V/0541/2010
Jahresabschluss 2009 der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4510 Zeichen
V/0541/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Jahresabschluss 2009 der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) Beratungsfolge 28.09.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Jahresabschluss 2009 der WBI GmbH (Anlage 1 Bilanz, Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung) und der Lagebericht der Geschäftsführung (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen. 2. Des Weiteren wird davon Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss 2009 der WBI durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft NW Nord-Westdeutsche Treuhand GmbH, Münster, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. 3. Die Vertreter der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschaf- terversammlung der WBI werden ermächtigt, folgende Erklärungen abzugeben. 3.1 Der vom Geschäftsführer aufgestellte Jahresabschluss auf den 31.12.2009 wird genehmigt. 3.2 Vom Bilanzgewinn i.H.v. 1.691.459,57 € (nach einer Einstellung von 350.000,- € in die Rücklagen) werden 1.500.000,- € ausgeschüttet und 191.459,57 € auf neue Rechnung vorgetragen. 3.3 Der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2009 entlastet. II. Kosten/Folgekosten Keine. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Vorlagen-Nr.: V/0541/2010 Auskunft erteilt: Herr Preuß Ruf: 492 20 46 E-Mail: PreussD@stadt-muenster.de Datum: 02.07.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0541/2010 Begründung: An der WBI GmbH ist die Stadtwerke Münster GmbH mit 99% der Anteile beteiligt, die Stadt Müns- ter hält den verbleibenden Anteil von 1%. Die Stadtwerke Münster GmbH gehört zu 100% der Stadt Münster. Gemäß § 14 Abs. 2 des Gesellscha ftsvertrages stellt die Gesellschafterversamm- lung den Jahresabschluss fest und beschließt über die Gewinnverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrats und des Geschäftsführers. Im Aufsichtsrat der WBI vom 29.06.2010 ist bereits ent- sprechend entschieden worden. Kurzanalyse Jahresabschluss Der Jahresüberschuss fällt mit 1.959 T€ nochmals besser aus als im Vorjahr (+ 43 T€) und über- steigt das geplante Ergebnis um 465 T€. Ausschlaggebend dafür ist die Entschädigung für die Aufgabe des Parkhausbetriebs Stubengasse von 640 T€, die in den Planansätzen nicht enthalten war. Laufende Umsätze wurden dagegen um 330 T€ weniger als geplant erzielt, dafür wurden aber auch 286 T€ weniger Leistungen bezogen. Personalaufwendungen, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen weichen kaum vom Plan ab, das Zinsergebnis fiel um 92 T€ besser als angesetzt aus. Per Saldo bleibt es dabei, dass die o.g. Entschädigung zu dem ggü. Plan um 681 T€ besseren Jahresergebnis vor Steuern von 3.040 T€ führt. Deshalb fallen die Auf- wendungen für Steuern auch höher als im Plan aus (+215 T€), per Saldo bleibt es bei dem 465 T€ höheren Jahresüberschuss ggü. Plan. Die Bilanzsumme erhöht sich um 582 T€, wofür im Wesentlichen drei Faktoren maßgeblich sind. Der Wert der Sachanlagen einschließlich der Anlagen im Bau steigt um 5.267 T€, zum anderen sinken die immateriellen Werte um 311 T€ (Wegfall Nutzungsrecht Stubengasse s.o.) und der Be- stand an flüssigen Mitteln sinkt um 4.338 T€ durch Finanzierung der Sachanlagen. Auf der Passiv- seite der Bilanz steigen dafür die Rückstellungen (höhere Steuern) um 101 T€ und die Verbindlich- keiten um 337 T€. Das Eigenkapital ändert sich nur marginal (+ 60 T€) und bleibt mit einem Anteil von 95,67 % außerordentlich hoch. Ausschüttung Bereits vor Feststellung des Jahresabschlusses hat der Aufsichtsrat der WBI in seiner Sitzung vom 18.03.2010 eine Zuführung zu den Rücklagen i.H.v. 350.000,- € aus dem Jahresüberschuss 2009 beschlossen. Die Zuweisung zu den freien Rücklagen obliegt gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Gesell- schaftsvertrags zwar dem Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns aber der Gesellschaf- terversammlung (§ 14 Abs. 2 Buchst. b). Daher wird im vorliegenden Jahresabschluss auch nur ein Bilanzgewinn von 1.691.459,57 € ausgewiesen, der für eine Gewinnausschüttung zur Verfü- gung steht (ohne vorherige Rücklagenbildung 2.041.459,57 €). Von diesem Betrag sollen neben der o.g. Rücklage 191 T€ als Gewinnvortrag stehenbleiben. Die Geschäftsführung begründet dies mit den zu erwartenden Beiträgen der Gesellschaft für die Haushaltskonsolidierung der Stadt Münster. In Vertretung gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Stubengasse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0541/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.07.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37