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1698/2026

Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH: Vorschlag für die Entsendung in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 13.13

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3485 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1698/2026 
Freigabedatum 
 22.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH: Vorschlag für die Entsendung in den 
Aufsichtsrat  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat schlägt der Stadtwerke Köln GmbH vor, an Stelle von Herrn Beigeordneten  
Markus Greitemann  
 
Herrn StVD Carsten Themann 
(Oberbürgermeister oder von ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r 
der Stadt Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 
 
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. 
 
II. Die Benennung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis 
zu dem Zeitpunkt, zu dem die Stadtwerke Köln GmbH aufgrund der Vorschläge des Rates 
der Stadt Köln neue Aufsichtsratsmitglieder bestellen kann. Sie endet in jedem Fall mit 
dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem 
Oberbürgermeister bzw. der*dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln 
ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre-
ter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln ist an der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln GmbH (WSK) nicht di-
rekt, jedoch mit 100% über die Stadtwerke Köln GmbH beteiligt. Die für die Wahl/Entsendung 
maßgebliche Bestimmung des Gesellschaftsvertrages lautet:  
 
„§ 9 Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates  
 
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern, die von der Stadtwerke Köln GmbH ent-
sandt werden. Darunter müssen sich der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorge-
schlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Köln sowie die Betriebsratsvorsitzenden 
der RheinEnergie AG und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG befinden.“  
 
Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein*e vom Rat bestellte*r Ver-
treter*in die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde 
beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter*innen zu benennen sind, muss der*die Oberbürgermeis-
ter*in oder der*die von ihr*ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r der Gemeinde dazuzählen. 
 
Der vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde im Aufsichtsrat der 
WSK war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln mit Ablauf des 31.05.2026 
Herr Beigeordneter Markus Greitemann (s. Vorlage -Nr. 2235/2025). Der Oberbürgermeister 
schlägt als Nachfolger Herrn StVD Carsten Themann zur Entsendung in den Aufsichtsrat vor. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.05.2019 einstimmig angeregt, die 
Vertreter*innen der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex (PCKG) der Stadt Köln zu beachten und auf seine Ein-
haltung hinzuwirken. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09.07.2019 gefolgt 
(Vorlage-Nr. 2136/2019). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Re-
gelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Re-
gelwerk. Die WSK wendet den PCGK der Stadt Köln an.

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
TOP 13.13 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1698/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.06.2026
Erstellt
09.06.2026 09:07