SV-2014/0015
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 31. März 2014 betr. TTIP 2014 (Transatlantische Freihandelsabkommen)
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SV-2014/0015
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Landgraf-Philipps-Anlage 32 64283 Darmstadt Telefon 06151 / 66 90 310 Telefax 06151 / 66 90 533 info@linksfraktion-darmstadt.de www.linksfraktion-darmstadt.de Vorlage-Nr. SV-2014/0015 Antrag der Fraktion Die Linke. vom 31. März 2014 betr. TTIP 2014 (Transatlantische Freihandelsabkommen) Antrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen und den Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt auffordern: 1. sich bei den Vertretungen der Städte und Gemeinden auf Landes- und Bundesebene, dem Hessischen Städtetag und dem Deutschen Städtetag, gegen das geplante Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sowie gegen das Abkommen mit Kanada (CETA)zu positionieren und entsprechend sowohl bei der Bundesregierung wie auch beider EU-Kommission zu intervenieren. 2. Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt fürchtet durch das derzeit von der EU-Kommission hinter verschlossenen Türen verhandelte Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sowie das Abkommen mit Kanada (CETA) negative Konsequenzen z.B. für die öffentliche Auftragsvergabe, die Energieversorgung, den Umweltschutz wie auch für Tarife und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt wie der städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe. 3. Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt lehnt eine weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels ab, welche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, wie z.B. im Bereich der Bildung, der Kulturförderung, der Gesundheit, der sozialen Dienstleistungen, der Abwasser- und Abfallentsorgung, des öffentlichem Nahverkehrs oder der Wasserversorgung beinhaltet. Darmstadt, 31. März 2014 Karl-Heinz Böck Martina Hübscher-Paul 2 Begründung: Beide Abkommen - CETA mit Kanada und TTIP mit den USA - werden von der Europäischen Kommission für die Mitgliedstaaten verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom Rat erteiltes Mandat, das nicht veröffentlicht wird. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es Anwendungsvorrang vor dem europäischem Sekundärrecht, wie beispielsweise Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben. Es ist mit irreversiblen Verträgen zu rechnen, die keinem politischen Meinungsbildungsprozess unterworfen waren. Die Verhandlungen für das Abkommen mit Kanada (CETA) sind nahezu beendet, für das Abkommen mit den USA (TTIP) haben erst drei Verhandlungsrunden stattgefunden. Die CETA-Verhandlungen werden als Vorlage für das TTIP angesehen. Offiziell ist das Verhandlungsmandat der EU für TTIP zwar nicht bekannt, tatsächlich aber kursiert das Dokument, in dem Art und Umfang dieses umfassenden Handels- und Investitionsabkommens festgelegt ist, im Internet, bekanntgemacht u.a. von den Grünen Europaabgeordneten Sven Giegold. Im Konkreten geht es im TTIP-Abkommen darum den Handel zwischen den USA und der EU weiter zu erleichtern. Schon jetzt gibt es fast keine Zölle mehr zwischen der EU und den USA. Was also eigentlich verhandelt wird, ist vielmehr eine Angleichung der Standards - eine wirtschaftliche "Harmonisierung". Durch TTIP stehen unsere VerbraucherInnenrechte und unser Daten- wie Rechtsschutz auf dem Spiel. Das Verhandlungsmandat scheint, wie u.a. der bayrische Städtetag betont, auch kommunal- relevante Handlungsbereiche, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und Umweltschutz, die Trinkwasserversorgung zu umfassen. Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly führt in einer Pressemitteilung zu TTIP aus: „Die EU-Kommission könnte in Zukunft mit Hinweis auf internationale Abkommen eine weitreichende und nicht mehr zu kontrollierende Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa durchsetzen.“ Ähnlich äußert sich der Städte- und Gemeindebund des Landes Brandenburg, er befürchtet massive Auswirkungen für die öffentlichen Dienstleistungen, das öffentliche Beschaffungswesen, das in Gemeindehoheit liegende Planungsrecht sowie die kommunale Organisationshoheit. Die Organisation Attac über TTIP: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um z. B. die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge wären steigende Preise und sinkende Qualität.“ Mögliche Auswirkungen fasst Attac wie folgt zusammen: „bezahlen müssen es die BürgerInnen in der EU und USA mit einem beispiellosen Abbau von Produktionsstandards, Verbraucherschutz- und ArbeitnehmerInnenrechten, Lohnniveaus, Umwelt- und Sozialauflagen, ja sogar unserer demokratischen Rechtstaatlichkeit.“ Ähnlich kritisiert auch der BUND das Verfahren zu TTIP und seine mutmaßlichen Auswirkungen. Ein weiterer Kritikpunkt ist der sog. Investorenschutz, ein Sonder-Klagerecht für Unternehmen. Demnach soll für ausländische Konzerne die Möglichkeit geschaffen werden, vor Schiedsstellen gegen Staaten klagen zu können, wenn europäische und nationale Gesetzesänderungen ihre Investitionstätigkeiten oder Gewinnerwartungen einschränken. Dadurch wird ein zweites völlig intransparentes Rechtssystem geschaffen und die gängigen Rechtswege werden ausgehebelt. In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen.
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Landgraf-Philipps-Anlage 32
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2014/0015
- Typ
- Antrag
- Datum
- 31.03.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00