Zulassung von Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Lande
Verwaltungsvorlage 70/ 4/2011 vom 10.12.2010
Stand: Am 10.01.2011 im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen einstimmig beschlossen.
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