2014/0231
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung eines Ahorn vor dem Haus Messeler Straße Nr. 99
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2014/0231
3149 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
24.06.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0231
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-42 Sachkonto: 6165700
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes
hier: Fällung eines Ahorn vor dem Haus Messeler Straße Nr. 99
Vorlage vom: 16.06.2014
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stimmt der Fällung des Ahorns (Baum Nr. 6220.2.1.0029) zu.
Anlagen: Fotos Messeler Str. 99
Lageplan Messeler Str. 99
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16. Juni 2014
An der Kreuzung Messeler Straße / Rodgaustraße steht vor dem Grundstück Messeler Str. 99
1 Spitzahorn. Der Straßenbaum ist ca. 25 Jahre alt, hat eine Höhe von 9 m, einen Kronen-
durchmesser von 8 m und einen Stammdurchmesser von 34 cm. Es ist der letzte Baum in der
Allee auf der Südseite der Messeler Straße und er steht nur ca. 1 m von der Grundstücksmauer
des Anwesens Messeler Straße 99 entfernt.
Im Zuge einer routinemäßigen Baumkontrolle in der Messeler Straße und der sich anschlie-
ßenden Baumarbeiten meldete sich die Eigentümerin des Grundstückes Messeler Straße 99,
beim Grünflächenamt und teilte mit, dass infolge Wurzelpressung ihre Mauer beschädigt wor-
den sei. Daraufhin wurde vom Grünflächenamt eine Baumpflegefirma beauftragt, um einen
Wurzelsuchgraben entlang der Mauer anzulegen. Ziel war es festzustellen, ob die Mauer-
schäden wirklich durch Baumwurzeln entstanden sind.
Anlässlich eines Ortstermines am 10. Juni 2014 von Mitarbeiten des Grünflächenamtes in
Anwesenheit der Eigentümerin bestätigte sich dies. Etliche Wurzeln des Baumes sind unter
dem Fundament der Mauer in Richtung Garten des Anwesens Messeler Straße 99 gewachsen
und haben die Mauer dabei infolge ihres Dickenwachstums angehoben, was zu einzelnen
Rissen in der Mauer führte.
Das Grünflächenamt empfiehlt deshalb zur Vermeidung von weiteren Schäden an der Mauer
sowie von möglichen Schadenersatzforderungen die Fällung des Baumes. Anlässlich des
Ortstermines wurde auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zum jetzigen
Zeitpunkt verzichtet. Die Fällung des Baumes sollte im unbelaubten Zustand, d.h. im Winter
2014/2015 erfolgen. Eine Ersatzpflanzung an dieser Stelle ist nicht sinnvoll.
Aufgestellt:
Darmstadt, 16. Juni 2014
67-60 Gr/Schm /telephonesolid 2923
Anlagen:
Lageplan mit zu fällendem Baum
Fotos
Dezernat III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
anlage 2
643 Zeichen
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Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Messeler Straße 99
- Rodgaustraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0231
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.06.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00