -  €                 
229,20 €                  19,00 €            228,00 €           
229,20 €                  19,00 €            228,00 €           
229,20 €                               19,00 € 228,00 €           
Anhang

Miete für Musikinstrumente
monatlicher 
Beitrag Jahresbeitrag
Mietentgelt für ein Musikinstrument 
(je nach Wert des Instrumentes) 14 - 22 Euro 168 - 264 Euro

Beratungsverlauf (4)

TOP 20
TOP 51
TOP 28
TOP 6

Orte (1)

  • Ludwigshöhstraße 120

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0029
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.02.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00