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2021/0128

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung einer Linde im Guerickeweg 10

Magistratsvorlage 10.05.2021

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Punkt 6: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes 
hier: Fällung einer Linde im Guerickeweg 10 
 (V-Nr. 2021/0128) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage 
Kenntnis.

2021/0128

4397 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0128 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle:  067-030-0100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-42 Sachkonto: 6165700 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen  
Baumbestandes  
hier: Fällung einer Linde im Guerickeweg 10  
 
Vorlage vom: 19.05.2021 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt der Fällung einer Linde (Baum Nr. 4030.02.01.0009) im Guerickeweg  
    zu. 
2. Als Ersatz pflanzt das Grünflächenamt im nahen Umfeld 4 Bäume, die durch die Metallbau - 
    firma finanziert werden.  
 
 
Anlagen: Lageplan Fällung und 4 Ersatzpflanzungen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  19. Mai 2021  
 
Im Guerickeweg 10 wurde von einer dort ansässigen Metallbaufirma eine neue Halle zur 
Betriebserweiterung gebaut. Direkt vor der Zufahrt zur neuen Halle, die u.a. auch mit langen 
LKW (Tiefladern) angedient werden muss, steht auf dem Gehweg eine städtische Linde. Die 
Linde wurde 1988 gepflanzt, hat einen Stammdurchmesser von 32 cm, eine Höhe von 10 m, 
einen Kronendurchmesser von 6 m und steht in einer kleinen Baumscheibe im Gehwegbereich.  
 
Der Bauherr hatte im Jahr 2020 beim Grünflächenamt  einen Antrag auf Entfernung des 
städtischen Straßenbaumes Nr. 4030.02.01.0009 gestellt um eine neue Grundstückszufahrt 
zu errichten. Es wurden im weiteren Verlauf des Verfahrens alle Alternativen des 
Betriebsablaufes und der Andienung geprüft, aber es konnte keine baumerhaltende Alternative 
gefunden werden. 
 
Vor Fällung von städtischen Bäumen wird grundsätzlich geprüft, ob eine Verpflanzung 
technisch machbar und baumbiologisch sinnvoll ist. Die Prüfung der Verpflanzbarkeit  wurde 
durch einen vom Bauherrn beauftragten externen Baumsachverständigen sowie durch das 
Grünflächenamt geprüft.  
Die Überprüfung der Leitungspläne von Ver- und Entsorgungsleitungen im Baumumfeld ergab, 
dass im engeren Wurzelbereich des Baumes  Stromleitungen liegen und diese vor einer 
eventuellen Großbaumverpflanzung verlegt werden müssten. Darüber hinaus steht der Baum in 
einer sehr kleinen Baumscheibe, daher müssten Gehweg und Straße aufgebrochen werden, um 
an den Wurzelbereich zu gelangen. Auch unter diesen Umständen ist jedoch kein Herausheben 
mit einem Spezialgerät (Rundspatenbagger) möglich, da weitere Leitungen störend im Weg 
sind. Eine Verpflanzung ist daher technisch extrem aufwändig. Hinzu kommt, dass der Baum 
eine beträchtliche Stammverletzung und somit eine Vitalitätseinschränkung aufweist.  
 
Aus baumbiologischer Sicht als auch aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Verpflanzung aus 
den o.g. Gründen nicht sinnvoll. Es soll deshalb die Fällung des Baumes und eine 
Entschädigung durch den Bauherrn beschlossen werden.  
 
Nach Vorliegen des Magistratsbeschlusses wird mit dem Bauherrn eine Privatrechtliche 
Vereinbarung geschlossen, in welcher sich der Bauherr verpflichtet, eine pauschale 
Entschädigung in Höhe von 10.000.- Euro für die Fällung der stätischen Linde an die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu zahlen. Als Ersatz werden in der kommenden Pflanzperiode 
(Winter 2021/2022) im näheren Umfeld insgesamt 4 Ersatzbäume gepflanzt. Es sollen zwei 
abgängige  Stadt-Linden mit umfangreichem Sonnenbrand, großen Stammrissen und 
Kernfäule im Guerickeweg selbst (B.-Nr. 4030.02.02.0007 und 4030.02.02.0008 s. Anlage) 
ersetzt werden. Des Weiteren werden mit den Mitteln zwei abgestorbene und bereits gefällte 
Bäume in der Weiterstädter Str. (B.-Nr. 8830.02.01.0016 und 8830.02.01.0025 s. Anlage) 
ersetzt werden. Darüber hinaus wird geprüft, an welchen Standorten weitere Pflanzungen 
möglich sind, um die Baumreihe weiterzuführen. 
 
Darmstadt, 19. Mai 2021 
 
Dezernat V 
 
 
Barbara Akdeniz 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

TOP 135
TOP 6

Orte (2)

  • Weiterstädter Straße
  • Guerickeweg 10

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0128
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00