1698/2026
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH: Vorschlag für die Entsendung in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1698/2026 Freigabedatum 22.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH: Vorschlag für die Entsendung in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat schlägt der Stadtwerke Köln GmbH vor, an Stelle von Herrn Beigeordneten Markus Greitemann Herrn StVD Carsten Themann (Oberbürgermeister oder von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. II. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Stadtwerke Köln GmbH aufgrund der Vorschläge des Rates der Stadt Köln neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. der*dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre- ter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln ist an der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH (WSK) nicht di- rekt, jedoch mit 100% über die Stadtwerke Köln GmbH beteiligt. Die für die Wahl/Entsendung maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsvertrages lautet: „§ 9 Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates (1) Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern, die von der Stadtwerke Köln GmbH ent- sandt werden. Darunter müssen sich der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorge- schlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Köln sowie die Betriebsratsvorsitzenden der RheinEnergie AG und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG befinden.“ Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein*e vom Rat bestellte*r Ver- treter*in die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter*innen zu benennen sind, muss der*die Oberbürgermeis- ter*in oder der*die von ihr*ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r der Gemeinde dazuzählen. Der vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde im Aufsichtsrat der WSK war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln mit Ablauf des 31.05.2026 Herr Beigeordneter Markus Greitemann (s. Vorlage -Nr. 2235/2025). Der Oberbürgermeister schlägt als Nachfolger Herrn StVD Carsten Themann zur Entsendung in den Aufsichtsrat vor. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.05.2019 einstimmig angeregt, die Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex (PCKG) der Stadt Köln zu beachten und auf seine Ein- haltung hinzuwirken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09.07.2019 gefolgt (Vorlage-Nr. 2136/2019). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Re- gelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Re- gelwerk. Die WSK wendet den PCGK der Stadt Köln an.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1698/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 09.06.2026 09:07