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2012/0430

Nachnutzung ehemaliges EAD-Gelände Niersteiner Straße

Magistratsvorlage 09.11.2012

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2012/0430

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2012/0430

3098 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.11.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
Amt 61 
Amt 67 
IDA 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0430 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 511 020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: -- 
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: -- 
 
Betreff: Nachnutzung ehemaliges EAD-Gelände Niersteiner Straße 
 
Vorlage vom: 09.11.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für die Nachnutzung des ehemaligen EAD-Geländes (Niersteiner Straße) und des Geländes des 
Technischen Rathauses  (Bessunger Straße 125)  ist ein Konzept zu entwickeln mit dem Schwerpunkt 
Wohnnutzung.  
Das Konzept soll stufenweise realisierbar sein, so dass die beiden Standorte unabhängig voneinander 
entwickelt werden können. 
Alle damit verbundenen Belange sind im weiteren Verfahren zu klären.  
 
 
Anlagen: Lageplan_-ehem. EAD und Techn. Rathaus 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 9.11.2012 (Vorlage-Nr. 2012/0430)  
 
Das Gelände an der Niersteiner Straße wird seit dem Umzug des EAD in den Sensfelderweg 
mindergenutzt. 
 
Das Gelände wurde auch im Rahmen der laufenden Untersuchung für den Standort eines neuen 
Rathauses geprüft. Die Untersuchung hat jedoch ergeben, dass sich der Standort unter 
verschiedenen Aspekten nicht für einen möglichen Rathausneubau eignet. 
 
Es ergeben sich neue für die Gesamtentwicklung der Stadt sehr positive Perspektiven für die 
Nutzung des Areals. 
 
Der Standort ist wegen seiner Lage im Stadtgebiet für Wohnnutzung grundsätzlich hervorragend 
geeignet. Ein neues Wohnquartier an dieser Stelle fügt sich in die umgebende Wohnnutzung gut 
ein. 
 
Auf Grund der hohen Nachfrage nach Wohnstandorten in Darmstadt sollen daher die Potentiale des 
Geländes für Wohnnutzung geprüft und entwickelt werden.  
Falls der Standort Bessunger Straße 125 perspektivisch nicht mehr für das Technische Rathaus 
benötigt wird, soll das Gelände im konzeptionellen Zusammenhang mit dem ehemaligen EAD-
Gelände entwickelt werden.  
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan W 6 setzt als Nutzung für das gesamte Areal „Sondergebiet für 
den Gemeinbedarf: Verwaltungsgebäude“ fest. Eine Bebauungsplanänderung ist daher zur 
Umsetzung eines Konzepts mit dem Schwerpunkt Wohnnutzung zwingend erforderlich. 
 
Folgekosten, die für die Entwicklung eines Konzeptes sowie für die Bearbeitung der erforderlichen 
Bauleitplanung entstehen, können derzeit noch nicht benannt werden. Sie sind auch vom Verfahren 
abhängig. 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
Darmstadt, den 09.11.2012 
III/61.1 fe Nst. 2613

Beratungsverlauf (4)

TOP 34
TOP 523
TOP 14
TOP 49

Orte (4)

  • Niersteiner Straße
  • Bessunger Straße 125
  • Sensfelderweg
  • Donnersbergring

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0430
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.11.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00