3506/2022
Kunstrasenplatz St.-Tönnis-Str.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2438 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 3506/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.10.2022 Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Kunstrasenplatz St.-Tönnis-Str. Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler hat in der Sitzung am 08.07.2021 folgende Fra- gen an die Verwaltung gestellt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge und wann ist mit einem Baubeginn für den Kunstrasen- platz auf der städtischen Sportanlage in Worringen zu rechnen? 2. Trifft es zu, dass es eine Auseinandersetzung zwischen der Stadt und der SG Worringen über die Entsorgung der Asche gibt? 3. Was ist der diesbezügliche Stand der Dinge und warum trägt nicht die Stadt die Kosten der Entsorgung? 4. Gibt es inzwischen belastbare Erkenntnisse über eine mögliche Schadstoffbelastung der Asche? 5. Falls ja: Warum dürfen / müssen die Kinder und Jugendlichen des Vereins dann immer noch auf dem Ascheplatz trainieren? In Ergänzung zu der Beantwortung in der Sitzung am 23.09.2021 (Vorlage 2570/2021) teilt die Ver- waltung folgenden aktualisierten Sachstand mit: Nachdem die SG Worringen aufgrund der permanent steigenden Kosten der Verwaltung mitgeteilt hat, dass sie die Baumaßnahme aus finanziellen Gründen nicht mehr als Vereinsbaumaßnahme durchführen kann, hat die Verwaltung die Planung für die Baumaßnahme übernommen, da diese Be- standteil der „alten“ Prioritätenlisten (2018-2019) war. Das Sportamt hat zwischenzeitlich die erforder- lichen Finanzmittel für den Umbau des Tennenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz im Haushaltsplan 2023/24 angemeldet. Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushaltsplanes 2023/2024 beabsichtigt die Verwaltung die Umsetzung der Baumaßnahme im Jahr 2023 zu beginnen und in 2024 fertig zu stellen. Ein entsprechender Beschluss ist in Vorbereitung. Zwischen der Stadt und dem Verein hatte es bezüglich der Umsetzung der Maßnahme keine strittigen Diskussionen gegeben. Der Platz an der St.-Tönnis-Str. ist nicht schadstoffbelastet. Lediglich in ei- nem Teilbereich neben der Platzanlage gibt es Schadstoffbelastungen. Diese liegen jedoch in gebun- dener Form vor und stellen keine unmittelbare Gefahr dar. Im Rahmen der anstehenden Baumaß- nahmen werden die belasteten Bodenmassen sachgerecht entsorgt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- St.-Tönnis-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 3506/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 25.10.2022
- Erstellt
- 20.10.2022 11:25