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V/0541/2010

Jahresabschluss 2009 der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI)

Vorlagen 05.07.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 28.09.2010, TOP 5.2

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Beschlussvorlage

4510 Zeichen

V/0541/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2009 der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.09.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Jahresabschluss 2009 der WBI GmbH (Anlage 1 Bilanz, Anlage 2 Gewinn- und  
Verlustrechnung) und der Lagebericht der Geschäftsführung (Anlage 3) werden zur 
Kenntnis genommen. 
 
2. Des Weiteren wird davon Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss 2009 der 
WBI durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft NW Nord-Westdeutsche Treuhand 
GmbH, Münster, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. 
 
3. Die Vertreter der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschaf-
terversammlung der WBI werden ermächtigt, folgende Erklärungen abzugeben. 
 
3.1 Der vom Geschäftsführer aufgestellte Jahresabschluss auf den 31.12.2009 wird 
genehmigt. 
 
3.2 Vom Bilanzgewinn i.H.v. 1.691.459,57 € (nach einer Einstellung von 350.000,- € 
in die Rücklagen) werden 1.500.000,- € ausgeschüttet und 191.459,57 € auf 
neue Rechnung vorgetragen. 
 
3.3 Der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2009 
entlastet. 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Keine. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0541/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Preuß 
Ruf: 
492 20 46 
E-Mail: 
PreussD@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.07.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0541/2010 
 
 
Begründung: 
 
An der WBI GmbH ist die Stadtwerke Münster GmbH mit 99% der Anteile beteiligt, die Stadt Müns-
ter hält den verbleibenden Anteil von 1%. Die Stadtwerke Münster GmbH gehört zu 100% der 
Stadt Münster. Gemäß § 14 Abs. 2 des Gesellscha ftsvertrages stellt die Gesellschafterversamm-
lung den Jahresabschluss fest und beschließt über die Gewinnverwendung und die Entlastung des 
Aufsichtsrats und des Geschäftsführers. Im Aufsichtsrat der WBI vom 29.06.2010 ist bereits ent-
sprechend entschieden worden. 
 
Kurzanalyse Jahresabschluss 
 
Der Jahresüberschuss fällt mit 1.959 T€ nochmals besser aus als im Vorjahr (+ 43 T€) und über-
steigt das geplante Ergebnis um 465 T€. Ausschlaggebend dafür ist die Entschädigung für die 
Aufgabe des Parkhausbetriebs Stubengasse von 640 T€, die in den Planansätzen nicht enthalten 
war. Laufende Umsätze wurden dagegen um 330 T€ weniger als geplant erzielt, dafür wurden 
aber auch 286 T€ weniger Leistungen bezogen. Personalaufwendungen, Abschreibungen und 
sonstige betriebliche Aufwendungen weichen kaum vom Plan ab, das Zinsergebnis fiel um 92 T€ 
besser als angesetzt aus. Per Saldo bleibt es dabei, dass die o.g. Entschädigung zu dem ggü. 
Plan um 681 T€ besseren Jahresergebnis vor Steuern von 3.040 T€ führt. Deshalb fallen die Auf-
wendungen für Steuern auch höher als im Plan aus (+215 T€), per Saldo bleibt es bei dem 465 T€ 
höheren Jahresüberschuss ggü. Plan. 
Die Bilanzsumme erhöht sich um 582 T€, wofür im Wesentlichen drei Faktoren maßgeblich sind. 
Der Wert der Sachanlagen einschließlich der Anlagen im Bau steigt um 5.267 T€, zum anderen 
sinken die immateriellen Werte um 311 T€ (Wegfall Nutzungsrecht Stubengasse s.o.) und der Be-
stand an flüssigen Mitteln sinkt um 4.338 T€ durch Finanzierung der Sachanlagen. Auf der Passiv-
seite der Bilanz steigen dafür die Rückstellungen (höhere Steuern) um 101 T€ und die Verbindlich-
keiten um 337 T€. Das Eigenkapital ändert sich nur marginal (+ 60 T€) und bleibt mit einem Anteil 
von 95,67 % außerordentlich hoch. 
Ausschüttung 
Bereits vor Feststellung des Jahresabschlusses hat der Aufsichtsrat der WBI in seiner Sitzung vom 
18.03.2010 eine Zuführung zu den Rücklagen i.H.v. 350.000,- € aus dem Jahresüberschuss 2009 
beschlossen. Die Zuweisung zu den freien Rücklagen obliegt gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Gesell-
schaftsvertrags zwar dem Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns aber der Gesellschaf-
terversammlung (§ 14 Abs. 2 Buchst. b). Daher  wird im vorliegenden Jahresabschluss auch nur 
ein Bilanzgewinn von 1.691.459,57 € ausgewiesen, der für eine Gewinnausschüttung zur Verfü-
gung steht (ohne vorherige Rücklagenbildung 2.041.459,57 €). Von diesem Betrag sollen neben 
der o.g. Rücklage 191 T€ als Gewinnvortrag stehenbleiben. Die Geschäftsführung begründet dies 
mit den zu erwartenden Beiträgen der Gesellschaft für die Haushaltskonsolidierung der Stadt 
Münster. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

28.09.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Stubengasse

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0541/2010
Typ
Vorlagen
Datum
05.07.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37