2015/0363
Überstundenanordnung für städtische Beschäftigte im Zusammenhang mit der Einrichtung einer hessischen Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge
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2015/0363
2641 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.08.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Interne
Dienste OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0363
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Überstundenanordnung für städtische Beschäftigte im Zusammenhang mit der
Einrichtung einer hessis chen Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge
Vorlage vom: 18.08.2015
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Anordnung und anschließenden finanziellen Abgeltung von
Überstunden für städtische Beschäftigte im Zusammenhang mit der Einrichtung einer hes sischen
Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge zu.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.08.2015
Die derzeitige Sonderlage bezüglich der Einrichtung einer hessischen Erstaufnahmestelle für
Flüchtlinge macht es erforderlich, dass städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus
verschiedenen Ämtern und Verwaltungsstellen (z. B. Beschäftigte des Amtes für Soziales und
Prävention, der Feuerwehr, Mitglieder des Krisenstabes, der Koordinierungsstelle Krisenstab
usw.) über die eigentliche Regelarbeitszeit hinaus Mehr - und Überstunden ableisten müssen.
Wer im Einzelnen davon betroffen und in welchem Umfang die zusätzliche Arbeitsleitung
erforderlich ist, lässt sich derzeit nicht abschätzen.
Aufgrund der besonderen Situation wird die Ableistung dieser Stunden angeordnet,
gesondert erfasst und entsprechend abgegolten.
Der Umfang beziehungsweise die Dauer der Überstunden bedarf nach Ziffer 5.1.2 Abs. 2
i.V.m. Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (AGA)
der Beschlussfassung durch den Magistrats, da die gesetzlich ableitbare Definition von
„geringfügigen, gelegentlichen“ Überstunden voraussichtlich überschritten wird.
Der Personalrat und die Frauenbeauftrag te wurden in der Sitzung am 18.08. 2015 über diese
Maßnahme informiert. Die förmliche Beteilig ung wird nachgeholt.
Darmstadt, 18.08.2015
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0363
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00