2026/0083
Wahl der Mitglieder des Bürgerkomitees für Städtepartnerschaften
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2026/0083
2722 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0083
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Wahl der Mitglieder des Bürgerkomitees für Städtepartnerschaften
Vorlage vom: 30.07.2026
Beschlussvorschlag :
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode ist das Bürgerkomitee für Städtepartnerschaften neu zu
wählen. Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister Kraft Amtes Mitglied des
Bürgerkomitees ist. Der Magistrat wählt 3 weitere Vertreter aus seiner Mitte und leitet die
Vorlage zur Beschlussfassung der Punkte 2. und 3. an die Stadtverordnetenversammlung
weiter.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Vertreter in
die Kommission.
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich mehrere
sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2026
Das Bürgerkomitee ist eine Kommission im Sinne des § 72 HGO und setzt sich wie folgt
zusammen:
1. Der Oberbürgermeister Kraft Amtes.
2. 3 weitere Magistratsmitglieder
– Listenwahl –
3. 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
– Listenwahl –
4. mehrere sachkundige Einwohner/innen
Hierzu wird durch das zuständige Fachamt der Stadtverordnetenv ersammlung eine
entsprechende Liste vorgelegt.
Darmstadt, 30.07.2026
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
anlage 1
2833 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstel le OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 772 772.2
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0083
Magistratsbeschluss -Nr.
246
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Wahl der Mitglieder des Bürgerkomitees für Städtepartnerschaften
Vorlage vom: 30.07.2026
Beschlussvorschlag :
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode ist das Bürgerkomitee für Städtepartnerschaften neu zu
wählen. Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister Kraft Amtes Mitglied des
Bürgerkomitees ist. Der Magistrat wählt 3 weitere Vertreter aus seiner Mitte und leitet die
Vorlage zur Beschlussfassung der Punkte 2. und 3. an die Stadtverordnetenversammlung
weiter.
2. Die Stadtverordnetenversamm lung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Vertreter in
die Kommission.
- 3 -
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich mehrere
sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2026
Gewählt sind:
Stadtrat Siebel
Stadträtin Guerdan
Stadtrat Rimkus
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.07.2026
Das Bürgerkomitee ist eine Kommission im Sinne des § 72 HGO und setzt sich wie folgt
zusammen:
1. Der Oberbürgermeister Kraft Amtes.
2. 3 weitere Magistratsmitglieder
– Listenwahl –
3. 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
– Listenwahl –
4. mehrere sachkundige Einwohner/innen
Hierzu wird durch das zuständige Fachamt der Stadtverordnetenv ersammlung eine
entsprechende Liste vorgelegt.
Darmstadt, 30.07.2026
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0083
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.07.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00