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2020/0240

Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2017 und 2018 nach Ablauf des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten

Magistratsvorlage 11.08.2020

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2020/0240

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260 Zeichen

Punkt 10: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2017 und 2018 nach Ablauf 
des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten 
 (V-Nr. 2020/0240) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der 
Vorlage zuzustimmen.

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4207 Zeichen

2017 2018 Summe 2017  - 2018
Vergleich Kosten geplant zu IST-Kosten
SOLL 1 prognostizierte zu deckende Einrichtungskosten gesamt34.418.000,37     34.626.081,00     69.044.081,37        
SOLL 2 geschlüsselt 69% 23.748.420,26     23.891.995,89     47.640.416,15        
IST 3 Ist-Kosten nach JA gesamt 33.936.853,06     33.765.466,73    67.702.319,79        
IST 4 geschlüsselt 69 % 23.416.428,61     23.298.172,04     46.714.600,65        
IST 5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA324.253,87          485.203,28          
IST 6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt64.000,00            64.000,00            
IST 7 Unterdeckung 2013
Differenz Gebührenbedarf / Kosten 396.945,73          
IST 8
abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der 
Pensions- und Beihilferückstellungen sowie 
Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter
23.258,56            25.211,28            
IST 9 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen43.668,94            7.637,17              
IST 10 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau123.335,91          192.594,49          
IST ergibt 11 Ziffern 5 bis 10 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 578.517,28          1.171.591,95       
IST 12 davon Schlüssel 69% 399.176,93          808.398,45          
IST ergibt 13 Ziffer 4 minus 
Ziffer 12
Ist-Kosten nach KAG 
(= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; 
geschlüssselt: 69 %
23.017.251,68     22.489.773,59    45.507.025,27        
Vergleich ergibt14 Ziffer 2 
minus Ziffer 13
Vergleich prognostizierte Kosten mit Ist-Kosten nach KAG
(+) = Überdeckung
(-) = Unterdeckung
731.168,58          1.402.222,30       2.133.390,88          
Vergleich Einnahmen geplant zu IST-Einnahmen
SOLL 15 prognostizierte Einnahmen gesamt     34.493.935,28       34.531.480,00          69.025.415,28   
SOLL 16 prognostizierte Einrichtungseinnahmen Schmutzwasser22.724.000,00     22.724.000,00     
SOLL 17 prognostizierte sonstige gebührenbedarfsmindernde Erträge 
geschlüsselt 69% 1.252.546,84       1.282.137,30       
SOLL 18
SOLL ergibt 19 Ziffer 16 plus Ziffer 
17 Summe 23.976.546,84     24.006.137,30     47.982.684,14        
IST 20 Ist-Einnahmen nach JA gesamt     34.544.044,72       36.004.057,09           70.548.101,81   
IST 21 davon Einnahmen aus Schmutzwasser22.957.186,52     24.002.090,86     
IST 22 davon sonstige gebührenbedarfsmindernde Erträge
geschlüsselt 69%1.124.258,92       1.459.557,21      
IST 23
IST ergibt 24 Ziffer 21
plus 22 Summe Einnahmen 24.081.445,44    25.461.648,07    49.543.093,51        
IST 25 abzüglich Zwangsgelder 12.040,00            
IST 26 abzüglich Spitzabrechnung Entega Vorjahr777.898,18          324.253,87          -                           
IST 27 abzüglich Erträge aus Sopo
(ab 2014 nur Zuschüsse abzuziehen)74.567,78            73.915,63            
IST ergibt 28 Ziffern 25 bis 27 Summe nicht gebührenrelevanter Einnahmen 852.465,96          410.209,50          
IST 29 davon 69% Schlüssel 588.201,51          283.044,56          
IST 30 zuzüglich Niederschlagungen geschlüsselt 69%8.772,51              45.567,77            
IST ergibt 31
Ziffer 24
minus Ziffer 29 
plus Ziffer 30
Ist-Einnahmen nach KAG
(=Summe Einnahmen abzüglich nicht gebührenrelevanter 
Einnahmen, zuzüglich Niederschlagungen)
23.502.016,44     25.224.171,28    48.726.187,72        
Vergleich ergibt32 Ziffer  19 
minus Ziffer 31
Vergleich prognostizierte Einnahmen mit Ist-Einnahmen nach 
KAG
(+) = Unterdeckung
(-) = Überdeckung
474.530,41          1.218.033,98 -      743.503,58 -            
Zusammenfassung
Vergleich 33 Ziffer 14 minus 
Ziffer 32
 Verrechnung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG (Sopo)
(-) Unterdeckung/ 
(+) Überdeckung 
256.638,17          2.620.256,28       2.876.894,46          
Rundungsdifferenz aus Vorauskakulation
18.666,087 davon 69 % 12.879,60               
Saldo Ist-Kosten nach KAG zu Ist-Einnahmen nach KAG          2.864.014,86   
Vortrag 34 Saldo aus Über-/ Unterdeckung im Kalkulationszeitraum
zu berücksichtigen bei der Vorauskalkulation 2.864.014,86          
Nachberechnung der Schmutzwassergebühren nach Ablauf des Kalkulationszeitraums
2017-2018
nichtansatzfähige Kostennicht gebührenrelevante Einnahmen
Stand: 25.10.2018, 13:00 Uhr

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397 Zeichen

Punkt 20: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2017 und 2018 nach Ablauf 
des Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten 
 (V-Nr. 2020/0240) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: Stadtv. Sigmund (fraktionslos)  
Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD  
 
Stadtv. Sigmund beantragt das Redeprotokoll der Reden von Stadtkämmerer 
Schellenberg und Stadtv. Elbert (AfD).

anlage 3

4300 Zeichen

2017 2018 Summe 2017-2018
Vergleich Kosten geplant zu IST-Kosten
SOLL 1 prognostizierte zu deckende Einrichtungskosten gesamt34.418.000,37    34.626.081,00      69.044.081,37        
SOLL 2 SW + NW 34.418.000,37    34.626.081,00      69.044.081,37        
IST 3 Ist-Kosten nach JA gesamt 33.936.853,06    33.765.466,73      67.702.319,79        
IST 4 SW + NW 33.936.853,06    33.765.466,73      67.702.319,79        
IST 5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA324.253,87         485.203,28           
IST 6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt64.000,00           64.000,00             
IST 7 Unterdeckung 2013
Differenz Gebührenbedarf / Kosten 396.945,73 €
IST 8
abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der 
Pensions- und Beihilferückstellungen sowie 
Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter
23.258,56           25.211,28             
IST 9 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen43.668,94           7.637,17               
IST 10 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau123.335,91         192.594,49           
IST ergibt 11 Ziffern 5 bis 10 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 578.517,28         1.171.591,95        
IST 12 Kontrolle SW + NW 578.517,29         1.171.591,95        
IST ergibt 13 Ziffer 4 minus 
Ziffer 12
Ist-Kosten nach KAG 
(= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; 
Summe SW+NW)
33.358.335,77    32.593.874,78      65.952.210,55        
Vergleich ergibt14 Ziffer 2 
minus Ziffer 13
Vergleich prognostizierte Kosten mit Ist-Kosten nach KAG
(+) = Überdeckung
(-) = Unterdeckung
1.059.664,60      2.032.206,22        3.091.870,82          
Vergleich Einnahmen geplant zu IST-Einnahmen
SOLL 15 prognostizierte Einnahmen gesamt     34.493.935,28         34.531.480,00          69.025.415,28   
SOLL 16 prognostizierte Einrichtungseinnahmen SW + NW32.678.650,00     32.673.310,00      
SOLL 17 prognostizierte sonstige gebührenbedarfsmindernde Erträge SW 
+ NW 1.815.285,28      1.858.170,00        
SOLL 18 -                              -                                
SOLL ergibt 19 Ziffer 16 plus Ziffer 
17 Summe 34.493.935,28    34.531.480,00      69.025.415,28        
IST 20 Ist-Einnahmen nach JA gesamt     34.544.044,72         36.004.057,09           70.548.101,81   
IST 21 davon Einnahmen aus SW + NW 32.914.683,97    33.888.756,78      
IST 22 davon sonstige gebührenbedarfsmindernde Erträge1.629.360,75      2.115.300,31        
IST 23 -                              -                                
IST ergibt 24 Ziffer 21
plus 22 Summe Einnahmen 34.544.044,72    36.004.057,09      70.548.101,81        
IST 25 abzüglich Zwangsgelder 12.040,00             
IST 26 abzüglich Spitzabrechnung Entega Vorjahr777.898,18         324.253,87           -                           
IST 27 abzüglich Erträge aus Sopo
(ab 2014 nur Zuschüsse abzuziehen)74.567,78           73.915,63             
IST ergibt 28 Ziffern 25 bis 27 Summe nicht gebührenrelevanter Einnahmen 852.465,96         410.209,50           
IST 29 Kontrolle SW + NW 852.465,96         410.209,51           
IST 30 zuzüglich Niederschlagungen12.713,78           66.040,25             
IST ergibt 31
Ziffer 24
minus Ziffer 29 
plus Ziffer 30
Ist-Einnahmen nach KAG
(=Summe Einnahmen abzüglich nicht gebührenrelevanter 
Einnahmen, zuzüglich Niederschlagungen)
33.704.292,54    35.659.887,83      69.364.180,37        
Vergleich ergibt32 Ziffer  19 
minus Ziffer 31
Vergleich prognostizierte Einnahmen mit Ist-Einnahmen nach 
KAG
(+) = Unterdeckung
(-) = Überdeckung
789.642,74         1.128.407,83 -       338.765,09 -            
Zusammenfassung
Vergleich 33 Ziffer 14 minus 
Ziffer 32
 Verrechnung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG (Sopo)
(-) Unterdeckung/ 
(+) Überdeckung 
270.021,86         3.160.614,05        3.430.635,91          
 Rundungsdifferenz aus Vorauskalkulation 75.934,90           94.600,89 -            18.666,087             
Saldo Ist-Kosten nach KAG zu Ist-Einnahmen nach KAG          345.956,76           3.066.013,16            3.411.969,82   
Vortrag 34 Saldo aus Über-/ Unterdeckung im Kalkulationszeitraum
zu berücksichtigen bei der Vorauskalkulation 3.411.969,82          
nicht gebührenrelevante Einnahmen
Nachberechnung Summen nach Ablauf des Kalkulationszeitraums
2017-2018
nichtansatzfähige Kosten
Stand: 25.10.2018, 13:00 Uhr

anlage 2

4256 Zeichen

2017 2018 Summe 2017  - 2018
Vergleich Kosten geplant zu IST-Kosten
SOLL 1 prognostizierte zu deckende Einrichtungskosten gesamt34.418.000,37    34.626.081,00      69.044.081,37        
SOLL 2 geschlüsselt 31% 10.669.580,11    10.734.085,11      21.403.665,22        
IST 3 Ist-Kosten nach JA gesamt 33.936.853,06    33.765.466,73      67.702.319,79        
IST 4 geschlüsselt 31 % 10.520.424,45    10.467.294,69      20.987.719,14        
IST 5 abzüglich Spitzabrechnung ENTEGA324.253,87         485.203,28           
IST 6 abzüglich Verwaltungskosten Rechtsamt64.000,00           64.000,00             
IST 7 Unterdeckung 2013
Differenz Gebührenbedarf / Kosten 396.945,73           
IST 8
abzüglich nichtansatzfähige Zinsen aus der Verzinsung der 
Pensions- und Beihilferückstellungen sowie 
Versorgungsaufwendungen für nicht mehr aktive Mitarbeiter
23.258,56           25.211,28             
IST 9 abzüglich Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen43.668,94           7.637,17               
IST 10 abzüglich Verzinsung Anlagen im Bau123.335,91         192.594,49           
IST ergibt 11 Ziffern 5 bis 10 Summe nicht gebührenrelevanter Kosten 578.517,28         1.171.591,95        
IST 12 davon Schlüssel 31% 179.340,36         363.193,50           
IST ergibt 13 Ziffer 4 minus 
Ziffer 12
Ist-Kosten nach KAG 
(= betriebsbedingte Kosten abzüglich nicht ansatzfähiger Kosten; 
geschlüssselt: 31 %
10.341.084,09    10.104.101,19      20.445.185,28        
Vergleich ergibt14 Ziffer 2 
minus Ziffer 13
Vergleich prognostizierte Kosten mit Ist-Kosten nach KAG
(+) = Überdeckung
(-) = Unterdeckung
328.496,02         629.983,92           958.479,94             
Vergleich Einnahmen geplant zu IST-Einnahmen
SOLL 15 prognostizierte Einnahmen gesamt     34.493.935,28         34.531.480,00          69.025.415,28   
SOLL 16 prognostizierte Einrichtungseinnahmen Niederschlagswasser9.954.650,00      9.949.310,00        
SOLL 17 prognostizierte sonstige gebührenbedarfsmindernde Erträge 
geschlüsselt 31% 562.738,44         576.032,70           
SOLL 18
SOLL ergibt 19 Ziffer 16 plus Ziffer 
17 Summe 10.517.388,44    10.525.342,70      21.042.731,14        
IST 20 Ist-Einnahmen nach JA gesamt     34.544.044,72         36.004.057,09           70.548.101,81   
IST 21 davon Einnahmen aus Niederschlagswasser9.957.497,45      9.886.665,92        
IST 22 davon sonstige gebührenbedarfsmindernde Erträge
geschlüsselt 31% 505.101,83         655.743,10           
IST 23
IST ergibt 24 Ziffer 21
plus 22 Summe Einnahmen 10.462.599,28    10.542.409,02      21.005.008,30        
IST 25 abzüglich Zwangsgelder 12.040,00             
IST 26 abzüglich Spitzabrechnung Entega Vorjahr777.898,18         324.253,87           -                           
IST 27 abzüglich Erträge aus Sopo
(ab 2014 nur Zuschüsse abzuziehen)74.567,78           73.915,63             
IST ergibt 28 Ziffern 25 bis 27 Summe nicht gebührenrelevanter Einnahmen 852.465,96         410.209,50           
IST 29 davon 31% Schlüssel 264.264,45         127.164,95           
IST 30 zuzüglich Niederschlagungen geschlüsselt 31%3.941,27             20.472,48             
IST ergibt 31
Ziffer 24
minus Ziffer 29 
plus Ziffer 30
Ist-Einnahmen nach KAG
(=Summe Einnahmen abzüglich nicht gebührenrelevanter 
Einnahmen, zuzüglich Niederschlagungen)
10.202.276,10     10.435.716,55      20.637.992,65        
Vergleich ergibt32 Ziffer  19 
minus Ziffer 31
Vergleich prognostizierte Einnahmen mit Ist-Einnahmen nach 
KAG
(+) = Unterdeckung
(-) = Überdeckung
315.112,34         89.626,15             404.738,49             
Zusammenfassung
Vergleich 33 Ziffer 14 minus 
Ziffer 32
 Verrechnung nach § 10 Abs. 2 S. 6 KAG (Sopo)
(-) Unterdeckung/ 
(+) Überdeckung 
13.383,68           540.357,77           553.741,45             
Rundungsdifferenz aus Vorauskakulation
18.666,087 davon 31 % 5.786,49                 
Saldo Ist-Kosten nach KAG zu Ist-Einnahmen nach KAG             547.954,96   
Vortrag 34 Saldo aus Über-/ Unterdeckung im Kalkulationszeitraum
zu berücksichtigen bei der Vorauskalkulation 547.954,96             
Nachberechnung der Niederschlagswassergebühren nach Ablauf des 
Kalkulationszeitraums
2017-2018
nichtansatzfähige Kostennicht gebührenrelevante Einnahmen
Stand: 25.10.2018, 13:00 Uhr

anlage 4

4730 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Finanzverwaltung 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0240 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
237 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 538020 
Kostenstelle: 066-140-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5380-21 Sachkonto: versch.  
 
Betreff: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2017 und 2018 nach Ablauf des 
Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten  
 
Vorlage vom: 11.08.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Ergebnisse der Nachberechnungen für Schmutz - und Niederschlagswassergebühren  für 
den Kalkulationszeitraum 2017/2018  auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse  werden 
getrennt festgestellt. 
  
2. Die Kostenüberdeckung aus dem Gebührenhaushalt Schmutzwasser für den  
Kalkulationszeitraum 2017/2018 in Höhe von 2.864.014,86 Euro wird in den 
Kalkulationszeitraum 2022/2023 vorgetragen. 
 
3. Die Kostenüberdeckung aus dem Gebührenhaushalt Niederschlagswasser für den 
Kalkulationszeitraum 2017/2018 in Höhe von 547.954,96 Euro wird in den 
Kalkulationszeitraum 2022/2023 vorgetragen.

- 3 - 
 
Anlagen: Nachberechnung Schmutzwassergebühren 2017/2018 (Tabelle 1)  
Nachberechnung der Niederschlagswassergebühren 2017 / 2018 (Tabelle 2) 
Summe Nachberechnung Abwassergebühren 2017 / 2018 (Tabelle 3)  
 
 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 02.09.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.08.2020  
 
I. Notwendigkeit der Nachberechnung von Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und 
Niederschlagswassergebühren 
 
Nachdem die Jahresabschlüsse der Jahre 2017 und 2018 fertig aufgestellt und geprüft sind, 
ist es erforderlich, anhand der nunmehr feststehenden Ist-Zahlen eine Nachberechnung der 
Abwassergebühren vorzunehmen, um Über- oder Unterdeckungen nach § 10 Abs. 2 Hessisches 
Kommunalabgabengesetz zu ermitteln. 
 
Bei der Bemessung der Kostenüber- und -unterdeckungen, die jeder Kalkulation immanent 
sind, sind die tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten mit den bei der 
Gebührenvorauskalkulation geschätzten Werten zu vergleichen. Kostenüberdeckungen, die sich 
am Ende des Kalkulationszeitraums ergeben, sind innerhalb der folgenden fünf Jahre 
auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.  
 
Bei mehrjährigen Kalkulationen, wie sie das Gesetz in § 10 Abs. 2 Satz 5 HKAG in das 
Ermessen der Kommune stellt, kann ein Überschuss erst am Ende dieses Zeitraumes 
entstehen. Daher beginnt der fünfjährige Ausgleichszeitraum bei mehrjährigen Kalkulationen 
mit Ende des letzten Jahres des Kalkulationszeitraums, hier also mit Ende des Jahres 2018. 
 
II. Über- und Unterdeckungen nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz 
 
Eine Überdeckung (Überschuss) oder Unterdeckung (Fehlbetrag) im Sinne von § 10 Abs. 2 
S. 6 HKAG ist eine Abweichung der ansatzfähigen Ist-Kosten einer Periode von den 
veranschlagten Gebühreneinnahmen dieser Periode. Sie ist erst im Nachhinein (ex-post) 
ermittelbar und beschreibt die Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Werteverzehre 
und der Inanspruchnahmen gegenüber der notwendig unvollkommenen Prognoserechnung. 
 
In der Nachberechnung der Abwassergebühren sind daher die Ist-Kosten der jeweiligen 
Jahresabschlüsse nach Abzug der nach dem Kommunalabgabenrecht nichtansatzfähigen 
Kosten den Einnahmen aus Abwassergebühren abzüglich nicht gebührenrelevanter Einnahmen 
getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren gegenüberzustellen. Bei den 
Ansätzen, die nicht getrennt gebucht werden, wird eine Aufteilung nach dem in dem letzten 
Gutachten festgestellten Schlüssel von 69% Schmutzwasser zu 31% Niederschlagswasser 
vorgenommen. 
 
Für die Schmutzwassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2017 / 2018 nach den Ist-
Ergebnissen eine Überdeckung in Höhe von 2.864.014,86 Euro aus. Für die 
Niederschlagswassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2017 / 2018 nach den Ist-
Ergebnissen eine Überdeckung in Höhe von 547.954,96 Euro aus.  
Die Kostenüberdeckungen werden in den Kalkulationszeitraum 2022 / 2023 vorgetragen und 
im Rahmen der Gebührenvorauskalkulation für 2022 / 2023 berücksichtigt. 
 
Darmstadt, den 19.08.2020 
 
Der Dezernent IV

André Schellenberg      
Stadtkämmerer

2020/0240

4693 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.08.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0240 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 538020 
Kostenstelle:  066-140-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5380-21 Sachkonto: versch. 
 
Betreff: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2017 und 2018 nach Ablauf des 
Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten  
 
Vorlage vom: 11.08.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Ergebnisse der Nachberechnungen für Schmutz - und Niederschlagswassergebühren  für 
den Kalkulationszeitraum 2017/2018  auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse  werden ge-
trennt festgestellt . 
 
2. Die Kostenüberdeckung aus dem Gebührenhaushalt Schmutzwasser für den  Kalkulation s-
zeitraum 2017/2018 in Höhe von 2.864.014,86 Euro wird in den Kalkulationszeit raum 
2022/2023 vorgetragen.  
 
3. Die Kostenüberdeckung aus dem Gebührenhaushalt Niederschlagswasser  für den Kalkulat i-
onszeitraum 2017/2018 in Höhe von 547.954,96 Euro wird in den Kalkulationszeitraum 
2022/2023 vorgetragen.

- 2 - 
 
Anlagen: Nachberechnung Schmutzwassergebühren 2017  / 2018 (Tabelle 1)  
Nachberechnung Nie derschlagswassergebühren 2017  / 2018 (Tabelle 2)  
Summe Nachberechnung  Abwassergebühren  2017 / 2018 (Tabelle 3)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.08.2020 
 
I. Notwendigkeit der Nachberechnung von Abwassergebühren getrennt nach Schmutz - und 
Niederschlagswassergebühren 
 
Nachdem die Jahresabschlüsse der Jahre 2017 und 2018 fertig aufgestellt und geprüft sind, 
ist es erforderlich, anhand der nunmehr feststehenden Ist-Zahlen eine Nachberechnung der 
Abwassergebühren vorzunehmen, um Über- oder Unterdeckungen nach § 10 Abs. 2 Hessisches 
Kommunalabgabengesetz zu ermitteln. 
 
Bei der Bemessung der Kostenüber- und -unterdeckungen, die jeder Kalkulation immanent 
sind, sind die tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten mit den bei der 
Gebührenvorauskalkulation geschätzten Werten zu vergleichen. Kostenüberdeckungen, die sich 
am Ende des Kalkulationszeitraums ergeben, sind innerhalb der folgenden fünf Jahre 
auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.  
 
Bei mehrjährigen Kalkulationen, wie sie das Gesetz in § 10 Abs. 2 Satz 5 HKAG in das 
Ermessen der Kommune stellt, kann ein Überschuss erst am Ende dieses Zeitraumes 
entstehen. Daher beginnt der fünfjährige Ausgleichszeitraum bei mehrjährigen Kalkulationen 
mit Ende des letzten Jahres des Kalkulationszeitraums, hier also mit Ende des Jahres 2018. 
 
II. Über- und Unterdeckungen nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz 
 
Eine Überdeckung (Überschuss) oder Unterdeckung (Fehlbetrag) im Sinne von § 10 Abs. 2 
S. 6 HKAG ist eine Abweichung der ansatzfähigen Ist-Kosten einer Periode von den 
veranschlagten Gebühreneinnahmen dieser Periode. Sie ist erst im Nachhinein (ex-post) 
ermittelbar und beschreibt die Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Werteverzehre 
und der Inanspruchnahmen gegenüber der notwendig unvollkommenen Prognoserechnung. 
 
In der Nachberechnung der Abwassergebühren sind daher die Ist-Kosten der jeweiligen 
Jahresabschlüsse nach Abzug der nach dem Kommunalabgabenrecht nichtansatzfähigen 
Kosten den Einnahmen aus Abwassergebühren abzüglich nicht gebührenrelevanter Einnahmen 
getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren gegenüberzustellen. Bei den 
Ansätzen, die nicht getrennt gebucht werden, wird eine Aufteilung nach dem in dem letzten 
Gutachten festgestellten Schlüssel von 69% Schmutzwasser zu 31% Niederschlagswasser 
vorgenommen. 
 
Für die Schmutzwassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2017 / 2018 nach den Ist-
Ergebnissen eine Überdeckung in Höhe von 2.864.014,86 Euro aus. Für die 
Niederschlagswassergebühren weist der Kalkulationszeitraum 2017 / 2018 nach den Ist-
Ergebnissen eine Überdeckung in Höhe von 547.954,96 Euro aus.  
Die Kostenüberdeckungen werden in den Kalkulationszeitraum 2022 / 2023 vorgetragen und 
im Rahmen der Gebührenvorauskalkulation für 2022 / 2023 berücksichtigt. 
 
Darmstadt, den 19.08.2020 
 
Der Dezernent IV 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 237
TOP 20
TOP 10

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0240
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.08.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00