2012/0318
Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - (Verfahrenswechsel, Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)
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ANLAGE 5 Wissenscha ftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 27.08.2012 Der Magistrat Begründung gemäß § 9 (8) BauGB zum Bebauungsplan A 41 – Tauchcenter Arheilgen – für das Gebiet südlich der Weiterstädter Landstraße und westlich der Bundesstraße B 3 in der Gemarkung Arheilgen, Flur 11, mit den Flurstücken Nr. 83, 84, 85, 86, 87, 88, 104, 105, 179 teilweise, 180 teilweise, 190 teilweise. Ausschnitt aus der Stadtkarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans A 41 ohne Maßstab Dipl.-Ing. Marianne Streicher-Eickhoff, Bauassessorin Schillerstraße 23 A, 64846 Groß-Zimmern Tel: 06071 / 3936540 Fax: 06071 / 3936541 Mail: Marianne.Streicher-Eickhoff@t-online.de Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Inhaltsverzeichnis Teil A (städtebauliche Begründung) Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele 3 2. Planungsrechtliche Vorgaben 4 2.1 Regionalplan Südhessen 2010 4 2.2 Flächennutzungsplan 4 2.3 Bebauungsplanung 5 2.4 Umweltprüfung 5 3. Bestand 5 3.1 Lage im Stadtgebiet u nd städtebauliches Umfeld 5 3.2 Gegenwärtige Nutzung 5 3.3 Erschließung 6 4. Planerische Festset zungen und Hinweise 6 4.1 Art der baulichen Nutzung 6 4.2 Maß der baulichen Nutzung 6 4.3 nicht überbaubare Grundstücksflächen 7 4.4 Anpflanzungen 8 4.5 Maßnahmen zum Schutz, zu r Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 9 4.6 Baugestalterische Fe stsetzungen gemäß § 81 HBO 11 5. Auswirkungen der Planung 11 5.1 Umwelt 11 5.2 Wirtschaft 13 6. Realisierung, städtebaulicher Vertrag 14 Verzeichnis der Gutachten und Dokumentationen 15 Teil B (Umweltbericht) 2 Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Teil A Teil A (städtebauliche Begründung) 1. Planungsanlass und Planungsziele Die Erstellung des Bebauungsplans dient der planungsrechtlichen Vorberei- tung für die Errichtung eines Tauchcenters mit folgenden Nutzungen: - Tauchbecken mit einer maximalen Wassertiefe von ca. 43,5 m, davon ca. 29,3 m unter der derzeitigen natürlichen Geländeoberfläche. Das Becken hat an der tiefsten Stelle einen Durchmesser von ca. 25 m. Zwischen ca. 29 m und ca. 26,6 m Tiefe beträgt der Durchmesser ca. 35 m und darüber ca. 60 m; - Unterwassermuseum zur Darstell ung der Erschließung der Unterwasser- welt durch den Menschen in einer historischen Abfolge. Hierzu dienen die vorgesehenen Panoramascheiben im Eingangsbereich des Hauptgebäu- des sowie im Restaurant. Die geplanten Abmessungen des Tauchbeckens erlauben es, Objekte in Originalgröße einzubringen; - Restaurant und Bistro zur Bewirt ung von Tagesbesuchern und Hotelgäs- ten; - Hotel der gehobenen Klasse mit ca. 268 Doppelzimmern; - Zusätzlich soll an der Weiterstädter Landstraße ein Aparthotel mit ca. 90 Doppelzimmern errichtet werden, - dazugehörige Freibereiche, Serviceeinr ichtungen, Stellplätze und sonstige Nebenanlagen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von 4,3 ha, in der auch die Flächen für eine parkartige Grünanlage enthalten sind. Aufgrund der Größe, Nutzung und Lage is t die Aufstellung einer Bauleitpla- nung zur Gewährleistung der städtebaulichen Ordnung erfo rderlich. Das gilt sowohl für die Änderung des geltenden Flächennutzungsplans als auch für die Aufstellung eines Bebauungsplans, um aus der Planungsabsicht möglicher- weise resultierende Konflikte zu bewäl tigen. Die Planung steigert die Bedeu- tung des Oberzentrums Darmstadt als Standort hochwertiger Einrichtungen im wissenschaftlichen, kulturellen sowie sportlichen Bereich und erhöht die Wert- schöpfung der Fläche durch das Angebot an Arbeitsplätzen. Insofern besteht öffentliches Interesse an der Aufstellung der Planung zur Vorbereitung der Maßnahmen. 3 Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Teil A 2. Planungsr echtliche Vorgaben 2.1 Regionalplan Südhessen 2010 Der vorgesehene Geltungsbereich liegt gem äß Teilkarte 3 des geltenden Re- gionalplans Südhessen (RPS) 2010 in einem „Siedlungsbeschränkungsbe- reich“. Gemäß Landesentwicklungsplan Hessen 2000 ist in der Umgebung des Flug- hafens Frankfurt Rhein-Main im Regionalplan ein Siedlungsbeschränkungsbe- reich auszuweisen, in dem zum vo rbeugenden Schutz vor Fluglärm eine Be- bauung im Sinne einer Besiedlung zu Wohnzwecken ni cht stattfinden soll. Die Beschränkung der Zulässigkeit bezieht si ch auf die Auswei sung neuer Wohn- bauflächen und Mischgebiete. Die Pl anung bereitet jedoch keine Wohnbebau- ung in diesem Sinne vor, da die zulä ssigen Vorhaben nicht für die dauerhafte Unterbringung von Menschen vorgesehen si nd; es handelt sich vielmehr um gewerbliche Nutzungen. Gemäß Teilkarte 3 des Regionalplans Sü dhessen 2010 liegt ein kleiner Teil- bereich im Süden des Geltungsbereichs im Vorranggebiet „Regionaler Grün- zug“. Gemäß Ziffer 4.3-2 des RPS sind im „Regionalen Grünzug“ Planungen und Vorhaben, die die Funktion des Regi onalen Grünzugs beeinträchtigen, zu einer Zersiedlung, einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsgebie- ten, des Wasserhaushaltes oder der Freiraumerholung f ühren können, nicht zulässig. Zu den unzulässigen Vorhaben zählen auch Freizeiteinrichtungen mit einem hohen Anteil baulicher Anlagen , Verkehrsanlagen sowie anderer Infrastrukturmaßnahmen. Da nur ein kleiner Bereich (ca. 1,5 ha) des „Regionalen Grünzugs“ von der Planung tangiert wird, ist nach Abspra che mit dem Regierungspräsidium Darmstadt ein Abweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen nicht er- forderlich. Im Bereich des „Regionalen Grünzugs“ sind im Bebauungsplanent- wurf parkähnlich angelegte Freibereiche ausgewiesen. Die baulichen Anlagen wie auch die zugehörigen Erschließ ungsflächen sind im nördlichen Bebau- ungsplanbereich vorgesehen. Dort ist im RPS ein „Bereich für Landschafts- nutzung und -pflege“ ausgewiesen. Diese Plankategorie ist verschiedenen Nutzungen vorbehalten, z. B. der landwirtschaftlichen Nutzung, der Pflege und dem Offenhalten der Kulturlandschaft oder der kleinflächigen Biotopentwick- lung und -vernetzung. Sie dürfen in geringem Umfang aber auch für Sied- lungszwecke in Anspruch genommen werden. Die Planung entspricht in die- sem Sinne den regionalplanerischen Zielen. 2.2 Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt war das Plangebiet bislang als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Im Zu- ge der 2. Änderung wird der FNP u. a. auch für dieses Plangebiet (Teilbereich 2.1) im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauG B geändert. Da die vorgese- hene Nutzung als gewerbliche Nutzung einzus tufen ist, erfolgt zur Realisie- rung des Vorhabens die Änderung in eine gewerbliche Baufläche. 4 Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Teil A 2.3 Bebauungsplanung Der Geltungsbereich des Bebauungsplane ntwurfs umfasst eine Teilfläc he des rechtskräftigen Bebauungsplans A 25 Bl . 2 „B 3 Westumgehung Arheilgen“, der in dieser Teilfläche bislang l andwirtschaftliche Flächen und Straßen- Randbegrünung festsetzt. Der Bebauungsplan A 25 Bl. 2 „B 3 Westumgehung Arheilgen“ wird nun durc h den Bebauungsplan A 41 innerhalb dessen Gel- tungsbereichs ersetzt. 2.4 Umweltprüfung Nach dem Gesetz über die Umweltvert räglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegt das Vorhaben der UVP-Pflicht. Entsprechend den Bestimmungen über die be- sonderen Verfahrensvorschriften für di e Umweltprüfungen (Teil 4 des UVPG) erfolgt die Umweltverträglichkeitspr üfung nach den Vorschriften des BauGB (§ 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 des B auGB). Verfahren, Bewertung und Ergebnis- se sind im Umweltbericht dargelegt. 3. Bestand 3.1 Lage im Stadtgebiet und städtebauliches Umfeld Der Plangeltungsbereich liegt im Nord-Westen des Darmstädter Stadtteils Ar- heilgen und wird durch die in Nord -Süd-Richtung verlauf ende Bahnlinie und die Bundesstraße B 3 vom eigentlichen Stadtteil Arheilgen getrennt. Unmittel- bar nördlich des Plangebietes verläuft die - nicht klassifizierte - Weiterstädter Landstraße, an die nördlich das Gewerbegebiet „Weiterstädter Weg“ angrenzt. Nach Schließung des Bahnübergangs bzw. infolge seines Ersatzes durch eine Fußgängerüberführung am Ar heilger S-Bahnhof ist die frühere Verbindungs- funktion dieser Landstraße zwischen Ar heilgen und Weiterstadt allerdings stark eingeschränkt. 3.2 Gegenwärtige Nutzung Die Flurstücke Gemarkung Arheilgen Flur 11 Nr. 83 bis 88 sowie 104 und 105 werden als Landwirtschaftsflächen bisher intensiv zum Anbau von Sonderkul- tur (Spargel, folienbedeckt) genutzt. Die Te ilflächen der Flurstücke Nr. 179, 180 und 190 stellen sich als Bestandteil eines von Nordosten nach Südwesten verlaufenden Wirtschaftsweges dar. Auf dem Flurstück Nr. 190 ist eine F ließrichtung nach Westen verzeichnet. Nach Auskunft der Unteren Wasser behörde handelt es sich laut Liegen- schaftskataster um einen Graben von unt ergeordneter Bedeutung, der nicht wasserführend ist und deshalb nicht dem Hessischen Wassergesetz unter- liegt. Er ist auch nicht als Gewässer parzelle gewidmet; ein Entwidmungsver- fahren erübrigt sich deshalb. Laut wa sserbuchführender St elle des Regie- rungspräsidiums ist auch dort keine Eintragung vorhanden. 5 Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Teil A Die im Planungsbereich praktizierte Landbewirtschaftung bedarf laut Leitbild- karte „Landschaft/Erholung“ des städtischen Landschaftsplans der Extensivie- rung durch an Boden und Wasser angepasste Bewirtschaftung, Erhöhung des Grünlandanteils, Anlage li nearer Vernetzungsbiot ope und Trittsteinen sowie der Verbesserung der Erlebnisqualität durch naturnahe Landschaftselemente. 3.3 Erschließung Die Erschließung des Plangebietes für den Individualverkehr erfolgt über die unmittelbar nördlich angrenzende Weiterstädter Landstraße. In ca. 450 m Entfernung befindet sich der Bahnhof Arheilgen, ein Haltepunkt der S-Bahn-Strecke Bad Soden (Taunus) – Frankfurt – Darmstadt. Hier halten regelmäßig die S-Bahnen der Linie S 3 im Halbstundentakt. Eine Buslinie ver- bindet den Haltepunkt mit der Umsteigehaltestelle „Darmstadt-Arheilgen Lö- wenplatz“. Von dort führen Straßenbahnlinien in die In nenstadt Darmstadt mit Anschlüssen an die überörtlichen öffentlichen Verkehrsmittel. Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist sichergestellt. Unmittelbar auf der Grundstücksgrenze zur Weiterstädt er Landstraße, beginnend gegenüber der Liegenschaft Guerickeweg 7, verläuft eine Gasleitung in Richtung Osten. Ihr Schutzstreifen liegt mit seiner halb en Breite von 5 m im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Bezüglich der Nutzu ng dieses Streifens gelten beson- dere Regelungen des Versorgungsträgers. 4. Planerische Fest setzungen und Hinweise 4.1 Art der baulichen Nutzung Da sich der Charakter des zu planende n Gebietes von den Baugebieten der BauNVO §§ 2 bis 10 wesentlich unt erscheidet, wird für den gesamten Gel- tungsbereich als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO ein Sonderge- biet mit der Zweckbestimmung Tauchc enter mit Unterwassermuseum, Beher- bergungsbetrieben und zugeordneten Gastst ätten sowie anlagenbezogenen Anlagen für Technik, Tiefgaragen und St ellplätzen festgesetzt. Aufgrund der fortgeschrittenen Planung des dort vo rgesehenen Projektes können die über- baubaren Grundstücksflächen gegliedert u nd weitestgehend den vorgesehe- nen Nutzungen zugeordnet werden. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Die Festlegung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 ergibt sich aufgrund der Berechnung der für eine Bebauung vo rgesehenen Flächen bezogen auf das Baugrundstück. Die in der BauNVO vo rgesehene Überschreitung durch Anla- gen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO ist ausreichend, um dem spezifischen Bedarf an Andienungs- und Ladeflächen sowie an Fahrwegen zur Pflege der Garten- anlage und den Fußwegen für die Gäste gerecht zu werden. 6 Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Teil A Das Maß der baulichen Nutzung wird fer ner bestimmt durch die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen f ür die ausg ewiesenen Bauflächen. Sie orien- tieren sich an den wirtschaftlichen, te chnischen und gestalterischen Erforder- nissen der vorgesehenen Bebauung. Es werden Höhen über NN festgesetzt; dabei wird eine mittlere Höhe von 122,69 m ü.NN in der Weiterstädter Land- straße gegenüber der Liegenschaft Guerickeweg 3 als Bezugspunkt festge- legt. 4.3 Nicht überbaubare Grundstücksflächen Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen gliedern sich in Teilflächen für die zusätzliche Festsetzungen getroffen werden und in solche, für die lediglich Hinweise bezüglich der künftigen Nu tzung gegeben werden. Diese Hinweise sind in einem separaten Planbild dar gestellt und entsprechen der vorgesehe- nen Gestaltung. Flächen für Stellplätze und Garagen Stellplätze sind überwiegend auf den überbaubaren Grundstücksflächen zu er- richten. Es handelt sich dabei vor alle m um die Tiefgarage unter dem Haupt- gebäude, die Stellplä tze auf der Dachfläche des eingeschossigen Gebäudes neben dem Andienungsbereich und die Stellplätze unter dem Aparthotel (Bau- feld 3). Vornehmlich für Reisebusse ist eine offene Stellplatzfläche im Bereich des Andienungshofes (nördlich von Bauf eld 4) ausgewiesen. Im äußersten Nordosten des Grundstücks an der Weiter städter Landstraße ermöglicht der Bebauungsplan die Anlage we iterer ebenerdiger Ste llplätze (ST-Fläche im Planentwurf). Die für die innere Erschließung notwend igen Zu- und Umfahrten wurden, so- weit sie nicht innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegen, informell als Hinweise in den Bebauungsplanent wurf aufgenommen und dort in einer Nebenkarte dargestellt. Flächen für Aufschüttungen Die geplanten Aufschütt ungen dienen vorrangig der haftungsrechtlichen Si- cherung im Fall eines technischen De fekts des Tauchbeckens. Im Fall des Austretens von Wasser aus dem Tauchbe cken wird ein kontrolliertes Abpum- pen des Wassers zur Vermeidung weitergehender Schäden auf den benach- barten Grundstücken erforderlich. An den Grundstücksgrenzen sind deshalb Flächen für Aufschüttungen festgesetzt. Ei n Teil im Osten wird ersetzt durch die rückwärtige Wand, die die Stellplätz e unter dem Aparthotel begrenzt und austretendes Wasser innerhalb des Gr undstücks zurückhalten soll bis die an- geforderten Einsatzkräfte eingetroff en sind und weitere notwendige Siche- rungsmaßnahmen ergreifen können. Die Fläche ist so ausgeweitet, dass Geländemodellierungen möglich sind, um eine Einbindung in die umgebende Landschaft zu ermöglichen. An der Weiter- städter Landstraße kann so beispielswei se eine attraktive Zuwegung für Fuß- gänger und eine Hotelvorfahrt gestaltet werden. Die Ausweitung der Fläche im Osten, im Westen und im Süden dient der anspruchsvollen gärtnerischen Gestaltung mit Hecken- und Baumpflanzungen, Aussichtsplattform, Wasserfall und Bachlauf, sowie der attraktiven F ührung von Spazierwegen innerhalb der Hotelanlage. 7 Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Teil A Die Höhe der Aufschüttung liegt bei ma ximal 125,20 m ü. NN. Das entspricht einer Höhe von ca. 2,5 m über der Weiterstädter Landstraße im Bereich des Hotelzugangs. In der R egel beträgt ihre Höhe 124, 00 m ü. NN. Lediglich zur Anlage einer Aussichtsplattform sowie in Verbindung mit der Gartengestaltung sind flächenmäßig beschränkte Erhöhungen zulässig. Durch Geländemodellierung und Bepflanzung soll eine weitestgehende Ein- bindung der Aufschüttungen in das Landscha ftsbild erfolgen. Die Auswahl der Bepflanzung und ihre Pflege müssen jedoc h so erfolgen, dass die Funktions- fähigkeit des Damms im Hinblick auf die notwendige Rückhaltung von austre- tendem Wasser nicht beeinträchtigt wird. (siehe hierzu auch den Umweltbe- richt und die Festsetzungen für Anpf lanzungen mit den dazugehörenden Aus- wahllisten.) Flächen für Aufschüttungen am Hauptgebäude dienen der gärtnerischen Ges- taltung im Anschluss an den Restaurantbereich u nd seine davor liegenden Terrassen sowie der Anlage eines Sand bereichs im Anschluss an die Teich- anlage. Teichanlage Die Teichfläche hat im Zusammenhang mi t dem Bachlauf neben der Gestal- tung der Gartenanlage weit ere Funktionen für die Rückhaltung von Nieder- schlagswasser und für das Kleinklima. Die Fläche wird lediglich als Hinweis für die Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche dargestellt. Von wesentlicher gestalterischer und ökol ogischer Bedeutung in Hinblick auf das biologische Gleichgewicht und Selbstreinigungsvermögen der Teichanlage ist die Flachwasserzone, die deshalb auch als Fläche für Anpflanzungen festge- setzt wird (siehe hierzu auch den Um weltbericht und di e Festsetzungen für Anpflanzungen). Über die Gartengesta ltung hinausgehende Nutzungen der Wasserfläche durch die Besucher des Tauchcenters sind nicht vorgesehen. Grünanlage Der überwiegende Teil der nicht über baubaren Grundstücksfläche soll gärtne- risch angelegt und unterhalten werden. Die dafür vorgesehenen Flächen glie- dern sich in die Gartenanlagen mit hoher Pf legeintensität und in extensiv zu pflegende Wiesenflächen. Sie sind dur chzogen von den Wegen für Besucher und Hotelgäste sowie für die notwendigen Pflegefahrzeuge (siehe hierzu auch den Umweltbericht und die Festsetzungen für Anpflanzungen). 4.4 Anpflanzungen Anpflanzungen erfolgen primär zur Ge staltung der das Tauchcenter umge- benden Parkanlage, die wes entlicher Bestandteil des Vorhabens sein wird und zu seinem Ambiente in erheblichem Maß beitragen kann. Sie sind von wesentlicher Bedeutung fü r die landschaftliche Gliederung und Gestaltung sowie die Einbi ndung des Projekts in das landschaftliche Umfeld. Besondere Beachtung ist hierbei der Eingrünung der nahezu vollständig um- laufenden Aufschüttung von der Feldseite her zu schenken. Sie erfolgt an den Außenseiten mit Ausnahme eines Bereichs im Nordosten südlich der Weiter- städter Landstraße durchgängig mit Heckengehölzen von mehr als 2 m Wuchshöhe bei einer Breite von mindestens 3,5 m. 8 Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Teil A Parallel zur Weiterstädter Landstraße ist im Abstand von 3,5 m zur Geltungs- bereichs-/Grundstücksgrenze eine Baumrei he festgesetzt. Sie vervollständigt die auf der gegenüberliegen den Straßenseite bereits vorhandenen Bäume im öffentlichen Raum zu einer Allee. Die Baumreihe wird auch parallel zur westlichen Grundstücksgrenze bis zur Teichanlage fortgesetzt, um das Landschaftsbild in seiner Ausstattung und Funktion zu ergänzen. Auch im Nordos ten südlich der Weiterstädter Landstra- ße wird diese Baumreihe zur Abgrenzung des Plangebietes von den umge- benden landwirtschaftlichen Flächen fortgesetzt, da die räumliche Situation ei- ne Heckenpflanzung erschwert. Die vier ausgewiesenen Flächen für Anpflanzungen sollen jeweils einen standorttypischen Flächencharakter gewäh rleisten. Neben der Gestaltung der Flachwasserzone (D) handelt es sich um eine Gruppe großkroniger Bäume mit umgebendem Gehölzsaum (B). Der Pflanzbereich dieser Baumgruppe kann um einen Meter über das natür liche Gelände angehoben werden. Hier- durch wird zum einen die Gefahr von Frostschäden minimiert, zum anderen erhöht sich die Fernwirkung der Anpflanzung als gliederndes Element. Als gliederndes Element wirken darüber hinaus die auf der Fläche für Anpflan- zungen – C vorgesehenen Baumgruppen im Süden. Zwischen der Ein- und Ausfahrt im Nordwesten und der weiteren Ausfahrt des Grundstücks an der Weiterstädter Lands traße ist ergänzend zu den Allee- bäumen eine 4-reihige Heckenpflanzung fest gesetzt. (Fläche für Anpflanzun- gen - A). In der Achse, die auf den Haupt eingang des Hotels zuführt, ist diese Pflanzfläche unterbrochen, um die B lickbeziehung von der Weiterstädter Landstraße und den Zugang für Fußgänger zu ermöglichen. Alle Anpflanzungen dienen dem Ausgleich laut Kompensationsverordnung des durch den Bebauungsplan ermö glichten Eingriffs in Natur und Landschaft in Verbindung mit der landschaftlichen Einbindung des Vorhabens bei einer zu- gleich ansprechenden Freiflächengesta ltung. Weitergehend e Erläuterungen hierzu enthält der Umweltbericht als Teil der Begründung. 4.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle ge und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Die Planungsabsicht ist geprägt von der Nutzung des Wassers für sportliche Aktivitäten (Tauchen), Erholung und Erlebba rkeit von Naturnähe; darüber hin- aus besteht Bedarf an Betriebswasser. Ein sparsamer Umgang mit der Res- source ist deshalb Voraussetzung, um mögliche, langfristige Nachteile für Grundwasservorkommen und den Wasserhaushalt zu minimieren. Neben dem Eingriff in grundwasserführende Bodens chichten durch den Bau des Tauch- beckens und der Entnahme von Grundw asser für die Erstbefüllung des Tauchbeckens entsteht weiterer Wa sserbedarf durch Verdunstung an der Wasseroberfläche, die Unterhaltung der Grünanlage und den Betrieb von Ho- tel und Restaurant. Bezüglich der geplanten Maßnahmen und ihrer Auswirkungen auf den Was- serhaushalt wird auf den Um weltbericht und drei vorliegende hydrogeologi- sche Gutachten verwiesen. 9 Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Teil A Zum einen waren die Auswirkungen des geplanten T auchbeckens auf das Grundwasser und die Grundwasserströme zu untersuchen. (Arbeitsgemeinschaft: Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing . N. Gündling, Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeologie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pom- merening, Hydrogeologisches Gutachten „Erläuterungsbericht zur Genehmi- gung zum Bau eines Tauchbeckens“ vom 27.04.09)). Hieraus geht hervor, dass die Auswir kungen des Tauchbeckens auf das Ge- wässerströmungsfeld und die Grundwasse rstände relativ gering und voraus- sichtlich nicht erheblich sind. Für die bebauten Gebiete nördlich der Weiter- städter Landstraße sowie der Bereich der Bahnstrecke und des Bahnhofs Ar- heilgen sind in Bezug auf Grundwa sserstandsänderungen keine nachteiligen grundwasserbedingten Auswirkungen zu erwarten. Aufgrund des Untersuchungsstandes vo m April 2009 konnte nicht ausge- schlossen werden, dass durch den Einschnitt des Tauchbeckens in den Bo- den eine hydraulisch wirksame Tonschicht durchschnitten würde. Deshalb wurden im Oktober 2009 zwei weitere Bohrungen durchgeführt. (Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling, Guta chten „Ergebnisdo- kumentation ergänzender Aufschlü sse zur Erkundung möglicher GW- Stockwerkstrennung nach Vorgabe HLUG“). Aufgrund detaillierter Schichtaufnahm en und gamma-ray-Messungen ist da- von auszugehen, dass kein flächenhaft, einheitlich ausgeb ildeter Trennhori- zont ausgebildet ist. Für die geplante maximale Eingr iffstiefe von 30 m unter Geländeoberkante werden deshalb hydrogeologische Bedenken durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie nicht mehr erhoben. Der „Erläuterungsbericht zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Er- laubnis für den Brunnen des Tauchcenters Darmstadt“ bildet die Grundlage für die Entnahme von Grundwasser zur Erstbefüllung des Tauchbeckens. (Arbeitsgemeinschaft: Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeologie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pom- merening GA09039A_02 vom 27. April 2009) Der Bebauungsplan trifft Festsetz ungen zur Reduzierung der notwendigen Entnahme von Grundwasser für den Betrieb der Anlage. Es sind z.B. notwen- dige Flächenbefestigungen so herzustellen, dass Niederschlagswasser auf der Fläche selbst oder in den angrenzenden Flächen versickern kann, der Bewirtschaftung der Grünflä chen dient und nicht der Kanalisation zugeführt werden muss. Das Niederschlagswasser vo n Dachflächen ist zu sammeln. Es kann zur Nachspeisung des Tauchbeckens, zur Gartenbewässerung und zur Brauchwassernutzung im Hotelbetrieb verwendet werden. 10 Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Teil A 4.6 Baugestalterische Festsetzungen gemäß § 81 HBO Einfriedigungen Zur Sicher ung des Geländes ist eine Einfriedigung an den Grenzen zur Feld- flur vorgesehen. Sie soll so gestaltet werden, dass das Landschaftsbild nicht über das notwendige Maß hinaus beeinträch tigt wird. Deshalb sind nur Draht- zäune zulässig, die in den Wuchs der Laubgehölzhecken auch optisch zu in- tegrieren sind. Durch die Begrenzung der Zaunhöhe unterhalb der Wuchshöhe der dahinter liegenden Be pflanzung kann die Einbindung des Vorhabens in die umgebenden Freibereiche gewährleistet werden. Werbeanlagen Ein positiver Gesamteindruck von dem Vorhaben und seiner städtebaulichen Einbindung sind Voraussetzung für sei nen nachhaltigen Erfolg. Der Einsatz von Werbeanlagen ist dabei von nicht unw esentlicher Bedeutung. Sie sollen effektiv aber nicht bestimmend eingesetzt werden, um der baulichen und land- schaftlichen Identität des Vorhabens ausreichend Raum zu lassen. Aus Gründen des Artenschutzes (Insekten, Fledermäuse) darf sich mögliche Außenlichtwerbung nur nach Norden zu r Weiterstädter Landstraße und nach Osten zur B 3 orientieren. 5. Auswirkungen der Planung 5.1 Umwelt Die umfassende Darstellung der Umwe ltauswirkungen und Vorhabensbewer- tung erfolgt im Umweltbericht. Verkehr / Immissionen Taucher, Hotel- und Restaurantgäste, Museumsbesucher, Mitarbeiter und Lie- feranten bedingen ein Verkehrsaufkommen, das bei mittlerer Auslastung im Hotel- und Tauchbetrieb mit rund 600 Fahrbewegung en pro Tag angegeben wird. Die Fahrbewegungen entfallen fast ausschließlich auf die Zeitspanne 5 bis 23 Uhr; angenommen wird, dass si ch die überwiegende Mehrzahl der Fahrbewegungen auf die Zeitspanne 7 bis 20 Uhr konzentriert. Während der Nacht, 22 Uhr bis 6 Uhr, sind 10-20 % der täglichen Fahrbewe- gungen zu erwarten. Die Konzentration der Stellplätze und ihrer Zufahrten be- grenzen den Verkehrslärm auf nur einen kleinen Teil des Geländes nahe der Weiterstädter Landstraße. Lärmbeeinträchtigungen der Hotelgäste werden dadurch in Verbindung mit einer empfohlenen nächt lichen Geschwindigkeits- begrenzung auf dem Privatgrundstück minimiert. Die Verteilung des zusätzlichen Verkehrsa ufkommens auf die Fahrtrichtungen der Weiterstädter Landstraß e und im weiteren Verlauf auf der B 3 ist schwer abzuschätzen. 11 Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Teil A Es wird angenommen, dass die Zusatzbelastung sich im Straßennetz wie folgt verteilt: 200 zusätz liche Kfz pro Tag befahr en die Weiterstädter Landstraße nach Westen in Richtung Weiterstadt / Gräfenhausen / AS Weiterstadt BAB A5 400 zusätzliche Kfz pro Tag befahr en die Weiterstädter Landstraße nach Osten, rund 0,2 km bis zur B 3, hier teilt sich der Zusatzverkehr nach Nor- den in Richtung Wixhausen / Egelsbach / BAB A 661 und nach Süden in Richtung Virchowstraße / Frankfurter Straße / DA-Innenstadt bzw. B 42 / AS Weiterstadt BAB A5 – in jede Ric htung jeweils 200 zusätzliche Kfz pro Tag. Wohngebiete sind außer in der Ortsdurchfahrt Wixhausen nicht vom zusätzli- chen Verkehrsaufkommen betroffen. Die nächtliche Zunahme von 20 bis 40 Fahrzeugen (10%-20 % von 200 Kfz) bewegt sich innerhalb der üblichen Verkehrsschwankungen. Baubedingt können weitere Emissi onen in Form von Staubentwicklung und Erschütterungen auftreten. Letztgenannte Emissionen fallen nicht aus dem Rahmen üblicher Auswirkungen, wie sie schon bei den Bauvorhaben im Ge- werbegebiet Weiterstädter Straße auftraten. Aufgrund der Dimension der Baugrube sind jedoch längere Bauzeite n für Aushub-, Erdbau- und Grün- dungsarbeiten zu erwarten. Bewohner von Wohn- und Mischgebieten sind von Emissionen nicht betroffen. Gleiches trifft aufgrund der Entfernung und der Trennung durch die Weiterst ädter Landstraße auf die Bewohner des nördlich liegenden Gewerbegebietes zu . Die Feldflur zwischen Brühlgraben und dem Plangebiet kann in Bezug auf die Naherholungsqualit ät – außerhalb von Fei- erabenden und Wochenenden – bauzeitlich durch Immissionen beeinträchtigt sein. Zum bauzeitlichen Verkehr ist festzustellen, dass sich aufgrund dieser Ver- kehrsbewegungen im Straßennetz kein signifikantes zusätzliches Ver- kehrsaufkommen ergibt. Natur und Landschaft Zusammenfassend ist festzustellen, dass die durch die Planung vorbereitete Nutzung mit den dafür erforderlic hen Gebäuden in Bezug auf das Land- schaftsbild wie auch auf Biotopfunktionen integriert werden kann. Bei der naturschutzfachlic hen Eingriffs-Ausgleichsr egelung ergibt sich nach Umsetzung der die vielfältigen Ausgleichs- und Gestaltungsanforderungen be- rücksichtigenden Maßnahmen ein Komp ensationsüberschuss gemäß Kom- pensationsverordnung. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt ausschließlich innerhalb der Eingriffs fläche (Geltungsbereich des Bebauungs- plans). Die Planung trägt aufgrund einer konsequenten, entsprechen d den Zielen des Landschaftsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt vor allem bei der in vor- gegebenen Dimensionen auf das Landschafts bild positiv wirkenden Randein- grünung mit ausschließlich standorthei mischen Gehölzart en und daran an- 12 Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Teil A grenzenden Baumstrukturen zur Er höhung der Landschaftsausstattung bei. Hiervon profitiert die erlebbare landscha ftliche Authentizität in Verbindung mit der Abschirmung von Störungen und steiger t somit den Naherholungswert auf den Wegeverbindungen in der Offenlandfläche nördlich vom Brühlgraben. Für Fußgänger und Radfahrer bleibt das Gebiet zwischen Weiterstädter Land- straße und Brühlgraben weiterhin öffentlich erschlossen. Die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden A ckerflur wird weiterhin ohne Einschränkungen in Bezug auf die Kulturen und deren Bewirtschaftung betrieben werden können. Allerd ings verringert sich die Schlaggröße der jetzt in der Flur 11 aus den Flurstücken Nr . 101 bis 104 und Nr. 84 bis Nr. 89 zu- sammen gesetzten Bewirtschaftungsflächen bis auf die Fläc hen aus den Flur- stücken Nr. 101 bis 103 bzw. Flurstück Nr. 89 (vgl. Ausschnitt aus der Stadt- karte, S. 1). Die aus den Flurstück en Nr. 79 bis 83 bestehende westlich gele- gene Bewirtschaftungsfläche verringert sich um das Flurstück Nr. 83. Oberflächengewässer sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Das nächste Gewässer, der Brühlgraben, befindet sich außerhalb der Reichweite gewäs- serrelevanter Auswirkungen durch das Vorhaben. Mögliche vorhabenbedingte Auswirkungen auf das Grundwasser sind umfang- reich in dem Gutachten der Arbeitsgemeinschaft Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling / Dr. Köhler & Dr. Pommerening untersucht und darge- stellt. Die Aufgabenstellung der Untersuchung umfasste Fragestellungen zu möglichen Veränderungen des Grundwasserströmungsfeldes und der Grund- wasserstände durch das Einbringen des Tauchbeckens. Im Rahmen der Un- tersuchungen wurde festgestellt, dass zw ei Grundwasserleiter und deren hyd- raulische Trennung durch das Vorhaben bet roffen sein könnten. Weitere Boh- rungen und deren Auswertung im Oktober 2009 kamen jedoch zu dem Ergeb- nis, dass kein großflächiger durchgehender Trennhorizont vorhanden ist. Zur Beurteilung der Grundwasserversch mutzungsempfindlichkeit und der stofflichen Gefährdung durch das Vorhabe n in Verbindung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind ergänzende Untersuchungen und die Er- arbeitung von Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers erforderlich. 5.2 Wirtschaft Die Errichtung des Tauchcenters mit Unterwassermuseum beschert der Wis- senschaftsstadt Darmstadt ein Allein stellungsmerkmal über die Bundesrepu- blik hinaus. Die zentrale Lage sowie die optimale Anbindung durch eine Viel- falt der Verkehrsmittel ermöglicht die Nutzung der Einrichtung aus einem weit- räumigen Einzugsbereich. Sowohl für T agesgäste als auch für Gäste der Ho- tels unterschiedlicher Ka tegorien kann ein vielfältiges, abwechslungsreiches und attraktives Angebot geschaffen we rden. Es sichert die Bedeutung des Oberzentrums Darmstadt als Standort fü r hochwertige Einrichtungen im wis- senschaftlichen, kulturellen und spor tlichen Bereich von überregionaler Be- deutung. Auch für Rettungsdienste wie z.B. TH W und Feuerwehr bieten sich Übungs- möglichkeiten unter weitgehend authentischen Bedingungen. 13 Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Teil A Die Wertschöpfung der Fläche wird die der landwirtschaftlichen Nutzung über- steigen. Für die Bewirtschaftung des T auc hcenters und die Pflege der Außen- anlagen ist die Beschäftigung von ca. 15 bis 20 Angestellten vorgesehen. Ho- tel- und Restaurantbetrieb schaffen ca. 80 Arbeitsplätze. Jedoch kann auch von weiteren wirtschaftlichen Effekten für die nähere Umgebung und die Regi- on durch das Vorhaben ausgegangen werden. 6. Realisierung, städtebaulicher Vertrag Ausschlaggebend für die Einleitung des vorliegenden Planverfahrens ist so- wohl das Interesse der Wissenschaftsstadt Darmstadt als auch eines privaten Investors an der Realisierung der Maßnahme. Die vollständige Herstellung der unter 1. beschriebenen Maßnahme Tauchcenter mit Unterwassermuseum und Hotel soll in einem überschaubaren Zeit raum erfolgen. Vorgesehen sind meh- rere Bauabschnitte. Im 1. Bauabschnitt werden das Tauchbecken selbst, das Unterwassermuseum, ein Gebäude für ein Hotel mit ca. 68 Zimmern (ca. 136 Betten) einschließlich der vorgesehenen Gastronomieeinrichtungen, der Sani- täreinrichtungen, Anmeldung/Empfang, Umkleiden, Materialausgabestelle und einem Tauchshop sowie den Freibereichen, Serviceeinrichtungen, Stellplätzen und sonstigen Nebenanlagen (inklusive Aufschüttungen zur Wasserrückhal- tung) errichtet. In einem weiteren B auabschnitt soll das Hotel rund um das Tauchbecken (ca. 268 Doppelzimmer) errichtet werden und abschließend das auf Baufläche 3 geplante Aparthotel (ca. 90 Doppelzimmer). Dieses kann auf- grund der Festsetzung nach § 9 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplan erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der vorher beschriebenen Bauteile errichtet werden. Der private Investor übernimmt di e Vorbereitung und Durchführung der städ- tebaulichen Maßnahmen auf ei gene Kosten. Er hat die Grundstücke bereits - zum größten Teil von der Wissenschaft sstadt Darmstadt - zu diesem Zweck erworben. Derzeit noch bestehende Pa chtverträge mit den bewirtschaftenden Landwirten sind kurzfristig kündbar bzw. werden nur noch mit enger Befristung verlängert, sodass mit dem Vorhaben nach Erteilung der erforderlichen Ge- nehmigungen begonnen werden kann. Die Fläche ist von der Weiterstädter Straße her erschlossen. Weitere Maß- nahmen scheinen nicht erforderlich bzw. gehen zu Lasten des Investors. Die bisher entstandenen Planungskosten wurden ausschließlich von ihm übernommen. Der Abschluss eines städtebaulichen Vert rages nach § 11 BauGB zwischen dem Investor und der Stadt ist in Vor bereitung und regelt di e weiteren Einzel- heiten, insbesondere folgende Punkte: Übernahme der Planungskosten durch den Investor Absuchen des Plangebietes auf Kampfmittel auf seine Kosten Beseitigung von möglichen Altlasten auf seine Kosten Einhaltung der zeitlichen Reihenfolge der Bauabschnitte Fertigstellung des 1. Bauabschnitte s innerhalb von 5 Jahren nach Ertei- lung einer Baugenehmigung Rückbauverpflichtung im Fa lle des Scheiterns des Projektes vor Fertig- stellung mit Sicherheitshinterlegung der Abrisskosten 14 Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung Teil A 15 Verzeichnis der Gutachten und Dokumentationen Arbeitsgemeinschaft: Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeologie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pommerening Hydrogeologisches Gutachten „Erläuterungsbericht zur Genehmigung zum Bau eines Tauchbeckens“ (GA 09039A_01 vom 27. April 2009) Arbeitsgemeinschaft: Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeologie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pommerening „Erläuterungsbericht zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Brunnen des Tauchcenters Darmstadt“ (GA09039A_02 vom 27. April 2009) Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling Gutachten „Ergebnisdokumentation ergänzender Aufschlüsse zur Erkundung mögli- cher GW-Stockwerkstrennung nach Vorgabe HLUG“ (GA09039B_01 vom November 2009) Dipl.-Ing. Marianne Streicher-Eickhoff Vermerk vom 27.04.2009 Gespräch mit der Unteren Wasserbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der wasserbuchführenden Stelle im Regierungspräsidium Darmstadt Teil B UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN A 41 TAUCHCENTER ARHEILGEN Darmstadt, den 17. Dezember 2009, Überarbeitungsstand: 27. August 2012 Auftraggeber: Hans Kutschera Seiterswiesenweg 3 64287 Darmstadt Bearbeiter: Dipl. Ing. Dr. Thomas Rehahn Landschaftsplanung, Gewässerökologie, FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen Waldstr. 13 64367 Mühltal Tel. 06151/913008 Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 2 Inhalt Seite 1 Rechtlicher Rahmen...................................................................................... 3 2 Inhalt und wichtigste Ziele des Baulei tplans .................................................. 3 2.1 Planungsanlass, Planungsziele..................................................................... 3 2.2 Festsetzungen des Bauleitplans.................................................................... 3 2.3 Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden ...................... 3 3 Planungsrechtliche Vo rgaben und bestehender Flächenschutz.................... 4 4 Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter sowie Prognose ihres Zustands bei Durchführung der Planung.................... 6 4.1 Schutzgut Boden ........................................................................................... 6 4.2 Schutzgut Oberfl ächenwasser..................................................................... 10 4.3 Schutzgut Gr undwasser .............................................................................. 11 4.4 Schutzgut Klim a / Luft.................................................................................. 13 4.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biolog ische Vielfalt und FFH-Relevanz....... 15 4.6 Schutzgut Landschaft .................................................................................. 17 4.7 Schutzgut Mensch....................................................................................... 20 5 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen .................................... 23 6 Eingriffs-Ausgleich sbilanzierung.................................................................. 24 6.1 Vorbemer kungen......................................................................................... 24 6.2 Zusammenstellungen zu r Bilanzierung........................................................ 25 7 In der Planung vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich v on Beeinträchtigungen ....................... 26 8 In Betracht kommende anderweiti ge Planungsmöglichkeiten .................... 27 9 Überwachung / Monitoring der Umweltauswirkungen.................................. 28 10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ................................................ 28 Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 3 1 RECHTLICHER RAHMEN Gemäß § 2 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist in der Bauleitplanung für die Belange des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB) eine Umweltprüfung durchz uführen, in der die vor aussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Die Umweltprüfung gilt für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung un d Aufhebung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Entspr echend Anlage 1 zum BauG B zu § 2 Abs. 4, §§ 2 a und 4 c BauGB werden die ermittelten Umweltauswirkungen im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die erfo rderliche FNP-Änderung erfolgt parallel. 2 INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BAULEITPLANS 2.1 Planungsanlass, Planungsziele Der Planungsanlass und die Planung sziele des Bebauungsplans A 41 Tauchcenter Arheilgen sind in Teil A „Städtebauliche Begründung“ in Kapitel 1 dargestellt. 2.2 Festsetzungen des Bebauungsplans Die Festsetzungen des Bebauungsplans A 41 Tauchcenter Arheilgen sind in Teil A „Städtebauliche Begründung“ in Kapitel 4 dargestellt. Hingewiesen sei an dieser Stelle auf das Maß der baulichen Nutzung (u. a. GRZ = 0,3 sowie maximal zulässige Gebäudehöhe 17,00 m bei Baufläche 1 und zwischen 2,50 m und 13 m bei den Bauflächen 2 bis 6, jeweils über Höhenbezugspunkt an der Weiterstädter Landstraße). 2.3 Standort, Art und Umfang so wie Bedarf an Grund und Boden Das Plangebiet liegt naturräumlich im Südwesten der Untermainebene (232), im Hegbach-Apfelbach-G rund (232.13; Naturraumnummer entsprechend naturräumlicher Gliederung Deutschland, KLAUSING 1967). Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 4 Die Untermainebene im Bereich vo m Hegbach-Apfelbach-Grund ist ein grundfeuchtes Gebiet, das die aus dem Osten über eine treppenförmige Geländestufe vom Messeler Hügell and herabfließenden Wassermengen aufnehmen muss. Dadurch ist das Vernässungsgebiet von zahlreichen Gerinnen und flachen Bachmulden dur chzogen und wird durch diese gegliedert. Die sandigen Böden sind im Untergrund vom Grund- oder Stauwasser beeinflusst. Die heutige naturräumliche Ausstattung ist gegenüber dem Urlandschaftbild (vom Westen nach Osten gleitender Übergang von Auewäldern über feuchte, dann tro ckene Eichen-Hainbuchen- Wälder bis zu artenärmeren Eichenwäldern) landwirtschaftlich-kulturtech- nisch völlig umgestaltet. Trotz teilweis e hoher landwirtschaftlicher Erträge war für die landeskulturelle Entwicklung des Gebiets mit seiner wasser- wirtschaftlichen Regulierung ein hoher, jedoch nicht überall zufrieden- stellender Aufwand zu tätigen. Das Plangebiet mit einer Größe von rund 4,3 ha befindet sich in der Gemarkung Arheilgen in der Flur 11 auf ausschließlich landwirtschaftlich genutzter Fläche. Das Plan gebiet grenzt im Norden an die Weiterstädter Landstraße mit einer Länge von 260 m an. Es reicht bis auf 130 m an die Langener Straße (B 3 neu) heran. Von de r Weiterstädter Straße erstreckt sich das Plangebiet 250 m nach Süden. Bis zum weiter südlich verlaufenden, innerhalb der Feldflur markanten Brühlgraben beträgt die Entfernung ca. 320 m. Das Plangebiet ist nahezu eben; v on Südosten (123,40 m ü. NN) nach Nordwesten (121,73 m ü. NN) beträgt das Oberflächengefälle 0,6 %. Dies entspricht den umgebenden Gebietsverhältnissen. 3 PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN UND BESTEHENDER FLÄCHENSCHUTZ Der Regionalplan Südhessen 2010 we ist für die Wald- und Offenlandflächen südlic h der Weiterstädter Straße einen regionalen Grünzug aus. Die Signatur reicht nicht bis unmittelbar an die We iterstädter Landstraße. Somit liegt die Planfläche – unter Mitberücksichti gung der Darstellungsgenauigkeit des Regionalplans – überwiege nd außerhalb des aus gewiesenen regionalen Grünzugs (s. Begründung Teil A, Kap. 4.3 Regionalplan Südhessen 2010). Weiterhin weist der Regionalplan für die gesamte Offenlandfläche einschließlich der Gehölzstrukturen ei nen Bereich für Landschaftsnutzung Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 5 und –pflege aus. Diese Bereiche sind verschiedenen Nutzungen vorbehalten, z. B. der landwirtscha ftlichen Nutzung, der Pflege und dem Offenhalten der Kulturlandschaft oder der kleinfläch igen Biotopentwicklung und -vernetzung. Die Bereiche dürfen in geringem Umfang (< 5 ha) im Rahmen der sonstigen Bestimmungen des Regionalplans für Aufforstungen sowie – am Rande von Ortslagen – für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gelten für die Planflä che die im Regiona lplan allgemeinen Ziele der Freiraumsic herung und -entwicklung, der Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft und des Immissionsschutzes. Der Landschaftsrahmenplan Südhessen 2000 trifft in Bezug auf die Örtlichkeit der Planfläche keine Auss age für die Entwicklung von Natur und Landschaft. Im Bestand ist das Plangebiet als Offenland/Acker klassifiziert. Die allgemeinen für den Naturraumkomplex bzw. die Landschaftsbildeinheit 8 (Untermainebene) im Landschaftsr ahmenplan gegebenen Beschreibungen und Ziele der Entwicklung schließen die Planfläche mit ein. Die Entwicklungsziele wur den in die übergeordneten Pl anungsvorgaben in den Landschaftsplan Darmstadt übernommen (vgl. unten) Als Quelle zur Beschreibung der natür lichen Grundlagen, für die Bewertung der Landschaftspotenziale und für di e vorhandene Raumnutzung sowie ihre Auswirkungen auf Natur und Landschaft dient der Band „Grundlagenteil“ Landschaftsplan Darmstadt (Wissenschaftsstadt Darmstadt, Grünflächenamt, 2003). Die zum angestrebten Zustand vo n Natur und Landschaft und der Entwicklungskonzeption zur Erreic hung der Ziele übernommenen Inhalte entstammen dem Band „Entwicklungsteil“ Landschaftsplan Darmstadt. Der Landschaftsplan Darmstadt enthält für das Gebiet der Planfläche als generelle Vorgaben: Übergeordnete Planungsvor gaben in Bezug auf regi onale Leitbilder und zu erhaltende und anzust rebende Qualitäten für die Untermainebene: „Die offene Landschaft zeichnet si ch durch ein vielfältiges Nutzungsmosaik aus. Neben Sukzessi ons- und Pflegeflächen nimmt die intensive Kulturlandschaft den größt en Raum ein. Hauptziel ist die Erhaltung und Neuschaffung von extensiver Nutzung. Dabei spielt die Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft eine wichtige Rolle.“ Für die Schutzgüter mit konkretem ör tlichen Bezug geltende Leitbilder, Entwicklungsziele und Handlungsfelder. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 6 Schutzgebiete nach Hessischem Naturs chutzgesetz sind von der Planung nicht betroffen ebenso wenig Schutzgebiete nach Hessischem Wassergesetz noch Schutzgebiete nach Hessischem Fo rstgesetz. Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) sind nicht betroffen. 4 BESTAND, EMPFINDLICHKEIT UND BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER SOWIE PROGNOSE IHRE S ZUSTANDS BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG Die Bestandsdarstellung bezieht sich auf den vorliegenden, zuletzt dokumen- tierten, ggf. durch Beobachtungen bei Ortsbegehungen 2009 angetroffenen Zustand. Die Leistungsfähigkeit des Schutzgut es im Gesamtgefüge des Naturhaus- haltes wird als Potenzial des Schutzgut s bezeichnet. Das Potenzial bestimmt die natürliche Eignung der Landscha ft für Nutzungsansprüche und die auf das Schutzgut bezogene Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Durch Eingriffe entstandene Vorbelastungen modifizieren die gegenwärtige Leistungsfähigkeit des Schutzguts. De r Bestandsdarstellung folgt darum die Beschreibung der Vorbelastung, vor allem, wenn eine vom naturräumlichen Potenzial abweichende Bewertung der Leistungsfähigkeit des Naturhaus- haltes resultiert. 4.1 Schutzgut Boden Bestand Geologisc h befindet sich das Gebiet der Planfläche inmitten dem sich über die westliche Stadthälfte erstreckenden, im Westen von der Oberrheinebene, nach Osten bis zur Mitte der Stadt Darmstadt reichenden Quartär. Die Oberfläche bilden pleistozäne Flugsande. Das Ausgangsgestein der Böden im Hegbach-Apfelbach-Grund sind neben Flugsand, fluviale Kiese und Sande so wie kalkfreie Lockergesteine. Den Oberboden bildet eine zum Teil lehmhaltige Flugsandhülle von ca. 60 cm aus zum Teil mehrfach umgelagerten Flugsanden. Im oberflächennahen Untergrund stehen dann schlecht durchlü ftete und staunasse Sedimente aus Lehmen und Tonen an. Nach Anordnung der Grund- und Stauwasserkörper Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 7 kommt es zu einer starken bis an die Oberfläche reichenden Vernässung oder bei mächtigen Sand- und Kiesauf lagen zur Ausbildung trockener Standorte. Der Untergrund wird langfristig vom Grundwasser beeinflusst. Durch den gestörten Bodenwasserhaus halt neigen die Böden an der Oberfläche zur Dürre bzw. Austro cknung bei anhaltend er Stau- und Grundnässe im Oberboden. Den Böden fehl t es an Kalk, Nährstoffen und Bindigkeit; sie sind an der Oberfläche gut wasserdurchlässi g. Der aus den Flugsanden entwickelte Bodentyp im Gebiet der Pl anfläche ist die Gley- Braunerde. Für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushal tes sind insbesondere die „natürlichen Bodenfunktionen“ von Bedeutung. Die „Nutzungsfunktionen des Bodens“ (land- und fors twirtschaftliche Produk tion) sind demgegenüber vorwiegend für die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Bodens durch den Menschen wesentlich. Der Beitrag des Bodens zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes muss vor allem daran bemessen wer den, dass der Boden einerseits eine Funktion als Standort für Pflanzen und Tiere besitzt, andererseits eine Lebensraumfunktion für Bodenorganismen aufweist. Damit geht die Lebensraumfunktion des Bodens weit über die Funktion des Bodens als Pflanzenstandort und damit über seine biotische Ertragsfunktion, die den Boden als Nährst off- und Wasserlieferanten für die Produktion von im Wirtschaftsprozess verwertbarer Biomasse definiert, hinaus. Die Bewertung des Bodenpotenzials erfolgt über die Hauptfunktionen für den Naturhaushalt (§§ 2 ff BBodSchG) Produktionsfunktion: Bedeutet die Eignung des Bodens als Vegetationsstandort mit Fähigkeit zur Bildung pflanzlicher Biomasse. Das Kriterium Bodenfruchtbarkeit bezeichnet das land- und forstwirtschaftliche Produktionspotenzial. Regelungsfunktion: Umfasst die Leistung des Bodens als Filterungspuffer und Stoffumsetzungssystem, insbesondere die Bindung von Schadstoffen und das biologische Abbauvermögen. In diese Rubrik fällt auch die Grundwasserneubildungs- und –schutzfunktion. Lebensraumfunktion: Bedeutet die Fähigk eit des Bodens als Standort für pflanzliche und tierische Organismen. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 8 Archivfunktion: Jeder Boden ze igt durch seine Ausprägung die Umweltbedingungen während se iner Ausbildung. Um die Archivfunktion nutzbar zu erhalten, genügen kl eine Flächen der jeweiligen Bodenausprägung. Bewertungsbasis des Schutzgutes Boden ist der Bodentyp „Gley-Braunerde“. Für den Bodentyp sind im Landschaftspl an Darmstadt die folgenden Eigen- schaften ausgewiesen: Eigenschaft Bewertung Wasserdurchlässigkeit Hoch Nutzbare Feldkapazität Gering Grund-/Stauwasser Sehr schwach grundnass 1,3-2 m Gefährdung durch Schwer- metallbelastung Hoch: nicht belastbar wegen Grund- wassernähe Natürliche Fruchtbarkeit Acker: Hoch-mittel Grünland: Hoch Wald: Hoch Besonderheiten Auswehungsgefährdet Aufgrund seiner natürlichen Ertragsf unktion (Bedeutung: Hoch bis Mittel) zählt der „östlich der B3 im nördlichen Stadtgebiet verbreitete“ Bodentyp zu den guten bis mittleren Böden. Als grundwasserfeuchter Boden eignet er sich besonders gut als Grünland (Landschaftsplan Darmstadt). Das Bodenleitbild weist fü r Teile der Stadt Darmst adt den Schutz wertvoller Böden aus. Im Bereich des Plangebiet s ist der Schutz vorhandener Böden als „Erhalt fruchtbarer Böden für die landwirtschaftliche Nutzung zum Ressourcenschutz“ ausgewiesen. Die wirtschaftliche Bodennutzung der Planfläche erfolgt für den Feldgemüseanbau. Die als Dauerkultur angelegte Spargelfläche wird ab Februar zur Ernteverfrühung mit Foli e abgedeckt. Je nach Witterung und Ernteverlauf bleibt die Fläche bis April/Mai von der Folie bedeckt. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 9 Vorbelastungen Da die Spargelpflanze keine Staunässe verträgt, diese am Standort aber auftritt, ist zur schnelleren Versicke rung des Niederschlags eine gründliche Tiefenlockerung erforderlich. Die vor jeder Neupflanzung vorgenommene Bodenbearbeitung erfolgt bis in 70 cm Tiefe (was der 3- bis 4-fachen Bearbeitungstiefe des landwirtschaftlichen Ackerbaus entspricht). Aufgrund der Bodenbearbeitung ist dav on auszugehen, dass das typische Ah/Bv/(Bv-Go,Go-Bv/)Go/Gr–Gley-Braunerde-Profil nach mehrmaliger Vermi- schung oberer Horizontschichten nicht mehr existiert. In Bezug auf den Arbeitseinsatz, Maschin en-/Energieaufwand und stoffliche Aufwendungen (Bodenvorbereitung, Pflanzung, Pflege, Düngung, Befallsbe- kämpfung) ist Spargel eine Intensivku ltur. Schadinsekten wie die Spargel- fliege erfordern zur Bekämpfung den Einsatz von Dimethoat. Durch pilzliche Schaderreger (Spargelrost, Grauschi mmelfäule, Stemphyllium-Spargel- laubkrankheit) können j ährlich mehrere Fungizidan wendungen erforderlich werden. Bestimmte empfohl ene Biozide (hier insbesondere Herbizide) sind persistent oder bilden per sistente Metaboliten. Diese bewirken eine Schädigung der Lebensraumfunktion des Bodens. Stoffliche Veränderungen er fährt der natürlicherweise carbonatfreie [gering gepufferte] Boden durch die Aufkalkung (Kultur-Ziel: pH 7). Die Bewertung des Ist-Zustands lässt aufgrund der Bodennutzung und -intensität im Vergleich zum Bodenpotenz ial nur eine eingeschränkte Rege- lungs- und Lebensraumfunktion festste llen. Deren natürliche Regeneration würde voraussichtlich einen längeren Zeitraum benötigen. Auf der Planfläche befinden sich keine Altlasten (Altflächendatei ALTIS, HLUG). Prognose der Entwicklung des Umweltzustands Wesentliche Umweltauswirkung des Vo rhabens ist der Bodenverlust durch die Überbauung von 10.000 qm. Der Bodenver lust erstreckt sich auf alle zuvor genannten Bodenfunktionen. Verring erter funktionaler Verlust entsteht aufgrund fortbestehenden Niederschlagsab flusses über die Wegränder auf weiterer versiegelter Fläche (957 q m). Mit der einzigen Einschränkung bei der Regelungsfunktion (Grundwasserneubildung) fallen hier ebenfalls alle Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 10 Bodenfunktionen aus. Die von Überbauung (Versiegelung) betroffene Bodenfläche beträgt somit insgesamt 25,4 % der Planfläche. Der Boden der übrigen Planfläche (74, 6 %) behält seine Bodenfunktionen weitgehend entsprechend dem natürlichen Potenzial bz w. kann diese unter ungestörten Bedingungen regener ieren. Die infolge von Vorbelastungen reduzierte Horizontdifferenzierung wird u. a. durch bauzeit liche Erdmieten, Bodenumlagerung zum Zweck der Ge ländemodellierung, Masseneinbau nach erd- und grundbaulichen Erfordernissen um ein weiteres Mal verändert. Die in den Eigenschaften der Bodenmat rix festgelegte Leistungsfähigkeit im Naturhaushalt bleibt dabei erhalten bzw. wird am Standort nach dessen landschaftlicher Herstellung im Zuge de r Maßnahmen der Landschaftspflege neu bzw. weiter entwickelt. Die Beeinträchtigung des Bodenpot enzials ist aufgrund der Überbauung (Bodenfunktionsverlust) für den Anteil v on einem Viertel der Planfläche als „hoch“, aufgrund der Gestaltung des verbleibenden Anteils für diesen wiederum als „gering“ einzustufen. Außerhalb des Plangebiets ist das Bodenpotenzial bauzeitlich, anlagen-/bau- und betriebsbedingt nicht betroffen und ist somit nicht beeinträchtigt. Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des Schutzguts Boden sowie der weiteren Schutzgüter wird in Kap. 5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. 4.2 Schutzgut Oberflächenwasser Bestand Darmstadt weist einen erheblich en Bestand an kleinen, natürlichen Fließgewässern auf, die entsprechend ihrer Einzugsgebiete verschiedenen Gewässersystemen zugeordnet sind. Die Planfläche gehört zum Gebiet des Gewässersystems Schwarzbach/Ried. Die aus dem Messeler Hügelland zu fließenden Bachläufe entwässern allesamt nach Westen hin zum Rhein. Die Planfläche befindet sich über 300 m vom nächsten Gewässer, dem im Zuge früherer Gebietsmelioration angelegten Brühlgraben, entfernt. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 11 Prognose der Entwicklung des Umweltzustands Die Beeinträchtigung von Oberflächenwasser kann bei jetzigem Kenntnisstand und Wissen, auch im Fall der bauzeitlich erforderlichen Grundwasserfreihaltung der Baugrube, weitgehend ausgeschlossen werden. Eine Ableitung von Drai nage- und Sümpfungswa sser zum nächsten wasserführenden Vorfluter über die Entfernung 300 m entfernt (Brühlgraben) wäre aus baubetrieblicher Sicht allerdings unrealistisch. Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken verursachten Wasseraustritts und di e dabei mögliche Beeinträchtigung des Schutzguts Oberflächenwasser sowie der weiteren Schutzgüter wird in Kap. 5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. 4.3 Schutzgut Grundwasser Bestand Das hessische Ried enthält über weni ger gut durchlässigen terziären Schichten eine z. T. mächtige sandige bis kiesige Lockergesteinsfolge des Quartärs, die als Porenspeicher dient. Die im Untergrund vorhandenen Tone, tonigen Lehme und tonigen Sande sind stets wasserstauend. In der Untermainebene stehen Tone u nd Lehme hoch an und bilden daher Stauwasserböden (vgl. Schutzgut Boden). Dieser Umstand führte dazu, dass in großem Umfang Entwässerungsgräben gezogen wurden. In der Untermainebene ist ein ge ring mächtiger oberflächennaher Grundwasserleiter entwickelt. Die durchschnittlich 10-15 m unter GOK anstehenden terziären Grundwasserstockw erke gliedernden Tone / Schluff- schichten haben in diesem Bereich eine Mächtigkeit von bis zu 50 m, so dass die Speicherfähigkeit für Grundwasse r insgesamt wesentlich geringer ist. Durch den Wechsel von wasserst auenden und wasserführenden Schichten werden verschiedene Grundwasserstockwerke voneinander getrennt. Die Niederschläge können sich unmittelbar auf den Grundwasserstand durch raschen Anstieg wie ebenso schnelles Absinken auswirken. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 12 Im Gebiet der Planfläche beträgt der mittlere Grundwasserflurabstand 1 bis 2 m. Die Grundwasserneubildung erfo lgt vor allem aufgrund der ungünstigen klimatischen Voraussetzungen durch Versickerung. Im Bereich westlich von Darmstadt bet rägt die Grundwasserneubildung etwa 200 bis 250 mm (HLUG 2004, zit. aus Hy drogeologisches Gutachten v. 27.4.2009). Im Hydrogeologischen Gutachten v. 27.4.2009 wird für die Flächen im Bereich des geplanten Tauchcenters eine mittlere Grundwasserneubildung von 200 mm/Jahr , entsprechend 6,3 l/(s x km²), angesetzt. Aus einer Bohrung auf der Planfläche wird folgender lithologischer Aufbau mit hydrologischer Einstufung angegeben : von 0,0 m bis 6,7 m u. GOF quartäre Fein- und Mittelsande (Dünensand): Grundwasserleiter; von 6,7 m bis ca. 17 m u. GOF Schluff, sandig, to nig und Fein-, Mittelsand, tlw. kiesig: lokaler Grundwassergeringleiter bzw. Grundwasserleiter; von ca. 17 m bis 19 m u. GOF Ton, schluffig, feinsandig: Grundwassergeringleiter; von ca. 19 m bis 29 m u. GOF: Grundwasserleiter. Bis in 29 m Tiefe folgt unter der quartären Dünensandschicht eine Wechsellagerung von einerseits sandigen Schluffen und zum Teil auch geringmächtigen schluffigen Tonlagen und andererseits Sandschichten. Geologische Untersuchungsergebnisse aus der Umgebung zeigen, dass die bis 29 m zum Teil erbohrten bindigen, tonig-schluffigen Schichten zumeist nur lokal verbreitet sind und generell in Richtung Westen auskeilen. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands Zur Darstellung möglicher Beeinträch tigungen des Grundwassers liegen drei Fachgutachten der Arbeitsgemeinschaft Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.- Ing. N. Gründling/Dr. Köhler & Dr. Pommering vor (Hydrologisches Gutachten v. 27.4.2009; Erläuterungs bericht zum Antrag auf Erteilung einer wasser- rechtlichen Erlaubnis v. 27.4.2009; Ergebnisdokumentation ergänzender Auf- schlüsse zur Erkundung möglicher GW-Stockwerkstrennung v. Nov. 2009). Aus den beiden ersten Gutachten geht hervor, dass die Auswirkungen des Tauchbeckens auf das Gewässerström ungsfeld und die Grundwasserstände relativ gering und nicht erheblich sind. Für die bebauten Gebiete nördlich der Weiterstädter Landstraße sowie der Bereich der Bahnstrecke und des Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 13 Bahnhofs Arheilgen sind in Bezug auf Grundwasserstandsänderungen keine nachteiligen grundwasserbedingten Auswirkungen zu erwarten. Die räumliche Ausdehnung des Schichtaufbaus und die mögliche Auswirkung der Durchörterung werden im dritten Fachgutachten untersucht. Nach Aussage des Gutachtens ist kein flächenhafter Trennhorizont zwischen der Geländeoberkante (GOK) und ca. 29, 00 m unter GOK im Bereich des Planungsraums ausgebildet. Die in den Bohrkernen angetroffenen gering durchlässigen Schichten, die einen Tr ennhorizont darstellen können, sind in diesen beiden Bohrungen nicht in der gleichen Höhenlage und Zusammensetzung anstehend. In ihren Einschätzungen kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass für die geplante maximale Eingriffstiefe von 30,00 m unter GOK aufgrund der Erkundungsergebnisse keine hydraulischen Bedenken bestehen. Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des Schutzguts Grundwasser sowie der weit eren Schutzgüter wird in Kap. 5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. Die Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser in seinen Funktionen und der Leistungsfähigkeit im Natu rhaushalt wird darum als gering eingeschätzt. 4.4 Schutzgut Klima/Luft Klimapotenzial - Allgemeine Aussagen In Südhessen gehören das Nördliche Obe rrheintiefland mit Bergstraße und Untermainebene zu den bioklimatischen Be lastungsbereichen. Daraus ergibt sich die Forderung nach einer funkti onsfähigen Durchlüftung der belasteten Stadtgebiete. Die Forderungen im Landschaftsrahm enplan für die Randbereiche der Bebauung lauten dementsprechend: Für den Verdichtungsraum der Untermainebene und des Messeler Hügel- landes stellen die großen Waldgebiete klimatisch wirksame Frischluftent- stehungsgebiete dar. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 14 Höchste Priorität hat die Sicherung der potenziellen Luftleitbahnen und der potenziell hochaktiven Ventilationsbahnen, die in räumlichem Zusammenhang mit den belasteten Gebieten stehen. Große Bedeutung kommt den potenziell hochaktiven Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebieten zu, die mit belasteten Bereich in räumlichem Zusammenhang stehen. Sie sind in ihrer ausgleichenden Wirkung zu entwickeln. Dazu führt der Landschaftsplan Darmstadt weiter aus, dass die Kaltluftentstehung und der Kaltluftabfluss zur Erhal tung der Klimafunktionen Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen haben. Insbesondere ist eine Bebauung, Versiegelung, Aufschütt ung oder Waldneuanlage in diesen Bereichen auszuschließen. Der Landschaftsplan Darmstadt weist dazu entsprechend der lokalklimatischen Situation klimatische Ausgleichsflächen aus: Kaltluft produzierende Flächen Frischluft produzierende Flächen Kaltluftbahnen Städtische Grünflächen Immissionsschutzwald Das die Planfläche umgebende Gebiet weist einen Be stand an Ausgleichs- flächen auf und gehört zu den Gebieten der Stadt Darmstadt, in denen sich Lokalklimate mit lokalen Windsystemen ausbilden können (vgl. unten: Klima- potenzial Bewertung). Die Ausprägung un d Bedeutung des jeweiligen Lokal- klimas sind von der geogr afischen Lage, d en örtlichen natürlichen Faktoren und den Nutzungsverhältnissen bestimmt. So ist im Norden Darmstadts ein St arkwindband in abgeschwächter Form nachgewiesen. Im West en von Arheilgen und der Firma Merck sind davon allerdings keine Auswirkungen mehr spürbar. Im Gebiet der Planfläche transpor tieren Flurwinde aufgrund thermischer Druckunterschiede kühle Luft aus dem Umland in den überwärmten, bebau- ten Bereich. Solche Kaltluftflüsse sind nur schwach ausgebildet, sie wirken sich nur in den Randbereichen der Bebauung aus. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 15 Klimapotenzial Bewertung In der dreistufigen Bewertung der k limatischen Funktionsräume für das Lokalklima (Abstufungen „sehr hohe Bedeutung“, „hohe Bedeutung“, „mittlere Bedeutung“) ist dem südlich vom Gewerbegebiet Weiterstädter Landstraße bis zum Brühlgraben erstreckenden Offenl and in Bezug auf die Kaltluft produzierende Fläche eine „mittlere Bede utung“ zugeteilt. Die weiter südlich gelegene Fläche erscheint ohne Bewe rtung. Die im We sten angrenzenden Waldflächen sind als Frischluft produzie rende Fläche „Funktionsräume von mittlerer Bedeutung“. Für das die Planfläche einschließende G ebiet „Landwirtschaftliche Flächen westlich Arheilgen und Wixhausen“ ist im Landschaftsplan zu den Kaltluftentstehungsflächen ausgeführt, das s diese sich in der Ebene ohne reliefbedingten Abfluss in Richt ung der Bebauung bef inden. Für die Entstehung der Flurwinde sind diese Flächen bedeutsam. Angestrebt wird aus der Sicht des Klimaschutzes generell, dass die Siedlungsränder für Flurwinde offen gehalten und offen gestaltet werden. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands In Bezug auf die Kaltluft produzier ende Fläche und die von Flurwinden erreichbaren Siedlungsränder ist die Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima/Lufthygiene aufgrund der Größe und räumlichen Lage der Planfläche als gering einzuschätzen. 4.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen, bi ologische Vielfalt und FFH-Relevanz Biotoppotenzial Im Landschaftsplan Darmstadt sind die Biotope im Gebiet südlich der Weiterstädter Landstraße mit der Bewe rtung „Mittel“ (betrifft zum großen Teil die Planfläche) und „Gering“ (umgebende Flächen) dargestellt. Die Bewertung basiert auf der vor 1998 festgestellten Bestandssituation (Landschaftsplan Darmstadt, Bestandskarte Nord M 1:10.000, 1998). Die mit „Mittel“ bewertete Fläche ist als „ 09.01 Ungenutzte Landfläc he frischer bis trockener Standorte – kurzlebige Ruderalfluren“ gezeigt. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 16 Für Fauna und Flora besteht entspr echend Landschaftsrahmenplan, unter Hinweis auf den Verbreitungsschwerpunkt im Naturraum Untermainebene, das Entwicklungspotenzial zum „Gr ünland mittlerer Standorte“ (Kat. M). Entsprechend dem in Darms tadt kartierten Biotop- und Nutzungstypen „06.1 Grünland frischer Standorte“, „06.3 Übriges Grünl and“ ergäbe sich im Fall dieser Biotopsituation eine „nachr angige bis hohe landschaftsökologische Bedeutung“. Bestand Die Planfläche befindet sich im Bereic h einer mehrere zehn Hektar großen ausgeräumten Agrarflur mit vier ei ngestreut liegenden Kl eingärten, deren Biotopwert aufgrund anthr opogen überprägter, teilweise naturferner (standortfremden) Hecken- und Baum bestände sowie Intensivrasen als überwiegend gering festzustellen ist. Den Biotoptyp „Ungenutzte Landfläche fr ischer bis trockener Standorte – kurzlebige Ruderalfluren“ gibt es nicht mehr. Bei den Begehungen wu rden keine bemerkenswert en Tier- und Pflanzen- arten angetroffen. Kleinstrukturen wie Wegsäume und Straßenränder und die Kleingärten werden von den Nahrung suchenden Vogelarten der Feldflur und der siedlungsnahen Gärten der Umgebung mit aufgesucht. Vorbelastungen Aufgrund der nutzungsbedi ngten strukturellen Defizite und saisonal dauerhafter stofflicher Beeinträchti gungen (Wirkung bzw. Anreicherung der Pflanzenbehandlungsmittel) hat die Planfläche für Tiere und Pflanzen eine sehr geringe Bedeutung. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands - Planfläche Eine Beeinträchtigung des Biotoppotenzials besteht grundsätzlich infolge der Überbauung mit der Folge des dauerhaften Entzugs der Fläche als Pflanzenstandort und Tierlebensraum. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 17 Die übrige Fläche, rund 75 % der Plan fläche, wird außerhalb der bauzeitlich auftretenden Störungen in Bezug auf das Biotoppotenzial nicht beeinträchtigt. Die Umzäunung der Planflä che entzieht die Fläche allerdings dem Zugang von größeren bodenlebenden Säugern (Feldhase, Reh). Die durch den Istzustand gegebenen, für eine naturraumtypische Flora und Fauna unwirtlichen und entwicklungsbegrenzenden Lebensraumqualität bzw. Habitatbedingungen werden durch di e Ausgleichs- und Gestaltungs- maßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Konzeptes den standörtlichen Möglichkeit en entsprechend fachlicher Vorgaben signifikant aufgewertet. Dieses findet auch seine Bestätigung dur ch die Tatsache, dass die zugrunde liegende Eingriffs-Ausgleichsbilanzie rung auf der Grundlage des vorge- nommenen Gestaltungsentwurfs eine n Überschuss von 167.733 Wert- punkten entsprechend der Kompensationsverordnung KV ergibt. - Umgebende Flächen Eine für das Biotoppotenzial in Hinb lick auf den Biotopverbund relevante Funktion (Teillebensraum, Ausbreitungs -, Wanderachse) wird aufgrund der an bebaute Fläche bzw. Verkehr sfläche angrenzenden Lage nicht beeinträchtigt. Der Entzug der Fläche als Pflanzenstandort und Tierlebensraum stellt für das Gebiet eine geringe Beei nträchtigung dar. Die Beei nträchtigung ist durch Maßnahmen und Natur und Landschaft funktional kompensierbar. Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen sowie der weiteren Schutzgüter wird in Kap. 5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. 4.6 Schutzgut Landschaft Einordnung Das Plangebiet befindet sich im Hauptlandschaftstyp Offenland, welches hier schwach differenziert als intensiv genutzte Agrarlandschaft besteht. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 18 Potenzial der Landschaft: Landschaftsbild, landschaftsgebundene Erholung Das Offenland südlich der Weiterstädter Landstraße besitzt aufgrund seiner ortsnahen Lage (westliche Wohngebi ete Stadtteil Arheilgen), des angrenzenden Waldgebiets un d erlebbaren Wechseln von Landschafts- elementen, jeweils in fußläufiger Entfernung („Feierabendradius“), eine Bedeutung als Fläche für die landschaftsgebundene Erholung. Art und Qualität des Landschaftsbild s wird von der Art, dem Zustand (Authentizität), der Besonderheit und Erlebbarkeit der vorhandenen Landschaftselemente bestimmt. Für das Landschaftsbild wertgebend sind in der Umgebung der westlich angrenzende Waldaußenrand; Baumreihen und Feldgehölze stellen – soweit vorhanden – im Offenland gelegene wertgebende Elemente dar. Bestehende Nutzungen innerha lb sowie außerhalb eines Gebietes können das Landschaftsbild oder sei ne Wahrnehmung grundsätzlich störend beeinflussen. Die Qualität des Potenzials der Landschaft ist eingeschränkt, wenn die Störquellen irreversibel sind und unmi ttelbar im Gebiet auftreten oder mit ihren Auswirkungen in das Gebiet eindringen. Der über Sichtbeziehungen, Immissionen, etc. aus Wirkungen angr enzender Bebauung, des Straßen- raums mit seinem Verkehr beeinflusste Teil der Landschaft – hier der Rand- bereich entlang der Weiterstädter Landstraße – schränkt das Potenzial ein. Bestand Die Planfläche befindet sich zwischen dem als nördlichste Wegverbindung zur Naherholung (selten) begangenen Weg zwischen der Or tslage Arheilgen und dem westlich in rund 300 m Entfernung beginnenden Wald. Die Örtlichkeit der Planfläche wie au ch der sie querende Weg haben nahezu keine Bedeutung für die Naherholung. Bestand, Vorbelastungen Aufgrund fehlender Gehölzstrukturen (a ls lineare Flurgehölze) besteht vom Offenland über die Planfläche hinweg zur Randbebauung, Gewerbegebiet Weiterstädter Landstraße, eine durchgängige Blickbeziehung. Langge- Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 19 streckte gleichförmige Baukörper des Gewerbegebiets bestimmen die Hintergrundkulisse, wobei die Alleebäume in Front der Gebäude nur eine punktuelle optische Wirkung entfalten. Über die hindernisfreie Planfläche dringen in umgekehrter Richtung auch ver- kehrsbedingte Emissionen von der We iterstädter Landstraße in das Offen- land hinein. Fernwirksame optische Störungen stel len die Hochspannu ngsfreileitungen und die sie begleitenden Geräusche dar. An der Planfläche führt in südwestlich-nordöstlichem Richtungsverlau f eine Freileitung vorbei. Die im Bereich der Planfläche fehlenden Begrünungen sowie der einsehbare Straßenraum werden als weitere optische Störungen wahrgenommen. Im Frühjahr bietet die Planfläche aufgrund der Folienbedeckung einen störenden Anblick (fehlende landschaftliche Authentizität), was selbst aus größerer Entfernung auf genommen wird. Akustisch wirkt das schon bei leichtem Wind auftretende Flattergeräusch befremdlich. Aufgrund vielfältiger nutzungsbedingter Störungen hat die Planfläche eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Landschaft. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands Die an die Weiterstädter Landstraß e grenzende Planfläche scheidet mit Realisierung des Vorhabens als Teil des Offenlandes zwischen B 3 neu/Bahndamm und Waldrand für die landschaftsgebundene Erholung dauerhaft aus. Das Erholungspotenzial verringert sich entsprechend um den Anteil der Planfläche (ca. 3,5 %) an der gesamten Offenlandfläche. Das geplante Gebäude wird die Bestands gebäude nördlich der Weiterstädter Landstraße um ein Vollgeschoss überra gen. Vor allem jedoch aufgrund seiner nach drei Seiten freistehenden Lage erscheint das Gebäude optisch exponiert. Der Kontrast besteht zu r umgebenden offenen Landschaft, kaum jedoch zu der von vor handenen Bauwerken geprägten Kulisse. Vertikale Strukturelemente am geplanten G ebäude wie auch die geplante Höhe verstärken diesen Kontrast indes nicht störend. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 20 Dem gegenüber wird bei geringerer Be trachtungsdistanz die optische Wirkung des Gebäudes aufgrund der zur Grundstücksgrenze zurückversetzten bzw. in Beziehung auf das Grundstück mittigen Anordnung gemindert. Bei Annäherung aus Richtung des Offenlandes werden in die Betrachterblicke stets die bis an die Grundstücksgrenze reichenden Gehölzstrukturen aufgenommen, die den harmonischen landschaftlichen Übergang widerspiegeln. Die Beeinträchtigung des Erholungs potenzials unter Einbeziehung des Landschaftsbildes ist als gering einzustufen, da die Planfläche im Bereich niedriger Potenzialqualität unmittelbar an den Straßenraum mit dahinter liegendem Gewerbegebiet anschließt, der Anteil der Planfläche an der Offenlandfläche gering ist und die Wegnahme der Planfläche keine Zerschneidung der Offenlandfläche zur Folge hat. Für das Landschaftsbild ergibt sich keine neue Beeinträchtigung bzw. Ver- schlechterung der schon bestehenden Beeinträchtigung um eine Bewertungsstufe. 4.7 Schutzgut Mensch Immissionsbelastung während des Betriebs Taucher, Hotel- und Restaurantgäste , Museumsbesucher, Mitarbeiter und Lieferanten bedingen ein entsprechendes Kfz- Aufkommen mitsamt typischer Emissionen (Lärm, Abgase). Bei durchsch nittlicher Auslastung im Hotel- und Tauchbetrieb wird von 600 Kfz/ Tag au szugehen sein. Die Fahrten entfallen fast ausschließlich auf die Zeits panne 5 bis 23 Uhr; wobei sich die überwiegende Anzahl der Fahrten auf die Zeit spanne 7 bis 20 Uhr konzentriert. Während der Nacht, 22 Uhr bis 6 Uhr, si nd 10-20 % der täglichen Fahrten zu erwarten. Die räumlic he Konzentration der Stel lplätze und Zufahrten begrenzen den aufkommenden Verkehrslär m auf Teilbereiche angrenzend an die Weiterstädter Landstraße. Lärm beeinträchtigungen der Hotelgäste werden dadurch in Verbindung mit einer empfohlenen nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Privatgrundstück minimiert. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 21 Die Verteilung des zusätzliche n Verkehrsaufkommens auf die Fahrtrichtungen der Weiterstädter Landstraße und im weiteren Verlauf auf der B 3 ist schwer abzuschätzen. Es wird angenommen, dass sich die Zu satzbelastung im Straßennetz wie folgt verteilt: 200 zusätzliche Kfz pro Tag befahren di e Weiterstädter Landstraße nach Westen in Richtung Weiterstadt / Gräfenhausen / AS Weiterstadt BAB A5 400 zusätzliche Kfz pro Tag befahren di e Weiterstädter Landstraße nach Osten, rund 0,2 km bis zur B 3, hier teilt sich der Zusatzverkehr nach Norden in Richtung Wixhausen / Egelsbach / BAB A 661 und nach Süden in Richtung Virchowstraße / Frankfurter Straße / DA-Innenstadt bzw. B 42 / AS Weiterstadt BAB A5 – in jede Richtung jeweils 200 zusätzliche Kfz pro Tag. Wohngebiete, mit Ausnahme in der Ortsdurchfahrt Wixhausen, sind voraussichtlich nicht von zusätzlichem Verkehrsaufkommen betroffen. Die nächtliche Zunahme von 20 bis 40 Fahrzeugen (10%-20 % von 200 Kfz) bewegt sich innerhalb der üblichen Verkehrsschwankungen. Immissionsbelastung während des Baus Baubedingt können weitere Emissionen in Form von Staubentwicklung und Erschütterungen auftreten. Letztgenannte Em issionen fallen nicht aus dem Rahmen üblicher Auswirkungen, wie sie auch schon bei Bautätigkeiten im Gewerbegebiet Weiterstädter Straße auftraten. Ausgelöst werden die bauzeitlichen Emissionen durch Baubetrieb Lieferverkehr Aushub-, Schachtarbeiten Massenumlagerung, Massentransporte Spundung Pumpenbetrieb Bodenbearbeitung Aufgrund der Dimension der Baugrube sind jedoch längere Bauzeiten für Aushub-, Erdbau- und Gründu ngsarbeiten zu erwarten. Dieses hat eine vergleichsweise hohe Intensität an Baumaschineneinsatz und Anzahl an Transportfahrten zur Folge. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 22 Bewohner von Wohn- und Mischgebiet en sind von Emissionen nicht betroffen. Gleiches trifft aufgrund der Entfernung und der Trennung durch die Weiterstädter Landstraße auf die Bewohn er bzw. Arbeitsplätze im nördlich liegenden Gewerbegebiet zu. Die Feldflur zwischen Brühlgraben und dem Plangebiet kann in Bezug auf die Naherholungsqualität – außerhalb von Feier abenden und Wochenenden (sofern kein Baubetrieb stattfindet) – bauzeitlich durch Immissionen beeinträchtigt sein. Zum bauzeitlichen Verkehr ist festzust ellen, dass sich aufgrund vorhandener Verkehrsbewegungen im St raßennetz kein signifikantes zusätzliches Verkehrsaufkommen ergibt. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands Das Schutzgut Mensch wird durch die zu erwartenden Immissionen, unter den getroffenen Annahmen in sbesondere aus den Quellen des motorisierten Verkehrs, nicht beeinträchtigt werden. Durch den Maschineneinsatz während der zeitlich befristeten Baumaßnahme ist im Mittel eine geringe Beeinträchti gung, bei Durchführung bestimmter Baumaßnahmen temporär auch Anstieg auf mittelhohe Beeinträchtigungen – jeweils in Bezug auf die Erholun gsnutzung des Offenlandbereiches (Betroffenheit des Schutzgutes Mensch unter dem Aspekt der landschaftsgebundenen Erholung) – zu erwarten. Siedlungsbereiche sind durch bauzeitliche Immissionen nicht betroffen. Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des Schutzguts Mensch sowie der weiter en Schutzgüter wird in Kap. 5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 23 5 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN UMWELTBELANGEN Hier sind insbesondere die zwischen den Schutzgütern Grundwasser, Boden, Tiere und Pflanzen, Landschaft und Men sch im Fall des Wasseraustritts infolge der Beschädigung des Tauc hbeckens eintretenden Wechselwir- kungen anzusprechen. Zur haftungsrechtlichen Sicherung we rden Hotel und Tauchcenter von einer geschlossenen wallförmigen Aufsc hüttung umgeben. Der vorgesehene umgebende Wall soll die Auswirkungen au f die Schutzgüter außerhalb der Planfläche begrenzen, indem im Fall einer Leckage austretendes Wasser innerhalb der Umwallung zurückgehalten wird. Im Fall der Leckage kann es durch austretendes, sich oberflächig ausbreitendes und stauendes sowie unter veränderten Druckbedingungen befindliches Wasser zu Beschädigungen oder Zerstörungen der Bausubstanz und des die Gebäude umgebenden modelli erten und natürlichen Geländes einschließlich Aufschüttungen, Hohl räume/Schächte, Erdbauten, etc. außerhalb der Planfläche allesamt mit den Folgen veränderter Trag-, Standort-, Boden-, Funkti onseigenschaften und we iterer Eigenschaften kommen. Auch Teile der Landschaft und des Naturhaushaltes können im Fall eines Wasseraustritts betroffen und erheblich beeinträchtigt werden. Unterspülungen, Massenverlagerungen, etc. können zur Entwurzelung von Bäumen und zu Instabilität bis Eins turz von Gebäudetei len, Aufbauten, Einrichtungen, etc. führ en. Durch diese und indirekte Folgen können die Gesundheit und das Leben von Menschen in Gefahr geraten. Sachgüter können im Fall des Wasseraustritts beschädigt und unbrauc hbar werden. Dieses stellt Beeinträchtigungen dar, die erheblich sein können. Kraft- und Schmierstoffe sowie andere umweltgefährdende Stoffe können im Fall des Wasseraustritts in den Boden und in das Grundwasser gelangen und zu Beeinträchtigungen führen, die erheblich sein können. Im Fall des Wasseraustritts kommt es auf der überfluteten Fläche zur Versickerung von Wasser und den darin enthalten umweltgefährdenden Stoffen (Beeinträchtigung der Schutz güter Boden und Grundwasser). Zu einem Vorfluter abgeleitetes/abgepum ptes Wasser führt – wenn keine Abscheidung und/oder entsprechende Behandlung des Wassers erfolgt – dem Vorfluter umweltgefährdende Stoffe zu. Diese stellen Beeinträchti- gungen dar, die für Oberflächengewässe r und die darin l ebenden Tiere und Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 24 Pflanzen sowie im Fall der Gewässernutzung fü r weitere Schützgüter erheblich sein können. Der im Umweltbericht mit berücksi chtigte Fall einer Leckage des Tauchbeckens mit Wasseraustritt zeigt, dass für die Schutzgüter erhebliche Auswirkungen nicht auszuschließen si nd. Die abschließenden Regelungen zur Vermeidung bzw. Minimierung sind im Zuge des weiteren Genehmi- gungsverfahrens durch Ausarbeit en der entsprechenden technischen Lösungen darzustellen. 6 EINGRIFFS-AUSGLEICHS-BILANZIERUNG 6.1 Vorbemerkungen Die Bilanzierung des Eingri ffs und des Ausgleichs erfolgt auf der Grundlage der Kompensationsverordnung (KV). Dabei wird die Wertliste nach Standard- Nutzungstypen gem. Anlagen 2 und 3 KV angewandt. Zusatzbewertungen gem. Nr . 2 Anl. 2 KV sind im Fall mehrerer Standardnutzungstypen aufgrund der B eurteilungsgrößen „Sonstige Randstörungen“ (Nr. 2.2.4 Anl. 2 KV) und „Besondere örtliche Situation (Nr. 2.2.5 Anl. 2 KV) relevant. Dazu werden Korrekturzu- und -abschläge – nach dem Zustand gestuft – vergeben (Nr. 2.3 Anl. 2 KV). Da die Grundbewertung nach der Wertliste im Hinblick auf die bekannte und zu erwartende Fauna weder zu einer widersprüchlichen noch unvollständigen Bewertung des Eingriffs führt, sind weitere, die Biot ope und deren Arten- potenziale betreffende Zusatzbewertungen hier nicht erforderlich. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 25 6.2 Zusammenstellungen zur Bilanzierung Tab. 1: Ermittlung des Eingriffes in Wertpunkten WP (keine Baumkronenfläche vorhanden) B e s t a n d Lfd. Nr. Nr. KV – Standard-Nutzungstyp WP/m 2 Anzahl der Teilflächen Gesamt- fläche in m2 WP 1 02.500 – Hecken, Gebüsch, tlw. m. Ziergehölzen, an Siedlungsrand u. Objekten Außenbereich 27 2 5,2 141 2 9.120.Z – Kurzlebige Ruderalfluren im Kulturland, hier sehr artenarm, stark gestörte Verhältnisse *15 2 133,0 1.995 3 09.160 – Straßenränder, intensiv gepflegt, artenarm 13 3 100,8 1.310 4 10.530 – Sandweg 6 1 69,0 414 5 10.610.Z – Feldweg, fast bewuchsfrei *15 2 1.423,2 21.349 6 11.191.Z – Spargelacker, folienbedeckt *14 2 41.208,8 576.926 7 11.225.Z – Rasen vor Hausgrundstück, als Stellplatz mit genutzt *16 1 239,8 3.836 Summen 12 43.180 Punkte insgesamt 605.971 * Bewertung nach Grundbewertung als Mischbiotoptyp, mit Korrekturzu- und –abschlägen (Zusatzbewertung gem. Nr. 2.2.4 und 2.2.5 Anl. 2 KV) Tab. 2: Ermittlung des Ausgleichs auf der Planfläche (Eingriffsfläche) in Wertpunkten WP (mit Baumkronenfläche) P l a n u n g Lfd. Nr. Nr. KV – Standard-Nutzungstyp WP/m 2 Anzahl der Teilflächen Gesamt- fläche in m2 WP 1 02.400.Z – Hecken-/Gebüschpflanzung (heimisch, standortgerecht), wie Außenbereich *25 4 4.286 107.152 2 02.500 – Hecken-/Gehölzpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 23 2 214 4.924 3 05.250 – Gewässer, wie begradigte und ausgebaute Bäche 23 5 398 9.143 4 05.342 – Kleinspeicher, Teiche 27 2 4.588 123.881 5 05.342.Z – Kleinspeicher, Teiche *32 1 2.172 69.491 6 10.230 – Sandfläche (Strand) 20 1 392 7.835 Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 26 P l a n u n g Lfd. Nr. Nr. KV – Standard-Nutzungstyp WP/m 2 Anzahl der Teilflächen Gesamt- fläche in m2 WP 7 10.530 – Schotter-, Kies-, Sandwege, -plätze 6 9 7.079 42.474 8 10.530 – Befestigte Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird 6 3 957 5.742 9 10.715 – Dachfläche nicht begrünt, mit Regenwasserversickerung 6 3 9.201 55.206 10 10.720/10.730 – Dachfläche begrünt *16 2 799 12.779 11 11.223 – Garten, gut strukturiert, tlw. extensiv bew. 20 18 13.085 261.700 12 04.100°/04.300° – Einzelbäume, Allee (Einheimisch, standortgerecht) 31 (141 Bäume) (705) 21.855 Summen 57 43.180 Punkte insgesamt 722.182 * Bewertung nach Grundbewertung als Mischbiotoptyp, mit Korrekturzu- und –abschlägen (Zusatzbewertung gem. Nr. 2.2.4 und 2.2.5 Anl. 2 KV) Die Differenz von Eingriff und Ausgleich beträgt 116.211 Wertpunkte zugunsten des Ausgleichs. Der Eingriff gilt somit als ausgeglichen. 7 IN DER PLANUNG VORGESEHENE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERMINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN Schutzgüter Boden, Grundwasser, Klima/Lufthygiene, Biotop/Fauna: Bauwerksbegrünung: Rankbepflanzung aller dafür geeigneten Wandflächen insbesondere Stützmauern; flächenhafte Dachbegrünung, ggf. Dachgartenanlage der dafür geeigneten Flachdächer Ausführung aller Parkflächen und Wege sowie der Zufahrten zu den Parkflächen (Ausnahme: Zufahrt zum Andienungsbereich) als wasserdurchlässige Flächen Dachentwässerung mit Regenwasserzuspeisung zum Brauchwasser, Regenwassersammlung in Zisternen Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 27 Verwendung gebietsheimischer standorttypischer Gehölze Anlage strukturreicher Gartenfläc hen naturnah gestaltet, Kultivierung naturraumtypischer Pflanzenarten, extensive Pflege Förderung der natu rgebundenen Erholung durch landschaftliche Einbindung des Übergangs der Außenanlage in den Außenbereich Einbeziehung kulissenbildender Landschaftselemente (Baumreihen, Gehölzgruppierungen) zur Minder ung der Wirkung des geplanten Gebäudes auf das Landschaftsbild Schutzgut Landschaft Die Kompensationsmaßnahme „landschaftl iche Einbindung“ folgt in der Art und Weise den Zielen des Landschaftsplans Darmstadt. Die Randeingrünung mit standortheimischen Gehölzen und Ba umstrukturen tragen zur Erhöhung der Landschaftsausstattung im Sinne des Leit bildes bei. Hiervon profitiert die erlebbare landschaftliche Authentizität in Verbindung mit der Abschirmung von Störungen. Dieses bewirkt die St eigerung des Naherholungswerts des Offenlands nördlich des Brühlgrabens bei gleichzeitiger Verringerung der Wahrnehmbarkeit des geplanten Gebäudes. 8 IN BETRACHT KOMMENDE ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICH- KEITEN, NULLVARIANTE Wird die Planung für das Tauchcenter Arheilgen an dem Standort nicht realisiert, ist davon auszugehen, dass di e bisherige Nutzung des Gebiets als landwirtschaftliche Fläche (Spargelanbau) bestehen bleibt. Alternative Standorte für das geplante Tauchcenter wurden nicht untersucht. Der für das Vorhaben vorgesehene St andort eignet sich aufgrund seiner angrenzenden Lage zum Gewerbegebiet und der vorhandenen verkehrlichen Erschließung gut für das Vorhaben. Unter der Prämisse, das Vorhaben in städtebaulicher wie auch in landschaftlicher Hinsicht in das bestehende funktionsräumliche Gefüge zu Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 28 integrieren, sind verschiedene Plan ungsvarianten hinsicht lich der Anzahl, Größe und Stellung der Gebäude und deren Gestaltung untersucht worden. 9 ÜBERWACHUNG / MONITORI NG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN Auswirkungen auf das Schutzgut Grundw asser können in dem vorliegenden Umweltbericht nicht abschließend ermittelt und dargelegt werden. Gegebenenfalls sind aufgrund der offenen Fragen, die sich aus den weiteren Untersuchungen und Beurteilungen ergeben werden, Überwachungen notwendig oder sind diese durch ein Monitoring zu beantworten. Für die anderen Schutzgüter sind kein e erheblichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten, sodass für di ese auf das Monitoring verzichtet werden kann. Es soll jedoch darauf hingewies en werden, entsprechende Bemühungen aufzuwenden, um die im Fall eines durch Leckage verursachten Wasseraustritts möglichen Folgen für die Schutzgüter unschädlich verlaufen zu lassen bzw. um Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen bei Wasseraustritt erkennen zu können. Da zu sind die baulichen und sonstigen technischen sowie betriebliche n Ursachen und Zusammenhänge, die Beeinträchtigungen der Schutzgüter be wirken können, vollständig zu erf- assen und die entsprechenden gegens teuernden Maßnahmen im Zuge der Planungen einzubringen. 10 ALLGEMEINVERSTÄNDLIC HE ZUSAMMENFASSUNG Das Plangebiet befindet sich in Arheilgen an der Weiterstädter Landstraße, in südlich anschließender Lage an das bestehende Gewerbegebiet Weiterstädter Straße. Die Errichtung eines Hotels mit Tauchbec ken erfolgt auf einer rund 4,3 ha großen Fläche. Davon verbleiben 3,15 ha als Freifläche, die landschaftlich mit standortheimischen Gehölzen, Gewäss ern, Gartenflächen und Biotopen angelegt und dabei teilweise parkartig, teilweise naturnah gestaltet wird. Gegenwärtig wird das Gebiet intensiv landwirtschaftlich für den Anbau von Spargel, im Frühjahr auch unter Folie, genutzt. Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 29 Die landschaftliche Einbindung in das weiter südlich auch in dem zur Naherholung teilweise genutzten Offenlandgebiet erfolgt nach den fachlichen Vorgaben gemäß Landschaftsplan Da rmstadt. So werden die Auf- schüttungen wie auch die Hochbauten im späteren Landschaftsbild wenig auffällig in Erscheinung treten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die beabsichtigte Planung in Bezug auf das Landschaftsbild wie auch auf Biotopfunktionen integriert werden kann. In der Gesamtsicht ergibt sich durch das Vorhaben „Tauchcenter Arheilgen“ eine geringe bis mittlere B eeinträchtigung der Schutzgüter wie in den Kapiteln 4.1 bis 4.7 dargestellt wi rd. Durch drei Fachgutachten wird belegt, dass die Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser ebenfalls nicht erheblich sind. Durch techni sche Bauverfahren kann sichergestellt werden, dass Grundwasserströme nicht beeinträchtigt werden. Die dafür geeigneten fachlichen Lösungen sind dazu im Zuge der technischen Planung zu erarbeiten und in weiteren Genehmigungsverfahren vorzulegen. Bei der naturschutzfachlichen Eingriffs -Ausgleichsregelung ergibt sich nach Umsetzung der die vielfältigen Au sgleichs- und Gestaltungsanforderungen berücksichtigenden Maßnahmen ein Kompensationsüberschuss von 116.211 Wertpunkten gemäß KV. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt ausschließlich innerhalb der Eingriffsfläche (Planfläche). Der im Umweltbericht mit berücksich tigte Fall einer Leckage des Tauch- beckens mit Wasseraustritt zeigt, das s für die Schutzgüter erhebliche Auswirkungen nicht auszuschließen sind. Auch hierfür sind die abschließenden Regelun gen im weiteren G enehmigungsverfahren vorzunehmen. Die Dezernentin III: Brigitte Lindscheid Stadträtin
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Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 1 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm- stadt (Schreiben vom 15.03.2010 und 22.09.2010): Aus regionalplanerischer Sicht wird auf die Stellungnahme vom 26.02.2009 verwiesen, die unverändert Gültigkeit hat. Zur ersten Entwurfsfassung sind zwar Änderungen dahingehend zu kons- tatieren, dass der Bebauungsplanbereich i n ö s t l i c h e R i c h t u n g u m d r e i weitere Flurstücke (83-85) erweitert wurde, dass die Bettenkapazität innerhalb des im Tauchcenter integrie rten Hotels deutlich erhöht wurde (statt 150 nunmehr 250 geplante Doppelzimmer), dass nordöstlich des Tauchcenters ein zusätzliches Hotelgebäude mit weiteren ca. 70 Dop- pelzimmern entstehen und sich westlich an das Tauchcenter ein Service- Technik-Stellplatzbereich anschließen soll. Durch diese im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes neu ge- planten baulichen Anlagen wird der im Regionalplan Südhessen als Re- gionaler Grünzug ausgewiesene südliche Teil des Planbereichs nicht zusätzlich tangiert. Dieser bleibt unverändert überwiegend Grün- und Freifläche. Aus Sicht der Landwirtschaft ergeben sich ebenfalls keine neuen Sach- verhalte, die eine Änderung der St ellungnahme zum Erstentwurf begrün- den würden. Insofern wird auf die Stellungnahme vom 26.02.2009 ver- wiesen. Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie folgt Stellung genommen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass auch nach der Änderung der Planung im Vergleich zur im Rahme n der frühzeitigen Behördenbe- teiligung vorgelegten Unterlagen die regionalplanerische Stellung- nahme weiterhin bestehen bleibt. Die Flächen zur Errichtung baulic her Anlagen befinden sich im Norden des Plangeltungsbereichs. Der als Regionaler Grünzug aus- gewiesene südliche Teil des Planbereichs bleibt in seiner Funktion erhalten. Deshalb werden regionalplanerische Bedenken aus- nahmsweise zurückgestellt. Hinsichtlich der Belange der Landwi rtschaft wurde in der frühzeiti- gen Behördenbeteiligung auf die Stellungnahme des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Hauptabteilung Ländlicher Raum verwiesen. Von der Behörde ist in diesem Beteiligungsverfahren keine Stel- lungnahme eingegangen. Im vorangegangenen Verfahren wurde auf die Interessen der Grund- stückseigentümer an der Umnutz ung, die einvernehmliche Rege- lung mit den bewirtschaftenden Landwirten, die Schaffung des Ausgleichs innerhalb des Plangebietes und die Aufwertung der ins- gesamt intensiv landwirtschaftlich genutzten Geländes verwiesen. Anlage 1 Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 2 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Oberflächengewässer (Abflussregelung /Hochwasserschutz/Hydrologie) Die Versickerung bzw. Verwertung des auf den befestigten Flächen anfal- lenden Niederschlagswassers ist au fgrund der zeitwe ise oberflächenna- hen Grundwasserstände (in Nassperioden bis zu 1-2 m unter GOK) nicht möglich. Daher muss nachgewiesen werden, wie der durch die geplante Bebauung bedingte höhere Abfluss bei Nieder schlag abgeführt werden soll. Bei Einleitung in einen Vorfluter (durch Kläranlagen/ Regenentlastun- gen/Trennkanalisation) ist dessen Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die Bauleitplanung ist entsprechend zu überarbeiten. Um beurteilen zu können, ob es sich bei der unter Punkt 4.3 der Be- gründung angeführten geplanten Teichanlage mit Bachlauf um die Schaffung eines Gewässers handelt, für die eine separate wasserrechtli- che Genehmigung zu beantragen wäre, sind entsprechende Detailpläne mit ausführlichem Erläuterungsbericht vorzulegen. Das auf den Gehwegen in den Freibereichen anfallende Nieder- schlagswasser versickert in den offenen Fugen oder in den Randbe- reichen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die zu ver- sickernde Menge auf den nicht überbauten Grundstücksflächen nicht wesentlich von der derzeitig auf der landwirtschaftlich bewirt- schafteten Fläche anfallenden Menge unterscheidet. Das auf den unbegrünten Dächern anfallende Niederschlagswasser soll gesammelt werden und für de n Betrieb der Anlage (Nachfüllen von im Tauchbecken verdunstetem Wasser, Brauchwasser im Ho- tel) zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Speicherkapazität wird im Rahmen der Baumaßnahme hergestellt werden. Das Niederschlagswasser der Stel lplätze soll einer kontrollierten Versickerung zugeführt werden. Eine abschließende Klärung und Beschreibung der Anlage wird in dem Antrag für das wasserrechtli- che Genehmigungsverfahren bei der unteren Wasserbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgen. Es wird auf die Festset- zungen Ziff. I 5.1 und 5.2 (jetzt I. 6.1 und 6.2) im Bebauungsplan- entwurf verwiesen. Es handelt sich um einen nach oben offenen Behälter zum Auffan- gen und Sammeln von Oberflächen/Niederschlagswasser, das im Sinne einer Gartengestaltung umgepumpt wird, um als Bachlauf dem Teich wieder zugeführt zu werden. Die Anlage des Teichs wird nach Rücksprache mit der untere n Wasserbehörde der Stadt recht- lich nicht als die Herstellung eines Gewässers angesehen, da kein Grundwasseranschluss vorgesehen ist. Vielmehr soll durch die ein- zubringende Abdichtung die Verbindung mit grundwasserführenden Schichten verhindert werden. Antrag und Genehmigung sind des- halb nicht erforderlich. (siehe Vermerk vom 19.05.2010) Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 3 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bodenschutz Die erforderlichen Hinweise und Nebenbestimmungen zum Thema „Alt- lasten“ sind im Bebauungsplan enthalten. Weitere Anmerkungen werden derzeit nicht vorgebracht. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) Zur Klärung der Machbarkeit des Vorhabens wurde im Vorfeld ein hydro- geologisches Gutachten erstellt sowie in enger Absprache mit dem Hes- sischen Landesamt für Umwelt und Geologie die Erkundung des Unter- grundes durchgeführt. Im Ergebnis bestehen aus wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Sicht gegen das Vorhaben keine Bedenken. Im Rahmen der Baugenehmigung ist rechtzeitig eine detaillierte Ab- stimmung zur Beachtung weiterer hydrogeologischer Gegebenheiten mit dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie und dem Regie- rungspräsidium Darmstadt, Abt. IV/Da 41.1 abzustimmen. Aufgrund der zeitweise oberflächennahen Grundwasserstände (in Nass- perioden bis zu 1-2 m unter GOK) ist das Gebiet nicht geeignet zur Ver- sickerung von Niederschlagswasser. Die in Text und Planunterlagen erwähnte Teichanlage ist aufgrund der fehlenden Detailangaben nicht absch ließend zu beurteilen. Falls auf- grund der Tiefenausdehnung ein Eing riff in das Grundwasser vorliegt, handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung nach § 9 WHG Abs.2 Nr. 2. Ob es sich überdies um eine Abwasserbehandlungsan- lage handelt, ist von der zuständigen Fachbehörde zu beurteilen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Angaben zum Thema „Altlasten“ im Plan enthalten sind. Es wird zur Kenntnis genommen, da ss aufgrund der – teilweise in enger Abstimmung mit dem Hessisch en Landesamt für Geologie - erstellten Gutachten aus wasserwirtschaftlicher und hydrogeologi- scher Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Baugeneh- migung weitere Abstimmungen mit den Hessischen Landesamt für Geologie und dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. IV/Da 41.1 erforderlich sein werden. Am 22.04.2010 hat bereits ein Ge- spräch über die weiteren Verfahre nsschritte stattgefunden. (siehe Vermerk vom 26.04.2010) Die oberflächennahen Grundwasse rstände werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich des Umga ngs mit anfallendem Nieder- schlagswasser wird auf obige Ausführungen verwiesen. Als zuständige Behörde für die Anlage des Teichs wurde zwischen- zeitlich von der oberen Wasserbehörde beim RP die untere Wasser- behörde der Stadt Darmstadt benannt. Die Teichanlage soll so hergestellt werden, dass ein Eingriff in das Grundwasser ausgeschlossen werden kann. Es wird eine Folie ein- gezogen, die die Vermischung von eingeleitetem Oberflächenwasser mit anstehendem Grundwasser verhindert. Die Anlage des Teichs wird deshalb nach Rücksprache mit der un- teren Wasserbehörde der Stadt rechtlich nicht als die Herstellung eines Gewässers angesehen. Antrag und Genehmigung sind des- Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 4 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz Aufgrund der vorgelegten Unterlagen muss zum jetzigen Zeitpunkt die Abwasserbeseitigung als nicht gesi chert angesehen werden. Im Bebau- ungsplan sind keinerlei Aussagen über den Anfall und die Entsorgung der anfallenden Abwässer gemacht worden. Eine fachliche Beurteilung ist somit nicht möglich. Eine Überarbeitung und Ergänzung der Unterla- gen ist erforderlich. Immissionsschutz Eine abschließende Stellungnahme kann anhand der vorgelegten Unter- lagen noch nicht abgegeben werden. In der Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 vom 26. Februar 2009 wurde dar- auf hingewiesen, dass zur Beurteilung möglicher Geräuschimmissionen, insbesondere der Emissionen des Parkplatzes sowie der gesamten übri- gen Anlage (einschl. sämtlicher Anlagentechnik) die Erstellung einer Schallimmissionsprognose erforderlich sei. In der Begründung zum Plan und in dem Umweltbericht finden si ch nunmehr lediglich Vermutungen und Schätzungen, aber keine belast baren Zahlen. Eine sachgerechte Beurteilung der Angelegenheit ist damit nicht möglich. Zur Beurteilung möglicher Geräusch immissionen, insbesondere der Emissionen des Parkplatzes sowie der gesamten übrigen Anlage (einschl. sämtlicher Anlagentechnik) ist daher, nach wie vor, die Erstel- lung einer Schallimmissionsprognose erforderlich. Zu untersuchen sind darin mögliche Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen. halb nicht erforderlich. In den Teich wir nur Niederschlagswasser eingeleitet. Die Reinigung des Wassers im Tauchbecken erfolgt durch Sandfil- ter, die im Hauptgebäude unterg ebracht werden, sowie durch An- reicherung von Sauerstoff. Andere Abwässer werden der Kanalisati- on zugeleitet. In der Weiterstädter Straße ist ein Sammler vorhanden, über den die Abwässer, die weder für die Wi ederverwendung geeignet sind, noch versickert werden können, der städtischen Kläranlage zuge- führt werden. Die konkrete Entwässerungsplanung erfolgt im Rahmen der Erstel- lung der Baugenehmigungsunterla gen und der wasserrechtlichen Anträge. Im Rahmen der Erstellung der Planunterlagen für das Baugeneh- migungsverfahren wurde eine Geräuschimmissionsuntersuchung von dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IHK Potsdam, Herrn Jens-Hermann Ritter durchgeführt. Der Bericht vom 28. Juni 2010 liegt der Stadt vor und wurde als Kopie dem Regierungspräsidium zur fachlichen Bewertung zugeleitet. Er stellt zusammenfassend fest, dass aufgrund des Parkplatzver- kehrs und der LKW-Anlieferungen sowohl hinsichtlich der nächstge- legenen Wohnnutzung als auch in der gewerblichen Nachbarschaft die jeweils maßgeblichen Immissionsrichtwerte eingehalten wer- den. Die Anlagentechnik ist im Gebäude integriert. Es liegt im Interesse des Vorhabenträgers, die Emissionen auf ein Maß zu reduzieren, das eine Beeinträchtigung der Hotelnutzung ausschließt. Deshalb sind Schallschutzmaßnahmen für die haustechnischen Anlagen vorgesehen. Auch für sie sind Richtwerte an den Grund- Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 5 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Am 22.09.2010 wird In Ergänzung der Stellungnahme vom 13.03.2010 festgestellt, dass seitens des Immissionschutzes keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Zur Beurteilung möglicher Geräusch immissionen, insbesondere der Emissionen des Parkplatzes sowie der gesamten übrigen Anlage (einschl. sämtlicher Anlagentechnik) wurde eine Schallimmissionsprog- nose erstellt. Daraus ergibt sich, dass die maximal zulässigen Immissionsrichtwerte durch die geplante Nutzung nicht überschritten werden, sofern die in dem Gutachten beschriebenen Scha llschutzmaßnahmen beachtet wer- den. Auf die Umsetzung der Maßnahmen und die Begleitung der weite- ren Planung durch einen Akustiker im Rahmen der weiteren Bauausfüh- rung ist zu achten. stücksgrenzen definiert, deren Einhaltung durch einen Akustiker zu begleiten ist. Insgesamt sind die Lärmemissi onen der neu hinzukommenden Nutzungen als untergeordnet anzu sehen. Von den angrenzenden Nutzungen Straße und Schiene geht erheblicher Verkehrslärm aus. Im angrenzenden Gewerbegebiet sind vergleichbare Emissionen üblich. Der Plangeltungsbereich liegt innerhalb der Siedlungsbe- schränkungszone des Flughafens Rhein-Main. Die dauerhafte Un- terbringung von Personen ist dort weder zulässig noch vorgesehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Ergebnisse der vorgeleg- ten Schallimmissionsprognose von der zuständigen Stelle des Re- gierungspräsidiums geteilt werden. Auf die Beachtung der Umset- zung der vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen und die weitere Begleitung der Planung durch ei nen Akustiker wird der Vorha- benträger auch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hin- gewiesen. 1.2 HSE Technik GmbH & Co. KG, Postfach 10 11 42, 64211 Darmstadt (Schreiben vom 15.03.2010): Es wird auf die Stellungnahme vo m 30.01.2009 zum Vorentwurf verwie- sen. Die dort erwähnten Sachverhalte sind unverändert zu berücksichti- gen: Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 6 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Sparten Strom, Gas und Wasser: Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel des VNB bzw. der HSE AG. Bei einer Entwidmu ng der Wegeparzellen sind die Be- triebsmittel dinglich zu sichern. No twendige Leitungsumlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträgen gere- gelt und sind rechtzeitig entsprechend abzusprechen. Hinsichtlich der geplanten Anpfla nzungsmaßnahmen im Bereich der Leitungstrasse ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 und den technischen Rich tlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu den HSE-Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementsprechend zu ver- schieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich der HSE-Betriebsmittel sind deshalb vorher entsprechend abzustimmen. Es wird beantragt, Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnahmen in den planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. Sparte Strom: Wegen des zu erwartenden erhöhten Leistungsbedarfs der geplanten Anlage wird davon ausgegangen, dass der Bau einer oder mehrerer zu- sätzlicher Trafo-Stationen erforderlich wird. Gemäß einem von der HSE am 15.0 7.2008 zur Verfügung gestell- ten Planausschnitt Gas und Wasser-Bestand sowie einer schriftli- chen Aussage des städtischen Eigenbetriebs Immobilienmanage- ment Darmstadt sind lediglich parallel der Weiterstädter Straße Leitungen verlegt. Ihre Verlegung wird aufgrund der Planung nicht erforderlich. Ergänzend wurde am 07.07.2009 bei der Planauskunft der HSE nach Leitungen im Geltungsbereic h nachgefragt. Auch aus den am 13.07.2009 übermittelten Unterlagen sind keine Leitungen im Gel- tungsbereich ersichtlich. Eine Gasleitung verläuft jedoch unmittel- bar auf der Grundstücksgrenze/Geltungsbereichsgrenze, beginnend gegenüber der Liegenschaft Guerickeweg 7 nach Osten. Ihr Schutz- streifen liegt deshalb mit seiner halben Breite von 5 m im Gel- tungsbereich des vorhabenbezo genen Bebauungsplans. Geplante Anpflanzungen halten den geford erten Mindestabstand ein. Die Baumreihe längs der Weiterstädter Landstraße ist im Abstand von 3,5 m von der Grundstücksgrenze fe stgesetzt (siehe auch Begrün- dung zum Bebauungsplan, Teil A, Seite 7). Ein Erfordernis zur pla- nungsrechtlichen Festsetzung von Schutzmaßnahmen wird deshalb nicht gesehen. Es wurde jedoch der Hinweis Nr. 4 hinsichtlich der Gasleitung und des Schutzstreifens in den Plan aufgenommen. Der Bedarf wird im Rahmen der Objektplanung zu klären sein. Er- forderliche Trafostationen können als Nebenanlagen im Plangebiet untergebracht werden. Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 7 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.3 DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt am Main (Schreiben vom 16.03.2010): Auf die durch den Eisenbahnbetrieb und durch die Arbeiten zur Erhal- tung der Bahnanlagen der DB-Strecke Frankfurt am Main - Heidelberg entstehenden Immissionen (insbesond ere. Luft- und Körperschall, Er- schütterungen usw.) wird hingewiesen. Der Hinweis auf die Vorbelastungen des Plangebietes durch die DB- Anlagen wird zur Kenntnis genomme n. Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird das Gebiet als Gewerbefläche aus- gewiesen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung. Die Einwirkungen durch die DB-Anlagen sind denen auf das nörd- lich gelegene Gewerbegebiet vergleichbar. 1.4 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Eschollbrücker Straße12, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 17.03.2010): Es wird darauf hingewiesen, dass bei evtl. geplanten Baumpflanzungen wie z. B. im Bereich „Weiterstädter Straße“ angedeutet, ein evtl. not- wendiger Wurzelschutz (s. Vorgaben und Richtlinien wie DIN 189209) zu Lasten des Verursachers der Anpflanzungen geht. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund des Schrei- bens und der vorliegenden Unte rlagen sind keine Anlagen der Deutschen Telekom im Plangebiet vorhanden. 1.5 Sechs Naturschutzverbände, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. Helmut Wolf, Pommernstraße 13, 64297 Darmstadt (Schreiben vom 24.03.2010): Es fehlen Aussagen über den Bedarf , der dem Projekt zugrunde liegt, und über die Abwägung, ob dem A llgemeinwohl durch das Tauchcenter genutzt oder geschadet wird. Immerhin wird bei den Ausmaßen der Pla- nung wieder ein beträchtliches Stüc k Boden, auch wenn es im Augen- blick „nur“ landwirtschaftlich ge nutzt wird, unwiederbringlich ver- braucht. Es ist zu bedenken, dass für die Planung der gültige Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan geändert werden müssen: gravierende Eingriffe in eine sinnvolle Stadtplanung, di e nur dann geändert werden sollte, wenn allgemein anerkannter Bedarf besteht. Die Errichtung des Tauchcenters mit Unterwassermuseum beschert der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Alleinstellungsmerkmal über die Bundesrepublik hinaus. Die zentrale Lage sowie die optimale Anbindung durch eine Vielfalt der Verkehrsmittel ermöglicht die Nutzung der Einrichtung aus eine m weiträumigen Einzugsbereich. Sowohl für Tagesgäste als auch für Gäste der Hotels unterschiedli- cher Kategorien wird ein vielfältiges, abwechslungsreiches und att- raktives Angebot geschaffen. Es sichert die Bedeutung des Ober- zentrums Darmstadt als Standort für hochwertige Einrichtungen im wissenschaftlichen, kulturellen und sportlichen Bereich von überre- gionaler Bedeutung. Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 8 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 4,3 Hektar „wertvollen Ackerlandes, bestens geeignet für Sonderkultu- ren“, davon 1,5 Hektar in einem Regi onalen Grünzug für ein nicht privi- legiertes Vorhaben im Außenbereich mit erheblichen Risiken für den Grundwasserschutz in der Bauphase durch mögliche Baufehler und un- genügende Vorsorge entspricht nicht einer nachhaltigen Stadtentwick- lung mit Ressourcenschonung und wird daher von den genannten Ver- bänden abgelehnt. Der Schutz des Bodens steht dabei für die Verbände im Mittelpunkt der Betrachtung. Eine Überführung der intensiv konventionell landwirtschaft- lich genutzten Flächen in eine umweltverträglichere Bewirtschaftung auf der Planungsfläche und in angrenzenden Bereichen ist wesentlich leich- ter - und durch Pachtverträge regelbar - als ein möglicher Rückbau falls das Bauvorhaben sich als ökonomisch nicht rentabel erweist. Der Ein- griff in den Naturhaushalt wäre ein bleibender Schaden. Falls den grundsätzlichen Bedenken der Verbände gegen das Vorhaben nicht gefolgt wird, so bitten wir, folgende Anregungen umzusetzen: Die Planung erstreckt sich über 4,3 ha Ackerstandort. Zu überprüfen ist die Aussage, dass sämtliche Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Gestaltung des Außenbereiches in der Bilanz ausgeglichen sind. Angeregt wird, dass ein Teil des Ausgleichs als „Trittsteine“ zur übrigen Feldflur und Verbindung von wenige n Strukturelementen im angrenzen- den Gelände bis zum Waldbereich ge schaffen wird. Wenige Monate des Die Nachfrage nach Hotelkapazitäten ist in der Region vorhanden. Das Tauchbecken bietet auch für Rettungsdienste wie z.B. THW und Feuerwehr Übungsmöglichkeiten unter weitgehend authenti- schen Bedingungen. Die Wertschöpfung der Fläche wird die der landwirtschaftlichen Nutzung übersteigen. Für die Be wirtschaftung des Tauchcenters und die Pflege der Außenanlagen ist die Beschäftigung von ca. 15 bis 20 Angestellten vorgesehen. Hotel- und Restaurantbetrieb schaffen ca. 80 Arbeitsplätze. Die Funktion des Regionalen Grünzugs wird nicht beeinträchtigt (siehe hierzu auch die Stellungnahme Nr. 1.1 des Regierungspräsi- diums. Die bisher im Plangebiet praktizierte Landbewirtschaftung bedarf lt. Leitbildkarte Landschaft/Erholung im städtischen Landschafts- plan der Extensivierung durch an Boden und Wasser angepasste Bewirtschaftung, Erhöhung des Gr ünlandanteils, Anlage linearer Vernetzungsbiotope und Trittsteine sowie die Verbesserung der Erlebnisqualität durch naturnahe Landschaftselemente. Durch die Planung der Freibereiche werden diese Ziele verfolgt. Die Erho- lungsqualität sowie die Vielfalt an Lebensräumen für Pflanzen und Tiere werden erhöht. Die Bilanzierung des Eingriffs und des Ausgleichs erfolgte auf der Grundlage der Kompensationsverordnung und ist in der Begrün- dung (Teil B, Umweltbericht) nachvollziehbar dargestellt. Über das an das Plangebiet angrenzende Gelände kann der Inves- tor nicht verfügen. Der Eingriff wird - entsprechend den Forderun- gen der Interessensvertreter der Landwirtschaft - im Geltungsbe- Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 9 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Brachliegens einer Teilfläche des Plangebietes bewirkten, dass neben Feldhasen und Fasanen auch Greifvögel Nahrung finden. Die Verbände regen daher dringend an, einen Heckenzug entlang des südlichen Weges an der Grenze des Baugrundstücks in westliche Rich- tung zum bestehenden Nord-Süd-Verbindungsweg bis zum Waldrand weiterzuführen, um dort an den Heckenzug anzuschließen. Elemente für beispielsweise Eidechsen und Vöge l wie Totholzhaufen und -stämme können dabei integriert werden. Die Leitfunktion des Nord-Süd-Weges kann durch ergänzende Pflanzungen verstärkt werden. Eine weitere wichtige Maßnahme im Umfeld der Bauanlage wäre, die Stützung der immer noch vorhandene n Population der Knoblauchkröte. Die einzige Chance dieses nach FFH -Anhang IV geschützten Krötenfro- sches zur Vermehrung ist z. Z. das Nutzen des Brühlgrabens in Nassjah- ren zum Ablaichen. Erforderlich und im Zuge der Planung möglich wäre, auf einem ca. 1.200 Meter vom Plangebiet entfernt liegenden städti- schen Grundstück in der Waldbuch t (südlich Hurenbornweg, nördlich Schöne-Baum-Schneise, östlich Sensfelder Weg) einen ehemals beste- henden Teich fachgerecht und dauerhaft zu sanieren – das heißt, neu zu bauen. Was im Verhältnis zu den großflächigen Wasserbaulichkeiten der Planung „eine Kleinigkeit“ wäre, die aber der seltenen Art von überaus großem Nutzen sein würde. Auch andere Amphibien des Gebietes wür- den den Teich nutzen. Auf dem Plangelände selbst soll ein gr oßer Teich angelegt werden. Hier- bei sollte die Teichzugänglichkeit für im Gebiet vorhandene Amphibien wie die Erdkröte (die Wanderungen von mehr als 4 km unternimmt) ge- wahrt bleiben. Er kann dann auch als zusätzliches Gewässer angenom- men werden. Hierbei sollte eine Abschirmung (in die Gestaltung integ- rierbarer Krötenschutzzaun, der auch Igeln zu Gute käme), gegen den Stellplatzverkehr vorgenommen werden. In den Teich sollten keine Zier- fische eingesetzt werden, um die Eignung als potentielles Amphibienge- wässer und auch als Trittstein für Libellen und andere Wasserbewohner zu wahren. In Frage kämen als heim ische Fische Moderlieschen oder reich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ausgeglichen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ihre Umsetzung ist nachvollziehbar und wünschenswert, jedoch nicht Gegenstand die- ses Planverfahrens. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ihre Umsetzung ist nachvollziehbar und wünschenswert, jedoch nicht Gegenstand die- ses Planverfahrens. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ihre Umsetzung ist nachvollziehbar und wünschenswert, jedoch nicht Gegenstand die- ses Planverfahrens. Sie wird dem Vorhabenträger zwecks Überprüfung der Vereinbar- keit mit der vorgesehenen Funktion des Teichs zur Kenntnis gege- ben. Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Bitterlinge in Verbindung mit der Te ichmuschel (heimische Züchtungen nehmen). Die Zaunbegrünung sollte wie im Plan vorgeschlagen mit heimischen standortgerechten Gehölzen bewerkstelligt werden, eine Hecke mit Bäumen, die auch blühen darf, das heißt nicht zu stark geschnitten wer- den sollte. Feuerdorn wäre aus der Pflanzvorschlagsliste ebenso wie Gelber Hartrie- gel zu streichen. Vermisst wird beispielsweise die Kornelkirsche, der Ein- bzw. Zweigrifflige Weißdorn, Heckenkirsche und der Schwarze bzw. Rote Holunder sowie die Salweide sowie Obstbaumhochstämme als Kultur- oder Wildform und auch Beerensträ ucher. Möglich wären auch Rank- und Kletterpflanzen wie Efeu oder Geisblattgewächse oder auch ungefüll- te Kletterrosen. Bei der Zierbepflanzung wäre zu be achten, um den größtmöglichen Nut- zen für Tiere zu erbringen, keine gefüllten Sorten zu nehmen, auf Nektar- und Pollenangebot über die gesamte Vegetationsperiode zu achten. Angeregt wird, die Randbepflanzung zum größten Teil außerhalb des Zauns durchzuführen, da nach au ßen ein besserer Unterschlupf für Kleinsäuger und auch für ungestörtere Vogelbruten besteht. Zu gestalten wäre auch die Extensiv Wiese – als Insektenschutzgebiet für Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge, das nicht zu oft gemäht wer- den sollte, um die Entwicklung der Schmetterlingsraupen nicht zu ge- fährden. Fachkundige Beratung welc he Arten gefördert werden können sollte eingeholt werden. Dem Grundwasserschutz kommt insbes ondere in der Bauphase größte Bedeutung zu. Problematisch ist di e trennende Schicht bei ca. 20 m Tiefe. Hier steht im Gutachten, dass diese Schicht während der Baupha- se durchtrennt wird, anschließend ab er hier im Anschluss eine Abdich- tung vorgesehen ist. Diese Abdichtung ist sorgfältigst wieder vorzuneh- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Auswahlliste für Anpflanzungen ist nur als Hinweis in den Plan aufgenommen. Ergänzungen bei de r Realisierung der Anpflanzun- gen sind möglich. Die Vorschläge sind nicht bindend, d.h. auf ein- zelne Pflanzen der Auswahlliste kann auch verzichtet werden. Die Anregung wird zur Kenntni s genommen und an den Vorha- benträger weiter gegeben. Die Anregung wird zur Kenntni s genommen und an den Vorha- benträger weiter gegeben. Die vorgesehenen Zäune sollen in die Laubgehölzhecken integriert werden. Die Anregung wird zur Kenntni s genommen und an den Vorha- benträger weiter gegeben. Die Bedenken werden zur Kennt nis genommen. Die Planung und Durchführung der Eingriffe in da s Grundwasser erfolgen in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 11 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: men. Gegen Leckagen sollten ausreichende Vorkehrungen getroffen wer- den, um Schäden durch wasser- und bodengefährdende Stoffe auszu- schließen. Leider wurde bei der Ausführung der Planunterlagen nicht ersichtlich, welcher Baustandard eingehalten we rden soll: Aus Gründen des Klima- schutzes ist die Einsparung von Energie unerlässlich: die Gebäude soll- ten daher in Passivhausbauweise oder auch in Plusenergiebauweise her- gestellt werden. Eine entsprechende Wärmedämmung kann sich auch günstig auf den steigenden Fluglärm im Gebiet auswirken. Eine Solar- energienutzung (Strom und Wärme) ist vorzusehen. Auf fossile Energie- träger sollte verzichtet werden. Verkehr: Während der Bauphase unbedingt vollständig und im weiteren Betrieb lenkend sollte der Verkehr sehr viel mehr als angenommen (Plan 440:200 Kfz/d) über die Langener Straße in Richtung Autobahn abgewi- ckelt werden, nicht durch den angren zenden Wald an der Weiterstädter Landstraße. Hiergegen sprechen Emissionen - wie die Stickstoffdeposi- tion - mit Schadwirkung auf den vo rgeschädigten Wald sowie der Fahr- bahnschutz mit den eingebauten Krötentunneln im Gebiet. Die Anregung wird zur Kenntni s genommen und an den Vorha- benträger weiter gegeben. Aufgru nd der spezifisch en Bauaufgabe wird im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans auf Festsetzungen, die über das gesetzlich vorgeschrie- bene Maß hinausgehen, verzichtet . Sie können jedoch Inhalt des städtebaulichen Vertrages werden. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Verkehrslenkende Maßnahmen im Sinne der Anregung werden befürwortet. Sie sind jedoch nicht Gegenstand dieses Planverfahrens.
2012/0318
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 04.09.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0318 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 511020 Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: - Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: - Betreff: Bebauungsplan A 41 - Ta uchcenter Arheilgen - (Verfahrenswechsel, Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) Vorlage vom: 27.08.2012 Beschlussvorschlag: 1. Der bisherige vorhabenbezogene Bebauungsplan A 41 – Tauchcenter Arheilgen – wird als normales Bebauungsplanverfahren (Angebotsbebauungsplan) mit ergänzendem städtebaulichen Vertrag weitergeführt. 2. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 30.09.2008 wird wie folgt geändert: Für das Gebiet südlich der Weiterstädter Landstraße und westlich der Bundesstraße B 3 in der Gemarkung Arheilgen, Flur 11 mit den Flurstücken Nr. 83, 84, 85, 86, 87, 88, 104, 105, 179 tlw., 180 tlw. und 190 tlw. ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, um die Realisierung eines Tauchcenters mit Unterwassermuseum, Hotels und zugehörigen Technikanlagen, Stellplätzen und Gastronomiebetrieben zu ermöglichen. - 2 - 3. Zum offen gelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41 – Tauchcenter Arheilgen – gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) entschieden. 4. Zum offen gelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41 – Tauchcenter Arheilgen – gingen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) entschieden. 5. Der Lageplan zur Errichtung des ersten Bauabschnittes (Anlage 3), der auch Grundlage des noch zu erarbeitenden städtebaulichen Vertrages ist, wird zur Kenntnis genommen. 6. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan A 41 – Tauchcenter Arheilgen – (Anlage 4) und der zugehörigen Begründung (Anlage 5), sowie der in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, wird zugestimmt. 7. Der Entwurf des Bebauungsplans A 41 – Tauchcenter Arheilgen – für das Gebiet südlich der Weiterstädter Landstraße und westlich der Bundesstraße B 3 in der Gemarkung Arheilgen, Flur 11 mit den Flurstücken Nr. 83, 84, 85, 86, 87, 88, 104, 105, 179 tlw., 180 tlw. und 190 tlw. und die dazugehörige Begründung sind gem. § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen (erneute Offenlage nach Verfahrenswechsel). Anlagen: Anlage 1: Abwägungstabelle TÖB Anlage 2: Abwägungstabelle Öffentlichkeit Anlage 3: Lageplan 1. Bauabschnitt (wird zu den Sitzungen ausgehängt) Anlage 4: Bebauungsplanentwurf A 41 (wird zu den Sitzungen ausgehängt) Anlage 5: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan A 41 Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2012: Zu 1.: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 30.09.2008 einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB gefasst, mit der Zielsetzung, die Realisierung eines Tauchcenters mit Unterwassermuseum als Vorhaben zu ermöglichen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.10.2008 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde nach der Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 12.01.2009. in der Zeit vom 12.01.2009 bis einschließlich 12.02.2009 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 13.01.2009 gemäß § 4 (1) BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplans und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Es trat dann eine längere Pause im Bebauungsplanverfahren ein. Die Verhandlungen über den erforderlichen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan konnten nicht zum Abschluss gebracht werden. Der Vorhabenträger muss sich im Durchführungsvertrag zur Realisierung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verpflichten, da das Projekt sonst kein Vorhaben im Sinne des § 12 BauGB mehr darstellt. Werden diese Fristen nicht eingehalten, ist die Gemeinde gehalten, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wieder aufzuheben. Dies konnte bei dem Vorhaben nicht ausgeschlossen werden. Es wurde dann eine Realisierung in Teilabschnitten angestrebt, die jedoch nicht zeitlich aneinander gekoppelt werden sollten. Hierfür ist das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der auf eine klare, kurzfristige Projektrealisierung ausgerichtet ist, jedoch nicht geeignet. Vom Rechtsanwalt des Vorhabenträgers wurde dann der Wechsel hin zu einem vom Vorhabenträger finanzierten normalen Bebauungsplanverfahren (Angebotsbebauungsplan) vorgeschlagen, dem nun gefolgt werden soll. Dabei kann in Bauabschnitten vorgegangen werden und die weitere Realisierung vom Erfolg der vorhergehenden Schritte abhängig gemacht werden. Es müssen keine Verpflichtungen zur Realisierung in bestimmten Zeiträumen eingegangen werden. Ergänzend zu dem Angebotsbebauungsplan soll ein städtebaulicher Vertrag formuliert werden, der den 1. Bauabschnitt inhaltlich (Errichtung Tauchcenter mit Museum, Technikanlagen und ca. 68 der geplanten 268 Hotelzimmer, sowie Stellplätze) und zeitlich (Realisierung in einem Zeitraum von 5 Jahren) festlegt, sowie die Finanzierung der Planung durch den Investor. Der Vertrag wird derzeit zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Rechtsanwalt des Investors abgestimmt und anschließend vom Rechtsamt geprü ft. Der Abschluss und Beschluss dieses Vertrages durch die Stadtverordnetenversammlung wird Voraussetzung für einen späteren Satzungsbeschluss des Angebotsbebauungsplans A 41 sein. Zu 2.: Entsprechend den Ausführungen zu 1. muss nun der Aufstellungsbeschluss wie im Beschlusstenor aufgeführt geändert werden, da die Zielsetzung jetzt nicht mehr ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB mit Durchführungsvertrag ist, sondern ein normaler Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB mit ergänzendem städtebaulichem Vertrag. Hinzu kommt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans sich durch Hinzukauf von Flächen durch den Investor (Flurstücke Nr. 83, 84, 85, 87 und 88) gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 30.09.2008 vergrößert hat. - 4 - In weiteren Planungen, wie der Änderung 2.1 des Flächennutzungsplans, wurde dies bereits berücksichtigt, so dass keine weiteren Änderungen übergeordneter Planungen erforderlich sind. Zu 3.: Es wird zwar nun ein anderes Verfahren durchgeführt, die inhaltlichen Ziele haben sich jedoch kaum geändert. Da die weitere Bearbeitung als Fortführung des bisherigen Verfahrens unter gleichem Namen und mit gleichen Zielsetzungen erfolgt, muss zunächst eine Abwägung der im Rahmen der ersten Offenlage vom 12.01.2009 bis einschließlich 12.02.2009 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgen. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41 gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden zusammengefasst und entsprechend geprüft (Anlage 1). Zu 4.: Gleiches gilt für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des § 3 (2) BauGB. Auch hier wurden die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und entsprechend geprüft (Anlage 2). Zu 5.: Damit der Umfang des derzeit geplanten ersten Bauabschnittes gegenüber dem Gesamtbebauungsplan (Angebotsplan) ersichtlich wird, ist ein Lageplan des ersten Bauabschnittes, wie er dem städtebaulichen Vertrag zugrunde gelegt wird, zur Kenntnisnahme beigefügt (Datei, Plan wird zu den Sitzungen Ausgehängt), (Anlage 3). Zu 6. und 7.: Gemäß § 3 (2) BauGB wurden der Entwurf zum Bebauungsplan (Anlage 4) und die dazu gehörende Begründung mit Umweltbericht (Anlage 5) vollständig überarbeitet. Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und seiner Begründung (2. Offenlage) gemäß § 4a (3) BauGB erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Offenlage gemäß § 4a (3) i.V.m. § 4 (2) BauGB erneut beteiligt. Die Dezernentin III: Brigitte Lindscheid Stadträtin Zu den Sitzungen wird aufgehängt: • Lageplan zum ersten Bauabschnitt • Entwurf des Bebauungsplans A 41 Vorab werden übersandt: • 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs A 41 für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung - 5 - • Akten (z. Hd. des Berichterstatters) Darmstadt, den 27.08.2012 61.2 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (14)
- Weiterstädter Landstraße
- Frankfurter Straße
- Weiterstädter Straße
- Waldstraße 13
- Langener Straße
- Virchowstraße
- Wilhelminenstraße 1
- Eschollbrücker Straße
- Pommernstraße 13
- Seiterswiesenweg 3
- Hurenbornweg
- Schöne-Baum-Schneise
- Schillerstraße 23a
- Guerickeweg 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0318
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.08.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00