2012/0430
Nachnutzung ehemaliges EAD-Gelände Niersteiner Straße
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2012/0430
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 14.11.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Amt 61 Amt 67 IDA Vorlage-Nr. 2012/0430 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 511 020 Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: -- Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: -- Betreff: Nachnutzung ehemaliges EAD-Gelände Niersteiner Straße Vorlage vom: 09.11.2012 Beschlussvorschlag: Für die Nachnutzung des ehemaligen EAD-Geländes (Niersteiner Straße) und des Geländes des Technischen Rathauses (Bessunger Straße 125) ist ein Konzept zu entwickeln mit dem Schwerpunkt Wohnnutzung. Das Konzept soll stufenweise realisierbar sein, so dass die beiden Standorte unabhängig voneinander entwickelt werden können. Alle damit verbundenen Belange sind im weiteren Verfahren zu klären. Anlagen: Lageplan_-ehem. EAD und Techn. Rathaus Datenschutzrelevante Anlage: - 2 - Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 9.11.2012 (Vorlage-Nr. 2012/0430) Das Gelände an der Niersteiner Straße wird seit dem Umzug des EAD in den Sensfelderweg mindergenutzt. Das Gelände wurde auch im Rahmen der laufenden Untersuchung für den Standort eines neuen Rathauses geprüft. Die Untersuchung hat jedoch ergeben, dass sich der Standort unter verschiedenen Aspekten nicht für einen möglichen Rathausneubau eignet. Es ergeben sich neue für die Gesamtentwicklung der Stadt sehr positive Perspektiven für die Nutzung des Areals. Der Standort ist wegen seiner Lage im Stadtgebiet für Wohnnutzung grundsätzlich hervorragend geeignet. Ein neues Wohnquartier an dieser Stelle fügt sich in die umgebende Wohnnutzung gut ein. Auf Grund der hohen Nachfrage nach Wohnstandorten in Darmstadt sollen daher die Potentiale des Geländes für Wohnnutzung geprüft und entwickelt werden. Falls der Standort Bessunger Straße 125 perspektivisch nicht mehr für das Technische Rathaus benötigt wird, soll das Gelände im konzeptionellen Zusammenhang mit dem ehemaligen EAD- Gelände entwickelt werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan W 6 setzt als Nutzung für das gesamte Areal „Sondergebiet für den Gemeinbedarf: Verwaltungsgebäude“ fest. Eine Bebauungsplanänderung ist daher zur Umsetzung eines Konzepts mit dem Schwerpunkt Wohnnutzung zwingend erforderlich. Folgekosten, die für die Entwicklung eines Konzeptes sowie für die Bearbeitung der erforderlichen Bauleitplanung entstehen, können derzeit noch nicht benannt werden. Sie sind auch vom Verfahren abhängig. Die Dezernentin III: Brigitte Lindscheid Stadträtin Darmstadt, den 09.11.2012 III/61.1 fe Nst. 2613
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Niersteiner Straße
- Bessunger Straße 125
- Sensfelderweg
- Donnersbergring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0430
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.11.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00