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V/0593/2011

Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises "Wohnungslosigkeit"

Vorlagen 11.08.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.09.2011, TOP 4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5252 Zeichen

V/0593/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises "Wohnungslosigkeit" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.09.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
21.09.2011 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Bearbeitung der in der Begründung dargestellten Aufgaben wird der interfraktionelle Ar-
beitskreis „Wohnungslosigkeit“ gebildet. Die Fraktionen des Rates entsenden jeweils eine Per-
son in den Arbeitskreis, der im Einzelfall einvernehmlich entscheiden kann, weitere Personen 
hinzuzuziehen.  
 
2. Binnenorganisation und Verfahren regelt der Arbeitskreis im Einvernehmen seiner Mitglieder 
selbst. Die Geschäftsführung nimmt die Verwaltung wahr. Sie wird beauftragt, die Konstituie-
rung des Arbeitskreises im Oktober 2011 vorzubereiten.  
 
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Rat nach Vorberatung durch den Ausschuss für 
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung über Ergebnisse und Empfehlungen des Arbeits-
kreises möglichst im 3. Quartal 2012 zu unterrichten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den o. g. Beschlussvorschlag keine Kosten und keine 
Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage 
 
 Im Zusammenhang mit der Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. A-R/0049/2011 
vom 05.07.2011 „Wohnraum für Alle!“ hat der Rat auf Antrag der SPD-Fraktion am 13.07.2011 
beschlossen, das Antragsanliegen zur weiteren Bearbeitung an einen zu bildenden interfrakti-
onellen Arbeitskreis zu verweisen, der die besondere Problemlage von Obdach- bzw. Woh-
nungslosen in Münster lösungsorientiert berät. Nach dem Ratsbeschluss wird der Arbeitskreis 
Vorlagen-Nr.: 
V/0593/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.08.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0593/2011 
an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung angebunden.  
 
2. Aufgaben des Arbeitskreises 
 
 Vor dem Hintergrund akuter Handlungsbedarfe insbesondere mit Blick auf die Bausubstanz 
mehrerer Notunterkünfte, ferner angesichts von Verfestigungstendenzen der in sozialer Be-
ziehung problematischen Situation vieler wohnungsloser/obdachloser Familien, ist es aus 
fachlicher Sicht angezeigt, über kurzfristige Lösungen für die betroffenen Familien hinaus die 
gegenwärtige Angebotsstruktur sowie die Wirksamkeit und Effizienz der Kooperation unter 
den Akteuren der Wohnungsnothilfe kritisch zu überprüfen. In diesen Zusammenhang gehören 
ebenfalls Überlegungen für eine verbesserte Versorgung der Familien mit regulärem Wohn-
raum. Das gilt auch für Familien mit Migrationsvorgeschichte, die allein wegen fehlenden 
Normalwohnraums in Übergangseinrichtungen leben müssen. Sondiert werden sollten Ansät-
ze für Weiterentwicklungen einzelner Hilfeangebote, z. B. aufsuchende und begleitende Hilfen, 
ebenso wie eine mögliche konzeptionelle Fortentwicklung des gegenwärtigen Fachstellenan-
satzes zu einem integrierten Gesamthilfesystem, das die Stadt, freie Träger sozialer Angebote 
und Akteure der Wohnungswirtschaft einbezieht. Im Rahmen seiner Erörterungen kann der 
Arbeitskreis zudem auf Module des vom MAIS NRW aufgelegten Aktionsprogramms „Obdach-
losigkeit verhindern - Weiterentwicklung der Hilfen in Wohnungsnotfällen“ zurückgreifen und 
ggf. einzelne Fördermöglichkeiten erschließen. 
 
 Im Rahmen seiner Tätigkeit wird der Arbeitskreis auch den Antrag der Fraktion DIE LINKE. A-
R/0049/2011 vom 05.07.2011 „Wohnraum für Alle!“ behandeln. Der Arbeitskreis sollte anstre-
ben, bis zur Jahresmitte 2012 Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Hilfen in 
Wohnungsnotfällen zu formulieren.  
 
3. Formale Organisation des Arbeitskreises 
 
 Die Fraktionen benennen der Verwaltung die Person, die sie in den Arbeitskreis entsendet. An 
den Sitzungen nehmen regelmäßig der zuständige Beigeordnete sowie Mitarbeiter/innen des 
Sozialamts teil. Vertreterinnen und Vertreter anderer städtischer Dienststellen, städtischer Ge-
sellschaften und weiterer Institutionen werden themenspezifisch konsultiert. Die Geschäftsfüh-
rung des Arbeitskreises nimmt das Sozialamt wahr. Einzelheiten zur Binnenorganisation und 
zum Verfahren legt der Arbeitskreis selbst fest. 
 
4. Empfehlung und weiteres Verfahren 
 
 Sofern der Hauptausschuss dem Beschlussvorschlag folgt, wird die konstituierende Sitzung 
des Arbeitskreises vor den Herbstferien 2011 anberaumt. Die Verwaltung geht vorerst von 
insgesamt bis zu sechs Sitzungen aus, die der Arbeitskreis absolvieren wird. Zur ersten Sit-
zung wird die Verwaltung den Mitgliedern Informationen aufbereiten, die das Feld überblicks-
artig abbilden, und ihnen  Eckpunkte für einen thematischen Beratungsfahrplan mit Termin-
übersicht zur Verfügung stellen.  
 
 Über Ergebnisse und Empfehlungen des Arbeitskreises wird die Verwaltung den Rat, nach 
vorheriger Beteiligung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, vor-
aussichtlich im 3. Quartal 2012 in Kenntnis setzen. Mit der Vorlage seiner Empfehlungen ist 
die Tätigkeit des Arbeitskreises beendet.  
 
In Vertretung 
 
 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

14.09.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2011 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0593/2011
Typ
Vorlagen
Datum
11.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37