2020/0240
Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2017 und 2018 nach Ablauf des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten
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Punkt 10: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2017 und 2018 nach Ablauf des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten (V-Nr. 2020/0240) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
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2017 2018 Summe 2017 - 2018 Vergleich Kosten geplant zu IST-Kosten SOLL 1 prognostizierte zu deckende Einrichtungskosten gesamt34.418.000,37 34.626.081,00 69.044.081,37 SOLL 2 geschlüsselt 69% 23.748.420,26 23.891.995,89 47.640.416,15 IST 3 Ist-Kosten nach JA gesamt 33.936.853,06 33.765.466,73 67.702.319,79 IST 4 geschlüsselt 69 % 23.416.428,61 23.298.172,04 46.714.600,65 IST 5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA324.253,87 485.203,28 IST 6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt64.000,00 64.000,00 IST 7 Unterdeckung 2013 Differenz Gebührenbedarf / Kosten 396.945,73 IST 8 abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter 23.258,56 25.211,28 IST 9 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen43.668,94 7.637,17 IST 10 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau123.335,91 192.594,49 IST ergibt 11 Ziffern 5 bis 10 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 578.517,28 1.171.591,95 IST 12 davon Schlüssel 69% 399.176,93 808.398,45 IST ergibt 13 Ziffer 4 minus Ziffer 12 Ist-Kosten nach KAG (= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; geschlüssselt: 69 % 23.017.251,68 22.489.773,59 45.507.025,27 Vergleich ergibt14 Ziffer 2 minus Ziffer 13 Vergleich prognostizierte Kosten mit Ist-Kosten nach KAG (+) = Überdeckung (-) = Unterdeckung 731.168,58 1.402.222,30 2.133.390,88 Vergleich Einnahmen geplant zu IST-Einnahmen SOLL 15 prognostizierte Einnahmen gesamt 34.493.935,28 34.531.480,00 69.025.415,28 SOLL 16 prognostizierte Einrichtungseinnahmen Schmutzwasser22.724.000,00 22.724.000,00 SOLL 17 prognostizierte sonstige gebührenbedarfsmindernde Erträge geschlüsselt 69% 1.252.546,84 1.282.137,30 SOLL 18 SOLL ergibt 19 Ziffer 16 plus Ziffer 17 Summe 23.976.546,84 24.006.137,30 47.982.684,14 IST 20 Ist-Einnahmen nach JA gesamt 34.544.044,72 36.004.057,09 70.548.101,81 IST 21 davon Einnahmen aus Schmutzwasser22.957.186,52 24.002.090,86 IST 22 davon sonstige gebührenbedarfsmindernde Erträge geschlüsselt 69%1.124.258,92 1.459.557,21 IST 23 IST ergibt 24 Ziffer 21 plus 22 Summe Einnahmen 24.081.445,44 25.461.648,07 49.543.093,51 IST 25 abzüglich Zwangsgelder 12.040,00 IST 26 abzüglich Spitzabrechnung Entega Vorjahr777.898,18 324.253,87 - IST 27 abzüglich Erträge aus Sopo (ab 2014 nur Zuschüsse abzuziehen)74.567,78 73.915,63 IST ergibt 28 Ziffern 25 bis 27 Summe nicht gebührenrelevanter Einnahmen 852.465,96 410.209,50 IST 29 davon 69% Schlüssel 588.201,51 283.044,56 IST 30 zuzüglich Niederschlagungen geschlüsselt 69%8.772,51 45.567,77 IST ergibt 31 Ziffer 24 minus Ziffer 29 plus Ziffer 30 Ist-Einnahmen nach KAG (=Summe Einnahmen abzüglich nicht gebührenrelevanter Einnahmen, zuzüglich Niederschlagungen) 23.502.016,44 25.224.171,28 48.726.187,72 Vergleich ergibt32 Ziffer 19 minus Ziffer 31 Vergleich prognostizierte Einnahmen mit Ist-Einnahmen nach KAG (+) = Unterdeckung (-) = Überdeckung 474.530,41 1.218.033,98 - 743.503,58 - Zusammenfassung Vergleich 33 Ziffer 14 minus Ziffer 32 Verrechnung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG (Sopo) (-) Unterdeckung/ (+) Überdeckung 256.638,17 2.620.256,28 2.876.894,46 Rundungsdifferenz aus Vorauskakulation 18.666,087 davon 69 % 12.879,60 Saldo Ist-Kosten nach KAG zu Ist-Einnahmen nach KAG 2.864.014,86 Vortrag 34 Saldo aus Über-/ Unterdeckung im Kalkulationszeitraum zu berücksichtigen bei der Vorauskalkulation 2.864.014,86 Nachberechnung der Schmutzwassergebühren nach Ablauf des Kalkulationszeitraums 2017-2018 nichtansatzfähige Kostennicht gebührenrelevante Einnahmen Stand: 25.10.2018, 13:00 Uhr
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Punkt 20: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2017 und 2018 nach Ablauf des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten (V-Nr. 2020/0240) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Stadtv. Sigmund (fraktionslos) Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD Stadtv. Sigmund beantragt das Redeprotokoll der Reden von Stadtkämmerer Schellenberg und Stadtv. Elbert (AfD).
anlage 3
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2017 2018 Summe 2017-2018 Vergleich Kosten geplant zu IST-Kosten SOLL 1 prognostizierte zu deckende Einrichtungskosten gesamt34.418.000,37 34.626.081,00 69.044.081,37 SOLL 2 SW + NW 34.418.000,37 34.626.081,00 69.044.081,37 IST 3 Ist-Kosten nach JA gesamt 33.936.853,06 33.765.466,73 67.702.319,79 IST 4 SW + NW 33.936.853,06 33.765.466,73 67.702.319,79 IST 5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA324.253,87 485.203,28 IST 6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt64.000,00 64.000,00 IST 7 Unterdeckung 2013 Differenz Gebührenbedarf / Kosten 396.945,73 € IST 8 abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter 23.258,56 25.211,28 IST 9 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen43.668,94 7.637,17 IST 10 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau123.335,91 192.594,49 IST ergibt 11 Ziffern 5 bis 10 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 578.517,28 1.171.591,95 IST 12 Kontrolle SW + NW 578.517,29 1.171.591,95 IST ergibt 13 Ziffer 4 minus Ziffer 12 Ist-Kosten nach KAG (= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; Summe SW+NW) 33.358.335,77 32.593.874,78 65.952.210,55 Vergleich ergibt14 Ziffer 2 minus Ziffer 13 Vergleich prognostizierte Kosten mit Ist-Kosten nach KAG (+) = Überdeckung (-) = Unterdeckung 1.059.664,60 2.032.206,22 3.091.870,82 Vergleich Einnahmen geplant zu IST-Einnahmen SOLL 15 prognostizierte Einnahmen gesamt 34.493.935,28 34.531.480,00 69.025.415,28 SOLL 16 prognostizierte Einrichtungseinnahmen SW + NW32.678.650,00 32.673.310,00 SOLL 17 prognostizierte sonstige gebührenbedarfsmindernde Erträge SW + NW 1.815.285,28 1.858.170,00 SOLL 18 - - SOLL ergibt 19 Ziffer 16 plus Ziffer 17 Summe 34.493.935,28 34.531.480,00 69.025.415,28 IST 20 Ist-Einnahmen nach JA gesamt 34.544.044,72 36.004.057,09 70.548.101,81 IST 21 davon Einnahmen aus SW + NW 32.914.683,97 33.888.756,78 IST 22 davon sonstige gebührenbedarfsmindernde Erträge1.629.360,75 2.115.300,31 IST 23 - - IST ergibt 24 Ziffer 21 plus 22 Summe Einnahmen 34.544.044,72 36.004.057,09 70.548.101,81 IST 25 abzüglich Zwangsgelder 12.040,00 IST 26 abzüglich Spitzabrechnung Entega Vorjahr777.898,18 324.253,87 - IST 27 abzüglich Erträge aus Sopo (ab 2014 nur Zuschüsse abzuziehen)74.567,78 73.915,63 IST ergibt 28 Ziffern 25 bis 27 Summe nicht gebührenrelevanter Einnahmen 852.465,96 410.209,50 IST 29 Kontrolle SW + NW 852.465,96 410.209,51 IST 30 zuzüglich Niederschlagungen12.713,78 66.040,25 IST ergibt 31 Ziffer 24 minus Ziffer 29 plus Ziffer 30 Ist-Einnahmen nach KAG (=Summe Einnahmen abzüglich nicht gebührenrelevanter Einnahmen, zuzüglich Niederschlagungen) 33.704.292,54 35.659.887,83 69.364.180,37 Vergleich ergibt32 Ziffer 19 minus Ziffer 31 Vergleich prognostizierte Einnahmen mit Ist-Einnahmen nach KAG (+) = Unterdeckung (-) = Überdeckung 789.642,74 1.128.407,83 - 338.765,09 - Zusammenfassung Vergleich 33 Ziffer 14 minus Ziffer 32 Verrechnung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG (Sopo) (-) Unterdeckung/ (+) Überdeckung 270.021,86 3.160.614,05 3.430.635,91 Rundungsdifferenz aus Vorauskalkulation 75.934,90 94.600,89 - 18.666,087 Saldo Ist-Kosten nach KAG zu Ist-Einnahmen nach KAG 345.956,76 3.066.013,16 3.411.969,82 Vortrag 34 Saldo aus Über-/ Unterdeckung im Kalkulationszeitraum zu berücksichtigen bei der Vorauskalkulation 3.411.969,82 nicht gebührenrelevante Einnahmen Nachberechnung Summen nach Ablauf des Kalkulationszeitraums 2017-2018 nichtansatzfähige Kosten Stand: 25.10.2018, 13:00 Uhr
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4256 Zeichen
2017 2018 Summe 2017 - 2018 Vergleich Kosten geplant zu IST-Kosten SOLL 1 prognostizierte zu deckende Einrichtungskosten gesamt34.418.000,37 34.626.081,00 69.044.081,37 SOLL 2 geschlüsselt 31% 10.669.580,11 10.734.085,11 21.403.665,22 IST 3 Ist-Kosten nach JA gesamt 33.936.853,06 33.765.466,73 67.702.319,79 IST 4 geschlüsselt 31 % 10.520.424,45 10.467.294,69 20.987.719,14 IST 5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA324.253,87 485.203,28 IST 6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt64.000,00 64.000,00 IST 7 Unterdeckung 2013 Differenz Gebührenbedarf / Kosten 396.945,73 IST 8 abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter 23.258,56 25.211,28 IST 9 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen43.668,94 7.637,17 IST 10 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau123.335,91 192.594,49 IST ergibt 11 Ziffern 5 bis 10 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 578.517,28 1.171.591,95 IST 12 davon Schlüssel 31% 179.340,36 363.193,50 IST ergibt 13 Ziffer 4 minus Ziffer 12 Ist-Kosten nach KAG (= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; geschlüssselt: 31 % 10.341.084,09 10.104.101,19 20.445.185,28 Vergleich ergibt14 Ziffer 2 minus Ziffer 13 Vergleich prognostizierte Kosten mit Ist-Kosten nach KAG (+) = Überdeckung (-) = Unterdeckung 328.496,02 629.983,92 958.479,94 Vergleich Einnahmen geplant zu IST-Einnahmen SOLL 15 prognostizierte Einnahmen gesamt 34.493.935,28 34.531.480,00 69.025.415,28 SOLL 16 prognostizierte Einrichtungseinnahmen Niederschlagswasser9.954.650,00 9.949.310,00 SOLL 17 prognostizierte sonstige gebührenbedarfsmindernde Erträge geschlüsselt 31% 562.738,44 576.032,70 SOLL 18 SOLL ergibt 19 Ziffer 16 plus Ziffer 17 Summe 10.517.388,44 10.525.342,70 21.042.731,14 IST 20 Ist-Einnahmen nach JA gesamt 34.544.044,72 36.004.057,09 70.548.101,81 IST 21 davon Einnahmen aus Niederschlagswasser9.957.497,45 9.886.665,92 IST 22 davon sonstige gebührenbedarfsmindernde Erträge geschlüsselt 31% 505.101,83 655.743,10 IST 23 IST ergibt 24 Ziffer 21 plus 22 Summe Einnahmen 10.462.599,28 10.542.409,02 21.005.008,30 IST 25 abzüglich Zwangsgelder 12.040,00 IST 26 abzüglich Spitzabrechnung Entega Vorjahr777.898,18 324.253,87 - IST 27 abzüglich Erträge aus Sopo (ab 2014 nur Zuschüsse abzuziehen)74.567,78 73.915,63 IST ergibt 28 Ziffern 25 bis 27 Summe nicht gebührenrelevanter Einnahmen 852.465,96 410.209,50 IST 29 davon 31% Schlüssel 264.264,45 127.164,95 IST 30 zuzüglich Niederschlagungen geschlüsselt 31%3.941,27 20.472,48 IST ergibt 31 Ziffer 24 minus Ziffer 29 plus Ziffer 30 Ist-Einnahmen nach KAG (=Summe Einnahmen abzüglich nicht gebührenrelevanter Einnahmen, zuzüglich Niederschlagungen) 10.202.276,10 10.435.716,55 20.637.992,65 Vergleich ergibt32 Ziffer 19 minus Ziffer 31 Vergleich prognostizierte Einnahmen mit Ist-Einnahmen nach KAG (+) = Unterdeckung (-) = Überdeckung 315.112,34 89.626,15 404.738,49 Zusammenfassung Vergleich 33 Ziffer 14 minus Ziffer 32 Verrechnung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG (Sopo) (-) Unterdeckung/ (+) Überdeckung 13.383,68 540.357,77 553.741,45 Rundungsdifferenz aus Vorauskakulation 18.666,087 davon 31 % 5.786,49 Saldo Ist-Kosten nach KAG zu Ist-Einnahmen nach KAG 547.954,96 Vortrag 34 Saldo aus Über-/ Unterdeckung im Kalkulationszeitraum zu berücksichtigen bei der Vorauskalkulation 547.954,96 Nachberechnung der Niederschlagswassergebühren nach Ablauf des Kalkulationszeitraums 2017-2018 nichtansatzfähige Kostennicht gebührenrelevante Einnahmen Stand: 25.10.2018, 13:00 Uhr
anlage 4
4730 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0240
Magistratsbeschluss-Nr.
237
Internetfähig
Produkt-Nr.: 538020
Kostenstelle: 066-140-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5380-21 Sachkonto: versch.
Betreff: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2017 und 2018 nach Ablauf des
Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten
Vorlage vom: 11.08.2020
Beschlussvorschlag:
1. Die Ergebnisse der Nachberechnungen für Schmutz - und Niederschlagswassergebühren für
den Kalkulationszeitraum 2017/2018 auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse werden
getrennt festgestellt.
2. Die Kostenüberdeckung aus dem Gebührenhaushalt Schmutzwasser für den
Kalkulationszeitraum 2017/2018 in Höhe von 2.864.014,86 Euro wird in den
Kalkulationszeitraum 2022/2023 vorgetragen.
3. Die Kostenüberdeckung aus dem Gebührenhaushalt Niederschlagswasser für den
Kalkulationszeitraum 2017/2018 in Höhe von 547.954,96 Euro wird in den
Kalkulationszeitraum 2022/2023 vorgetragen.
- 3 -
Anlagen: Nachberechnung Schmutzwassergebühren 2017/2018 (Tabelle 1)
Nachberechnung der Niederschlagswassergebühren 2017 / 2018 (Tabelle 2)
Summe Nachberechnung Abwassergebühren 2017 / 2018 (Tabelle 3)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 02.09.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.08.2020
I. Notwendigkeit der Nachberechnung von Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und
Niederschlagswassergebühren
Nachdem die Jahresabschlüsse der Jahre 2017 und 2018 fertig aufgestellt und geprüft sind,
ist es erforderlich, anhand der nunmehr feststehenden Ist-Zahlen eine Nachberechnung der
Abwassergebühren vorzunehmen, um Über- oder Unterdeckungen nach § 10 Abs. 2 Hessisches
Kommunalabgabengesetz zu ermitteln.
Bei der Bemessung der Kostenüber- und -unterdeckungen, die jeder Kalkulation immanent
sind, sind die tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten mit den bei der
Gebührenvorauskalkulation geschätzten Werten zu vergleichen. Kostenüberdeckungen, die sich
am Ende des Kalkulationszeitraums ergeben, sind innerhalb der folgenden fünf Jahre
auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Bei mehrjährigen Kalkulationen, wie sie das Gesetz in § 10 Abs. 2 Satz 5 HKAG in das
Ermessen der Kommune stellt, kann ein Überschuss erst am Ende dieses Zeitraumes
entstehen. Daher beginnt der fünfjährige Ausgleichszeitraum bei mehrjährigen Kalkulationen
mit Ende des letzten Jahres des Kalkulationszeitraums, hier also mit Ende des Jahres 2018.
II. Über- und Unterdeckungen nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz
Eine Überdeckung (Überschuss) oder Unterdeckung (Fehlbetrag) im Sinne von § 10 Abs. 2
S. 6 HKAG ist eine Abweichung der ansatzfähigen Ist-Kosten einer Periode von den
veranschlagten Gebühreneinnahmen dieser Periode. Sie ist erst im Nachhinein (ex-post)
ermittelbar und beschreibt die Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Werteverzehre
und der Inanspruchnahmen gegenüber der notwendig unvollkommenen Prognoserechnung.
In der Nachberechnung der Abwassergebühren sind daher die Ist-Kosten der jeweiligen
Jahresabschlüsse nach Abzug der nach dem Kommunalabgabenrecht nichtansatzfähigen
Kosten den Einnahmen aus Abwassergebühren abzüglich nicht gebührenrelevanter Einnahmen
getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren gegenüberzustellen. Bei den
Ansätzen, die nicht getrennt gebucht werden, wird eine Aufteilung nach dem in dem letzten
Gutachten festgestellten Schlüssel von 69% Schmutzwasser zu 31% Niederschlagswasser
vorgenommen.
Für die Schmutzwassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2017 / 2018 nach den Ist-
Ergebnissen eine Überdeckung in Höhe von 2.864.014,86 Euro aus. Für die
Niederschlagswassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2017 / 2018 nach den Ist-
Ergebnissen eine Überdeckung in Höhe von 547.954,96 Euro aus.
Die Kostenüberdeckungen werden in den Kalkulationszeitraum 2022 / 2023 vorgetragen und
im Rahmen der Gebührenvorauskalkulation für 2022 / 2023 berücksichtigt.
Darmstadt, den 19.08.2020
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
2020/0240
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
24.08.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0240
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 538020
Kostenstelle: 066-140-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5380-21 Sachkonto: versch.
Betreff: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2017 und 2018 nach Ablauf des
Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten
Vorlage vom: 11.08.2020
Beschlussvorschlag :
1. Die Ergebnisse der Nachberechnungen für Schmutz - und Niederschlagswassergebühren für
den Kalkulationszeitraum 2017/2018 auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse werden ge-
trennt festgestellt .
2. Die Kostenüberdeckung aus dem Gebührenhaushalt Schmutzwasser für den Kalkulation s-
zeitraum 2017/2018 in Höhe von 2.864.014,86 Euro wird in den Kalkulationszeit raum
2022/2023 vorgetragen.
3. Die Kostenüberdeckung aus dem Gebührenhaushalt Niederschlagswasser für den Kalkulat i-
onszeitraum 2017/2018 in Höhe von 547.954,96 Euro wird in den Kalkulationszeitraum
2022/2023 vorgetragen.
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Anlagen: Nachberechnung Schmutzwassergebühren 2017 / 2018 (Tabelle 1)
Nachberechnung Nie derschlagswassergebühren 2017 / 2018 (Tabelle 2)
Summe Nachberechnung Abwassergebühren 2017 / 2018 (Tabelle 3)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.08.2020
I. Notwendigkeit der Nachberechnung von Abwassergebühren getrennt nach Schmutz - und
Niederschlagswassergebühren
Nachdem die Jahresabschlüsse der Jahre 2017 und 2018 fertig aufgestellt und geprüft sind,
ist es erforderlich, anhand der nunmehr feststehenden Ist-Zahlen eine Nachberechnung der
Abwassergebühren vorzunehmen, um Über- oder Unterdeckungen nach § 10 Abs. 2 Hessisches
Kommunalabgabengesetz zu ermitteln.
Bei der Bemessung der Kostenüber- und -unterdeckungen, die jeder Kalkulation immanent
sind, sind die tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten mit den bei der
Gebührenvorauskalkulation geschätzten Werten zu vergleichen. Kostenüberdeckungen, die sich
am Ende des Kalkulationszeitraums ergeben, sind innerhalb der folgenden fünf Jahre
auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Bei mehrjährigen Kalkulationen, wie sie das Gesetz in § 10 Abs. 2 Satz 5 HKAG in das
Ermessen der Kommune stellt, kann ein Überschuss erst am Ende dieses Zeitraumes
entstehen. Daher beginnt der fünfjährige Ausgleichszeitraum bei mehrjährigen Kalkulationen
mit Ende des letzten Jahres des Kalkulationszeitraums, hier also mit Ende des Jahres 2018.
II. Über- und Unterdeckungen nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz
Eine Überdeckung (Überschuss) oder Unterdeckung (Fehlbetrag) im Sinne von § 10 Abs. 2
S. 6 HKAG ist eine Abweichung der ansatzfähigen Ist-Kosten einer Periode von den
veranschlagten Gebühreneinnahmen dieser Periode. Sie ist erst im Nachhinein (ex-post)
ermittelbar und beschreibt die Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Werteverzehre
und der Inanspruchnahmen gegenüber der notwendig unvollkommenen Prognoserechnung.
In der Nachberechnung der Abwassergebühren sind daher die Ist-Kosten der jeweiligen
Jahresabschlüsse nach Abzug der nach dem Kommunalabgabenrecht nichtansatzfähigen
Kosten den Einnahmen aus Abwassergebühren abzüglich nicht gebührenrelevanter Einnahmen
getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren gegenüberzustellen. Bei den
Ansätzen, die nicht getrennt gebucht werden, wird eine Aufteilung nach dem in dem letzten
Gutachten festgestellten Schlüssel von 69% Schmutzwasser zu 31% Niederschlagswasser
vorgenommen.
Für die Schmutzwassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2017 / 2018 nach den Ist-
Ergebnissen eine Überdeckung in Höhe von 2.864.014,86 Euro aus. Für die
Niederschlagswassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2017 / 2018 nach den Ist-
Ergebnissen eine Überdeckung in Höhe von 547.954,96 Euro aus.
Die Kostenüberdeckungen werden in den Kalkulationszeitraum 2022 / 2023 vorgetragen und
im Rahmen der Gebührenvorauskalkulation für 2022 / 2023 berücksichtigt.
Darmstadt, den 19.08.2020
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0240
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.08.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00