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2026/0083

Wahl der Mitglieder des Bürgerkomitees für Städtepartnerschaften

Magistratsvorlage 30.07.2026

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2026/0083

2722 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0083 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Wahl der Mitglieder des Bürgerkomitees für Städtepartnerschaften  
 
Vorlage vom: 30.07.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode ist das Bürgerkomitee für Städtepartnerschaften neu zu 
wählen. Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister Kraft Amtes Mitglied des 
Bürgerkomitees ist. Der Magistrat wählt 3 weitere Vertreter aus seiner  Mitte und leitet die 
Vorlage zur Beschlussfassung der Punkte 2. und 3. an die Stadtverordnetenversammlung 
weiter. 
 
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Vertreter in 
die Kommission.  
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung  wählt wie aus der Begründung ersichtlich mehrere 
sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  30.07.2026 
 
Das Bürgerkomitee ist eine Kommission im Sinne des § 72 HGO und setzt sich wie folgt 
zusammen: 
 
1. Der Oberbürgermeister Kraft Amtes.  
 
2. 3 weitere Magistratsmitglieder  
 
– Listenwahl – 
 
3. 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  
 
– Listenwahl – 
 
4. mehrere sachkundige Einwohner/innen  
Hierzu wird durch das zuständige Fachamt der Stadtverordnetenv ersammlung eine 
entsprechende Liste vorgelegt.  
 
 
Darmstadt, 30.07.2026 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

anlage 1

2833 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstel le  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 772 772.2 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0083 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
246 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Wahl der Mitglieder des Bürgerkomitees für Städtepartnerschaften  
 
Vorlage vom: 30.07.2026 
 
Beschlussvorschlag : 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode ist das Bürgerkomitee für Städtepartnerschaften neu zu 
wählen. Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister Kraft Amtes Mitglied des 
Bürgerkomitees ist. Der Magistrat wählt 3 weitere Vertreter aus seiner Mitte und leitet die 
Vorlage zur Beschlussfassung der Punkte 2. und 3. an die Stadtverordnetenversammlung 
weiter. 
 
2. Die Stadtverordnetenversamm lung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Vertreter in 
die Kommission.

- 3 - 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich mehrere 
sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2026 
 
Gewählt sind:  
 
Stadtrat Siebel  
Stadträtin Guerdan  
Stadtrat Rimkus

Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2026  
 
Das Bürgerkomitee ist eine Kommission im Sinne des § 72 HGO und setzt sich wie folgt 
zusammen: 
 
1. Der Oberbürgermeister Kraft Amtes.  
 
2. 3 weitere Magistratsmitglieder  
 
– Listenwahl – 
 
3. 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  
 
– Listenwahl – 
 
4. mehrere sachkundige Einwohner/innen  
Hierzu wird durch das zuständige Fachamt der Stadtverordnetenv ersammlung eine 
entsprechende Liste vorgelegt.  
 
 
Darmstadt, 30.07.2026 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0083
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.07.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00