Mandari Insight

3506/2022

Kunstrasenplatz St.-Tönnis-Str.

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.10.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.10.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2438 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3506/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.10.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Kunstrasenplatz St.-Tönnis-Str. 
Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler hat in der Sitzung am 08.07.2021 folgende Fra-
gen an die Verwaltung gestellt:  
 
1. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge und wann ist mit einem Baubeginn für den Kunstrasen-
platz auf der städtischen Sportanlage in Worringen zu rechnen?  
 
2. Trifft es zu, dass es eine Auseinandersetzung zwischen der Stadt und der SG Worringen über 
die Entsorgung der Asche gibt?  
 
3. Was ist der diesbezügliche Stand der Dinge und warum trägt nicht die Stadt die Kosten der 
Entsorgung?  
 
4. Gibt es inzwischen belastbare Erkenntnisse über eine mögliche Schadstoffbelastung der 
Asche?  
 
5. Falls ja: Warum dürfen / müssen die Kinder und Jugendlichen des Vereins dann immer noch 
auf dem Ascheplatz trainieren? 
 
 
 
In Ergänzung zu der Beantwortung in der Sitzung am 23.09.2021 (Vorlage 2570/2021) teilt die Ver-
waltung folgenden aktualisierten Sachstand mit:  
 
Nachdem die SG Worringen aufgrund der permanent steigenden Kosten der Verwaltung mitgeteilt 
hat, dass sie die Baumaßnahme aus finanziellen Gründen nicht mehr als Vereinsbaumaßnahme 
durchführen kann, hat die Verwaltung die Planung für die Baumaßnahme übernommen, da diese Be-
standteil der „alten“ Prioritätenlisten (2018-2019) war. Das Sportamt hat zwischenzeitlich die erforder-
lichen Finanzmittel für den Umbau des Tennenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz im Haushaltsplan 
2023/24 angemeldet. Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushaltsplanes 2023/2024 beabsichtigt 
die Verwaltung die Umsetzung der Baumaßnahme im Jahr 2023 zu beginnen und in 2024 fertig zu 
stellen. Ein entsprechender Beschluss ist in Vorbereitung. 
 
Zwischen der Stadt und dem Verein hatte es bezüglich der Umsetzung der Maßnahme keine strittigen 
Diskussionen gegeben. Der Platz an der St.-Tönnis-Str. ist nicht schadstoffbelastet. Lediglich in ei-
nem Teilbereich neben der Platzanlage gibt es Schadstoffbelastungen. Diese liegen jedoch in gebun-
dener Form vor und stellen keine unmittelbare Gefahr dar. Im Rahmen der anstehenden Baumaß-
nahmen werden die belasteten Bodenmassen sachgerecht entsorgt.

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • St.-Tönnis-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3506/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.10.2022
Erstellt
20.10.2022 11:25