AN/1316/2021
Änderungsantrag zum Antrag „Fördermittelabruf und -einsatz“ von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion, DS AN/1094/2021, TOP 2.2
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Linke Änderungsantrag nach § 13
4127 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Dr. Helge Schlieben Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.06.2021 AN/1316/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 Änderungsantrag zum Antrag „Fördermittelabruf und -einsatz„ von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, CDU-Fraktion und Volt-Fraktion, DS AN/1094/2021, TOP 2.2 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Dr. Schlieben, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.2 auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 7.6.2021 zu setzen. Beschluss: 1. Der Beschlusstext vor den Spiegelstrichen wird ersetzt: Die Verwaltung wird beauftragt, die im Rahmen des Programms „Extra-Zeit zum Lernen“ von Bund bzw. Land zur Verfügung gestellten Mittel abzurufen und einzusetzen. Sie soll 2. Der erste Spiegelstrich wird ergänzt und zu Punkt 1: (geänderte Worte fett bzw. gestrichen) Schulen, andere Bildungsträger und Träger der freien Jugendhilfe über die Möglichkeiten der Förderung von Bund und Land zu informieren und sie bei der Antragstellung und Umsetzung von Projekten, Förderkursen und anderen Maßnahmen, die dafür sorgen, die pandemiebedingten Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern zu verringern, bestmöglich angemessen begleiten. Die kostenfrei zu gestaltenden Angebote sollen dafür sorgen, die pandemie- bedingten Defizite (Lernrückstände, Bewegungsangebote, Ferienangebote, Förderkonzepte u. Ä.) zu verringern bzw. aufzuarbeiten. Die Angebote sollen nicht nur in der Ferienzeit, sondern auch darüber hinaus gemacht werden. Bei allen Kooperationen ist das eingesetzte Fachpersonal angemessen zu bezahlen. 3. Danach wird ein neuer Punkt 2 eingefügt: Dazu müssen Ansprechpartner*innen in der Verwaltung benannt werden, welche die Kooperationspartner bei der Antragsentwicklung und -stellung unterstützen. 4. Danach wird ein neuer Punkt 3 eingefügt: Solche Angebote sollen prioritär für Schulen/Jugendeinrichtungen in herausfordernder Lage (nach dem Kölner Schulsozialindex) gemacht werden. Diese sind aktiv anzusprechen und bei der Antragstellung entlastend zu unterstützen. Ein besonderes Augenmerk soll auf der Unterstützung von Schüler*innen an Förder- und Hauptschulen liegen. 5. Der zweite Spiegelstrich wird zu Punkt 4 und leicht verändert: Die bereits existierenden (Ferien-)Förderkonzepte der Stadt Köln umfangreich auszubauen und diese in die Information für die Schulen/Träger einfließen zu lassen. 6. Der dritte Spiegelstrich entfällt. Begründung: Auf eine angemessene, ggf. tarifliche Entlohnung der Akteure ist zu achten. Idealerweise sollte vorübergehend eine eigene Abteilung im Amt für Kinder, Jugend und Familie sowohl für die gebündelte Information als auch für die Antragstellung in Kooperation mit Schulen und außerschulischen Trägern mit eigenen Ansprechpartner*innen benannt werden. Um insbesondere Kinder aus sozio-ökonomisch benachteiligten Elternhäusern und mit nichtdeutscher Familiensprache zu erreichen, die Summerschools und ähnliche Zusatzangebote zur Verbesserung der Lernleistung i.d.R. seltener als Kinder und Jugendliche aus privilegierteren Familien wahrnehmen, ist es notwendig, niederschwellige und kostenlose Angebote prioritär auf diese Zielgruppe zuzuschneiden. Darüber hinaus sollen möglichst flächendeckend Angebote für Kinder und Jugendliche realisiert werden. Nicht nur Förderschulen, sondern gerade Hauptschulen haben die höchsten Anteile an Schüler*innen aus armutsgefährdeten Verhältnissen. Ihnen sollte ebenso wie vielen Förderschulen vorzugsweise Angebote zur Antragstellung gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1316/2021
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 07.06.2021
- Erstellt
- 07.06.2021 13:20