2019/0144
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentli -
cher Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
Gliederung
Präambel
1. Abschnitt: Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste an die
HEAG mobilo GmbH
§ 1 Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste
§ 2 Einzelpflichten der HEAG mobilo GmbH
§ 3 Qualitätsstandards und Qualitätssicherung
§ 4 Fortschreibung des betrauten Verkehrsangebots, der Qualitätsstandards und der
sonstigen Einzelpflichten
§ 5 Gewährung eines ausschließlichen Rechts
§ 6 Tätigkeitsbeschränkungen für die HEAG mobilo GmbH
§ 7 Kontrollausübung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
§ 8 Jahresbericht
2. Abschnitt: Ausgleichsleistung
§ 9 Vorabfestlegung des Ausgleichsbedarfs und Ausgleichsleistung
§ 10 Gewährung der Ausgleichsleistung im Konzern, durch Gesellschafter und ande-
re öffentliche Stellen
§ 11 Trennungsrechnung, Mittel- und Langfristplanung
§ 12 Überkompensationskontrolle, Verbot von Quersubventionierungen
§ 13 Integriertes Anreizsystem zur Sicherung einer wirtschaftlichen Geschäftsführung
und der Qualitätsstandards
§ 14 Steuern
3. Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 15 Inkrafttreten, Laufzeit und Beendigung
§ 16 Vorrang, Unwirksamkeit
§ 17 Gesellschaftsrechtliche Verbindlichkeit
§ 18 Anlagen
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
D I R E K T V E R G A B E
eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über
öffentliche Personenverkehrsdienste durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
im Wege der Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB
Präambel
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährleistet im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge die Bereit-
stellung eines leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrsangebots auf ihrem Gebiet.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist zuständige Aufgabenträgerin und zuständige örtliche
Behörde für den ÖPNV und für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung
der Bevölkerung auf ihrem Gebiet zuständig (§§ 1, 4 RegG, § 8 Abs. 3 PBefG, Art. 2 lit. b VO
1370/2007, § 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 ÖPNVG Hessen). Sie kooperiert mit dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg in der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA).
In der DADINA haben sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt -
Dieburg zu einer Gruppe von Behörden im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 1370/2007 zu -
sammengeschlossen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt trägt die Verantwortung f ür Planung, Organisation und Fi -
nanzierung des städtischen ÖPNV mit Straßenbahnen einschließlich Infrastruktur im Sinne
von § 4 Abs. 1 PBefG und abgehender Linien auf das Gebiet des Landkreises Darmstadt -
Dieburg (Straßenbahnverkehr).
Die Linien des Straßenbahnverkehrs werden in dem ab 2019 geltenden Nahverkehrsplan des
Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu einem Linienbü n-
del im Sinne des PBefG zusammengefasst.
Für die abgehenden Linienabschnitte auf dem Gebiet des Landkreis es Darmstadt -Dieburg
wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 24 KGG zwischen der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt und der DADINA abgeschlossen (ÖRV), die die Belange des Landkreises
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
durch Initiativrechte und Zustimmungsvorbehalte der DADINA bei der Ausgestaltung des Ver-
kehrs bestimmt.1
Für die Linienverkehre der HEAG mobiBus GmbH & Co. KG mit Bussen auf dem Gebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt Dieburg ist der von der Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt und der DADINA an die HEAG mobi Bus GmbH & Co. KG verg e-
bene öffentliche Dienstleistungsauftrag maßgeblich.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bedient sich zur Sicherstellung des Straßenbahnverkehrs
einschließlich Infrastruktur im Sinne der BOStrab der HEAG mobilo GmbH. Die HEAG mobilo
GmbH gehört dem Konzern der HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt (HEAG) (nachfolgend „HEAG Holding AG“) an. Die HEAG Holding AG,
die ihrerseits zu 94,99 % im städtischen Anteilseigentum steht und zu 5,01% vo n der Stadt -
und Kreis- Sparkasse Darmstadt gehalten wird , hält 74 % der Anteile an der HEAG mobilo
GmbH, der Landkreis Darmstadt-Dieburg hält die übrigen 26 %.
Die Finanzierung des jährlichen Aufwanddeckungsfehlbetrages der HEAG mobilo GmbH aus
der Erbringung der Verkehrsdienste beruht auf zwei Komponenten:
1. Der Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt -
Dieburg und der HEAG Holding AG (vormals Hessische Elektrizitäts AG) vom
01.12.1995. Danach verpflichten sich die Wissens chaftsstadt Darmstadt und der Lan d-
kreis Darmstadt-Dieburg, jährlich den Betrag an die HEAG mobilo GmbH (vormals HEAG
Verkehrs GmbH) zu bezahlen, der zur Abdeckung eines 25 Millionen DM / 12,78 Millionen
Euro übersteigenden Verlustes der HEAG mobilo GmbH er forderlich ist. Die Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt zahlt 74%, der Landkreis Darmstadt -Dieburg 26% dieses Betr a-
ges.
2. Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der HEAG Holding AG und der HEAG mobilo
GmbH.
Die HEAG Holding AG leistet aufgrund des vorgenannten Ergebnisabführungsvertrags einen
Beitrag zur Finanzierung der Ausgleichsleistung . Dieses Finanzierungskonzept soll bei der
Umsetzung dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrages in gleicher Weise fortgesetzt werden.
1 Amtliche Bekanntmachung im Darmstädter Echo vom 29.06.2018.
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kon trolliert die HEAG mobilo GmbH aufgrund von der
HEAG Holding AG eingeräumter Rechte nach den allgemeinen Inhousegrundsätzen der
Vergaberichtlinien und § 108 GWB gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt -Dieburg auf der
Grundlage einer Kontrollvereinbarung.
Die HEAG mobilo GmbH betreibt auf dem Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des
Landkreises Darmstadt-Dieburg in Bezug auf die abgehenden Linien, den Straßenbahnve r-
kehr auf der Grundlage von Genehmigungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 9 PBefG.
Die Wissen schaftsstadt Darmstadt be absichtigt, die HEAG mobilo GmbH im Wege der In-
house-Vergabe (Direktvergabe) eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach den Besti m-
mungen des § 108 GWB mit Wirkung zum 03.12.2019 zu betrauen.
Die Betrauung soll in erster Linie alle Straßenbahnverkehr-Verkehrsleistungen im Linienve r-
kehr auf der Grundlage der der HEAG mobilo GmbH am 03.12.2019 bestandskräftig erteilten
und während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags erteilten Genehmigungen
und einstweiligen Erlau bnisse nach dem PBefG umfassen. Die Betrauung stellt eine ausre i-
chende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen des Straßenbahnverkehrs sicher.
Innerhalb der in diesem öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Vorgaben stellt es die
Wissenschaftsstadt Darmstadt in die unternehmerische Kompetenz und Verantwortung der
HEAG mobilo GmbH, das jeweils unterjährig festzulegende Fahrplanangebot nach Maßgabe
der zuständigen Behörde und des jeweils gültigen Nahverkehrsplanes bestmöglich auf die
Nachfrage auszurichten, künftig weiter zu optimieren und die Effizienz der Betriebsführung zu
gewährleisten.
Sofern für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit diesem öffentlichen Dienstleistung s-
auftrag im Einzelfall noch Gremienentscheidungen der Wissenschaftsst adt Darmstadt
und/oder des Landkreises Darmstadt -Dieburg erforderlich sind, so steht die Ausübung dieser
Tätigkeiten im Rahmen dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags unter dem Vorbehalt en t-
sprechender Gremienentscheidungen.
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
1. Abschnitt: Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-
dienste an die HEAG mobilo GmbH
§ 1 Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste
(1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt betraut die HEAG mobilo GmbH im Wege der Di-
rektvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO
1370/2007 (im Folgenden „öffentlicher Dienstleistungsauftrag“ genannt) gemäß § 108
GWB mit der Erbringung von Personenverkehrsdiensten unter Einsatz von Straße n-
bahnen (nachfolgend nur „Personenverkehrsdienste“) im Linienverkehr auf dem Gebiet
der Wissenschaftsstadt Darmstadt einschließlich abgehender Linien auf das Gebiet des
Landkreises Darmstadt-Dieburg und sonstiger Teildienste (betrautes Verkehrsangebot)
auf der Grundlage der der HEAG mobilo GmbH am 03.12.2019 erteilten Genehmigu n-
gen nach dem PBefG ( Anlage 1a) oder während der Laufzeit dieses Dienstleistung s-
auftrags neu erteilten (wieder erteilte und andere) Genehmigungen oder einstweilige
Erlaubnisse mit Straßenbahnen u nd dem sich daraus ergebenden Liniennetz und L i-
nienbündel gemäß Nahverkehrsplan (Netz am 03.12.2019 gemäß Anlage 2) unter Be-
achtung der vorgegebenen Qualitätsstandards und unternehmensbezogener Anford e-
rungen einschließlich ihrer Fortschreibungen (§§ 3 und 4). Mit betraut sind Schienen-
ersatzverkehre z. B. aufgrund von Baumaßnahmen, betrieblichen Störungen usw., die
die HEAG mobilo GmbH nach betrieblichen Erfordernissen eigenverantwortlich einric h-
tet. Personenverkehrsdienste, die keine Linienverkehre nach de m PBefG sind (z. B.
freigestellte Verkehre oder Gelegenheitsverkehre), sind nicht Gegenstand dieses
Dienstleistungsauftrags.
(2) Die HEAG mobilo GmbH wird mit dem verkehrlich, betrieblich und wirtschaftlich integ -
rierten Straßenbahnverkehr als vertikal integri ertes Verkehrsunternehmen betraut. Mit
der Vergabe des Dienstleistungsauftrags stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen
integrierten Netzbetrieb im Straßenbahnverkehr durch einen Betreiber sicher.
(3) Der personenbeförderungsrechtliche Status der HEAG mob ilo GmbH im Verhältnis zu
den Fahrgästen und den Genehmigungs - und Aufsichtsbehörden bleibt unberührt. Die
HEAG mobilo GmbH erbringt das betraute Verkehrsangebot im eigenen Namen und für
eigene Rechnung; sie trägt die notwendigen Aufwendungen und das Risik o der Leis -
tungserstellung und der Höhe der Fahrgeldeinnahmen. Ihr stehen die Fahrgeldeinnah -
men und Fahrgeldersatzeinnahmen des von ihr vorgehaltenen Verkehrsangebotes im
Verbundverkehr des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) nach Maßgabe des jeweils
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
gültigen Einnahmenaufteilungsvertrags zu.
(4) Die HEAG mobilo GmbH übernimmt diese gemeinwirtschaftliche Verpflichtung und stellt
eine ausreichende Verkehrsbedienung der Bevölkerung durch das betraute Verkehrs -
angebot sicher.
(5) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt definiert das von der HEAG mobilo GmbH zu erbrin-
gende Verkehrsangebot und die zu beachtenden Qualitätsstandards in diesem Dienst -
leistungsauftrag. Diese Qualitätsstandards einschließlich ihrer Fortschreibung gemäß §
4 charakterisieren die Erfüllun g der von der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewollte n
ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevölkerung auf ihrem Gebiet. Sie beachtet die
Mitwirkungsrechte der DADINA aufgrund der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung über
die Straßenbahnverkehre auf dem Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
(6) Die HEAG mobilo GmbH entwickelt den Fahrplan im Rahmen des von der zuständigen
Behörde definierten Verkehrsangebotes unter Beachtung der Qualitätsstandards im
Zusammenwirken mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Im Ausgangspunkt entspricht
diesen Zielvorgaben das mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß den Besti m-
mungen der geltenden Betrauung vom 21.12.2005 nebst Ergänzung vom 02.12.2009
abgestimmte Netz gemäß Anlage 2 und Fahrplanangebot ab dem 03.12.2019.
(7) Zusatzverkehre wie Verstärkerfahrten im Rahmen von Linienverkehren sind Bestandteil
dieses Dienstleistungsauftrags. Jahreszeit - und ferienbedingte Angebotsänderungen
nach bisheriger Übung sind zulässig. Das Reagieren auf kurzfristige Nachfrageschwan-
kungen, wiederkehrende Großveranstaltungen 2 oder einmalige Großveranstaltungen,
Störungen oder die Organisation umleitungsbedingter und baustellenbedingter Ange -
botsänderungen einschließlich Ersatzverkehre liegt in der unternehmerischen Verant -
wortung der HEAG mobilo GmbH.
(8) Die HEAG mobilo GmbH ist verpflichtet, rechtzeitig Genehmigungsanträge zur Sicher-
stellung der Durchführung des betrauten Verkehrsangebots (Wiedererteilungen und
Neuanträge) zu stellen, in Eilfällen beantragt sie einstweilige Erlaubnisse.
2 Hierzu zählen z. B. Heiner, Schlossgraben, Abi, Stadtteilfeste, Sportverkehre.
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
§ 2 Einzelpflichten der HEAG mobilo GmbH
(1) Zur ordnungsgemäßen Erbringung des betrauten Verkehrsangebots hat die HEAG mo-
bilo GmbH unter Beachtung des von der zuständigen Behörde definierten Verkehrsan-
gebotes und der Qualitätsstandards folgende Einzelpflichten:
1. Durchführung des Fahrbetriebes im Linienverkehr mit Straßenbahnen im eigenen
Namen und für eigene Rechnung einschl. Schienenersatzverkehr mit Bussen und
ggf. sonstigen Kraftfahrzeugen (Erbringung der Beförderung sleistungen, St ö-
rungsmanagement) einschl. Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und Instandha l-
tung), Organisation von bedarfsorientierten Angeboten.
2. Betreiben und Vorhalten der ortsfesten Infrastruktur für die Straßenbahn (B e-
triebsanlagen im Sinne der BOStrab, insbesondere Straßenbahnnetz mit Gleisen,
Bahnkörper, Bahnübergängen, Stromversorgung, Haltestellen, Betriebshöfe, A b-
stellanlagen, Betriebsleit - und Fahrgastinformationssysteme, Ampelsteuerung
und sonstige Einrichtungen gemäß Anlage 3a3), eines Verkehrsmanagementsys-
tems, einer Leitstelle, eines Funknetzes, jeweils einschl. der Durchführung g e-
planter und im Wirtschaftsplan genehmigter Investitionen auf der Grundlage von
Planungs- und Baurecht sowie gesicherter Finanzierung.
3. Die Erweiterung des Straßenbahnnetz es um eine neue Straßenbahntrasse zur
Erschließung des Campus Lichtwiese der Technischen Universität Darmstadt mit
einer Länge von ca. 1,3 Kilometern (Lichtwiesenbahn) und eine ausreichende
Verkehrsbedienung dieses neuen Linienastes der Linie 2 mit einer v oraussichtli-
chen Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel 2021.
4. Verkehrsmanagement und Marketing (insbesondere Angebots - und Betriebspla-
nung, Marktanalysen, Betriebsüberwachung, Erlössicherung, Unternehmensma r-
keting und Vertrieb, Infotainment, Fahrgastinformation, Beschwerdemanagement,
Mobilitätsberatung).
3 Anlage 3a dokumentiert den Stand am 03.07.2018.
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
5. Befassung mit integrierten Mobilitätsangeboten (insbesondere intra - und inter-
modaler Vor - und Nachlauf der Nutzung der Straßenbahnverkehre der HEAG
mobilo GmbH) unter Beachtung des jeweils gültigen Nahverkehrsplanes, insbe-
sondere durch
a. Schaffung und Betreiben einer einheitlichen Benutzeroberfläche für I n-
formation und Vertrieb unter Einbindung oder Mitwirkung anderer Mobili-
tätsdienstleister (HEAG mobilo App),
b. integrierte Mobilitätsberatung, auch für I ndividualmobilität, bei der Ne u-
gestaltung von Konversionsflächen sowie anderen Wohngebieten im
Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
c. Entwicklung integrierter Mobilitätsangebote in Projekten jeweils bis zur
Umsetzungsreife,4 wobei die Überführung in den Regelbetrieb unter
Vorbehalt der Fortschreibung gemäß § 4 Abs. 4 steht.
6. Erforschung und Erprobung neuer Fahrzeugtechnologien (alternative Antrieb s-
technologien, autonomes Fahren) im ÖPNV (Straßenbahn und / oder sonstige
Verkehrsmittel) einschließlich Infrastruktur in Projekten; der Einsatz im Regelb e-
trieb steht unter Vorbehalt der Fortschreibung gemäß § 4 Abs. 4.5
7. Mitwirkung im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) unter Anwendung der jeweils
gültigen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Vertriebs regelun-
gen und unter Teilnahme am (((e Ticket Deutschland.
8. Teilnahme am lokalen Einnahmenaufteilungsverfahren der DADINA, das auf
Grundlage des regionalen Einnahmenaufteilungsverfahrens des RMV durchgeführt
wird.
9. Anwendung von besonderen Beförderungstarifen für bestimmte Fahrgastgruppen.
10. Mitwirkung bei der Umsetzung eines verbundweiten intermodalen Informations -
und Vertriebssystems unter Einbindung anderer Mobilitätsanbieter.
4 Laufendes Projekt und Bestandteil dieses Dienstleistungsauftrags: Entwicklung eines Konzepts zur
Einführung eines appgestützten E-Shuttleverkehrs.
5 Die Beschaffung von 28 E-Solobussen durch die HEAG mobilo GmbH ist Bestandteil dieses öffent-
lichen Dienstleistungsauftrags. Für die Entscheidung über das Ob und das Wie des Einsatzkon-
zepts und dessen Einbeziehung in diesen öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind § 4 Abs. 4 sowie
§ 4 Abs. 7 und § 10 Abs. 1 zu beachten.
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
11. Schutz von Fahrgästen, Betriebspersonal und Anlagen.
12. Traditions- und Brauchtumspflege mit Bezug zum Straßenbahn - und Busbetrieb
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, insbesondere Aufarbeitung, Vorhaltung und
Betrieb historischer Fahrzeuge.
13. Beratung und Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Lan d-
kreises Darmstadt-Dieburg oder der DADINA in Angelegenheiten des ÖPNV mit
Straßenbahnen und Bussen einschließlich Planungen und Projekten sowie der
Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit.
14. Unterstützung de r an die HEAG mobibus GmbH und Co. KG und andere Ver -
kehrsunternehmen vergebenen gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienste durch Inf-
rastruktur-, Ausstattungs- und Verkehrsmanagementleistungen, Bargeldmanag e-
ment, Datenversorgung gemäß Anlage 3b.
(2) Der Straßenbenutzungsvertrag von 1912 gilt fort. In ihm ausgesprochene Einzelpflich -
ten der HEAG mobilo GmbH zum Straßenbahnbetrieb und die Bahn- und Straßenanla-
gen, sind Bestandteil der Einzelpflichten, insbesondere gemäß Abs. 1. Nrn. 1 und 2.
Die aus den Kostentrag ungsregelungen des Straßenbenutzungsvertrags resultieren-
den Aufwendungen und Erträge der HEAG mobilo GmbH fließen in die Ermittlung der
Ausgleichsleistung ein. Änderungen des Straßenbenutzungsvertrags oder ein Neuab -
schluss mit Auswirkungen auf die Einzel pflichten der HEAG mobilo GmbH oder die
Ausgleichsleistungen nach den §§ 9 ff. nach diesem Dienstleistungsauftrag erfolgen
gemäß § 4 Abs. 4.
(3) Die HEAG mobilo GmbH darf sich im Innenverhältnis zur Leistungserstellung anderer
Verkehrsunternehmen oder Dienstleister bedienen und trägt für eine ordnungsgemäße
Leistungserbringung beauftragter Verkehrsunternehmen nach Maßgabe dieses Dienst-
leistungsauftrags Sorge. Die HEAG mobilo GmbH muss einen bedeutenden Teil der
Leistung in Erfüllung von § 2 Abs. 1 Nr. 1 unter Beachtung der Kommissionsauffassung
oder der Rechtsprechung der Gerichte der Europäischen Union selbst erbringen. Lei s-
tungsbezüge von Unternehmen, die von der HEAG mobilo GmbH kontrolliert werden
und ganz überwiegend für die HEAG mobilo GmbH tätig sind, g elten als Selbsterbrin-
gung. Sollte die VO 1370/2007 in der Auslegung durch die Gerichte der Europäischen
Union eine solche Zurechnung nicht gestatten, wird die HEAG mobilo GmbH geeignete
Maßnahmen ergreifen, um das notwendige Maß der Selbsterbringung zu erfüllen.
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
§ 3 Qualitätsstandards und Qualitätssicherung
Die von der HEAG mobilo GmbH für die Erbringung des betrauten Verkehrsangebots zu b e-
achtenden Qualitätsstandards sollen alle Qualitätskriterien, die die Gesamtqualität des ÖPNV
bestimmen, umfassen. 6 Maßgeblich für diesen Dienstleistungsauftrag sind die Qualitätssta n-
dards des jeweils gültigen Nahverkehrsplans für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
und des Landkreises Darmstadt -Dieburg und die ergänzenden Qualitätsstandards, zusa m-
mengefasst in de r Anlage 4. Zur Sicherung der Qualitätsstandards gilt das Anreizsystem g e-
mäß § 13. Es entspricht den Vorgaben der Nr. 7 des Anhangs der VO 1370/2007. Die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt kann das Anreizsystem unter Beteiligung der HEAG mobilo GmbH so-
wie unter Beachtung der Mitwirkungsrechte der DADINA gemäß der ÖRV auch mit Wirkung für
diesen Dienstleistungsauftrag ändern. Der Bezug zu den für diesen Dienstleistungsauftrag gel-
tenden Qualitätsstandards und eine ausreichende Anreizsetzung zur Qualitätssicherung m üs-
sen bei jeder Änderung gewahrt bleiben.
§ 4 Fortschreibung des betrauten Verkehrsangebots, der Qualitätsstan -
dards und der sonstigen Einzelpflichten
(1) Die Betrauung der HEAG mobilo GmbH umfasst alle ihr genehmigten Linienverkehre
mit Straßenbahnen, die von der HEAG mobilo GmbH am 03.12.2019 erbracht werden
und während der Laufzeit dieses Dienstleistungsauftrags von der HEAG mobilo GmbH
aufgrund von Geneh migungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 9 PBefG nach näherer
Maßgabe von Abs. 2 neu hinzutreten. Von der Fortschreibung gemäß Abs. 4 werden al-
le Änderungen erfasst, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Anpassung an
veränderte Verkehrsbedürfnisse und sonstige Rahmenbedingungen für eine ausre i-
chende Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 5 Abs. 2 Satz 1 ÖPNVG Hessen) für
erforderlich angesehen werden und ihr hiermit als Optionen in diesem Dienstleistung s-
auftrag eingeräumt werden. Hierzu zählen insbesondere die Veränderung von Schulan-
fangszeiten, Schulstandorten oder Schularten, die Schaffung neuer oder Veränderung
vorhandener Bildungs-, Wissenschafts-, Dienstleistungs- oder Wirtschaftseinrichtungen
und -standorte und sonstiger öffentlicher Einrichtungen7, die Veränderungen der Raum-,
Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur (z. B. Ausweis neuer Industrie - und Gewerbegebie-
te, Neubau oder Rückbau von Wohnungsbauten), die Entwicklung von Konversionsfl ä-
chen, Großveranstaltungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Verkehrsbedürfnisse,
6 Siehe EN 13816.
7 Hierunter fallen z. B. zentrale Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen durch Bund, Land oder die
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Justizvollzugsanstalten.
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
die demografische Entwicklung, die Anpassung des Verkehrsangebots an Nachfrag e-
entwicklungen, die Entwicklungen anderer Verkehrsträger (z. B. SPNV, motorisierter
und nichtmotorisierter Individualverkehr) oder Verkehrsarten oder Verkeh rsangebote
mit Auswirkungen auf die Nachfrage des betrauten Verkehrsangebots, technologische
Entwicklungen (z. B. autonomes Fahren) oder die Änderungen gesetzlicher und unte r-
gesetzlicher Vorgaben einschließlich öffentlicher Finanzierungen auf Bundes-, Landes-,
oder Verbundebene; Schaffung besonderer Beförderungstarife für das Tarifgebiet. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt passt das Verkehrsangebot an die geänderten Bedi n-
gungen gemäß Abs. 3 als Optionsausübung an, insbesondere durch
1. die Einrichtung neuer Linien,
2. die Einstellung bestehender Linien,
3. die Änderung bestehender Linien, z. B. die Veränderung der Linienführung durch die
örtliche Lage von Haltestellen, Vorgabe zusätzlicher Haltestellen, Wegfall von Halt e-
stellen, die Verlängerung oder Kürzung des Linien wegs, die Änderung der Vorgaben
der Linienführung,
4. die Veränderung der bestehenden Takte oder Betriebszeiten,
5. die Einführung neuer obligatorischer Fahrten und der Wegfall sowie die Verände -
rung vorgegebener zusätzlicher Fahrten,
6. Änderungen der Kapazitätsstandards (Länge und Breite von Straßenbahnen, Ein -
fach- oder Mehrfachtraktion),
7. die Änderung von Vorgaben zu Anschlüssen,
8. die Anforderungen an Nacht - und Sonderverkehre sowie für den 24. und 31. De -
zember,
9. die Erhöhung oder Reduzierung der Anzahl der Fahrzeuge,
10. Änderung oder Ergänzung der in der Anlage 4 verankerten Qualitätsstandards
11. oder sonstige Änderungen einschließlich Aufhebung der Einzelpflichten gemäß § 2
Abs. 1.
Die Auswirkungen von diesen Änderungen auf die Ausgleichsleistung werden im Rah-
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
men der §§ 9 und 10 geplant und ausgeglichen. Die Änderungen des Verkehrsangebots
und der Ausgleichsleistung nach den vorstehenden Bestimmungen werden im Rahmen
dieses Dienstleistungsauftrags vorgenommen und werden Bestandteil dieses Dienst -
leistungsauftrags.
(2) Soweit das im Gemeinsamen Nahverkehrsplan Stadt Darmstadt und Landkreis Dar m-
stadt-Dieburg 2019 - 2024enthaltene neue Straßenbahnlinienkonzept zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrags noch nicht von diesem öf-
fentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst ist , kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt
die Umsetzung als Opt ion unter Beachtung von Absatz 4 ausüben und diesen öffentli-
chen Dienstleistungsauftrag entsprechend ändern.
(3) Die Einführung des Regelbetriebs eines appgestü tzen Shuttleverkehrs (vgl. § 2 Abs. 1
Nr. 5 lit. c) sowie die Einführung des Regelbetriebs unter Einsatz neuer Fahrzeugtec h-
nologien (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6) wird als Option Bestandteil dieses öffentlichen Diens t-
leistungsauftrags. Gleiches gilt für die Erwei terung der integrierten Mobilitätsberatung,
auch für Individualmobilität, bei der Neugestaltung von Konversionsflächen sowie ande-
ren Wohngebieten außerhalb des Stadtgebiets Darmstadt (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 5 lit. b).
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann diese Optionen unter Beachtung von Absatz 4
ausüben und diesen öffentlichen Dienstleistungsauftrag entsprechend ändern.
(4) Das betraute Verkehrsangebot, die Qualitätsstandards und sonstige Einzelpflichten die-
ses Dienstleistungsauftrags werden nach folgenden M aßgaben fortgeschrieben und
werden Bestandteil dieses Dienstleistungsauftrags:
1. Fortschreibung des Nahverkehrsplans , vorb ehaltlich etwaiger erforderlicher ko m-
munaler Gremienbeschlüsse.
2. Weisungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Bezugnahme auf diesen Dienst-
leistungsauftrag.
3. Fortschreibung der Einsatzzeiten und Grundtakte: Die HEAG mobilo GmbH un -
terbreitet der Wissenschaftsstadt Darmstadt bis zum 31.05. eines Kalenderjahres
eine Fortschreibung der Einsatzzeiten und Grund takte für die unterschiedliche
Verkehrstage und Tageszeiten gemäß Anlage 5
8
, die der Genehmigung der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt bis zum 31.08. bedarf. Die HEAG mobilo GmbH er-
8 Beispielhaft für das Jahr 2018.
13
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
stellt auf der Grundlage des genehmigten Vorschlags den Fahrplan.
4. Die HEAG mobilo GmbH kann darüber hinaus im Zusammenhang mit ihren Ei n-
zelpflichten Vorschläge zur Änderung oder Einführung von Qualitätsstandards
einschließlich Ressourceneinsatz oder Liniennetz mit einem zeitlichen Vorlau f,
der die Fristen möglicher Genehmigungsverfahren und von Beschlüssen städt i-
scher Gremien beachtet, unterbreiten, über die die Wissenschaftsstadt Darmstadt
binnen angemessener Zeit entscheidet. Hierunter fallen nicht unternehmerische
Entscheidungen der HEAG mobilo GmbH in Erfüllung der Einzelpflichten gemäß
§ 2 Abs. 1 wie der Ressourceneinsatz, Beschaffungen oder Auftragsvergaben.
Die HEAG mobilo GmbH wird die Wirkungen von Angebotsanpassungen gemäß den
Nummern 1, 2 und 4 auf den Ausgleichsbedarf kurzfrist ig nachvollziehbar kalkulieren
und die Kalkulation der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Kenntnis geben. Ausgleichs-
erhöhungen aufgrund von Angebotsanpassungen werden gemäß den §§ 9 und 10 ge -
plant und ausgeglichen.
(5) Sofern die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Fortschreibung gemäß Abs. 4 Nr. 1 oder
Nr. 2 verlangt, die bei der HEAG mobilo GmbH zusätzliche Investitionen erforderlich
macht, wird der Investitions - und Zeitbedarf für die Anschaffung oder Herstellung zw i-
schen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo GmbH auf der Grun d-
lage einer prüffähigen Kalkulation der HEAG mobilo GmbH verbindlich abgestimmt; die
Wissenschaftsstadt Darmstadt sichert die Finanzierung des durch die Fortschreibung
verursachten und mit ihr abgestimmten zusätzlichen Aus gleichs im Rahmen von §§ 9
und 10 zu.
(6) Für die vorstehenden Bestimmungen wird das Mindestangebot im Linienverkehr der
HEAG mobilo GmbH auf 98 % der Fahrplankilometer gemäß Fahrplan vom 03.12.2019
und von Jahr zu Jahr gemäß der Fortschreibung nach Abs. 4 Nr. 3 festgelegt. Verlangt
die Wissenschaftsstadt Darmstadt Leistungsanpassungen nach den vorstehenden
Bestimmungen, die zu einem Unterschreiten dieser Mindestleistung führen, wird die
HEAG mobilo GmbH eine Kalkulation mit den prognostizierten Auswirkunge n auf die
Kosten und Erlöse vorlegen. Bestätigt die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihr Verlangen
in Kenntnis dieser Kalkulation, trägt sie die durch die Leistungsanpassungen verursach-
ten und von der HEAG mobilo GmbH auch bei Entfaltung aller unternehmerische n
Energien nachweisbar unvermeidlichen Remanenzkosten gemäß den §§ 9 und 10.
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
(7) Fortschreibungen des Verkehrsangebots, die nach der Entscheidung über diesen
Dienstleistungsauftrag durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt und bis zu dessen In-
krafttreten am 03.12.2019 vorgenommen werden, gelten als solche im Sinne der vor -
stehenden Bestimmungen.
(8) Für Änderungen des Verkehrsangebots (Fahrplanänderungen und Infrastruktur u m-
fassend) auf den abgehenden Linien sind die Mitwirkungsrechte der DADINA gemäß
der ÖRV zu beachten. Für die Kalkulation von Auswirkungen auf den Ausgleichsb e-
darf gelten Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5. Vor sonstigen Änderungen, die die Interes-
sen der DADINA und des Landkreises Darmstadt-Dieburg berühren, wird das Verfah-
ren entsprechend wie in der ÖRV beachtet.
§ 5 Gewährung eines ausschließlichen Rechts
(1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt der HEAG mobilo GmbH gemäß § 8a Abs. 8
PBefG zum Schutz des betrauten Verkehrsangebots mit Wirkung zum 03.12.2019 das
ausschließliche Recht, auf dem durch d ie Anlage 2 nachgewiesenen Liniennetz ein -
schließlich Schutzkorridore Personenbeförderung im Linienverkehr mit Straßenbahnen
(§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 PBefG) für die Laufzeit dieses Dienstleistungsauftrags
nach Maßgabe von § 5 dieses öffentlichen Dienstleistungsauftrages durchzuführen.
(2) Der zeitliche Geltungsbereich des ausschließlichen Rechts ist begrenzt auf die im jewei-
ligen Nahverkehrsplan für die Linienverkehre der HEAG mobilo GmbH geltenden Be -
triebszeiten für das Tages - und Nachtangebot der HEAG mobilo GmbH zuzüglich j e-
weils 60 Minuten vor der ersten Fahrt zum Betriebsbeginn und nach der letzten Fahrt
vor dem Betriebsschluss.
(3) Die Ausschließlichkeit beinhaltet das Verbot für andere Verkehrsunternehmen, Linien-
verkehre mit Straßenbahnen oder parallele Busverkehre als Genehmigungsinhaber o-
der Betriebsführer gemäß PBefG durchzuführen.
(4) Von dem Verbot sind Verkehre gemäß § 8a Abs. 8 Satz 4 PBefG ausgenommen. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird weitere (eigenwirtschaftliche oder gemeinwirtschaft-
liche) Linienverkehre vom ausschließlichen Recht ausnehmen (z. B. im Zuge der For t-
schreibung des Nahverkehrsplans oder in Form von Einzelgenehmigungen), sofern di e-
se die geschützten Verkehrsleistungen nicht beeinträchtigen.
15
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
(5) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt veröffentlicht das ausschließliche Recht gemäß den
satzungsrechtlichen Bestimmungen.
§ 6 Tätigkeitsbeschränkungen für die HEAG mobilo GmbH
Die HEAG mobilo GmbH unterliegt als Betreiber der Wissenschaftsstadt Darmstadt fol-
genden Geboten und Verboten:
1. Die HEAG mobilo GmbH ist im Wesentlichen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
tätig. Umsätze der HEAG mobilo GmbH mit Unternehmen, die von der Wis -
senschaftsstadt Darmstadt nach Inhousegrundsätzen kontrolliert werden und mit
Fahrgästen des betrauten Verkehrsangebots sind der Wissenschaftsstadt Darmstadt
nach näherer Maßgabe des jeweils gültigen nationalen Vergaberechts in Umsetzung
der Vergaberichtlinien zuzurechnen.
2. Die HEAG mobilo GmbH wird Abreden zwischen der Wissenschaftssta dt Darmstadt
und dem Landkreis Darmstadt -Dieburg, die Verbote oder Einschränkungen für ein
wettbewerbliches Tätigwerden der HEAG mobilo GmbH beinhalten, beachten.
§ 7 Kontrollausübung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kontrolliert die HEAG mobilo GmbH durch Ausübung der
von der HEAG Holding AG übertragenen gesellschafts - rechtlichen Kompetenzen und ihrer
Vertreter in den Organen der HEAG mobilo GmbH gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird diese Kontrolle auch unter der Geltung di e-
ses öffentlichen Dienstleistungsauftrages wahrnehmen und die Erbringung des betrauten
Verkehrsangebotes steuern.
§ 8 Jahresbericht
Die HEAG mobilo GmbH erstellt einen jährlichen schriftlichen Bericht über die Erfüllung der
Einzelpflichten dieses Dienstleistungsauftrags gemäß Anlage 6. Dabei sind Abwei - chungen
zwischen Soll und Ist darzustellen und zu begründen. Der Jahresbericht ist bis zum 30.06. des
Folgejahres vorzulegen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist berech - tigt, Angaben des B e-
richts für den Bericht gemäß Art. 7 Abs. 1 VO 1370/2007 zu ver- wenden, sofern sie der Publi-
zitätspflicht unterliegen.
16
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
2. Abschnitt: Ausgleichsleistung
§ 9 Vorabfestlegung des Ausgleichsbedarfs und der Ausgleichsleistung
(1) Die jährliche Finanzierung der der HEAG mobilo GmbH für die Erfüllung der gemein -
wirtschaftlichen Verpflichtungen entstehenden Aufwendungen erfolgt durch Erträge und,
sofern ein Aufwanddeckungsfehlbetrag verbleib t, durch Ausgleichsleistungen der Wis -
senschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg gemäß § 10. Die
Ausgleichsleistungen sind begrenzt auf die Differenz (Nettoeffekt) zwischen den der
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zuzurechnenden A ufwendungen und Erträgen
gemäß der Ist-Trennungsrechnung. Für die Vorabfestlegung der jährlichen Ausgleich s-
leistungen sind Planaufwendungen (Abs. 2) und Planerträge (Abs. 3) in der Plan -
Trennungsrechnung anzusetzen (ansatzfähige Aufwendungen und Erträge zu r Ermit t-
lung des Nettoeffekts). Der Aufbau der Plan -Trennungsrechnung bildet die Vorabfestle-
gung gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. b i) VO 1370/2007. Die Genehmigung der Plan -
Trennungsrechnung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 Abs. 5 ist die
konkretisierende Vorabfestlegung der Ausgleichsparameter für das Folgejahr. Der
HEAG mobilo GmbH wird ein rechnerischer angemessener Gewinn in Höhe von 3 %
der Planaufwendungen gewährt, der den vorab festgelegten und für die Ermittlung des
Nettoeffekts maßgeblichen Ausgleich erhöht. Die Finanzierung von Tätigkeiten auße r-
halb des in diesem Dienstleistungsauftrag betrauten Verkehrsangebots erfolgt, wenn
ein Fehlbetrag entsteht, auf der Grundlage des Ergebnisabführungsvertrages. Ein Über-
schuss solcher Tätigkeiten ist zur Finanzierung eines Aufwanddeckungsfehlbetrags ein-
zusetzen.
(2) Die HEAG mobilo GmbH plant die Aufwendungen im Rahmen ihrer Erfolgsplanung auf
der Grundlage der Aufwendungen früherer Geschäftsjahre und einer Prognose der
Aufwendungen für das folgende Geschäftsjahr unter Berücksichtigung von Investitionen
und Finanzierungen unter Beachtung der Vorgaben für die Trennungsrechnung (§ 11).
(3) Die HEAG mobilo GmbH plant die Erträge im Rahmen ihrer Erfolgsplanung auf der
Grundlage der Erträge früherer Geschäftsjahre und einer Prognose der Erträge für das
folgende Geschäftsjahr.
(4) Stellt die HEAG mobilo GmbH im Laufe eines Wirtschaftsjahres fest, dass Abweichun -
gen zwischen den Planwerten und der tatsächlichen Entwicklung auftreten, die dazu
17
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
führen können, dass d er geplante Aufwanddeckungsfehlbetrag überschritten wird,
nimmt sie eine Anpassung der Plan -Trennungsrechnung vor, wenn eine Erhöhung des
geplanten Aufwanddeckungsfehlbetrags von mindestens 1 % zu erwarten ist und gibt
die Planänderung der Wissenschaftssta dt Darmstadt mit prüffähigen Nachweisen zur
Kenntnis; der vorab festgelegte Ausgleichsbedarf erhöht sich entsprechend, sofern
Abweichungen für die Erhöhung ursächlich sind, die von der HEAG mobilo GmbH au f-
grund von Marktbedingungen nicht entscheidend beeinflussbar sind.9 Die HEAG mobilo
GmbH darf der Wissenschaftsstadt Darmstadt alternativ zu einer Plananpassung einen
anderen Vorschlag zur Änderung des Ausgleichsbedarfs unterbreiten. Jede Änderung
bedarf der vorherigen Zustimmung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
(5) Der Ausgleich für einen entstehenden und in der Ist -Trennungsrechnung ausgewiese-
nen Aufwanddeckungsfehlbetrag (ohne rechnerischem Gewinnzuschlag) der HEAG
mobilo für das betraute und im Vorjahr erbrachte Verkehrsangebot erfolgt gemäß § 10.
Ein g esonderter Zahlungsanspruch erwächst der HEAG mobilo GmbH aus diesem
Dienstleistungsauftrag nicht. Übersteigt der Aufwanddeckungsfehlbetrag den Ausgleich
gemäß Plan-Trennungsrechnung einschließlich Plananpassungen gemäß Abs. 4, weist
die HEAG mobilo GmbH f ür die einzelnen Aufwands - und Ertragsarten die zur Übe r-
schreitung führenden Gründe nach. Sie legt dabei insbesondere dar, ob außerplanm ä-
ßige Aufwandssteigerungen oder Ertragsminderungen von ihr beeinflussbar waren oder
nicht und welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um derartige Effekte in der Zukunft zu
vermeiden.
(6) Positive Netzeffekte, die Sondernutzung öffentlicher Straßen (sofern die Wissenschafts-
stadt Darmstadt kein Nutzungsentgelt erhebt) und die Gewährung des ausschließlichen
Rechts gemäß § 5 sind weg en der das gesamte Fahrplanangebot im Straßenbahnve r-
kehr der HEAG mobilo GmbH umfassenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
nicht gesondert zu bewerten, weil positive Ertragseffekte oder vermiedene Aufwandse f-
fekte den Ausgleichsbetrag systembedingt senken.
9 Darunter fallen z. B. Ereignisse höherer Gewalt, Rücknahme von Förderzusagen, Personalkosten aufgrund von
Tarifverträgen, die keine Haustarifverträge sind, Ertragsminderungen aufgrund exogener Faktoren
18
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
§ 10 Gewährung der Ausgleichsleistung im Konzern, durch Gesellschafter
und andere öffentliche Stellen
(1) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlt 74% zur Abdeckung eines 12, 78 Mio. € über-
steigenden Verlustes der HEAG mobilo GmbH und der Landkreis Darmstadt-Dieburg
26% zur Abdeckung eines 12, 78 Millionen Euro übersteigenden Verlustes ggf. nach
Verrechnung mit einem positiven Ergebnis anderer Tätigkeiten der HEAG mobilo
GmbH auf der Grundlage des Vertrages zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
dem Landkreis Darmstadt -Dieburg und der HEAG Holding AG (vormals Hessische
Elektrizitäts-AG) vom 01.12.1995, der auf unbestimmte Zeit geschlossen ist. Der Ver-
lust der HEAG mobilo GmbH in Höhe von 12,78 Millionen Euro wird, , von der HEAG
Holding AG auf der Grundlage des Ergebnisabführungsvertrages ausgeglichen. Di e-
ser Gesamtausgleich ist eine Ausgleichsleistung gemäß Art. 2 lit. g VO 1370/2007.
Erhöhungen der Ausgleichsleistung auf Veranlassung der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt oder der DADINA (z. B. Änderung en des Verkehrsangebots [Fahrplanänderu n-
gen und Infrastruktur umfassend] oder sonstige Optionsausübungen gemäß § 4) sind
vom jeweiligen Veranlasser nach Maßgabe der ÖRV gesondert auszugleichen . Aus-
gleichswirksame Tätigkeiten auf Veranlassung der Wissenschaftsstadt Darmstadt o-
der der DADINA außerhalb des Fahrplanangebots (z. B. Projekte) – das gilt auch für
Einzeltätigkeiten im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses öffentlichen Dienstleistung s-
auftrags – sind in der Trennungsrechnung gesondert auszuweisen.
(2) Die HEAG Holding AG finanziert die Verlustübernahme durch Verwendung von Finanz -
und Beteiligungserträgen und Gewinnabführungen, die der Verlustübernahme zuzu -
rechnenden und sonstigen Ertragsteuerersp arnissen im steuerlichen Querverbund und
ggf. Einlagen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Diese Ausgleichsleistungen sind ge -
mäß Art. 9 Abs. 1 Satz 1 VO 1370/2007 mit dem gemeinsamen Markt vereinbar.
(3) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann der HEAG mobilo GmbH weitere wirtschaftliche
Vorteile zur Finanzierung des betrauten Verkehrsangebots gewähren, wie z. B. Investi-
tionszuschüsse, Ausgleiche für Tarifmaßnahmen10, Bonitätsverbesserungen z. B. durch
Bürgschaftsgewährungen oder andere Sicherheiten sowie Zuschüsse zu Teilen des be-
trauten Verkehrsangebots.
(4) Die HEAG mobilo GmbH darf finanzielle Zuwendungen im Sinne von Absatz 3 auch von
anderen öffentlichen Stellen (z. B. Landkreis Darmstadt-Dieburg, DADINA, kreisange-
10 Z. B. in Fortführung der Regelung für ein Sozialticket.
19
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
hörige Städte und Gemeinden sowie weiteren öffentlichen Stellen ) zur Finanzierung
des betrauten Verkehrsangebots als Ausgleichsleistungen gemäß Art. 2 lit. g VO
1370/2007 vereinnahmen. Derartige Zuwendungen sollen mit Bezugnahme auf diesen
Dienstleistungsauftrag gewährt werden.
§ 11 Trennungsrechnung, Mittel- und Langfristplanung
(1) Die HEAG mobilo GmbH erstellt eine Trennungsrechnung als Planungsrechnung (Plan-
Trennungsrechnung) jeweils für das folgende Geschäftsjahr, abgeleitet aus der Erfolgs-
planung und als Ist -Rechnung (Ist -Trennungsrechnung) für das jeweils abgelaufene
Geschäftsjahr, abgeleitet aus der testierten Gewinn - und Verlustrechnung. Die Tre n-
nungsrechnungen beachten die Vorgaben des Anhangs der VO 1370/2007 und sind
maßgeblich für die Ermittlung des Nettoeffekts. In den T rennungsrechnungen sind die
betrauten Verkehrsleistungen und die Nebengeschäfte gesondert auszuweisen. Für
den Aufbau ist das Schema der Anlage 7 verbindlich. Tätigkeiten außerhalb des b e-
trauten Verkehrsangebots11 sind mit den zuzurechnenden Aufwendungen un d Erträgen
abzugrenzen; sie sind gesondert auszuweisen, wenn die Erträge 30.000 Euro in dem
jeweiligen Rechnungsjahr übersteigen. Für Tätigkeiten mit Erträgen bis zu 30.000 Euro
dürfen aus Vereinfachungsgründen betragsgleiche Aufwendungen angesetzt werden.
Dies gilt für höchstens zwei Einzelposten für Erträge von max. 60.000 Euro.12
(2) In den Trennungsrechnungen sind weiterhin gesondert auszuweisen:
1. die Betriebsleistungen in Fahrplankilometer,
2. der rechnerische Gewinn.
(3) Für die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge sowie deren Fortschreibung zu den
betrauten Verkehren und abzugrenzenden Tätigkeiten sind die Zuordnungsgrundsätze
(direkt, Schlüsselungen) und Vorgaben der Anlage 7 zu beachten.
(4) In der Ist-Trennungsrechnung sind unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile,
die der HEAG mobilo GmbH von der öffentlichen Hand gewährt werden und die sich
11 Gilt nicht für Nebengeschäfte, die untrennbar mit der gemeinwirtschaftlichen Leistung verknüpft sind, wie z. B.
Fahrzeugwerbung.
12 Die Möglichkeit, unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung in engen Ausnahmefällen Tätigkeiten von geringer
wirtschaftlicher Bedeutung von der getrennten Buchführung abzusehen, beruht auf dem Erwägungsgrund 18 der Richt-
linie 2006/111/EG der Kommission vom 16.11.2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den
Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unter-
nehmen, ABL. EU vom 17.11.2006, L 318/17.
20
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
aufwandsmindernd auswirken (z. B. anschaffungs kostenmindernde Investitionsz u-
schüsse od er zinsmindernde Darlehen oder die Gewährung von Sicherheiten) nac h-
richtlich im Jahr des Zuflusses bzw. mit dem jährlichen Vorteil auszuweisen. Die unen t-
geltliche Nutzung von öffentlichen Straßen, Plätzen und Grundstücken der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt d urch die HEAG mobilo GmbH bedarf keiner Bewertung. Eine
Bewertung des Vorteils der Gewährung eines ausschließlichen Rechts gemäß § 5 e r-
folgt nicht.
(5) Die Trennungsrechnungen werden der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Anforderung
zur vertraulichen Kenntnisna hme übermittelt. Die Plan -Trennungsrechnung ist bis zum
30.11. für das folgende Geschäftsjahr aufzustellen und der Wissenschaftsstadt Dar m-
stadt in prüffähiger Form zur Genehmigung vorzulegen; die Genehmigung soll bis sp ä-
testens 31.12. für das Folgejahr ert eilt werden. Die Plan -Trennungsrechnung ist der
DADINA zeitgleich zur Kenntnis zu geben; die DADINA kann eine Änderung der Plan -
Trennungsrechnung begehren, wenn ausgleichswirksame Maßnahmen auf der Grun d-
lage der ÖRV nicht korrekt abgebildet werden. Die Ist-Trennungsrechnung ist aus dem
Jahresabschluss abzuleiten und der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur vertraulichen
Kenntnisnahme vorzulegen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt darf zur Erfüllung ihrer
Verpflichtung zur Erstattung eines Jahresberichtes gemäß Ar t. 7 Abs. 1 VO 1370/2007
die dafür notwendigen Angaben aus der Ist -Trennungsrechnung verwenden. Sie wahrt
die berechtigten Vertraulichkeitsinteressen der HEAG mobilo GmbH.
(6) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann von der HEAG mobilo GmbH verlangen, den
langfristigen Ausgleichsbedarf in einer rollierenden Fünfjahresplanung aufzeigen. In
dieser ist der Ausgleichsbedarf für den Betrieb und den aus Investitionen resultierenden
gesondert auszuweisen. Zur Berücksichtigung von Unwägbarkeiten darf die HEAG mo-
bilo GmbH mehrere Planungsszenarien bilden.
§ 12 Überkompensationskontrolle, Verbot von Quersubventionierungen
(1) Die Ausgleichsleistungen nach § 10 dürfen zu keiner Überkompensation bei der HEAG
mobilo GmbH führen. Die Überkompensationskontrolle erfolgt auf der Gru ndlage der
Ist-Trennungsrechnung. Eine Überkompensation liegt vor, wenn ein rechnerischer G e-
winn aufgrund gewährter Boni im Rahmen des Anreizsystems gemäß § 13 den in der
Plan-Trennungsrechnung ausgewiesenen rechnerischen Gewinn überschritten wird. Ei-
ner Überkompensation wird aus Vorsichtsgründen gleichgestellt, wenn der finanzielle
Nettoeffekt auf Basis der Ist-Trennungsrechnung den geplanten Aufwanddeckungsfehl-
21
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
betrag der Plan-Trennungsrechnung überschreitet.
(2) Im Falle einer Überkompensation oder Überschreitung des geplanten Aufwandde -
ckungsfehlbetrags trotz Plananpassung hat die HEAG mobilo GmbH die Überkompen-
sation oder Überschreitung innerhalb eines zusammenhängenden vierjährigen Betrach-
tungszeitraums zu kom pensieren. Der vierjährige Betrachtungszeitraum beginnt mit
dem Jahr der Überschreitung. Bezogen auf den Betrachtungszeitraum dürfen dann die
kumulierten Ist-Ausgleiche die kumulierten beihilferechtlich zulässigen oder vorab fes t-
gelegten Ausgleichsleistungen nicht überschreiten. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt
stellt sicher, dass die HEAG mobilo GmbH alle Maßnahmen ergreifen kann, um Übe r-
schreitungen der kumulierten maximal zulässigen Ausgleichsleistungen zu vermeiden.
(3) Misslingt die Kompensation nach Absat z 2, hat die HEAG mobilo GmbH den Eintritt ei-
nes beihilferechtswidrigen Tatbestandes zu vermeiden. Die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt und die HEAG mobilo GmbH werden, ggf. unter Einbeziehung des Finanzamts
einvernehmlich festlegen, auf welchem Weg dies erfol gt. Ein bestehender Ergebnisab-
führungsvertrag mit einem Verlustausgleichsanspruch der HEAG mobilo GmbH soll
möglichst aufrechterhalten und durchgeführt werden.
(4) Die von Wissenschaftsstadt Darmstadt für das betraute Verkehrsangebot gewährte
Ausgleichsleistung darf ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden. Eine auch
nur mittelbare Verwendung für andere Tätigkeiten der HEAG mobilo GmbH ist ausge -
schlossen.
§ 13 Integriertes Anreizsystem zur Sicherung einer wirtschaftlichen Ge -
schäftsführung und der Qualitätsstandards
(1) Zur nachhaltigen Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Qualität bei der Erbringung des
betrauten Verkehrsangebots gilt gemäß Nr. 7 des Anhangs der VO 1370/2007 das An-
reizsystem gemäß Anlage 8. Es wird einschl. künftiger Änderungen Bestandteil dieses
Dienstleistungsauftrags.
(2) Die monetären Regelungen des Anreizsystems dürfen die Durchführung des mit der
HEAG Holding AG bestehenden Ergebnisabführungsvertrages nicht berühren.
§ 14 Steuern
Die Ausgleichsleistungen nach § 10 , gleich in welcher Form sie gewährt werden, dienen der
fahrplanmäßigen Bedienung der Allgemeinheit und sind nach der Besteuerungspraxis der
22
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
Steuerbehörden nicht umsatzsteuerbar. Sollte sich diese Besteuerungspraxis dahingehend
ändern, dass die Ausgleichsleistungen der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind, so erhöhen sich
die Ausgleichsleistungen entsprechend. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist in diesem Falle
berechtigt, von der HEAG mobilo GmbH die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln
gegen Umsa tzsteuerbescheide zu verlangen, wenn diesen Erfolgsaussichten beizumessen
sind.
3. Abschnitt: Schlussbestimmungen
§ 15 Inkrafttreten, Laufzeit und Beendigung
(1) Der Dienstleistungsauftrag tritt am 03.12.2019 in Kraft und erfolgt für eine Laufzeit von
22,5 Jahren. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird bis zum 31.12.2038 über eine
Anschlussregelung befinden. Für den Ausgleich des Jahres 2019 ist die bestehende
Betrauung maßgeblich.
(2) Der Dienstleistungsauftrag endet, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt Einzelpflich -
ten oder Rechte der HEAG mobilo GmbH, die Gegenstand dieses Dienstleistungsauf -
trags sind, aus zwingenden Gründen (z. B. Gesetz, Rechtsprechung) nach anderen, mit
diesem Dienstleistungsauftrag unvereinbaren Rechtsvorschriften regeln muss. Gilt dies
nur für Einzelbestandteile dieses Dienstleistungsauftrags oder Teile von Einzelpflichten,
so wird der Dienstleistungsauftrag im Übrigen fortgesetzt, sofern dies den Zielen dieses
Dienstleistungsauftrags dient und für Wissenschaftsstadt Darmstadt oder die HEAG
mobilo GmbH zumutbar ist. Der Dienstleistungsauftrag endet im Übrigen in dem Zeit -
punkt und in dem Umfang, in dem die HEAG mobilo GmbH nicht mehr Inhaberin der für
das betraute Verkehrsangebot notwendigen Genehmigungen nach dem PBefG ist.
§ 16 Vorrang, Unwirksamkeit
(1) Die Inhalte dieser Betrauung führen nicht zu einer Veränderung bestehender gesetzli-
cher oder vertraglicher oder in sonstiger Weise begründeter Rechte und Pflichten der
HEAG mobilo GmbH.
(2) Behördliche Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren werden durch diese Betrauung
weder ersetzt noch geregelt. Die gesellschaftsrechtlichen Zuständigkeiten zur B e-
schlussfassung in allen Angelegenheiten der HEAG mobilo GmbH bleiben unberührt.
23
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
(3) Im Falle der Unwirksamkeit dieses Dienstleistungsauftrags wird die HEAG mobilo
GmbH ihre gemeinwirtschaftliche Verpflichtung gleichwohl erfüllen, bis eine gleichwe r-
tige Regelung getroffen ist.
(4) Sollte sich während der Laufzeit dieses Dienstleistungsauftrags herausstellen, dass die
Gewährung des ausschließlichen Rechts gemäß § 5 unwirksam ist, so berührt dies
nicht die Wirksamkeit dieses Dienstleistungsauftrags im Übrigen. Sollte ein eventueller
Unwirksamkeitsgrund während der Laufzeit dieses Dienstleistungsauftrags entfallen, so
gilt die Gewährung des ausschließlichen Rechts als auf den Zeitpunkt des Wegfalls des
Unwirksamkeitsgrundes als erneut vorgenommen. Kommt auch dies nicht in Betracht,
wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt die Gewährung bestätigen oder erneut vorne h-
men.
§ 17 Gesellschaftsrechtliche Verbindlichkeit
Dieser Dienstleistungsauftrag wird durch die Stadtverordnetenversammlung der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt beschlossen und durch die Gesellschafterversammlung der HEAG
mobilo GmbH verbindlich festgesetzt.
§ 18 Anlagen
Dieser öffentliche Dienstleistungsauftrag hat folgende Anlagen:
1. a) Liste der in den Dienstleistungsauftrag einbezogenen Genehmigungen
b) Verkehrlicher Leistungsumfang und Fahrzeugeinsatz
2. Liniennetz der Linien der HEAG mobilo GmbH (Netz zum 03.12.2019)
3. a) Ortsfeste Infrastruktur (Stichtag: 03.07.2018)
b) Unterstützung der Verkehrsdienste der HEAG mobibus GmbH & Co. KG sowie ggf. an-
derer Verkehrsunternehmen
4. Qualitätsstandards
5. Fortschreibung Einsatzzeiten und Grundtakte
6. Vorgaben zum Jahresbericht
7. Vorgaben für die Trennungsrechnung
8. Integriertes Anreizsystem zur Sicherung einer wirtschaftlichen Geschäftsführung und der
Qualitätsstandards
Die HEAG mobilo GmbH wird die Anlagen 2, 3 und 5 jährlich aktualisieren und der Wissen-
24
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
schaftsstadt Darmstadt zur Kenntnis geben, die übrigen Anlagen sind im Bedarfsfalle zu aktu a-
lisieren. Die aktualisierten Anlagen sind der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit der Plan -
Trennungsrechnung zu übermitteln (Anlage 5 bis zum 31.0 7. eines Kalenderjahres). Für die
Fortschreibung des Anreizsystems gelten die in der Anlage 8 getroffenen Bestimmungen.
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe der Wissenschaftsstadt Darmstadt
an die HEAG mobilo GmbH
anlage 10
16373 Zeichen
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-
dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo
GmbH
Anlage 7: Vorgaben für die Trennungsrechnung
1
Vorgaben zur Trennungsrechnung der HEAG mobilo GmbH gemäß
§ 11 des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
A. Grundsätze und Prämissen
1. Grundsätze zur Zuordnung von Erträgen und Aufwen dungen im Rahmen der Erstel-
lung der Trennungsrechnungen im Plan und Ist
Die HEAG mobilo GmbH entwickelt für die betrauten Verkehrsdienste aus ihrer Erfolgspla-
nung eine Plan-Trennungsrechnung und aus ihrer testierten Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV) eine Ist-Trennungsrechnung. Die Trennungsrechnungen beachten die Vorgaben der
VO 1370/2007.
In den Trennungsrechnungen sind Aufwendungen und Erträge des betrauten Verkehrsange-
botes, d.h. der gemeinwirtschaftlichen Leistung, sowie der sonstigen Leistungen außerhalb
der gemeinwirtschaftlichen Leistung (nachfolgend: kommerzielle Nebengeschäfte) gesondert
auszuweisen. Erträge und Aufwendungen der kommerziellen Nebengeschäfte werden ein-
zeln ausgewiesen, wenn sie 30 T€ in dem jeweiligen Geschäftsjahr überschreiten.
1 Es kön-
nen höchstens zwei Einzelposten innerhalb der kommerziellen Nebengeschäfte mit Erträgen
bis höchstens 60 T€ gebildet werden, die nicht getr ennt ausgewiesen werden müssen. 2
Sollte die HEAG mobilo GmbH in Zukunft weitere Dienstleistungen von allgemeinem wirt-
schaftlichem Interesse (DAWI) übernehmen, wären die Erträge und Aufwendungen, die sich
aus der Erbringung der DAWI ergeben, ebenfalls von solchen aus der gemeinwirtschaftli-
chen Leistung und den kommerziellen Nebengeschäften zu trennen.
Die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge erfolgt auf der Grundlage der Kostenrech-
nung nach anerkannten und stetigen Grundsätzen wie:
1 Die Möglichkeit, unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung in engen Ausnahmefällen Tätigkeiten von geringer
wirtschaftlicher Bedeutung von der getrennten Buchführung abzusehen, beruht auf Erwägungsgrund 18 der
Richtlinie 2006/111/EG der Kommission vom 16.11.2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen
zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz inner-
halb bestimmter Unternehmen, ABL. EU vom 17.11.2006, L 318/17.
2 Diese Einschränkung beruht auf den Maßgaben der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom
18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV auf De-minimis-Beihilfen, ABl. EU
vom 24.12.2013, L 352 S. 1.
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-
dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo
GmbH
Anlage 7: Vorgaben für die Trennungsrechnung
2
a) Aufwendungen und Erträge sind direkt zuzurechnen , wenn sie nach dem Verursa-
chungsprinzip ausschließlich einem Leistungsbereich zuordenbar sind.
b) Schlüsselungen oder Zuordnungen sind für alle Gu V-Posten vorzusehen. Ein entspre-
chender Abgleich mit der GuV bzw. mit dem Erfolgsplan ist in die Trennungsrechnung
zu integrieren.
c) Eine geschlüsselte Zuordnung erfolgt subsidiär n ach verursachungsgerechten Schlüs-
seln.
d) Außerordentliche Aufwendungen oder aperiodische Aufwendungen, die dem Betriebs-
aufwand der gemeinwirtschaftlichen Leistung der Periode nicht zurechenbar sind (z.B.
Rückstellungen für Altlastenbeseitigung, Rückstellungen für unerwartete Rechtsstrei-
tigkeiten etc.), aber durch die gemeinwirtschaftliche Leistung verursacht wurden, sind
beim Ergebnis der gemeinwirtschaftlichen Leistung als Davon-Posten gesondert aus-
zuweisen, wenn sie wesentlich sind. Wesentlich in diesem Sinne sind die Aufwendun-
gen im Regelfall, wenn sie mindestens 5 % des GuV-Postens betragen. Sie dürfen bei
Unwesentlichkeit ausgewiesen werden, wenn dies für die Beurteilung des Betriebsauf-
wands sachdienlich ist.
e) Aufwendungen und ggf. Erträge von Projekten sind gesondert auszuweisen.
f) Aufwendungen und ggf. Erträge im Zuge der Überna hme von Aufgabenträgeraufgaben
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt sind gesondert auszuweisen.
Die Trennungsrechnungen müssen den Anforderungen des Anhangs der VO 1370/2007
gerecht werden und mit der Erfolgsplanung bzw. der GuV des Gesamtunternehmens (HEAG
mobilo GmbH) verprobbar sein. Abweichungen, insbesondere der Ist-Trennungsrechnung
von der testierten GuV, müssen zum Zwecke der Verprobbarkeit durch einen Korrekturpos-
ten transparent gesondert ausgewiesen werden.
Die Trennungsrechnungen werden entsprechend dem Schema dieser Anlage aufgestellt;
Leerposten müssen nicht aufgeführt werden.
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-
dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo
GmbH
Anlage 7: Vorgaben für die Trennungsrechnung
3
2. Ausgleichsparameter
Der vorab festgelegte Ausgleichsparameter stellt die Basis für Ausgleichsleistungen der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH auf der Grundlage des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags (öDA) zur Erbringung von Personenverkehrsdiensten/der gemein-
wirtschaftlichen Leistung gemäß § 1 öDA dar.
Im Zuge der jährlichen Abrechnung nach dem Anhang der VO 1370/2007 ist der finanzielle
Nettoeffekt (=Ist-Ergebnis der gemeinwirtschaftlichen Leistung) im Rahmen der Erstellung
der Ist-Trennungsrechnung zu ermitteln und mit dem vorab festgelegten Ausgleichsparame-
ter (Soll-Ausgleich) abzugleichen. Die gewährten Ausgleichsleistungen der Wissenschafts-
stadt Darmstadt sind begrenzt auf den finanziellen Nettoeffekt gemäß Ist-
Trennungsrechnung.
Zu dem für die Ermittlung des finanziellen Nettoeffekts maßgeblichen Ausgleich gehört ge-
mäß § 9 Abs. 1 des öffentlichen Dienstleistungsauftrages auch ein angemessener Ge-
winnaufschlag in Höhe von 3% der Planaufwendungen.
Die Trennungsrechnungen im Plan und Ist sind entsprechend der nachfolgenden Grundsätze
zu erstellen, die als Berechnungsvorschriften zu beachten sind.
3. Zuordnungen und Schlüsselungen bzw. Verfahrenssc hritte zur Erstellung der Tren-
nungsrechnung
3.1 Zuordnung und Aufteilung von GuV-Positionen
Sofern sich die HEAG mobilo GmbH zur Leistungserstellung auf der Grundlage des öDA
anderer konzernangehöriger Verkehrsunternehmen oder Dienstleister (z.B. HEAG mobiTram
GmbH & Co. KG) bedient, gelten deren Leistungen als Selbsterbringung durch die HEAG
mobilo GmbH.
Gemäß § 11 Abs. 1 des öDA sind Tätigkeiten außerhalb des betrauten Verkehrsangebotes
(bzw. der gemeinwirtschaftlichen Leistung) mit den zuzurechnenden Aufwendungen und Er-
trägen abzugrenzen. Sie sind nur gesondert auszuweisen, wenn sie 30 T€ in dem jeweiligen
Geschäftsjahr übersteigen. Für Tätigkeiten mit Erträgen bis zu 30 T€ dürfen betragsgleiche
Aufwendungen angesetzt werden, d. h. die entsprechenden Erträge werden aufwandsmin-
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-
dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo
GmbH
Anlage 7: Vorgaben für die Trennungsrechnung
4
dernd den Kosten gegenübergestellt (saldiert). Es dürfen insoweit nur zwei Einzelposten von
bis zu 30 T€ und höchstens bis zu 60 T€ pro Geschäf tsjahr gebildet werden.
Bei den sonstigen Leistungen, die in der Trennungsrechnung ertrags- und aufwandsseitig
von der gemeinwirtschaftlichen Leistung abgegrenzt werden, handelt es sich bezogen auf
das Geschäftsjahr 2020 um die folgenden kommerziellen Nebengeschäfte:
[xxx]
[xxx]
[xxx]
Ausgehend von den GuV-Konten werden die Erträge entweder
zu 100 % der gemeinwirtschaftlichen Leistung,
zu 100% den kommerziellen Nebengeschäften oder
verursachungsgerecht auf Basis von Belegen der gem einwirtschaftlichen Leistung oder
den kommerziellen Nebengeschäften zugeordnet.
Die kontenbezogene Zuordnung der Erträge ist der Tabelle 1 zu entnehmen.
Ausgehend von den GuV-Kostenstellen werden die Aufwendungen entweder
zu 100 % der gemeinwirtschaftlichen Leistung,
zu 100 % den kommerziellen Nebengeschäften oder
verursachungsgerecht auf Basis der Kostenstellenre chnung bzw. in Abhängigkeit der
Kostenart der gemeinwirtschaftlichen Leistung oder den kommerziellen Nebengeschäf-
ten zugeordnet.
über den Personalschlüssel (Personalaufwendungen s owie personalaffine sonstige
betriebliche Aufwendungen) anteilig der gemeinwirtschaftlichen Leistung oder den
kommerziellen Nebengeschäften oder
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dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo
GmbH
Anlage 7: Vorgaben für die Trennungsrechnung
5
Die kostenstellenbezogene Zuordnung der Aufwendungen ist der Tabelle 2 zu entnehmen.
Die Kosten und Erlöse der Kostenstellenrechnung sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
werden mit dem gesetzlichen Jahresabschluss abgestimmt. Sofern im Rahmen dieser Ab-
stimmung Abweichungen zur GuV auftreten, müssen diese zum Zwecke der Verprobbarkeit
durch einen Korrekturposten transparent gesondert dargestellt werden.
3.2 Zuordnung und Aufteilung von Overheadkosten auf die gemeinwirtschaftliche Leistung
und die kommerziellen Nebengeschäfte
Die Overheadkosten (z.B. Personal, Infrastrukturkosten, kaufmännischer Bereich, Versiche-
rungswesen, Geschäftsführung etc.) müssen entsprechend den Vorgaben der VO 1370/2007
anteilig sowohl der gemeinwirtschaftlichen Leistung als auch den kommerziellen Nebenge-
schäften zugerechnet werden. Hierzu wird ausgehend von der Gesamtsumme der Over-
headkosten ein sogenannter „Verwaltungskostenaufschlag“ für Tätigkeiten außerhalb der
gemeinwirtschaftlichen Leistung ermittelt. Dies gilt nicht für den geringfügigen Aufwand für
gelegentliche Ausschreibungen, die die HEAG mobilo GmbH für Gewerke vornimmt, die teil-
weise die städtische Infrastruktur betreffen.
Der Verwaltungskostenaufschlag errechnet sich aus dem Anteil der Overheadkosten an den
Gesamtkosten (ohne Overheadkosten). Im Geschäftsjahr 2020 beträgt dieser [●]%. Die Kos-
ten der kommerziellen Nebengeschäfte werden somit entsprechend dem prozentualen Auf-
schlag mit Overheadkosten belastet; die Kosten der gemeinwirtschaftlichen Leistung werden
in gleicher Höhe entlastet.
4. Aufstellung der Ausgleichsleistungen
Im Rahmen der Ist-Trennungsrechnung sind gemäß Art. 2 lit. g VO 1370/2007 („Ausgleichs-
leistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen“) sämtliche gewährten Ausgleichsleistun-
gen aufzuführen. Hierbei sind unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile, die der
HEAG mobilo GmbH von der öffentlichen Hand gewährt werden und sich aufwandsmindernd
auswirken (z.B. anschaffungskostenmindernde Investitionszuschüsse, zinsmindernde Darle-
hen oder die Gewährung von Sicherheiten), nachrichtlich im Jahr des Zuflusses bzw. mit
dem jährlichen Vorteil auszuweisen.
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Anlage 7: Vorgaben für die Trennungsrechnung
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Dementsprechend sind von der HEAG mobilo GmbH alle gewährten Ausgleichsleistungen
nachrichtlich aufzuführen, aus denen der HEAG mobilo GmbH ein finanzieller Vorteil (im
Vergleich zu einem Wettbewerber, der diese nicht erhält) bei Erbringung der gemeinwirt-
schaftlichen Leistung erwächst. Dieser gewährte Vorteil muss in der entsprechenden Höhe
in € dargestellt werden. Hierbei kann es sich um fo lgende Sachverhalte handeln:
a) Investitionszuschüsse von der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Landkreis Darm-
stadt-Dieburg sowie von anderen öffentlichen Stellen (in Differenzierung nach Fahr-
zeugen und Infrastruktur): Darstellung der Anschaffungs- und Herstellkosten, der För-
dermittel (Zuschüsse) und ggf. der Aufwandsminderung (Afa-Minderung),
b) Ertragszuschüsse von der Wissenschaftsstadt Darm stadt, dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg sowie von anderen öffentlichen Stellen,
c) Kapitalerhöhungen,
d) Vergünstigte Grundstücksüberlassungen,
e) Bereitstellung von Ressourcen zu einem unter den Kosten liegenden Preis,
f) Vergünstigte Gewährung von Bürgschaften,
g) Darlehen unter Marktkonditionen sowie
h) Positive Ergebnisse aus Nebengeschäften.
Ausgleichsleistungen der öffentlichen Hand aufgrund allgemeiner Vorschriften oder von För-
derrichtlinien sind in der Trennungsrechnung als Ertragsposten oder Investitionszuschuss
(bei Absetzung von AK/HK oder Bildung eines Sonderpostens) auszuweisen. Weitergehen-
de, zwingende Anforderungen sind ggf. in Form einer Nebenrechnung zu erfüllen.
Die einzelnen Ausgleichsleistungen werden hierbei für die gemeinwirtschaftliche Leistung
(VO 1370/2007) untergliedert in den Kategorien „davon im Ergebnis enthalten“ und „davon
nicht im Ergebnis enthalten“ dargestellt.
Die unentgeltliche Nutzung oder Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt durch die HEAG mobilo GmbH oder die Gewährung eines
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GmbH
Anlage 7: Vorgaben für die Trennungsrechnung
7
ausschließlichen Rechts gemäß § 5 öDA bedarf keiner Bewertung in der Trennungsrech-
nung.
5. Struktur und Aufbau der Trennungsrechnung
Die Struktur der Trennungsrechnung wird in der Tabelle 3 dargestellt.
B. Tabellen
Tabelle 1: Ertragskonten
Kostenar-
tengruppe Bezeichnung
Beme s-
sungs-
grundlage /
Zuordnung
Gemeinwirt-
schaftliche
Leistung (€)
Kommerzielle
Nebenge-
schäfte (€)
[●] [ ●] [z.B. direkte
Zuordnung] [●] [ ●]
[●] [●] [z.B. Einzel-
zuordnung] [●] [ ●]
[●] [ ●] [ ●] [ ●] [ ●]
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Anlage 7: Vorgaben für die Trennungsrechnung
8
Tabelle 2: Aufwendungen der Kostenstellen
Koste n-
stellen-
gruppe
Bezeichnung Bemessungsgrundla-
ge / Zuordnung
Gemeinwirt-
schaftliche
Leistung (€)
Kommerzielle
Nebengeschäfte
(€)
[●] [●] [z.B. direkte Zuord-
nung] [●] [●]
[●] [ ●] [z.B. Einzelzuordnung] [ ●] [ ●]
[●]
[●] [z.B. Personalschlüs-
sel/Einzelzuordnung
nach Kostenart]
[●]
[●]
[●] [●] [z.B. Schlüsselung über
Kilometeranteil] [●] [●]
[●] [●] [●] [●] [●]
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Anlage 7: Vorgaben für die Trennungsrechnung
9
C. Schema der Trennungsrechnung
Bezeichnung Gemeinwirtschaftliche
Leistung (€)
Kommerzielle
Nebengeschäfte
(€)
Veränderung des Bestands an unfertigen Leis-
tungen
[●] [ ●]
Materialaufwand [●] [ ●]
Personalaufwand [●] [ ●]
Abschreibungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
[●] [ ●]
Sonstige betriebliche Aufwendungen [●] [ ●]
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf
Wertpapiere
des Umlaufvermögens
[●] [ ●]
Zinsen und ähnliche Aufwendungen [●] [ ●]
Sonstige Steuern [●] [ ●]
= Kosten nach Anhang zur VO (EG)
Nr. 1370/2007
[●] [ ●]
+ 3% Gewinnaufschlag [●] [ ●]
+ Anreizregelung [●] [ ●]
= Gesamtaufwand [●] [●]
./. Umsatzerlöse [●] [ ●]
./. Erhöhung des Bestands an unfertigen
Leistungen
[●] [ ●]
./. Andere aktivierte Eigenleistungen [●] [ ●]
./. Sonstige betriebliche Erträge [●] [ ●]
./. Erträge aus Beteiligungen [●] [ ●]
./. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanla-
gevermögens
[●] [ ●]
./. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge [●] [ ●]
= Finanzieller Nettoeffekt [●] [●]
Verlustübernahme auf Basis des Ergebnisabfüh-
rungsvertrages (HEAG Holding AG)
[●] [●]
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Anlage 7: Vorgaben für die Trennungsrechnung
10
Verlustabdeckung gem. Finanzierungsvereinba-
rung (Stadt, Landkreis)
[●] [●]
Summe = 0 [●]
anlage 7
13749 Zeichen
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 4: Qualitätsstandards, unternehmensbezogene Anforderungen und Qualitätssicherung Vorrangige Qualitätsstandards des aktuellen Nahverkehrsplans Zunächst gelten die Anforderungen und Qualitätsstandards des jeweils aktuellen Nahver- kehrsplans. Darüber hinaus sind von der HEAG mobilo GmbH die weiteren in dieser Anlage beschriebenen Anforderungen und Qualitätsstandards umzusetzen. Nachrangig ergänzende Qualitätsstandards / Unternehmensbezo- gene Anforderungen 1. Qualitative Anforderungen an die Leistungen Es gelten die Anforderungen, die sich aus der Anwendung des RMV-Tarifs und seiner Über- gangsregelungen und der damit verbundenen Einnahmenaufteilung ergeben, ebenso sind die Qualitätskriterien des NVP sowie nachrangig ergänzend die folgenden Qualitätskriterien zu erfüllen: 1.1 Fahrzeugqualität 1.1.1 Verkehrsleit- und Kommunikationstechnik Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge sind mit Komponenten eines Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) u. a. zur Ansteuerung und Beeinflussung der Signalanlagen (LSA- Beeinflussung), zur betrieblichen Steuerung und Kommunikation mit der Leitstelle und zur dynamischen Fahrgastinformation im Fahrzeug ausgestattet. Die Kommunikation zwischen Fahrzeug und LSA erfolgt über Analogfunk. Die Fahrzeugkomponenten des RBL müssen mindestens folgende Funktionen bereitstellen: • Sprechfunkverbindung zu einer zentralen Verkehrsle itstelle über ein digitales Be- triebsfunknetz. Der Betrieb des bestehenden Tetrapol-Funknetzes erfolgt durch die HEAG mobilo. Sämtliche Betriebsanlagen des Tetrapol-Funknetzes befinden sich im Eigentum der HEAG mobilo. • Lieferung von Positionsinformationen des Fahrzeugs an das RBL • Ansteuerung des Analogfunkgeräts zur LSA-Beeinflus sung Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 4: Qualitätsstandards, unternehmensbezogene Anforderungen und Qualitätssicherung • Ansteuerung der Fahrtzielanzeiger außen und innen • Ansteuerung der Fahrgastinformationssysteme im Fah rzeug mit Linienverlaufsan- zeige • Ansteuerung der Fahrzeuglautsprecher außen und inn en • Erhebung von Fahrtinformationen zur Qualitätsanaly se und -bewertung; Speiche- rung der Daten im Fahrzeug für den Fall, dass kurzfristig keine Verbindung zum RBL besteht. Es dürfen nur mit aktueller RBL-Datenversorgung geladene Fahrzeuge zum Einsatz ge- bracht werden. Für statistisch valide Verkehrszählungen ist eine hinreichende Anzahl von Fahrzeugen mit automatischen Fahrgastzählsystemen auszurüsten. Die für die Aufrechterhaltung des Fahrbetriebs wesentliche Kommunikation muss auch im Notfall unabhängig von öffentlichen Kommunikationsnetzen gewährleistet werden. Dazu ist das vorhandene Betriebsfunksystem zu verwenden. Die ortsfesten Betriebsfunkanlagen ste- hen im Eigentum der HEAG mobilo. Für die Fahrgastinformation an den Haltestellen sind die ortsfesten Anzeigesysteme mit In- formationen zu den dort verkehrenden ÖPNV-Linien sowie mit aktuellen Störungsmeldungen zu versorgen. Näheres dazu ist im Nahverkehrsplan geregelt. Die Lieferung der Ist-Daten hat gemäß der Schnittstelle VDV453-DFI zu erfolgen. Die vorhandenen ortsfesten Anzeigesys- teme befinden sich weitestgehend im Eigentum der HEAG mobilo – in Einzelfällen sind sie im Besitz der Stadt Darmstadt. Betrieb und Datenversorgung der Bestandssysteme obliegen der HEAG mobilo. 1.1.2. Sauberkeit Alle Fahrzeuge sind gereinigt in Betrieb zu nehmen, d.h. tägliche Basis-Innenreinigung, re- gelmäßige vertiefte Innenreinigungen und Außenreinigungen oder nach Bedarf. An größeren Veranstaltungen z.B. dem Schlossgrabenfest oder dem Heinerfest sind Sonder- reinigungen der Straßenbahnfahrzeuge an den Endhaltestellen vorzunehmen. Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 4: Qualitätsstandards, unternehmensbezogene Anforderungen und Qualitätssicherung 2. Beförderungsqualität 2.1. Pünktlichkeit Betreiben eines RBL zur Erfassung und Auswertung der gegebenen Fahrzeiten und Pünkt- lichkeit. 2.2. Anschlüsse/Umsteigen Die Überwachung von Anschlüssen erfolgt durch den Betrieb eines RBL. Zur Fahrgastinfor- mation werden Echtzeit-, Abfahrts- und Verbindungsinformationen u.a. an Haltestellen und in verschiedenen Dateiformaten bereitgestellt. Die Anschlüsse bzw. Übergänge sind entsprechend der Verkehrsnachfrage und der ver- kehrsplanerischen Bedeutung unter Einbeziehung der Verkehrsmittel anderer Unternehmen festzulegen. In Netzplänen, Fahrplänen und Fahrzeugen ist zu den Umsteigemöglichkeiten zu informieren. Bei der Fahrplangestaltung sind Verknüpfungen und Umsteigebeziehungen insbesondere an folgenden Haltestellen einzurichten und im Betriebsablauf zu beachten: Luisenplatz, Böllenfalltor, Darmstadt-Arheilgen Dreieichweg, Darmstadt-Arheilgen Löwen- platz, Griesheim Platz Bar-le-Duc, Hauptbahnhof, Darmstadt-Eberstadt Wartehalle, Alsbach Am Hinkelstein. Insbesondere zu Tagesrandzeiten ist eine Anschlusssicherung zu gewähren. 2.3 Subjektive Sicherheit Die Sicherheit der Fahrgäste während der Beförderung ist durch Einsatz von Video- oder Kamerasystemen zu gewährleisten. Dies gilt für die Beiwagen sowie bei Neubeschaffungen auch in den Triebwagen. Dabei sind die geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten. Den Fahrgästen ist aus allen Bereichen der Straßenbahn eine direkte Sprechverbindung zum Fahrer zu ermöglichen. Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 4: Qualitätsstandards, unternehmensbezogene Anforderungen und Qualitätssicherung 3. Managementqualität 3.1. Störungsmanagement Das Verkehrsunternehmen hat Störungen schnellstmöglich zu beseitigen. Kundeninformati- on im Störungsfall ist zu gewährleisten durch Vorhalten einer Leitstelle mit RBL im 24- Stunden-Betrieb sowie weiteren Einrichtungen des Störungsmanagements im 24- Stundenbetrieb (z. B. Revisionsmitarbeiter, Fahrleitungsreparatur). Im Störungsfall sind Durchsagen an Fahrgäste über Lautsprecher an Haltestellen und Fahrzeugen (innen wie außen) abzusetzen, Informationstexte an den dynamischen Fahrgastinformationsanzeiger an den Haltestellen und auf der Internetseite der HEAG mobilo zu erstellen. Darüber hinaus sind die Fahrgäste auch über Soziale Medien und die HEAG mobilo App zu informieren. Für die seelsorgerische Betreuung eines Mitarbeitenden aus dem Fahrpersonal nach einem Unfall sind geschulte Mitarbeitende („Erstbetreuer“) vorzuhalten und im Bedarfsfall am Un- fallort einzusetzen. 3.2. Informationsmanagement und Service Ausreichende Information vor und während der Beförderung sowie optimale Bedienung der Kunden ist durch folgende Maßnahmen zu gewährleisten: a) Betrieb von derzeit drei mit eigenem Personal de s Verkehrsunternehmens betriebe- nen lnformations-/Servicestellen an zentralen Umsteigehaltestellen bzw. weiterem Servicepersonal im Netz. Die Vertriebsstellen befinden sich derzeit am Luisenplatz in Darmstadt (Öffnungszeiten Mo – Fr 8.00 Uhr bis 18.0 0 Uhr, Sa 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr), am Hauptbahnhof (Öffnungszeiten Mo – Fr. 8.00 Uhr bis 18.00, Sa 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr) und in der Lincoln-Siedlung (Öffnungszeiten Di 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Do 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr). In allen Vertriebsstellen wird eine umfassende Mo- bilitätsberatung und Tarifberatung angeboten, Zeitkarten verkauft, Fahrplanauskünfte gegeben, Car Sharing-Beratung, Call a bike-Beratung). Darüber hinaus wird am Lui- senplatz das Fundbüro vorgehalten. Gleichzeitig ist die Vertriebsstelle am Luisenplatz Anlaufstelle für Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis. b) telefonische Auskunft / Erreichbarkeit im 24-Stu nden-Betrieb, c) schriftliches Beschwerdemanagement (Kundendialog ), Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 4: Qualitätsstandards, unternehmensbezogene Anforderungen und Qualitätssicherung d) Fahrplan- und Angebotsinformationen an Haltestel len, e) Eigene Internetseite, f) Eigener Auftritt in den Sozialen Medien, g) Eigene Fahrplan-App, h) geschultes Fahr- und Servicepersonal, i) Individuelle persönliche Mobilitätsberatung im R ahmen von Veranstaltungen und Ak- tionen, j) Mehrsprachigkeit im Informationsmanagement nach Bedarf, u.a. Internetseite, Lini- eninformationen, Haltestellenansagen bei wichtigen Verknüpfungspunkten, Tarifin- formationen, k) Medienarbeit, l) Mitarbeit in Fahrgast-Gremien, m) Sonstige Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. Baustellenkommunikation, n) Kommunikative Maßnahmen, um das Angebot an Multi modalität zu fördern. 3.3. Vertrieb Es erfolgt ein flächendeckender Vertrieb über die Vorhaltung eines dichten Vertriebsnetzes im Verkehrsgebiet mit stationären Fahrausweisautomaten an allen Straßenbahnhaltestellen und stark frequentierten Bushaltestellen. Bei Streckenerweiterungen müssen ausreichend stationäre Automaten an den neuen Haltestellen installiert werden. Die Automaten sollten über eine den Vorgaben des RMV entsprechende eTicket-Funktionalität verfügen. Darüber hinaus werden mindestens zwei eigene Informations- und Servicestellen (zur Zeit am Lui- senplatz und am Hauptbahnhof) betrieben. Weiterhin werden an stark frequentierten Halte- stellen personenbediente Verkaufsstellen (z.B. Agenturen) im Umkreis von 500 m zur Halte- stelle vorgehalten. Es ist ein Verkaufssystem für aktuell rund 40.000 Stammkunden (Jahres- kartenkunden) vorzuhalten. Dieses Verkaufssystem muss den Anforderungen des eTicket Rhein Main, das auf den VDV-Kernapplikationsstandards beruht, genügen. Bei Weiterent- Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 4: Qualitätsstandards, unternehmensbezogene Anforderungen und Qualitätssicherung wicklung des eTicket Rhein Main (z.B. auf VDV-Stufe 3) ist das System technisch anzupas- sen. Weiterhin müssen in diesem Fall die technischen Voraussetzungen in den Fahrzeugen geschaffen werden. Für die Zukunft sollen innovative Vertriebskanäle (z.B. Handyticket oder Webshop) entwi- ckelt und betrieben werden, um einen an den Bedürfnissen der Kunden ausgerichteten Ver- trieb anbieten zu können. Es sind alle Fahrkartenarten des RMV-Tarifs zu verkaufen. Weiterhin soll dem sich ändernden Mobilitätsverhalten der Kunden Rechnung getragen wer- den. Dies kann beispielsweise durch die Einführung eines Mobilitätsmanagements erfolgen. Dieses Mobilitätsmanagement ist mit den Zielen der Stadt Darmstadt (z.B. Luftreinhaltung, weniger Individualverkehr) und des Landkreises Darmstadt-Dieburg abzustimmen. Das Mo- bilitätsmanagement ist für neu entwickelte Quartiere (z.B. Lincoln), aber auch bei Verdich- tung bestehender Viertel vorzuhalten. Zur Einnahmesicherung führt das Unternehmen im eigenen Auftrag regelmäßige Fahrscheinkontrollen durch. Die Anzahl der erbrachten Perso- naleinsatzstunden im Prüfdienst sollen pro Monat mindestens 800 Stunden (in Summe 9.600 pro Jahr) betragen. 4. Personalqualität 4.1. Mitarbeiterschulung Alle Fahrdienst- und Servicebeschäftigten erhalten in Hinblick auf Fachkenntnis und Ser- viceorientierung regelmäßig und anlassbezogen Schulungen. 4.2. Sicherung Personalstamm Die Ausbildung von Fachpersonal erfolgt entsprechend dem Bedarf. 5. Barrierefreiheit Soweit möglich werden die Standards der DIN18040/Teil 3 bezüglich Restspaltbreite und Reststufenhöhe bei weitgehend barrierefrei ausgebauten Haltestellen eingehalten. Im Straßenbahnlinienverkehr sind Niederflurfahrzeuge mit Rampen- und Blindeninformati- onssystem einzusetzen. Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 4: Qualitätsstandards, unternehmensbezogene Anforderungen und Qualitätssicherung 6. Kundengarantien Auf den Linien sind die nachfolgend beschriebenen Kundengarantien anzubieten. Das Ver- kehrsunternehmen sorgt in Abstimmung mit dem RMV dafür, dass die Kundengarantie um- fassend kommuniziert und den Kunden bekannt gemacht ist. 6.1. 10-Minuten Garantie des RMV Erreicht ein Fahrgast seinen Zielpunkt mit der Straßenbahn mehr als 10 Minuten verspätet, ist ihm gemäß der 10-Minuten-Garantie des RMV ein Teil des Fahrpreises oder bei Ereignis- sen nach 21 Uhr bis zu 25 Euro Taxikosten zu erstatten. 6.2. Sauberkeitsgarantie Bei Verschmutzung der Kleidung durch die Benutzung der Verkehrsmittel oder der Haltestel- len des Verkehrsunternehmens, erfolgt eine Gutschrift in Höhe der Reinigungskosten, maxi- mal 20,00 EUR. Eine Kostenübernahme erfolgt nicht, wenn die Kleidung durch Dritte ver- schmutzt wird. 6.3. Antwortgarantie Bei Kundenanliegen mit Hinweisen, Vorschlägen oder Beschwerden, auf die das Verkehrs- unternehmen nicht erstmals innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt reagiert, erhält der Kunde einen Verzehrgutschein. Als Reaktionen auf den Erhalt eines Kundenanliegens gelten auch Eingangs- oder Zwischenbescheide.
anlage 6
3325 Zeichen
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 3b): Unterstützung dritter Verkehrsunternehmen durch Infrastrukturleistungen 1. Unterstützung dritter Verkehrsunternehmen bei der Verkehrslenkung und Steuerung sowie der Erhebung und Verarbeitung von Daten im Verkehrsgebiet der Stadt – Darm- stadt und des Landkreises Darmstadt Dieburg Die HEAG mobilo betreibt zur Durchführung ihres Straßenbahnbetriebes ein Verkehrsmana- gementsystem („VMS“), bestehend aus einem rechnergestützten Betriebsleitsystem mit Funkinfrastruktur, einer WLAN-Infrastruktur zur Datenver- und -entsorgung sowie der zuge- hörigen fahrzeugseitigen, technischen Ausrüstung. Die HEAG mobilo stellt in Absprache mit den Aufgabenträgern zur Integration der relevanten Nahverkerkehrsdienste in das ÖPNV-Gesamtsystem die Funktionalitäten des VMS auf ver- traglicher Grundlage diskriminierungsfrei anderen (Bus)unternehmen im Öffentlichen Perso- nennahverkehr zur Verfügung, die sich auf der Grundlage von Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz und Verkehrsverträgen mit den Aufgabenträgern zur Erhebung und Lieferung von Betriebs, Vertriebs- und Qualitätsdaten zur Durchführung eines finanziel- len Anreizsystems und eines Kundeninformationssystems sowie zur Anbindung an eine Ver- kehrsleitstelle und zur Anschlusssicherung verpflichtet haben. Dies erreicht sie, indem sie ● den betreffenden Unternehmen die erforderlichen Sy stemkomponenten zur Nutzung überlässt (zu den Systemkomponenten gehören unter anderem die fahrzeugseitige Aus- stattung [Bordrechner], stationäre Datenaustauschvorrichtungen [Accesspoint], die die zur Linienbedienung erforderlichen Daten übermittelt, sowie bei Bedarf die Installation eines Fahrkartenvertriebssystems unter Erfüllung der Vorgaben des RMV an das elekt- ronische Ticketing [Fahrscheindrucker, Druckerausweis, Auslesestation]), ● für die betreffenden Unternehmen die von den Aufga benträgern geforderten Leistungs- und Qualitätsdaten erhebt, verarbeitet und an die vorgegebenen Stellen weiterleitet, ● die betreffenden Unternehmen in die Verkehrsüberwa chungstätigkeit ihrer Leitstelle ein- bindet und Unterstützung bei der Anschlusssicherung und Verkehrsstörungen gibt, so- wie ● die Vertriebs- und Abrechnungsdaten erhebt, verarb eitet und an die vorgegebenen Stel- len weiterleitet sowie Unterstützung bei der Bargeldentsorgung leistet. Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 3b): Unterstützung dritter Verkehrsunternehmen durch Infrastrukturleistungen 2. Bereitstellung sonstiger Infrastrukturkapazitäten Die HEAG mobilo stellt darüber hinaus weitere Infrastrukturkapazitäten dritten Verkehrsun- ternehmen auf diskriminierungsfreier Basis zur Verfügung, durch ● Errichtung, Bereitstellung und Instandhaltung von kombinierten, der ÖPNV- Beschleunigung dienenden, Nahverkehrsspuren, ● Errichtung, Bereitstellung, Wartung und Instandhal tung von Sozialeinrichtungen im Verkehrsnetz, sowie ● Bereitstellung von Abstellkapazitäten für Omnibuss e auf dem Betriebshofgelände.
anlage 8
13119 Zeichen
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
Anlage 5: Fortschreibung der Einsatzzeiten und Grundtakte
1
Linienangebot Straßenbahnlinien
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
Anlage 5: Fortschreibung der Einsatzzeiten und Grundtakte
2
Linie Linienweg Montag - Donnerstag Anmerkungen
1
DA-Eb.Frankenstein – Eb.Wartehalle -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee –
Hauptbahnhof
04:00-07:00
T15
07:00-19:00
T30
2
DA Böllenfalltor - Schloss - Luisenplatz -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee -
Hauptbahnhof.
06:00-09:00
T15
12:00-18:00
T15
3
DA Lichtenbergschule - Schloss - Luisen-
platz - Klinikum - Hauptbahnhof
04:00-05:00
T30
05:00-06:00
T15
06:00-09:00
und
12:00-15:00
T10
09:00-12:00
und
12:00-21:00
T15
21:00-01:00
T30
4
DA-Kranichstein Bf – Rhönring – Willy-
Brandt-Platz – Luisenplatz – Berliner Allee
– TZ Rhein Main – Griesheim Platz Bar-le-
Duc
05:00-09:00
T15
12:00-18:00
T15
5
DA Kranichstein Bf. - Luisenplatz – Hbf 04:00-05:30
T30
05:30-09:00
und
12:00-18:00
T15
09:00-12:00
und
18:00-19:30
T7,5
19:30-23:00
T15
23:00-00:30
T30
6
Alsbach - DA-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Luisenplatz - Merck - Arh. Hofgas-
se – Arh. Dreieichweg
05:30-09:00
T15
09:00-19:00
T15
7
Da-Eb. Frankenstein – Eb. War- tehalle -
Rhein-Neckarstr. - Luisenplatz - (Arh. Hof-
gasse -) Arh. Dreieichweg
03:30-05:30
T30
05:30-19:00
T15
20:00-21:00
T30
23:30-00:30
T60
8
Alsbach - Da-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Rhein-Neckarstr. - Luisenplatz -
(Arh. Hofgasse -) Arh. Dreieichweg
04:00-05:00
T60
18:00-21:00
T15
21:00-23:30
T30
23:30-24:30
T60
Silvesterverkehr Als-
bach - DA - Arheilgen
(T30)
9
DA Böllenfalltor - Luisenplatz - Berliner
Allee - Maria-Goeppert-Straße - Griesheim
03:30-18:00
T15
18:00-19:30
T7,5
19:30-21:00
T15
21:00-24:00
T30
Silvesterverkehr Böl-
lenfalltor - Griesheim
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
Anlage 5: Fortschreibung der Einsatzzeiten und Grundtakte
3
Platz Bar-le-Duc (T30)
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
Anlage 5: Fortschreibung der Einsatzzeiten und Grundtakte
4
Linie Linienweg Freitag Anmerkungen
1
DA-Eb.Frankenstein – Eb.Wartehalle -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee –
Hauptbahnhof
04:00-07:00
T15
07:00-19:00
T30
24:00-03:00
5 Fahrten
2
DA Böllenfalltor - Schloss - Luisenplatz -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee -
Hauptbahnhof.
06:00-09:00
T15
12:00-18:00
T15
3
DA Lichtenbergschule - Schloss - Luisen-
platz - Klinikum - Hauptbahnhof
04:00-05:00
T30
05:00-06:00
T15
06:00-09:00
und
12:00-15:00
T10
09:00-12:00
und
12:00-21:00
T15
21:00-01:00
T30
4
DA-Kranichstein Bf – Rhönring – Willy-
Brandt-Platz – Luisenplatz – Berliner Allee
– TZ Rhein Main – Griesheim Platz Bar-le-
Duc
05:00-09:00
T15
12:00-18:00
T15
5
DA Kranichstein Bf. - Luisenplatz – Hbf 04:00-05:30
T30
05:30-09:00
und
12:00-18:00
T15
09:00-12:00
und
18:00-19:30
T7,5
19:30-23:00
T15
23:00-02:00
T30
6
Alsbach - DA-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Luisenplatz - Merck - Arh. Hofgas-
se – Arh. Dreieichweg
05:30-09:00
T15
09:00-19:00
T15
7
Da-Eb. Frankenstein – Eb. War- tehalle -
Rhein-Neckarstr. - Luisenplatz - (Arh. Hof-
gasse -) Arh. Dreieichweg
03:30-05:30
T30
05:30-19:00
T15
20:00-02:30
T30
8
Alsbach - Da-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Rhein-Neckarstr. - Luisenplatz -
(Arh. Hofgasse -) Arh. Dreieichweg
04:00-05:00
T60
18:00-21:00
T15
21:00-23:30
T30
23:30-01:00
T60
01:00-02:00
T30
Silvesterverkehr Als-
bach - DA - Arheilgen
(T30)
9
DA Böllenfalltor - Luisenplatz - Berliner
Allee - Maria-Goeppert-Straße - Griesheim
03:30-18:00
T15
18:00-19:30
T7,5
19:30-21:00
T15
21:00-24:00
T30
24:00-02:00
T60
Silvesterverkehr Böl-
lenfalltor - Griesheim
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
Anlage 5: Fortschreibung der Einsatzzeiten und Grundtakte
5
Platz Bar-le-Duc (T30)
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
Anlage 5: Fortschreibung der Einsatzzeiten und Grundtakte
6
Linie Linienweg Montag – Donnerstag Ferien Anmerkungen
1
DA-Eb.Frankenstein – Eb.Wartehalle -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee –
Hauptbahnhof
04:00-19:30
T30
21:00-21:30
2 Fahrten
24:00-01:00
2 Fahrten
2
DA Böllenfalltor - Schloss - Luisenplatz -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee -
Hauptbahnhof.
03:30-05:30
8 Fahrten
18:45-19:45
4 Fahrten
22:30-23:00
2 Fahrten
01:00-01:30
2 Fahrten
3
DA Lichtenbergschule - Schloss - Luisen-
platz - Klinikum - Hauptbahnhof
04:30-05:30
T30
05:30-21:00
T15
21:00-24:00
T30
21:00-24:00
zusätzlich T30
Kurzfahrten
Hbf-Lpl
4
DA-Kranichstein Bf – Rhönring – Willy-
Brandt-Platz – Luisenplatz – Berliner Allee
– TZ Rhein Main – Griesheim Platz Bar-le-
Duc
5
DA Kranichstein Bf. - Luisenplatz – Hbf 03:45-05:15
T30
05:15-19:30
T7,5
19:30-23:00
T15
23:00-02:00
T30
6
Alsbach - DA-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Luisenplatz - Merck - Arh. Hofgas-
se – Arh. Dreieichweg
05:30-09:00
T15
09:00-15:30
T30
15:30-19:30
T15
7
Da-Eb. Frankenstein – Eb. War- tehalle -
Rhein-Neckarstr. - Luisenplatz - (Arh. Hof-
gasse -) Arh. Dreieichweg
03:30-04:30
T60
04:30-19:30
T15
20:15-22:00
3 Fahrten
23:30-01:30
3 Fahrten
8
Alsbach - Da-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Rhein-Neckarstr. - Luisenplatz -
(Arh. Hofgasse -) Arh. Dreieichweg
03:30-
04:30’T30
04:30-07:00
T15
18:15-21:15
T15
21:15-01:00
T30
Silvesterverkehr Als-
bach - DA - Arheilgen
(T30)
9
DA Böllenfalltor - Luisenplatz - Berliner
Allee - Maria-Goeppert-Straße - Griesheim
Platz Bar-le-Duc
03:30-04:15
T30
04:15-21:00
T15
21:00-01:00
T30
Silvesterverkehr Böl-
lenfalltor - Griesheim
(T30)
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
Anlage 5: Fortschreibung der Einsatzzeiten und Grundtakte
7
Linie Linienweg Freitag Ferien Anmerkungen
1
DA-Eb.Frankenstein – Eb.Wartehalle -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee –
Hauptbahnhof
04:00-19:30
T30
21:00-21:30
2 Fahrten
24:00-01:00
2 Fahrten
2
DA Böllenfalltor - Schloss - Luisenplatz -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee -
Hauptbahnhof.
03:30-05:30
8 Fahrten
18:45-19:45
4 Fahrten
22:30-23:00
2 Fahrten
01:00-03:30
4 Fahrten
3
DA Lichtenbergschule - Schloss - Luisen-
platz - Klinikum - Hauptbahnhof
04:30-05:30
T30
05:30-21:00
T15
21:00-24:00
T30
21:00-24:00
zusätzlich T30
Kurzfahrten
Hbf-Lpl
4
DA-Kranichstein Bf – Rhönring – Willy-
Brandt-Platz – Luisenplatz – Berliner Allee
– TZ Rhein Main – Griesheim Platz Bar-le-
Duc
5
DA Kranichstein Bf. - Luisenplatz – Hbf 03:45-05:15
T30
05:15-19:30
T7,5
19:30-23:00
T15
23:00-03:00
T30
6
Alsbach - DA-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Luisenplatz - Merck - Arh. Hofgas-
se – Arh. Dreieichweg
05:30-09:00
T15
09:00-15:30
T30
15:30-19:30
T15
7
Da-Eb. Frankenstein – Eb. War- tehalle -
Rhein-Neckarstr. - Luisenplatz - (Arh. Hof-
gasse -) Arh. Dreieichweg
03:30-04:30
T60
04:30-19:30
T15
20:15-22:00
3 FP
23:30-01:30
6 FP
8
Alsbach - Da-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Rhein-Neckarstr. - Luisenplatz -
(Arh. Hofgasse -) Arh. Dreieichweg
03:30-04:30
T30
04:30-07:00
T15
18:15-21:15
T15
21:15-01:30
T30
Silvesterverkehr Als-
bach - DA - Arheilgen
(T30)
9
DA Böllenfalltor - Luisenplatz - Berliner
Allee - Maria-Goeppert-Straße - Griesheim
Platz Bar-le-Duc
03:30-04:15
T30
04:15-21:00
T15
21:00-03:15
T30
Silvesterverkehr Böl-
lenfalltor - Griesheim
(T30)
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
Anlage 5: Fortschreibung der Einsatzzeiten und Grundtakte
8
Linie Linienweg Samstag Anmerkungen
1
DA-Eb.Frankenstein – Eb.Wartehalle -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee –
Hauptbahnhof
4 FP
2
DA Böllenfalltor - Schloss - Luisenplatz -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee -
Hauptbahnhof.
4 FP
3
DA Lichtenbergschule - Schloss - Luisen-
platz - Klinikum - Hauptbahnhof
05:00-6:00
T30
6:00-20:00
T15
20:00-00:30
T30
4
DA-Kranichstein Bf – Rhönring – Willy-
Brandt-Platz – Luisenplatz – Berliner Allee
– TZ Rhein Main – Griesheim Platz Bar-le-
Duc
5
DA Kranichstein Bf. - Luisenplatz – Hbf 4:00-5:00
T60
5:00-23:00
T15
23:00-3:00
T30
6
Alsbach - DA-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Luisenplatz - Merck - Arh. Hofgas-
se – Arh. Dreieichweg
7 / 8
Alsbach - Da-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Rhein-Neckarstr. - Luisenplatz -
(Arh. Hofgasse -) Arh. Dreieichweg
03:30-04:30
T30
04:30-19:30
T15
19:30-02:30
T30
Silvesterverkehr Als-
bach - DA - Arheilgen
(T30)
9
DA Böllenfalltor - Luisenplatz - Berliner
Allee - Maria-Goeppert-Straße - Griesheim
Platz Bar-le-Duc
03:30-19:00
T15
19:00-00:00
T30
00:00-02:30
T60
Silvesterverkehr Böl-
lenfalltor - Griesheim
(T30)
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
Anlage 5: Fortschreibung der Einsatzzeiten und Grundtakte
9
Linie Linienweg Sonn- und Feiertag Anmerkungen
1
DA-Eb.Frankenstein – Eb.Wartehalle -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee –
Hauptbahnhof
3 FP
2
DA Böllenfalltor - Schloss - Luisenplatz -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee -
Hauptbahnhof.
4 FP
3
DA Lichtenbergschule - Schloss - Luisen-
platz - Klinikum - Hauptbahnhof
05:30-12:00
T30
12:00-19:00
T15
19:00-00:30
T30
4
DA-Kranichstein Bf – Rhönring – Willy-
Brandt-Platz – Luisenplatz – Berliner Allee
– TZ Rhein Main – Griesheim Platz Bar-le-
Duc
5
DA Kranichstein Bf. - Luisenplatz – Hbf 06:30-12:30
T30
12:30-20:00
T15
20:00-01:00
T30
6
Alsbach - DA-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Luisenplatz - Merck - Arh. Hofgas-
se – Arh. Dreieichweg
7 / 8
Alsbach - Da-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Rhein-Neckarstr. - Luisenplatz -
(Arh. Hofgasse -) Arh. Dreieichweg
03:30-12:00
T30
12:00-20:00
T15
20:00-01:30
T30
Silvesterverkehr Als-
bach - DA - Arheilgen
(T30)
9
DA Böllenfalltor - Luisenplatz - Berliner
Allee - Maria-Goeppert-Straße - Griesheim
Platz Bar-le-Duc
04:30-12:00
T30
12:00-19:00
T15
19:00-00:30
T30
Silvesterverkehr Böl-
lenfalltor - Griesheim
(T30)
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
Anlage 5: Fortschreibung der Einsatzzeiten und Grundtakte
10
Linie Linienweg Sonn- und Feiertag mit Nachtverkehr auf den Folgetag Anmerkungen
1
DA-Eb.Frankenstein – Eb.Wartehalle -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee –
Hauptbahnhof
4 FP
2
DA Böllenfalltor - Schloss - Luisenplatz -
Rhein-/Neckarstraße - Berliner Allee -
Hauptbahnhof.
6 FP
3
DA Lichtenbergschule - Schloss - Luisen-
platz - Klinikum - Hauptbahnhof
05:30-12:00
T30
12:00-19:00
T15
19:00-00:30
T30
4
DA-Kranichstein Bf – Rhönring – Willy-
Brandt-Platz – Luisenplatz – Berliner Allee
– TZ Rhein Main – Griesheim Platz Bar-le-
Duc
5
DA Kranichstein Bf. - Luisenplatz – Hbf 06:30-12:30
T30
12:30-20:00
T15
20:00-03:00
T30
6
Alsbach - DA-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Luisenplatz - Merck - Arh. Hofgas-
se – Arh. Dreieichweg
7 / 8
Alsbach - Da-Eb. Frankenstein – Eb. War-
tehalle - Rhein-Neckarstr. - Luisenplatz -
(Arh. Hofgasse -) Arh. Dreieichweg
03:30-12:00
T30
12:00-20:00
T15
20:00-03:00
T30
Silvesterverkehr Als-
bach - DA - Arheilgen
(T30)
9
DA Böllenfalltor - Luisenplatz - Berliner
Allee - Maria-Goeppert-Straße - Griesheim
Platz Bar-le-Duc
04:30-12:00
T30
12:00-19:00
T15
19:00-00:30
T30
00:30-02:30
T60
Silvesterverkehr Böl-
lenfalltor - Griesheim
(T30)
anlage 11
10480 Zeichen
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 8: Integriertes Anreizsystem zur Sicherung einer wirtschaftlichen Geschäftsführung und der Qualitätsstandards ________________________________________________________________________ Integriertes Anreizsystem zur Sicherung einer wirts chaftlichen Geschäftsführung und der Qualitätsstandards gemäß § 13 des öf- fentlichen Dienstleistungsauftrages Vorbemerkungen Ziffer 7 des Anhangs zur Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schie- ne und Straße in der aktuellen Fassung (VO 1370/2007) setzt die Aufstellung eines An- reizsystems voraus. Darin heißt es: "Das Verfahren zur Gewährung der Ausgleichsleistung muss einen Anreiz ge- ben zur Aufrechterhaltung oder Entwicklung einer wirtschaftlichen Geschäfts- führung des Betreibers eines öffentlichen Dienstes, die objektiv nachprüfbar ist und der Erbringung von Personenverkehrsdiensten ausreichend hoher Quali- tät." Die VO 1370/2007 stellt keine materiellen Vorgaben für die Wirtschaftlichkeit oder das Qua- litätsniveau auf. Diese müssen individuell im Verhältnis zwischen dem Aufgabenträger und dem Betreiber/Verkehrsunternehmen festgelegt werden. Die demnach erforderliche objekti- ve Nachprüfbarkeit gebietet, dass es einem Dritten möglich sein muss, zu beurteilen, ob Wirtschaftlichkeitsziele erreicht und Qualitätsstandards eingehalten wurden, ein klar definierter Soll-Ist-Vergleich vorgenomme n werden kann und das Soll im Vor- hinein eindeutig definiert und dokumentiert wird. Die Entwicklung und Operationalisierung eines Anreizsystems umfasst vier Schritte: Definition der Wirtschaftlichkeit, Definition der Qualitätsziele, Festlegung der Messmethoden zur Prüfung, ob die Ma ßstäbe erfüllt werden, Anreizsetzung im engeren Sinne. Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 8: Integriertes Anreizsystem zur Sicherung einer wirtschaftlichen Geschäftsführung und der Qualitätsstandards _________________________________________________________________________________________ 2 Definition der Wirtschaftlichkeitsziele Eine wirtschaftliche Geschäftsführung während der Laufzeit des öDA ist gegeben, wenn die Aufwendungen der betrauten gemeinwirtschaftlichen Leistung gemäß Plan-Trennungs- rechnung (Plan-Aufwendungen) durch die Ist-Aufwendungen im betroffenen Geschäftsjahr nicht überschritten werden. Zur Beurteilung, ob dieses Wirtschaftlichkeitsziel erreicht wurde, sind die Ist-Aufwendungen gemäß der vorläufigen Ist-Trennungsrechnung für das jeweilige Geschäftsjahr maßgeblich. Die Plan-Aufwendungen eines Geschäftsjahres werden auf der Grundlage der Ist- Aufwendungen des vorangegangenen Geschäftsjahres unter Berücksichtigung von Leis- tungsänderungen entwickelt. Zur Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung sind die Ist-Aufwendungen 2019 fortzuschreiben (Steigerungsrate für die zu beurteilenden Geschäftsjahre ab 2020). Die Personalkosten werden gemäß dem jeweils gültigen Tarifvertrag und die anderen Kosten mit dem allgemeinen Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes fortgeschrie- ben. Die Plan-Aufwendungen sind um außerordentliche oder aperiodische Aufwendungen des jeweiligen Geschäftsjahres zu bereinigen. Definition der Qualitätsziele Die HEAG mobilo GmbH beachtet die Qualitätsvorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans sowie die ergänzenden Qualitätsvorgaben des öffentl ichen Dienstleistungsauftrages und seiner Anlagen. Die Einhaltung der Qualitätsvorgabe n wird anhand der Pünktlichkeitsüber- wachung und der Kundenbefragungen jeweils entsprech end den Vorgaben des Anhangs „Vorgaben zur Qualität der Leistungserbringung“ des Gemeinsamen Nahverkehrsplans Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg 201 9 – 2024 (Kapitel 2.1.2 und Kapitel 2.1.3) gemessen. Durch das Verkehrsmanagementsystem (VMS) ist eine s tändige Pünktlichkeitsüberwa- chung des Linienverkehres gegeben. Bei den Kundenbe fragungen hingegen muss im ers- Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 8: Integriertes Anreizsystem zur Sicherung einer wirtschaftlichen Geschäftsführung und der Qualitätsstandards _________________________________________________________________________________________ 3 ten Betriebsjahr der für die Bewertung des Erfolges der HEAG mobilo GmbH notwendige Akzeptanzwert erst noch ermittelt werden. Dementspr echend können für das erste Be- triebsjahr keine Bonuszahlungen aus den Ergebnissen der Kundenbefragungen abgeleitet werden. Der Qualitätsnachweis der Pünktlichkeit gilt als er bracht bei einem jährlichen Anteil von „pünktlichen Abfahrten“ an den Messpunkten von mind esten 90,0% im Jahresmittel. Wird von diesem Wert um 2,0 Prozentpunkte abgewichen, so bleibt dies ohne Auswirkungen für den Bonus. Jede weitere Unter- bzw. Überschreitung des Wertes führt je angefangenen 0,1 Prozentpunkten zu einer Erhöhung bzw. Senkung des Bonus um 1/50. Der Qualitätsnachweis der Kundenzufriedenheit gilt als erbracht, wenn bei der in Kap.2.1.3.2 des Anhangs „Vorgaben zur Qualität der Leistungserbringung“ des Gemeinsa- men Nahverkehrsplans Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg 2019 – 2024 beschriebenen Kundenzufriedenheit insgesamt ein Zuf riedenheitswert in Höhe des im ers- ten Betriebsjahr ermittelten Akzeptanzwertes erreic ht wird. Wird von diesem Wert um 0,2 Notenpunkte abgewichen, so bleibt dies ohne Auswirk ungen. Jede weitere Unter- bzw. Überschreitung des Wertes führt dann je angefangene n 0,1-Notenpunkten zu einer Erhö- hung bzw. Senkung des Bonus um 1/5. Anreiz im engeren Sinne: Integriertes Anreizsystem Der Anreiz zur Erreichung der zuvor definierten Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsziele muss so gesetzt werden, dass die Geschäftsführung, die Führungskräfte und ggf. die gesamte Belegschaft motiviert werden, die Ziele zu erreichen und möglichst zu übertreffen. Um die- se Verhaltenssteuerung zu erreichen, wird hier ein Bonussystem angewendet. Nach dem unten aufgeführten Algorithmus wird festgelegt, wie die Bonusbemessung für den Fall der Zielerreichung oder -überschreitung bzw. im Fall der Nichterreichung von Zie- len erfolgt. Der Bonus setzt sich aus einem Qualitätsbonus und einem Wirtschaftlichkeits- bonus in Abhängigkeit von Plan-/Ist-Aufwendungen zusammen. In Abhängigkeit von der Zielerreichung wird der jährliche Bonus, der maximal 75.000 € beträgt, in folgenden Abstu- fungen gewährt: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 8: Integriertes Anreizsystem zur Sicherung einer wirtschaftlichen Geschäftsführung und der Qualitätsstandards _________________________________________________________________________________________ 4 Qualitätsbonus („Q-Bonus“) in Höhe von jeweils 12.500 €bei Einhalt ung der in Kapitel 2.1.2.3 des Gemeinsamen Nahverkehrsplans Stadt Darmstadt und Landkreis Darm- stadt-Dieburg 2019 – 2024 (90% Pünktlichkeit +/- 2, 0%) sowie in Kapitel 2.1.3.2 (Ak- zeptanzwert +/- 0,2 Notenpunkte) genannten Werte. Unter- bzw. Überschreitungen der Werte können zu einer Erhöhung des Bonus bis jeweils maximal 25.000 € pro Jahr oder zu einer Absenkung auf Null führen. Wirtschaftlichkeitsbonus („W-Bonus“) der Höhe nach abhängig vom Grad der Unter- schreitung der Planaufwendungen, gedeckelt auf 25.000 € wie folgt: - Erreichung / Unterschreitung bis 0,5 %: 5.000 € - Unterschreitung von 0,51 – 1 % : 10.000 € - Unterschreitung von 1,01- 1,5 %: 15.000 € - Unterschreitung von 1,51 – 2 %: 20.000 € - Unterschreitung von 2,01 % oder mehr: 25.000 €. Es wird kein variabler Bonus bei Überschreitung de r Planaufwendungen gewährt. Der Qualitäts- und der Wirtschaftlichkeitsbonus we rden unabhängig voneinander ge- währt. Verfehlt die HEAG mobilo GmbH die gesetzten Ziele der Wirtschaftlichkeit und Quali- tät, wird kein Malus festgesetzt. Feststellung der Bonushöhe, Bonusgewährung und Bonusverwendung Die Bonusermittlung erfolgt auf der Grundlage der aus dem vorläufigen Jahresab- schluss abgeleiteten vorläufigen Ist-Trennungsrechnung, die die HEAG mobilo GmbH den Aufgabenträgern Wissenschaftsstadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt- Dieburg vorlegt. Die Geschäftsführung der HEAG mobilo GmbH entschei det jährlich, in welcher Form die Bonusverwendung erfolgen soll (z.B. Finanzierung gesundheitsfördernder Maß- Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 8: Integriertes Anreizsystem zur Sicherung einer wirtschaftlichen Geschäftsführung und der Qualitätsstandards _________________________________________________________________________________________ 5 nahmen, Fortbildungsmaßnahmen zugunsten der Belegschaft usw.), und teilt dies dem Aufsichtsrat der HEAG mobilo GmbH sowie den Aufgabenträgern (Wissen- schaftsstadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg) mit. Die tatsächliche Verwendung des Bonus erfolgt grun dsätzlich in dem auf den Beurtei- lungszeitraum folgenden Geschäftsjahr. Laufzeit, Revision Das Anreizsystem ist erstmalig für das Geschäftsja hr 2020 der HEAG mobilo GmbH anzuwenden. Seine Geltung ist an die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauf- trages der Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH gebunden. Das Anreizsystem wird nach dreijähriger Laufzeit ( 2020 bis 2022) auf der Grundlage der Praxiserfahrungen einer gemeinsamen Überprüfung und Bewertung durch die Aufgabenträger (Wissenschaftsstadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg) und HEAG mobilo GmbH unterzogen. Im anschließenden Zeitraum (also ab 2023) ist das Anreizsystem alle 4 Jahre einer gemeinsamen Überprüfung und Bewertung zu unterziehen. Die Aufgabenträger dürfen das Anreizsystem nach erfolgter Überprüfung einseitig ändern.
2019/0144
10738 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I III
30
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0144
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-11 Sachkonto:
Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher
Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
Vorlage vom: 13.05.2019
Beschlussvorschlag :
1. Dem als Anlage beigefügten Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) für die
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 03.12.2019 an die HEAG mobilo GmbH wird
zugestimmt.
2. Die hergestellte vergaberechtliche Inhousefähigkeit der HEAG mobilo GmbH wird zur
Kenntnis genommen .
3. Der Direktvergabe an die HEAG mobilo GmbH wird zugestimmt.
Anlagen: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher
Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen
- 2 -
Anlage_1a_Liste der in den Dienstleistungsauftrag einbezogenen Genehmigungen
Anlage_1b_Verkehrlicher Leistungsumfang und Fahrzeugeinsatz
Anlage_2_Liniennetz der Linien der HEAG mobilo GmbH (Netz zum 03.12.2019)
Anlage_3a_Ortsfeste Infrastrukt ur (Stichtag 03.07.2019)
Anlage_3b_Unterstützung dritter Verkehrsunternehmen durch
Infrastrukturleistungen
Anlage_4_Qualitätsstandards
Anlage_5_Fortschreibung Einsatzzeiten und Grundtakte
Anlage_6_Vorgaben zum Jahresbericht
Anlage_7_Vorgaben für die Trennu ngsrechnung
Anlage_8_Integriertes Anreizsystem zur Sicherung einer wirtschaftlichen
Geschäftsführung und Qualitätsstandarts zur Sicherung einer wirtschaftlichen
Geschäftsführung und Qualitätsstandarts
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2019
Mit Beschluss vom 17. Mai 2018 („Grundsatzbeschluss“, Vorlage Nr. 2018/0096) hat die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass unter der Voraussetzung, dass die Stadt
zuständige Behörde für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen im Sinne der
Verordnung 1370/2007 wird, sämtliche Straßenbahnverkehre – einschließlich jener auf das
Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg – sowie die Vorhaltung der
Straßenbahninfrastruktur und sonstige Tätigkeiten zur Gewährleistung des
Straßenbahnbetriebs an die HEAG mobilo GmbH direkt vergeben werden. Hintergrund ist, dass
zum 2. Dezember 2019 die derzeitige Ausgleichsregelung für die HEAG mobilo GmbH vom 21.
Dezember 2005 und die Übergangsfristen der VO 1370/2007 der Europäischen Union (EU -VO
1370/2007) auslaufen. Zur Sicherstellung des Straßenbahnbetriebs über dieses Datum hinaus
ist eine Beauftragung nach der neuen Rechtslage erforderlich.
Die Voraussetzung, wonach die Stadt Darmstadt zuständige Behörde für öffentliche
Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen im Sinne der vorgenannten Verordnung wird, ist
zwischenzeitlich erfüllt. Aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) vom 24. Mai 2018,
bekannt gemacht am 29. Juni 2018, ist die Verbandssatzung der DADINA dahingehend
geändert und die Änderung von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Der
Satzungsänderung der DADINA war ein entsprechender Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2017 (Vorlage Nr. 2017/0341)
vorausgegangen.
Der ÖDA wird als Weisung der Gesellschafter Stadt und Landkreis der HEAG mobilo GmbH an
diese Gesellschaft weitergeben. Der Entwurf des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist mit
den Beteiligten HEAG Holding AG, HEAG mobilo GmbH, DADINA und Landkreis Darmstadt
Dieburg abgestimmt. Die Rechtsanwaltskanzleien PWC Legal sowie Barth Baumeister Griem
und Partner (BBG) haben das Verfahren, die Verfassung des Textes sowie die Abstimmung
zwischen den Beteiligten begleitet.
Zu 1:
Der ÖDA soll ab dem 3. Dezember 2019 für die längste gesetzlich mögliche Dauer von 22,5
Jahren die Betrauung sicherstellen. Die Direktvergabe an die HEAG mobilo GmbH umfasst alle
Straßenbahnverkehrsleistungen im Linienverkehr, die Vorhaltung der Straßenbahninfrastruktur
und sonstige Tätigkeiten zur Gewährleistung des Straßenbahnbetriebs. Darüber hinaus
beinhaltet sie weitere Elemente des multimodalen Mobilitätsangebotes der HEAG mobilo
GmbH einschließlich des quartiersbezogenen Mobilitätsmanagements, welche Bestandteil des
jeweils gültigen gemeinsamen Nahverkehrsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des
Landkreises Darmstadt-Dieburg sind bzw. werden. Darin enthalten sind ebenfalls die
Entwicklung innovativer Verkehrskonzepte und Fahrzeugtechnologien sowie die Verzahnung mit
vorhandenen Verkehrsangeboten und anderen Verkehrsträgern. Hiermit erhält das
Unternehmen die Möglichkeit, seine Rolle eines umfassenden Mobilitätsdienstleisters zu
stärken und dabei einerseits eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit
Verkehrsleistungen sicherzustellen und andererseits die Attraktivität des ÖPNV für die
Herbeiführung einer nachhaltigen Verkehrswende in Darmstadt zu steigern.
Die Wahrung der Interessen des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der DADINA ist über die
aufgrund der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Mai 2018 und
19. Dezember 2017 mit der DADINA am 24. Mai 2018 geschlossene öffentlich-rechtliche
Vereinbarung gesichert.
Da der in Fortschreibung befindliche Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
und den Landkreis Darmstadt-Dieburg veränderte Anforderungen an den Straßenbahnverkehr
in unterschiedlichsten Formen beinhalten kann, ist der öffentliche Dienstleistungsauftrag
entsprechend flexibel ausgestaltet. Er sichert die Übereinstimmung der Betrauung der HEAG
mobilo GmbH mit dem nach der VO 1370 geltenden Recht für derzeitige (§ 2) und optionale
- 4 -
(§ 4) Tätigkeiten. Soweit jedoch für einzelne im ÖDA erwähnte Tätigkeiten noch
gesellschaftsrechtliche oder Gremienentscheidungen erforderlich sind, steht die Ausübung
dieser Tätigkeiten unter deren Vorbehalt.
Die derzeit geltenden Finanzierungsregelungen bleiben bestehen (§ 10). Derzeit bezahlt die
Stadt 74 % und der Landkreis Darmstadt-Dieburg 26 % zur Abdeckung eines 12,78 Mio. €
übersteigenden Verlustes der HEAG mobilo GmbH auf Grundlage des Vertrages zwischen der
Stadt und dem Landkreis sowie der Hessischen Elektrizitäts-AG (jetzt HEAG Holding AG) vom
1. Dezember 1995. Für neue Tätigkeiten gilt die vorgenannte öffentlich-rechtliche Vereinbarung
mit der DADINA.
Zu 2:
Der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21.03.2019, C-
266/17 und C-267/17) entsprechend, wird der Auftrag im Wege der Inhousegrundsätze, § 108
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vergeben. Im Grundsatzbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 17. Mai 2018 war noch von einer Vergabe nach den
Vergaberegelungen in Art. 5 Abs. 2 der VO 1370 ausgegangen worden. Nach der jetzigen
Rechtsprechung gilt diese Verordnung nach wie vor für den Inhalt der Beauftragung, aber nicht
für die Vergabeart. Die Inhousefähigkeit der HEAG mobilo GmbH war herzustellen, um die
Direktvergabe zu ermöglichen.
An der HEAG mobilo GmbH sind die HEAG Holding AG mit 74 % und der Landkreis Darmstadt -
Dieburg mit 26 % beteiligt. Um die Kontrolle durch die Stadt sicherzustellen, ist zwischen der
HEAG Holding AG und der Stadt am 9. November 2018 ein Stimmbindungsvertrag geschlossen
worden, ferner hat die HEAG Holding AG am 27. September 2018 der Stadt eine
Stimmrechtsvollmacht erteilt. Danach kann die Stadt die HEAG Holding AG in den
Gesellschafterversammlungen der HEAG mobilo GmbH vertreten. Die Stadt und die HEA G
Holding AG stimmen sich nach dem Stimmbindungsvertrag vor jeder
Gesellschafterversammlung der HEAG mobilo GmbH über die Ausübung des Stimmrechts ab,
wobei die wirtschaftlichen Interessen der HEAG Berücksichtigung finden. Im Falle
unterschiedlicher Auffassungen der Parteien ist der Wille der Stadt entscheidend. Nimmt die
HEAG selbst an der Gesellschafterversammlung der HEAG mobilo GmbH teil, ist sie an die
Abstimmung gebunden.
Des Weiteren schließt die Stadt mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg eine sogenannte
Kontrollvereinbarung. Sie regelt, wie die beiden Gebietskörperschaften die Gesellschaft
gemeinsam i.S. des § 108 GWB kontrollieren. Danach haben sich die beiden
Gebietskörperschaften vor jeder Gesellschafterversammlung der HEAG mobilo GmbH
abzustimmen; falls keine Einigkeit erzielt werden kann, wird der Versuch einer Einigung unter
Moderation des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
unternommen. Führt auch dieses Verfahren nicht zu einem Konsens, kommt ein
Gesellschafterbeschluss mit der nach dem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag notwendigen
Mehrheit zustande. Die Inhousefähigkeit der Gesellschaft kommt der Stadt nicht nur bei der
Vergabe des ÖDA sondern auch bei künftigen Beauftragungen vergaberechtlich vereinfachend
zugute.
Zu 3:
Zur Vorbereitung der endgültigen Vergabe ist die sogenannte Vorabbekanntmachung über die
Entscheidung der beabsichtigten Direktvergabe nach dem Grundsatzbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung am 6. Juli 2018 im Europäischen Amtsblatt bekannt gemacht
worden. Innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist sind Anträge anderer
Verkehrsunternehmen, die geforderte angemessene Verkehrsbedienung eigenwirtschaftlich zu
erbringen, nicht eingegangen. Daher ist nach § 8 a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) die Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) möglich. Ein Jahr nach
der Vorabbekanntmachung kann der Auftrag an die Gesellschaft mit Wirkung zum 3. Dezember
2019 erteilt werden. Nach erfolgter Vergabe wird die HEAG mobilo GmbH bei dem
- 5 -
Regierungspräsidium Darmstadt auf der neuen Grundlage die Erteilung einer Genehmigung für
Verkehr mit Straßenbahnen beantragen.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
i.V. i.V.
Jochen Partsch Jochen Partsch Jochen Partsch
Oberbürgermeister Oberbürgermeister Oberbürgermeister
anlage 4
3004 Zeichen
Liniennetzplan Straßenbahn gg
Nahverkehrsoranisation
Aviv
Anlage 2) Liniennetz der Linien der HEAG mobilo GmbH Arheilgen Kranichstein
(Netz zum 03.12.2019 — FR
Arheilgen Dreieichweg Car Le} Merlanstraßa/GSi el Kranichstein Bf.®
Langen - Neudsenburg
Kolpingweg ir D nstitutszentrum
2) Frankfurt / Mannheim / Heidelbarg © Messeler Straße ar eo Arheligen BI. G Esselbornstraße
Pfungstadt @Löwenplatz ( &_) @9 Steinstraße KG Sub
Mainz / Wiesbaden / Aschaffenburg I 1 a > »xs> ED Anne-Frank-Straße
Fuchsstraße ir
Pesmenui" M Messel - Urberach
Erbach (Odw.} - Eberbach &
{nur im Schülerverkehr)
(2 Borsdorfistraße "®
Fernverkehr Im Fiedlersee
IF] EBEB siectbusse
Maulbeerallee
B) Schnellbusse
671167 4
GMGBGZ) über Dieburg FF Nordbad ®
über Roßdorf EB ic tale
es Messplatz ® sei
w über Weiterstadt p Mörfeiden-Walldorf - Flughafen +
ID Eschollbrücken - Riedstadt-Leshelm m ‘(BD Welterstadt - Gräfenh. - Erzhausen
C..) Rhönring
Welterstadt - Braunshardt - Worfelden
"Pallaswiesenstraße ru
ED Fim-Flughafen + (zuschiagspflichtig)
E— _———) 2...
Hauptbahnhof & & n L lacthusse
Griesheim FR, 5 Darmstadt Seneibusse
über Roßdorf
‘m Welterstadt — Gräfenh. - Erzhausen
(DD Welterstadt - Braunshardt - Worfolden
Goddelau - Groß-Rohrhelm
Goddotau - Gernsheim
Domholm — Geinsheim
ED Fim-Flughafen + (zuschiagspft., Abfahrt
Lulsenpl. und Kongresszentrum darmstadtium)
@Luisenplatz
© Schulstraße W'
x 9 & © £ N I
PRINT 2 5 E 2 © Eschollbrücker Str. C& )
N (04 . j 11 @ Heinrichstraße,
TE & SE P @Prinz-Emil-Garten C& ) Herdweg
© X Hochschulstadion
Sy x @ Bessunger Straße C_& )
Merck- Pr
©Landskronstraße CS) T Stadion
oLi Siedlung CH) 0. R Böllenfalltor @
Lincoln-Siedlung Ludwigshöhstraße OÖ DO
Kir Lichtenbergschule O EB Trautheim - Nieder-Ramstadt
Friedrich-Ebert-Straße Nieder-Ramstadt - Neutsch / Eberstadt
@ Ober-Ramstadt - Ernsthofen - Brandau
Carl-Ulrich-Straße C&_) Hauptbahnhof - Nordbahnhof
Major-Karl-Plagge-Kaserne
Von-Ketteler-Straße Nieder-Ramstadt - Böllenfalltor
Kath traß, Pfungstadt
tharinenstraße [33 Pfungstadt - Eschollbrücken
II Pfungstadt - Gernsheim
Eberstadt wartehalle In Nieder-Beerbach - Ober-Beerbach
©Modaubrücke (__) 2233
111
Kirche TIn n
Friedhof C_&_) EB Major-Karl-Plagge-Kaserne
Legende [ I [ EB Major-Karl-Plagge-Kaserne
©Eberstadt Frankenstein T&_) .;; . Kon
«(}). Straßenbahnlinie |
&@ «:: Übergang zu Buslinien Mittelschneise o ;
©@-+: Übergang zur S-Bahn
„Ere © Malchen (5) 8
OW-+: Übergang zum Zug |
OD _ Haltestelle Im Güldenen Wingert Yr :
OD _Tarifgrenze (in zwei Tarifgeblelen) Seeheim Neues Rathaus An) EBD Oor-Soorbach - Nieder.Beerbach r
OD _ Zentraler Umstelgepunkt % 1} H
4001 Tarifgebiet Tannenbergstraße (5) ;
"=> Tarfgrenze Jugenheim | udwigstraße (&) ED Baiknausen -Steigerts Ä
o
a Bickenbacher Straße (5 8
\ barrierefrei in Pfeilrichtung 1} 5
Haltestelle mit Park + Ride Alsbach Beuneweg (&) Bickonbach j
© Carsharing-Statlon 399 _ Alsbach A &2 sanawiese - Hähntein s
@ _ Bikesharing-Station Am Hinkelstein (>) 9 sensheim - Heppenheim H
|
ur &
anlage 13
303 Zeichen
Punkt 7: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH (V-Nr. 2019/0144) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 5
22808 Zeichen
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-
dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo
GmbH
Anlage 3a: Ortsfeste Infrastruktur
Infrastrukturdaten (Stand 03.07.2018)
Gleise (in km)
Betriebslänge: 42
Gleislänge: 91,9
davon eigener Bahnkörper: 57,7
davon straßenbündig: 28,7
davon Betriebshof: 5,5
Weichen und Kreuzungen (Anlage a)
Kreuzungen: 25
Elektrische Weichen: 39
Mechanische Weichen: 111
Kurvenschmieranlagen(Anlage b): 39
Brücken: 3
Bahnstromversorgung (Anlage c)
Gleichrichterunterwerke: 22
Hochkettenfahrleitung (in km): 60,6
Einfachfahrleitung (in km): 36,3
Fahrleitungsmaste: 1741
Wandanker: 617
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs-
dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo
GmbH
Anlage 3a: Ortsfeste Infrastruktur
Straßenbahnhaltepunkte (Anlage d): 164
davon niederflurig: 126
Signalanlagen (Anlage e): 170
Infrarotbaken: 366
Bahnübergänge mit Signalanlagen: 58
Eingleisige Streckensicherungsanlagen: 4
Beleuchtungsanlagen (Anlage f}: 627
Dynamische Fahrgastinformationsanzeiger (Anlage g): 303
Lagepläne und Weichenübersichtspläne Betriebshöfe (Anlage h)
Anlage 3a) Unteranlage a
Griesheim
ZU] Ausbau
20
[1
E = Elektr. Umstellvorrichtung
W n Weichenstelloperre
M = Mech. Zungenverriegelung
© = Optische Zungenendlage «
Überwachung
8 = Backenschlananbshelzung
K = Kammerbeheizung
$ = 3ystem Eltra Heizung für
Vignolweichen
2x1,2 = Heizleistung In kW
Untere Mühlstraße 616 Kranichstein
Arhellgen
(621)
’
4 |
2AN13
Heinri i Straße Darmstadt
Hobrechtstraße
naft!s
Landskron | straße
ETEI
Rüdestfeimer Str!
"| 141
Da 3
Landskfdnstraße 302]
Pallsadonstraße
812
A rn BER] Betrlabshof |
u [hög] _ Böllenfalltor |
(Nom \ Kao7
NE X KK
Flachrille
— ®- Tiefrille
ai
Jugenheim m ®- Mischrille
Frankenstein
Alsbach 835
Am Hinkolstein ) 5.4 "SGW 1/ 209 a/Kr.
Anlage 3a) Unteranlage b
HeE35 5
MOBILO
Darmstadt, den 08.01.2018
Anzahl der Schmieranlagen 2017
Linie 3
Anzahl der
Haltestellennamen Steuerschränke Baujahr
Lichtenbergschule ö 2 2017
Orangerie 3 2012
Bismarckstraße/Goebelstraße 2 2016
Linie 5
Alsfelder Straße 1 2015
Nordbad 2 2015 SA / 2014 SE
Brücke Kranichstein 1 2014
Kleingärten Kranichstein 1 2014
Siemensstraße 4 2016
Siemensstraße/Bartningstraße 1 2015
Institutszentrum 2 2014
Kranichstein Bahnhof 1 2015
Linie 8
Dreieichweg 2 2011
Messeler Straße 1 2011
Löwenplatz 1 2011
Eberstadt Kirche 3 2010
Frankenstein Schleife 1 2010
Frankenstein Umfahrung 1 2010
Seeheim Darmstädter Straße 1 2014
Seeheim Rathaus 1 2015
Tannenbergstraße 1 2015
Am Hinkelstein 1 2008
Linie 9
Böllenfalltor 1 2002
Krone 1 2008
Kaufhof 1 2008
Schloß 1 2017
Waldfriedhof 1 2015
Platz Bar-le-Duc 1 2011
Gesamtsumme: 39
Anlage 3a) Unteranlage c
DAA GS Frankfurter Lstr 147
Betriebsmittel
8 Gleichrichterstation DC - Teil vi auiensteitennam iNunnmem
Gleichrichterstation AC - Tel Ferch"
© Speisepunkt ohne Kabelschalter
@* Speisepunkt mit Kabelsschalter
= Eingestellter Strom für Spelsepunkt
Kennzeichnung Streckentrenner
IN) Streckentrenner geschlossen mkundohre
XP) Streckentrenner offen (Kupplung) / “= zarsn
* Rückleiteranschluss an Schiene
Farbkennzeichnung vor Ort:
‚Speisepunkt = rot, Kupplung = gelb, Streckentrenner = welss
Frankfurter Str. 63 Grundst. 7
DAGS a DA GS Bleichstr. 32
DA GS UAMitte
3 8
GRI GS &
Leuschnerp.
Ostend
as DAEGS
f, Streck
Schilerstr. 8 Eo °
DAGS
Ludwigshöh-
str. 120 a
Seeheim
JUG GS
44 | Kempenstr. 2a
SI DAEGS
249] shot. Intern
18
Toman
Jrrmeme [Else
zur Pe Stand: 20.06.2016
Ban Schaltplan Oberleitungsnetz >:
———n)
— der Straßenbahn
ALSGS
Beuneweg 10
ek ch Plan CSP 28875 H
Netz -Elektrische Betriebsanlagen
Liste der Streckentrenner im Oberleitungsnetz
50 |DA Neckarstr. 5a 5a-6b/36 |
89
90
DA __Karlstr. 21
DA__Bessunger Str. 5
DA__Ludwigshöhstr. 102
1 x x
2 52 |DA_ Prinz-Emil-Garten x | x x 28-29
3 | 55 |DA Heidelberger Str. 230 x | x|x 20-21
4 56 |DAE Betriebshof Frankenstein Schleife Nord x x 24 - 22/11
5 57 __|DAE Eberstadt Heidelberger Str. 178 x x | X 10-11
6 59 |DAE Friedhof x
7 60 _ |DAE Haltestelle Frankenstein x
8 61 __\DAE Betriebshof Frankenstein x x 22 111- 24
9 62 |DAE Brandschneise x x 22-23
65_|SEE Seeheim x x 12 — 13/43
66_|JUG Am Bahnhof x_| x
68_|ALS Beuneweg X x 18 — 32/44
69 |DA_ Rheinstr. 91 1x
70 _|DA_ Rheinstr. 98 x x
71_|DA __Waldfriedhof x
16 GRI Leuschnerpark x
17 GRI Wilhelm-Leuschner-Str. 54 x
18 DA __Bahnhofsplatz x
19 FE DA __Güterbahnhof x
20 77 |DA__Bismarckstr. 20 x
DA __Rheinstr. 39 x
DA __Mathildenplatz x |
i x
DAA_Merck Abstellgleis 1x
-S-1Bı en x
I 1%
x
x
DAA_Merck x
% DA__Holzstr., Busbahnhof x
x
|
DA __B’ Tor Revision
B' Tor Ausfahrt Revision
5 GRI Einfahrt Wendeschleife
| 104 |DAK Grundstr.
DA__Alsfelder Str.
106 |DAA Arheilgen
107 _|DA__Roquetteweg
108 _|DAK Depot Kranichstein
x
x
x
x
x
| = ==
Stand: 18.12. 2013 / Enders/Rikal
B' Tor Hof Nord / Gleis 10 - 16
DA__B’ Tor Hof Süd / Gleis 1-9
DA __B' Tor Einfahrt Betriebshof
DA __B' Tor Zufahrt Revision
DA __B' Tor Abstelthallen L_
DA __B' Tor Werkstatt
x
x
x
34-35
72/30 - 33
39 — 40/31
41-42
35
xXIx|x|x
m im
xIXx|xX|x
H121 Netze - Anlagenbetreuung
Liste der Speisepunkte im Oberleitungsnetz
[epeiss“
a
Mitte
Luisenstr. 12a
Holzstraße
He3G5
MOBILO
Grafenstraße
Mitte
Nieder-Ramstädterstr.
Mitte
Karlstraße
Rheinstr. 153
Darmstadt
alalaloln|-|
oa
L}
Bleichstr. 32
Luisenstr. 12a
Neckarstraße
Mathildenplatz
1
Bleichstr. 32
Frankfurter Str. 63
Rheinstr. 153
Gagernstraße
Merck
Leuschnerpark
Bleichstr. 32
Bismarkstraße
Luisenstr. 12a
Frankfurter Str.
Frankfurter Str. 63
Eberstadt
Darmstadt
Heidelberger Str. 230
Eberstadt
Betriebshof
Seeheim
Betriebshof
Seeheim
Kempenstr.
Böllenfalltor
Böllenfalltor
Außer Betrieb
.
Betriebshof
Schillerstraße 8
Leuschnerpark
Schillerstraße 8
Beuneweg 10
Griesheim
Kempenstr.
Böllenfalltor
Heidelberger Str. 230
Außer Betrieb
| Niederstraße
Heidelberger Str. 230
Eberstadt
Bhof, Strecke
Eberstadt
Bhof, Strecke
Seeheim
Bhof, Intern
Bhof, Intern
Bhof, Intern
Betriebshof
Betriebshof
Leuschnerpark, Ostend
Rheinstraße 153
Leuschnerpark, Ostend
Schillerstr. 8
Niederstr.
Außer Betrieb
Niederstr.
Neckarstraße
Niederstr.
Merck
Heidelberger Str. 230
Frankfurter Str. 63
Merck
Beuneweg 10
Wendeschleife
Frankfurter Str. 63
Kranichstein
Grundstraße 7
Darmstadt
Grundstraße 7
Schachtstr.
Wendeschleife DAK
Innenstadt
Schachtstr.
Rheinstr. 153
Schachtstr.
Hauptbahnhof
DAA GS Frankfurter Lstr. 147
Endschleife
DAAGS Frankfurter Lstr. 147
Merck
DA_GS
Roqustteweg 36
Nieder-Ramstädterstr.
DA GS
Roquetteweg 36
Böllenfalltor
44
JUG GS
JUG GS
Kempenstr. 2a
Kempenstr. 2a
Seeheim
Alsbach Beuneweg
45
52 46
DA GS Ludwigshöhstraße 120a
DA GS Ludwigshöhstraße 120a
Karlstraße
nn ehe
Außer Betrieb
Mit Angabe Strecken- und Kabel-Leistungsschalter - Typ -
Gesamtaufstellung:
2013-12-18: :
1 UA Mitte
3 SH - Schalthäuser
18 GS - Stationen
22 Stationen gesamt
2012-08-09
19 GS - Stationen
2013-01-04
20 GS -Stationen
2013-12-11
21 GS - Stationen
2014-06-20
22 GS Stationen
13 Kabel-LS UR 6 sind auf den Speisemasten montiert.
3 Kabel-LS UR 6 und 31 Kabel-LS GL 3000 sind unten nähe Speisemast montiert.
Gesamt... :
"52 Speisepunkte
Roguetteweg
46 Speisepunkte
Betriebshof Strecke
48 Speisepunkte
Kempenstr. 2a
50 Speisepunkte
5 Ludwigshöhstraße
120a
52 Speisepunkte
In.Betrieb,
48 Speisepunkte
Außer: Betrieb
4 Speisepunkte
2013.08.11
SP 14 GS Böllenfalltor
SP 19 GS Böllenfalltor
SP 27 GS Ludwigshöhstr
SP 46 Ludwigshöhstraße
[ Stand: 15.09.2017 / HT NE Eniders/Rikal
Antelle der HEAG mobilo man GS Stationen
DA Bahnanlagen GS - $tatlonen
[Baulicher Antell
IHEAG mobllo.
Anteil elektr.
Einrichtung
[Baulicher Anteil
[HEAG mobilo m?
[DA GS Böllenfalltor
|Klappacher Str. 64285 Darmstadi
[DA GS UA Mitte
[Holzstr. 8, 64283 Darmstadt
[DA SH Luisonstr 12 A
Luisenstr. 12 A, 64283 Darmstadt
[DA GS Blelchstr. 32 / DA SH Kasinosir. 11
Blelchsir. 32, 64293 Darmstadt
DA SH Frankfurter Str. 63 Franklurter Str. 63,
[64293 Darmstadt
DAA SH Arheilgen
Frankf. Landsir. 147, 64291 Darmstadt
[DA GS Rheinstr. 153
|Rhelnstr. 153, 64295 Darmstadi
DA GS Heidelberger Str. 230
Heidelberger Str. 230, 64285 Darmstadt
[DA GS Niederstr.
[Sekundärtechnik In
UA vernachlässigt
100% GS Bleichstr
+25% SH Kasinostr
100% GS Bleichstr
25% SH Kaslnosir
GS4SH
Nur 20% Einrichtung
GS+SH da gebrauchte Bahnanlage
G$
|Grunderwerb 112.000 DM
INiederstr. 38, 64285 Darmstadt. ar nioht berücksichtigt
DA SH Eberstadt Een
Heidelb. Landstr. 188 ©, 64297 Darmsladl
DAE HEAG, Bstriebshof GS4+T8
Seeheimer Str, 70, 64297 Darmstadt
Al GS Schill erstr. 8 8
GS+T8
|Schllierstr. 8, 64347 Griesheim
GRIGS Leuschnerpark, Ostend » es
[Mainzer Landsir., 64347 Griesheitr
SEE SH Seeheim
[wIlh.-Leuschner-Str. 51, 64342 Seeheirr
ALS GS Beuneweg 10 GS
Bauneweg 10 64665 Alsbact
DAK GS Grundstr. 7
[Grundsir. 7, 64289 Darmstadt
DA GS Hauptbahnhof
[Schachtstr., 64297 Darmstadt
JUG GS Kempensir.
Kempenstr. 2a, 64942 Seehelm-Jugenheirr
DA GS Ludwigshähstr. 10a
En De
DA G$ Hoquelleweg
Roauelleweg 36, 64297 Darmstadt
DAE GS Bhof Strecken
‚Seeheimer Str. 70, 64297 Darmstadt-Eberstadi
[2018_Pö/En
Inbetriebn. 17.11.2003
‚Inbelriebn, 13.10.2006
QS8: Gleichrichterstation HEAG mobilo
TS: Tralostation e-nelz südhessen
SH: Schalthaus e-natz südhessen
Rivv Liniennetzplan Straßenbahn 2 um PERGE,
Anlage 3a) Unteranlage d Arheilgen Kranichstein
LE 4035 Sa... “N 4035
Arhellgen Dreieichweg C4 2 rer KG Kranichstein Bf.
OD Frankturt-Bad Soden Kolpingwag 5) EB unse Nartensus G Institutszentrum
rn la Mannhelm / Heldalberg Messeler Sir. “> east G ME bomaratz
IB Mainz / Wiesbaden / Aschaffenburg Löwenplatz iD ">GER Steinstraße g Gruberstraße
ED) Erbach (Odw.) - Eberbach DJnessansonsanere
Da Fre Fuchsstraße (757 om Ya Siemenssir em sene
Im Fiedlerses + Ti " Borsdorffstraße feel Beeren
EBCDTAM) aner Dinkurg Maulbeerallee - (7 Eissporthalle
mn über Roßdorf Merck A -- FF Nordbad
Kiee über Welterstadt
IB Escholibrücken - Riedstadt-Loehalm o -\ oo a BT, Messplatz - a alien Fairen +
Welterstadt - Gräfenh. - Erzhausen
Weiterstadt - Braunshardt - Worfelden
Nau-senburg - Frankfurt (Vachtus)
Pallaswiesenstraße
| | | ... BDEREHENHENER
R dA Ga 0D GB ei EB En En
(0 ____) willy-Brandt-Platz
Darmstadt zanne Ferne
CE Schneibusse
4001 MEREIER über Dieburg
Schloß .* EB weiterstadt - Gräfenh. - Erzhausen
RR Weiterstadt - Braunshardt - Worfoldan
( ___)Rhönring
F-Flughafen 4 (nuschtsgupmenng) .
ED Reinheim - Groß-Umstadt (nacht
ee OB Hof - Böllenfalltor
Neudsenburg - Frankfurt (Nsehtbus)
ZZ
eG geiim sick Hauptbahnhof
EB Domhelm - Geinsheim , &
n0 Grieshelm
ak Reinhelm - Groß-Umstadt (Nachus}
Neu-isenburg - Frankfurt (Nachtbur}
Y=t N =——+H
8 y N“, F-Flughafen + (zuschisgspflcndg, Abfahrt
Luhanpl. und Kangrasezentum dermatadtum)
I Om TU-Lichtwiese
SR W Schulstraße A okdörter Platz
N ß 1 Y, Roßdörfer Plai
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Tel. 08151 709 4000 3901 Ludwigstraße YY "> @ LEE Balkheusen - Stolgerta ee re
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Zufahrt Tennisanlage Quittier |Stührenberg 01.12.2003 Stührenberg
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Borsdorffstraße Quittier |Stührenberg 01.12.2003 Stührenberg
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VIAS Groß-Umstad, Pfälzer Schlo3 2x82 SAF-LED GSM v
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1229 Zeichen
4 2-A0- DAL Berge Genehmigungsurkunde Nr. 279/2003 Dem/Der/Den HEAG-Verkehrs GmbH Vorstand: Prof. Dipl.-Ing. Horst H. Blechschmidt, Harald Fiedler 64222 Darmstadt - Postanschrift 64285 Darmstadt, Klappacher Straße 172 - Betriebssitz wird aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der ne der Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBi. I S. 1690) in der jeweils geltenden Fassung die Genehmigung für den Betrieb einer elektrischen Straßenbahn zur Beförderung von Personen auf folgenden Linien erteilt: [Linie 1: |Eberstadt - Hauptbahnhof Linie 2: |Böllenfalltor - Hauptbahnhof Linie 3: |Lichtenbergschule - Hauptbahnhof Linie4: |Parkstraße- Griesheim [Linie 5: |Parkstraße - Hauptbahnhof Linie 6: Eberstadt - Merck Linie7: | Eberstadt - Arheilgen Linie 8: |Alsbach - Arheilgen [Linie 9: |Böllenfalitor - Griesheim mit Wirkung vom 15.12.2002 befristet bis zum 31. März 2022 unter den umseitigen Bedingungen und Auflagen erteilt, Der Fahrplan, dem die Genehmigungsbehörde zugestimmt hat, ist einzuhalten. Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der im Rhein-Main-Verkehrsverbund zus Verkehrsunternehmen. Trrssherte Babes ee al a dass diese dem jeweils gültigen Nahverkehrsplan angepasst werden.
anlage 3
6577 Zeichen
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 1b: Verkehrlicher Leistungsumfang und Fahrzeugeinsatz 1 Verkehrlicher Leistungsumfang Für den verkehrlichen Leistungsumfang sind das Netz und die Fahrpläne der Straßenbahnli- nien 1 bis 9 zum Stichtag 1. November 2017 sowie die in diesem Abschnitt angeführten Än- derungen maßgeblich. Der Liniennetzplan „Straßenbahn“ ist der Anlage 2 zu entnehmen. Der jeweils gültige Fahrplan ist abrufbar unter https://www.heagmobilo.de/de/fahrplaene. 2 Fahrzeugeinsatz auf den einzelnen Linien In der täglichen Spitzenzeit werden regulär 41 Straßenbahntriebwagen und 28 Beiwagen eingesetzt, deren Aus- und Einfahrten an den beiden Straßenbahnbetriebshöfen (Böllenfall- tor und Eberstadt Frankenstein) erfolgen. Der Fahrzeugeinsatz auf den einzelnen Linien variiert tageszeitabhängig je nach Fahrgast- aufkommen (Fahrgastzählung/Erfahrungswerte) und richtet sich zudem nach den jeweiligen Haltestellenlängen entlang der verschiedenen Linien. Auf der Linie 1 (Eberstadt Frankenstein – Hauptbahnhof) fahren an das Fahrgastaufkommen ang epasst ausschließlich Triebwagen. Auf der Linie 3 (Lichtenbergschule – Hauptbahnhof) findet aktuell ebenfalls ausschließlich ein Einsatz von Triebwagen ohne Beiwagen statt. Hier resultiert der Fahrzeugeinsatz aus den kurzen Haltestellen. Teilweise reicht auf dieser Linie die Ausbaulänge Haltestellen nur für den Einsatz eines Triebwagens. Auf allen anderen Linien werden sowohl Züge (Triebwa- gen mit Beiwagen) als auch Solofahrzeuge (Triebwagen ohne Beiwagen) eingesetzt. Für die Gewährleistung eines barrierefreien Einstiegs ist auf allen Linien i.d.R. mindestens ein Fahrzeugteil (Triebwagen und/oder Beiwagen) in Niederflurbauweise einzusetzen. Hie- raus resultiert, dass auf den Linien 1 und 3 ausschließlich Triebwagen in Niederflurbauweise eingesetzt werden. Die nachfolgende Tabelle stellt den ungefähren aktuellen Fahrzeugeinsatz in der Spitzen- stunde auf den einzelnen Linien dar. Eine genaue Zuordnung ist aufgrund von Linienmutati- onen der Fahrzeuge (Fahrzeugeinsatz auf verschiedenen Linien innerhalb eines Umlaufs) nicht möglich. Fahrzeugeinsatz in den Spitzenstunden nach Linie Linie Solofahrzeuge Züge Linie 1 2 0 Linie 2 0 2 Linie 3 5 0 Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 1b: Verkehrlicher Leistungsumfang und Fahrzeugeinsatz Linie 4 1 5 Linie 5 3 4 Linie 6 0 7 Linie 7 1 6 Linie 8 0 0 (Kein Einsatz in der Spitzenstunde) Linie 9 1 4 3 Zusatzverkehre im Rahmen von Fußballspielen des SV98 Das Fußballstadion des Sportvereins SV Darmstadt 98 befindet sich unmittelbar an der Straßenbahnhaltestelle „Merck-Stadion“ im Gebiet der Stadt Darmstadt. Zu Fußballspielen (Heimspielen) erhöht sich die Anzahl an Fahrgästen deutlich. Die Eintrittskarte zu den Spie- len beinhaltet ein RMV-Kombiticket. Um das außerordentlich hohe Fahrgastaufkommen an Heimspieltagen bewältigen zu kön- nen, ist die HEAG mobilo von der Wissenschaftsstadt Darmstadt betraut worden, nach Be- darf auf verschiedenen Linienästen der Straßenbahn notwendige Straßenbahnzusatzfahrten sowie zusätzliche Busverkehre anzubieten. 4 Zusatzverkehre zum Heinerfest Aufgrund des erhöhten Fahrgastaufkommens zum Heinerfest (fünf Tage um den ersten Sonntag im Juli) und des teils (Schloss – Luisenpla tz) aus verkehrlichen und Sicherheits- gründen umgeleiteten und beiwagenfreien Straßenbahnverkehrs ist an den Veranstaltungs- tagen eine Erweiterung des Fahrplanangebots notwendig. Es werden mehr Fahrzeuge ein- gesetzt und auch die Einsatzzeiten sind länger (2017 waren es ca. 210 zusätzliche Fahr- plankilometer). 5 Zusatzverkehre zum Schlossgrabenfest Auch am Schlossgrabenfest (vier Tage um Fronleichnam) besteht ein erhöhtes Fahrgastauf- kommen, das ebenfalls teils (Schloss – Luisenplatz) umgeleitete und beiwagenfreie Stra- ßenbahnverkehre erfordert. Daraus resultieren ebenfalls ein erhöhter Fahrzeugeinsatz und längere Einsatzzeiten. Die Mehrleistung beträgt ca. 160 bis 210 Fahrplankilometer (Betriebs- konzept wie zum Heinerfest). Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrs- dienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH Anlage 1b: Verkehrlicher Leistungsumfang und Fahrzeugeinsatz 6 Zusatzverkehre zur Abifeier Erhöhtes Fahrgastaufkommen und sicherheitsrelevante Betriebsbehinderungen durch fei- ernde Personen im Gleisbereich vor dem Veranstaltungsort (aktuell „Goldene Krone“) erfor- dern am Veranstaltungstag eine Erweiterung des Fahrplanangebots sowie Linienänderun- gen. Daraus resultiert eine Mehrleistung an Fahrplankilometern. 7 Schienenersatzverkehr Im Straßenbahnverkehr sind Umleitungsverkehre aufgrund der schienengebundenen Fahr- wege nur selten möglich. Deshalb sind sowohl bei langfristig geplanten Beeinträchtigungen des Fahrwegs (z.B. durch geplante Baumaßnahmen, Sonderveranstaltungen) als auch bei kurzfristigen Betriebsstörungen (z.B. Unfälle, externe Eingriffe in den Straßenbahnbetrieb, Fahrzeugstörungen) Schienenersatzverkehre (SEV) erforderlich. Dabei folgt der SEV möglichst dem Linienverlauf und bedient die regulären Haltestellen. Bei notwendigen Abweichungen wird in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde eine dem regulären Linienverlauf möglichst nahe alternative Route gesucht. Langfristig geplante SEV werden grundsätzlich mit Standard- und Gelenkomnibussen gefah- ren. Nur in Ausnahmefällen kommen Kleinbusse zum Einsatz (Pendel-/Zubringerbusse: Waldfriedhof sowie Kranichstein Altersheim Borsdorffstraße). Bei kurzfristigen ungeplanten Betriebsstörungen werden zur schnellen Fahrgastbeförderung neben den Omnibussen auch Taxis mit Ersatzverkehrsleistung beauftragt. Die Steuerung und Beauftragung erfolgt durch die Verkehrsleitstelle der HEAG mobilo. Weitere SEV mit Omnibussen erfolgen zum Schlossgrabenfest sowie zum Heinerfest. Um die Anzahl der Linien, die den Festbetrieb durchqueren so gering wie möglich zu halten, wird die Linie 3 jeweils für die Dauer der Betriebsänderung auf SEV umgestellt und weicht vom regulären Linienverlauf ab. Zur Abifeier werden die Linien 3 und 9 aufgrund von Fahrgästen im Gleisbereich vor der „Krone“ ab ca. 20 Uhr ebenfalls auf Busse umgestellt.
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10796 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
III 61
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0144
Magistratsbeschluss -Nr.
214
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-11 Sachkonto:
Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher
Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
Vorlage vom: 13.05.2019
Beschlussvorschlag :
1. Dem als Anlage beigefügten Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) für die
Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 03.12.2019 an die HEAG mobilo GmbH wird
zugestimmt.
2. Die hergestellte vergaberechtliche Inhousefähigkeit der HEAG mobilo GmbH wird zur
Kenntnis genommen .
3. Der Direktvergabe an die HEAG mobilo GmbH wird zugestimmt.
- 3 -
Anlagen: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher
Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen
Anlage_1a_Liste der in den Dienstleistungsauftrag einbezogenen Genehmigungen
Anlage_1b_Verkehrlicher Leistungsumfang und Fahrzeugeinsatz
Anlage_2_Liniennetz der Linien der HEAG mobilo Gmb H (Netz zum 03.12.2019)
Anlage_3a_Ortsfeste Infrastruktur (Stichtag 03.07.2019)
Anlage_3b_Unterstützung dritter Verkehrsunternehmen durch
Infrastrukturleistungen
Anlage_4_Qualitätsstandards
Anlage_5_Fortschreibung Einsatzzeiten und Grundtakte
Anlage_6_Vorg aben zum Jahresbericht
Anlage_7_Vorgaben für die Trennungsrechnung
Anlage_8_Integriertes Anreizsystem zur Sicherung einer wirtschaftlichen
Geschäftsführung und Qualitätsstandartszur Sicherung einer wirtschaftlichen
Geschäftsführung und Qualitätsstandarts
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 29.05.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.05.2019
Mit Beschluss vom 17. Mai 2018 („Grundsatzbeschluss“, Vorlage Nr. 2018/0096) hat die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass unter der Voraussetzung, dass die Stadt
zuständige Behörde für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen im Sinne der
Verordnung 1370/2007 wird, sämtliche Straßenbahnverkehre – einschließlich jener auf das
Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg – sowie die Vorhaltung der
Straßenbahninfrastruktur und sonstige Tätigkeiten zur Gewährleistung des
Straßenbahnbetriebs an die HEAG mobilo GmbH direkt vergeben werden. Hintergrund ist, dass
zum 2. Dezember 2019 die derzeitige Ausgleichsregelung für die HEAG mobilo GmbH vom 21.
Dezember 2005 und die Übergangsfristen der VO 1370/2007 der Europäischen Union (EU -VO
1370/2007) auslaufen. Zur Sicherstellung des Straßenbahnbetriebs über dieses Datum hinaus
ist eine Beauftragung nach der neuen Rechtslage erforderlich.
Die Voraussetzung, wonach die Stadt Darmstadt zuständige Behörde für öffentliche
Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen im Sinne der vorgenannten Verordnung wird, ist
zwischenzeitlich erfüllt. Aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) vom 24. Mai 2018,
bekannt gemacht am 29. Juni 2018, ist die Verbandssatzung der DADINA dahingehend
geändert und die Änderung von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Der
Satzungsänderung der DADINA war ein entsprechender Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2017 (Vorlage Nr. 2017/0341)
vorausgegangen.
Der ÖDA wird als Weisung der Gesellschafter Stadt und Landkreis der HEAG mobilo GmbH an
diese Gesellschaft weitergeben. Der Entwurf des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags ist mit
den Beteiligten HEAG Holding AG, HEAG mobilo GmbH, DADINA und Landkreis Darmstadt
Dieburg abgestimmt. Die Rechtsanwaltskanzleien PWC Legal sowie Barth Baumeister Griem
und Partner (BBG) haben das Verfahren, die Verfassung des Textes sowie die Abstimmung
zwischen den Beteiligten begleitet.
Zu 1:
Der ÖDA soll ab dem 3. Dezember 2019 für die längste gesetzlich mögliche Dauer von 22,5
Jahren die Betrauung sicherstellen. Die Direktvergabe an die HEAG mobilo GmbH umfasst alle
Straßenbahnverkehrsleistungen im Linienverkehr, die Vorhaltung der Straßenbahninfrastruktur
und sonstige Tätigkeiten zur Gewährleistung des Straßenbahnbetriebs. Darüber hinaus
beinhaltet sie weitere Elemente des multimodalen Mobilitätsangebotes der HEAG mobilo
GmbH einschließlich des quartiersbezogenen Mobilitätsmanagements, welche Bestandteil des
jeweils gültigen gemeinsamen Nahverkehrsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des
Landkreises Darmstadt-Dieburg sind bzw. werden. Darin enthalten sind ebenfalls die
Entwicklung innovativer Verkehrskonzepte und Fahrzeugtechnologien sowie die Verzahnu ng mit
vorhandenen Verkehrsangeboten und anderen Verkehrsträgern. Hiermit erhält das
Unternehmen die Möglichkeit, seine Rolle eines umfassenden Mobilitätsdienstleisters zu
stärken und dabei einerseits eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit
Verkehrsleistungen sicherzustellen und andererseits die Attraktivität des ÖPNV für die
Herbeiführung einer nachhaltigen Verkehrswende in Darmstadt zu steigern.
Die Wahrung der Interessen des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der DADINA ist über die
aufgrund der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Mai 2018 und
19. Dezember 2017 mit der DADINA am 24. Mai 2018 geschlossene öffentlich-rechtliche
Vereinbarung gesichert.
Da der in Fortschreibung befindliche Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Da rmstadt
und den Landkreis Darmstadt-Dieburg veränderte Anforderungen an den Straßenbahnverkehr
in unterschiedlichsten Formen beinhalten kann, ist der öffentliche Dienstleistungsauftrag
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entsprechend flexibel ausgestaltet. Er sichert die Übereinstimmung der Betrauung der HEAG
mobilo GmbH mit dem nach der VO 1370 geltenden Recht für derzeitige (§ 2) und optionale
(§ 4) Tätigkeiten. Soweit jedoch für einzelne im ÖDA erwähnte Tätigkeiten noch
gesellschaftsrechtliche oder Gremienentscheidungen erforderlich sind, steht die Ausübung
dieser Tätigkeiten unter deren Vorbehalt.
Die derzeit geltenden Finanzierungsregelungen bleiben bestehen (§ 10). Derzeit bezahlt die
Stadt 74 % und der Landkreis Darmstadt-Dieburg 26 % zur Abdeckung eines 12,78 Mio. €
übersteigenden Verlustes der HEAG mobilo GmbH auf Grundlage des Vertrages zwischen der
Stadt und dem Landkreis sowie der Hessischen Elektrizitäts-AG (jetzt HEAG Holding AG) vom
1. Dezember 1995. Für neue Tätigkeiten gilt die vorgenannte öffentlich-rechtliche Vereinbarung
mit der DADINA.
Zu 2:
Der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21.03.2019, C-
266/17 und C-267/17) entsprechend, wird der Auftrag im Wege der Inhousegrundsätze, § 108
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vergeben. Im Grundsatzbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 17. Mai 2018 war noch von einer Vergabe nach den
Vergaberegelungen in Art. 5 Abs. 2 der VO 1370 ausgegangen worden. Nach der jetzigen
Rechtsprechung gilt diese Verordnung nach wie vor für den Inhalt der Beauftragung, aber nicht
für die Vergabeart. Die Inhousefähigkeit der HEAG mobilo GmbH war herzustellen, um die
Direktvergabe zu ermöglichen.
An der HEAG mobilo GmbH sind die HEAG Holding AG mit 74 % und der Landkreis Darmstadt -
Dieburg mit 26 % beteiligt. Um die Kontrolle durch die Stadt sicherzustellen, ist zwischen der
HEAG Holding AG und der Stadt am 9. November 2018 ein Stimmbindungsvertrag geschlossen
worden, ferner hat die HEAG Holding AG am 27. September 2018 der Stadt eine
Stimmrechtsvollmacht erteilt. Danach kann die Stadt die HEAG Holding AG in den
Gesellschafterversammlungen der HEAG mobilo GmbH vertreten. Die Stadt und die HEAG
Holding AG stimmen sich nach dem Stimmbindungsvertrag vor jeder
Gesellschafterversammlung der HEAG mobilo GmbH über die Ausübung des Stimmrechts ab,
wobei die wirtschaftlichen Interessen der HEAG Berücksichtigung finden. Im Falle
unterschiedlicher Auffassungen der Parteien ist der Wille der Stadt entscheidend. Nimmt die
HEAG selbst an der Gesellschafterversammlung der HEAG mobilo GmbH teil, ist sie an die
Abstimmung gebunden.
Des Weiteren schließt die Stadt mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg eine sogenannte
Kontrollvereinbarung. Sie regelt, wie die beiden Gebietskörperschaften die Gesellschaft
gemeinsam i.S. des § 108 GWB kontrollieren. Danach haben sich die beiden
Gebietskörperschaften vor jeder Gesellschafterversammlung der HEAG mobilo GmbH
abzustimmen; falls keine Einigkeit erzielt werden kann, wird der Versuch einer Einigung unter
Moderation des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
unternommen. Führt auch dieses Verfahren nicht zu einem Konsens, kommt ein
Gesellschafterbeschluss mit der nach dem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag notwendigen
Mehrheit zustande. Die Inhousefähigkeit der Gesellschaft kommt der Stadt nicht nur bei der
Vergabe des ÖDA sondern auch bei künftigen Beauftragungen vergaberechtlich vereinfachend
zugute.
Zu 3:
Zur Vorbereitung der endgültigen Vergabe ist die sogenannte Vorabbekanntmachung über die
Entscheidung der beabsichtigten Direktvergabe nach dem Grundsatzbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung am 6. Juli 2018 im Europäischen Amtsblatt bekannt gemacht
worden. Innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist sind Anträge anderer
Verkehrsunternehmen, die geforderte angemessene Verkehrsbedienung eigenwirtschaftlich zu
erbringen, nicht eingegangen. Daher ist nach § 8 a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) die Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) möglich. Ein Jahr nach
der Vorabbekanntmachung kann der Auftrag an die Gesellschaft mit Wirkung zum 3. Dezember
2019 erteilt werden. Nach erfolgter Vergabe wird die HEAG mobilo GmbH bei dem
Regierungspräsidium Darmstadt auf der neuen Grundlage die Erteilung einer Genehmigung für
Verkehr mit Straßenbahnen beantragen.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
i.V. i.V.
Jochen Partsch Jochen Partsch Jochen Partsch
Oberbürgermeister Oberbürgermeister Oberbürgermeister
anlage 14
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Punkt 27: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH (V-Nr. 2019/0144) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 9
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Beratungsverlauf (3)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0144
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.05.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00