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KRS 4/2026

Einplanungsvorschläge Städtebauförderprogramm 2026 und Rückblick Städtebauförderung 2025

Sitzungsvorlage KRS 12.06.2026

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Sitzungsvorlage KRS (2026-05-26 Eingangsliste STEP 2026.xlsx)

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Sitzungsvorlage KRS (Einplanungsvorschläge Städtebauförderprogramm 2026 und Rückblick Städtebauförderung 2025)

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5182 Zeichen

Einplanung Städtebauförderprogramm NRW BR Köln 2026
Stand: 27.05.2026
Eingangsliste Stadterneuerungsprogramm 2026
2026 2026
Kreis / 
kreisfreie Stadt
Mittelempfänger
Stadt/Gemeinde/GV
(Investitionsort)
Bezeichnung der 
Gebietskulisse / 
Maßnahme
Förder-
satz
in %
Beginn der
Gesamt-
maßnahme
(Progr.-jahr)
Programm-
zuordnung zwf. Ausgaben Zuwendung
Kreis Düren Aldenhoven 
(358004)                                 
Sozialer Zusammenhalt, 
Zentralort Aldenhoven 80 2023 SZ      1.020.490,00 €             816.392,00 € 
Rhein-Sieg-Kreis Alfter (382004)                                     
Wachstum und nachhaltige 
Erneuerung, 
ISEK Ortskern Alfter
70 2021 WNE      3.239.586,00 €          2.267.710,20 € 
Rhein-Sieg-Kreis Bad Honnef 
(382008)                                 
Lebendige Zentren, 
Sanierungsgebiet Innenstadt-
Rhein-Rhöndorf
60 2023 LZ      4.343.476,00 €          2.606.085,60 € 
Oberbergischer 
Kreis
Bergneustadt 
(374004)                               
Lebendige Zentren, 
Bergneustadt Altstadt und 
Stadtmitte
80 2020 LZ      2.739.440,00 €          2.191.552,00 € 
Stadt Bonn Bonn (314000)                                       
Lebendige Zentren, 
Masterplan Innere Stadt Bonn 
3.0
60 2026 LZ      1.110.275,00 €             666.165,00 € 
Kreis Düren Düren (358008)                                      Lebendige Zentren, 
Innenstadt Düren 80 2015 LZ      2.626.535,00 €          2.101.228,00 € 
Kreis Düren Düren (358008)                                      Sozialer Zusammenhalt, 
Düren Nord 80 2018 SZ         450.000,00 €             360.000,00 € 
Rhein-Erft-Kreis Elsdorf (362016)                                    
Wachstum und nachhaltige 
Erneuerung, 
ISEK Elsdorf und Heppendorf
80 2021 WNE      6.534.168,00 €          5.227.334,40 € 
Kreis Heinsberg Gangelt (370008)                                    
Lebendige Zentren, 
Sanierungsgebiet Ortslage 
Gangelt 2.0
60 2022 LZ      3.686.600,00 €          2.211.960,00 € 
Kreis Heinsberg Heinsberg                                Heinsberg Innenstadt               60 2026 LZ      1.700.856,00 €          1.020.513,60 € 
Rhein-Sieg-Kreis Hennef (382020)                                     Lebendige Zentren, 
InHK Stadt Blankenberg 70 2020 LZ      1.587.195,00 €          1.111.036,50 € 
Städteregion 
Aachen Herzogenrath Lebendige Zentren
InHK Kohlscheid-Zentrum 60 2026 LZ      2.519.701,00 €          1.511.820,60 € 
Kreis Heinsberg Hückelhoven Sozialer Zusammenhalt
ISEK Hückelhoven-Ratheim 60 2026 SZ      1.491.601,00 €             894.960,60 € 
Oberbergischer 
Kreis
Hückeswagen 
(374016) 
Lebendige Zentren, 
Stadterneuerungsgebiet 
Hückeswagen
70 2022 LZ      4.032.000,00 €          2.822.400,00 € 
Rhein-Erft-Kreis Hürth Lebendige Zentren
ISEK Ortskern Alt-Hürth 60 2026 LZ      2.337.001,00 €          1.402.200,60 € 
Kreis Düren Jülich (358024)                                     Lebendige Zentren, 
Jülich Innenstadt 70 2021 LZ      5.456.400,00 €          3.819.480,00 € 
Oberbergischer 
Kreis Lindlar (374020)                                    
Wachstum und nachhaltige 
Erneuerung, 
ISEK Lindlar Hauptort
50 2023 WNE      3.729.077,00 €          1.864.538,50 € 
Kreis Euskirchen Mechernich (366028)                                 Lebendige Zentren, 
Innenstadt Mechernich 60 2026 LZ      2.664.137,00 €          1.598.482,20 € 
Oberbergischer 
Kreis Nümbrecht (374032)                                  Lebendige Zentren, 
Ortskern Nümbrecht 2.0 70 2021 LZ      6.000.000,00 €          4.200.000,00 € 
Rhein-Sieg-Kreis Siegburg (382060)                                   Lebendige Zentren, 
ISEK Siegburg Innenstadt 70 2019 LZ      6.155.971,00 €          4.309.179,70 € 
Kreis Heinsberg Übach-Palenberg 
(370028)                            
Lebendige Zentren, 
InHK Palenberg 60 2025 LZ      1.867.100,00 €          1.306.970,00 € 
Oberbergischer 
Kreis Waldbröl (374044)                                   
Wachstum und nachhaltige 
Erneuerung, 
Innenstadt Waldbröl
60 2024 WNE      7.336.000,00 €          4.401.600,00 € 
Rheinisch-
Bergischer-Kreis
Wermelskirchen 
(378032)                             Innovationsquartier Rhombus 70 2026 WNE      9.070.400,00 €          6.349.280,00 € 
Antragslage
Seite 1 von 2

Einplanung Städtebauförderprogramm NRW BR Köln 2026
Stand: 27.05.2026
Eingangsliste Stadterneuerungsprogramm 2026
2026 2026
Kreis / 
kreisfreie Stadt
Mittelempfänger
Stadt/Gemeinde/GV
(Investitionsort)
Bezeichnung der 
Gebietskulisse / 
Maßnahme
Förder-
satz
in %
Beginn der
Gesamt-
maßnahme
(Progr.-jahr)
Programm-
zuordnung zwf. Ausgaben Zuwendung
Antragslage
Rhein-Sieg-Kreis Windeck (382076)                                    
Wachstum und nachhaltige 
Erneuerung, 
IKEHK Windeck / Waldbröl 2025
80 2017 WNE      4.575.000,00 €          3.660.000,00 € 
Oberbergischer 
Kreis
Wipperfürth (374 
044)
Wachstum und nachhaltige 
Erneuerung
InHK 2.0 Nördliche Innenstadt
60 2026 WNE      1.617.000,00 €             970.200,00 € 
Kreis Euskirchen Zülpich (366044)                                    Lebendige Zentren, 
InHK Südöstlicher Stadtkern 60 2022 LZ      2.000.000,00 €          1.200.000,00 € 
Summen    89.890.009,00 €        60.891.089,50 € 
Seite 2 von 2

Sitzungsvorlage KRS (Einplanungsvorschläge Städtebauförderprogramm 2026 und Rückblick Städtebauförderung 2025)

7592 Zeichen

Seite 1 von 5 
Sitzungsvorlage KRS 
- öffentlich - 
KRS 4/2026 
Dezernat 35 
Ansprechperson Herr Ortmann, Frau-
Schierp 
Telefon 0221-147- 3073,-3480 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 29.05.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für Regionalplanung, Strukturfra-
gen und Digitales 12.06.2026 7. zur Kenntnis 
 
TOP: 
Städtebauförderung 2026 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regie-
rungsbezirks Köln nimmt die Erläuterungen zum aktuellen Sachstand des Städtebauför-
derprogramms 2026 sowie zur Antragslage zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
I. Rechtsgrundlagen: 
 
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu 
städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein- 
Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023) 
- §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) mit VV 
- Informationen des MHKBD zur Programmaufstellung 2026 
 
 
II. Grundlagen des Programmvorschlags 
 
Die zeitlichen Abläufe zur Einplanung des Städtebauförderprogramms 2026 weichen vom 
Vorjahr ab. So wurde seitens des MHKBD mit Schreiben vom 29.04.2026 an die Hauptver-
waltungsbeamtinnen und -beamten des Bezirkes die Einreichfrist für das STEP 2026 auf 
den 
03.06.2026 
sowie für das STEP 2027 auf den  
30.10.2026 
festlegt. Die Vorjahresfrist des STEP 2025 endete am 30.9.2024.

Sitzungsvorlage KRS KRS 4/2026 Seite 2 von 5 
Ziel dieser Vorlage ist es, die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Re-
gionalrates frühzeitig zu informieren und einzubinden. Da zum Zeitpunkt der Erstellung die-
ser Vorlage die diesjährige Antragsfrist noch nicht beendet ist, kann seitens Dezernat 35 
jedoch lediglich ein Sachstand zur Antragslage zum Stichtag 27.05.2026 mitgeteilt werden. 
Aus dem gleichen Grund können auch noch keine beabsichtigten Priorisierungen mitgeteilt 
werden.  
Dezernat 35 wird im Verlauf des Juni 2026 einen Einplanungsvorschlag dem MHKBD un -
terbreiten. 
Das Einplanungsgespräch des MHKBD mit der Bezirksregierung Köln wird dann voraus -
sichtlich Anfang Juli 2026 stattfinden. 
Änderungen im Prozess sind ausdrücklich möglich. 
 
1. Städtebauförderung 
 
Für den Regierungsbezirk Köln wird derzeit von einem Budget in Höhe von rd.  
       
105 Mio. €  
 
ausgegangen. Das Budget fällt im Vergleich zum Vorjahr rd. 21 Mio. € höher aus. 
 
1.1 Handlungs- und Förderschwerpunkte  
Der Einsatz der Fördermittel erfolgt in folgenden Programmlinien: 
 
- Lebendige Zentren (LZ):  
 Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne 
 
- Sozialer Zusammenhalt (SZ): 
 Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten 
 
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE):  
 Lebenswerte Quartiere gestalten 
 
In „Lebendige Zentren“ können z.B. gefördert werden: 
 
- bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, die Aktivierung von 
Stadt- und Ortskernen, die Anpassung an den innerstädtischen Strukturwandel

Sitzungsvorlage KRS KRS 4/2026 Seite 3 von 5 
- Sicherung, Sanierung oder Modernisierung erhaltenswerter Gebäude, historischer 
Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder 
städtebaulicher Bedeutung 
- Erhalt und Weiterentwicklung des innerstädtischen öffentlichen Raumes (Straßen, 
Wege, Plätze, Grünräume, Erneuerung des baulichen Bestandes) 
- Verbesserung der städtischen Mobilität einschließlich der Optimierung der Fußgän -
gerfreundlichkeit und alternativer Mobilitätsformen zur besseren Vernetzung von 
Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Erholung sowie Nahversorgung 
- Quartiers- und Citymanagement bzw. Management der Zentrenentwicklung und die 
Beteiligung von Nutzungsberechtigten 
 
 
In „Sozialer Zusammenhalt“ können z.B. gefördert werden: 
 
- Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, u.a. durch Aufwertung und Anpas-
sung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes 
- Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie sonstiger sozialer Infra -
strukturen 
- Stärkung der Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft 
- Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport 
- Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots 
- Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit 
- Verbesserung der Integration und Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen 
und von Menschen mit Migrationshintergrund  
- Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement, insbesondere durch 
frühzeitige Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Ver-
netzung lokaler Akteure 
- Quartiersmanagement 
 
 
In „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ können z.B. gefördert werden: 
 
- Städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an Schrumpfungs- und Wachstums-ent -
wicklungen 
- die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-
, Verkehrs- oder Militärbrachen einschließlich Nutzungsänderungen 
- Brachenentwicklung, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus 
- die Verbesserung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes und der privaten 
Freiflächen

Sitzungsvorlage KRS KRS 4/2026 Seite 4 von 5 
- die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der 
Grundversorgung 
- die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes 
- Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung 
des „Wärmeinsel-Effektes“ 
- den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäu -
deteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur 
 
 
1.2 Antragslage Städtebauförderung 2026 
 
Die Antragsfrist ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage (27.05.2026) noch nicht ge-
endet. 
Derzeit wurden 26 Anträge mit einer Fördererwartung in Höhe von  
 
rd. 61 Mio. Euro 
 
vorgelegt.  
Zum Vergleich: Für das STEP 2025 wurden 32 Anträge mit einer Fördererwartung in Höhe 
von rd. 70 Mio. € eingereicht. 
Das Volumen der vorgelegten Anträge unterschreitet das für den Regierungsbezirk Köln zur 
Verfügung gestellte Budget auch in diesem Jahr deutlich.  
 
 
Dieser Rückgang kann zum aktuellen Stand noch nicht abschließend interpretiert werden:  
Einige Gesamtmaßnahmen wurden im Rahmen der Umstellung auf die Förderrichtlinie 2023 
ausfinanziert. In Einzelfällen wurden zudem Projekte in die Strukturwandelförderung Rhei -
nisches Revier überführt. 
Viele Kommunen berichten Dezernat 35 zudem von einer sehr herausfordernden Haushalts-
situation, was eine Zurückhaltung bei der Antragsstellung erklären kann.  
Es ist außerdem plausibel anzunehmen, dass viele Kommunen mit Planungsaufgaben in 
ihren Bauprojekten beschäftigt sind, so dass größere Förderanträge erst bei Durchführung 
der konkreten Bautätigkeiten gestellt werden.  
 
Hinweise zur angehängten Liste: 
Die Liste stellt die zum Stichtag 27.05.2026 eingegangenen Förderanträge dar. Aufgrund 
der fortlaufenden Prüfung durch Dezernat 35 sind Änderungen ausdrücklich zu erwarten. 
Die Antragsfrist für das STEP 2026 endet zudem erst am 03.06.2026. 
Dezernat 35 wird nach Abschluss des Einplanungsgespräches und Programmveröffentli -
chung durch das MHKBD der KRS erneut berichten.

Sitzungsvorlage KRS KRS 4/2026 Seite 5 von 5 
1.3 Interessensbekundungsverfahren „Cooles Nordrhein-Westfalen“ 
 
Das MHKBD teilt außerdem mit, dass es beabsichtigt, im Sommer ein Interessensbekun -
dungsverfahren unter dem Handlungsmotto „Cooles Nordrhein-Westfalen“ zu veröffentli -
chen. Ziel ist es, mit gezielten Maßnahmen, die aus der Städtebauförderung gefördert wer-
den können, Veränderungsbedarfe vor Ort zu adressieren. 
Hierzu liegen Dezernat 35 derzeit keine weiteren Informationen vor. 
 
 
 
Anlage(n): 
1. 2026-05-26 Eingangsliste STEP 2026.xlsx

Beratungsverlauf (1)

12.06.2026 Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales
TOP 7.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KRS 4/2026
Typ
Sitzungsvorlage KRS
Datum
12.06.2026
Erstellt
29.05.2026 12:22