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AN/1316/2021

Änderungsantrag zum Antrag „Fördermittelabruf und -einsatz“ von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion, DS AN/1094/2021, TOP 2.2

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 07.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 07.06.2021, TOP 2.2.1

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

4127 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Dr. Helge Schlieben 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.06.2021 
AN/1316/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 
 
Änderungsantrag zum Antrag „Fördermittelabruf und -einsatz„ von Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion, DS AN/1094/2021, TOP 2.2 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Dr. Schlieben, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.2 auf die Tagesordnung 
der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 7.6.2021 zu setzen. 
 
Beschluss: 
1. Der Beschlusstext vor den Spiegelstrichen wird ersetzt: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Rahmen des Programms „Extra-Zeit zum 
Lernen“ von Bund bzw. Land zur Verfügung gestellten Mittel abzurufen und 
einzusetzen. Sie soll 
2. Der erste Spiegelstrich wird ergänzt und zu Punkt 1: (geänderte Worte fett 
bzw. gestrichen) 
Schulen, andere Bildungsträger und Träger der freien Jugendhilfe über die Möglichkeiten 
der Förderung von Bund und Land zu informieren und sie bei der Antragstellung und 
Umsetzung von Projekten, Förderkursen und anderen Maßnahmen, die dafür sorgen, die 
pandemiebedingten Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern zu verringern, 
bestmöglich angemessen begleiten. 
Die kostenfrei zu gestaltenden Angebote sollen dafür sorgen, die pandemie-
bedingten Defizite (Lernrückstände, Bewegungsangebote, Ferienangebote, 
Förderkonzepte u. Ä.) zu verringern bzw. aufzuarbeiten. Die Angebote sollen nicht 
nur in der Ferienzeit, sondern auch darüber hinaus gemacht werden. Bei allen 
Kooperationen ist das eingesetzte Fachpersonal angemessen zu bezahlen.

3. Danach wird ein neuer Punkt 2 eingefügt: 
Dazu müssen Ansprechpartner*innen in der Verwaltung benannt werden, welche die 
Kooperationspartner bei der Antragsentwicklung und -stellung unterstützen. 
4. Danach wird ein neuer Punkt 3 eingefügt: 
Solche Angebote sollen prioritär für Schulen/Jugendeinrichtungen in 
herausfordernder Lage (nach dem Kölner Schulsozialindex) gemacht werden. Diese 
sind aktiv anzusprechen und bei der Antragstellung entlastend zu unterstützen. Ein 
besonderes Augenmerk soll auf der Unterstützung von Schüler*innen an Förder- 
und Hauptschulen liegen. 
5. Der zweite Spiegelstrich wird zu Punkt 4 und leicht verändert: 
Die bereits existierenden (Ferien-)Förderkonzepte der Stadt Köln umfangreich 
auszubauen und diese in die Information für die Schulen/Träger einfließen zu lassen. 
6. Der dritte Spiegelstrich entfällt. 
 
Begründung: 
Auf eine angemessene, ggf. tarifliche Entlohnung der Akteure ist zu achten.  
Idealerweise sollte vorübergehend eine eigene Abteilung im Amt für Kinder, Jugend und Familie 
sowohl für die gebündelte Information als auch für die Antragstellung in Kooperation mit Schulen 
und außerschulischen Trägern mit eigenen Ansprechpartner*innen benannt werden. 
Um insbesondere Kinder aus sozio-ökonomisch benachteiligten Elternhäusern und mit 
nichtdeutscher Familiensprache zu erreichen, die Summerschools und ähnliche Zusatzangebote 
zur Verbesserung der Lernleistung i.d.R. seltener als Kinder und Jugendliche aus privilegierteren 
Familien wahrnehmen, ist es notwendig, niederschwellige und kostenlose Angebote prioritär auf 
diese Zielgruppe zuzuschneiden. Darüber hinaus sollen möglichst flächendeckend Angebote für 
Kinder und Jugendliche realisiert werden. 
Nicht nur Förderschulen, sondern gerade Hauptschulen haben die höchsten Anteile an 
Schüler*innen aus armutsgefährdeten Verhältnissen. Ihnen sollte ebenso wie vielen Förderschulen 
vorzugsweise Angebote zur Antragstellung gemacht werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

07.06.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1316/2021
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
07.06.2021
Erstellt
07.06.2021 13:20