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2017/0049

12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 13.02.2017

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2017/0049

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6092 Zeichen

1 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 13.02.2017 
Der Magistrat 
 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke 
der 12. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 
 
 
12. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan

2 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 13.02.2017 
Der Magistrat 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke 
der 12. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 
 
Bereich des ehem. EAD-Geländ es / Techn. Stadthauses  
  
 
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen FNP mit Geltungsbereich 
 
  
12. Änderung des Flächennutzungsplans 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt

3 
 
12. Änderung des Flächennutzungsplans 
 
(Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung) 
 
 
1. Rechtsgrundlagen 
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften des 
Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl.  I. S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 
des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722). 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Das 12. Änderungsverfahren umfasst den Bereich zwischen Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße, 
Kathreinstraße und Bessunger Straße (ehemaliges Betriebsgelände des Eigenbetriebs für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD ) und Gelände des Technischen Stadthauses). 
 
 
3. Erfordernis der Teilbereichsänderung 
 
Die Flächen des ehemaligen EAD-Betriebsgeländes  sowie des Technisches Stadthauses sind im 
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissensc haftsstadt Darmstadt im nördlichen Bereich 
als gemischte Baufläche und ansonsten als Ge meinbedarfsfläche (Öffentliche Verwaltung) 
dargestellt.  
 
Nach erfolgter Verlagerung des EAD-Betriebsgeländes in den Sensfelderweg werden diese Flächen 
nun nicht mehr für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung benötigt. Ebenfalls soll auch 
perspektivisch das Technische Stadthaus mit an deren Verwaltungseinheiten an einen anderen 
Standort verlagert werden. Ziel ist, diese beiden Teilbereiche einer Wohnnutzung zuzuführen. 
 
Die Flächendarstellung des Flächennutzungsplans soll daher von gemischter Baufläche und 
Gemeinbedarfsfläche in Wohnbaufläche geändert werden. Die Flächengröße beträgt ca. 3,5 ha. 
 
 
4. Ziele und Zwecke der Planung 
 
Bei dem zu entwickelnden Plangebiet handelt es sich um den Standort der ehemaligen „Neue 
Artillerie Kaserne“ aus wilhelminischer Zeit im Darmstädter Stadtteil Bessungen. Nach Auflösung 
der innerstädtischen Militäreinrichtungen nach dem 2. Weltkrieg und der Erweiterung der bebauten 
Stadt mit der Entstehung des Wohngebiets Bessung en-West, wurde Anfang der 1970er Jahre durch 
die Aufstellung des Bebauungsplans W 6 – Nierst einer Straße – Baurecht zur Nachnutzung des 
Kasernengeländes und der -gebäude durch den EAD und das Technische Stadthaus ermöglicht. 
Dieser Bebauungsplan W 6, rechtsverbindlich seit 1971, setzt für das Plange biet ein Sondergebiet 
mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf „Verwaltungsgebäude“ fest.  
 
Nach der Flächenaufgabe und Beendigung der Nutzung durch den EAD ist es Ziel, diesen 
Teilbereich zügig einer Wohnnutzung zuzuführ en. Ebenso sollen das unter Denkmalschutz 
stehende Gebäudeensemble des Technischen Stadth auses in absehbarer Zeit, nach Verlagerung 
der dort angesiedelten technischen Ämter, zu  Wohnzwecken umgenutzt werden. Mittels der 
Planungen sollen dem auch künftig zu erwarten den Bevölkerungszuwachs und der bestehenden 
Nachfrage nach Wohnraum in Darmstadt Rechnung getragen werden.

4 
 
 
Zur Umsetzung der beabsichtigten Planungs ziele und Sicherung der städtebaulichen 
Entwicklung und Ordnung wird der neue Beba uungsplan W 6.4 – Östlich des Ingelheimer 
Gartens – für den Bereich des ehemaligen EAD-Betriebsgeländes aufgestellt. Mit dem 
Bebauungsplan W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – sollen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen geschaffen we rden, um für die Wissenschaftsstadt Darmstadt neue 
Wohnbauflächen zu generieren.  
 
Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes sind Bebauungspläne derart aus 
dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplans 
„die zugrunde liegenden Darstellungen des Fläc hennutzungsplans konkreter ausgestaltet und 
damit zugleich verdeutlicht werden“. In nerhalb des durch den Flächennutzungsplan 
vorgegebenen Rahmens kann die Gemeinde eige nständig planen. In begrenztem Umfang kann 
dabei von den Darstellungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Art der Nutzung 
abgewichen werden, sofern die Festsetzungen des Bebauungsplans innerhalb der Grundzüge 
der Planung bleiben bzw. der Grundkonzeption nicht widersprechen. 
 
Die geplante Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes im Bereich des ehem. EAD-Geländes 
durch den Bebauungsplanentwurf W 6.4 entspricht nicht der Grundkonzeption des 
Flächennutzungsplans. Dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB kann demnach nicht 
hinreichend Rechnung getragen werden. Um  die genannten städte baulichen Ziele des 
Bebauungsplans W 6.4 umsetzen zu können, is t für den Geltungsberei ch die Änderung des 
Flächennutzungsplans planungsrechtlich erforderlic h. Die Änderung des FNPs erfolgt daher im 
Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – gem. 
§ 8 Abs. 3 BauGB. Somit wird dem Entwickl ungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB hinreichend 
entsprochen.  
 
Zur Ermöglichung von Wohnnutzung im Bereich des Technischen Stadthauses soll in einem 
weiteren Schritt für den derzeit gültigen Be bauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – ein 
Aufhebungsverfahren durchgeführt werden. Na ch Aufhebung der durch den Bebauungsplan 
festgesetzten Nutzung „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf –
Verwaltungsgebäude“ wird eine Umnutzung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude gem. 
§ 34 BauGB aufgrund der das Gebiet präg enden Nutzung von Wohnen ermöglicht.  
 
 
Der Dezernent III : 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister 
 
 
 
Darmstadt, den 13.02.2017 
61.1.1 il  Nst. 2607 
61.2 ha Nst. 2112

2017/0049

5238 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.03.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0049 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD -Betriebsgelände / Technisches 
Stadthaus)  
(Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 13.02.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den 
Bereich des ehem. EAD-Betriebsgeländes und des Technischen Stadthauses (s. 
Übersichtsplan in der Anlage) zu ändern. 
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zur 12. Änderung des rechtswirksamen 
Flächennutzungsplans (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der 
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden 
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen. 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - durch Auslegung der unter Punkt 2. genannten 
Unterlagen für die Dauer eines Monats mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und

- 2 - 
Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu 
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.  
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.  
 
 
Anlagen: Allgemeine Ziele  und Zwecke der Planung zur 12. Änderung des 
Flächennutzungsplans  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0049 vom 13.02.2017: 
 
Zu 1.: 
 
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam 
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen „Neue 
Artillerie Kaserne “ als „gemischte Baufläche “ und als „Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche 
Verwaltung)“ aus.  
 
Nach der Aufgabe des Standorts des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und 
Dienstleistungen  (EAD) sowie der perspektivischen Verlagerung des Sit zes der technischen 
Verwaltung sollen diese Flächen neu entwickelt und neu strukturiert werden. Um dem künftig zu 
erwartenden Bevölkerungszuwachs und der bestehenden Nachfrage nac h Wohnraum in 
Darmstadt begegnen  zu können ist es Ziel, diese Flächen einer Wohnnutzung zuzuführen . 
 
Die Darstellung von „ gemischte Baufläche “ und „Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche 
Verwaltung)“ im Flächennutzungsplan soll in „Wohnbaufläche“ geändert werden.  
 
Das Verfahren zur 12. Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit dem 
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1  BauGB. 
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum 
Bebauungsplanverfahren W 6.4 - Östlich des Ingelheimer Gartens  - gem. § 8 Abs. 3 BauGB 
(Magistratsvorlage folgt in K ürze).  
 
 
Zu 2.: 
 
Zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans wurden die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung erarbeitet, die auch die Übersichtskarte zum Flächennutzungsplan und die 
Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans enthalten 
(Anlage). Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des Magistrats für das weitere 
Verfahren verwendet werden.  
 
 
Zu 3.: 
 
Das BauGB schreibt in §  3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  vor, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke de r Planung frühzeitig zu unterrichten 
und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.  
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der unter Ziffer 2  genannten Unterlagen 
beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgerinnen und Bür gern die Möglichkeit 
gegeben wird, ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies 
wird ortsüblich bekannt gemacht.  
 
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher  Belange gemäß §  4 
Abs. 1 BauGB schriftlich über die Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick 
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 
BauGB aufgefordert. Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligun g werden die eingegangenen 
Stellungnahmen geprüft und ggf. in der weiteren Planung berücksichtigt.

- 4 - 
 
 
Der Dezernent III : 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister  
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 13.02.2017 
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

Beratungsverlauf (4)

TOP 8
TOP 75
TOP 7
TOP 12

Orte (4)

  • Niersteiner Straße
  • Ingelheimer Straße
  • Sensfelderweg
  • Bessunger Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0049
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.02.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00