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1533/2024

Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das bestehende Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.06.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 10.10

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3a - Beantwortung einer Nachfrage vom RM Klemm aus dem Sportausschuss vom 20.06.2024

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Anlage 4 Vorabauszug aus dem Sportausschuss vom 20.06.2024

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Anlage 1 Vorabauszug BA Gebäudewirtschaft vom 17.06.2024

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Anlage 3b - Raumliste Berufskolleg 10

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Anlage 2, Auszug BV Porz 20.06.2024 Auszug BP TOP 7.7 (1533_2024)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Rat

3651 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1533/2024 
Freigabedatum 
 29.05.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors mit 
Grundstück als Ersatz für das bestehende Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426, 51143 
Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder 
einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das bestehende Berufskolleg Porz, Hauptstraße 
426, 51143 Köln zu beauftragen.  
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft unter folgenden Rahmenbedingungen, 
Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: 
- Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 02.05.2031. 
- Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung an die 
neuen pädagogischen Leitlinien. 
- Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. 
- Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu-
grunde zu legen und nachzuweisen. 
- Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. 
Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung, in der 
das neue Schulgrundstück liegen wird, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Finanzaus-
schuss, Sportausschuss und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Beschlussfassung 
vorzulegen 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 17.06.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 
Sportausschuss 20.06.2024 
Finanzausschuss 24.06.2024 
Rat 27.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner Schul-
baugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Gesell-
schaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell 
nicht hinterlegt sind. Die Gesellschaft hat nach Gründung ihre Arbeit aufgenommen und ist 
personell in der Lage, das Investorenverfahren durchzuführen. 
 
Die Maßnahme „Suche eines Investors mit Grundstück als Ersatz für das Berufskolleg Porz“ 
befindet sich in der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste in der aus schulfachlicher Sicht 
höchsten Priorität (Prio A). Bisher wurde das Verfahren von der Gebäudewirtschaft durchge-
führt. Es wurde die Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt veröffentlicht und es haben 
sich 5 Bewerber*innen gemeldet. Die Schulbaugesellschaft soll nun die Auswertungen der 5 
Bewerbungen vornehmen und entscheiden, welche 3 Bewerbungen zur Abgabe eines indika-
tiven Angebotes aufgefordert werden. Mit diesen 3 Bewerber*innen soll die Schulbaugesell-
schaft das weitere Verfahren durchführen, so dass sie zum Ende des Verfahrens den Ratsbe-
schluss zur Beauftragung des besten Bewerbers / der besten Bewerberin einholen kann.  
 
Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses über 
den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen 
Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann 
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Die Finanzierung wird im späteren Anmietbe-
schluss konkretisiert.

Anlage 3a - Beantwortung einer Nachfrage vom RM Klemm aus dem Sportausschuss vom 20.06.2024

2429 Zeichen

Anlage 3a zu 1533/2024 – Beantwortung einer Nachfrage von RM Klemm aus dem 
Sportausschuss vom 20. Juni 2024 
 
Im Sportausschuss am 20. Juni 2024 fragte RM Klemm, Bündnis 90/Die Grünen, warum in 
der Vorlage keine Sporthalle erwähnt sei. Er würde sich eine ausdrückliche Aussage über 
eine mögliche Mitnutzung durch die örtlichen Sportvereine als Ergänzung im Beschlusstext 
wünschen. 
 
Antwort der Verwaltung  
Der Rat der Stadt Köln hat am 9. Februar 2023 unter Punkt 5 des Errichtungsbeschlusses 
4155/2022 für die Schule beschlossen: 
„Die Verwaltung wird beauftragt zunächst kurzfristig ein Raumprogramm für das BK 10 und 
danach für alle weiteren Berufskollegs zu entwickeln.“ 
Das Amt für Schulentwicklung hat daraufhin am 16. Mai 2023 eine abgestimmte Raumliste für 
das Berufskolleg 10 vorgelegt, die auf der letzten Seite auch eine 2-fach-Turnhalle unter an-
derem mit einem Materialraum für Sportvereine enthält (Anlage 3b). Die Turnhalle gehört so-
mit zu dem zu schaffenden Schulgebäude mit dazu. 
Grundsätzlich prüft die Verwaltung bei jeder Inbetriebnahme einer Sporthalle immer auch die 
Möglichkeit, den örtlichen Sportvereinen einen weitmöglichen Zugang für eine Mitnutzung zu 
gewähren. 
 
Sollte die Umsetzung der Maßnahme wie vorgeschlagen durch die Kölner Schulbaugesell-
schaft mbH beschlossen werden, so wird die Verwaltung dieser den nachfolgenden Hinweis 
mit dem Auftrag übermitteln: 
„Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Woche montags bis freitags außerhalb der 
Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. An 
allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen sollten ganztägige Nut-
zungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige 
Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und 
Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten 
durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein. 
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen 
schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf 
das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie 
im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann.“ 
Eine Anpassung des Beschlusstextes ist somit nicht erforderlich.

Anlage 4 Vorabauszug aus dem Sportausschuss vom 20.06.2024

4094 Zeichen

Geschäftsführung  
Sportausschuss 
Frau Kaiser 
Telefon: (0221) 221 31203 
Fax:  (0221) 221 31244 
E-Mail: 52-Session@stadt-koeln.de 
Datum: 25.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 25. Sitzung des Sportausschusses  
vom 20.06.2024  
öffentlich 
4.2 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche ei-
nes Investors oder einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das 
bestehende Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln 
1533/2024 
 
 
Sofern das Projekt eine Sporthalle beinhalten wird, wird folgender geänderter 
Beschluss, auf mündlichen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen hin, gefasst: 
 
Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Inves-
tors oder einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das bestehende Berufskolleg 
Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln zu beauftragen. 
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft unter folgenden Rahmenbedin-
gungen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: 
 
- Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 02.05.2031.  
- Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung 
an die neuen pädagogischen Leitlinien. 
- Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. 
- Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit 
zugrunde zu legen und nachzuweisen. 
- Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. 
- Anzustreben ist, dass in der Sporthalle ganzjährig innerhalb der Wochen 
montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr 
Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. An allen 52 Wo-
chenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen sollten ganztägige 
Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist 
ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen so-
fern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt 
sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch

Ausweitung der Nutzungsz eiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat-
tungsfähig sein. 
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten 
in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die 
moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde 
Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- 
und Freizeitsport flexibel reagieren kann. 
 
Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertre-
tung, in der das neue Schulgrundstück liegen wird, Ausschuss Schule und Weiterbil-
dung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
zur Beschlussfassung vorzulegen 
 
Abstimmungsergebnis so geänderter Beschluss: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
 
Sofern das Projekt keine Sporthalle beinhalten wird, wird folgender, ursprüngli-
cher Beschluss gefasst: 
 
Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Inves-
tors oder einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das bestehende Berufskolleg 
Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln zu beauftragen. 
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft unter folgenden Rahmenbedin-
gungen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: 
 
- Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 02.05.2031. 
- Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung 
an die neuen pädagogischen Leitlinien. 
- Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. 
- Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit 
zugrunde zu legen und nachzuweisen. 
- Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. 
 
 
Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertre-
tung, in der das neue Schulgrundstück liegen wird, Ausschuss Schule und Weiterbil-
dung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
zur Beschlussfassung vorzulegen 
 
 
Abstimmungsergebnis ursprünglicher Beschluss: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 Vorabauszug BA Gebäudewirtschaft vom 17.06.2024

4053 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft 
Frau Huppertz 
Telefon:  (0221) 221 22443 
Fax:   (0221) 221 22344 
E-Mail:  DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 20.06.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft  vom 17.06.2024  
öffentlich 
7.2 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche ei-
nes Investors oder einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das 
bestehende Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln 
1533/2024 
Vorsitzende Ruffen fragt, ob die Schule bis zur Fertigstellung -voraussichtlich 2031- im 
Gebäude bleiben solle. Zuvor sei mehrfach ein Ersatzstandort gesucht worden, aber 
nun werde nicht mehr über Interim oder Zwischennutzung gesprochen. Sie möchte 
wissen, ob die Verwaltung glaube, dass das Gebäude bis 2031 weiterhin als Schule 
genutzt werden könne oder ob es Überlegungen für einen Interimsstandort gebe. 
 
Beigeordneter Greitemann möchte diese Frage mit dem Beigeordneten Voigtsberger 
und dem Schulamt diskutieren, um dem Gremium eine fundierte Einschätzung geben 
zu können, in wie weit Maßnahmen eingeleitet werden müssten, um das Schulge-
bäude bis 2031 betriebssicher nutzen zu können. Ein Interimsstandort sei aktuell nicht 
geplant. 
 
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung zu. 
 
RM Kircher bittet darum vor Beschlussfassung auf die angekündigte Antwort von Bei-
geordnetem Greitemann zu warten. 
 
RM Brust stellt einen Ergänzungsantrag im Namen der Fraktionen die Grünen und 
Volt. Es solle ergänzt werden unter einem Spiegelstrich „Kleingärtenflächen scheiden 
aus“, um dies als ein weiteres Kriterium zu installieren. 
 
Herr Behrisch erläutert, dass es sich hierbei um ein Vergabeverfahren handele, bei 
dem ein nachträgliches Eingreifen nicht möglich sei. Man könne im Vorhinein sagen, 
man wolle dies nicht und klammere die Kleingärten aus. Er weise auf das Risiko hin, 
dass im weiteren Verlauf eventuell niemand biete. Die Bieteranzahl sei grundsätzlich 
gering. Grundsätzlich sei ein solches Kriterium allerdings möglich.

Er ergänzt, dass diese Thematik intensiv im Ausschuss Schule und Weiterbildung dis-
kutiert worden sei. 
 
RM Roß-Belkner beantragt zu beschließen wie der Ausschuss Schule und Weiterbil-
dung. 
 
RM Kircher beantragt eine Beratungspause. 
 
Die Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft unterbricht die Sitzung für 
eine Beratungspause. Die Beratungspause beginnt um 17:07 Uhr und endet um 17:10 
Uhr. 
 
RM Brust zieht den Ergänzungsantrag für die Fraktionen Die Grünen und Volt zurück 
und schlägt vor, diese Vorlage und auch die Vorlage 1347/2024, die unter Top 7.3 be-
handelt werde, ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu geben. 
 
Beschluss:  
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verweist die Angelegenheit ohne Votum in 
die nachfolgenden Gremien. 
 
Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Inves-
tors oder einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das bestehende Berufskolleg 
Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln zu beauftragen.  
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft unter folgenden Rahmenbedin-
gungen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: 
- Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 02.05.2031. 
- Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung 
an die neuen pädagogischen Leitlinien. 
- Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. 
- Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit 
zugrunde zu legen und nachzuweisen. 
- Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. 
Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertre-
tung, in der das neue Schulgrundstück liegen wird, Ausschuss Schule und Weiterbil-
dung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
zur Beschlussfassung vorzulegen 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig verwiesen

Anlage 3b - Raumliste Berufskolleg 10

4019 Zeichen

5. Raumliste
Abgestimmtes Raumprogramm
Neubau eines Berufskollegs für Metallbau und Versorgungstechnik
Lfd. Nr.: RBL-Nr.
Raumart Anzahl Größe Summe Nutzer*innen
Allgemeiner Unterrichtsbereich 2.772
1 1.3. Clusterforum (entwurfsabhängig, keine m²-Angabe, setzt sich aus ehemaligen Verkehrsflächen zusammen) 32
2 1.1.a Unterrichtsraum (72 m²) 26 72 1.872 32
3 1.1.b Unterrichtsaum (48 m²) 8 48 384 20
4 1.1.c Gruppen-Differenzierungsraum (36 m²) 6 36 216 16
5 1.1.d Gruppen-Differenzierungsraum (20 m²) 6 20 120 9
6 1.1.e Mehrzweckraum (MZR) / Raum der Stille 1 36 36 16
7 9.5.g Lager Modelle 1 16 16 2
8 1.2.a Lehrmittelraum 8 16 128 2
Informatik 546
9 3.3.a Informatikraum 2 84 168 32
10 3.3.b Informatikraum 1 64 64 24
11 3.3.c Unterrichtsraum Technische Systemplaner (VT P) 4 72 288 24
12 3.5. Nebenraum Informatik 2 13 26 2
Werkstätten 1.655
13 3.10.a Werkstatt Metallbau (inkl. Werkstattbüro) 2 220 440 32
14 3.11.a Maschinenraum Metall 1 80 80 4
15 9.5.c Materiallager Metall 1 35 35 6
16 3.10.b Schmiede 1 50 50 12
17 3.10.c Werkstatt Mechanik klein 1 60 60 32
18 9.5.d Lager Mechanik klein 1 40 40 6
19 3.10.f Werkstatt Mechanik groß (inkl. Werkstattbüro) 1 220 220 32
20 3.11.c Maschinenraum Mechanik 1 80 80 12
21 3.10.d Werkstatt Elektro (inkl. Werkstattbüro) 1 100 100 32
22 9.5.e Materiallager Mechanik/Elektro 1 20 20 4
23 3.10.e Werkstatt Konstruktion 1 220 220 32
24 3.11.b Maschinenraum Konstruktion 1 80 80 12
25 9.5.f Materiallager Konstruktion 1 20 20 4
26 3.12.a Umkleide SuS 4 50 200 30
27 3.12.b Umkleide Lehrerschaft 2 5 10 2
Labore 927
28 2.4.e Digitales Labor 2 100 200 32
29 3.3.d Unterrichtsraum Labor 2 72 144 18
30 2.5.a Vorbereitung / Sammlung (UVC-Reinigung) 1 50 50 4
31 2.5.b Raum für Drucker / Laser 1 36 36 8
32 2.4.a Labor VTH 1 72 72 32
33 2.5.c Lager für Labor VTH 1 15 15 4
34 2.4.b Labor RLT 1 150 150 32
35 2.5.d Lager für RLT 1 30 30 4
36 2.4.d Labor Pneumatik 1 50 50 32
37 2.4.c Labor Gießereimechanik 1 100 100 32
38 2.5.d Lager Labor Gießereimechanik 1 30 30 4
39 3.12.a Umkleide SuS 1 50 50 32
Außerunterrichtlicher Bereich 329
40 8.1. Forum / Atrium 1 230 230 190
41 8.2. Foyer zum Forum mit Garderobe (Verkehrsfläche, daher keine m² Angabe)
42 8.3. Technikraum zum Forum 1 12 12 3
43 8.4. Stuhllager zum Forum 1 35 35 2
44 8.5. Umkleide zum Forum 1 12 12 4
45 5.4. Kiosk 1 10 10 4
46 5.5. Lager für Kiosk 1 10 10 4
47 9.5.b Lager allgemein 1 20 20 2
Verwaltung 812
48 7.0 Wartebereich Verwaltung (entwurfsabhängig, keine m² Angabe, da Verkehrsflächen) 15
49 7.1.a Ruheraum Lehrerschaft 1 30 30 5
50 7.1.b Multifunktionsraum inkl. Teeküche 1 90 90 60
51 7.1.c Lehrer*innen Teamstation 1 60 60 20
52 7.1.d Lehrer*innen Teamstation 2 42 84 14
53 7.1.e Lehrer*innen Teamstation 4 36 144 12
54 7.1.f Lehrer*innen Teamstation 1 30 30 10
55 7.1.g Lehrer*innen Teamstation 1 24 24 8
56 7.3.a Schulleitung 1 24 24 6
57 7.3.b stellv. Schulleitung 1 20 20 4
58 7.2 Sekretariat 1 40 40 6
59 1.2.c Kopierraum 1 8 8 2
60 7.4.a Lehrer*innen-Rat 1 20 20 6
16.05.2023
(402/4) 
Anlage 3b

61 7.4.b Büro (Zeugnisdruck) 1 12 12 4
62 7.4.b Büro (Schulsozialarbeiter*in) 2 12 24 4
63 7.4.b Büro (Beratung) 1 12 12 4
64 7.4.c Konferenzraum 2 30 60 15
65 7.5. Sanitätsraum 1 12 12 3
66 7.6. Hausmeister Dienstraum 1 20 20 6
67 9.5.a Hausmeister Lager 1 20 20 4
68 1.2.b Lager (Unterrichtsmittel) 1 16 16 4
69 1.2.b Lager (Schulbücher) 1 16 16 4
70 1.2.b Lager (Schularchiv) 1 16 16 4
71 9.1. WC-Räume
72 9.2. Putzmittelraum (Abstellraum Hausreinigung)
73 9.3. Hausreinigung Umkleide
Aussenbereich 15
74 Gerätelager Hausmeister für Aussenbereich (s. BQA Aussenanlagen) 1 15 15 2
SUMME HNF (Hauptnutzfläche) 7.056
Sportbereich
6.2. - 6.8. Zweifach-Halle nach DIN
6.2. Spielfeldfläche, lichter Innenraum >/= 22 x 45 x 10 m (B x L x H) = 990 m² 1 990
6.4. - 6.8. Nebenräume zzgl. ca. 80 % 1 792
6.4. zzgl. Geräteraum Vereine 1 47,5
Abgestimmtes Raumprogramm
Neubau eines Berufskollegs für Metallbau und Versorgungstechnik
Lfd. Nr.: RBL-Nr.
Raumart Anzahl Größe Summe Nutzer*innen
16.05.2023
(402/4)

Anlage 2, Auszug BV Porz 20.06.2024 Auszug BP TOP 7.7 (1533_2024)

1976 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 20.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 20.06.2024 
öffentlich 
7.7 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mb H mit der Suche ei- 
nes Investors oder einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das 
bestehende Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln 
1533/2024 
Herr Redlin stellt mündlich folgenden Ergänzungsantrag: 
Die Suche sollte Grundstücke mit Schrebergärtennutzung ausschließen. 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt über die so ergänzte Beschlussvorlage ab- 
stimmen. 
Beschluss über die ergänzte Beschlussvorlage: 
Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Inves- 
tors oder einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das bestehende Berufskolleg 
Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln zu beauftragen.  
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft unter folgenden Rahmenbedin- 
gungen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: 
- Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spät estens zum 02.05.2031. 
- Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderun gen der Schulverwaltung 
an die neuen pädagogischen Leitlinien. 
- Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30  Jahren abgeschlossen. 
- Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grund sätze der Wirtschaftlichkeit 
zugrunde zu legen und nachzuweisen. 
- Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch  dinglich zu sichern. 
- Die Suche sollte Grundstücke mit Schrebergärtennutzung ausschließen.  
 
Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertre- 
tung, in der das neue Schulgrundstück liegen wird, Ausschuss Schule und Weiterbil- 
dung, Finanzausschuss, Sportausschuss und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
zur Beschlussfassung vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3679 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1533/2024
Stand: 29.08.2025 
Sachstandsbericht  
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder 
einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das bestehende Berufskolleg Porz, 
Hauptstraße 426, 51143 Köln 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder 
einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das bestehende Berufskolleg  
Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln zu beauftragen.  
 
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft unter folgenden Rahmenbedingungen, 
Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: 
 
- Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 02.05.2031. 
- Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung  
an die neuen pädagogischen Leitlinien. 
- Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. 
- Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit  
zugrunde zu legen und nachzuweisen. 
- Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. 
- Die Suche sollte Grundstücke mit Schrebergärtennutzung ausschließen. 
- Bei der Suche eines geeigneten Grundstücks werden Kleingärten ausgeschlossen. 
- Sofern das Projekt eine Sporthalle beinhalten wird, ist anzustreben ist, dass in  
der Sporthalle ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb  
der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport  
gesichert werden. An allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden  
Feiertagen sollten ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich  
sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22  
Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen an-
gesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten  
durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfä-
hig sein. 
 
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den  
Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und

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offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungs-
verhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel  
reagieren kann. 
 
Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung, in der 
das neue Schulgrundstück liegen wird, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Finanzaus-
schuss, Sportausschuss und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft  
zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Unabhängig von der Beauftragung und ohne Verzögerung dieser wird die Gebäudewirtschaft 
bis Ende des Kalenderjahres ein Erhaltungskonzept für das jetzige Gebäude bis zum Umzug 
in den beauftragten Neubau vorlegen, welches auch bei Verzögerungen der Fertigstellung 
noch trägt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Teilnahmeverfahren wurde im Dezember 2024 beendet und drei Bieter*innen wurden im 
Februar 2025 zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Im Mai lagen Angebote 
von zwei Bieter*innen vor, die mit allen genehmigungsrelevanten Behörden und dem Amt für 
Schulentwicklung abgestimmt wurden. Aktuell befindet sich das Verfahren in der Verhand-
lungsphase, welche Ende September abgeschlossen sein wird.  
Nächste Schritte:  
Die Bieter*innen werden im Oktober aufgefordert ein verbindliches Angebot bis Dezember 
2025 vorzulegen. Anschließend erfolgt die Auswertung der Angebote und eine Empfehlung für 
den Anmietungsbeschluss. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
29.08.2026

Beratungsverlauf (6)

10.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.06.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.06.2024 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1533/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.06.2024
Erstellt
08.05.2024 07:01