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SV-2014/0015

Antrag der Fraktion Die Linke. vom 31. März 2014 betr. TTIP 2014 (Transatlantische Freihandelsabkommen)

Antrag 31.03.2014

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SV-2014/0015

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SV-2014/0015

5837 Zeichen

Landgraf-Philipps-Anlage 32 
64283 Darmstadt 
Telefon 06151 / 66 90 310 
Telefax 06151 / 66 90 533 
info@linksfraktion-darmstadt.de 
www.linksfraktion-darmstadt.de 
Vorlage-Nr. SV-2014/0015 
 
 
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 31. März 2014 betr. TTIP 2014 (Transatlantische 
Freihandelsabkommen) 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
Antrag 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen und den Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt auffordern: 
1. 
sich bei den Vertretungen der Städte und Gemeinden auf Landes- und Bundesebene, dem 
Hessischen Städtetag und dem Deutschen Städtetag, gegen das geplante Transatlantische 
Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sowie gegen das Abkommen mit Kanada 
(CETA)zu positionieren und entsprechend sowohl bei der Bundesregierung wie auch beider 
EU-Kommission zu intervenieren. 
2. 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt fürchtet durch das 
derzeit von der EU-Kommission hinter verschlossenen Türen verhandelte Transatlantische 
Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sowie das Abkommen mit Kanada (CETA) 
negative Konsequenzen z.B. für die öffentliche Auftragsvergabe, die Energieversorgung, den 
Umweltschutz wie auch für Tarife und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter der Stadt Darmstadt wie der städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe. 
3. 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt lehnt eine weitere 
Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels ab, welche Dienstleistungen der 
Daseinsvorsorge, wie z.B. im Bereich der Bildung, der Kulturförderung, der Gesundheit, der 
sozialen Dienstleistungen, der Abwasser- und Abfallentsorgung, des öffentlichem 
Nahverkehrs oder der Wasserversorgung beinhaltet. 
 
Darmstadt, 31. März 2014 
 
Karl-Heinz Böck     Martina Hübscher-Paul

2 
 
 
Begründung: 
Beide Abkommen  - CETA mit Kanada und TTIP mit den USA - werden von der 
Europäischen Kommission für die Mitgliedstaaten verhandelt. Grundlage dieser 
Verhandlungen ist ein vom Rat erteiltes Mandat, das nicht veröffentlicht wird. Nach 
Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem 
Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss 
des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es 
Anwendungsvorrang vor dem europäischem Sekundärrecht, wie beispielsweise 
Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben. 
Es ist mit irreversiblen Verträgen zu rechnen, die keinem politischen 
Meinungsbildungsprozess unterworfen waren. Die Verhandlungen für das Abkommen mit 
Kanada (CETA) sind nahezu beendet, für das Abkommen mit den USA (TTIP) haben erst 
drei Verhandlungsrunden stattgefunden. Die CETA-Verhandlungen werden als Vorlage für 
das TTIP angesehen. 
Offiziell ist das Verhandlungsmandat der EU für TTIP zwar nicht bekannt, tatsächlich aber 
kursiert das Dokument, in dem Art und Umfang dieses umfassenden Handels- und 
Investitionsabkommens festgelegt ist, im Internet, bekanntgemacht u.a. von den Grünen 
Europaabgeordneten Sven Giegold. 
Im Konkreten geht es im TTIP-Abkommen darum den Handel zwischen den USA und der EU 
weiter zu erleichtern. Schon jetzt gibt es fast keine Zölle mehr zwischen der EU und den 
USA. Was also eigentlich verhandelt wird, ist vielmehr eine Angleichung der Standards - eine 
wirtschaftliche "Harmonisierung". Durch TTIP stehen unsere VerbraucherInnenrechte und 
unser Daten- wie Rechtsschutz auf dem Spiel. 
Das Verhandlungsmandat scheint, wie u.a. der bayrische Städtetag betont, auch kommunal-
relevante Handlungsbereiche, etwa das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik und 
Umweltschutz, die Trinkwasserversorgung zu umfassen. Der Vorsitzende des Bayerischen 
Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly führt in einer Pressemitteilung zu 
TTIP aus: „Die EU-Kommission könnte in Zukunft mit Hinweis auf internationale Abkommen 
eine weitreichende und nicht mehr zu kontrollierende Liberalisierung öffentlicher 
Dienstleistungen in Europa durchsetzen.“ Ähnlich äußert sich der Städte- und 
Gemeindebund des Landes Brandenburg, er befürchtet massive Auswirkungen für die 
öffentlichen Dienstleistungen, das öffentliche Beschaffungswesen, das in Gemeindehoheit 
liegende Planungsrecht sowie die kommunale Organisationshoheit. 
Die Organisation Attac über TTIP: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen 
geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr 
eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als 
Einfallstor dienen, um z. B. die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in 
kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge wären steigende Preise und sinkende 
Qualität.“ Mögliche Auswirkungen fasst Attac wie folgt zusammen: „bezahlen müssen es die 
BürgerInnen in der EU und USA mit einem beispiellosen Abbau von Produktionsstandards, 
Verbraucherschutz- und ArbeitnehmerInnenrechten, Lohnniveaus, Umwelt- und 
Sozialauflagen, ja sogar unserer demokratischen Rechtstaatlichkeit.“ Ähnlich kritisiert auch 
der BUND das Verfahren zu TTIP und seine mutmaßlichen Auswirkungen. 
Ein weiterer Kritikpunkt ist der sog. Investorenschutz, ein Sonder-Klagerecht für 
Unternehmen. Demnach soll für ausländische Konzerne die Möglichkeit geschaffen werden, 
vor Schiedsstellen gegen Staaten klagen zu können, wenn europäische und nationale 
Gesetzesänderungen ihre Investitionstätigkeiten oder Gewinnerwartungen einschränken. 
Dadurch wird ein zweites völlig intransparentes Rechtssystem geschaffen und die gängigen 
Rechtswege werden ausgehebelt. In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten 
künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im 
Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen.

Beratungsverlauf (3)

TOP 16.5
TOP 25.1
TOP 14.1

Orte (1)

  • Landgraf-Philipps-Anlage 32

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2014/0015
Typ
Antrag
Datum
31.03.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00