KRS 4/2026
Einplanungsvorschläge Städtebauförderprogramm 2026 und Rückblick Städtebauförderung 2025
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Sitzungsvorlage KRS (2026-05-26 Eingangsliste STEP 2026.xlsx)
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Einplanung Städtebauförderprogramm NRW BR Köln 2026 Stand: 27.05.2026 Eingangsliste Stadterneuerungsprogramm 2026 2026 2026 Kreis / kreisfreie Stadt Mittelempfänger Stadt/Gemeinde/GV (Investitionsort) Bezeichnung der Gebietskulisse / Maßnahme Förder- satz in % Beginn der Gesamt- maßnahme (Progr.-jahr) Programm- zuordnung zwf. Ausgaben Zuwendung Kreis Düren Aldenhoven (358004) Sozialer Zusammenhalt, Zentralort Aldenhoven 80 2023 SZ 1.020.490,00 € 816.392,00 € Rhein-Sieg-Kreis Alfter (382004) Wachstum und nachhaltige Erneuerung, ISEK Ortskern Alfter 70 2021 WNE 3.239.586,00 € 2.267.710,20 € Rhein-Sieg-Kreis Bad Honnef (382008) Lebendige Zentren, Sanierungsgebiet Innenstadt- Rhein-Rhöndorf 60 2023 LZ 4.343.476,00 € 2.606.085,60 € Oberbergischer Kreis Bergneustadt (374004) Lebendige Zentren, Bergneustadt Altstadt und Stadtmitte 80 2020 LZ 2.739.440,00 € 2.191.552,00 € Stadt Bonn Bonn (314000) Lebendige Zentren, Masterplan Innere Stadt Bonn 3.0 60 2026 LZ 1.110.275,00 € 666.165,00 € Kreis Düren Düren (358008) Lebendige Zentren, Innenstadt Düren 80 2015 LZ 2.626.535,00 € 2.101.228,00 € Kreis Düren Düren (358008) Sozialer Zusammenhalt, Düren Nord 80 2018 SZ 450.000,00 € 360.000,00 € Rhein-Erft-Kreis Elsdorf (362016) Wachstum und nachhaltige Erneuerung, ISEK Elsdorf und Heppendorf 80 2021 WNE 6.534.168,00 € 5.227.334,40 € Kreis Heinsberg Gangelt (370008) Lebendige Zentren, Sanierungsgebiet Ortslage Gangelt 2.0 60 2022 LZ 3.686.600,00 € 2.211.960,00 € Kreis Heinsberg Heinsberg Heinsberg Innenstadt 60 2026 LZ 1.700.856,00 € 1.020.513,60 € Rhein-Sieg-Kreis Hennef (382020) Lebendige Zentren, InHK Stadt Blankenberg 70 2020 LZ 1.587.195,00 € 1.111.036,50 € Städteregion Aachen Herzogenrath Lebendige Zentren InHK Kohlscheid-Zentrum 60 2026 LZ 2.519.701,00 € 1.511.820,60 € Kreis Heinsberg Hückelhoven Sozialer Zusammenhalt ISEK Hückelhoven-Ratheim 60 2026 SZ 1.491.601,00 € 894.960,60 € Oberbergischer Kreis Hückeswagen (374016) Lebendige Zentren, Stadterneuerungsgebiet Hückeswagen 70 2022 LZ 4.032.000,00 € 2.822.400,00 € Rhein-Erft-Kreis Hürth Lebendige Zentren ISEK Ortskern Alt-Hürth 60 2026 LZ 2.337.001,00 € 1.402.200,60 € Kreis Düren Jülich (358024) Lebendige Zentren, Jülich Innenstadt 70 2021 LZ 5.456.400,00 € 3.819.480,00 € Oberbergischer Kreis Lindlar (374020) Wachstum und nachhaltige Erneuerung, ISEK Lindlar Hauptort 50 2023 WNE 3.729.077,00 € 1.864.538,50 € Kreis Euskirchen Mechernich (366028) Lebendige Zentren, Innenstadt Mechernich 60 2026 LZ 2.664.137,00 € 1.598.482,20 € Oberbergischer Kreis Nümbrecht (374032) Lebendige Zentren, Ortskern Nümbrecht 2.0 70 2021 LZ 6.000.000,00 € 4.200.000,00 € Rhein-Sieg-Kreis Siegburg (382060) Lebendige Zentren, ISEK Siegburg Innenstadt 70 2019 LZ 6.155.971,00 € 4.309.179,70 € Kreis Heinsberg Übach-Palenberg (370028) Lebendige Zentren, InHK Palenberg 60 2025 LZ 1.867.100,00 € 1.306.970,00 € Oberbergischer Kreis Waldbröl (374044) Wachstum und nachhaltige Erneuerung, Innenstadt Waldbröl 60 2024 WNE 7.336.000,00 € 4.401.600,00 € Rheinisch- Bergischer-Kreis Wermelskirchen (378032) Innovationsquartier Rhombus 70 2026 WNE 9.070.400,00 € 6.349.280,00 € Antragslage Seite 1 von 2 Einplanung Städtebauförderprogramm NRW BR Köln 2026 Stand: 27.05.2026 Eingangsliste Stadterneuerungsprogramm 2026 2026 2026 Kreis / kreisfreie Stadt Mittelempfänger Stadt/Gemeinde/GV (Investitionsort) Bezeichnung der Gebietskulisse / Maßnahme Förder- satz in % Beginn der Gesamt- maßnahme (Progr.-jahr) Programm- zuordnung zwf. Ausgaben Zuwendung Antragslage Rhein-Sieg-Kreis Windeck (382076) Wachstum und nachhaltige Erneuerung, IKEHK Windeck / Waldbröl 2025 80 2017 WNE 4.575.000,00 € 3.660.000,00 € Oberbergischer Kreis Wipperfürth (374 044) Wachstum und nachhaltige Erneuerung InHK 2.0 Nördliche Innenstadt 60 2026 WNE 1.617.000,00 € 970.200,00 € Kreis Euskirchen Zülpich (366044) Lebendige Zentren, InHK Südöstlicher Stadtkern 60 2022 LZ 2.000.000,00 € 1.200.000,00 € Summen 89.890.009,00 € 60.891.089,50 € Seite 2 von 2
Sitzungsvorlage KRS (Einplanungsvorschläge Städtebauförderprogramm 2026 und Rückblick Städtebauförderung 2025)
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Sitzungsvorlage KRS
- öffentlich -
KRS 4/2026
Dezernat 35
Ansprechperson Herr Ortmann, Frau-
Schierp
Telefon 0221-147- 3073,-3480
BEZIRKSREGIERUNG
Köln
Datum 29.05.2026
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion
Kommission für Regionalplanung, Strukturfra-
gen und Digitales 12.06.2026 7. zur Kenntnis
TOP:
Städtebauförderung 2026
Beschlussvorschlag:
Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regie-
rungsbezirks Köln nimmt die Erläuterungen zum aktuellen Sachstand des Städtebauför-
derprogramms 2026 sowie zur Antragslage zur Kenntnis.
Erläuterungen:
I. Rechtsgrundlagen:
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu
städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-
Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023)
- §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) mit VV
- Informationen des MHKBD zur Programmaufstellung 2026
II. Grundlagen des Programmvorschlags
Die zeitlichen Abläufe zur Einplanung des Städtebauförderprogramms 2026 weichen vom
Vorjahr ab. So wurde seitens des MHKBD mit Schreiben vom 29.04.2026 an die Hauptver-
waltungsbeamtinnen und -beamten des Bezirkes die Einreichfrist für das STEP 2026 auf
den
03.06.2026
sowie für das STEP 2027 auf den
30.10.2026
festlegt. Die Vorjahresfrist des STEP 2025 endete am 30.9.2024.
Sitzungsvorlage KRS KRS 4/2026 Seite 2 von 5
Ziel dieser Vorlage ist es, die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Re-
gionalrates frühzeitig zu informieren und einzubinden. Da zum Zeitpunkt der Erstellung die-
ser Vorlage die diesjährige Antragsfrist noch nicht beendet ist, kann seitens Dezernat 35
jedoch lediglich ein Sachstand zur Antragslage zum Stichtag 27.05.2026 mitgeteilt werden.
Aus dem gleichen Grund können auch noch keine beabsichtigten Priorisierungen mitgeteilt
werden.
Dezernat 35 wird im Verlauf des Juni 2026 einen Einplanungsvorschlag dem MHKBD un -
terbreiten.
Das Einplanungsgespräch des MHKBD mit der Bezirksregierung Köln wird dann voraus -
sichtlich Anfang Juli 2026 stattfinden.
Änderungen im Prozess sind ausdrücklich möglich.
1. Städtebauförderung
Für den Regierungsbezirk Köln wird derzeit von einem Budget in Höhe von rd.
105 Mio. €
ausgegangen. Das Budget fällt im Vergleich zum Vorjahr rd. 21 Mio. € höher aus.
1.1 Handlungs- und Förderschwerpunkte
Der Einsatz der Fördermittel erfolgt in folgenden Programmlinien:
- Lebendige Zentren (LZ):
Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
- Sozialer Zusammenhalt (SZ):
Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE):
Lebenswerte Quartiere gestalten
In „Lebendige Zentren“ können z.B. gefördert werden:
- bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, die Aktivierung von
Stadt- und Ortskernen, die Anpassung an den innerstädtischen Strukturwandel
Sitzungsvorlage KRS KRS 4/2026 Seite 3 von 5
- Sicherung, Sanierung oder Modernisierung erhaltenswerter Gebäude, historischer
Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder
städtebaulicher Bedeutung
- Erhalt und Weiterentwicklung des innerstädtischen öffentlichen Raumes (Straßen,
Wege, Plätze, Grünräume, Erneuerung des baulichen Bestandes)
- Verbesserung der städtischen Mobilität einschließlich der Optimierung der Fußgän -
gerfreundlichkeit und alternativer Mobilitätsformen zur besseren Vernetzung von
Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Erholung sowie Nahversorgung
- Quartiers- und Citymanagement bzw. Management der Zentrenentwicklung und die
Beteiligung von Nutzungsberechtigten
In „Sozialer Zusammenhalt“ können z.B. gefördert werden:
- Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, u.a. durch Aufwertung und Anpas-
sung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes
- Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie sonstiger sozialer Infra -
strukturen
- Stärkung der Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft
- Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport
- Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots
- Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit
- Verbesserung der Integration und Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen
und von Menschen mit Migrationshintergrund
- Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement, insbesondere durch
frühzeitige Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Ver-
netzung lokaler Akteure
- Quartiersmanagement
In „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ können z.B. gefördert werden:
- Städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an Schrumpfungs- und Wachstums-ent -
wicklungen
- die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-
, Verkehrs- oder Militärbrachen einschließlich Nutzungsänderungen
- Brachenentwicklung, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus
- die Verbesserung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes und der privaten
Freiflächen
Sitzungsvorlage KRS KRS 4/2026 Seite 4 von 5
- die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der
Grundversorgung
- die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes
- Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung
des „Wärmeinsel-Effektes“
- den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäu -
deteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur
1.2 Antragslage Städtebauförderung 2026
Die Antragsfrist ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage (27.05.2026) noch nicht ge-
endet.
Derzeit wurden 26 Anträge mit einer Fördererwartung in Höhe von
rd. 61 Mio. Euro
vorgelegt.
Zum Vergleich: Für das STEP 2025 wurden 32 Anträge mit einer Fördererwartung in Höhe
von rd. 70 Mio. € eingereicht.
Das Volumen der vorgelegten Anträge unterschreitet das für den Regierungsbezirk Köln zur
Verfügung gestellte Budget auch in diesem Jahr deutlich.
Dieser Rückgang kann zum aktuellen Stand noch nicht abschließend interpretiert werden:
Einige Gesamtmaßnahmen wurden im Rahmen der Umstellung auf die Förderrichtlinie 2023
ausfinanziert. In Einzelfällen wurden zudem Projekte in die Strukturwandelförderung Rhei -
nisches Revier überführt.
Viele Kommunen berichten Dezernat 35 zudem von einer sehr herausfordernden Haushalts-
situation, was eine Zurückhaltung bei der Antragsstellung erklären kann.
Es ist außerdem plausibel anzunehmen, dass viele Kommunen mit Planungsaufgaben in
ihren Bauprojekten beschäftigt sind, so dass größere Förderanträge erst bei Durchführung
der konkreten Bautätigkeiten gestellt werden.
Hinweise zur angehängten Liste:
Die Liste stellt die zum Stichtag 27.05.2026 eingegangenen Förderanträge dar. Aufgrund
der fortlaufenden Prüfung durch Dezernat 35 sind Änderungen ausdrücklich zu erwarten.
Die Antragsfrist für das STEP 2026 endet zudem erst am 03.06.2026.
Dezernat 35 wird nach Abschluss des Einplanungsgespräches und Programmveröffentli -
chung durch das MHKBD der KRS erneut berichten.
Sitzungsvorlage KRS KRS 4/2026 Seite 5 von 5
1.3 Interessensbekundungsverfahren „Cooles Nordrhein-Westfalen“
Das MHKBD teilt außerdem mit, dass es beabsichtigt, im Sommer ein Interessensbekun -
dungsverfahren unter dem Handlungsmotto „Cooles Nordrhein-Westfalen“ zu veröffentli -
chen. Ziel ist es, mit gezielten Maßnahmen, die aus der Städtebauförderung gefördert wer-
den können, Veränderungsbedarfe vor Ort zu adressieren.
Hierzu liegen Dezernat 35 derzeit keine weiteren Informationen vor.
Anlage(n):
1. 2026-05-26 Eingangsliste STEP 2026.xlsx
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KRS 4/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage KRS
- Datum
- 12.06.2026
- Erstellt
- 29.05.2026 12:22