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2012/0318

Bebauungsplan A 41 - Tauchcenter Arheilgen - (Verfahrenswechsel, Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 27.08.2012

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ANLAGE 5 
 
Wissenscha
ftsstadt Darmstadt                              Darmstadt, den 27.08.2012 
Der Magistrat  
 
 
Begründung 
 
gemäß § 9 (8) BauGB 
zum 
 
Bebauungsplan A 41 
– Tauchcenter Arheilgen – 
 
für das Gebiet 
südlich der Weiterstädter Landstraße und westlich der Bundesstraße B 3 in der Gemarkung 
Arheilgen, Flur 11, mit den Flurstücken Nr. 83, 84, 85, 86, 87, 88, 104, 105, 179 teilweise, 
180 teilweise, 190 teilweise. 
 
 
 
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte  
mit Geltungsbereich des Bebauungsplans A 41  
ohne Maßstab 
 
 
Dipl.-Ing. Marianne Streicher-Eickhoff, Bauassessorin Schillerstraße 23 A, 64846 Groß-Zimmern  
Tel: 06071 / 3936540 Fax: 06071 / 3936541 Mail: Marianne.Streicher-Eickhoff@t-online.de

Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis  
 
Teil A  (städtebauliche Begründung) Seite 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele  3 
 
2. Planungsrechtliche Vorgaben 4 
 
 2.1  Regionalplan Südhessen 2010 4 
 2.2  Flächennutzungsplan 4 
 2.3  Bebauungsplanung 5 
 2.4  Umweltprüfung 5 
 
3. Bestand 5 
 
 3.1  Lage im Stadtgebiet u nd städtebauliches Umfeld 5 
 3.2  Gegenwärtige Nutzung 5 
 3.3  Erschließung 6 
 
4. Planerische Festset zungen und Hinweise 6  
 
 4.1  Art der baulichen Nutzung 6 
 4.2 Maß der baulichen Nutzung 6 
 4.3  nicht überbaubare Grundstücksflächen 7 
 4.4 Anpflanzungen 8 
 4.5  Maßnahmen zum Schutz, zu r Pflege und zur Entwicklung  
  von Boden, Natur und Landschaft 9 
 4.6  Baugestalterische Fe stsetzungen gemäß § 81 HBO 11 
 
5. Auswirkungen der Planung 11 
 
 5.1  Umwelt 11 
 5.2  Wirtschaft 13 
 
6. Realisierung, städtebaulicher Vertrag 14  
 
Verzeichnis der Gutachten und Dokumentationen 15 
 
Teil B (Umweltbericht) 
 
 
2

Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
  Teil A 
 
 
Teil A 
(städtebauliche Begründung) 
 
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
 
Die Erstellung des Bebauungsplans dient der planungsrechtlichen Vorberei-
tung für die Errichtung eines Tauchcenters mit folgenden Nutzungen: 
 
- Tauchbecken mit einer maximalen Wassertiefe von ca. 43,5 m, davon ca. 
29,3 m unter der derzeitigen natürlichen Geländeoberfläche. Das Becken 
hat an der tiefsten Stelle einen Durchmesser von ca. 25 m. Zwischen ca. 
29 m und ca. 26,6 m Tiefe beträgt der Durchmesser ca. 35 m und darüber 
ca. 60 m; 
 
- Unterwassermuseum zur Darstell ung der Erschließung der Unterwasser-
welt durch den Menschen in einer historischen Abfolge. Hierzu dienen die 
vorgesehenen Panoramascheiben im Eingangsbereich des Hauptgebäu-
des sowie im Restaurant. Die geplanten Abmessungen des Tauchbeckens 
erlauben es, Objekte in Originalgröße einzubringen; 
 
- Restaurant und Bistro zur Bewirt ung von Tagesbesuchern und Hotelgäs-
ten;  
 
- Hotel der gehobenen Klasse mit ca. 268 Doppelzimmern; 
 
- Zusätzlich soll an der Weiterstädter Landstraße ein Aparthotel mit ca. 90 
Doppelzimmern errichtet werden, 
 
- dazugehörige Freibereiche, Serviceeinr ichtungen, Stellplätze und sonstige 
Nebenanlagen. 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von 4,3 
ha, in der auch die Flächen für eine parkartige Grünanlage enthalten sind. 
Aufgrund der Größe, Nutzung und Lage is t die Aufstellung einer Bauleitpla-
nung zur Gewährleistung der  städtebaulichen Ordnung erfo rderlich. Das gilt 
sowohl für die Änderung des geltenden Flächennutzungsplans als auch für die 
Aufstellung eines Bebauungsplans, um aus der Planungsabsicht möglicher-
weise resultierende Konflikte zu bewäl tigen. Die Planung steigert die Bedeu-
tung des Oberzentrums Darmstadt als Standort hochwertiger Einrichtungen im 
wissenschaftlichen, kulturellen sowie sportlichen Bereich und erhöht die Wert-
schöpfung der Fläche durch das Angebot an Arbeitsplätzen. 
Insofern besteht öffentliches Interesse  an der Aufstellung der Planung zur 
Vorbereitung der Maßnahmen. 
 3

Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
  Teil A 
 
 
 
2. Planungsr
echtliche Vorgaben 
 
2.1 Regionalplan Südhessen 2010 
 
Der vorgesehene Geltungsbereich liegt gem äß Teilkarte 3 des geltenden Re-
gionalplans Südhessen (RPS) 2010 in  einem „Siedlungsbeschränkungsbe-
reich“. 
Gemäß Landesentwicklungsplan Hessen 2000 ist in der Umgebung des Flug-
hafens Frankfurt Rhein-Main im Regionalplan ein Siedlungsbeschränkungsbe-
reich auszuweisen, in dem zum vo rbeugenden Schutz vor Fluglärm eine Be-
bauung im Sinne einer Besiedlung zu Wohnzwecken ni cht stattfinden soll. Die 
Beschränkung der Zulässigkeit bezieht si ch auf die Auswei sung neuer Wohn-
bauflächen und Mischgebiete. Die Pl anung bereitet jedoch keine Wohnbebau-
ung in diesem Sinne vor, da die zulä ssigen Vorhaben nicht für die dauerhafte 
Unterbringung von Menschen vorgesehen si nd; es handelt sich vielmehr um 
gewerbliche Nutzungen. 
 
Gemäß Teilkarte 3 des Regionalplans Sü dhessen 2010 liegt ein kleiner Teil-
bereich im Süden des Geltungsbereichs  im Vorranggebiet „Regionaler Grün-
zug“. Gemäß Ziffer 4.3-2 des RPS sind im „Regionalen Grünzug“ Planungen 
und Vorhaben, die die Funktion des Regi onalen Grünzugs beeinträchtigen, zu 
einer Zersiedlung, einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsgebie-
ten, des Wasserhaushaltes oder der Freiraumerholung f ühren können, nicht 
zulässig. Zu den unzulässigen Vorhaben zählen auch Freizeiteinrichtungen 
mit einem hohen Anteil baulicher Anlagen , Verkehrsanlagen sowie anderer 
Infrastrukturmaßnahmen.  
 
Da nur ein kleiner Bereich (ca. 1,5 ha) des „Regionalen Grünzugs“ von der 
Planung tangiert wird, ist nach Abspra che mit dem Regierungspräsidium 
Darmstadt ein Abweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen nicht er-
forderlich. Im Bereich des „Regionalen Grünzugs“ sind im Bebauungsplanent-
wurf parkähnlich angelegte Freibereiche ausgewiesen. Die baulichen Anlagen 
wie auch die zugehörigen Erschließ ungsflächen sind im nördlichen Bebau-
ungsplanbereich vorgesehen. Dort ist im  RPS ein „Bereich für Landschafts-
nutzung und -pflege“ ausgewiesen. Diese  Plankategorie ist verschiedenen 
Nutzungen vorbehalten, z. B. der landwirtschaftlichen Nutzung, der Pflege und 
dem Offenhalten der Kulturlandschaft oder  der kleinflächigen Biotopentwick-
lung und -vernetzung. Sie dürfen in geringem Umfang aber auch für Sied-
lungszwecke in Anspruch genommen werden. Die Planung entspricht in die-
sem Sinne den regionalplanerischen Zielen. 
 
2.2 Flächennutzungsplan 
 
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
war das Plangebiet bislang als „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt. Im Zu-
ge der 2. Änderung wird der FNP u. a. auch für dieses  Plangebiet (Teilbereich 
2.1) im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauG B geändert. Da die vorgese-
hene Nutzung als gewerbliche Nutzung einzus tufen ist, erfolgt zur Realisie-
rung des Vorhabens die Änderung in eine gewerbliche Baufläche. 
 4

Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
  Teil A 
 
 
 
2.3 Bebauungsplanung 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplane ntwurfs umfasst eine Teilfläc
he des 
rechtskräftigen Bebauungsplans A 25 Bl . 2 „B 3 Westumgehung Arheilgen“, 
der in dieser Teilfläche bislang l andwirtschaftliche Flächen und Straßen-
Randbegrünung festsetzt. Der Bebauungsplan A 25 Bl. 2 „B 3 Westumgehung 
Arheilgen“ wird nun durc h den Bebauungsplan A 41 innerhalb dessen Gel-
tungsbereichs ersetzt. 
 
2.4 Umweltprüfung 
 
Nach dem Gesetz über die Umweltvert räglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegt 
das Vorhaben der UVP-Pflicht. Entsprechend den Bestimmungen über die be-
sonderen Verfahrensvorschriften für di e Umweltprüfungen (Teil 4 des UVPG) 
erfolgt die Umweltverträglichkeitspr üfung nach den Vorschriften des BauGB 
(§ 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 des B auGB). Verfahren, Bewertung und Ergebnis-
se sind im Umweltbericht dargelegt. 
 
 
3. Bestand  
 
3.1 Lage im Stadtgebiet und städtebauliches Umfeld 
 
Der Plangeltungsbereich liegt im Nord-Westen des Darmstädter Stadtteils Ar-
heilgen und wird durch die in Nord -Süd-Richtung verlauf ende Bahnlinie und 
die Bundesstraße B 3 vom eigentlichen Stadtteil Arheilgen getrennt. Unmittel-
bar nördlich des Plangebietes verläuft die - nicht klassifizierte - Weiterstädter 
Landstraße, an die nördlich das Gewerbegebiet „Weiterstädter Weg“ angrenzt. 
Nach Schließung des Bahnübergangs bzw. infolge seines Ersatzes durch eine 
Fußgängerüberführung am Ar heilger S-Bahnhof ist die frühere Verbindungs-
funktion dieser Landstraße zwischen Ar heilgen und Weiterstadt allerdings 
stark eingeschränkt.  
 
3.2 Gegenwärtige Nutzung  
 
Die Flurstücke Gemarkung Arheilgen Flur 11 Nr. 83 bis 88 sowie 104 und 105 
werden als Landwirtschaftsflächen bisher  intensiv zum Anbau von Sonderkul-
tur (Spargel, folienbedeckt) genutzt. Die Te ilflächen der Flurstücke Nr. 179, 
180 und 190 stellen sich als Bestandteil eines von Nordosten nach Südwesten 
verlaufenden Wirtschaftsweges dar.  
 
Auf dem Flurstück Nr. 190 ist eine F ließrichtung nach Westen verzeichnet. 
Nach Auskunft der Unteren Wasser behörde handelt es sich laut Liegen-
schaftskataster um einen Graben von unt ergeordneter Bedeutung, der nicht 
wasserführend ist und deshalb nicht dem Hessischen Wassergesetz unter-
liegt. Er ist auch nicht als Gewässer parzelle gewidmet; ein Entwidmungsver-
fahren erübrigt sich deshalb. Laut wa sserbuchführender St elle des Regie-
rungspräsidiums ist auch dort keine Eintragung vorhanden. 
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Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
  Teil A 
 
 
 
Die im Planungsbereich praktizierte Landbewirtschaftung bedarf
 laut Leitbild-
karte „Landschaft/Erholung“ des städtischen Landschaftsplans der Extensivie-
rung durch an Boden und Wasser angepasste Bewirtschaftung, Erhöhung des 
Grünlandanteils, Anlage li nearer Vernetzungsbiot ope und Trittsteinen sowie 
der Verbesserung der Erlebnisqualität durch naturnahe Landschaftselemente. 
 
3.3 Erschließung 
 
Die Erschließung des Plangebietes für den Individualverkehr erfolgt über die 
unmittelbar nördlich angrenzende Weiterstädter Landstraße. 
 
In ca. 450 m Entfernung befindet sich der Bahnhof Arheilgen,  ein Haltepunkt 
der S-Bahn-Strecke Bad Soden (Taunus) – Frankfurt – Darmstadt. Hier halten 
regelmäßig die S-Bahnen der Linie S 3 im Halbstundentakt. Eine Buslinie ver-
bindet den Haltepunkt mit der  Umsteigehaltestelle „Darmstadt-Arheilgen Lö-
wenplatz“. Von dort führen Straßenbahnlinien in die In nenstadt Darmstadt mit 
Anschlüssen an die überörtlichen öffentlichen Verkehrsmittel. 
 
Die Ver- und Entsorgung des  Plangebietes ist sichergestellt. Unmittelbar auf 
der Grundstücksgrenze zur Weiterstädt er Landstraße, beginnend gegenüber 
der Liegenschaft Guerickeweg 7, verläuft eine Gasleitung in Richtung Osten. 
Ihr Schutzstreifen liegt mit seiner halb en Breite von 5 m im Geltungsbereich 
des Bebauungsplans. Bezüglich der Nutzu ng dieses Streifens gelten beson-
dere Regelungen des Versorgungsträgers. 
 
 
4. Planerische Fest setzungen und Hinweise 
 
4.1 Art der baulichen Nutzung 
 
Da sich der Charakter des zu planende n Gebietes von den Baugebieten der 
BauNVO §§ 2 bis 10 wesentlich unt erscheidet, wird für den gesamten Gel-
tungsbereich als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO ein Sonderge-
biet mit der Zweckbestimmung Tauchc enter mit Unterwassermuseum, Beher-
bergungsbetrieben und zugeordneten Gastst ätten sowie anlagenbezogenen 
Anlagen für Technik, Tiefgaragen und St ellplätzen festgesetzt. Aufgrund der 
fortgeschrittenen Planung des dort vo rgesehenen Projektes können die über-
baubaren Grundstücksflächen gegliedert u nd weitestgehend den vorgesehe-
nen Nutzungen zugeordnet werden. 
 
4.2 Maß der baulichen Nutzung 
 
Die Festlegung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 ergibt sich aufgrund der 
Berechnung der für eine Bebauung vo rgesehenen Flächen bezogen auf das 
Baugrundstück. Die in der BauNVO vo rgesehene Überschreitung durch Anla-
gen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO ist ausreichend, um dem spezifischen Bedarf 
an Andienungs- und Ladeflächen sowie an  Fahrwegen zur Pflege der Garten-
anlage und den Fußwegen für die Gäste gerecht zu werden. 
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Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
  Teil A 
 
 
 
Das Maß der baulichen Nutzung wird fer ner bestimmt durch die Festsetzung 
der maximalen Gebäudehöhen f
ür die ausg ewiesenen Bauflächen. Sie orien-
tieren sich an den wirtschaftlichen, te chnischen und gestalterischen Erforder-
nissen der vorgesehenen Bebauung. Es werden Höhen über NN festgesetzt; 
dabei wird eine mittlere Höhe von 122,69 m ü.NN in der Weiterstädter Land-
straße gegenüber der Liegenschaft Guerickeweg 3 als Bezugspunkt festge-
legt. 
 
4.3 Nicht überbaubare Grundstücksflächen 
 
Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen gliedern sich in Teilflächen für die 
zusätzliche Festsetzungen getroffen werden und in solche, für die lediglich 
Hinweise bezüglich der künftigen Nu tzung gegeben werden. Diese Hinweise 
sind in einem separaten Planbild dar gestellt und entsprechen der vorgesehe-
nen Gestaltung. 
 
Flächen für Stellplätze und Garagen  
Stellplätze sind überwiegend auf den überbaubaren Grundstücksflächen zu er-
richten. Es handelt sich dabei vor alle m um die Tiefgarage unter dem Haupt-
gebäude, die Stellplä tze auf der Dachfläche des eingeschossigen Gebäudes 
neben dem Andienungsbereich und die Stellplätze unter dem Aparthotel (Bau-
feld 3). Vornehmlich für Reisebusse ist eine offene Stellplatzfläche im Bereich 
des Andienungshofes (nördlich von Bauf eld 4) ausgewiesen. Im äußersten 
Nordosten des Grundstücks an der Weiter städter Landstraße ermöglicht der 
Bebauungsplan die Anlage we iterer ebenerdiger Ste llplätze (ST-Fläche im 
Planentwurf).  
Die für die innere Erschließung notwend igen Zu- und Umfahrten wurden, so-
weit sie nicht innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen liegen, informell 
als Hinweise in den Bebauungsplanent wurf aufgenommen und dort in einer 
Nebenkarte dargestellt. 
 
Flächen für Aufschüttungen 
Die geplanten Aufschütt ungen dienen vorrangig der haftungsrechtlichen Si-
cherung im Fall eines technischen De fekts des Tauchbeckens. Im Fall des 
Austretens von Wasser aus dem Tauchbe cken wird ein kontrolliertes Abpum-
pen des Wassers zur Vermeidung weitergehender Schäden auf den benach-
barten Grundstücken erforderlich. An den Grundstücksgrenzen sind deshalb 
Flächen für Aufschüttungen festgesetzt. Ei n Teil im Osten wird ersetzt durch 
die rückwärtige Wand, die die Stellplätz e unter dem Aparthotel begrenzt und 
austretendes Wasser innerhalb des Gr undstücks zurückhalten soll bis die an-
geforderten Einsatzkräfte eingetroff en sind und weitere notwendige Siche-
rungsmaßnahmen ergreifen können.  
Die Fläche ist so ausgeweitet, dass Geländemodellierungen möglich sind, um 
eine Einbindung in die umgebende Landschaft zu ermöglichen. An der Weiter-
städter Landstraße kann so beispielswei se eine attraktive Zuwegung für Fuß-
gänger und eine Hotelvorfahrt gestaltet werden. Die Ausweitung der Fläche im 
Osten, im Westen und im Süden dient der anspruchsvollen gärtnerischen 
Gestaltung mit Hecken- und Baumpflanzungen, Aussichtsplattform, Wasserfall 
und Bachlauf, sowie der attraktiven F ührung von Spazierwegen innerhalb der 
Hotelanlage. 
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Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
  Teil A 
 
 
Die Höhe der Aufschüttung liegt
 bei ma ximal 125,20 m ü. NN. Das entspricht 
einer Höhe von ca. 2,5 m über der Weiterstädter Landstraße  im Bereich des 
Hotelzugangs. In der R egel beträgt ihre Höhe 124, 00 m ü. NN. Lediglich zur 
Anlage einer Aussichtsplattform sowie in Verbindung mit der Gartengestaltung 
sind flächenmäßig beschränkte Erhöhungen zulässig.  
Durch Geländemodellierung und Bepflanzung soll eine weitestgehende Ein-
bindung der Aufschüttungen in das Landscha ftsbild erfolgen. Die Auswahl der 
Bepflanzung und ihre Pflege müssen jedoc h so erfolgen, dass die Funktions-
fähigkeit des Damms im Hinblick auf die notwendige Rückhaltung von austre-
tendem Wasser nicht beeinträchtigt wird.  (siehe hierzu auch den Umweltbe-
richt und die Festsetzungen für Anpf lanzungen mit den dazugehörenden Aus-
wahllisten.) 
 
Flächen für Aufschüttungen am Hauptgebäude dienen der gärtnerischen Ges-
taltung im Anschluss an den Restaurantbereich u nd seine davor liegenden 
Terrassen sowie der Anlage eines Sand bereichs im Anschluss an die Teich-
anlage. 
 
Teichanlage 
Die Teichfläche hat im Zusammenhang mi t dem Bachlauf neben der Gestal-
tung der Gartenanlage weit ere Funktionen für die Rückhaltung von Nieder-
schlagswasser und für das Kleinklima. Die Fläche wird lediglich als Hinweis für 
die Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche dargestellt. Von 
wesentlicher gestalterischer und ökol ogischer Bedeutung in  Hinblick auf das 
biologische Gleichgewicht und Selbstreinigungsvermögen der Teichanlage ist 
die Flachwasserzone, die deshalb auch als Fläche für Anpflanzungen festge-
setzt wird (siehe hierzu auch den Um weltbericht und di e Festsetzungen für 
Anpflanzungen). Über die Gartengesta ltung hinausgehende  Nutzungen der 
Wasserfläche durch die Besucher des Tauchcenters sind nicht vorgesehen. 
 
Grünanlage 
Der überwiegende Teil der nicht über baubaren Grundstücksfläche soll gärtne-
risch angelegt und unterhalten werden.  Die dafür vorgesehenen Flächen glie-
dern sich in die Gartenanlagen mit hoher Pf legeintensität und in extensiv zu 
pflegende Wiesenflächen. Sie sind dur chzogen von den Wegen für Besucher 
und Hotelgäste sowie für die notwendigen Pflegefahrzeuge (siehe hierzu auch 
den Umweltbericht und die Festsetzungen für Anpflanzungen). 
 
4.4 Anpflanzungen 
 
Anpflanzungen erfolgen primär zur Ge staltung der das Tauchcenter umge-
benden Parkanlage, die wes entlicher Bestandteil des Vorhabens sein wird 
und zu seinem Ambiente in erheblichem Maß beitragen kann. 
 
Sie sind von wesentlicher Bedeutung fü r die landschaftliche Gliederung und 
Gestaltung sowie die Einbi ndung des Projekts in das  landschaftliche Umfeld. 
Besondere Beachtung ist hierbei der  Eingrünung der nahezu vollständig um-
laufenden Aufschüttung von der Feldseite her zu schenken. Sie erfolgt an den 
Außenseiten mit Ausnahme eines Bereichs  im Nordosten südlich der Weiter-
städter Landstraße durchgängig mit Heckengehölzen von mehr als 2 m 
Wuchshöhe bei einer Breite von mindestens 3,5 m.  
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Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
  Teil A 
 
 
 
Parallel zur
 Weiterstädter Landstraße ist im Abstand von 3,5 m zur Geltungs-
bereichs-/Grundstücksgrenze eine Baumrei he festgesetzt. Sie vervollständigt 
die auf der gegenüberliegen den Straßenseite bereits vorhandenen Bäume im 
öffentlichen Raum zu einer Allee. 
Die Baumreihe wird auch parallel zur westlichen Grundstücksgrenze bis zur 
Teichanlage fortgesetzt, um das Landschaftsbild in seiner Ausstattung und 
Funktion zu ergänzen. Auch im Nordos ten südlich der Weiterstädter Landstra-
ße wird diese Baumreihe zur Abgrenzung des Plangebietes von den umge-
benden landwirtschaftlichen Flächen fortgesetzt, da die räumliche Situation ei-
ne Heckenpflanzung erschwert. 
 
Die vier ausgewiesenen Flächen für Anpflanzungen sollen jeweils einen 
standorttypischen Flächencharakter gewäh rleisten. Neben der  Gestaltung der 
Flachwasserzone (D) handelt es sich um eine Gruppe großkroniger Bäume 
mit umgebendem Gehölzsaum (B). Der Pflanzbereich dieser Baumgruppe 
kann um einen Meter über das natür liche Gelände angehoben werden. Hier-
durch wird zum einen die Gefahr von Frostschäden minimiert, zum anderen 
erhöht sich die Fernwirkung der Anpflanzung als gliederndes Element. 
Als gliederndes Element wirken darüber hinaus die auf der Fläche für Anpflan-
zungen – C vorgesehenen Baumgruppen im Süden. 
Zwischen der Ein- und Ausfahrt im Nordwesten und der weiteren Ausfahrt des 
Grundstücks an der Weiterstädter Lands traße ist ergänzend zu den Allee-
bäumen eine 4-reihige Heckenpflanzung fest gesetzt. (Fläche für Anpflanzun-
gen - A). In der Achse, die auf den Haupt eingang des Hotels zuführt, ist diese 
Pflanzfläche unterbrochen, um die B lickbeziehung von der Weiterstädter 
Landstraße und den Zugang für Fußgänger zu ermöglichen.  
 
Alle Anpflanzungen dienen dem Ausgleich laut Kompensationsverordnung des 
durch den Bebauungsplan ermö glichten Eingriffs in Natur und Landschaft in 
Verbindung mit der landschaftlichen Einbindung des Vorhabens bei einer zu-
gleich ansprechenden Freiflächengesta ltung. Weitergehend e Erläuterungen 
hierzu enthält der Umweltbericht als Teil der Begründung. 
 
4.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle ge und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft 
 
Die Planungsabsicht ist geprägt von der  Nutzung des Wassers für sportliche 
Aktivitäten (Tauchen), Erholung und Erlebba rkeit von Naturnähe; darüber hin-
aus besteht Bedarf an Betriebswasser.  Ein sparsamer Umgang mit der Res-
source ist deshalb Voraussetzung, um mögliche, langfristige Nachteile für 
Grundwasservorkommen und den Wasserhaushalt zu minimieren. Neben dem 
Eingriff in grundwasserführende Bodens chichten durch den Bau des Tauch-
beckens und der Entnahme von Grundw asser für die Erstbefüllung des 
Tauchbeckens entsteht weiterer Wa sserbedarf durch Verdunstung an der 
Wasseroberfläche, die Unterhaltung der  Grünanlage und den Betrieb von Ho-
tel und Restaurant. 
 
Bezüglich der geplanten Maßnahmen und ihrer Auswirkungen auf den Was-
serhaushalt wird auf den Um weltbericht und drei vorliegende hydrogeologi-
sche Gutachten verwiesen.  
 9

Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
  Teil A 
 
 
 
Zum einen waren die Auswirkungen des geplanten T
auchbeckens auf das 
Grundwasser und die Grundwasserströme zu untersuchen. 
(Arbeitsgemeinschaft: Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing . N. Gündling, 
Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeologie  und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pom-
merening, Hydrogeologisches Gutachten „Erläuterungsbericht zur Genehmi-
gung zum Bau eines Tauchbeckens“ vom 27.04.09)). 
Hieraus geht hervor, dass die Auswir kungen des Tauchbeckens auf das Ge-
wässerströmungsfeld und die Grundwasse rstände relativ gering und voraus-
sichtlich nicht erheblich sind. Für die bebauten Gebiete nördlich der Weiter-
städter Landstraße sowie der Bereich der Bahnstrecke und des Bahnhofs Ar-
heilgen sind in Bezug auf Grundwa sserstandsänderungen keine nachteiligen 
grundwasserbedingten Auswirkungen zu erwarten. 
 
Aufgrund des Untersuchungsstandes vo m April 2009 konnte nicht ausge-
schlossen werden, dass durch  den Einschnitt des Tauchbeckens in den Bo-
den eine hydraulisch wirksame Tonschicht durchschnitten würde. 
Deshalb wurden im Oktober 2009 zwei weitere Bohrungen durchgeführt.  
(Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling, Guta chten „Ergebnisdo-
kumentation ergänzender Aufschlü sse zur Erkundung möglicher GW-
Stockwerkstrennung nach Vorgabe HLUG“). 
 
Aufgrund detaillierter Schichtaufnahm en und gamma-ray-Messungen ist da-
von auszugehen, dass kein flächenhaft, einheitlich ausgeb ildeter Trennhori-
zont ausgebildet ist. Für die geplante maximale Eingr iffstiefe von 30 m unter 
Geländeoberkante werden deshalb hydrogeologische Bedenken durch das 
Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie nicht mehr erhoben. 
 
Der „Erläuterungsbericht zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Er-
laubnis für den Brunnen des Tauchcenters Darmstadt“ bildet die Grundlage für 
die Entnahme von Grundwasser zur Erstbefüllung des Tauchbeckens. 
(Arbeitsgemeinschaft: Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling 
Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeologie  und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pom-
merening GA09039A_02 vom 27. April 2009) 
 
Der Bebauungsplan trifft Festsetz ungen zur Reduzierung der notwendigen 
Entnahme von Grundwasser für den Betrieb der Anlage. Es sind z.B. notwen-
dige Flächenbefestigungen so  herzustellen, dass Niederschlagswasser auf 
der Fläche selbst oder  in den angrenzenden Flächen versickern kann, der 
Bewirtschaftung der Grünflä chen dient und nicht der Kanalisation zugeführt 
werden muss. Das Niederschlagswasser vo n Dachflächen ist zu sammeln. Es 
kann zur Nachspeisung des Tauchbeckens, zur Gartenbewässerung und zur 
Brauchwassernutzung im Hotelbetrieb verwendet werden.  
 10

Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
  Teil A 
 
 
4.6 Baugestalterische Festsetzungen gemäß § 81 HBO 
 
Einfriedigungen 
Zur Sicher
ung des Geländes ist eine Einfriedigung an den Grenzen zur Feld-
flur vorgesehen. Sie soll so gestaltet werden, dass das Landschaftsbild nicht 
über das notwendige Maß hinaus beeinträch tigt wird. Deshalb sind nur Draht-
zäune zulässig, die in den Wuchs der Laubgehölzhecken auch optisch zu in-
tegrieren sind. Durch die Begrenzung der Zaunhöhe unterhalb der Wuchshöhe 
der dahinter liegenden Be pflanzung kann die Einbindung des Vorhabens in 
die umgebenden Freibereiche gewährleistet werden.  
 
Werbeanlagen 
Ein positiver Gesamteindruck von dem Vorhaben und seiner städtebaulichen 
Einbindung sind Voraussetzung für sei nen nachhaltigen Erfolg. Der Einsatz 
von Werbeanlagen ist dabei von nicht unw esentlicher Bedeutung. Sie sollen 
effektiv aber nicht bestimmend eingesetzt werden, um der baulichen und land-
schaftlichen Identität des Vorhabens ausreichend Raum zu lassen. 
 
Aus Gründen des Artenschutzes (Insekten, Fledermäuse) darf sich mögliche 
Außenlichtwerbung nur nach Norden zu r Weiterstädter Landstraße und nach 
Osten zur B 3 orientieren. 
 
 
5. Auswirkungen der Planung 
 
5.1 Umwelt 
 
Die umfassende Darstellung der Umwe ltauswirkungen und Vorhabensbewer-
tung erfolgt im Umweltbericht. 
  
 Verkehr / Immissionen 
Taucher, Hotel- und Restaurantgäste, Museumsbesucher, Mitarbeiter und Lie-
feranten bedingen ein Verkehrsaufkommen,  das bei mittlerer Auslastung im 
Hotel- und Tauchbetrieb mit rund  600 Fahrbewegung en pro Tag angegeben 
wird. Die Fahrbewegungen entfallen fast  ausschließlich auf die Zeitspanne 5 
bis 23 Uhr; angenommen wird, dass si ch die überwiegende Mehrzahl der 
Fahrbewegungen auf die Zeitspanne 7 bis 20 Uhr konzentriert. 
 
Während der Nacht, 22 Uhr bis 6 Uhr, sind 10-20 % der täglichen Fahrbewe-
gungen zu erwarten. Die Konzentration der Stellplätze und ihrer Zufahrten be-
grenzen den Verkehrslärm auf nur einen kleinen Teil des Geländes nahe der 
Weiterstädter Landstraße. Lärmbeeinträchtigungen der Hotelgäste werden 
dadurch in Verbindung mit einer empfohlenen nächt lichen Geschwindigkeits-
begrenzung auf dem Privatgrundstück minimiert. 
 
Die Verteilung des zusätzlichen Verkehrsa ufkommens auf die Fahrtrichtungen 
der Weiterstädter Landstraß e und im weiteren Verlauf  auf der B 3 ist schwer 
abzuschätzen.
 11

Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
  Teil A 
 
 
Es wird angenommen, dass die Zusatzbelastung sich im Straßennetz wie folgt 
verteilt: 
 
 200 zusätz
liche Kfz pro Tag befahr en die Weiterstädter Landstraße nach 
Westen in Richtung Weiterstadt / Gräfenhausen / AS Weiterstadt BAB A5 
 400 zusätzliche Kfz pro Tag befahr en die Weiterstädter Landstraße nach 
Osten, rund 0,2 km bis zur B 3, hier  teilt sich der Zusatzverkehr nach Nor-
den in Richtung Wixhausen / Egelsbach / BAB A 661 und nach Süden in 
Richtung Virchowstraße / Frankfurter Straße / DA-Innenstadt bzw. B 42 / 
AS Weiterstadt BAB A5 – in jede Ric htung jeweils 200 zusätzliche Kfz pro 
Tag. 
 
Wohngebiete sind außer in der Ortsdurchfahrt Wixhausen nicht vom zusätzli-
chen Verkehrsaufkommen betroffen.  
Die nächtliche Zunahme von 20 bis 40  Fahrzeugen (10%-20 % von 200 Kfz) 
bewegt sich innerhalb der üblichen Verkehrsschwankungen. 
 
Baubedingt können weitere Emissi onen in Form von Staubentwicklung und 
Erschütterungen auftreten. Letztgenannte Emissionen fallen nicht aus dem 
Rahmen üblicher Auswirkungen, wie sie schon bei den Bauvorhaben im Ge-
werbegebiet Weiterstädter Straße auftraten. Aufgrund der Dimension der 
Baugrube sind jedoch längere Bauzeite n für Aushub-, Erdbau- und Grün-
dungsarbeiten zu erwarten. Bewohner von Wohn- und Mischgebieten sind von 
Emissionen nicht betroffen. Gleiches trifft aufgrund der Entfernung und der 
Trennung durch die Weiterst ädter Landstraße auf die Bewohner des nördlich 
liegenden Gewerbegebietes zu . Die Feldflur zwischen Brühlgraben und dem 
Plangebiet kann in Bezug auf die Naherholungsqualit ät – außerhalb von Fei-
erabenden und Wochenenden – bauzeitlich durch Immissionen beeinträchtigt 
sein. 
 
Zum bauzeitlichen Verkehr ist festzustellen, dass sich aufgrund dieser Ver-
kehrsbewegungen im Straßennetz kein signifikantes zusätzliches Ver-
kehrsaufkommen ergibt. 
 
 
 Natur und Landschaft 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die durch die Planung vorbereitete 
Nutzung mit den dafür erforderlic hen Gebäuden in Bezug auf das Land-
schaftsbild wie auch auf Biotopfunktionen integriert werden kann. 
 
Bei der naturschutzfachlic hen Eingriffs-Ausgleichsr egelung ergibt sich nach 
Umsetzung der die vielfältigen Ausgleichs- und Gestaltungsanforderungen be-
rücksichtigenden Maßnahmen ein Komp ensationsüberschuss gemäß Kom-
pensationsverordnung. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt 
ausschließlich innerhalb der Eingriffs fläche (Geltungsbereich des Bebauungs-
plans). 
 
Die Planung trägt aufgrund einer konsequenten, entsprechen d den Zielen des 
Landschaftsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt vor allem bei der in vor-
gegebenen Dimensionen auf das Landschafts bild positiv wirkenden Randein-
grünung mit ausschließlich standorthei mischen Gehölzart en und daran an-
 12

Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
  Teil A 
 
 
grenzenden Baumstrukturen zur Er höhung der Landschaftsausstattung bei.
 
Hiervon profitiert die erlebbare landscha ftliche Authentizität in Verbindung mit 
der Abschirmung von Störungen und steiger t somit den Naherholungswert auf 
den Wegeverbindungen in der Offenlandfläche nördlich vom Brühlgraben. 
 
Für Fußgänger und Radfahrer bleibt das Gebiet zwischen Weiterstädter Land-
straße und Brühlgraben weiterhin öffentlich erschlossen.  
 
Die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden A ckerflur wird weiterhin 
ohne Einschränkungen in Bezug auf die Kulturen und deren Bewirtschaftung  
betrieben werden können. Allerd ings verringert sich die Schlaggröße der jetzt 
in der Flur 11 aus den Flurstücken Nr . 101 bis 104 und Nr. 84 bis Nr. 89 zu-
sammen gesetzten Bewirtschaftungsflächen bis auf die Fläc hen aus den Flur-
stücken Nr. 101 bis 103 bzw. Flurstück Nr. 89 (vgl. Ausschnitt aus der Stadt-
karte, S. 1). Die aus den Flurstück en Nr. 79 bis 83 bestehende westlich gele-
gene Bewirtschaftungsfläche verringert sich um das Flurstück Nr. 83. 
Oberflächengewässer sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Das nächste 
Gewässer, der Brühlgraben, befindet sich außerhalb der Reichweite gewäs-
serrelevanter Auswirkungen durch das Vorhaben. 
 
Mögliche vorhabenbedingte Auswirkungen auf das Grundwasser sind umfang-
reich in dem Gutachten der Arbeitsgemeinschaft Ingenieurbüro für Geotechnik 
Dipl.-Ing. N. Gündling / Dr. Köhler & Dr. Pommerening untersucht und darge-
stellt. Die Aufgabenstellung der Untersuchung umfasste Fragestellungen zu 
möglichen Veränderungen des Grundwasserströmungsfeldes und der Grund-
wasserstände durch das Einbringen des  Tauchbeckens. Im Rahmen der Un-
tersuchungen wurde festgestellt, dass zw ei Grundwasserleiter und deren hyd-
raulische Trennung durch das Vorhaben bet roffen sein könnten. Weitere Boh-
rungen und deren Auswertung im Oktober 2009 kamen jedoch zu dem Ergeb-
nis, dass kein großflächiger durchgehender Trennhorizont vorhanden ist. 
 
Zur Beurteilung der Grundwasserversch mutzungsempfindlichkeit und der 
stofflichen Gefährdung durch das Vorhabe n in Verbindung mit Vermeidungs- 
und Minimierungsmaßnahmen sind ergänzende Untersuchungen und die Er-
arbeitung von Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers erforderlich. 
 
 5.2 Wirtschaft 
 
Die Errichtung des Tauchcenters mit Unterwassermuseum beschert der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt ein Allein stellungsmerkmal über die Bundesrepu-
blik hinaus. Die zentrale Lage sowie die optimale Anbindung durch eine Viel-
falt der Verkehrsmittel ermöglicht die Nutzung der Einrichtung aus einem weit-
räumigen Einzugsbereich. Sowohl für T agesgäste als auch für Gäste der Ho-
tels unterschiedlicher Ka tegorien kann ein vielfältiges, abwechslungsreiches 
und attraktives Angebot geschaffen we rden. Es sichert die Bedeutung des 
Oberzentrums Darmstadt als Standort fü r hochwertige Einrichtungen im wis-
senschaftlichen, kulturellen und spor tlichen Bereich von überregionaler Be-
deutung. 
Auch für Rettungsdienste wie z.B. TH W und Feuerwehr bieten sich Übungs-
möglichkeiten unter weitgehend authentischen Bedingungen. 
 13

Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
  Teil A 
 
 
Die Wertschöpfung der Fläche wird die der landwirtschaftlichen Nutzung über-
steigen. Für die Bewirtschaftung des T auc
hcenters und die Pflege der Außen-
anlagen ist die Beschäftigung von ca. 15 bis 20 Angestellten vorgesehen. Ho-
tel- und Restaurantbetrieb schaffen ca. 80  Arbeitsplätze. Jedoch kann auch 
von weiteren wirtschaftlichen Effekten für die nähere Umgebung und die Regi-
on durch das Vorhaben ausgegangen werden. 
 
6. Realisierung, städtebaulicher Vertrag 
 
Ausschlaggebend für die Einleitung des vorliegenden Planverfahrens ist so-
wohl das Interesse der Wissenschaftsstadt Darmstadt als auch eines privaten 
Investors an der Realisierung der Maßnahme. Die vollständige Herstellung der 
unter 1. beschriebenen Maßnahme Tauchcenter mit Unterwassermuseum und 
Hotel soll in einem überschaubaren Zeit raum erfolgen. Vorgesehen sind meh-
rere Bauabschnitte. Im 1. Bauabschnitt werden das Tauchbecken selbst, das 
Unterwassermuseum, ein Gebäude für ein Hotel mit ca. 68 Zimmern (ca. 136 
Betten) einschließlich der vorgesehenen Gastronomieeinrichtungen, der Sani-
täreinrichtungen, Anmeldung/Empfang, Umkleiden, Materialausgabestelle und 
einem Tauchshop sowie den Freibereichen, Serviceeinrichtungen, Stellplätzen 
und sonstigen Nebenanlagen (inklusive Aufschüttungen zur Wasserrückhal-
tung) errichtet. In einem weiteren B auabschnitt soll das Hotel rund um das 
Tauchbecken (ca. 268 Doppelzimmer) errichtet werden und abschließend das 
auf Baufläche 3 geplante Aparthotel (ca. 90 Doppelzimmer). Dieses kann auf-
grund der Festsetzung nach § 9 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplan erst nach 
Fertigstellung und Inbetriebnahme der vorher beschriebenen Bauteile errichtet 
werden. 
 
Der private Investor übernimmt di e Vorbereitung und Durchführung der städ-
tebaulichen Maßnahmen auf ei gene Kosten. Er hat die Grundstücke bereits - 
zum größten Teil von der Wissenschaft sstadt Darmstadt - zu diesem Zweck 
erworben. Derzeit noch bestehende Pa chtverträge mit den bewirtschaftenden 
Landwirten sind kurzfristig kündbar bzw. werden nur noch mit enger Befristung 
verlängert, sodass mit dem Vorhaben nach Erteilung der erforderlichen Ge-
nehmigungen begonnen werden kann. 
 
Die Fläche ist von der Weiterstädter Straße her erschlossen. Weitere Maß-
nahmen scheinen nicht erforderlich bzw. gehen zu Lasten des Investors. 
Die bisher entstandenen Planungskosten  wurden ausschließlich von ihm 
übernommen. 
Der Abschluss eines städtebaulichen Vert rages nach § 11 BauGB zwischen 
dem Investor und der Stadt ist in Vor bereitung und regelt di e weiteren Einzel-
heiten, insbesondere folgende Punkte: 
 Übernahme der Planungskosten durch den Investor 
 Absuchen des Plangebietes auf  Kampfmittel auf seine Kosten 
 Beseitigung von möglichen Altlasten auf seine Kosten 
 Einhaltung der zeitlichen Reihenfolge der Bauabschnitte 
 Fertigstellung des 1. Bauabschnitte s innerhalb von 5 Jahren nach Ertei-
lung einer Baugenehmigung 
 Rückbauverpflichtung im Fa lle des Scheiterns des Projektes vor Fertig-
stellung mit Sicherheitshinterlegung der Abrisskosten 
 14

Bebauungsplan A 41 „Tauchcenter Arheilgen“ Begründung 
  Teil A 
 
 
 15
Verzeichnis der Gutachten und Dokumentationen 
 
Arbeitsgemeinschaft: 
Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling 
Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeologie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pommerening 
 
Hydrogeologisches Gutachten  
„Erläuterungsbericht zur Genehmigung zum Bau eines Tauchbeckens“ 
(GA 09039A_01 vom 27. April 2009) 
 
 
 
Arbeitsgemeinschaft: 
Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling 
Ing.-Büro für Geotechnik, Hydrogeologie und Umwelt Dr. Köhler & Dr. Pommerening 
 
„Erläuterungsbericht zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für 
den Brunnen des Tauchcenters Darmstadt“ 
(GA09039A_02 vom 27. April 2009) 
 
 
 
Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-Ing. N. Gündling 
 
Gutachten „Ergebnisdokumentation ergänzender Aufschlüsse zur Erkundung mögli-
cher GW-Stockwerkstrennung nach Vorgabe HLUG“ 
(GA09039B_01 vom November 2009) 
 
 
 
Dipl.-Ing. Marianne Streicher-Eickhoff 
Vermerk vom 27.04.2009 
Gespräch mit der Unteren Wasserbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
der wasserbuchführenden Stelle im Regierungspräsidium Darmstadt

Teil B 
 
UMWELTBERICHT ZUM 
BEBAUUNGSPLAN A 41 
TAUCHCENTER ARHEILGEN 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 17. Dezember 2009, 
 
Überarbeitungsstand: 27. August 2012 
 
 
 
 
 
 
 
Auftraggeber: 
 
Hans Kutschera 
Seiterswiesenweg 3 
64287 Darmstadt 
 
 
 
Bearbeiter:
 
 
Dipl. Ing. Dr. Thomas Rehahn 
Landschaftsplanung, Gewässerökologie, 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen 
Waldstr. 13 
64367 Mühltal 
Tel.  06151/913008

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 2 
Inhalt 
 
 
Seite 
 
1 Rechtlicher Rahmen......................................................................................  3 
2 Inhalt und wichtigste Ziele des Baulei tplans ..................................................  3 
2.1 Planungsanlass, Planungsziele.....................................................................  3 
2.2 Festsetzungen des Bauleitplans....................................................................  3 
2.3 Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden ......................  3 
3 Planungsrechtliche Vo rgaben und bestehender Flächenschutz....................  4 
4 Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter 
 sowie Prognose ihres Zustands bei Durchführung der Planung....................  6 
4.1 Schutzgut  Boden ...........................................................................................  6 
4.2 Schutzgut Oberfl ächenwasser.....................................................................  10 
4.3 Schutzgut Gr undwasser ..............................................................................  11 
4.4 Schutzgut Klim a / Luft..................................................................................  13 
4.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biolog ische Vielfalt und FFH-Relevanz.......  15 
4.6 Schutzgut Landschaft ..................................................................................  17 
4.7 Schutzgut Mensch.......................................................................................  20 
5 Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen ....................................  23 
6 Eingriffs-Ausgleich sbilanzierung..................................................................  24 
6.1 Vorbemer kungen.........................................................................................  24 
6.2 Zusammenstellungen zu r Bilanzierung........................................................  25 
7 In der Planung vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung, 
 Verminderung und zum Ausgleich v on Beeinträchtigungen .......................  26 
8 In Betracht kommende anderweiti ge Planungsmöglichkeiten ....................  27 
9 Überwachung / Monitoring der  Umweltauswirkungen..................................  28 
10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ................................................  28

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 3 
 
1 RECHTLICHER RAHMEN 
 
Gemäß § 2 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)  ist in der Bauleitplanung für die 
Belange des Umweltschutzes (§ 1 Abs.  6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB)
 
eine Umweltprüfung durchz uführen, in der die vor aussichtlichen erheblichen 
Umweltauswirkungen ermittelt werden. Die Umweltprüfung gilt für die 
Aufstellung, Änderung, Ergänzung un d Aufhebung von Flächennutzungs- 
und Bebauungsplänen. Entspr echend Anlage 1 zum BauG B zu § 2 Abs. 4, 
§§ 2 a und 4 c BauGB werden die ermittelten Umweltauswirkungen im 
Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die erfo rderliche FNP-Änderung 
erfolgt parallel. 
 
 
 
2 INHALT UND WICHTIGSTE ZIELE DES BAULEITPLANS 
 
 
2.1 Planungsanlass, 
Planungsziele 
 
Der Planungsanlass und die Planung sziele des Bebauungsplans A 41 
Tauchcenter Arheilgen sind in Teil A „Städtebauliche Begründung“ in Kapitel 
1 dargestellt. 
 
 
2.2 Festsetzungen des Bebauungsplans 
 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans A 41 Tauchcenter Arheilgen sind in 
Teil A „Städtebauliche Begründung“ in Kapitel 4 dargestellt. 
 
Hingewiesen sei an dieser Stelle auf das Maß der baulichen Nutzung (u. a. 
GRZ = 0,3 sowie maximal zulässige Gebäudehöhe 17,00 m bei Baufläche 1 
und zwischen 2,50 m und 13 m bei den Bauflächen 2 bis 6, jeweils über 
Höhenbezugspunkt an der Weiterstädter Landstraße). 
 
 
2.3 Standort, Art und Umfang so wie Bedarf an Grund und Boden 
 
Das Plangebiet liegt naturräumlich im Südwesten der Untermainebene (232), 
im Hegbach-Apfelbach-G rund (232.13; Naturraumnummer entsprechend 
naturräumlicher Gliederung Deutschland, KLAUSING 1967).

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 4 
Die Untermainebene im Bereich vo m Hegbach-Apfelbach-Grund ist ein 
grundfeuchtes Gebiet, das die aus dem Osten über eine treppenförmige 
Geländestufe vom Messeler Hügell and herabfließenden Wassermengen 
aufnehmen muss. Dadurch ist das Vernässungsgebiet von zahlreichen 
Gerinnen und flachen Bachmulden dur chzogen und wird durch diese 
gegliedert. Die sandigen Böden sind im Untergrund vom Grund- oder 
Stauwasser beeinflusst. Die heutige naturräumliche Ausstattung ist 
gegenüber dem Urlandschaftbild (vom  Westen nach Osten gleitender 
Übergang von Auewäldern über feuchte, dann tro ckene Eichen-Hainbuchen-
Wälder bis zu artenärmeren Eichenwäldern) landwirtschaftlich-kulturtech-
nisch völlig umgestaltet. Trotz teilweis e hoher landwirtschaftlicher Erträge 
war für die landeskulturelle Entwicklung des Gebiets mit seiner wasser-
wirtschaftlichen Regulierung ein hoher, jedoch nicht überall zufrieden-
stellender Aufwand zu tätigen. 
 
Das Plangebiet mit einer Größe von rund 4,3 ha befindet  sich in der 
Gemarkung Arheilgen in der Flur 11 auf ausschließlich landwirtschaftlich 
genutzter Fläche. Das Plan gebiet grenzt im Norden  an die Weiterstädter 
Landstraße mit einer Länge von 260 m an. Es reicht bis auf 130 m an die 
Langener Straße (B 3 neu) heran. Von de r Weiterstädter Straße erstreckt 
sich das Plangebiet 250 m nach Süden. Bis zum weiter südlich verlaufenden, 
innerhalb der Feldflur markanten Brühlgraben beträgt die Entfernung ca. 
320 m. 
 
Das Plangebiet ist nahezu eben; v on Südosten (123,40 m ü. NN) nach 
Nordwesten (121,73 m ü. NN) beträgt  das Oberflächengefälle 0,6 %. Dies 
entspricht den umgebenden Gebietsverhältnissen. 
 
 
 
3 PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN UND BESTEHENDER 
FLÄCHENSCHUTZ 
 
Der Regionalplan Südhessen 2010 we ist für die Wald- und Offenlandflächen 
südlic
h der Weiterstädter Straße einen regionalen Grünzug aus. Die Signatur 
reicht nicht bis unmittelbar an die We iterstädter Landstraße. Somit liegt die 
Planfläche – unter Mitberücksichti gung der Darstellungsgenauigkeit des 
Regionalplans – überwiege nd außerhalb des aus gewiesenen regionalen 
Grünzugs (s. Begründung Teil A, Kap. 4.3 Regionalplan Südhessen 2010). 
 
Weiterhin weist der Regionalplan für die gesamte Offenlandfläche 
einschließlich der Gehölzstrukturen ei nen Bereich für Landschaftsnutzung

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 5 
und –pflege aus. Diese Bereiche sind verschiedenen Nutzungen vorbehalten, 
z. B. der landwirtscha ftlichen Nutzung, der Pflege  und dem Offenhalten der 
Kulturlandschaft oder der kleinfläch igen Biotopentwicklung und -vernetzung. 
Die Bereiche dürfen in geringem Umfang (< 5 ha) im Rahmen der sonstigen 
Bestimmungen des Regionalplans für Aufforstungen sowie – am Rande von 
Ortslagen – für Siedlungszwecke in Anspruch genommen werden. 
 
Darüber hinaus gelten für die Planflä che die im Regiona lplan allgemeinen 
Ziele der Freiraumsic herung und -entwicklung, der  Gewässerschutzes und 
der Wasserwirtschaft und des Immissionsschutzes. 
 
Der Landschaftsrahmenplan Südhessen 2000 trifft in Bezug auf die 
Örtlichkeit der Planfläche keine Auss age für die Entwicklung von Natur und 
Landschaft. Im Bestand ist das Plangebiet als Offenland/Acker klassifiziert. 
 
Die allgemeinen für den Naturraumkomplex bzw. die Landschaftsbildeinheit 8 
(Untermainebene) im Landschaftsr ahmenplan gegebenen Beschreibungen 
und Ziele der Entwicklung schließen die Planfläche mit ein. Die 
Entwicklungsziele wur den in die übergeordneten Pl anungsvorgaben in den 
Landschaftsplan Darmstadt übernommen (vgl. unten) 
 
Als Quelle zur Beschreibung der natür lichen Grundlagen, für die Bewertung 
der Landschaftspotenziale und für di e vorhandene Raumnutzung sowie ihre 
Auswirkungen auf Natur und Landschaft dient der Band „Grundlagenteil“ 
Landschaftsplan Darmstadt (Wissenschaftsstadt Darmstadt, Grünflächenamt, 
2003). Die zum angestrebten Zustand vo n Natur und Landschaft und der 
Entwicklungskonzeption zur Erreic hung der Ziele übernommenen Inhalte 
entstammen dem Band „Entwicklungsteil“ Landschaftsplan Darmstadt.  
 
Der Landschaftsplan Darmstadt enthält für das Gebiet der Planfläche als 
generelle Vorgaben: 
 
 Übergeordnete Planungsvor gaben in Bezug auf regi onale Leitbilder und 
zu erhaltende und anzust rebende Qualitäten für die Untermainebene: 
„Die offene Landschaft zeichnet si ch durch ein vielfältiges 
Nutzungsmosaik aus. Neben Sukzessi ons- und Pflegeflächen nimmt die 
intensive Kulturlandschaft den größt en Raum ein. Hauptziel ist die 
Erhaltung und Neuschaffung von extensiver Nutzung. Dabei spielt die 
Erhaltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft eine wichtige Rolle.“ 
 
 Für die Schutzgüter mit konkretem ör tlichen Bezug geltende Leitbilder, 
Entwicklungsziele und Handlungsfelder.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 6 
Schutzgebiete nach Hessischem Naturs chutzgesetz sind von der Planung 
nicht betroffen ebenso wenig Schutzgebiete nach Hessischem Wassergesetz 
noch Schutzgebiete nach Hessischem Fo rstgesetz. Natura 2000-Gebiete 
(FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) sind nicht betroffen. 
 
 
 
4 BESTAND, EMPFINDLICHKEIT UND BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER 
SOWIE PROGNOSE IHRE
S ZUSTANDS BEI DURCHFÜHRUNG DER 
PLANUNG 
 
Die Bestandsdarstellung bezieht sich auf den vorliegenden, zuletzt dokumen-
tierten, ggf. durch Beobachtungen bei Ortsbegehungen 2009 angetroffenen 
Zustand. 
 
Die Leistungsfähigkeit des Schutzgut es im Gesamtgefüge des Naturhaus-
haltes wird als Potenzial des Schutzgut s bezeichnet. Das Potenzial bestimmt 
die natürliche Eignung der Landscha ft für Nutzungsansprüche und die auf 
das Schutzgut bezogene Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. 
 
Durch Eingriffe entstandene Vorbelastungen modifizieren  die gegenwärtige 
Leistungsfähigkeit des Schutzguts. De r Bestandsdarstellung folgt darum die 
Beschreibung der Vorbelastung, vor allem, wenn eine vom naturräumlichen 
Potenzial abweichende Bewertung der Leistungsfähigkeit des Naturhaus-
haltes resultiert. 
 
 
4.1 Schutzgut Boden 
 
Bestand 
 
Geologisc
h befindet sich das Gebiet der  Planfläche inmitten dem sich über 
die westliche Stadthälfte erstreckenden, im Westen von der Oberrheinebene, 
nach Osten bis zur Mitte der Stadt Darmstadt reichenden Quartär. Die 
Oberfläche bilden pleistozäne Flugsande. 
 
Das Ausgangsgestein der Böden im Hegbach-Apfelbach-Grund sind neben 
Flugsand, fluviale Kiese und Sande so wie kalkfreie Lockergesteine. Den 
Oberboden bildet eine zum Teil lehmhaltige Flugsandhülle von ca. 60 cm aus 
zum Teil mehrfach umgelagerten Flugsanden. Im oberflächennahen 
Untergrund stehen dann schlecht durchlü ftete und staunasse Sedimente aus 
Lehmen und Tonen an. Nach Anordnung der Grund- und Stauwasserkörper

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 7 
kommt es zu einer starken bis an die Oberfläche reichenden Vernässung 
oder bei mächtigen Sand- und Kiesauf lagen zur Ausbildung trockener 
Standorte. Der Untergrund wird langfristig vom Grundwasser beeinflusst. 
 
Durch den gestörten Bodenwasserhaus halt neigen die Böden an der 
Oberfläche zur Dürre bzw. Austro cknung bei anhaltend er Stau- und 
Grundnässe im Oberboden. Den Böden fehl t es an Kalk, Nährstoffen und 
Bindigkeit; sie sind an der Oberfläche gut wasserdurchlässi g. Der aus den 
Flugsanden entwickelte Bodentyp im Gebiet der Pl anfläche ist die Gley-
Braunerde. 
 
Für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushal tes sind insbesondere die 
„natürlichen Bodenfunktionen“ von Bedeutung. Die „Nutzungsfunktionen des 
Bodens“ (land- und fors twirtschaftliche Produk tion) sind demgegenüber 
vorwiegend für die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Bodens durch den Menschen 
wesentlich. 
 
Der Beitrag des Bodens zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes muss vor 
allem daran bemessen wer den, dass der Boden einerseits eine Funktion als 
Standort für Pflanzen und Tiere besitzt, andererseits eine Lebensraumfunktion 
für Bodenorganismen aufweist. Damit geht die Lebensraumfunktion des Bodens 
weit über die Funktion des Bodens als Pflanzenstandort und damit über seine 
biotische Ertragsfunktion, die den Boden als Nährst off- und Wasserlieferanten 
für die Produktion von im Wirtschaftsprozess verwertbarer Biomasse definiert, 
hinaus.  
 
Die Bewertung des Bodenpotenzials erfolgt über die Hauptfunktionen für den 
Naturhaushalt (§§ 2 ff BBodSchG) 
 
 Produktionsfunktion: Bedeutet die Eignung des Bodens als 
Vegetationsstandort mit Fähigkeit zur Bildung pflanzlicher Biomasse. Das 
Kriterium Bodenfruchtbarkeit bezeichnet das land- und forstwirtschaftliche 
Produktionspotenzial. 
 
 Regelungsfunktion: Umfasst die Leistung des Bodens als Filterungspuffer 
und Stoffumsetzungssystem, insbesondere die Bindung von Schadstoffen 
und das biologische Abbauvermögen. In diese Rubrik fällt auch die 
Grundwasserneubildungs- und –schutzfunktion.  
 
 Lebensraumfunktion: Bedeutet die Fähigk eit des Bodens als Standort für 
pflanzliche und tierische Organismen.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 8 
 
 Archivfunktion: Jeder Boden ze igt durch seine Ausprägung die 
Umweltbedingungen während se iner Ausbildung. Um die Archivfunktion 
nutzbar zu erhalten, genügen kl eine Flächen der jeweiligen 
Bodenausprägung. 
 
 
Bewertungsbasis des Schutzgutes Boden ist der Bodentyp „Gley-Braunerde“. 
 
Für den Bodentyp sind im Landschaftspl an Darmstadt die folgenden Eigen-
schaften ausgewiesen: 
 
Eigenschaft Bewertung 
Wasserdurchlässigkeit Hoch 
Nutzbare Feldkapazität Gering 
Grund-/Stauwasser Sehr schwach grundnass 1,3-2 m 
Gefährdung durch Schwer-
metallbelastung 
Hoch: nicht belastbar wegen Grund-
wassernähe 
Natürliche Fruchtbarkeit Acker: Hoch-mittel 
Grünland: Hoch 
Wald: Hoch 
Besonderheiten Auswehungsgefährdet 
 
 
Aufgrund seiner natürlichen Ertragsf unktion (Bedeutung: Hoch bis Mittel) 
zählt der „östlich der B3 im nördlichen Stadtgebiet verbreitete“ Bodentyp zu 
den guten bis mittleren Böden. Als grundwasserfeuchter Boden eignet er sich 
besonders gut als Grünland (Landschaftsplan Darmstadt). 
 
Das Bodenleitbild weist fü r Teile der Stadt Darmst adt den Schutz wertvoller 
Böden aus. Im Bereich des Plangebiet s ist der Schutz vorhandener Böden 
als „Erhalt fruchtbarer Böden für die landwirtschaftliche Nutzung zum 
Ressourcenschutz“ ausgewiesen. 
 
Die wirtschaftliche Bodennutzung der Planfläche erfolgt für den 
Feldgemüseanbau. Die als Dauerkultur  angelegte Spargelfläche wird ab 
Februar zur Ernteverfrühung mit Foli e abgedeckt. Je nach Witterung und 
Ernteverlauf bleibt die Fläche bis April/Mai von der Folie bedeckt.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 9 
Vorbelastungen 
 
Da die Spargelpflanze keine Staunässe verträgt, diese am Standort aber 
auftritt, ist zur schnelleren Versicke rung des Niederschlags eine gründliche 
Tiefenlockerung erforderlich. Die vor jeder Neupflanzung vorgenommene 
Bodenbearbeitung erfolgt bis in 70 cm Tiefe (was der 3- bis 4-fachen 
Bearbeitungstiefe des landwirtschaftlichen Ackerbaus entspricht). 
 
Aufgrund der Bodenbearbeitung ist dav on auszugehen, dass das typische 
Ah/Bv/(Bv-Go,Go-Bv/)Go/Gr–Gley-Braunerde-Profil nach mehrmaliger Vermi-
schung oberer Horizontschichten nicht mehr existiert.  
 
In Bezug auf den Arbeitseinsatz, Maschin en-/Energieaufwand und  stoffliche 
Aufwendungen  (Bodenvorbereitung, Pflanzung, Pflege, Düngung, Befallsbe-
kämpfung) ist Spargel eine Intensivku ltur. Schadinsekten wie die Spargel-
fliege erfordern zur Bekämpfung den Einsatz von Dimethoat. Durch pilzliche 
Schaderreger (Spargelrost, Grauschi mmelfäule, Stemphyllium-Spargel-
laubkrankheit) können j ährlich mehrere Fungizidan wendungen erforderlich 
werden. Bestimmte empfohl ene Biozide (hier insbesondere Herbizide) sind 
persistent oder bilden per sistente Metaboliten. Diese bewirken eine 
Schädigung der Lebensraumfunktion des Bodens. 
 
Stoffliche Veränderungen er fährt der natürlicherweise carbonatfreie [gering 
gepufferte] Boden durch die Aufkalkung (Kultur-Ziel: pH 7).  
 
Die Bewertung des Ist-Zustands lässt  aufgrund der Bodennutzung und  
-intensität im Vergleich zum Bodenpotenz ial nur eine eingeschränkte Rege-
lungs- und Lebensraumfunktion festste llen. Deren natürliche Regeneration 
würde voraussichtlich einen längeren Zeitraum benötigen. 
 
Auf der Planfläche befinden sich keine Altlasten (Altflächendatei ALTIS, HLUG).  
 
 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands 
 
Wesentliche Umweltauswirkung des Vo rhabens ist der Bodenverlust durch 
die Überbauung von 10.000 qm. Der Bodenver lust erstreckt sich auf alle 
zuvor genannten Bodenfunktionen. Verring erter funktionaler Verlust entsteht 
aufgrund fortbestehenden Niederschlagsab flusses über die Wegränder auf 
weiterer versiegelter Fläche (957 q m). Mit der einzigen Einschränkung bei 
der Regelungsfunktion (Grundwasserneubildung) fallen hier ebenfalls alle

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 10 
Bodenfunktionen aus. Die von Überbauung (Versiegelung) betroffene  
Bodenfläche beträgt somit insgesamt 25,4 % der Planfläche.  
 
Der Boden der übrigen Planfläche (74, 6 %) behält seine Bodenfunktionen 
weitgehend entsprechend dem  natürlichen Potenzial bz w. kann diese unter 
ungestörten Bedingungen regener ieren. Die infolge von Vorbelastungen 
reduzierte Horizontdifferenzierung wird u.  a. durch bauzeit liche  Erdmieten, 
Bodenumlagerung zum Zweck der Ge ländemodellierung, Masseneinbau 
nach erd- und grundbaulichen Erfordernissen um ein weiteres Mal verändert. 
Die in den Eigenschaften der Bodenmat rix festgelegte Leistungsfähigkeit im 
Naturhaushalt bleibt dabei erhalten bzw. wird am Standort nach dessen 
landschaftlicher Herstellung im Zuge de r Maßnahmen der Landschaftspflege 
neu bzw. weiter entwickelt. 
 
Die Beeinträchtigung des Bodenpot enzials ist aufgrund der Überbauung 
(Bodenfunktionsverlust) für den Anteil v on einem Viertel der Planfläche als 
„hoch“, aufgrund der Gestaltung des verbleibenden Anteils für diesen 
wiederum als „gering“ einzustufen. 
 
Außerhalb des Plangebiets ist das Bodenpotenzial bauzeitlich, anlagen-/bau- 
und betriebsbedingt nicht betroffen und ist somit nicht beeinträchtigt. 
 
Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken 
verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des 
Schutzguts Boden sowie der weiteren  Schutzgüter wird in Kap. 5 
„Wechselwirkungen“ vorgenommen. 
 
 
4.2 Schutzgut Oberflächenwasser 
 
Bestand 
 
Darmstadt weist einen erheblich en Bestand an kleinen, natürlichen 
Fließgewässern auf, die entsprechend ihrer Einzugsgebiete verschiedenen 
Gewässersystemen zugeordnet sind. 
 
Die Planfläche gehört zum Gebiet des Gewässersystems Schwarzbach/Ried. 
Die aus dem Messeler Hügelland zu fließenden Bachläufe entwässern 
allesamt nach Westen hin zum Rhein. 
 
Die Planfläche befindet sich über 300 m vom nächsten Gewässer, dem im 
Zuge früherer Gebietsmelioration angelegten Brühlgraben, entfernt.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 11 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands 
 
Die Beeinträchtigung von Oberflächenwasser kann bei jetzigem 
Kenntnisstand und Wissen, auch im Fall der bauzeitlich erforderlichen 
Grundwasserfreihaltung der Baugrube, weitgehend ausgeschlossen werden.  
 
Eine Ableitung von Drai nage- und Sümpfungswa sser zum nächsten 
wasserführenden Vorfluter über die Entfernung 300 m entfernt (Brühlgraben) 
wäre aus baubetrieblicher Sicht allerdings unrealistisch. 
 
Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken 
verursachten Wasseraustritts und di e dabei mögliche Beeinträchtigung des 
Schutzguts Oberflächenwasser sowie der weiteren Schutzgüter wird in Kap. 
5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. 
 
 
4.3 Schutzgut Grundwasser 
 
Bestand 
 
Das hessische Ried enthält über weni ger gut durchlässigen terziären 
Schichten eine z. T. mächtige sandige  bis kiesige Lockergesteinsfolge des 
Quartärs, die als Porenspeicher dient. 
Die im Untergrund vorhandenen Tone,  tonigen Lehme und tonigen Sande 
sind stets wasserstauend. 
 
In der Untermainebene stehen Tone u nd Lehme hoch an und bilden daher 
Stauwasserböden (vgl. Schutzgut Boden). Dieser Umstand führte dazu, dass 
in großem Umfang Entwässerungsgräben gezogen wurden. 
 
In der Untermainebene ist ein ge ring mächtiger oberflächennaher 
Grundwasserleiter entwickelt. Die durchschnittlich 10-15 m unter GOK 
anstehenden terziären Grundwasserstockw erke gliedernden Tone / Schluff-
schichten haben in diesem Bereich eine Mächtigkeit von bis zu 50 m, so dass 
die Speicherfähigkeit für Grundwasse r insgesamt wesentlich geringer ist. 
Durch den Wechsel von wasserst auenden und wasserführenden Schichten 
werden verschiedene Grundwasserstockwerke voneinander getrennt. 
 
Die Niederschläge können sich unmittelbar auf den Grundwasserstand durch 
raschen Anstieg wie ebenso schnelles Absinken auswirken.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 12 
Im Gebiet der Planfläche beträgt der mittlere Grundwasserflurabstand 1 bis 
2 m. Die Grundwasserneubildung erfo lgt vor allem aufgrund der ungünstigen 
klimatischen Voraussetzungen durch Versickerung. 
 
Im Bereich westlich von Darmstadt bet rägt die Grundwasserneubildung etwa 
200 bis 250 mm (HLUG 2004, zit. aus Hy drogeologisches Gutachten v. 
27.4.2009). Im Hydrogeologischen Gutachten v. 27.4.2009 wird für die 
Flächen im Bereich des geplanten Tauchcenters eine mittlere 
Grundwasserneubildung von 200 mm/Jahr , entsprechend 6,3 l/(s x km²), 
angesetzt. 
 
Aus einer Bohrung auf der Planfläche wird folgender lithologischer Aufbau 
mit hydrologischer Einstufung angegeben : von 0,0 m bis 6,7 m u. GOF 
quartäre Fein- und Mittelsande (Dünensand):  Grundwasserleiter; von 6,7 m 
bis ca. 17 m u. GOF Schluff, sandig, to nig und Fein-, Mittelsand, tlw. kiesig: 
lokaler Grundwassergeringleiter bzw. Grundwasserleiter; von ca. 17 m bis 19 
m u. GOF Ton, schluffig, feinsandig: Grundwassergeringleiter; von ca. 19 m 
bis 29 m u. GOF: Grundwasserleiter. 
 
Bis in 29 m Tiefe folgt unter der  quartären Dünensandschicht eine 
Wechsellagerung von einerseits sandigen Schluffen und zum Teil auch 
geringmächtigen schluffigen Tonlagen und andererseits Sandschichten. 
 
Geologische Untersuchungsergebnisse aus der Umgebung zeigen, dass die 
bis 29 m zum Teil erbohrten bindigen, tonig-schluffigen Schichten zumeist 
nur lokal verbreitet sind und generell in Richtung Westen auskeilen. 
 
 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands 
 
Zur Darstellung möglicher Beeinträch tigungen des Grundwassers liegen drei 
Fachgutachten der Arbeitsgemeinschaft Ingenieurbüro für Geotechnik Dipl.-
Ing. N. Gründling/Dr. Köhler & Dr. Pommering vor (Hydrologisches Gutachten 
v. 27.4.2009; Erläuterungs bericht zum Antrag auf Erteilung einer wasser-
rechtlichen Erlaubnis v. 27.4.2009; Ergebnisdokumentation ergänzender Auf-
schlüsse zur Erkundung möglicher GW-Stockwerkstrennung v. Nov. 2009). 
 
Aus den beiden ersten Gutachten geht  hervor, dass die Auswirkungen des 
Tauchbeckens auf das Gewässerström ungsfeld und die Grundwasserstände 
relativ gering und nicht erheblich sind. Für die bebauten Gebiete nördlich der 
Weiterstädter Landstraße sowie der Bereich der Bahnstrecke und des

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 13 
Bahnhofs Arheilgen sind in Bezug auf Grundwasserstandsänderungen keine 
nachteiligen grundwasserbedingten Auswirkungen zu erwarten. 
 
Die räumliche Ausdehnung des Schichtaufbaus und die mögliche Auswirkung 
der Durchörterung werden im dritten Fachgutachten untersucht. 
 
Nach Aussage des Gutachtens ist kein flächenhafter Trennhorizont zwischen 
der Geländeoberkante (GOK) und ca. 29, 00 m unter GOK im Bereich des 
Planungsraums ausgebildet. Die in den Bohrkernen angetroffenen gering 
durchlässigen Schichten, die einen Tr ennhorizont darstellen können, sind in 
diesen beiden Bohrungen nicht in  der gleichen Höhenlage und 
Zusammensetzung anstehend. 
 
In ihren Einschätzungen kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass für die 
geplante maximale Eingriffstiefe von 30,00 m unter GOK aufgrund der 
Erkundungsergebnisse keine hydraulischen Bedenken bestehen. 
 
Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken 
verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des 
Schutzguts Grundwasser sowie der weit eren Schutzgüter wird in Kap. 5 
„Wechselwirkungen“ vorgenommen. 
 
Die Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser in seinen Funktionen 
und der Leistungsfähigkeit im Natu rhaushalt wird darum als gering 
eingeschätzt. 
 
 
4.4 Schutzgut Klima/Luft 
 
Klimapotenzial - Allgemeine Aussagen 
 
In Südhessen gehören das Nördliche Obe rrheintiefland mit Bergstraße und 
Untermainebene zu den bioklimatischen Be lastungsbereichen. Daraus ergibt 
sich die Forderung nach einer funkti onsfähigen Durchlüftung der belasteten 
Stadtgebiete. 
 
Die Forderungen im Landschaftsrahm enplan für die Randbereiche der 
Bebauung lauten dementsprechend: 
 
 Für den Verdichtungsraum der Untermainebene und des Messeler Hügel-
landes stellen die großen Waldgebiete klimatisch wirksame Frischluftent-
stehungsgebiete dar.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 14 
 
 Höchste Priorität hat die Sicherung der potenziellen Luftleitbahnen und 
der potenziell hochaktiven Ventilationsbahnen, die in räumlichem 
Zusammenhang mit den belasteten Gebieten stehen. 
 
 Große Bedeutung kommt den potenziell hochaktiven Kaltluft- und 
Frischluftentstehungsgebieten zu, die mit belasteten Bereich in 
räumlichem Zusammenhang stehen. Sie sind in ihrer ausgleichenden 
Wirkung zu entwickeln. 
 
Dazu führt der Landschaftsplan Darmstadt weiter aus, dass die 
Kaltluftentstehung und der Kaltluftabfluss zur Erhal tung der Klimafunktionen 
Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen haben. Insbesondere ist eine 
Bebauung, Versiegelung, Aufschütt ung oder Waldneuanlage in diesen 
Bereichen auszuschließen. 
 
Der Landschaftsplan Darmstadt weist dazu entsprechend der 
lokalklimatischen Situation klimatische Ausgleichsflächen aus: 
 
 Kaltluft produzierende Flächen 
 Frischluft produzierende Flächen 
 Kaltluftbahnen 
 Städtische Grünflächen 
 Immissionsschutzwald 
 
Das die Planfläche umgebende  Gebiet weist einen Be stand an Ausgleichs-
flächen auf und gehört zu den Gebieten der Stadt Darmstadt, in denen sich 
Lokalklimate mit lokalen Windsystemen ausbilden können (vgl. unten: Klima-
potenzial Bewertung). Die Ausprägung un d Bedeutung des jeweiligen Lokal-
klimas sind von der geogr afischen Lage, d en örtlichen natürlichen Faktoren 
und den Nutzungsverhältnissen bestimmt. 
 
So ist im Norden Darmstadts ein St arkwindband in abgeschwächter Form 
nachgewiesen. Im West en von Arheilgen und der Firma Merck sind davon 
allerdings keine Auswirkungen mehr spürbar. 
 
Im Gebiet der Planfläche transpor tieren Flurwinde aufgrund thermischer 
Druckunterschiede kühle Luft aus dem  Umland in den überwärmten, bebau-
ten Bereich. Solche Kaltluftflüsse sind nur schwach ausgebildet, sie wirken 
sich nur in den Randbereichen der Bebauung aus.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 15 
Klimapotenzial Bewertung  
 
In der dreistufigen Bewertung der k limatischen Funktionsräume für das 
Lokalklima (Abstufungen „sehr hohe Bedeutung“, „hohe Bedeutung“, „mittlere 
Bedeutung“) ist dem südlich vom Gewerbegebiet Weiterstädter Landstraße 
bis zum Brühlgraben erstreckenden Offenl and in Bezug auf  die Kaltluft 
produzierende Fläche eine „mittlere Bede utung“ zugeteilt. Die weiter südlich 
gelegene Fläche erscheint ohne Bewe rtung. Die im We sten angrenzenden 
Waldflächen sind als Frischluft produzie rende Fläche „Funktionsräume von 
mittlerer Bedeutung“. 
 
Für das die Planfläche einschließende G ebiet „Landwirtschaftliche Flächen 
westlich Arheilgen und Wixhausen“ ist im Landschaftsplan zu den 
Kaltluftentstehungsflächen ausgeführt, das s diese sich in der Ebene ohne 
reliefbedingten Abfluss in Richt ung der Bebauung bef inden. Für die 
Entstehung der Flurwinde sind diese Flächen bedeutsam. 
 
Angestrebt wird aus der Sicht des Klimaschutzes generell, dass die 
Siedlungsränder für Flurwinde offen gehalten und offen gestaltet werden. 
 
 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands 
 
In Bezug auf die Kaltluft produzier ende Fläche und die von Flurwinden 
erreichbaren Siedlungsränder ist die Beeinträchtigung des Schutzgutes 
Klima/Lufthygiene aufgrund der Größe und räumlichen Lage der Planfläche 
als gering einzuschätzen. 
 
 
4.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen, bi ologische Vielfalt und FFH-Relevanz 
 
Biotoppotenzial 
 
Im Landschaftsplan Darmstadt sind die Biotope im Gebiet südlich der 
Weiterstädter Landstraße mit der Bewe rtung „Mittel“ (betrifft zum großen Teil 
die Planfläche) und „Gering“ (umgebende Flächen) dargestellt. Die 
Bewertung basiert auf der vor 1998  festgestellten Bestandssituation 
(Landschaftsplan Darmstadt, Bestandskarte Nord M 1:10.000, 1998). Die mit 
„Mittel“ bewertete Fläche ist als „ 09.01 Ungenutzte Landfläc he frischer bis 
trockener Standorte – kurzlebige Ruderalfluren“ gezeigt.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 16 
Für Fauna und Flora besteht entspr echend Landschaftsrahmenplan, unter 
Hinweis auf den Verbreitungsschwerpunkt im Naturraum Untermainebene, 
das Entwicklungspotenzial zum „Gr ünland mittlerer Standorte“ (Kat. M). 
Entsprechend dem in Darms tadt kartierten Biotop- und Nutzungstypen „06.1 
Grünland frischer Standorte“, „06.3 Übriges Grünl and“ ergäbe sich im Fall 
dieser Biotopsituation eine „nachr angige bis hohe landschaftsökologische 
Bedeutung“. 
 
 
Bestand 
 
Die Planfläche befindet sich im Bereic h einer mehrere zehn  Hektar großen 
ausgeräumten Agrarflur mit vier ei ngestreut liegenden Kl eingärten, deren 
Biotopwert aufgrund anthr opogen überprägter, teilweise naturferner 
(standortfremden) Hecken- und Baum bestände sowie Intensivrasen als 
überwiegend gering festzustellen ist. 
 
Den Biotoptyp „Ungenutzte Landfläche fr ischer bis trockener Standorte – 
kurzlebige Ruderalfluren“ gibt es nicht mehr. 
 
Bei den Begehungen wu rden keine bemerkenswert en Tier- und Pflanzen-
arten angetroffen. Kleinstrukturen wie Wegsäume und Straßenränder und die 
Kleingärten werden von den Nahrung suchenden Vogelarten der Feldflur und 
der siedlungsnahen Gärten der Umgebung mit aufgesucht. 
 
 
Vorbelastungen 
 
Aufgrund der nutzungsbedi ngten strukturellen Defizite und saisonal 
dauerhafter stofflicher Beeinträchti gungen (Wirkung bzw. Anreicherung der 
Pflanzenbehandlungsmittel) hat die Planfläche für Tiere und Pflanzen eine 
sehr geringe Bedeutung. 
 
 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands 
 
- Planfläche 
 
Eine Beeinträchtigung des Biotoppotenzials besteht grundsätzlich infolge der 
Überbauung mit der Folge des dauerhaften Entzugs der Fläche als 
Pflanzenstandort und Tierlebensraum.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 17 
Die übrige Fläche, rund 75 % der Plan fläche, wird außerhalb der bauzeitlich 
auftretenden Störungen in Bezug auf das Biotoppotenzial nicht beeinträchtigt. 
Die Umzäunung der Planflä che entzieht die Fläche allerdings dem Zugang 
von größeren bodenlebenden Säugern (Feldhase, Reh).   
 
Die durch den Istzustand gegebenen, für eine naturraumtypische Flora und 
Fauna unwirtlichen und entwicklungsbegrenzenden Lebensraumqualität bzw. 
Habitatbedingungen werden durch di e Ausgleichs- und Gestaltungs-
maßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Konzeptes den 
standörtlichen Möglichkeit en entsprechend fachlicher Vorgaben signifikant 
aufgewertet. 
 
Dieses findet auch seine Bestätigung dur ch die Tatsache, dass die zugrunde 
liegende Eingriffs-Ausgleichsbilanzie rung auf der Grundlage des vorge-
nommenen Gestaltungsentwurfs eine n Überschuss von 167.733 Wert-
punkten entsprechend der Kompensationsverordnung KV ergibt. 
 
- Umgebende Flächen 
 
Eine für das Biotoppotenzial in Hinb lick auf den Biotopverbund relevante 
Funktion (Teillebensraum, Ausbreitungs -, Wanderachse) wird aufgrund der 
an bebaute Fläche bzw. Verkehr sfläche angrenzenden Lage nicht 
beeinträchtigt. 
 
Der Entzug der Fläche als Pflanzenstandort und Tierlebensraum stellt für das 
Gebiet eine geringe Beei nträchtigung dar. Die Beei nträchtigung ist durch 
Maßnahmen und Natur und Landschaft funktional kompensierbar. 
 
Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken 
verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des 
Schutzgutes Tiere und Pflanzen sowie der weiteren Schutzgüter wird in Kap. 
5 „Wechselwirkungen“ vorgenommen. 
 
 
4.6 Schutzgut Landschaft 
 
Einordnung 
 
Das Plangebiet befindet sich im Hauptlandschaftstyp Offenland, welches hier 
schwach differenziert als intensiv genutzte Agrarlandschaft besteht.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 18 
Potenzial der Landschaft: Landschaftsbild, landschaftsgebundene Erholung 
 
Das Offenland südlich der Weiterstädter  Landstraße besitzt aufgrund seiner 
ortsnahen Lage (westliche Wohngebi ete Stadtteil Arheilgen), des 
angrenzenden Waldgebiets un d erlebbaren Wechseln von Landschafts-
elementen, jeweils in fußläufiger Entfernung („Feierabendradius“), eine 
Bedeutung als Fläche für die landschaftsgebundene Erholung. 
 
Art und Qualität des Landschaftsbild s wird von der Art, dem Zustand 
(Authentizität), der Besonderheit und Erlebbarkeit der vorhandenen 
Landschaftselemente bestimmt.  
 
Für das Landschaftsbild wertgebend sind in der Umgebung  der westlich 
angrenzende Waldaußenrand; Baumreihen und Feldgehölze stellen – soweit 
vorhanden –  im Offenland gelegene wertgebende Elemente dar.   
 
Bestehende Nutzungen innerha lb sowie außerhalb eines Gebietes können 
das Landschaftsbild oder sei ne Wahrnehmung grundsätzlich störend 
beeinflussen. 
 
Die Qualität des Potenzials der Landschaft ist eingeschränkt, wenn die 
Störquellen irreversibel sind und unmi ttelbar im Gebiet auftreten oder mit 
ihren Auswirkungen in das  Gebiet eindringen. Der über Sichtbeziehungen, 
Immissionen, etc. aus Wirkungen angr enzender Bebauung, des Straßen-
raums mit seinem Verkehr beeinflusste Teil der Landschaft – hier der Rand-
bereich entlang der Weiterstädter Landstraße – schränkt das Potenzial ein. 
 
 
Bestand 
 
Die Planfläche befindet sich zwischen dem als nördlichste Wegverbindung 
zur Naherholung (selten) begangenen Weg zwischen der Or tslage Arheilgen 
und dem westlich in rund 300 m Entfernung beginnenden Wald. Die 
Örtlichkeit der Planfläche wie au ch der sie querende Weg haben nahezu 
keine Bedeutung für die Naherholung. 
 
 
Bestand, Vorbelastungen 
 
Aufgrund fehlender Gehölzstrukturen (a ls lineare Flurgehölze) besteht vom 
Offenland über die Planfläche hinweg  zur Randbebauung, Gewerbegebiet 
Weiterstädter Landstraße, eine durchgängige Blickbeziehung. Langge-

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 19 
streckte gleichförmige Baukörper des Gewerbegebiets bestimmen die 
Hintergrundkulisse, wobei die Alleebäume in Front der Gebäude nur eine 
punktuelle optische Wirkung entfalten. 
 
Über die hindernisfreie Planfläche dringen in umgekehrter Richtung auch ver-
kehrsbedingte Emissionen von der We iterstädter Landstraße in das Offen-
land hinein. 
 
Fernwirksame optische Störungen stel len die Hochspannu ngsfreileitungen 
und die sie begleitenden Geräusche dar.  An der Planfläche führt in 
südwestlich-nordöstlichem Richtungsverlau f eine Freileitung vorbei. Die im 
Bereich der Planfläche fehlenden Begrünungen sowie der einsehbare 
Straßenraum werden als weitere optische Störungen wahrgenommen. 
 
Im Frühjahr bietet die Planfläche aufgrund der Folienbedeckung einen 
störenden Anblick (fehlende landschaftliche  Authentizität), was selbst aus 
größerer Entfernung auf genommen wird. Akustisch wirkt das schon bei 
leichtem Wind auftretende Flattergeräusch befremdlich. 
 
Aufgrund vielfältiger nutzungsbedingter Störungen hat die Planfläche eine 
geringe Bedeutung für das Schutzgut Landschaft. 
 
 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands 
 
Die an die Weiterstädter Landstraß e grenzende Planfläche scheidet mit 
Realisierung des Vorhabens als Teil des Offenlandes  zwischen B 3 
neu/Bahndamm und Waldrand für die landschaftsgebundene Erholung 
dauerhaft aus.  
 
Das Erholungspotenzial verringert sich  entsprechend um den Anteil der 
Planfläche (ca. 3,5 %) an der gesamten Offenlandfläche. 
 
Das geplante Gebäude wird die Bestands gebäude nördlich der Weiterstädter 
Landstraße um ein Vollgeschoss überra gen. Vor allem jedoch aufgrund 
seiner nach drei Seiten freistehenden Lage erscheint das Gebäude optisch 
exponiert. Der Kontrast besteht zu r umgebenden offenen Landschaft, kaum 
jedoch zu der von vor handenen Bauwerken geprägten Kulisse. Vertikale 
Strukturelemente am geplanten G ebäude wie auch die geplante Höhe 
verstärken diesen Kontrast indes nicht störend.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 20 
Dem gegenüber wird bei geringerer Be trachtungsdistanz die optische 
Wirkung des Gebäudes aufgrund der zur Grundstücksgrenze 
zurückversetzten bzw. in Beziehung auf das Grundstück mittigen Anordnung 
gemindert. Bei Annäherung aus Richtung des Offenlandes werden in die 
Betrachterblicke stets die bis an die Grundstücksgrenze reichenden 
Gehölzstrukturen aufgenommen, die den harmonischen landschaftlichen 
Übergang widerspiegeln. 
 
Die Beeinträchtigung des Erholungs potenzials unter Einbeziehung des 
Landschaftsbildes ist als gering einzustufen, da 
 
 die Planfläche im Bereich niedriger Potenzialqualität unmittelbar an den 
Straßenraum mit dahinter liegendem Gewerbegebiet anschließt, 
 der Anteil der Planfläche an der Offenlandfläche gering ist und 
 die Wegnahme der Planfläche keine Zerschneidung der Offenlandfläche 
zur Folge hat. 
 
Für das Landschaftsbild ergibt sich keine neue Beeinträchtigung bzw. Ver-
schlechterung der schon bestehenden  Beeinträchtigung um eine 
Bewertungsstufe.  
 
 
4.7 Schutzgut Mensch  
 
Immissionsbelastung während des Betriebs 
 
Taucher, Hotel- und Restaurantgäste , Museumsbesucher, Mitarbeiter und 
Lieferanten bedingen ein entsprechendes Kfz- Aufkommen mitsamt typischer 
Emissionen (Lärm, Abgase). Bei durchsch nittlicher Auslastung im Hotel- und 
Tauchbetrieb wird von 600 Kfz/ Tag au szugehen sein. Die Fahrten entfallen 
fast ausschließlich auf die Zeits panne 5 bis 23 Uhr; wobei sich die 
überwiegende Anzahl der Fahrten auf die Zeit spanne 7 bis 20 Uhr 
konzentriert. 
 
Während der Nacht, 22 Uhr bis 6 Uhr, si nd 10-20 % der täglichen Fahrten zu 
erwarten. Die räumlic he Konzentration der Stel lplätze und Zufahrten 
begrenzen den aufkommenden Verkehrslär m auf Teilbereiche angrenzend 
an die Weiterstädter Landstraße. Lärm beeinträchtigungen der Hotelgäste 
werden dadurch in Verbindung mit einer empfohlenen nächtlichen 
Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Privatgrundstück minimiert.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 21 
Die Verteilung des zusätzliche n Verkehrsaufkommens auf die 
Fahrtrichtungen der Weiterstädter Landstraße und im weiteren Verlauf auf 
der B 3 ist schwer abzuschätzen. 
 
Es wird angenommen, dass sich die Zu satzbelastung im Straßennetz wie 
folgt verteilt: 
 
200 zusätzliche Kfz pro Tag befahren di e Weiterstädter Landstraße nach 
Westen in Richtung Weiterstadt / Gräfenhausen / AS Weiterstadt BAB A5 
400 zusätzliche Kfz pro Tag befahren di e Weiterstädter Landstraße nach 
Osten, rund 0,2 km bis zur B 3, hier teilt sich der Zusatzverkehr nach Norden 
in Richtung Wixhausen / Egelsbach / BAB A 661 und nach Süden in Richtung 
Virchowstraße / Frankfurter Straße / DA-Innenstadt bzw. B 42 / AS 
Weiterstadt BAB A5 – in jede Richtung jeweils 200 zusätzliche Kfz pro Tag. 
 
Wohngebiete, mit Ausnahme in der Ortsdurchfahrt Wixhausen, sind 
voraussichtlich nicht von zusätzlichem Verkehrsaufkommen betroffen. 
 
Die nächtliche Zunahme von 20 bis 40 Fahrzeugen (10%-20 % von 200 Kfz) 
bewegt sich innerhalb der üblichen Verkehrsschwankungen. 
 
Immissionsbelastung während des Baus 
 
Baubedingt können weitere Emissionen in Form von Staubentwicklung und 
Erschütterungen auftreten. Letztgenannte Em issionen fallen nicht aus dem 
Rahmen üblicher Auswirkungen, wie sie auch schon bei Bautätigkeiten im 
Gewerbegebiet Weiterstädter Straße auftraten.  
 
Ausgelöst werden die bauzeitlichen Emissionen durch  
 Baubetrieb 
 Lieferverkehr 
 Aushub-, Schachtarbeiten 
 Massenumlagerung, Massentransporte 
 Spundung 
 Pumpenbetrieb 
 Bodenbearbeitung 
 
Aufgrund der Dimension der Baugrube sind jedoch längere Bauzeiten für 
Aushub-, Erdbau- und Gründu ngsarbeiten zu erwarten. Dieses hat eine 
vergleichsweise hohe Intensität an Baumaschineneinsatz und  Anzahl an 
Transportfahrten zur Folge.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 22 
Bewohner von Wohn- und Mischgebiet en sind von Emissionen nicht 
betroffen. Gleiches trifft aufgrund der Entfernung und der Trennung durch die 
Weiterstädter Landstraße auf die Bewohn er bzw. Arbeitsplätze im nördlich 
liegenden Gewerbegebiet zu.  
 
Die Feldflur zwischen Brühlgraben und dem Plangebiet kann in Bezug auf die 
Naherholungsqualität – außerhalb von Feier abenden und Wochenenden 
(sofern kein Baubetrieb stattfindet) – bauzeitlich durch Immissionen 
beeinträchtigt sein. 
 
Zum bauzeitlichen Verkehr ist festzust ellen, dass sich aufgrund vorhandener 
Verkehrsbewegungen im St raßennetz kein signifikantes zusätzliches 
Verkehrsaufkommen ergibt. 
 
Prognose der Entwicklung des Umweltzustands 
 
Das Schutzgut Mensch wird durch die zu erwartenden Immissionen, unter 
den getroffenen Annahmen in sbesondere aus den Quellen des motorisierten 
Verkehrs, nicht beeinträchtigt werden. 
 
Durch den Maschineneinsatz während der zeitlich befristeten Baumaßnahme 
ist im Mittel eine geringe Beeinträchti gung, bei Durchführung bestimmter 
Baumaßnahmen temporär auch Anstieg auf mittelhohe Beeinträchtigungen – 
jeweils in Bezug auf die Erholun gsnutzung des Offenlandbereiches 
(Betroffenheit des Schutzgutes Mensch unter dem Aspekt der 
landschaftsgebundenen Erholung) – zu erwarten. 
 
Siedlungsbereiche sind durch bauzeitliche Immissionen nicht betroffen. 
 
Die Darstellung der Bedeutung eines durch Leckage im Tauchbecken 
verursachten Wasseraustritts und die dabei mögliche Beeinträchtigung des 
Schutzguts Mensch sowie der weiter en Schutzgüter wird in Kap. 5 
„Wechselwirkungen“ vorgenommen.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 23 
5 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN UMWELTBELANGEN 
 
Hier sind insbesondere die zwischen den Schutzgütern Grundwasser, Boden, 
Tiere und Pflanzen, Landschaft und Men sch im Fall des Wasseraustritts 
infolge der Beschädigung des Tauc hbeckens eintretenden Wechselwir-
kungen anzusprechen. 
 
Zur haftungsrechtlichen Sicherung we rden Hotel und Tauchcenter von einer 
geschlossenen wallförmigen Aufsc hüttung umgeben. Der vorgesehene 
umgebende Wall soll die Auswirkungen au f die Schutzgüter außerhalb der 
Planfläche begrenzen, indem im Fall einer Leckage austretendes Wasser 
innerhalb der Umwallung zurückgehalten wird. 
 
Im Fall der Leckage kann es durch austretendes, sich oberflächig 
ausbreitendes und stauendes sowie unter veränderten Druckbedingungen 
befindliches Wasser zu Beschädigungen oder Zerstörungen der Bausubstanz 
und des die Gebäude umgebenden modelli erten und natürlichen Geländes 
einschließlich Aufschüttungen, Hohl räume/Schächte, Erdbauten, etc. 
außerhalb der Planfläche allesamt mit den Folgen veränderter Trag-, 
Standort-, Boden-, Funkti onseigenschaften und we iterer Eigenschaften 
kommen. Auch Teile der Landschaft und des Naturhaushaltes können im Fall 
eines Wasseraustritts betroffen und erheblich beeinträchtigt werden. 
 
Unterspülungen, Massenverlagerungen, etc. können zur Entwurzelung von 
Bäumen und zu Instabilität bis Eins turz von Gebäudetei len, Aufbauten, 
Einrichtungen, etc. führ en. Durch diese und indirekte Folgen können die 
Gesundheit und das Leben von Menschen in  Gefahr geraten. Sachgüter 
können im Fall des Wasseraustritts beschädigt und unbrauc hbar werden. 
Dieses stellt Beeinträchtigungen dar, die erheblich sein können. 
 
Kraft- und Schmierstoffe sowie andere umweltgefährdende Stoffe können im 
Fall des Wasseraustritts in den Boden und in das Grundwasser gelangen und 
zu Beeinträchtigungen führen, die erheblich sein können. 
 
Im Fall des Wasseraustritts kommt es auf der überfluteten Fläche zur 
Versickerung von Wasser und den darin enthalten umweltgefährdenden 
Stoffen (Beeinträchtigung der Schutz güter Boden und Grundwasser). Zu 
einem Vorfluter abgeleitetes/abgepum ptes Wasser führt – wenn keine 
Abscheidung und/oder entsprechende Behandlung des Wassers erfolgt – 
dem Vorfluter umweltgefährdende Stoffe  zu. Diese stellen Beeinträchti-
gungen dar, die für Oberflächengewässe r und die darin l ebenden Tiere und

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 24 
Pflanzen sowie im Fall  der Gewässernutzung fü r weitere Schützgüter 
erheblich sein können. 
 
Der im Umweltbericht mit berücksi chtigte Fall einer Leckage des 
Tauchbeckens mit Wasseraustritt zeigt,  dass für die Schutzgüter erhebliche 
Auswirkungen nicht auszuschließen si nd. Die abschließenden Regelungen 
zur Vermeidung bzw. Minimierung sind im Zuge des weiteren Genehmi-  
gungsverfahrens durch Ausarbeit en der entsprechenden technischen 
Lösungen darzustellen. 
 
 
 
6 EINGRIFFS-AUSGLEICHS-BILANZIERUNG 
 
 
6.1 Vorbemerkungen 
 
Die Bilanzierung des Eingri ffs und des Ausgleichs erfolgt auf der Grundlage 
der Kompensationsverordnung (KV). Dabei wird die Wertliste nach Standard-
Nutzungstypen gem. Anlagen 2 und 3 KV angewandt. 
 
Zusatzbewertungen gem. Nr . 2 Anl. 2 KV sind im Fall mehrerer 
Standardnutzungstypen aufgrund der B eurteilungsgrößen „Sonstige 
Randstörungen“ (Nr. 2.2.4 Anl. 2 KV) und „Besondere örtliche Situation (Nr. 
2.2.5 Anl. 2 KV) relevant. Dazu werden Korrekturzu- und -abschläge – nach 
dem Zustand gestuft – vergeben (Nr. 2.3 Anl. 2 KV). 
 
Da die Grundbewertung nach der Wertliste  im Hinblick auf die bekannte und 
zu erwartende Fauna weder zu einer widersprüchlichen noch unvollständigen 
Bewertung des Eingriffs führt, sind weitere, die Biot ope und deren Arten-
potenziale betreffende Zusatzbewertungen hier nicht erforderlich.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 25 
6.2 Zusammenstellungen zur Bilanzierung 
 
Tab. 1: Ermittlung des Eingriffes in Wertpunkten WP (keine Baumkronenfläche 
vorhanden) 
 
B e s t a n d  
Lfd.
Nr. Nr. KV –  Standard-Nutzungstyp WP/m 2 Anzahl der 
Teilflächen 
Gesamt-
fläche in m2 
WP 
1 02.500 – Hecken, Gebüsch, tlw. m. Ziergehölzen, an 
Siedlungsrand u. Objekten Außenbereich 
27 2 5,2 141
2 9.120.Z – Kurzlebige Ruderalfluren im Kulturland, hier 
sehr artenarm, stark gestörte Verhältnisse 
*15 2 133,0 1.995
3 09.160 – Straßenränder, intensiv gepflegt, artenarm 13 3 100,8 1.310
4 10.530 – Sandweg 6 1 69,0 414
5 10.610.Z – Feldweg, fast bewuchsfrei *15 2 1.423,2 21.349
6 11.191.Z – Spargelacker, folienbedeckt  *14 2 41.208,8 576.926
7 11.225.Z – Rasen vor Hausgrundstück, als Stellplatz 
mit genutzt 
*16 1 239,8 3.836
Summen 12 43.180 
Punkte insgesamt 605.971
 
* Bewertung nach Grundbewertung als Mischbiotoptyp, mit Korrekturzu- und –abschlägen (Zusatzbewertung 
gem. Nr. 2.2.4 und 2.2.5 Anl. 2 KV) 
 
Tab. 2: Ermittlung des Ausgleichs auf der Planfläche (Eingriffsfläche) in 
Wertpunkten WP (mit Baumkronenfläche) 
 
P l a n u n g  
Lfd.
Nr. Nr. KV –  Standard-Nutzungstyp WP/m 2 Anzahl der 
Teilflächen 
Gesamt-
fläche in m2 
WP 
1 02.400.Z – Hecken-/Gebüschpflanzung (heimisch, 
standortgerecht), wie Außenbereich 
*25 4 4.286 107.152
2 02.500 – Hecken-/Gehölzpflanzung (standortfremd, 
Ziergehölze) 
23 2 214 4.924
3 05.250 – Gewässer, wie begradigte und ausgebaute 
Bäche 
23 5 398 9.143
4 05.342 – Kleinspeicher, Teiche 27 2 4.588 123.881
5 05.342.Z – Kleinspeicher, Teiche *32 1 2.172 69.491
6 10.230 – Sandfläche (Strand) 20 1 392 7.835

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 26 
P l a n u n g  
Lfd.
Nr. Nr. KV –  Standard-Nutzungstyp WP/m 2 Anzahl der 
Teilflächen 
Gesamt-
fläche in m2 
WP 
7 10.530 – Schotter-, Kies-, Sandwege, -plätze 6 9 7.079 42.474
8 10.530 – Befestigte Flächen, deren Wasserabfluss 
versickert wird 
6 3 957 5.742
9 10.715 – Dachfläche nicht begrünt, mit 
Regenwasserversickerung 
6 3 9.201 55.206
10 10.720/10.730 – Dachfläche begrünt *16 2 799 12.779
11 11.223 – Garten, gut strukturiert, tlw. extensiv bew. 20 18 13.085 261.700
12 04.100°/04.300° – Einzelbäume, Allee (Einheimisch, 
standortgerecht) 
31 (141 
Bäume) 
(705) 21.855
Summen 57 43.180 
Punkte insgesamt 722.182
 
* Bewertung nach Grundbewertung als Mischbiotoptyp, mit Korrekturzu- und –abschlägen (Zusatzbewertung 
gem. Nr. 2.2.4 und 2.2.5 Anl. 2 KV) 
 
 
Die Differenz von Eingriff und Ausgleich beträgt 116.211 Wertpunkte zugunsten des 
Ausgleichs. 
Der Eingriff gilt somit als ausgeglichen. 
 
 
 
7 IN DER PLANUNG VORGESEHENE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, 
VERMINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN 
 
Schutzgüter Boden, Grundwasser, Klima/Lufthygiene, Biotop/Fauna: 
 
 Bauwerksbegrünung: Rankbepflanzung  aller dafür geeigneten 
Wandflächen insbesondere Stützmauern; flächenhafte Dachbegrünung, 
ggf. Dachgartenanlage der dafür geeigneten Flachdächer 
 
 Ausführung aller Parkflächen und Wege sowie der Zufahrten zu den 
Parkflächen (Ausnahme: Zufahrt zum Andienungsbereich) als 
wasserdurchlässige Flächen  
 
 Dachentwässerung mit Regenwasserzuspeisung zum Brauchwasser, 
Regenwassersammlung in Zisternen

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 27 
 
 Verwendung gebietsheimischer standorttypischer Gehölze 
 
 Anlage strukturreicher Gartenfläc hen naturnah gestaltet, Kultivierung 
naturraumtypischer Pflanzenarten, extensive Pflege 
 
 Förderung der natu rgebundenen Erholung durch  landschaftliche 
Einbindung des Übergangs der Außenanlage in den Außenbereich 
 
 Einbeziehung kulissenbildender Landschaftselemente (Baumreihen, 
Gehölzgruppierungen) zur Minder ung der Wirkung des geplanten 
Gebäudes auf das Landschaftsbild 
 
 
Schutzgut Landschaft 
 
Die Kompensationsmaßnahme „landschaftl iche Einbindung“ folgt in der Art 
und Weise den Zielen des Landschaftsplans Darmstadt. Die Randeingrünung 
mit standortheimischen Gehölzen und Ba umstrukturen tragen zur Erhöhung 
der Landschaftsausstattung im Sinne des Leit bildes bei. Hiervon profitiert die 
erlebbare landschaftliche Authentizität in Verbindung mit der Abschirmung 
von Störungen. Dieses bewirkt die St eigerung des Naherholungswerts des 
Offenlands nördlich des Brühlgrabens bei gleichzeitiger Verringerung der 
Wahrnehmbarkeit des geplanten Gebäudes. 
 
 
 
8 IN BETRACHT KOMMENDE ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICH-
KEITEN, NULLVARIANTE 
 
Wird die Planung für das Tauchcenter  Arheilgen an dem Standort nicht 
realisiert, ist davon auszugehen, dass di e bisherige Nutzung des Gebiets als 
landwirtschaftliche Fläche (Spargelanbau) bestehen bleibt. 
 
Alternative Standorte für das geplante Tauchcenter wurden nicht untersucht. 
Der für das Vorhaben vorgesehene St andort eignet sich aufgrund seiner 
angrenzenden Lage zum Gewerbegebiet und der vorhandenen verkehrlichen 
Erschließung gut für das Vorhaben. 
 
Unter der Prämisse, das Vorhaben in städtebaulicher wie auch in 
landschaftlicher Hinsicht in das bestehende funktionsräumliche Gefüge zu

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 28 
integrieren, sind verschiedene Plan ungsvarianten hinsicht lich der Anzahl, 
Größe und Stellung der Gebäude und deren Gestaltung untersucht worden.  
 
 
 
9 ÜBERWACHUNG / MONITORI NG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 
 
Auswirkungen auf das Schutzgut Grundw asser können in dem vorliegenden 
Umweltbericht nicht abschließend ermittelt und dargelegt werden. 
Gegebenenfalls sind aufgrund der offenen Fragen, die sich aus den weiteren 
Untersuchungen und Beurteilungen ergeben werden, Überwachungen 
notwendig oder sind diese durch ein Monitoring zu beantworten. 
 
Für die anderen Schutzgüter sind kein e erheblichen Auswirkungen auf Natur 
und Landschaft zu erwarten, sodass für di ese auf das Monitoring verzichtet 
werden kann. 
 
Es soll jedoch darauf hingewies en werden, entsprechende Bemühungen 
aufzuwenden, um die im Fall eines durch Leckage verursachten 
Wasseraustritts möglichen Folgen für die Schutzgüter unschädlich verlaufen 
zu lassen bzw. um Art und Erheblichkeit von Beeinträchtigungen bei 
Wasseraustritt erkennen zu können. Da zu sind die baulichen und sonstigen 
technischen sowie betriebliche n Ursachen und Zusammenhänge, die 
Beeinträchtigungen der Schutzgüter be wirken können, vollständig zu erf-
assen und die entsprechenden gegens teuernden Maßnahmen im Zuge der 
Planungen einzubringen. 
 
 
 
10 ALLGEMEINVERSTÄNDLIC HE ZUSAMMENFASSUNG 
 
Das Plangebiet befindet sich in Arheilgen an der Weiterstädter Landstraße, in 
südlich anschließender Lage an das bestehende Gewerbegebiet 
Weiterstädter Straße. 
 
Die Errichtung eines Hotels mit Tauchbec ken erfolgt auf einer rund 4,3 ha 
großen Fläche. Davon verbleiben 3,15 ha  als Freifläche, die landschaftlich 
mit standortheimischen Gehölzen, Gewäss ern, Gartenflächen und Biotopen 
angelegt und dabei teilweise parkartig, teilweise naturnah gestaltet wird. 
 
Gegenwärtig wird das Gebiet intensiv  landwirtschaftlich für den Anbau von 
Spargel, im Frühjahr auch unter Folie, genutzt.

Umweltbericht: Bebauungsplan Stadt Darmstadt A 41 Tauchcenter Arheilgen 29 
 
Die landschaftliche Einbindung in das weiter südlich auch in dem zur 
Naherholung teilweise genutzten Offenlandgebiet erfolgt nach den fachlichen 
Vorgaben gemäß Landschaftsplan Da rmstadt. So werden die Auf-
schüttungen wie auch die Hochbauten im  späteren Landschaftsbild wenig 
auffällig in Erscheinung treten. 
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die beabsichtigte Planung in Bezug 
auf das Landschaftsbild wie auch auf  Biotopfunktionen integriert werden 
kann. In der Gesamtsicht ergibt sich durch das Vorhaben „Tauchcenter 
Arheilgen“ eine geringe bis mittlere B eeinträchtigung der Schutzgüter wie in 
den Kapiteln 4.1 bis 4.7 dargestellt wi rd. Durch drei Fachgutachten wird 
belegt, dass die Auswirkungen auf das  Schutzgut Grundwasser ebenfalls 
nicht erheblich sind. Durch techni sche Bauverfahren kann sichergestellt 
werden, dass Grundwasserströme nicht beeinträchtigt werden. Die dafür 
geeigneten fachlichen Lösungen sind dazu im Zuge der technischen Planung 
zu erarbeiten und in weiteren Genehmigungsverfahren vorzulegen. 
 
Bei der naturschutzfachlichen Eingriffs -Ausgleichsregelung ergibt sich nach 
Umsetzung der die vielfältigen Au sgleichs- und Gestaltungsanforderungen 
berücksichtigenden Maßnahmen ein Kompensationsüberschuss von 116.211 
Wertpunkten gemäß KV. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt 
ausschließlich innerhalb der Eingriffsfläche (Planfläche). 
 
Der im Umweltbericht mit berücksich tigte Fall einer Leckage des Tauch-
beckens mit Wasseraustritt zeigt, das s für die Schutzgüter erhebliche 
Auswirkungen nicht auszuschließen sind. Auch hierfür sind die 
abschließenden Regelun gen im weiteren G enehmigungsverfahren 
vorzunehmen. 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin

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2814 Zeichen

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75

Index: 23.02.2011
Änderung: Änderungen Dach
Bearbeiter: fg
Index: 31.05.2011
Änderung: Änderungen Eingangsgebäude Achse A, Gebäudehöhe
Bearbeiter: fg
Alle in der Planung enthaltenen Masse und Abmessungen sind
Foo eigenverantwortlich zu prüfen. Sie spiegeln den ak n Stand der
wo, Planung wider. Anforderungen der einzelnen Fachplaner, insbesondere der
LI Tragwerksplanung können die Planung noch massgeblich beeinflussen.
Sämtliche in diesen Planunterlagen enthaltenen Informationen sind
geistiges Eigentum von Hans und Arnd Kutschera. Jede Vervielfältigung
und Veröffentlichung ohne Einwilligung ist auch auszugsweise untersagt.

Grundstücksgrenze
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Geländeschnitte 1-9 im Maßstab 1:200

PROJEKT: Tauchcenter

Quelle: CityGuide - Digital Mapping System

seschreisunc: Lageplan
Maßstab: 1 500

Planstand: 08.08.2012
Projektidee und Hans und Arnd Kutschera
Projektplanung:

Seiterswiesenweg 3
64287 Darmstadt

06151 717468

Zeichnerische formhouse GmbH
Umsetzung Platz der Deutschen Einheit 21
der Planung: 64295 Darmstadt

Tel.: 06151 9069770

Index: 24.06.2010

Änderung: Aussenterrassen
Bearbeiter: fg

Index: 02.07.2010

Änderung: Änderungen im Brandschutz
Bearbeiter: rs

Index: 05.07.2010

Änderung: Änderungen im Brandschutz (Fluchttreppenhaus Tauchereingang)
Bearbeiter: rs

anlage 1

31600 Zeichen

Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen - 
Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 1 
 
 
  Nr. Vorgebrachte  Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm-
stadt (Schreiben vom 15.03.2010 und 22.09.2010): 
  
  
Aus regionalplanerischer Sicht  wird auf die Stellungnahme vom 
26.02.2009 verwiesen, die unverändert Gültigkeit hat. 
 
Zur ersten Entwurfsfassung sind zwar Änderungen dahingehend zu kons-
tatieren, dass der Bebauungsplanbereich  i n  ö s t l i c h e  R i c h t u n g  u m  d r e i  
weitere Flurstücke (83-85) erweitert wurde, dass die Bettenkapazität 
innerhalb des im Tauchcenter integrie rten Hotels deutlich erhöht wurde 
(statt 150 nunmehr 250 geplante Doppelzimmer), dass nordöstlich des 
Tauchcenters ein zusätzliches Hotelgebäude mit weiteren ca. 70 Dop-
pelzimmern entstehen und sich westlich an das Tauchcenter ein Service-
Technik-Stellplatzbereich anschließen soll. 
 
Durch diese im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes neu ge-
planten baulichen Anlagen wird der im Regionalplan Südhessen als Re-
gionaler Grünzug ausgewiesene südliche Teil des Planbereichs nicht 
zusätzlich tangiert. Dieser bleibt unverändert überwiegend Grün- und 
Freifläche. 
 
Aus Sicht der Landwirtschaft ergeben sich ebenfalls keine neuen Sach-
verhalte, die eine Änderung der St ellungnahme zum Erstentwurf begrün-
den würden. Insofern wird auf die Stellungnahme vom 26.02.2009 ver-
wiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird 
wie folgt Stellung genommen: 
 
  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auch nach der Änderung der 
Planung im Vergleich zur im Rahme n der frühzeitigen Behördenbe-
teiligung vorgelegten Unterlagen die regionalplanerische Stellung-
nahme weiterhin bestehen bleibt. 
 
Die Flächen zur Errichtung baulic her Anlagen befinden sich im 
Norden des Plangeltungsbereichs. Der als Regionaler Grünzug aus-
gewiesene südliche Teil des Planbereichs bleibt in seiner Funktion 
erhalten. Deshalb werden regionalplanerische Bedenken aus-
nahmsweise zurückgestellt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hinsichtlich der Belange der Landwi rtschaft wurde in der frühzeiti-
gen Behördenbeteiligung auf die Stellungnahme des Landkreises 
Darmstadt-Dieburg, Hauptabteilung Ländlicher Raum verwiesen. 
Von der Behörde ist in diesem Beteiligungsverfahren keine Stel-
lungnahme eingegangen. 
Im vorangegangenen Verfahren wurde auf die Interessen der Grund-
stückseigentümer an der Umnutz ung, die einvernehmliche Rege-
lung mit den bewirtschaftenden Landwirten, die Schaffung des 
Ausgleichs innerhalb des Plangebietes und die Aufwertung der ins-
gesamt intensiv landwirtschaftlich genutzten Geländes verwiesen. 
 
 
 
 
Anlage 1

Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen - 
Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 2 
 
 
  Nr. Vorgebrachte  Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Oberflächengewässer (Abflussregelung /Hochwasserschutz/Hydrologie) 
 
Die Versickerung bzw. Verwertung des auf den befestigten Flächen anfal-
lenden Niederschlagswassers ist au fgrund der zeitwe ise oberflächenna-
hen Grundwasserstände (in Nassperioden bis zu 1-2 m unter GOK) nicht 
möglich. 
 
Daher muss nachgewiesen werden, wie der durch die geplante Bebauung 
bedingte höhere Abfluss bei Nieder schlag abgeführt werden soll. Bei 
Einleitung in einen Vorfluter (durch Kläranlagen/ Regenentlastun-
gen/Trennkanalisation) ist dessen Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die 
Bauleitplanung ist entsprechend zu überarbeiten.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Um beurteilen zu können, ob es sich bei der unter Punkt 4.3 der Be-
gründung angeführten geplanten Teichanlage mit Bachlauf um die 
Schaffung eines Gewässers handelt, für die eine separate wasserrechtli-
che Genehmigung zu beantragen wäre, sind entsprechende Detailpläne 
mit ausführlichem Erläuterungsbericht vorzulegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das auf den Gehwegen in den Freibereichen anfallende Nieder-
schlagswasser versickert in den offenen Fugen oder in den Randbe-
reichen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die zu ver-
sickernde Menge auf den nicht überbauten Grundstücksflächen 
nicht wesentlich von der derzeitig auf der landwirtschaftlich bewirt-
schafteten Fläche anfallenden Menge unterscheidet. 
 
Das auf den unbegrünten Dächern anfallende Niederschlagswasser 
soll gesammelt werden und für de n Betrieb der Anlage (Nachfüllen 
von im Tauchbecken verdunstetem  Wasser, Brauchwasser im Ho-
tel) zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Speicherkapazität 
wird im Rahmen der Baumaßnahme hergestellt werden. 
Das Niederschlagswasser der Stel lplätze soll einer kontrollierten 
Versickerung zugeführt werden. Eine abschließende Klärung und 
Beschreibung der Anlage wird in  dem Antrag für das wasserrechtli-
che Genehmigungsverfahren bei der unteren Wasserbehörde der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgen. Es wird auf die Festset-
zungen Ziff. I 5.1 und 5.2 (jetzt I. 6.1 und 6.2) im Bebauungsplan-
entwurf verwiesen. 
 
Es handelt sich um einen nach oben offenen Behälter zum Auffan-
gen und Sammeln von Oberflächen/Niederschlagswasser, das im 
Sinne einer Gartengestaltung umgepumpt wird, um als Bachlauf 
dem Teich wieder zugeführt zu werden. Die Anlage des Teichs wird 
nach Rücksprache mit der untere n Wasserbehörde der Stadt recht-
lich nicht als die Herstellung eines Gewässers angesehen, da kein 
Grundwasseranschluss vorgesehen ist. Vielmehr soll durch die ein-
zubringende Abdichtung die Verbindung mit grundwasserführenden 
Schichten verhindert werden. Antrag und Genehmigung sind des-
halb nicht erforderlich. 
(siehe Vermerk vom 19.05.2010)

Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen - 
Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 3 
 
 
  Nr. Vorgebrachte  Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Bodenschutz  
 
Die erforderlichen Hinweise und Nebenbestimmungen zum Thema „Alt-
lasten“ sind im Bebauungsplan enthalten. Weitere Anmerkungen werden 
derzeit nicht vorgebracht. 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung)
 
 
Zur Klärung der Machbarkeit des Vorhabens wurde im Vorfeld ein hydro-
geologisches Gutachten erstellt sowie in enger Absprache mit dem Hes-
sischen Landesamt für Umwelt und Geologie die Erkundung des Unter-
grundes durchgeführt. Im Ergebnis bestehen aus wasserwirtschaftlicher 
und hydrogeologischer Sicht gegen das Vorhaben keine Bedenken. 
 
Im Rahmen der Baugenehmigung ist rechtzeitig eine detaillierte Ab-
stimmung zur Beachtung weiterer hydrogeologischer Gegebenheiten mit 
dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie und dem Regie-
rungspräsidium Darmstadt, Abt. IV/Da 41.1 abzustimmen. 
 
 
 
Aufgrund der zeitweise oberflächennahen Grundwasserstände (in Nass-
perioden bis zu 1-2 m unter GOK) ist das Gebiet nicht geeignet zur Ver-
sickerung von Niederschlagswasser. 
 
Die in Text und Planunterlagen erwähnte Teichanlage ist aufgrund der 
fehlenden Detailangaben nicht absch ließend zu beurteilen. Falls auf-
grund der Tiefenausdehnung ein Eing riff in das Grundwasser vorliegt, 
handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung nach § 9 
WHG Abs.2 Nr. 2. Ob es sich überdies um eine Abwasserbehandlungsan-
lage handelt, ist von der zuständigen Fachbehörde zu beurteilen.  
 
 
 
 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Angaben 
zum Thema „Altlasten“ im Plan enthalten sind. 
 
 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, da ss aufgrund der – teilweise in 
enger Abstimmung mit dem Hessisch en Landesamt für Geologie -  
erstellten Gutachten aus wasserwirtschaftlicher und hydrogeologi-
scher Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Baugeneh-
migung weitere Abstimmungen mit den Hessischen Landesamt für 
Geologie und dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. IV/Da 
41.1 erforderlich sein werden. Am 22.04.2010 hat bereits ein Ge-
spräch über die weiteren Verfahre nsschritte stattgefunden. (siehe 
Vermerk vom 26.04.2010) 
 
Die oberflächennahen Grundwasse rstände werden zur Kenntnis 
genommen. Hinsichtlich des Umga ngs mit anfallendem Nieder-
schlagswasser wird auf obige Ausführungen verwiesen. 
 
Als zuständige Behörde für die Anlage des Teichs wurde zwischen-
zeitlich von der oberen Wasserbehörde beim RP die untere Wasser-
behörde der Stadt Darmstadt benannt. 
Die Teichanlage soll so hergestellt werden, dass ein Eingriff in das 
Grundwasser ausgeschlossen werden kann. Es wird eine Folie ein-
gezogen, die die Vermischung von eingeleitetem Oberflächenwasser 
mit anstehendem Grundwasser verhindert. 
Die Anlage des Teichs wird deshalb nach Rücksprache mit der un-
teren Wasserbehörde der Stadt rechtlich nicht als die Herstellung 
eines Gewässers angesehen. Antrag und Genehmigung sind des-

Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen - 
Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 4 
 
 
  Nr. Vorgebrachte  Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
 
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen  muss zum jetzigen Zeitpunkt die 
Abwasserbeseitigung als nicht gesi chert angesehen werden. Im Bebau-
ungsplan sind keinerlei Aussagen über den Anfall und die Entsorgung 
der anfallenden Abwässer gemacht worden. Eine fachliche Beurteilung 
ist somit nicht möglich. Eine Überarbeitung und Ergänzung der Unterla-
gen ist erforderlich. 
 
Immissionsschutz 
 
Eine abschließende Stellungnahme kann anhand der vorgelegten Unter-
lagen noch nicht abgegeben werden. 
In der Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 vom 26. Februar 2009 wurde dar-
auf hingewiesen, dass zur Beurteilung möglicher Geräuschimmissionen, 
insbesondere der Emissionen des Parkplatzes sowie der gesamten übri-
gen Anlage (einschl. sämtlicher Anlagentechnik) die Erstellung einer 
Schallimmissionsprognose erforderlich sei. In der Begründung zum Plan 
und in dem Umweltbericht finden si ch nunmehr lediglich Vermutungen 
und Schätzungen, aber keine belast baren Zahlen. Eine sachgerechte 
Beurteilung der Angelegenheit ist damit nicht möglich. 
Zur Beurteilung möglicher Geräusch immissionen, insbesondere der 
Emissionen des Parkplatzes sowie der gesamten übrigen Anlage 
(einschl. sämtlicher Anlagentechnik) ist daher, nach wie vor, die Erstel-
lung einer Schallimmissionsprognose erforderlich. Zu untersuchen sind 
darin mögliche Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen. 
 
 
halb nicht erforderlich.
 
In den Teich wir nur Niederschlagswasser eingeleitet. 
Die Reinigung des Wassers im Tauchbecken erfolgt durch Sandfil-
ter, die im Hauptgebäude unterg ebracht werden, sowie durch An-
reicherung von Sauerstoff. Andere Abwässer werden der Kanalisati-
on zugeleitet. 
 
 
 
In der Weiterstädter Straße ist ein Sammler vorhanden, über den 
die Abwässer, die weder für die Wi ederverwendung geeignet sind, 
noch versickert werden können, der städtischen Kläranlage zuge-
führt werden. 
Die konkrete Entwässerungsplanung  erfolgt im Rahmen der Erstel-
lung der Baugenehmigungsunterla gen und der wasserrechtlichen 
Anträge. 
 
 
Im Rahmen der Erstellung der Planunterlagen für das Baugeneh-
migungsverfahren wurde eine Geräuschimmissionsuntersuchung 
von dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der 
IHK Potsdam, Herrn Jens-Hermann Ritter durchgeführt. Der Bericht 
vom 28. Juni 2010 liegt der Stadt vor und wurde als Kopie dem 
Regierungspräsidium zur fachlichen Bewertung zugeleitet. 
Er stellt zusammenfassend fest, dass aufgrund des Parkplatzver-
kehrs und der LKW-Anlieferungen sowohl hinsichtlich der nächstge-
legenen Wohnnutzung als auch in der gewerblichen Nachbarschaft 
die jeweils maßgeblichen Immissionsrichtwerte eingehalten wer-
den. 
 
Die Anlagentechnik ist im Gebäude integriert. Es liegt im Interesse 
des Vorhabenträgers, die Emissionen auf ein Maß zu reduzieren, 
das eine Beeinträchtigung der Hotelnutzung ausschließt.  
Deshalb sind Schallschutzmaßnahmen für die haustechnischen 
Anlagen vorgesehen. Auch für sie sind Richtwerte an den Grund-

Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen - 
Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 5 
 
 
  Nr. Vorgebrachte  Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Am 22.09.2010 wird In Ergänzung der Stellungnahme vom 13.03.2010 
festgestellt, dass seitens des Immissionschutzes keine Bedenken gegen 
das Vorhaben bestehen. 
 
Zur Beurteilung möglicher Geräusch immissionen, insbesondere der 
Emissionen des Parkplatzes sowie der gesamten übrigen Anlage 
(einschl. sämtlicher Anlagentechnik) wurde eine Schallimmissionsprog-
nose erstellt. 
 
Daraus ergibt sich, dass die maximal zulässigen Immissionsrichtwerte 
durch die geplante Nutzung nicht überschritten werden, sofern die in 
dem Gutachten beschriebenen Scha llschutzmaßnahmen beachtet wer-
den. Auf die Umsetzung der Maßnahmen und die Begleitung der weite-
ren Planung durch einen Akustiker im Rahmen der weiteren Bauausfüh-
rung ist zu achten. 
 
stücksgrenzen definiert, deren Einhaltung durch einen Akustiker zu 
begleiten ist. 
 
Insgesamt sind die Lärmemissi onen der neu hinzukommenden 
Nutzungen als untergeordnet anzu sehen. Von den angrenzenden 
Nutzungen Straße und Schiene geht erheblicher Verkehrslärm aus. 
Im angrenzenden Gewerbegebiet sind vergleichbare Emissionen 
üblich. Der Plangeltungsbereich liegt innerhalb der Siedlungsbe-
schränkungszone des Flughafens Rhein-Main. Die dauerhafte Un-
terbringung von Personen ist dort weder zulässig noch vorgesehen. 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Ergebnisse der vorgeleg-
ten Schallimmissionsprognose von der zuständigen Stelle des Re-
gierungspräsidiums geteilt werden. Auf die Beachtung der Umset-
zung der vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen und die weitere 
Begleitung der Planung durch ei nen Akustiker wird der Vorha-
benträger auch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hin-
gewiesen. 
1.2 HSE Technik GmbH & Co. KG,  Postfach 10 11 42, 64211 Darmstadt 
(Schreiben vom 15.03.2010): 
  
  
Es wird auf die Stellungnahme vo m 30.01.2009 zum Vorentwurf verwie-
sen. Die dort erwähnten Sachverhalte  sind unverändert zu berücksichti-
gen:

Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen - 
Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 6 
 
 
  Nr. Vorgebrachte  Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
Sparten Strom, Gas und Wasser: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel des VNB 
bzw. der HSE AG. Bei einer Entwidmu ng der Wegeparzellen sind die Be-
triebsmittel dinglich zu sichern. No twendige Leitungsumlegungen gehen 
zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Verträgen gere-
gelt und sind rechtzeitig entsprechend abzusprechen. 
 
Hinsichtlich der geplanten Anpfla nzungsmaßnahmen im Bereich der 
Leitungstrasse ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 
und den technischen Rich tlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 
m zu den HSE-Versorgungsleitungen  aufweisen müssen. Wird dieser 
Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen 
zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementsprechend zu ver-
schieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich der HSE-Betriebsmittel sind 
deshalb vorher entsprechend abzustimmen. Es wird beantragt, Leitungs- 
bzw. Baumschutzmaßnahmen in den planungsrechtlichen Festsetzungen 
zum Bebauungsplan aufzunehmen.  
 
 
 
 
 
 
 
Sparte Strom: 
 
Wegen des zu erwartenden erhöhten  Leistungsbedarfs der geplanten 
Anlage wird davon ausgegangen, dass  der Bau einer oder mehrerer zu-
sätzlicher Trafo-Stationen erforderlich wird. 
 
 
 
 
 
 
Gemäß einem von der HSE am 15.0 7.2008 zur Verfügung gestell-
ten Planausschnitt Gas und Wasser-Bestand sowie einer schriftli-
chen Aussage des städtischen Eigenbetriebs Immobilienmanage-
ment Darmstadt sind lediglich parallel der Weiterstädter Straße 
Leitungen verlegt. Ihre Verlegung wird aufgrund der Planung nicht 
erforderlich. 
Ergänzend wurde am 07.07.2009 bei der Planauskunft der HSE 
nach Leitungen im Geltungsbereic h nachgefragt. Auch aus den am 
13.07.2009 übermittelten Unterlagen sind keine Leitungen im Gel-
tungsbereich ersichtlich. Eine Gasleitung verläuft jedoch unmittel-
bar auf der Grundstücksgrenze/Geltungsbereichsgrenze, beginnend 
gegenüber der Liegenschaft Guerickeweg 7 nach Osten. Ihr Schutz-
streifen liegt deshalb mit seiner halben Breite von 5 m im Gel-
tungsbereich des vorhabenbezo genen Bebauungsplans. Geplante 
Anpflanzungen halten den geford erten Mindestabstand ein. Die 
Baumreihe längs der Weiterstädter Landstraße ist im Abstand von 
3,5 m von der Grundstücksgrenze fe stgesetzt (siehe auch Begrün-
dung zum Bebauungsplan, Teil A, Seite 7). Ein Erfordernis zur pla-
nungsrechtlichen Festsetzung von Schutzmaßnahmen wird deshalb 
nicht gesehen. 
Es wurde jedoch der Hinweis Nr. 4 hinsichtlich der Gasleitung und 
des Schutzstreifens in den Plan aufgenommen. 
 
 
 
Der Bedarf wird im Rahmen der Objektplanung zu klären sein. Er-
forderliche Trafostationen können als Nebenanlagen im Plangebiet 
untergebracht werden.

Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen - 
Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 7 
 
 
  Nr. Vorgebrachte  Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.3 DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt,  Camberger 
Straße 10, 60327 Frankfurt am Main (Schreiben vom 16.03.2010): 
  
  
Auf die durch den Eisenbahnbetrieb und durch die Arbeiten zur Erhal-
tung der Bahnanlagen der DB-Strecke  Frankfurt am Main - Heidelberg 
entstehenden Immissionen (insbesond ere. Luft- und Körperschall, Er-
schütterungen usw.) wird hingewiesen. 
 
  
Der Hinweis auf die Vorbelastungen des Plangebietes durch die DB-
Anlagen wird zur Kenntnis genomme n. Im Verfahren zur Änderung 
des Flächennutzungsplans wird das Gebiet als Gewerbefläche aus-
gewiesen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine gewerbliche 
Nutzung. 
Die Einwirkungen durch die DB-Anlagen sind denen auf das nörd-
lich gelegene Gewerbegebiet vergleichbar. 
 
1.4 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Eschollbrücker Straße12, 
64283 Darmstadt (Schreiben vom 17.03.2010): 
  
  
Es wird darauf hingewiesen, dass bei evtl. geplanten Baumpflanzungen 
wie z. B. im Bereich „Weiterstädter  Straße“ angedeutet, ein evtl. not-
wendiger Wurzelschutz (s. Vorgaben und Richtlinien wie DIN 189209) zu 
Lasten des Verursachers der Anpflanzungen geht. 
 
  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund  des Schrei-
bens und der vorliegenden Unte rlagen sind keine Anlagen der 
Deutschen Telekom im Plangebiet vorhanden. 
 
1.5 Sechs Naturschutzverbände, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. 
Helmut Wolf, Pommernstraße 13, 64297 Darmstadt (Schreiben vom 
24.03.2010): 
  
  
Es fehlen Aussagen über den Bedarf , der dem Projekt zugrunde liegt, 
und über die Abwägung, ob dem A llgemeinwohl durch das Tauchcenter 
genutzt oder geschadet wird. Immerhin wird bei den Ausmaßen der Pla-
nung wieder ein beträchtliches Stüc k Boden, auch wenn es im Augen-
blick „nur“ landwirtschaftlich ge nutzt wird, unwiederbringlich ver-
braucht. 
 
Es ist zu bedenken, dass für die Planung der gültige Bebauungsplan und 
der Flächennutzungsplan geändert werden müssen: gravierende Eingriffe 
in eine sinnvolle Stadtplanung, di e nur dann geändert werden sollte, 
wenn allgemein anerkannter Bedarf besteht. 
 
  
Die Errichtung des Tauchcenters mit Unterwassermuseum beschert 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Alleinstellungsmerkmal über 
die Bundesrepublik hinaus. Die zentrale Lage sowie die optimale 
Anbindung durch eine Vielfalt der Verkehrsmittel ermöglicht die 
Nutzung der Einrichtung aus eine m weiträumigen Einzugsbereich. 
Sowohl für Tagesgäste als auch für Gäste der Hotels unterschiedli-
cher Kategorien wird ein vielfältiges, abwechslungsreiches und att-
raktives Angebot geschaffen. Es sichert die Bedeutung des Ober-
zentrums Darmstadt als Standort für hochwertige Einrichtungen im 
wissenschaftlichen, kulturellen und sportlichen Bereich von überre-
gionaler Bedeutung.

Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen - 
Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 8 
 
 
  Nr. Vorgebrachte  Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
4,3 Hektar „wertvollen Ackerlandes, bestens geeignet für Sonderkultu-
ren“, davon 1,5 Hektar in einem Regi onalen Grünzug für ein nicht privi-
legiertes Vorhaben im Außenbereich  mit erheblichen Risiken für den 
Grundwasserschutz in der Bauphase durch mögliche Baufehler und un-
genügende Vorsorge entspricht nicht einer nachhaltigen Stadtentwick-
lung mit Ressourcenschonung und wird daher von den genannten Ver-
bänden abgelehnt. 
 
Der Schutz des Bodens steht dabei für die Verbände im Mittelpunkt der 
Betrachtung. Eine Überführung der intensiv konventionell landwirtschaft-
lich genutzten Flächen in eine umweltverträglichere Bewirtschaftung auf 
der Planungsfläche und in angrenzenden Bereichen ist wesentlich leich-
ter - und durch Pachtverträge regelbar - als ein möglicher Rückbau falls 
das Bauvorhaben sich als ökonomisch  nicht rentabel erweist. Der Ein-
griff in den Naturhaushalt wäre ein bleibender Schaden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Falls den grundsätzlichen Bedenken der Verbände gegen das Vorhaben 
nicht gefolgt wird, so bitten wir, folgende Anregungen umzusetzen: 
 
Die Planung erstreckt sich über 4,3 ha Ackerstandort. Zu überprüfen ist 
die Aussage, dass sämtliche Eingriffe in Natur und Landschaft durch die 
Gestaltung des Außenbereiches in der Bilanz ausgeglichen sind. 
 
Angeregt wird, dass ein Teil des Ausgleichs als „Trittsteine“ zur übrigen 
Feldflur und Verbindung von wenige n Strukturelementen im angrenzen-
den Gelände bis zum Waldbereich ge schaffen wird. Wenige Monate des 
Die Nachfrage nach Hotelkapazitäten ist in der Region vorhanden. 
Das Tauchbecken bietet auch für Rettungsdienste wie z.B. THW 
und Feuerwehr Übungsmöglichkeiten unter weitgehend authenti-
schen Bedingungen. 
 
Die Wertschöpfung der Fläche wird die der landwirtschaftlichen 
Nutzung übersteigen. Für die Be wirtschaftung des Tauchcenters 
und die Pflege der Außenanlagen ist die Beschäftigung von ca. 15 
bis 20 Angestellten vorgesehen. Hotel- und Restaurantbetrieb 
schaffen ca. 80 Arbeitsplätze. 
 
Die Funktion des Regionalen Grünzugs wird nicht beeinträchtigt 
(siehe hierzu auch die Stellungnahme Nr. 1.1 des Regierungspräsi-
diums. 
 
Die bisher im Plangebiet praktizierte Landbewirtschaftung bedarf 
lt. Leitbildkarte Landschaft/Erholung im städtischen Landschafts-
plan der Extensivierung durch an Boden und Wasser angepasste 
Bewirtschaftung, Erhöhung des Gr ünlandanteils, Anlage linearer 
Vernetzungsbiotope und Trittsteine sowie die Verbesserung der 
Erlebnisqualität durch naturnahe Landschaftselemente. Durch die 
Planung der Freibereiche werden diese Ziele verfolgt. Die Erho-
lungsqualität sowie die Vielfalt an Lebensräumen für Pflanzen und 
Tiere werden erhöht.  
 
 
 
 
Die Bilanzierung des Eingriffs und des Ausgleichs erfolgte auf der 
Grundlage der Kompensationsverordnung und ist in der Begrün-
dung (Teil B, Umweltbericht) nachvollziehbar dargestellt. 
 
Über das an das Plangebiet angrenzende Gelände kann der Inves-
tor nicht verfügen. Der Eingriff wird - entsprechend den Forderun-
gen der Interessensvertreter der Landwirtschaft - im Geltungsbe-

Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen - 
Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 9 
 
 
  Nr. Vorgebrachte  Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Brachliegens einer Teilfläche des Plangebietes bewirkten, dass neben 
Feldhasen und Fasanen auch Greifvögel Nahrung finden. 
 
Die Verbände regen daher dringend an, einen Heckenzug entlang des 
südlichen Weges an der Grenze des Baugrundstücks in westliche Rich-
tung zum bestehenden Nord-Süd-Verbindungsweg bis zum Waldrand 
weiterzuführen, um dort an den Heckenzug anzuschließen. Elemente für 
beispielsweise Eidechsen und Vöge l wie Totholzhaufen und -stämme 
können dabei integriert werden. Die Leitfunktion des Nord-Süd-Weges 
kann durch ergänzende Pflanzungen verstärkt werden. 
 
Eine weitere wichtige Maßnahme im Umfeld der Bauanlage wäre, die 
Stützung der immer noch vorhandene n Population der Knoblauchkröte. 
Die einzige Chance dieses nach FFH -Anhang IV geschützten Krötenfro-
sches zur Vermehrung ist z. Z. das Nutzen des Brühlgrabens in Nassjah-
ren zum Ablaichen. Erforderlich und im Zuge der Planung möglich wäre, 
auf einem ca. 1.200 Meter vom Plangebiet entfernt liegenden städti-
schen Grundstück in der Waldbuch t (südlich Hurenbornweg, nördlich 
Schöne-Baum-Schneise, östlich Sensfelder Weg) einen ehemals beste-
henden Teich fachgerecht und dauerhaft zu sanieren – das heißt, neu zu 
bauen. Was im Verhältnis zu den großflächigen Wasserbaulichkeiten der 
Planung „eine Kleinigkeit“ wäre, die aber der seltenen Art von überaus 
großem Nutzen sein würde. Auch andere Amphibien des Gebietes wür-
den den Teich nutzen. 
 
Auf dem Plangelände selbst soll ein gr oßer Teich angelegt werden. Hier-
bei sollte die Teichzugänglichkeit für im Gebiet vorhandene Amphibien 
wie die Erdkröte (die Wanderungen von mehr als 4 km unternimmt) ge-
wahrt bleiben. Er kann dann auch als zusätzliches Gewässer angenom-
men werden. Hierbei sollte eine Abschirmung (in die Gestaltung integ-
rierbarer Krötenschutzzaun, der auch Igeln zu Gute käme), gegen den 
Stellplatzverkehr vorgenommen werden. In den Teich sollten keine Zier-
fische eingesetzt werden, um die Eignung als potentielles Amphibienge-
wässer und auch als Trittstein für Libellen und andere Wasserbewohner 
zu wahren. In Frage kämen als heim ische Fische Moderlieschen oder 
reich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ausgeglichen. 
 
 
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ihre Umsetzung ist 
nachvollziehbar und wünschenswert, jedoch nicht Gegenstand die-
ses Planverfahrens. 
 
 
 
 
 
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ihre Umsetzung ist 
nachvollziehbar und wünschenswert, jedoch nicht Gegenstand die-
ses Planverfahrens. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Ihre Umsetzung ist 
nachvollziehbar und wünschenswert, jedoch nicht Gegenstand die-
ses Planverfahrens. 
Sie wird dem Vorhabenträger zwecks Überprüfung der Vereinbar-
keit mit der vorgesehenen Funktion des Teichs zur Kenntnis gege-
ben.

Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen - 
Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 10 
 
 
  Nr. Vorgebrachte  Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Bitterlinge in Verbindung mit der Te ichmuschel (heimische Züchtungen 
nehmen). 
 
Die Zaunbegrünung sollte wie im Plan vorgeschlagen mit heimischen 
standortgerechten Gehölzen bewerkstelligt werden, eine Hecke mit 
Bäumen, die auch blühen darf, das heißt nicht zu stark geschnitten wer-
den sollte. 
 
Feuerdorn wäre aus der Pflanzvorschlagsliste ebenso wie Gelber Hartrie-
gel zu streichen. Vermisst wird beispielsweise die Kornelkirsche, der Ein- 
bzw. Zweigrifflige Weißdorn, Heckenkirsche und der Schwarze bzw. Rote 
Holunder sowie die Salweide sowie Obstbaumhochstämme als Kultur- 
oder Wildform und auch Beerensträ ucher. Möglich wären auch Rank- 
und Kletterpflanzen wie Efeu oder Geisblattgewächse oder auch ungefüll-
te Kletterrosen. 
 
Bei der Zierbepflanzung wäre zu be achten, um den größtmöglichen Nut-
zen für Tiere zu erbringen, keine gefüllten Sorten zu nehmen, auf Nektar- 
und Pollenangebot über die gesamte Vegetationsperiode zu achten. 
 
Angeregt wird, die Randbepflanzung zum größten Teil außerhalb des 
Zauns durchzuführen, da nach au ßen ein besserer Unterschlupf für 
Kleinsäuger und auch für ungestörtere Vogelbruten besteht. 
 
Zu gestalten wäre auch die Extensiv Wiese – als Insektenschutzgebiet für 
Wildbienen, Hummeln und Schmetterlinge, das nicht zu oft gemäht wer-
den sollte, um die Entwicklung der Schmetterlingsraupen nicht zu ge-
fährden. Fachkundige Beratung welc he Arten gefördert werden können 
sollte eingeholt werden. 
 
Dem Grundwasserschutz kommt insbes ondere in der Bauphase größte 
Bedeutung zu. Problematisch ist di e trennende Schicht bei ca. 20 m 
Tiefe. Hier steht im Gutachten, dass diese Schicht während der Baupha-
se durchtrennt wird, anschließend ab er hier im Anschluss eine Abdich-
tung vorgesehen ist. Diese Abdichtung  ist sorgfältigst wieder vorzuneh-
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Die Auswahlliste für Anpflanzungen ist nur als Hinweis in den Plan 
aufgenommen. Ergänzungen bei de r Realisierung der Anpflanzun-
gen sind möglich. Die Vorschläge sind nicht bindend, d.h. auf ein-
zelne Pflanzen der Auswahlliste kann auch verzichtet werden. 
 
 
 
 
Die Anregung wird zur Kenntni s genommen und an den Vorha-
benträger weiter gegeben. 
 
 
Die Anregung wird zur Kenntni s genommen und an den Vorha-
benträger weiter gegeben. Die vorgesehenen Zäune sollen in die  
Laubgehölzhecken integriert werden. 
 
Die Anregung wird zur Kenntni s genommen und an den Vorha-
benträger weiter gegeben.  
 
 
 
 
Die Bedenken werden zur Kennt nis genommen. Die Planung und 
Durchführung der Eingriffe in da s Grundwasser erfolgen in enger 
Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

Bebauungsplan A 41  - Tauchcenter Arheilgen - 
Stand: 27.08.2012 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und so nstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Offenlage Seite 11 
 
 
  Nr. Vorgebrachte  Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
men. Gegen Leckagen sollten ausreichende Vorkehrungen getroffen wer-
den, um Schäden durch wasser- und  bodengefährdende Stoffe auszu-
schließen. 
 
Leider wurde bei der Ausführung der Planunterlagen nicht ersichtlich, 
welcher Baustandard eingehalten we rden soll: Aus Gründen des Klima-
schutzes ist die Einsparung von Energie unerlässlich: die Gebäude soll-
ten daher in Passivhausbauweise oder auch in Plusenergiebauweise her-
gestellt werden. Eine entsprechende Wärmedämmung kann sich auch 
günstig auf den steigenden Fluglärm im Gebiet auswirken. Eine Solar-
energienutzung (Strom und Wärme) ist vorzusehen. Auf fossile Energie-
träger sollte verzichtet werden. 
 
Verkehr: Während der Bauphase unbedingt vollständig und im weiteren 
Betrieb lenkend sollte der Verkehr sehr viel mehr als angenommen (Plan 
440:200 Kfz/d) über die Langener Straße in Richtung Autobahn abgewi-
ckelt werden, nicht durch den angren zenden Wald an der Weiterstädter 
Landstraße. Hiergegen sprechen  Emissionen - wie die Stickstoffdeposi-
tion - mit Schadwirkung auf den vo rgeschädigten Wald sowie der Fahr-
bahnschutz mit den eingebauten Krötentunneln im Gebiet. 
 
 
 
 
 
Die Anregung wird zur Kenntni s genommen und an den Vorha-
benträger weiter gegeben. Aufgru nd der spezifisch en Bauaufgabe 
wird im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans auf Festsetzungen, die über das gesetzlich vorgeschrie-
bene Maß hinausgehen, verzichtet . Sie können jedoch Inhalt des 
städtebaulichen Vertrages werden. 
 
 
 
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Verkehrslenkende 
Maßnahmen im Sinne der Anregung werden befürwortet. Sie sind 
jedoch nicht Gegenstand dieses Planverfahrens.

2012/0318

9508 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
04.09.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0318 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: - 
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: - 
 
Betreff: Bebauungsplan A 41 - Ta uchcenter Arheilgen -  (Verfahrenswechsel, Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses und Offenlagebeschluss) 
 
Vorlage vom: 27.08.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der bisherige vorhabenbezogene Bebauungsplan A 41 – Tauchcenter Arheilgen – wird als 
normales Bebauungsplanverfahren (Angebotsbebauungsplan) mit ergänzendem städtebaulichen 
Vertrag weitergeführt. 
 
2. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 30.09.2008 wird wie 
folgt geändert:  
Für das Gebiet südlich der Weiterstädter Landstraße und westlich der Bundesstraße B 3 in der 
Gemarkung Arheilgen, Flur 11 mit den Flurstücken Nr. 83, 84, 85, 86, 87, 88, 104, 105, 179 tlw., 
180 tlw. und 190 tlw. ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, um die 
Realisierung eines Tauchcenters mit Unterwassermuseum, Hotels und zugehörigen 
Technikanlagen, Stellplätzen und Gastronomiebetrieben zu ermöglichen.

- 2 - 
3. Zum offen gelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41 – Tauchcenter 
Arheilgen – gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 (2) BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. 
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) 
entschieden. 
 
4. Zum offen gelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41 – Tauchcenter 
Arheilgen – gingen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB die in 
Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. 
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2, 
datenschutzrelevante Anlage) entschieden. 
 
5. Der Lageplan zur Errichtung des ersten Bauabschnittes (Anlage 3), der auch Grundlage des 
noch zu erarbeitenden städtebaulichen Vertrages ist, wird zur Kenntnis genommen. 
 
6. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan A 41 – Tauchcenter Arheilgen – (Anlage 4) und 
der zugehörigen Begründung (Anlage 5), sowie der in den Bebauungsplanentwurf 
aufgenommenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, wird zugestimmt. 
 
7. Der Entwurf des Bebauungsplans A 41 – Tauchcenter Arheilgen – für das Gebiet südlich der 
Weiterstädter Landstraße und westlich der Bundesstraße B 3 in der Gemarkung Arheilgen, Flur 11 
mit den Flurstücken Nr. 83, 84, 85, 86, 87, 88, 104, 105, 179 tlw., 180 tlw. und 190 tlw. und die 
dazugehörige Begründung sind gem. § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen (erneute 
Offenlage nach Verfahrenswechsel). 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Abwägungstabelle TÖB 
Anlage 2: Abwägungstabelle Öffentlichkeit 
Anlage 3: Lageplan 1. Bauabschnitt (wird zu den Sitzungen ausgehängt) 
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf A 41 (wird zu den Sitzungen ausgehängt) 
Anlage 5: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan A 41 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2012:  
 
Zu 1.: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 30.09.2008 einen Aufstellungsbeschluss 
für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB gefasst, mit der Zielsetzung, 
die Realisierung eines Tauchcenters mit Unterwassermuseum als Vorhaben zu ermöglichen. Der 
Aufstellungsbeschluss wurde am 17.10.2008 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung zu diesem 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde nach der Bekanntmachung im Darmstädter Echo am 
12.01.2009. in der Zeit vom 12.01.2009 bis einschließlich 12.02.2009 durchgeführt. 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 13.01.2009 gemäß 
§ 4 (1) BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplans und die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung unterrichtet. 
 
Es trat dann eine längere Pause im Bebauungsplanverfahren ein. Die Verhandlungen über den 
erforderlichen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan konnten nicht zum 
Abschluss gebracht werden. 
 
Der Vorhabenträger muss sich im Durchführungsvertrag zur Realisierung innerhalb eines bestimmten 
Zeitraumes verpflichten, da das Projekt sonst kein Vorhaben im Sinne des § 12 BauGB mehr darstellt. 
Werden diese Fristen nicht eingehalten, ist die Gemeinde gehalten, den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan wieder aufzuheben. Dies konnte bei dem Vorhaben nicht ausgeschlossen werden. 
 
Es wurde dann eine Realisierung in Teilabschnitten angestrebt, die jedoch nicht zeitlich aneinander 
gekoppelt werden sollten. Hierfür ist das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der 
auf eine klare, kurzfristige Projektrealisierung ausgerichtet ist, jedoch nicht geeignet. Vom 
Rechtsanwalt des Vorhabenträgers wurde dann der Wechsel hin zu einem vom Vorhabenträger 
finanzierten normalen Bebauungsplanverfahren (Angebotsbebauungsplan) vorgeschlagen, dem nun 
gefolgt werden soll. Dabei kann in Bauabschnitten vorgegangen werden und die weitere Realisierung 
vom Erfolg der vorhergehenden Schritte abhängig gemacht werden. Es müssen keine Verpflichtungen 
zur Realisierung in bestimmten Zeiträumen eingegangen werden. 
 
Ergänzend zu dem Angebotsbebauungsplan soll ein städtebaulicher Vertrag formuliert werden, der 
den 1. Bauabschnitt inhaltlich (Errichtung Tauchcenter mit Museum, Technikanlagen und ca. 68 der 
geplanten 268 Hotelzimmer, sowie Stellplätze) und zeitlich (Realisierung in einem Zeitraum von 5 
Jahren) festlegt, sowie die Finanzierung der Planung durch den Investor. Der Vertrag wird derzeit 
zwischen dem Stadtplanungsamt und dem Rechtsanwalt des Investors abgestimmt und anschließend 
vom Rechtsamt geprü ft. Der Abschluss und Beschluss dieses Vertrages durch die 
Stadtverordnetenversammlung wird Voraussetzung für einen späteren Satzungsbeschluss des 
Angebotsbebauungsplans A 41 sein. 
 
 
Zu 2.:
 
 
Entsprechend den Ausführungen zu 1. muss nun der Aufstellungsbeschluss wie im Beschlusstenor 
aufgeführt geändert werden, da die Zielsetzung jetzt nicht mehr ein vorhabenbezogener 
Bebauungsplan nach § 12 BauGB mit Durchführungsvertrag ist, sondern ein normaler Bebauungsplan 
gemäß § 30 BauGB mit ergänzendem städtebaulichem Vertrag. 
 
Hinzu kommt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans sich durch Hinzukauf von Flächen 
durch den Investor (Flurstücke Nr. 83, 84, 85, 87 und 88) gegenüber dem ursprünglichen 
Aufstellungsbeschluss vom 30.09.2008 vergrößert hat.

- 4 - 
 
In weiteren Planungen, wie der Änderung 2.1 des Flächennutzungsplans, wurde dies bereits 
berücksichtigt, so dass keine weiteren Änderungen übergeordneter Planungen erforderlich sind. 
 
 
Zu 3.:
 
 
Es wird zwar nun ein anderes Verfahren durchgeführt, die inhaltlichen Ziele haben sich jedoch kaum 
geändert. Da die weitere Bearbeitung als Fortführung des bisherigen Verfahrens unter gleichem 
Namen und mit gleichen Zielsetzungen erfolgt, muss zunächst eine Abwägung der im Rahmen der 
ersten Offenlage vom 12.01.2009 bis einschließlich 12.02.2009 eingegangenen Stellungnahmen der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgen. 
 
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 41 gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen 
Stellungnahmen wurden zusammengefasst und entsprechend geprüft (Anlage 1). 
 
 
Zu 4.:
 
 
Gleiches gilt für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des § 3 (2) BauGB. Auch hier wurden 
die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und entsprechend geprüft (Anlage 2). 
 
 
Zu 5.:
 
 
Damit der Umfang des derzeit geplanten ersten Bauabschnittes gegenüber dem 
Gesamtbebauungsplan (Angebotsplan) ersichtlich wird, ist ein Lageplan des ersten Bauabschnittes, 
wie er dem städtebaulichen Vertrag zugrunde gelegt wird, zur Kenntnisnahme beigefügt (Datei, Plan 
wird zu den Sitzungen Ausgehängt), (Anlage 3). 
 
 
Zu 6. und 7.:
 
Gemäß § 3 (2) BauGB wurden der Entwurf zum Bebauungsplan (Anlage 4)  und die dazu 
gehörende Begründung mit Umweltbericht (Anlage 5)  vollständig überarbeitet. Die erneute 
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und seiner Begründung (2. Offenlage) gemäß § 
4a (3) BauGB erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung. Die Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Offenlage gemäß § 4a (3) i.V.m. §  4 (2) BauGB 
erneut beteiligt. 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
Zu den Sitzungen wird aufgehängt:
 
 
• Lageplan zum ersten Bauabschnitt 
• Entwurf des Bebauungsplans A 41 
 
 
 
Vorab werden übersandt:
 
 
• 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs A 41 für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung

- 5 - 
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 
 
Darmstadt, den  27.08.2012 
61.2 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

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Orte (14)

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0318
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.08.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00