2015/0264
Entsendung von Frau Stadträtin Barbara Akdeniz in den Aufsichtsrat der Neuen Wohnraumhilfe GmbH
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2015/0264
2930 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.07.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei absch l.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0264
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Benennung von Frau Stadträtin Barbara Akdeniz in den Aufsichtsrat der Neuen
Wohnraumhilfe GmbH
Vorlage vom: 07 .07.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat benennt Frau Stadträtin Barbara Akdeniz als zuständige Dezernentin für
Soziales und Wohnen in den Aufsichtsrat der „Neuen Wohnraumhilfe GmbH “.
2. Der Magistrat nimmt von der Entscheidung von Ob erbürgermeister Partsch
Frau Stadträtin Akdeniz gem. § 125 HGO zu seiner ständigen Vertreterin in der
Gesellschafterversamm lung der „Neuen Wohnraumhilfe GmbH“ zu ernennen, zur
Kenntnis.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.07.2015
Die Neue Wohnraumhilfe GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die sich mit der
Wohnungsversorgung von Wohnungslosen und besonders Benachteiligten auf dem
Wohnungsmarkt im Raum Offenbach und Darmstadt beschäftigt.
Gesellschafter sind, neben der Wissenschaftsstadt Darmstadt, diverse Soziale Vereine und
Einrichtungen aus den Landkreisen Offen bach, Darmstadt -Dieburg und Bergstraße.
Frau Stadträtin Akdeniz ist als Dezernentin für Soziales und Wohnungswesen fachlich
zuständig und sollte daher mit der Vertretung der Interessen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt im Aufsichtsrat beauftragt werden.
Die GmbH arbeitet eng mit dem Amt für Soziales und Prävention und Amt für
Wohnungswesen zusammen. Damit steigert die Entsendung der Sozialdezernentin die
Verzahnung zwischen den Ämtern der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der GmbH und
führt zu kurzen Diens t- und Entscheidungswegen.
Nach § 125 Abs. 1 HGO vertritt der Magistrat die Stadt in Gesellschaften. Der
Oberbürgermeister vertritt den Magistrat dab ei kraft Amtes, er kann sich auch durch ein von
ihm zu bestimmendes Mitglied des Magistrats vertreten lassen.
Mit Bezug auf diese Regelung beauftragt Oberbürgermeister Partsch mit Wirkung vom
07.07.2015 die Sozialdezernentin mit seiner ständigen Vertretun g in der
Gesellschafterversammlung der Neuen Wohnraumhilfe GmbH.
Darmstadt, den 0 7. Juli 2015
MGS/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0264
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.07.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00