V/0593/2011
Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises "Wohnungslosigkeit"
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Beschlussvorlage
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V/0593/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises "Wohnungslosigkeit" Beratungsfolge 14.09.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 21.09.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zur Bearbeitung der in der Begründung dargestellten Aufgaben wird der interfraktionelle Ar- beitskreis „Wohnungslosigkeit“ gebildet. Die Fraktionen des Rates entsenden jeweils eine Per- son in den Arbeitskreis, der im Einzelfall einvernehmlich entscheiden kann, weitere Personen hinzuzuziehen. 2. Binnenorganisation und Verfahren regelt der Arbeitskreis im Einvernehmen seiner Mitglieder selbst. Die Geschäftsführung nimmt die Verwaltung wahr. Sie wird beauftragt, die Konstituie- rung des Arbeitskreises im Oktober 2011 vorzubereiten. 3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Rat nach Vorberatung durch den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung über Ergebnisse und Empfehlungen des Arbeits- kreises möglichst im 3. Quartal 2012 zu unterrichten. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den o. g. Beschlussvorschlag keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: 1. Antrags- und Beschlusslage Im Zusammenhang mit der Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. A-R/0049/2011 vom 05.07.2011 „Wohnraum für Alle!“ hat der Rat auf Antrag der SPD-Fraktion am 13.07.2011 beschlossen, das Antragsanliegen zur weiteren Bearbeitung an einen zu bildenden interfrakti- onellen Arbeitskreis zu verweisen, der die besondere Problemlage von Obdach- bzw. Woh- nungslosen in Münster lösungsorientiert berät. Nach dem Ratsbeschluss wird der Arbeitskreis Vorlagen-Nr.: V/0593/2011 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Treutler@stadt-muenster.de Datum: 11.08.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0593/2011 an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung angebunden. 2. Aufgaben des Arbeitskreises Vor dem Hintergrund akuter Handlungsbedarfe insbesondere mit Blick auf die Bausubstanz mehrerer Notunterkünfte, ferner angesichts von Verfestigungstendenzen der in sozialer Be- ziehung problematischen Situation vieler wohnungsloser/obdachloser Familien, ist es aus fachlicher Sicht angezeigt, über kurzfristige Lösungen für die betroffenen Familien hinaus die gegenwärtige Angebotsstruktur sowie die Wirksamkeit und Effizienz der Kooperation unter den Akteuren der Wohnungsnothilfe kritisch zu überprüfen. In diesen Zusammenhang gehören ebenfalls Überlegungen für eine verbesserte Versorgung der Familien mit regulärem Wohn- raum. Das gilt auch für Familien mit Migrationsvorgeschichte, die allein wegen fehlenden Normalwohnraums in Übergangseinrichtungen leben müssen. Sondiert werden sollten Ansät- ze für Weiterentwicklungen einzelner Hilfeangebote, z. B. aufsuchende und begleitende Hilfen, ebenso wie eine mögliche konzeptionelle Fortentwicklung des gegenwärtigen Fachstellenan- satzes zu einem integrierten Gesamthilfesystem, das die Stadt, freie Träger sozialer Angebote und Akteure der Wohnungswirtschaft einbezieht. Im Rahmen seiner Erörterungen kann der Arbeitskreis zudem auf Module des vom MAIS NRW aufgelegten Aktionsprogramms „Obdach- losigkeit verhindern - Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen“ zurückgreifen und ggf. einzelne Fördermöglichkeiten erschließen. Im Rahmen seiner Tätigkeit wird der Arbeitskreis auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE. A- R/0049/2011 vom 05.07.2011 „Wohnraum für Alle!“ behandeln. Der Arbeitskreis sollte anstre- ben, bis zur Jahresmitte 2012 Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in Wohnungsnotfällen zu formulieren. 3. Formale Organisation des Arbeitskreises Die Fraktionen benennen der Verwaltung die Person, die sie in den Arbeitskreis entsendet. An den Sitzungen nehmen regelmäßig der zuständige Beigeordnete sowie Mitarbeiter/innen des Sozialamts teil. Vertreterinnen und Vertreter anderer städtischer Dienststellen, städtischer Ge- sellschaften und weiterer Institutionen werden themenspezifisch konsultiert. Die Geschäftsfüh- rung des Arbeitskreises nimmt das Sozialamt wahr. Einzelheiten zur Binnenorganisation und zum Verfahren legt der Arbeitskreis selbst fest. 4. Empfehlung und weiteres Verfahren Sofern der Hauptausschuss dem Beschlussvorschlag folgt, wird die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises vor den Herbstferien 2011 anberaumt. Die Verwaltung geht vorerst von insgesamt bis zu sechs Sitzungen aus, die der Arbeitskreis absolvieren wird. Zur ersten Sit- zung wird die Verwaltung den Mitgliedern Informationen aufbereiten, die das Feld überblicks- artig abbilden, und ihnen Eckpunkte für einen thematischen Beratungsfahrplan mit Termin- übersicht zur Verfügung stellen. Über Ergebnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises wird die Verwaltung den Rat, nach vorheriger Beteiligung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, vor- aussichtlich im 3. Quartal 2012 in Kenntnis setzen. Mit der Vorlage seiner Empfehlungen ist die Tätigkeit des Arbeitskreises beendet. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0593/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37