V/0180/2013
Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen
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Beschlussvorlage
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V/0180/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2014 Beratungsfolge 16.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 18.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 18.04.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 23.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 23.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 23.04.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 25.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 08.05.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 15.05.2013 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen (Komm u- naler Straßenbau) in folgender Priorität vorschlägt: VSS, Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 3. Baustufe (weiterer Bauabschnitt einer bereits begonnenen Maßnahme) Eschstraße - von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n (gemeinsame Maßnahme mit dem Land als Folge der Umgehungsstraße) Mecklenbecker Straße / Dingbänger Weg - Umbau Kreuzung – (weiterer Bauabschnitt der bereits begonnen Maßnahme Fritz-Stricker-Str.) Und als Erneuerungsmaßnahmen: Grevener Straße von Steinfurter Straße bis York-Ring Fürstenbergstraße, Fahrbahnerneuerung von F.-v.-Stein-Platz bis Hörstert. Handorfer Straße, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Warendorfer Str. bis Gil- denstr. Piusallee, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Bohlweg bis Niedersachsenring Kappenberger Damm - Straßenerneuerung Vorlagen-Nr.: V/0180/2013 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 20.03.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0180/2013 Alverskirchener Straße, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stadt- grenze Grevener Straße, Fahrbahnerneuerung von Am-Max-Klemens-Kanal bis Burloh 2. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Radwegemaßnahmen (Kommun a- ler Radwegebau) in folgender Priorität Jungeblodtplatz - Radwegeverbindung zum Kardinal-von-Galen-Ring und Versaliusweg Wersewanderweg - Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 430 Steingärten/Angel - Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 363 der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2014 vorschlägt. 3. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellun g durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der Ergebnis - und Finanzplanung 2013 – 2017 steht. Für alle Maßnahmen sind noch Baubeschlüsse einzuholen. Begründung: Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaf tsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi -kom-Stra und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO – VV / VVG – Zuwendungen für Maßnahmen an Straßen und Wegen der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Zweck der Förderung ist die Verwirk- lichung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind. Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksregi e- rung Maßnahmen nach den FöRi -kom-Stra zur Förderu ng angemeldet werden. Diese Anmeldu n- gen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem Minister ium für Bauen und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und G e- meinden. In diesem Einplanungsgespräch we rden die Zuschussmaßnahmen erörtert, beso nders die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobi- litätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Fina nzierung und Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden vier Jahre priorisiert. Die in diesen G e- sprächen abgestimmten Zuschussmaßnahmen fließen dann in das Landesprogramm ein. Hier können sic h noch Verschiebungen und Veränderungen ergeben, z. B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der Berücksichtigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe des Landes gesteuert wird. Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 50 % - 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Ve r- kehrssteuerungsanlagen 60 %, selbstständige Radwege 70%, investive Erneuerung einer Str aße 60 % und Alleenradwege 75 %. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unte r- schiedliche Fördersätze beinhalten. Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten der Bezirksr e- gierung Münster: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/abteilungen/abteilung2/ Dez_25_Verkehr/Verkehrsfoerderung/Foerderangelegenheiten/Rechtsgrundlagen/index.html - 3 - V/0180/2013 Zu 1: Im laufenden Jahr 2013 werden bzw. wurden bereits folgende Maßnahmen, inkl. Nachrückma ß- nahmen, in dem Programm Kommunaler Straßenbau und Kommunaler Radwegebau bewilligt: Nottulner Landweg - Kostenbeteiligung nach EKrG Werse-Radwanderweg - Havichhorster Mühle bis Sudmühle Kristiansandstraße - Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 187 Meesenstiege - gegenläufiger gem. Rad- u. Gehweg Dorbaumstraße - Geh- und Radweg zw. Zufahrt Hof zur Linde und Wersedaipe Öffentlichkeitsarbeit - Haushaltsbefragung Münster 2013 - Verkehrszählung Im 4. Quartal 2013 findet voraussichtlich das nächste Gespräch für die mittelfristige Einplanung von Zuwendungen auf Grundlage der FöRi -kom-Stra statt. Beteiligt sind das Verkehrsministerium NRW, die Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. Die offizielle Einladung steht noch aus. Über die Ergebnisse der Gespräche werden die Gremien alsbald informiert. Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinan zierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl erhal- ten die Länder voraussichtlich in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2014 die bisher für die La nde- sprogramme bereitgestell ten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflec h- tungsgesetz (EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio. €, wovon jeweils die Hälfte den Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne konkrete Bindung an die bisherigen GVFG -Fördergegenstände, zur Verbesserung der Ver- kehrsverhältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. Gemäß § 6 (1) des Entflechtungsgesetzes „prüfen Bund und Länder gemeinsam bis Ende 2013, in welcher Höhe die Beträge, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, für den Ze itraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforder- lich sind.“ Die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländervertretern haben b egonnen, sind aber derzeit auf Grund der stark differierenden Ansichten ins Stocken geraten. Es ist noch völlig unklar, welche Mittel den Ländern ab 2015 zur Verfügung stehen werden, daher können die derzeitigen Planungen der Länder auch über diesen Zeitpunkt nicht hinausgehen. Das Land hat über Verpflichtungsermächtigungen d en größten Teil der Straßenbau -Mittel bis 2019, nämlich rund 650 Mio. €, bereits vergeben, obwohl die Höhe der Bundesmittel ab 2014 noch unklar ist. Geht man davon aus, dass die Bundesmittel in der bisherigen Höhe weiterhin vom Bund zugestanden werden, bedeutet das für den Straßenbau für die noch ausstehenden 7 Jahre 2013 bis 2019 eine durchschnittliche Höhe der Jahresmittel von rund 37 Mio. €, also eine Reduzierung um über 70 % gegenüber früheren Jahren. Sollte der Bund die Finanzmittel kürzen, verschlecht ert sich die Situation noch mehr. Das Land NRW stellt für das Jahr 2014 voraussichtlich somit nur noch sehr restriktiv Mittel zur Ver- fügung. Ob sich die Situation wieder verbessert, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Entscheidu n- gen dazu fallen erst im laufenden Jahr. Am 19.09.2012 fand das Einplanungsgespräch für Zuschussmaßnahmen nach den FöRi-kom-Stra mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und der Bezirksr e- gierung Münster statt. Darüber wurden die Gremien mit der Vorlage V/0772/2012 informiert. Dementsprechend wurde eine Förderung nur in Aussicht gestellt, wenn folgende Bedingu ngen, welche erstmalig im Einplanungsgespräch 2012 genannt wurden, erfüllt werden: 1. Kommunale Beteilungen bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. - 4 - V/0180/2013 2. Kommunale Beteiligungen bei gemeinsamen Maßnahmen mit dem Land, wenn das Land der Veranlasser der Maßnahme ist. 3. Maßnahmen, für die bereits ein vorzeitiger Baubeginn genehmigt wurde. 4. weitere Bauabschnitte bereits begonnener Maßnahmen, wenn die bisherigen Bauabschnitte für sich nur einen unzureichenden Verkehrswert darstellen. Die Tendenz geht aber nach Einschätzung der Bezirksregierung Münster eher in Richtung der Förderung von Erneuerungsmaßnahmen sowie der Weiterführung bereits begonnener Maß nah- men und nicht in neue Um- oder Neubaumaßnahmen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, sich auf Grundlage der vorgenannten neuen Bedingungen auf folgende Maßnahmen zu konzentrieren: Maßnahmen nach dem Kommunalen Straßenbau: VSS, Einstieg in ein modernes Verkehrsmanagement 3. Baustufe (weiterer Bauabschnitt einer bereits begonnenen Maßnahme) Eschstraße - von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n (gemeinsame Maßnahme mit dem Land als Folge der Umgehungsstraße) Mecklenbecker Straße / Dingbänger Weg - Umbau Kreuzung – (weiterer Bauabschnitt der bereits begonnen Maßnahme Fritz-Stricker-Str.) Und als Erneuerungsmaßnahmen: Grevener Straße von Steinfurter Straße bis York-Ring Fürstenbergstraße, Fahrbahnerneuerung von F.-v.-Stein-Platz bis Hörstert. Handorfer Straße, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Warendorfer Str. bis Gildenstr. Piusallee, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Bohlweg bis Niedersachsenring Kappenberger Damm - Straßenerneuerung Alverskirchener Straße, Fahrbahn- und Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stadtgrenze Grevener Straße, Fahrbahnerneuerung von Am-Max-Klemens-Kanal bis Burloh Da zu r Zeit nicht absehbar ist, ob sich der Kriterienkatalog bis zum Einplanungsgespräch noch verändert und welcher finanzielle Spielraum der Bezirksregierung zur Verfügung stehen wird, han- delt es sich bei der Auflistung der Maßnahmen nur um einen ersten Vorschlag. Die Verwaltung wird die Maßnahmenliste gegebenenfalls den sich ändernden Rahmenbedingungen anpassen, um möglichst viele Zuwendungen erhalten zu können. Für den Fall, dass eine der oben genannten Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann oder ausreichend Fördermittel bereit stehen, werden von der Verwaltung Nachrückmaßnahmen vorgeschlagen. Darüber wird die Politik unverzüglich mündlich informiert werden. Zu 2: Maßnahmen nach dem Kommunalen Radwegebau: Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Pr o- gramm „Kommunaler Radwegebau“ in 2014 von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Dieses Programm ist nicht Bestandteil des Einplanungsgespräches, sondern wird aufgestellt nach Anfrage der Bezirksregierung an die Stadt Münster im 1. Quartal 2014. Sollte ein Radwegeprogramm aufgestellt werden, dann wird die Stadt Münster die Radwegema ß- nahme wie unter I. Sachentscheidung, Punkt 2. aufgeführt vorschlagen. - 5 - V/0180/2013 Das sind: Jungeblodtplatz - Radwegeverbindung zum Kardinal-von-Galen-Ring und Versaliusweg Wersewanderweg - Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 430 Steingärten/Angel - Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke BWB 363 Es ist nicht auszuschließen, dass die Bezirksregierung Münster im Sommer diesen Jahres noch Ausgabereste bereit stellen kann und daher die Möglichkeit eröffnet wird, zusätzliche Maßna hmen für das Jahresprogramm 2013 nachzumelden, die eine Gewinnung von zusätzlichen Förde rmitteln möglich macht. Als Bedingung für die nachträgliche Aufnahme wird erfahrungsgemäß gefordert we rden, dass bei diesen Maßnahmen der überwiegende Teil der Zuwendungssumme von den Zuwendungsem pfän- gern noch im laufenden Jahr abgerufen wird. Für den Fall der zusätzlichen Mittelbereitstellung wird die Verwaltung , je nach dann aktuellem Pla- nungsstand, der Politik eine oder ggf. mehrere der genannten Maßnahmen kurzfristig (ggf. mit ei- ner Dringlichkeitsentscheidung) zur Entscheidung vorlegen und dann bei der BZR nachmelden, um auf diese Weise zusätzliche Finanzmittel zu generieren. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (27)
- Eschstraße
- Mecklenbecker Straße
- Fürstenbergstraße
- Handorfer Straße
- Piusallee
- Alverskirchener Straße
- Grevener Straße
- Kristiansandstraße
- Dorbaumstraße
- Gildenstraße
- York-Ring
- Niedersachsenring
- Kappenberger Damm
- Jungeblodtplatz
- Nottulner Landweg
- Umgehungsstraße
- Steinfurter Straße
- Warendorfer Straße
- Am Max-Klemens-Kanal
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Havichhorster Mühle
- Silberbrink
- Meesenstiege
- Tiergarten
- Wersedaipe
- Bohlweg
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0180/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.03.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37