2017/0049
12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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1 Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 13.02.2017 Der Magistrat Allgemeine Ziele und Zwecke der 12. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 12. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan 2 Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 13.02.2017 Der Magistrat Allgemeine Ziele und Zwecke der 12. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch Bereich des ehem. EAD-Geländ es / Techn. Stadthauses Ausschnitt aus dem rechtswirksamen FNP mit Geltungsbereich 12. Änderung des Flächennutzungsplans Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt 3 12. Änderung des Flächennutzungsplans (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung) 1. Rechtsgrundlagen Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722). 2. Geltungsbereich Das 12. Änderungsverfahren umfasst den Bereich zwischen Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße, Kathreinstraße und Bessunger Straße (ehemaliges Betriebsgelände des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD ) und Gelände des Technischen Stadthauses). 3. Erfordernis der Teilbereichsänderung Die Flächen des ehemaligen EAD-Betriebsgeländes sowie des Technisches Stadthauses sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissensc haftsstadt Darmstadt im nördlichen Bereich als gemischte Baufläche und ansonsten als Ge meinbedarfsfläche (Öffentliche Verwaltung) dargestellt. Nach erfolgter Verlagerung des EAD-Betriebsgeländes in den Sensfelderweg werden diese Flächen nun nicht mehr für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung benötigt. Ebenfalls soll auch perspektivisch das Technische Stadthaus mit an deren Verwaltungseinheiten an einen anderen Standort verlagert werden. Ziel ist, diese beiden Teilbereiche einer Wohnnutzung zuzuführen. Die Flächendarstellung des Flächennutzungsplans soll daher von gemischter Baufläche und Gemeinbedarfsfläche in Wohnbaufläche geändert werden. Die Flächengröße beträgt ca. 3,5 ha. 4. Ziele und Zwecke der Planung Bei dem zu entwickelnden Plangebiet handelt es sich um den Standort der ehemaligen „Neue Artillerie Kaserne“ aus wilhelminischer Zeit im Darmstädter Stadtteil Bessungen. Nach Auflösung der innerstädtischen Militäreinrichtungen nach dem 2. Weltkrieg und der Erweiterung der bebauten Stadt mit der Entstehung des Wohngebiets Bessung en-West, wurde Anfang der 1970er Jahre durch die Aufstellung des Bebauungsplans W 6 – Nierst einer Straße – Baurecht zur Nachnutzung des Kasernengeländes und der -gebäude durch den EAD und das Technische Stadthaus ermöglicht. Dieser Bebauungsplan W 6, rechtsverbindlich seit 1971, setzt für das Plange biet ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf „Verwaltungsgebäude“ fest. Nach der Flächenaufgabe und Beendigung der Nutzung durch den EAD ist es Ziel, diesen Teilbereich zügig einer Wohnnutzung zuzuführ en. Ebenso sollen das unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble des Technischen Stadth auses in absehbarer Zeit, nach Verlagerung der dort angesiedelten technischen Ämter, zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Mittels der Planungen sollen dem auch künftig zu erwarten den Bevölkerungszuwachs und der bestehenden Nachfrage nach Wohnraum in Darmstadt Rechnung getragen werden. 4 Zur Umsetzung der beabsichtigten Planungs ziele und Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wird der neue Beba uungsplan W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – für den Bereich des ehemaligen EAD-Betriebsgeländes aufgestellt. Mit dem Bebauungsplan W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen we rden, um für die Wissenschaftsstadt Darmstadt neue Wohnbauflächen zu generieren. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sind Bebauungspläne derart aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplans „die zugrunde liegenden Darstellungen des Fläc hennutzungsplans konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht werden“. In nerhalb des durch den Flächennutzungsplan vorgegebenen Rahmens kann die Gemeinde eige nständig planen. In begrenztem Umfang kann dabei von den Darstellungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Art der Nutzung abgewichen werden, sofern die Festsetzungen des Bebauungsplans innerhalb der Grundzüge der Planung bleiben bzw. der Grundkonzeption nicht widersprechen. Die geplante Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes im Bereich des ehem. EAD-Geländes durch den Bebauungsplanentwurf W 6.4 entspricht nicht der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans. Dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB kann demnach nicht hinreichend Rechnung getragen werden. Um die genannten städte baulichen Ziele des Bebauungsplans W 6.4 umsetzen zu können, is t für den Geltungsberei ch die Änderung des Flächennutzungsplans planungsrechtlich erforderlic h. Die Änderung des FNPs erfolgt daher im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Somit wird dem Entwickl ungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB hinreichend entsprochen. Zur Ermöglichung von Wohnnutzung im Bereich des Technischen Stadthauses soll in einem weiteren Schritt für den derzeit gültigen Be bauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – ein Aufhebungsverfahren durchgeführt werden. Na ch Aufhebung der durch den Bebauungsplan festgesetzten Nutzung „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf – Verwaltungsgebäude“ wird eine Umnutzung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude gem. § 34 BauGB aufgrund der das Gebiet präg enden Nutzung von Wohnen ermöglicht. Der Dezernent III : i.V. Jochen Partsch Oberbürgermeister Darmstadt, den 13.02.2017 61.1.1 il Nst. 2607 61.2 ha Nst. 2112
2017/0049
5238 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.03.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0049
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD -Betriebsgelände / Technisches
Stadthaus)
(Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 13.02.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den
Bereich des ehem. EAD-Betriebsgeländes und des Technischen Stadthauses (s.
Übersichtsplan in der Anlage) zu ändern.
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 12. Änderung des rechtswirksamen
Flächennutzungsplans (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt bei der
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - durch Auslegung der unter Punkt 2. genannten
Unterlagen für die Dauer eines Monats mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und
- 2 -
Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zur 12. Änderung des
Flächennutzungsplans
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0049 vom 13.02.2017:
Zu 1.:
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen „Neue
Artillerie Kaserne “ als „gemischte Baufläche “ und als „Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche
Verwaltung)“ aus.
Nach der Aufgabe des Standorts des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD) sowie der perspektivischen Verlagerung des Sit zes der technischen
Verwaltung sollen diese Flächen neu entwickelt und neu strukturiert werden. Um dem künftig zu
erwartenden Bevölkerungszuwachs und der bestehenden Nachfrage nac h Wohnraum in
Darmstadt begegnen zu können ist es Ziel, diese Flächen einer Wohnnutzung zuzuführen .
Die Darstellung von „ gemischte Baufläche “ und „Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche
Verwaltung)“ im Flächennutzungsplan soll in „Wohnbaufläche“ geändert werden.
Das Verfahren zur 12. Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit dem
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum
Bebauungsplanverfahren W 6.4 - Östlich des Ingelheimer Gartens - gem. § 8 Abs. 3 BauGB
(Magistratsvorlage folgt in K ürze).
Zu 2.:
Zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans wurden die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erarbeitet, die auch die Übersichtskarte zum Flächennutzungsplan und die
Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans enthalten
(Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des Magistrats für das weitere
Verfahren verwendet werden.
Zu 3.:
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke de r Planung frühzeitig zu unterrichten
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der unter Ziffer 2 genannten Unterlagen
beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgerinnen und Bür gern die Möglichkeit
gegeben wird, ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies
wird ortsüblich bekannt gemacht.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgefordert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligun g werden die eingegangenen
Stellungnahmen geprüft und ggf. in der weiteren Planung berücksichtigt.
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Der Dezernent III :
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Darmstadt, den 13.02.2017
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Niersteiner Straße
- Ingelheimer Straße
- Sensfelderweg
- Bessunger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0049
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.02.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00