mandari

Zulassung von Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Lande

Verwaltungsvorlage 70/ 4/2011 vom 10.12.2010

Stand: Am 10.01.2011 im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 10.01.2011

    Ausschuss für öffentliche Einrichtungen

    TOP 2, -. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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