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2024/0338

Änderung der Marktordnung und Einführung einer Entgelt- und Gebührenordnung für Jahrmärkte

Magistratsvorlage 04.11.2024

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4814 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Rechtsamt 
 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
IV  
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0338 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
396 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung der Marktordnung und Einführung einer Entgelt - und Gebührenordnung für 
Jahrmärkte 
 
Vorlage vom: 04.11.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der vorliegenden Satzung zur Änderung der Marktordnung sowie dem „Entgelt - und 
Gebührenverzeichnis für Jahrmärkte“ wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Markordnung Änderungssatzung  
Entgelt- und Gebührenverzeichnis  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 13.11.2024  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.11.2024 
 
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation hat sich die Notwendigkeit 
ergeben, auch die Entgeltordnungen zu überprüfen. Dabei hat sich herausgestellt, dass das 
aktuelle Entgeltverzeichnisses aus dem Jahr 1994 stammt. Die letzte Anpassung wurde auf 
Basis einer pauschalisierten Erhöhung um 10 % in 2012 vorgenommen. Hieraus ergibt sich die 
Notwendigkeit einer Modernisierung und Anpassung des Entgeltverzeichnisses. 
 
Die aktuellen Preisentwicklungen und Zusatzkosten für u.a. erhöhte Sicherheit müssen 
berücksichtigt werden. Um kostendeckend arbeiten zu können müssten die notwendigen 
Standgelderhöhungen bei über 70% liegen. Um zumindest alle Sachkosten und einen Teil der 
Personalkosten zu decken, würde eine Erhöhung um durchschnittlich 20-25% aufgegliedert 
nach Art der Veranstaltung erforderlich sein. Bei den kleineren und Umsatz schwächeren 
Veranstaltungen wie Frühjahrsmess‘ und Kirchweihen wurden Erhöhung durchschnittlich 17% 
zu Grunde gelegt. Bei Umsatz stärkeren Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt 
durchschnittlich 36%.  
 
Die Nebenkosten (Sicherheitsdienst während der Veranstaltung, Wasseranschluss, 
Abfallentsorgung, Toiletten, Werbung usw.) werden über eine Pauschale in Höhe von 15% auf 
die Standmiete hinzugerechnet. Programmkosten werden je nach Standkategorie auf die 
Schaustellenden ebenso umgelegt wie die Kosten für die Nachtwache. Der Strom wird je nach 
Verbrauch direkt mit dem Anbieter abgerechnet. 
 
Die Entgelte werden künftig auf Basis einer Grundpauschale zzgl. qm Preise, sowie 
Verkaufskategorien errechnet. Diese Grundlage gilt für alle Jahrmärkte (Frühjahrsmess‘, 
Kirchweihen) sowie die Spezialmärkte wie das Weinfest und den Weihnachtsmarkt. Die 
Basispauschalen sowie die Quadratmeterpreise werden entsprechend der 
Veranstaltungsgrößen angepasst. 
 
Für die Ermittlung angemessener Preise, wurden Informationen aus anderen Städten eingeholt. 
Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Heidelberg, Fulda, Hanau und Gießen wurden zum Vergleich 
herangezogen. Mit der neuen Entgelttabelle liegt Darmstadt bei den Standmieten vor allem 
auch für Weihnachtsmärkte immer noch im mittleren, teilweise unteren Durchschnitt bei den 
Standmieten anderer hessischer Märkte. 
 
Für einen Stand z.B. beim Weihnachtsmarkt mit 45 m² Größe, z.B. Imbiss mit alkoholhaltigen 
Getränken, nimmt Wiesbaden eine Standmiete von rund 11.000 EUR zzgl. Nebenkosten, Fulda 
bewegt sich in der gleichen Höhe, Hanau nimmt rund 5800 EUR, Heidelberg eine Grundgebühr 
von rund 3600 EUR zzgl. Nebenkosten und 40 EUR pro Garnitur für die Außengastronomie, 
Gießen liegt mit rund 2000 EUR zzgl. Nebenkosten und 10 EUR pro m² Außengastronomie 
vergleichsweise niedrig.  
 
In Darmstadt kostete 2023 ein vergleichbarer Stand ebenfalls rund 2000 EUR inkl. 
Nebenkosten. Mit der geplanten Entgelterhöhung kostet ein Stand künftig rund 2500 EUR.  
 
Dezernat I     Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz     André Schellenberg

Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

anlage 5

208 Zeichen

Punkt 17: Änderung der Marktordnung und Einführung einer Entgelt- und Gebührenordnung 
für Jahrmärkte 
 (V-Nr. 2024/0338) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: AfD  
Stimmenthaltung: Stadtv. Klett

anlage 2

4977 Zeichen

Entgelt- und Gebührenverzeichnis für Jahrmärkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Nach § 14 Abs. 2 der Marktordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat der Magistrat 
folgendem Entgelt- und Gebührenverzeichnis am […] zugestimmt.  
 
§ 1 Geltung 
Dieses Entgelt- und Gebührenverzeichnis gilt für alle Platzgelder, die von Standbetreibern der 
Jahrmärkte und Spezialmärkte im Sinne der §§ 13 Abs. 1, 14 Abs. 2 der Marktordnung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gezahlt werden müssen. Ausgenommen hiervon sind der 
Kunsthandwerkermarkt und Flohmarkt, da deren Standbetreiber primär k eine gewerblichen 
Betreiber sind und daher gesondert behandelt werden. 
 
§ 2 Platzgeld 
Das Platzgeld setzt sich aus einem Basispreis sowie einem darauf zu addierenden Preis pro 
Quadratmeter zusammen. Der Preis pro Quadratmeter richtet sich nach der gesamten  
Standgröße (also Länge x Breite) im geöffneten Zustand. Die Höhe des Platzgeldes gilt für die 
gesamte Veranstaltungsdauer. Wegen der unterschiedlichen Dauer der Veranstaltungen 
werden je nach Veranstaltung gesonderte Basis - und Quadratmeterpreise als 
Berechnungsgrundlagen herangezogen.  
 
§ 3 Nebenkosten 
Für alle gewerblichen Betreiber ist eine Pauschale für Reinigung, Toilettenbereitstellung und -
reinigung und Entsorgung von Abfällen und Marketingbeteiligung in Höhe von 15% des 
Platzgeldes zu entrichten. 
 
§ 4 Kosten für Programm 
Die Kostenbeteiligung am Programm der Veranstaltung richtet sich je nach Größe und Art des 
Standes. Bei Kirchweihen ist dies in Abstimmung mit den Kerbvereinen vor Ort zu regeln.  
 
§ 5 Stromkosten 
Der Stromanschluss und -verbrauch d es Standbetreibers wird durch die beauftrage 
Technikfirma separat abgerechnet und nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. 
 
§ 6 Änderung der Berechnungsgrundlagen 
Die Berechnungsgrundlagen des Platzgeldes (Basispreise und Quadratmeterpreise) können 
durch Zustimmung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt geändert werden, jedoch 
nicht für Veranstaltungen eines noch laufenden Jahres.

§ 7 Entgeltübersicht (netto) 
 
 Darmstädter Frühjahrsmess‘ 
(Veranstaltungsdauer 11 Tage) Basispreis 
0-30 qm 
Preis pro 
qm 
  
31-50 qm 
Preis pro 
qm  
 
51-100 qm 
Preis pro 
qm 
 
<101 qm 
Preis pro 
qm 
Imbiss (inklusive alkoholhaltige Getränke), je qm 1.000,00   0,00   5,00 8,00 8,00 
Imbiss (inklusive alkoholfreie Getränke), je qm 600,00   5,00   5,00 5,00 5,00 
Getränke (alkoholhaltige und alkoholfreie), je qm 600,00   5,00   5,00 5,00 5,00 
Süßgebäck, je qm 500,00 5,00 5,00 5,00 5,00 
Süßwaren (verpackt), je qm 350,00   2,00   3,00 3,00 3,00 
Verkaufsstände (Waren und sonstiges), je qm 450,00   3,00   3,00 3,00 3,00 
Fahr-/Laufgeschäfte, je qm 600,00   5,00   5,00 5,00 5,00 
Kinderfahrgeschäft, je qm 500,00   4,00   3,00 3,00 3,00 
Automatenausspielung, je qm 400,00 5,00 5,00 5,00 5,00 
Belustigungsgeschäft, je qm 250,00   5,00   6,00 6,00 6,00 
Laufgenehmigung, pro Person 250,00     
 
 Kirchweihen (Veranstaltungsdauer 4-5 Tage) Basispreis 
Imbiss (inklusive alkoholhaltige Getränke), je qm 400,00 
Imbiss (inklusive alkoholfreie Getränke), je qm 300,00  
Getränke (alkoholhaltige und alkoholfreie), je qm 350,00  
Süßgebäck, je qm 250,00 
Süßwaren (verpackt), je qm 220,00   
Verkaufsstände (Waren und sonstiges), je qm 250,00   
Fahrgeschäfte, je qm 400,00 
Kinderfahrgeschäft, je qm 250,00 
Automatenausspielung 300,00 
Belustigungsgeschäft, je qm 250,00   
Laufgenehmigung, pro Person 150,00 
 
 Darmstädter Weihnachtsmarkt 
(Veranstaltungsdauer 4-5 Wochen, max. 33 
Tage) Basispreis 
0-30 qm 
Preis pro 
qm 
  
31-50 qm 
Preis pro 
qm  
 
51-100 qm 
Preis pro 
qm 
 
<101 qm 
Preis pro 
qm 
Imbiss (inklusive alkoholhaltige Getränke), je qm 1.000,00 5,00   5,00 10,00 10,00 
Imbiss (inklusive alkoholfreie Getränke), je qm 700,00 5,00   9,00 10,00 10,00 
Getränke (alkoholhaltige und alkoholfreie), je qm 1.000,00 10,00   10,00 10,00 10,00 
Süßgebäck, je qm 500,00 9,00 9,00 9,00 9,00 
Süßwaren (verpackt), je qm 500,00 0,00   7,00 7,00 7,00 
Verkaufsstände (Waren und sonstiges), je qm 550,00 3,00   3,00 5,00 5,00 
Kinderfahrgeschäft, je qm 700,00 3,00   3,00 3,00 3,00 
Laufgenehmigung, pro Person 400,00

Darmstädter Weinfest (Veranstaltungsdauer 
4 Tage) Basispreis 
Preis 
pro qm 
Imbiss (inklusive alkoholhaltige Getränke), je qm 800,00   10,00   
Imbiss (inklusive alkoholfreie Getränke), je qm 700,00   10,00   
Winzer, je qm 800,00   10,00   
Bierzeltgarnituren*, je Stück ab der fünften Garnitur 5,00  
 
*) Eine Bierzeltgarnitur besteht aus zwei Bierbänken und einem Biertisch bzw. aus einem Tisch 
und vier Stühlen. Vier Bierzeltgarnituren sind im Platzgeld enthalten. Jede weitere 
Bierzeltgarnitur kostet 5,00 Euro für die gesamte Veranstaltungsdauer von 4 Tagen. Die 
Bierzeltgarnituren müssen selbst mitgebracht werden. 
 
§ 8 Inkrafttreten  
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch den Magistrat in Kraft.  
 
Darmstadt, den … 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 4

235 Zeichen

Punkt 20: Änderung der Marktordnung und Einführung einer Entgelt- und 
Gebührenordnung für Jahrmärkte 
 (V-Nr. 2024/0338) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

2024/0338

4756 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Rechtsamt 
 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
Dezernat IV 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0338 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Änderung der Marktordnung und Einführung einer Entgelt - und Gebührenordnung für 
Jahrmärkte 
 
Vorlage vom: 04.11.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der vorliegenden Satzung zur Änderung der Marktordnung sowie dem „Entgelt - und 
Gebührenverzeichnis für Jahrmärkte“ wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Markordnung Änderungssatzung  
Entgelt- und Gebührenverzeichnis  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.11.2024 
 
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation hat sich die Notwendigkeit 
ergeben, auch die Entgeltordnungen zu überprüfen. Dabei hat sich herausgestellt, dass das 
aktuelle Entgeltverzeichnisses aus dem Jahr 1994 stammt. Die letzte Anpassung wurde auf 
Basis einer pauschalisierten Erhöhung um 10 % in 2012 vorgenommen. Hieraus ergibt sich die 
Notwendigkeit einer Modernisierung und Anpassung des Entgeltverzeichnisses. 
 
Die aktuellen Preisentwicklungen und Zusatzkosten für u.a. erhöhte Sicherheit müssen 
berücksichtigt werden. Um kostendeckend arbeiten zu können müssten die notwendigen 
Standgelderhöhungen bei über 70% liegen. Um zumindest alle Sachkosten und einen Teil der 
Personalkosten zu decken, würde eine Erhöhung um durchschnittlich 20-25% aufgegliedert 
nach Art der Veranstaltung erforderlich sein. Bei den kleineren und Umsatz schwächeren 
Veranstaltungen wie Frühjahrsmess‘ und Kirchweihen wurden Erhöhung durchschnittlich 17% 
zu Grunde gelegt. Bei Umsatz stärkeren Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt 
durchschnittlich 36%.  
 
Die Nebenkosten (Sicherheitsdienst während der Veranstaltung, Wasseranschluss, 
Abfallentsorgung, Toiletten, Werbung usw.) werden über eine Pauschale in Höhe von 15% auf 
die Standmiete hinzugerechnet. Programmkosten werden je nach Standkategorie auf die 
Schaustellenden ebenso umgelegt wie die Kosten für die Nachtwache. Der Strom wird je nach 
Verbrauch direkt mit dem Anbieter abgerechnet. 
 
Die Entgelte werden künftig auf Basis einer Grundpauschale zzgl. qm Preise, sowie 
Verkaufskategorien errechnet. Diese Grundlage gilt für alle Jahrmärkte (Frühjahrsmess‘, 
Kirchweihen) sowie die Spezialmärkte wie das Weinfest und den Weihnachtsmarkt. Die 
Basispauschalen sowie die Quadratmeterpreise werden entsprechend der 
Veranstaltungsgrößen angepasst. 
 
Für die Ermittlung angemessener Preise, wurden Informationen aus anderen Städten eingeholt. 
Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Heidelberg, Fulda, Hanau und Gießen wurden zum Vergleich 
herangezogen. Mit der neuen Entgelttabelle liegt Darmstadt bei den Standmieten vor allem 
auch für Weihnachtsmärkte immer noch im mittleren, teilweise unteren Durchschnitt bei den 
Standmieten anderer hessischer Märkte. 
 
Für einen Stand z.B. beim Weihnachtsmarkt mit 45 m² Größe, z.B. Imbiss mit alkoholhaltigen 
Getränken, nimmt Wiesbaden eine Standmiete von rund 11.000 EUR zzgl. Nebenkosten, Fulda 
bewegt sich in der gleichen Höhe, Hanau nimmt rund 5800 EUR, Heidelberg eine Grundgebühr 
von rund 3600 EUR zzgl. Nebenkosten und 40 EUR pro Garnitur für die Außengastronomie, 
Gießen liegt mit rund 2000 EUR zzgl. Nebenkosten und 10 EUR pro m² Außengastronomie 
vergleichsweise niedrig.  
 
In Darmstadt kostete 2023 ein vergleichbarer Stand ebenfalls rund 2000 EUR inkl. 
Nebenkosten. Mit der geplanten Entgelterhöhung kostet ein Stand künftig rund 2500 EUR.  
 
Dezernat I     Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz     André Schellenberg  
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

anlage 1

1445 Zeichen

Satzung vom …. zur  Änderung der Marktordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
vom 19.04.2010 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung gültig ab dem 
24.12.2011 wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom … folgende 
Satzung erlassen: 
 
Artikel 1 
Die Markordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 19.04.2010 wird wie folgt geändert: 
1.) In § 2 Abs. 1 Nr. 6 wird das Wort „alkoholische“ durch „alkoholhaltige“ ersetzt. 
2.) In § 13 Abs. 1 werden nach dem Wort „Jahrmärkte“ die Wörter „und Spe zialmärkte“ 
eingefügt. 
3.) In § 13 Abs. 2 werden die Wörter „der Messplatz“ durch „öffentliche Plätze und Flächen in 
der Darmstädter Innenstadt“ ersetzt. 
4.) In § 14 Abs. 2 S. 2 werden die Worte „Mietpreisordnung für die Erhebung von Platzgeldern 
bei Jahrmarktveranstaltungen“ vom 1.1.1994 festgelegt“ durch „vom Magistrat beschlossene 
Entgelt- und Gebührenordnung festgelegt“ geändert.  
5.) In § 14 Abs. 3 wird folgender erster Satz eingefügt: „Die Bewerbungsfrist für die Jahrmärkte 
und Spezialmärkte endet spätestens bis zum 15. Februar eines jeden Jahres für das laufende 
Jahr.“ Der frühere erste Satz des § 14 Abs. 3 wird zum zweiten Satz dieses Absatzes.  
6.) In § 14 Abs. 3 S. 2 werden die Fristangabe „von 8 Wochen“ durch „von 8 -12 Wochen“ 
ersetzt.  
Artikel 2 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
Darmstadt, den … 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0338
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.11.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00