2021/0128
Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung einer Linde im Guerickeweg 10
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Punkt 6: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung einer Linde im Guerickeweg 10 (V-Nr. 2021/0128) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2021/0128
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.05.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0128
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-030-0100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-42 Sachkonto: 6165700
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen
Baumbestandes
hier: Fällung einer Linde im Guerickeweg 10
Vorlage vom: 19.05.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Fällung einer Linde (Baum Nr. 4030.02.01.0009) im Guerickeweg
zu.
2. Als Ersatz pflanzt das Grünflächenamt im nahen Umfeld 4 Bäume, die durch die Metallbau -
firma finanziert werden.
Anlagen: Lageplan Fällung und 4 Ersatzpflanzungen
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. Mai 2021
Im Guerickeweg 10 wurde von einer dort ansässigen Metallbaufirma eine neue Halle zur
Betriebserweiterung gebaut. Direkt vor der Zufahrt zur neuen Halle, die u.a. auch mit langen
LKW (Tiefladern) angedient werden muss, steht auf dem Gehweg eine städtische Linde. Die
Linde wurde 1988 gepflanzt, hat einen Stammdurchmesser von 32 cm, eine Höhe von 10 m,
einen Kronendurchmesser von 6 m und steht in einer kleinen Baumscheibe im Gehwegbereich.
Der Bauherr hatte im Jahr 2020 beim Grünflächenamt einen Antrag auf Entfernung des
städtischen Straßenbaumes Nr. 4030.02.01.0009 gestellt um eine neue Grundstückszufahrt
zu errichten. Es wurden im weiteren Verlauf des Verfahrens alle Alternativen des
Betriebsablaufes und der Andienung geprüft, aber es konnte keine baumerhaltende Alternative
gefunden werden.
Vor Fällung von städtischen Bäumen wird grundsätzlich geprüft, ob eine Verpflanzung
technisch machbar und baumbiologisch sinnvoll ist. Die Prüfung der Verpflanzbarkeit wurde
durch einen vom Bauherrn beauftragten externen Baumsachverständigen sowie durch das
Grünflächenamt geprüft.
Die Überprüfung der Leitungspläne von Ver- und Entsorgungsleitungen im Baumumfeld ergab,
dass im engeren Wurzelbereich des Baumes Stromleitungen liegen und diese vor einer
eventuellen Großbaumverpflanzung verlegt werden müssten. Darüber hinaus steht der Baum in
einer sehr kleinen Baumscheibe, daher müssten Gehweg und Straße aufgebrochen werden, um
an den Wurzelbereich zu gelangen. Auch unter diesen Umständen ist jedoch kein Herausheben
mit einem Spezialgerät (Rundspatenbagger) möglich, da weitere Leitungen störend im Weg
sind. Eine Verpflanzung ist daher technisch extrem aufwändig. Hinzu kommt, dass der Baum
eine beträchtliche Stammverletzung und somit eine Vitalitätseinschränkung aufweist.
Aus baumbiologischer Sicht als auch aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Verpflanzung aus
den o.g. Gründen nicht sinnvoll. Es soll deshalb die Fällung des Baumes und eine
Entschädigung durch den Bauherrn beschlossen werden.
Nach Vorliegen des Magistratsbeschlusses wird mit dem Bauherrn eine Privatrechtliche
Vereinbarung geschlossen, in welcher sich der Bauherr verpflichtet, eine pauschale
Entschädigung in Höhe von 10.000.- Euro für die Fällung der stätischen Linde an die
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu zahlen. Als Ersatz werden in der kommenden Pflanzperiode
(Winter 2021/2022) im näheren Umfeld insgesamt 4 Ersatzbäume gepflanzt. Es sollen zwei
abgängige Stadt-Linden mit umfangreichem Sonnenbrand, großen Stammrissen und
Kernfäule im Guerickeweg selbst (B.-Nr. 4030.02.02.0007 und 4030.02.02.0008 s. Anlage)
ersetzt werden. Des Weiteren werden mit den Mitteln zwei abgestorbene und bereits gefällte
Bäume in der Weiterstädter Str. (B.-Nr. 8830.02.01.0016 und 8830.02.01.0025 s. Anlage)
ersetzt werden. Darüber hinaus wird geprüft, an welchen Standorten weitere Pflanzungen
möglich sind, um die Baumreihe weiterzuführen.
Darmstadt, 19. Mai 2021
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Weiterstädter Straße
- Guerickeweg 10
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0128
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.05.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00