2024/0338
Änderung der Marktordnung und Einführung einer Entgelt- und Gebührenordnung für Jahrmärkte
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4814 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Rechtsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0338
Magistratsbeschluss -Nr.
396
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung der Marktordnung und Einführung einer Entgelt - und Gebührenordnung für
Jahrmärkte
Vorlage vom: 04.11.2024
Beschlussvorschlag :
Der vorliegenden Satzung zur Änderung der Marktordnung sowie dem „Entgelt - und
Gebührenverzeichnis für Jahrmärkte“ wird zugestimmt.
Anlagen: Markordnung Änderungssatzung
Entgelt- und Gebührenverzeichnis
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 13.11.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.11.2024
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation hat sich die Notwendigkeit
ergeben, auch die Entgeltordnungen zu überprüfen. Dabei hat sich herausgestellt, dass das
aktuelle Entgeltverzeichnisses aus dem Jahr 1994 stammt. Die letzte Anpassung wurde auf
Basis einer pauschalisierten Erhöhung um 10 % in 2012 vorgenommen. Hieraus ergibt sich die
Notwendigkeit einer Modernisierung und Anpassung des Entgeltverzeichnisses.
Die aktuellen Preisentwicklungen und Zusatzkosten für u.a. erhöhte Sicherheit müssen
berücksichtigt werden. Um kostendeckend arbeiten zu können müssten die notwendigen
Standgelderhöhungen bei über 70% liegen. Um zumindest alle Sachkosten und einen Teil der
Personalkosten zu decken, würde eine Erhöhung um durchschnittlich 20-25% aufgegliedert
nach Art der Veranstaltung erforderlich sein. Bei den kleineren und Umsatz schwächeren
Veranstaltungen wie Frühjahrsmess‘ und Kirchweihen wurden Erhöhung durchschnittlich 17%
zu Grunde gelegt. Bei Umsatz stärkeren Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt
durchschnittlich 36%.
Die Nebenkosten (Sicherheitsdienst während der Veranstaltung, Wasseranschluss,
Abfallentsorgung, Toiletten, Werbung usw.) werden über eine Pauschale in Höhe von 15% auf
die Standmiete hinzugerechnet. Programmkosten werden je nach Standkategorie auf die
Schaustellenden ebenso umgelegt wie die Kosten für die Nachtwache. Der Strom wird je nach
Verbrauch direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
Die Entgelte werden künftig auf Basis einer Grundpauschale zzgl. qm Preise, sowie
Verkaufskategorien errechnet. Diese Grundlage gilt für alle Jahrmärkte (Frühjahrsmess‘,
Kirchweihen) sowie die Spezialmärkte wie das Weinfest und den Weihnachtsmarkt. Die
Basispauschalen sowie die Quadratmeterpreise werden entsprechend der
Veranstaltungsgrößen angepasst.
Für die Ermittlung angemessener Preise, wurden Informationen aus anderen Städten eingeholt.
Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Heidelberg, Fulda, Hanau und Gießen wurden zum Vergleich
herangezogen. Mit der neuen Entgelttabelle liegt Darmstadt bei den Standmieten vor allem
auch für Weihnachtsmärkte immer noch im mittleren, teilweise unteren Durchschnitt bei den
Standmieten anderer hessischer Märkte.
Für einen Stand z.B. beim Weihnachtsmarkt mit 45 m² Größe, z.B. Imbiss mit alkoholhaltigen
Getränken, nimmt Wiesbaden eine Standmiete von rund 11.000 EUR zzgl. Nebenkosten, Fulda
bewegt sich in der gleichen Höhe, Hanau nimmt rund 5800 EUR, Heidelberg eine Grundgebühr
von rund 3600 EUR zzgl. Nebenkosten und 40 EUR pro Garnitur für die Außengastronomie,
Gießen liegt mit rund 2000 EUR zzgl. Nebenkosten und 10 EUR pro m² Außengastronomie
vergleichsweise niedrig.
In Darmstadt kostete 2023 ein vergleichbarer Stand ebenfalls rund 2000 EUR inkl.
Nebenkosten. Mit der geplanten Entgelterhöhung kostet ein Stand künftig rund 2500 EUR.
Dezernat I Dezernat IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 5
208 Zeichen
Punkt 17: Änderung der Marktordnung und Einführung einer Entgelt- und Gebührenordnung für Jahrmärkte (V-Nr. 2024/0338) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD Stimmenthaltung: Stadtv. Klett
anlage 2
4977 Zeichen
Entgelt- und Gebührenverzeichnis für Jahrmärkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt Nach § 14 Abs. 2 der Marktordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat der Magistrat folgendem Entgelt- und Gebührenverzeichnis am […] zugestimmt. § 1 Geltung Dieses Entgelt- und Gebührenverzeichnis gilt für alle Platzgelder, die von Standbetreibern der Jahrmärkte und Spezialmärkte im Sinne der §§ 13 Abs. 1, 14 Abs. 2 der Marktordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt gezahlt werden müssen. Ausgenommen hiervon sind der Kunsthandwerkermarkt und Flohmarkt, da deren Standbetreiber primär k eine gewerblichen Betreiber sind und daher gesondert behandelt werden. § 2 Platzgeld Das Platzgeld setzt sich aus einem Basispreis sowie einem darauf zu addierenden Preis pro Quadratmeter zusammen. Der Preis pro Quadratmeter richtet sich nach der gesamten Standgröße (also Länge x Breite) im geöffneten Zustand. Die Höhe des Platzgeldes gilt für die gesamte Veranstaltungsdauer. Wegen der unterschiedlichen Dauer der Veranstaltungen werden je nach Veranstaltung gesonderte Basis - und Quadratmeterpreise als Berechnungsgrundlagen herangezogen. § 3 Nebenkosten Für alle gewerblichen Betreiber ist eine Pauschale für Reinigung, Toilettenbereitstellung und - reinigung und Entsorgung von Abfällen und Marketingbeteiligung in Höhe von 15% des Platzgeldes zu entrichten. § 4 Kosten für Programm Die Kostenbeteiligung am Programm der Veranstaltung richtet sich je nach Größe und Art des Standes. Bei Kirchweihen ist dies in Abstimmung mit den Kerbvereinen vor Ort zu regeln. § 5 Stromkosten Der Stromanschluss und -verbrauch d es Standbetreibers wird durch die beauftrage Technikfirma separat abgerechnet und nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. § 6 Änderung der Berechnungsgrundlagen Die Berechnungsgrundlagen des Platzgeldes (Basispreise und Quadratmeterpreise) können durch Zustimmung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt geändert werden, jedoch nicht für Veranstaltungen eines noch laufenden Jahres. § 7 Entgeltübersicht (netto) Darmstädter Frühjahrsmess‘ (Veranstaltungsdauer 11 Tage) Basispreis 0-30 qm Preis pro qm 31-50 qm Preis pro qm 51-100 qm Preis pro qm <101 qm Preis pro qm Imbiss (inklusive alkoholhaltige Getränke), je qm 1.000,00 0,00 5,00 8,00 8,00 Imbiss (inklusive alkoholfreie Getränke), je qm 600,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Getränke (alkoholhaltige und alkoholfreie), je qm 600,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Süßgebäck, je qm 500,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Süßwaren (verpackt), je qm 350,00 2,00 3,00 3,00 3,00 Verkaufsstände (Waren und sonstiges), je qm 450,00 3,00 3,00 3,00 3,00 Fahr-/Laufgeschäfte, je qm 600,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Kinderfahrgeschäft, je qm 500,00 4,00 3,00 3,00 3,00 Automatenausspielung, je qm 400,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Belustigungsgeschäft, je qm 250,00 5,00 6,00 6,00 6,00 Laufgenehmigung, pro Person 250,00 Kirchweihen (Veranstaltungsdauer 4-5 Tage) Basispreis Imbiss (inklusive alkoholhaltige Getränke), je qm 400,00 Imbiss (inklusive alkoholfreie Getränke), je qm 300,00 Getränke (alkoholhaltige und alkoholfreie), je qm 350,00 Süßgebäck, je qm 250,00 Süßwaren (verpackt), je qm 220,00 Verkaufsstände (Waren und sonstiges), je qm 250,00 Fahrgeschäfte, je qm 400,00 Kinderfahrgeschäft, je qm 250,00 Automatenausspielung 300,00 Belustigungsgeschäft, je qm 250,00 Laufgenehmigung, pro Person 150,00 Darmstädter Weihnachtsmarkt (Veranstaltungsdauer 4-5 Wochen, max. 33 Tage) Basispreis 0-30 qm Preis pro qm 31-50 qm Preis pro qm 51-100 qm Preis pro qm <101 qm Preis pro qm Imbiss (inklusive alkoholhaltige Getränke), je qm 1.000,00 5,00 5,00 10,00 10,00 Imbiss (inklusive alkoholfreie Getränke), je qm 700,00 5,00 9,00 10,00 10,00 Getränke (alkoholhaltige und alkoholfreie), je qm 1.000,00 10,00 10,00 10,00 10,00 Süßgebäck, je qm 500,00 9,00 9,00 9,00 9,00 Süßwaren (verpackt), je qm 500,00 0,00 7,00 7,00 7,00 Verkaufsstände (Waren und sonstiges), je qm 550,00 3,00 3,00 5,00 5,00 Kinderfahrgeschäft, je qm 700,00 3,00 3,00 3,00 3,00 Laufgenehmigung, pro Person 400,00 Darmstädter Weinfest (Veranstaltungsdauer 4 Tage) Basispreis Preis pro qm Imbiss (inklusive alkoholhaltige Getränke), je qm 800,00 10,00 Imbiss (inklusive alkoholfreie Getränke), je qm 700,00 10,00 Winzer, je qm 800,00 10,00 Bierzeltgarnituren*, je Stück ab der fünften Garnitur 5,00 *) Eine Bierzeltgarnitur besteht aus zwei Bierbänken und einem Biertisch bzw. aus einem Tisch und vier Stühlen. Vier Bierzeltgarnituren sind im Platzgeld enthalten. Jede weitere Bierzeltgarnitur kostet 5,00 Euro für die gesamte Veranstaltungsdauer von 4 Tagen. Die Bierzeltgarnituren müssen selbst mitgebracht werden. § 8 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch den Magistrat in Kraft. Darmstadt, den … André Schellenberg Stadtkämmerer
anlage 4
235 Zeichen
Punkt 20: Änderung der Marktordnung und Einführung einer Entgelt- und Gebührenordnung für Jahrmärkte (V-Nr. 2024/0338) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
2024/0338
4756 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Rechtsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Dezernat IV
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0338
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Änderung der Marktordnung und Einführung einer Entgelt - und Gebührenordnung für
Jahrmärkte
Vorlage vom: 04.11.2024
Beschlussvorschlag :
Der vorliegenden Satzung zur Änderung der Marktordnung sowie dem „Entgelt - und
Gebührenverzeichnis für Jahrmärkte“ wird zugestimmt.
Anlagen: Markordnung Änderungssatzung
Entgelt- und Gebührenverzeichnis
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.11.2024
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation hat sich die Notwendigkeit
ergeben, auch die Entgeltordnungen zu überprüfen. Dabei hat sich herausgestellt, dass das
aktuelle Entgeltverzeichnisses aus dem Jahr 1994 stammt. Die letzte Anpassung wurde auf
Basis einer pauschalisierten Erhöhung um 10 % in 2012 vorgenommen. Hieraus ergibt sich die
Notwendigkeit einer Modernisierung und Anpassung des Entgeltverzeichnisses.
Die aktuellen Preisentwicklungen und Zusatzkosten für u.a. erhöhte Sicherheit müssen
berücksichtigt werden. Um kostendeckend arbeiten zu können müssten die notwendigen
Standgelderhöhungen bei über 70% liegen. Um zumindest alle Sachkosten und einen Teil der
Personalkosten zu decken, würde eine Erhöhung um durchschnittlich 20-25% aufgegliedert
nach Art der Veranstaltung erforderlich sein. Bei den kleineren und Umsatz schwächeren
Veranstaltungen wie Frühjahrsmess‘ und Kirchweihen wurden Erhöhung durchschnittlich 17%
zu Grunde gelegt. Bei Umsatz stärkeren Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt
durchschnittlich 36%.
Die Nebenkosten (Sicherheitsdienst während der Veranstaltung, Wasseranschluss,
Abfallentsorgung, Toiletten, Werbung usw.) werden über eine Pauschale in Höhe von 15% auf
die Standmiete hinzugerechnet. Programmkosten werden je nach Standkategorie auf die
Schaustellenden ebenso umgelegt wie die Kosten für die Nachtwache. Der Strom wird je nach
Verbrauch direkt mit dem Anbieter abgerechnet.
Die Entgelte werden künftig auf Basis einer Grundpauschale zzgl. qm Preise, sowie
Verkaufskategorien errechnet. Diese Grundlage gilt für alle Jahrmärkte (Frühjahrsmess‘,
Kirchweihen) sowie die Spezialmärkte wie das Weinfest und den Weihnachtsmarkt. Die
Basispauschalen sowie die Quadratmeterpreise werden entsprechend der
Veranstaltungsgrößen angepasst.
Für die Ermittlung angemessener Preise, wurden Informationen aus anderen Städten eingeholt.
Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Heidelberg, Fulda, Hanau und Gießen wurden zum Vergleich
herangezogen. Mit der neuen Entgelttabelle liegt Darmstadt bei den Standmieten vor allem
auch für Weihnachtsmärkte immer noch im mittleren, teilweise unteren Durchschnitt bei den
Standmieten anderer hessischer Märkte.
Für einen Stand z.B. beim Weihnachtsmarkt mit 45 m² Größe, z.B. Imbiss mit alkoholhaltigen
Getränken, nimmt Wiesbaden eine Standmiete von rund 11.000 EUR zzgl. Nebenkosten, Fulda
bewegt sich in der gleichen Höhe, Hanau nimmt rund 5800 EUR, Heidelberg eine Grundgebühr
von rund 3600 EUR zzgl. Nebenkosten und 40 EUR pro Garnitur für die Außengastronomie,
Gießen liegt mit rund 2000 EUR zzgl. Nebenkosten und 10 EUR pro m² Außengastronomie
vergleichsweise niedrig.
In Darmstadt kostete 2023 ein vergleichbarer Stand ebenfalls rund 2000 EUR inkl.
Nebenkosten. Mit der geplanten Entgelterhöhung kostet ein Stand künftig rund 2500 EUR.
Dezernat I Dezernat IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
1445 Zeichen
Satzung vom …. zur Änderung der Marktordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 19.04.2010 Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung gültig ab dem 24.12.2011 wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom … folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Markordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 19.04.2010 wird wie folgt geändert: 1.) In § 2 Abs. 1 Nr. 6 wird das Wort „alkoholische“ durch „alkoholhaltige“ ersetzt. 2.) In § 13 Abs. 1 werden nach dem Wort „Jahrmärkte“ die Wörter „und Spe zialmärkte“ eingefügt. 3.) In § 13 Abs. 2 werden die Wörter „der Messplatz“ durch „öffentliche Plätze und Flächen in der Darmstädter Innenstadt“ ersetzt. 4.) In § 14 Abs. 2 S. 2 werden die Worte „Mietpreisordnung für die Erhebung von Platzgeldern bei Jahrmarktveranstaltungen“ vom 1.1.1994 festgelegt“ durch „vom Magistrat beschlossene Entgelt- und Gebührenordnung festgelegt“ geändert. 5.) In § 14 Abs. 3 wird folgender erster Satz eingefügt: „Die Bewerbungsfrist für die Jahrmärkte und Spezialmärkte endet spätestens bis zum 15. Februar eines jeden Jahres für das laufende Jahr.“ Der frühere erste Satz des § 14 Abs. 3 wird zum zweiten Satz dieses Absatzes. 6.) In § 14 Abs. 3 S. 2 werden die Fristangabe „von 8 Wochen“ durch „von 8 -12 Wochen“ ersetzt. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den … André Schellenberg Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0338
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.11.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00