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2015/0363

Überstundenanordnung für städtische Beschäftigte im Zusammenhang mit der Einrichtung einer hessischen Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge

Magistratsvorlage 18.08.2015

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2015/0363

2641 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.08.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Interne 
Dienste  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0363 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Überstundenanordnung für städtische Beschäftigte im Zusammenhang mit der 
Einrichtung einer hessis chen Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge  
 
Vorlage vom: 18.08.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Anordnung und anschließenden finanziellen Abgeltung von 
Überstunden für städtische Beschäftigte im Zusammenhang mit der Einrichtung einer hes sischen 
Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge zu.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.08.2015 
 
Die derzeitige Sonderlage bezüglich der Einrichtung einer hessischen Erstaufnahmestelle für 
Flüchtlinge macht es erforderlich, dass städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 
verschiedenen Ämtern und Verwaltungsstellen (z. B. Beschäftigte des Amtes für Soziales und 
Prävention, der Feuerwehr, Mitglieder des Krisenstabes, der Koordinierungsstelle Krisenstab 
usw.) über die eigentliche Regelarbeitszeit hinaus Mehr - und Überstunden ableisten müssen. 
Wer im Einzelnen davon betroffen und in welchem Umfang die zusätzliche Arbeitsleitung 
erforderlich ist, lässt sich derzeit nicht abschätzen.  
 
Aufgrund der besonderen Situation wird die Ableistung  dieser Stunden angeordnet, 
gesondert erfasst und entsprechend abgegolten.  
 
Der Umfang beziehungsweise  die Dauer der Überstunden bedarf nach Ziffer 5.1.2 Abs. 2 
i.V.m. Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (AGA) 
der Beschlussfassung durch den Magistrats, da  die gesetzlich ableitbare Definition von 
„geringfügigen, gelegentlichen“ Überstunden voraussichtlich überschritten wird.  
 
Der Personalrat und die Frauenbeauftrag te wurden in der Sitzung am 18.08. 2015 über diese 
Maßnahme informiert. Die förmliche Beteilig ung wird nachgeholt.  
 
Darmstadt, 18.08.2015  
 
Dezernat I 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0363
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.08.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00