2021/0029
Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst
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Eigenbetrieb Kulturinstitute Darmstadt, den 6.11.2020 Betriebsleitung Herr Baum, ® 3336 An die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Mit der Bitte um Beschlussfassung Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst Beschluss: 1. Der Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst, Städtische Musikschule, zum 1. April 2021 wird zugestimmt 2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die in 2017 neu gefasste Unterrichts- und Entgeltordnung erwies sich in der Praxis bei einigen Paragraphen als schwierig umzusetzen, weshalb eine Überarbeitung notwendig wurde. Hierbei hat es sich auch angeboten, die Struktur der Entgeltordnung neu zu ordnen. Durch die dabei notwendige Neuformulierung der einzelnen Paragrafen und teilweise Änderung der Reihenfolge, wurde anstelle einer Gegenüberstellung der alten und neuen Entgeltordnung, in Anlage 2 die vorgenommenen Änderungen als Gesamtüberblick „Änderungen auf einen Blick“ dargestellt. Die neue Unterrichts- und Entgeltordnung, die so mit dem Rechtsamt abgestimmt ist und gegen die es seitens des Kuratoriums keine Einwände gab, ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Durch die vorgesehenen Änderungen ist für 2021 im Vergleich zu 2019 mit Mehrerträgen von rd. 90.000 € zu rechnen. Insbesondere aufgrund der auf der nächsten Seite aufgeführten Sachverhalte begründet sich eine Neufassung der Unterrichts- und Entgeltordnung: $ 4 Vertragsdauer und Kündigung Neu: Nr. 4A, f - Fristlose Kündigung seitens der Städtischen Musikschule, wenn aus betriebli- chen Gründen eine Fortführung des Unterrichts nicht möglich ist. Erläuterung: Es gab in der Unterrichts- und Entgeltordnung keine Regelung, wenn z.B. eine Lehr- kraft die Akademie kurzfristig verließ und dadurch die Akademie nicht in der Lage war die ver- tragliche Leistung zu erbringen. $ 6 Unterrichtsentgelt Änderung: Nr. 3 - Erhöhung nur noch für Einzelunterricht nach $ 2 Nr. 1B, E um 2% für Schü- ler/innen mit 1. Wohnsitz in Darmstadt (vorher um 3% für alle Unterrichtsformen) Erläuterung: Dieser Paragraph ist in Zusammenhang mit dem $ 7 zu sehen. Da sich die Ermäßi- gungen insbesondere bei einer Mehrfächerbelegung für die Schüler*innen nicht mehr so positiv auswirken, erscheint es sinnvoll die jährliche Erhöhung etwas zu senken. Weiterhin betraf die Erhöhung in der Schul- und Entgeltordnung von 2017 sämtliche Angebote der Musikschule (ausgenommen befristete Angebote der Offenen Musikschule). Dadurch wurden die Ergänzungsfächer unattraktiv. Beispielsweise war das Entgelt für Chor deutlich höher, als der marktübliche Preis in Darmstadt. Um einen glatten Betrag zu erhalten, wurden in diesem Zu- sammenhang die Entgelte, bis auf die Entgelte für den Einzelunterricht, geringfügig angehoben oder gesenkt. Für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt werden sich die Entgelte im Durchschnitt ab April 2021 zunächst nicht erhöhen. Die Erste Erhöhung findet 2022 statt und beträgt 2%. Die Entgelte für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz außerhalb Darmstadts bleiben un- verändert. Gleichwohl liegen sie damit immer noch um rd. 45 % über den Tarifen für Schülerin- nen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Darmstadt. Ausgehend von einer üblichen 25 minütigen Unterrichtseinheit und einer durchschnittlichen Un- terrichtanzahl von 36 Wochen erhält ein Schüler 15 Zeitstunden Einzelunterricht. Daraus errech- net sich aktuell ein Kostendeckungsgrad von 51% für Schülerinnen und Schülern aus der Wissen- schaftsstadt Darmstadt und 74 % für Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Darmstadt- Dieburg. & 7 Ermäßigungen und Erstattungen Änderung: Nr. 2 - Ermäßigung pro Fach 15% (vorher 15% von 15% usw.) Erläuterung: Die bisherige Ermäßigung war zu komplex und bei sehr vielen Belegungen pro Haushalt nicht annährend kostendeckend. Bei einer Belegung von 2 Fächern und der Anwendung der neuen Ermäßigungen findet eine ge- ringe Entlastung der Bürgerinnen und Bürger um 1 % statt. Ab einer Belegung von 3 Fächern führt die jährliche Erhöhung von 2% und bei der Anwendung der neuen Ermäßigung für die Schüler*innen zu einer Erhöhung des Gesamtbetrags des Zah- lungspflichtigen von 11% im ersten Jahr (2021), 10 % im 2. Jahr usw. gegenüber der Unter- richts- und Entgeltordnung von 2017. Dadurch wird der Deckungsgrad um ca. 4% angehoben. Bsp: 3 Fächer ä 25 min, alter DG: 39%, neuer DG 43 %. Änderung: Nr. 3 - Bei Teilhabecard 50% Ermäßigung wenn mehrere Fächer vorhanden, dann zu- züglich 15% Fächerermäßigung (vorher 100% Ermäßigung) Erläuterung: Mit der Teilhabecard war bis dato der Einzelunterricht an der Abt. Musikschule der Akademie für Tonkunst kostenfrei. Dies führte bei einigen Schülerinnen und Schülern in der Ver- gangenheit zu einem nicht angemessen Umgang mit dieser hohen Subvention, d.h. Unterricht wurde unregelmäßig besucht, eine Kündigung wurde nicht vorgelegt, wenn der Unterricht gar nicht mehr wahrgenommen wurde u.ä. Auf der anderen Seite gab es Eltern, die aufgrund der Teilhabecard dachten, dass es Ihnen nicht zusteht Probleme, die im Unterricht aufgetreten sind zu äußern, da sie „nichts bezahlen“. Mit der Einführung der 50%igen Ermäßigung bei Nutzern*innen der Teilhabecard und der An- wendung der Ermäßigungen bei einer Mehrfächerbelegung, wird signalisiert, dass der Unterricht nicht kostenfrei ist und beliebig genutzt werden kann und auf der anderen Seite ein Gleichstel- lungsgefühl zwischen den Schüler*innen herstellen, ohne die Betroffenen übermäßig zu belasten. Zudem wäre für den Einzelunterricht immerhin ein Deckungsgrad von ca. 26% erreicht (vorher 0%). & 5b Online-Unterricht Neu: Nr.] - Übergang des Präsenzunterrichts in Online-Unterricht bei Gründen wie höhere Ge- walt, Epidemie und Pandemie sofern eine Schulschließung stattfindet. Keine separate Zustim- mung mehr notwendig. Neu: Nr.2- Öffnung der Möglichkeit seitens der Lehrkraft auf Online-Einzel-Unterricht auszuwei- chen. max. 6 Unterrichtseinheiten im Jahr. Erläuterung: Nicht zuletzt durch die aktuelle Situation (Corona-Pandemie) besteht die Notwen- digkeit zur Aufnahme eines entsprechenden Paragraphen. LL Zar Prof. Dr. Ludger Hünnekens Baum 1. Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
08.02.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Kulturinstitute OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 42 30
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0029
Magistratsbeschluss-Nr.
51
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst
Vorlage vom: 01.02.2021
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetriebs
Kulturinstitute zur Kenntnis
2. Abweichend vom Beschluss der Betriebskommission tritt die Änderung der Unterrichts -
und Entgeltordnung zum 1. Oktober 2021 in Kraft.
Anlagen: Beschlussvorlage AfT_Unterrichts - und Entgeltordnung
Unterrichts- und Entgeltordnung 2021
Anlage 2 zur BV Entgelterhöhung 2021
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 17.02.2021
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 1. Februar 2021
Für die als Anlage beigefügte Vorlage vom 6. November 2020 – Änderung der Unterrichts-
und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst – wurde im Januar 2021 ein Beschluss
der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute im Umlaufverfahren herbeigeführt.
Der Vorlage wurde zugestimmt.
Der Magistrat nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis und beschließt das Datum des
Inkrafttretens auf den 1. Oktober 2021 zu ändern (Beginn der Kurse des 2. Halbjahrs), da bis
zum
1. April 2021 keine endgültige Beschlus sfassung durch die Stadtverordnetenversammlung
erfolgen kann.
Die Vorlage wird mit dieser Änderung der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden
Beschlussfassung weitergeleitet.
Darmstadt, den
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
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Punkt 28: Änderung der Unterrichts- und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst (V-Nr. 2021/0029) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
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Anlage 2 Änderungen auf einen Blick § 2 Unterrichtsangebot Änderung: Reihenfolge und Sortierung Neu: Nr. 2 Aufnahme der unterschiedlichen Unterrichtsformen § 3 Anmeldung und Aufnahme Änderung: Nr. 1 Genauere Beschreibung des Prozederes Neu: Nr. 1 Erhebung eines einmaligen Aufnahmeentgelts von 15,-€ pro Vertrag (Ausgenommen Angebote der Offenen Musikschule) Neu: Nr. 3 C Vorspiel für die SVA vor einer Kommission der Berufsakademie § 4 Vertragsdauer und Kündigung Neu: Nr. 2 Möglichkeit einer Verlängerung der Probezeit um 3 Monate Änderung: Nr. 3 A Kündigungsfrist 31.10. (vorher 30.09.) Änderung: Nr. 3 B Attest Vorlage erforderlich Änderung: Nr. 4 A, b Fristlose Kündigung seitens der Städtischen Musikschule bei Verzug der Zahlung des Unterrichtsentgelts für zwei Fälligkeitstermine (vorher drei) Neu: Nr. 4 A, e Fristlose Kündigung seitens der Städtischen Musikschule bei nicht Vorhandensein eines passenden Instruments zum häuslichen Üben. Neu: Nr. 4 A, f Fristlose Kündigung seitens der Städtischen Musikschule, wenn aus betrieblichen Gründen eine Fortführung des Unterrichts nicht möglich ist. Änderung: Nr. 4 B Möglichkeit der Kündigung oder Reduzierung der Unterrichtszeit seitens der Städtischen Musikschule, bei Verträgen, die länger als ein Jahr existieren. (Vorher drei Jahre) § 5a Unterricht Änderungen: Genauere Beschreibung Neu: Nr. 6 Notwendigkeit eines entsprechenden Instruments Neu: Nr. 9 Aufsichtspflicht §5b Online-Unterricht Nr.1 Neu: Übergang des Präsenzunterrichts in Online-Unterricht bei Gründen wie höhere Gewalt, Epidemie und Pandemie sofern eine Schulschließung stattfindet. Keine separate Zustimmung mehr notwendig Nr.2 Neu: Öffnung der Möglichkeit seitens der Lehrkraft auf Online-Einzel-Unterricht auszuweichen. Max 6 Unterrichtseinheiten im Jahr. § 6 Unterrichtsentgelt Änderung: Nr. 3 Erhöhung nur noch für Einzelunterricht nach § 2 Nr. 1B, E um 2% für Schüler/innen mit 1. Wohnsitz in Darmstadt (vorher um 3% für alle Unterrichtsformen) Anlage 2 Neu: Nr. 4 Berechnung des Monatsentgelts nach dem Datum der Einteilung § 7 Ermäßigungen und Erstattungen Änderung: Nr. 2 Ermäßigung pro Fach 15% (vorher 15% von 15% usw.) Nr. 3 Bei Teilhabecard 50% Ermäßigung wenn mehrere Fächer vorhanden, dann zuzüglich 15% Fächerermäßigung (vorher 100% Ermäßigung) Neu Nr. 2 Begrenzung der möglichen Nachholtermine Neu: § 9 Wirksamkeit von Abreden Neu: Neue Formel für die Berechnung der Entgelte der Offenen Musikschule Befristete Angebote. Neue Formel mit Deckungsgrad von 85 % 69,20* x Gesamtdauer in Std. (á 50min.) x 85 Deckungsgrad 85% Mindesteilnehmer x 100 * Personalkosten, nicht Büroarbeitsplatz inkl. Sachkosten ohne Gemeinkosten je Arbeitsstunde Vorschlag: Bsp.: Klassik Konkret 19,00 € Bei Vorlesungsähnlichen Kursen müssen wir den Preis etwas reduzieren, da hier auch keine Individualbetreuung stattfindet (ab 6 Teilnehmern)
2021/0029
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.02.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb Kultu r-
institute OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
42
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0029
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung der Unterrichts - und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst
Vorlage vom: 01.02.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission des Eigenbetrieb s Kulturin-
stitute zur Kenntnis
2. Abweichend vom Beschluss der Betriebskommission tritt die Änderung der Unterrichts -
und Entgeltordnung zum 1. Oktober 2021 in Kraft.
Anlagen: Beschlussvorlage AfT_Unterrichts - und Entgeltordnung
Unterrichts- und Entgeltordnung 2021
Anlage 2 zur BV Entgelterhöhung 2021
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 1. Februar 2021
Für die als Anlage beigefügte Vorlage vom 6. November 2020 – Änderung der Unterrichts -
und Entgeltordnung bei der Akademie für Tonkunst – wurde im Januar 2021 ein Beschluss
der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute im Umlaufverfahren herbeig eführt.
Der Vorlage wurde zugestimmt.
Der Magistrat nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis und beschließt das Datum des Inkraf t-
tretens auf den 1. Oktober 2021 zu ändern (Beginn der Kurse des 2. Halbjahrs), da bis zum
1. April 2021 keine endgültige Beschlus sfassung durch die Stadtverordnetenversammlung
erfolgen kann.
Die Vorlage wird mit dieser Änderung der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden
Beschlussfassung weitergeleitet.
Darmstadt, den
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
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Anlage 1 Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Akademie für Tonkunst – Städtische Musikschule Ludwigshöhstr. 120, 64285 Darmstadt Tel.: 06151-96640; Fax: 06151-966413 E-Mail: aftd@darmstadt.de Internet: www.akademie-fuer-tonkunst.de Unterrichts- und Entgeltordnung § 1 Aufgaben der Städtischen Musikschule Die Städtische Musikschule der Akademie für Tonkunst Darmstadt ist eine Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit dem Ziel der kulturellen Daseinsvorsorge. Zu ihren Aufgaben gehören: 1. die musikalische Grundausbildung, 2. die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, 3. die Begabtenfindung und Begabtenförderung, 4. die V orbereitung auf ein eventuelles Berufsstudium, sowie 5. das Betreiben von Schüler- und Laien-Ensembles und -Orchestern, die auch Schülerinnen und Schülern privater Musikunterrichtsanbieter zugänglich sind. Der Besuch der Städtischen Musikschule der Akademie für Tonkunst steht jedem offen. § 2 Unterrichtsangebot und Unterrichtsformen 1. Das Unterrichtsangebot umfasst: A) Elementarbereich a) Eltern-Kind-Gruppen für Eltern und Kleinkinder ab dem 12. Lebensmonat b) Elementarkurs Musik I für 4- bis 6-Jährige c) Elementarkurs Musik II für Kinder der 2. Grundschulklasse B) Instrumental- und V okalfächer, Komposition: a) Gesang b) Streichinstrumente: Violine, Viola, Cello, Kontrabass c) Holzblasinstrumente: Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon, Blockflöte d) Blechblasinstrumente: Horn, Trompete, Posaune, Euphonium, Tuba e) Sonstige Instrumente: Schlagzeug, Harfe, Klavier, Jazz-Klavier, Gitarre, E- Gitarre, E-Bass, Akkordeon f) Komposition Anlage 1 C) Ensemble- und Ergänzungsfächer als unbefristete Angebote in der Offenen Musikschule (OMu.) a) Chöre b) Chorische Stimmbildung c) Ensembles d) Spielkreise e) Orchester f) Musiktheorie (auch ABRSM), Jazz-Harmonielehre, Gehörbildung g) Musik und Bewegung D) Befristete Angebote in der Offenen Musikschule (OMb.) Wechselndes Kursangebot siehe Broschüre der OMb/Website E) Studienvorbereitende Ausbildung (SV A) 2-jähriges Programm zur V orbereitung auf eine Aufnahmeprüfung zum Musikstudium. Schülerinnen und Schüler der SV A erhalten Unterricht in einem künstlerischen Hauptfach (mind. 50 min.), einem Nebenfach (mind. 25 min.) sowie in Musiktheorie. Zusätzlich wirken sie in mindestens einem Ensemble oder Orchester der Akademie für Tonkunst mit und treten mindestens einmal im Jahr solistisch in einem Konzert der Akademie für Tonkunst auf. Teile dieser Ausbildung können auch extern absolviert werden. 2.Unterrichtsformen A) Einzelunterricht B) Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmer/innen C) Ensembleunterricht D) Workshops 3.Änderungen Änderungen des Unterrichtsangebots und der Unterrichtsformen aus fachlichen und organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten. § 3 Anmeldung, Aufnahme, Datenschutzerklärung 1. Unterricht Eine Anmeldung zum Unterricht an der Städtischen Musikschule ist jederzeit möglich. Die Anmeldung ist im Original auf einem dafür vorgesehenen Formular unterschrieben dem Sekretariat vorzulegen. Die Anmeldung Minderjähriger erfolgt durch einen der Erziehungsberechtigten. Ein Anspruch auf Einteilung zum Unterricht besteht nicht. Die Städtische Musikschule erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (siehe hierzu die Datenschutzerklärung im Anhang 1). Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung ist mit der Unterschrift auf der Anmeldung zu bestätigen. Ohne diese Kenntnisnahme kann die Anmeldung durch die Städtische Musikschule nicht bearbeitet werden. Anlage 1 Der privatrechtliche Unterrichtsvertrag kommt durch schriftliche Annahme der Musikschule zu Stande, vorbehaltlich dass der beantragte Unterricht tatsächlich stattfindet. Mit Zustandekommen des Vertrages wird ein einmaliges Aufnahmeentgelt von € 15,- erhoben. Dieses wird mit der ersten Zahlung fällig. Ausgenommen von diesem Aufnahmeentgelt sind Verträge der OMb und OMu. 2. Besonderheiten: A) V orspiel zur vorrangigen Einteilung Der Aufnahme des Unterrichts kann eine persönliche V orstellung voraus gehen. Die V orstellung beinhaltet ein V orspiel bei einer Fachlehrkraft. Aufgrund eines guten Abschneidens beim V orspiel oder/ und aus pädagogischen Gründen kann eine vorrangige Einteilung zum Unterricht erfolgen, sofern Plätze frei sind. B) befristetet und unbefristete Angebote der Offenen Musikschule Die Teilnahme an Kursen der Offenen Musikschule steht allen Personen offen, die die in den Ausschreibungstexten der einzelnen Angebote festgelegten V oraussetzungen erfüllen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Akademie für Tonkunst behält sich die endgültige Entscheidung vor, um gegebenenfalls musikalische und pädagogische Gesichtspunkte sowie organisatorische Möglichkeiten berücksichtigen zu können. C) SV A Zur Aufnahme in die SV A ist ein erfolgreiches V orspiel im Hauptfach vor einer Kommission der Berufsakademie erforderlich. Die Anmeldfristen und V orspieltermine entsprechen den Fristen zur Aufnahmeprüfung an der Berufsakademie und finden zwei Mal im Jahr statt. § 4 Vertragsdauer und Kündigung 1. Vertragsdauer Mit Ausnahme der Elementarkurse nach § 2 Nr. 1 A b,c, deren Verträge auf 12 oder 24 Monate befristet sind und der Verträge der auf 24 Monate befristeten SV A (§ 2 Nr. 1 E) sowie der Verträge der OMb nach §2 Nr. 1 D, werden die Unterrichtsverträge nach Ablauf der Probezeit auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Verträge für SV A können auf formlosen Antrag des Schülers/ der Schülerin mit Einwilligung des Hauptfachlehrers einmal um 6 Monate verlängert werden. 2. Probezeit Die Probezeit für den Unterricht gemäß § 2 Abs. 1 A bis C und E beginnt mit dem im Unterrichtsvertrag genannten Datum und dauert 6 Monate. Sie ist kostenpflichtig. Während der Probezeit kann das Unterrichtsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Auf Antrag der Schülerin/ des Schülers bzw. deren Erziehungsberechtigten oder der Lehrkraft kann die Probezeit einmalig um bis zu 3 Monate verlängert werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Musikschulleitung. 3. Kündigungsfristen seitens der Schülerinnen und Schüler bzw. deren gesetzlichen Vertreter A) Ein Unterrichtsvertrag für Unterricht gemäß § 2.1 A bis C und E kann nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von 2 Monaten zum 31. März oder 31. Oktober gekündigt werden. Anlage 1 B) In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Wohnortwechsel oder längerer Krankheit (V orlage der entsprechenden Bescheinigungen erforderlich), kann der Unterrichtsvertrag einvernehmlich vorzeitig aufgelöst werden. Ein Anspruch auf vorzeitige Auflösung besteht nicht. C) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Für die Wirksamkeit ist der Eingang bei der Akademie für Tonkunst maßgebend. D) Unterrichtsverträge für Kurse nach § 2.1 D (OMb) können nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden. 4 . Kündigung seitens der Städtischen Musikschule A) Die Städtische Musikschule kann in folgenden Fällen die fristlose Kündigung des Unterrichtsvertrages aussprechen: a) grober Verstoß gegen die Hausordnung oder wiederholter Verstoß trotz vorheriger Abmahnung. b) Nichtzahlung des Unterrichtsentgelts bzw. der Kursgebühr für zwei Fälligkeitstermine. c) Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht an drei aufeinanderfolgenden Terminen. d) Deutliches Nichterreichen des vom Durchschnitt der Schülerinnen und Schüler erzielten Unterrichtserfolges. e) Verstoß gegen § 5 Abs. 6 trotz schriftlicher Abmahnung. f) Wenn aus betrieblichen Gründen eine Fortführung des Unterrichts nicht möglich ist. B) Unbefristete Unterrichtsverträge, die mindestens 1 Jahr bestehen, können von der Musikschule mit zweimonatiger Kündigungsfrist zum 31. März oder 31. Oktober eines Jahres gekündigt werden. Alternativ kann die Musikschule die Unterrichtszeit reduzieren. § 5 a Unterricht 1. Die geringste Unterrichtsdauer für Einzelunterricht beträgt 25 Minuten, für Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmer/innen 40 Minuten. Für Kurse der OMb und OMu können davon abweichende Unterrichtsdauern festgelegt werden. 2. Alle gewünschten Veränderungen des Unterrichts, wie z. B. Lehrerwechsel oder Veränderungen der Unterrichtsform und -dauer, müssen schriftlich beantragt werden. Ein Fachwechsel bedarf einer neuen Anmeldung und einer Kündigung des anderen Fachs. Für die Realisierung der Änderungen sind pädagogische Überlegungen und die organisatorischen Möglichkeiten der Städtischen Musikschule maßgebend. 3. Der Unterricht findet grundsätzlich einmal wöchentlich statt. Aus pädagogischen Gründen kann die Lehrkraft im Einvernehmen mit der Schulleitung vorübergehend den Unterrichtturnus ändern. Für Kurse der OMb und OMu können davon abweichende Regelungen bestehen. 4. Für die Städtische Musikschule gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Hessen einschließlich der beweglichen Ferientage der Darmstädter Schulen. Anlage 1 5. Die Schülerinnen und Schüler sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Verhinderungen sind der Lehrkraft oder der Verwaltung rechtzeitig mitzuteilen. Sie entbinden nicht von der Zahlungspflicht. 6. Bei Aufnahme des Unterrichts muss ein entsprechendes Instrument zum häuslichen Üben vorhanden sein. Z.B. im Fach Klavier, ein mechanisches Klavier. Ein E-Piano genügt nicht. Sollte dies nicht möglich sein, kann das Unterrichtsverhältnis nicht aufrechterhalten werden. Siehe § 4 Abs.3, A, e 7 . Die Musikschüler/innen sind verpflichtet, im zumutbaren Umfang bei Veranstaltungen der Städtischen Musikschule unentgeltlich mitzuwirken. 8. Öffentliche Auftritte von Musikschulschülerinnen und Musikschulschülern außerhalb von Veranstaltungen der Akademie für Tonkunst müssen gegenüber der Fachlehrerin/ dem Fachlehrer angezeigt werden. Das gilt auch für die Teilnahme an Aufnahmeprüfungen zum Musikstudium und die Teilnahme an Wettbewerben. 9. Die Aufsichtspflicht der Musikschule besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben. § 5b Onlineunterricht 1. Findet ein Unterrichtsausfall aus Gründen höherer Gewalt oder auf Grund einer Pandemie oder Epidemie statt, so bietet die Städtische Musikschule den Unterricht nach Möglichkeit über Online-Medien (z.B. BigBlueButton, ZOOM, Skype o. ä.) an. Der Online-Unterricht gilt für die Zeit der Musikschulschließung aus den oben genannten Gründen als gleichwertiger Unterricht zum Präsenz-Unterricht. Die Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtsentgelts bleibt in vollem Umfang bestehen. 2. Über den § 5b,1 hinaus, kann der Einzel-Unterricht bis zu maximal 6 Unterrichtseinheiten im Jahr als Online-Unterricht seitens der Lehrkraft angeboten werden, sofern der/die Schüler*in über ein technisches Equipment und eine Internetverbindung verfügt. Siehe hierzu die Mindestanforderungen im Anhang 2. § 6 Unterrichtsentgelt 1. Für den Unterricht an der Städtischen Musikschule der Akademie für Tonkunst wird ein Entgelt erhoben. Das Unterrichtsentgelt richtet sich nach dem 1. Wohnsitz der Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler mit 1.Wohnsitz in Darmstadt zahlen z.T. ein anderes Unterrichtsentgelt als Schülerinnen und Schüler mit 1. Wohnsitz außerhalb der Stadt Darmstadt. (Tabelle siehe Anhang 3). 2. Bei den Schulgeldsätzen handelt es sich jeweils um ein Jahresentgelt, das in zwölf Monatsraten abgerechnet wird. Das Entgelt ist monatlich zum 15. an die Stadtkasse zu überweisen. 3. Das Entgelt wird für Schülerinnen und Schüler mit 1. Wohnsitz in Darmstadt jährlich zum 1. Januar für die Unterrichtsform nach §2, Abs.2, A in den Fächern nach § 2, Abs.1 B, E um 2% erhöht. Die aktuellen Schulgeldsätze werden auf der Homepage der Akademie für Tonkunst (<www.akademie-fuer-tonkunst.de>) veröffentlicht. 4. Für die Berechnung des Unterrichtsentgelts ist das Datum, zu dem eine Schülerin, ein Schüler oder eine Gruppe eingeteilt wird, maßgebend. Anlage 1 Dabei wird bei Unterrichtsbeginn bis zum 15. eines Monats das volle und bei Unterrichtsbeginn nach dem 15. eines Monats die Hälfte des monatlichen Monatsentgelts berechnet. 5. Ausgenommen vom §6 Abs. 4 sind die Berechnungen für die Elementarkurse, die auf 12 oder 24. Monate ausgelegt sind. 6. Die Entgelte pro Teilnehmer für die Angebote der OMb werden für jeden Kurs einzeln errechnet und zusammen mit dem Kursangebot veröffentlicht. § 7 Ermäßigungen und Erstattungen 1. Grundsatz: Ermäßigungen werden nur Schülerinnen und Schülern, die ihren 1. Wohnsitz in Darmstadt haben, gewährt. 2. Werden für Angehörige eines Haushalts mehr als ein Unterrichtsvertrag für Unterricht gemäß §2, Abs.1 A,B,E abgeschlossen, so wird eine Ermäßigung um 15% je Fach gewährt. 3. Inhaberinnen und Inhaber der Teilhabecard erhalten für die Dauer des Gültigkeitszeitraums der Karte 50% Ermäßigung auf die Musikschulentgelte der Akademie für Tonkunst. Die Ermäßigung nach §7 Abs.2 findet hier ebenfalls Anwendung. Ausgenommen hier ist das Aufnahmeentgelt. Eine Kopie der Teilhabecard ist unaufgefordert zu Beginn eines Jahres bzw. bei Unterrichtsaufnahme abzugeben. Die Ermäßigung erfolgt dann zum Abgabedatum. 4. Aus schulbetrieblichen Gründen ausfallende Unterrichtsstunden werden nachgeholt. Dabei genügt es, wenn von der Lehrkraft 2 Termine zur Auswahl angeboten werden. Wenn dies nicht möglich ist, wird das Entgelt nach Ende eines Kalenderjahres bzw. nach Beendigung des Unterrichtsverhältnisses erstattet, soweit der Unterrichtsausfall 4 Stunden im Verlauf eines Kalenderjahres übersteigt. Hierbei wird auf schriftlichen Antrag für jede ausgefallene Stunde 1/36 des maßgeblichen Jahresentgeltes erstattet. § 8 Miete für ein Musikinstrument Ist bei Aufnahme des Unterrichts kein eigenes Instrument vorhanden, stellt die Städtische Musikschule im Rahmen ihrer Möglichkeiten Instrumente mietweise zur Verfügung. Die Überlassungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr. Über eine Verlängerung in begründeten Fällen entscheidet der/die Direktor/in der Akademie für Tonkunst Ermäßigungsmöglichkeiten für die Instrumentenmiete regeln sich nach § 7.Abs.3 § 9 Wirksamkeit von Abreden Schriftliche Anträge und mündliche Abreden sind nur dann rechtswirksam, wenn sie seitens der Musikschule schriftlich bestätigt wurden. § 10 Inkrafttreten Diese Unterrichts- und Entgeltordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. Sie ersetzt ab diesem Zeitpunkt die vorausgehenden Unterrichts- und Entgeltordnungen. Entgelttabelle - Abteilung Städtische Musikschule Mtl. Betrag 2019 Jährlicher Betrag Mtl Betrag 1.10.2021 Jährlicher Betrag Einzelunterricht wöchentl. eine halbe Unterrichtsstunde = 25 Min. für die Fächer nach §2,1B,E 53,05 € 636,60 € 53,05 € 636,60 € Einzelunterricht wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde = 50 Min.für die Fächer nach §2,1B,E 95,48 € 1.145,76 € 95,48 € 1.145,76 € Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmer (3 - 5 Teilnehmer) mit wöchentl. 1 Unterrichtstd. = 50 Min. für die Fächer nach §2,1B und C sofern nicht anders ausgeschrieben 37,13 € 445,56 € 37,50 € 450,00 € Elementarkurse Musik 1, 2, Kindertagesstätten wöchentl. 75 Min. Gruppenunterricht 36,07 € 432,84 € 36,50 € 438,00 € Elementarkurs m. Schwerpunkt Musik u. Bewegung wöchentl. 50 Min. Gruppenunterricht 24,05 € 288,60 € 24,50 € 294,00 € Eltern-Kind-Kurse wöchentl. 40 Min. Gruppenunterricht 20,16 € 241,92 € 20,50 € 246,00 € Chor OMu. 50 Min. Gruppenunterricht für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: kostenlos 18,04 € 216,48 € 17,00 € 204,00 € Musik u. Bewegung OMu. 50 Min. Gruppenunterricht für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: kostenlos 18,04 € 216,48 € 17,00 € 204,00 € Musiklehre, Musiktheorie, ABRSM-Kurse OMu. 50 min. Gruppenunterricht für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: kostenlos 19,10 € 229,20 € 19,00 € 228,00 € Jugendchor, Musikschulorchester/Sinfonieorchester OMu. 50 Min./90 Min. kostenlos 0,00 € kostenlos - € Ensembles u. Spielkreise OMu. 50 Min. ab 6 Teilnehmer/innen für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: kostenlos 19,10 € 229,20 € 19,00 € 228,00 € Chorische Stimmbildung OMu. Gruppenunterricht, wöchentl. 25Min.(2-3 Teilnehmer/innen)/50 Min.( 4-6 Teilnehmer/innen) 19,10 € 229,20 € 19,00 € 228,00 € Gasthörerschaft Musiktheoretische Fächer an der Berufsakademie ohne Hauptfach 19,10 € 229,20 € 19,00 € 228,00 € für Schülerinnen und Schüler mit 1. Wohnsitz in Darmstadt Die Entgelte für den Einzelunterricht für Schüler/innen aus dem Landkreis sind von der Erhöhung nicht betroffen Die Beträge, auf denen die Erhöhung basiert, entnehmen Sie der aktuellen Unterrichts- und Entgeltordnung Anhang 1 Entgelttabelle - Abteilung Städtische Musikschule Mtl. Betrag 2019 Jährlicher Betrag Mtl Betrag 1.10.2021 Jährlicher Betrag Einzelunterricht wöchentl. eine halbe Unterrichtsstunde = 25 Min. für die Fächer nach §2,1B,E 77,00 € 924,00 € 77,00 € 924,00 € Einzelunterricht wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde = 50 Min.für die Fächer nach §2,1B,E 144,00 € 1.728,00 € 144,00 € 1.728,00 € Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmer (3 - 5 Teilnehmer) mit wöchentl. 1 Unterrichtstd. = 50 Min. für die Fächer nach §2,1B und C sofern nicht anders ausgeschrieben 37,13 € 445,56 € 37,50 € 450,00 € Elementarkurse Musik 1, 2, Kindertagesstätten wöchentl. 75 Min. Gruppenunterricht 36,07 € 432,84 € 36,50 € 438,00 € Elementarkurs m. Schwerpunkt Musik u. Bewegung wöchentl. 50 Min. Gruppenunterricht 24,05 € 288,60 € 24,50 € 294,00 € Eltern-Kind-Kurse wöchentl. 40 Min. Gruppenunterricht 20,16 € 241,92 € 20,50 € 246,00 € Chor OMu. 50 Min. Gruppenunterricht für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: kostenlos 18,04 € 216,48 € 17,00 € 204,00 € Musik u. Bewegung OMu. 50 Min. Gruppenunterricht für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: kostenlos 18,04 € 216,48 € 17,00 € 204,00 € Musiklehre, Musiktheorie, ABRSM-Kurse OMu. 50 min. Gruppenunterricht für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: kostenlos 19,10 € 229,20 € 19,00 € 228,00 € Jugendchor, Musikschulorchester/Sinfonieorchester OMu. 50 Min./90 Min. kostenlos 0,00 € kostenlos - € Ensembles u. Spielkreise OMu. 50 Min. ab 6 Teilnehmer/innen für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: kostenlos 19,10 € 229,20 € 19,00 € 228,00 € Chorische Stimmbildung OMu. Gruppenunterricht, wöchentl. 25Min.(2-3 Teilnehmer/innen)/50 Min.( 4-6 Teilnehmer/innen) 19,10 € 229,20 € 19,00 € 228,00 € Gasthörerschaft Musiktheoretische Fächer an der Berufsakademie ohne Hauptfach 19,10 € 229,20 € 19,00 € 228,00 € Anhang 2 für Schülerinnen und Schüler mit 1. Wohnsitz in einem der Landkreise Miete für Musikinstrumente Mietentgelt für ein Musikinstrument (je nach Wert des Instrumentes) Anhang 3 Jahresbeitrag 168 - 264 Euro monatlicher Beitrag 14 - 22 Euro Entgelttabelle - Abteilung Städtische Musikschule Stand: 1. Januar 2019 Mtl. Betrag 2019 Einzelunterricht wöchentl. eine halbe Unterrichtsstunde = 25 Min. für die Fächer nach §2,1B,E 77,00 € Einzelunterricht wöchentlich eine ganze Unterrichtsstunde = 50 Min.für die Fächer nach §2,1B,E 144,00 € Gruppenunterricht ab 3 Teilnehmer (3 - 5 Teilnehmer) mit wöchentl. 1 Unterrichtstd. = 50 Min. für die Fächer nach §2,1B und C sofern nicht anders ausgeschrieben 37,13 € Elementarkurse Musik 1, 2, Kindertagesstätten wöchentl. 75 Min. Gruppenunterricht 36,07 € Elementarkurs m. Schwerpunkt Musik u. Bewegung wöchentl. 50 Min. Gruppenunterricht 24,05 € Eltern-Kind-Kurse wöchentl. 40 Min. Gruppenunterricht 20,16 € Chor OMu. 50 Min. Gruppenunterricht für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: kostenlos 18,04 € Musik u. Bewegung OMu. 50 Min. Gruppenunterricht für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: kostenlos 18,04 € Musiklehre, Musiktheorie, ABRSM-Kurse OMu. 50 min. Gruppenunterricht für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: kostenlos 19,10 € Jugendchor, Musikschulorchester/Sinfonieorchester OMu. 50 Min./90 Min. kostenlos Ensembles u. Spielkreise OMu. 50 Min. ab 6 Teilnehmer/innen für Teilnehmer/innen am Instrumental- u. Gesangsunterricht: kostenlos 19,10 € Chorische Stimmbildung OMu. Gruppenunterricht, wöchentl. 25Min.(2-3 Teilnehmer/innen)/50 Min.( 4-6 Teilnehmer/innen) 19,10 € Gasthörerschaft Musiktheoretische Fächer an der Berufsakademie ohne Hauptfach 19,10 € für Schülerinnen und Schüler mit 1. Wohnsitz in einem der Landkreise Anhang Jährlicher Betrag Mtl Betrag 1.10.2021 Jährlicher Betrag 924,00 € 77,00 € 924,00 € 1.728,00 € 144,00 € 1.728,00 € 445,56 € 37,50 € 450,00 € 432,84 € 36,50 € 438,00 € 288,60 € 24,50 € 294,00 € 241,92 € 20,50 € 246,00 € 216,48 € 17,00 € 204,00 € 216,48 € 17,00 € 204,00 € 229,20 € 19,00 € 228,00 € 0,00 € kostenlos - € 229,20 € 19,00 € 228,00 € 229,20 € 19,00 € 228,00 € 229,20 € 19,00 € 228,00 € Anhang Miete für Musikinstrumente monatlicher Beitrag Jahresbeitrag Mietentgelt für ein Musikinstrument (je nach Wert des Instrumentes) 14 - 22 Euro 168 - 264 Euro
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Ludwigshöhstraße 120
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0029
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.02.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00