V/0732/2023
Rüschhausweg/Von-Esmarch-Straße - Gievenbeck Mitte, Umgestaltung des öffentlichen Raumes
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Beschlussvorlage
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V/0732/2023
V/0732/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Rüschhausweg/Von-Esmarch-Straße - Gievenbeck Mitte, Umgestaltung des öffentlichen Raumes
- Planungsbeschluss -
Beratungsfolge
23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
19.06.2024 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Dem vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster auf Basis des Gest altungskonzep-
tes aufgestellten Verkehrstechnischen Entwurf vom 07.02.2024 und dem Lageplan Oberflä-
chengestaltung Hauptvariante wird zugestimmt.
2. Die in der Begründung dargestellten Alternativvarianten 1 und 2, insbesondere die spezifi-
schen Vorteile alternativer Bauweisen für die Hauptfahrbahn, werden zur Kenntnis genom-
men.
3. Die in der Begründung dargestellten Erläuterungen zu den vom Ausschuss für Stadtplanung,
Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) am 21.11.2019 beschlossenen Änderungen
der Vorlage V/0947/2019 und zum Prüfauftrag aus der Sitzung der BV West vom 07.11.2019
werden zur Kenntnis genommen.
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Ziffer 2 des Antrags A-W/0059/2021 durch die Verwal-
tung in der Begründung beantwortet wird und damit erledigt ist.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 3.500.000 €
entstehen. Einnahmen aus Beiträgen oder Fördermitteln werden nicht erwartet.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Amt für Mobilität und Tiefbau
14.05.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Petersen
Telefon: 492-6636
Petersen@stadt-
muenster.de
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Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen
2025
2026
2027
2028
50.000
1.350.000
1.300.000
800.000
Summe aller Auszahlungen 3.500.000
Die zur Finanzierung in den Jahren 2025 bis 2027 erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalts-
plan 2024 bei der o. g. Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. Die
Ermächtigung für das Jahr 2028 wird zum Haushaltsplanentwurf 2025 in nerhalb des investiven
Budgets des Dezernates für Planung, Bau und Wirtschaft angemeldet. Mit dem Haushaltsplanentwurf
2025 wird das Vorhaben in einer separaten Investitionsmaßnahme dargestellt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile
13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen 2029 ff 35.000 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff 87.500 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile
20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 2029 ff 52.500 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Anlass
Die Gievenbecker Ortsmitte soll neugestaltet werden. Dazu hat das Stadtplanungsamt in Zu-
sammenarbeit mit einem externen Planungsbüro ein Gestaltungskonzept aufgestellt und Ende
2019 politisch beschließen lassen. Die Gestaltung wurde als ganzheitliches Konzept zur Auf-
wertung der Ortsmitte und Stärkung der Aufenthaltsfunktion im Dialog mit den Anliegenden und
der interessierten Öffentlichkeit erarbeitet. Die detaillierte Beschreibung des Gestaltungskon-
zeptes ist der Beschlussvorlage V/0947/2019 (https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004045383 ) zu entnehmen.
Gestalterische Kernzielrichtung dieses Konzeptes ist u.a. die Herstellung der befestigten Flä-
chen sowohl flächig in gleichem Farbduktus als auch durchgängig in Pflasterbauweise, um den
neuzugestaltenden Gievenbecker Ortskern, unabhängig von Verkehrsfunktionen, als einen zu-
sammenhängenden Gestaltungs- und Platzbereich bzw. Stadtraum wirken zu lassen
Das beschlossene Gestaltungskonzept wurde nun unter Anpassung von verkehrsgeometri-
schen, verkehrsrechtlichen und bautechnischen Belangen zu einem verkehrstechnischen Ent-
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wurf ausgearbeitet.
Die Ortsmitte bildet sich räumlich aus den Straßen Rüschhausweg, Enschedeweg, Von-
Esmarch-Straße, Arnheimweg und dem „kleinen Rüschhausweg“ zusammen.
Das Umfeld besteht aus Wohnbebauung, Einzelhandel, Nahversorgern, Gastronomie und einer
Kirche. Im Nahbereich befindet sich zudem noch eine der örtlichen Grundschulen.
2. Planung
Zu Beschlusspunkt 1.)
Hauptvariante
a. Verkehrsfunktionen:
„Kleiner Rüschhausweg“
Im Zuge der Umgestaltung und Schaffung von mehr Aufenthaltsmöglichkeiten wird der
„kleine Rüschhausweg“ in einem Teilbereich umgelegt und eine neue zentrale Platzfläche
geschaffen. Damit einhergehend wird die Fahrtrichtung der Einbahnstraße des „kleinen
Rüschhauswegs“ angepasst und führt dann entgegen der heutigen Führung von Nordwest
(Rüschhausweg) nach Ost (Enschedeweg). Die Stellplätze neben der Sparkasse müssen
dafür entfallen.
Die Fahrbahn erhält eine Breite von 4,00 m und lässt die Führung von Radfahrenden entge-
gen der Einbahnstraße zu. Im Anschluss an den Enschedeweg wird die Fahrbahn aufgrund
der engen Kurve auf eine Breite von 5,0 m aufgeweitet. Die vorhandenen Parkstände in
Schrägaufstellung entfallen und es werden baulich eingefasste Längsparkstände vorgese-
hen. Diese Parkstände werden zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende mit Dooring-
Bereichen ausgeführt und erhalten eine Breite von 2,50 m. Der Dooring-Bereich ergibt sich
aus der Überbreite der Parkstände und der parallel verlaufenden zweireihigen Entwässe-
rungsrinnen. Auf Höhe des Nahversorgers wird entgegen dem Gestaltungskonzept eine Lie-
ferzone für Sattelzüge eingeplant, damit der „kleine Rüschhausweg“ auch während der Lie-
fervorgänge nutzbar bleibt.
Dadurch entfallen weitere Stellplätze. Die Nebenanlage wird mindestens bis zur Grenze des
öffentlichen Flurstücks als Gehweg ausgebaut.
In den Nebenanlagen werden Fahrradanlehnbügel und Stellplätze für Lastenräder vorgese-
hen.
Die Abgrenzung Fahrbahn/Stellplatz zur Nebenanlage erfolgt mittels Rundbordsteinen.
Dadurch wird erreicht, dass die parkenden Fahrzeuge nicht in die Gehbereiche stehen und
für die Barrierefreiheit wird erreicht, dass eine taktile Unterscheidung der Flächen möglich
ist.
Die vorhandenen Bäume wurden auf ihre Vitalität und ihren Entwicklungszustand hin bewer-
tet und können nur an einigen wenigen Standorten erhalten werden. Im Zuge der Baumaß-
nahme werden neue Baumstandorte vorgesehen. Diese erhalten angemessen große
Pflanzscheiben, so dass eine optimalere Entwicklung möglich ist.
Die Straßenbeleuchtung wird komplett erneuert und ergänzt.
Zentrale Platzfläche
Der Platz wird als eine niveaugleiche Fläche für den Markt und Veranstaltungen vorgese-
hen. Die beiden vorhandenen großen Bäume können erhalten werden. Diese werden mit
Sitzgelegenheiten eingefasst. Der kleine Baum in der heutigen Einmündung zum Arnheim-
weg entfällt.
Die Platzfläche selber wird analog zum Stubengassenplatz für den Radverkehr freigegeben,
um die Radfahrbeziehungen diagonal zur Von-Esmarch-Straße und in den Arnheimweg auf-
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rechterhalten zu können.
Die Fußgängerlichtsignalanlage wird am aktuellen Standort erhalten und technisch erneuert.
Die Platzbeleuchtung wird neu hergestellt.
Enschedeweg
Im Enschedeweg wird aufgrund der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht der stadt-
einwärtige Radweg ab der Einmündung Rüschhausweg und auf der stadtauswärtigen Seite
bis zur Einmündung Besselweg zurückgebaut.
Dadurch begründet wird der Enschedeweg ab der Einmündung Rüschhausweg auf der
Westseite so umgebaut, dass eine Fahrbahn von 6,50 m Breite und ein Schutzstreifen von
1,50 m Breite für eine sichere Einfädelung der Radfahrenden auf die Fahrbahn hergestellt
werden kann. Der Schutzstreifen für die Radfahrenden endet vor der stadteinwärtigen Bus-
haltestelle und der Radfahrende wird ab dann im Mischverkehr geführt. Ab der Bushaltestel-
le verengt sich die Fahrbahn auf 6,50 m Breite. Bei 6,50 m Breite ist eine sichere Begeg-
nung von Bussen möglich. Die Bushaltestelle wird in Richtung Ortskern, gegenüber der
Pfarrbücherei verschoben. Die Bushaltestelle wird nach den Standards der Stadt Münster
barrierefrei ausgebaut.
Im Ausbaubereich Ortsmitte wird der Enschedeweg geringfügig nach Südwesten ver-
schwenkt, um im Bereich des ortsbildprägenden Baums vor der Michaelkirche eine ausrei-
chende Nebenanlage herstellen und den Eingriff in den Wurzelraum des Baumes minimie-
ren zu können.
Die Einfassung der Fahrbahn erfolgt bis zum Ausbaubeginn der Umgestaltung Ortsmitte mit
klassischen Hochbordsteinen bzw. Niederflurbusbordsteinen. Beim Ausbaubeginn Ortsmitte
wird die Fahrbahn über eine flache Rampe hochgezogen und die Einfassung erfolgt ab
dann mit Rundbordsteinen.
Die Straßenbeleuchtung wird im Ausbaubereich Ortsmitte erneuert und ergänzt.
Von-Esmarch-Straße
Aufgrund der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht entfallen auch hier die baulichen
Radwege. Der Radfahrende wird zukünftig auf der Fahrbahn geführt.
Dafür wird ab der Einmündung Michaelweg die Fahrbahn um rd. 50 cm auf eine Breite von
6,50 m reduziert. Der nördliche Fahrbahnrand und die Nebenanlage werden dafür ange-
passt. Der Radfahrende wird vor der Einmündung Michaelweg vom baulichen Radweg auf
die Fahrbahn geführt. Dafür entfallen in diesem Bereich Stellplätze.
Stadteinwärts wird der Radfahrende in Höhe der Hausnummer 175 von der Fahrbahn auf
die Nebenanlage und auf den vorhandenen baulichen Radweg geführt.
In Höhe der Michaelkirche wird die stadtauswärtige Haltestelle geringfügig nach Südosten
verlegt. Die Bushaltestelle wird nach den Standards der Stadt Münster barrierefrei ausge-
baut.
Der Michaelkirchplatz soll von der Gestaltung, wie im Bestand vorhanden, erhalten und auf
die Umbaumaßnahme angepasst werden. Ggf. wird dieser mit dem vorh. Material neu her-
gestellt.
Die Einfassung der Fahrbahn erfolgt bis zum Ausbaubeginn der Umgestaltung Ortsmitte mit
klassischen Hochbordsteinen bzw. Niederflurbusbordsteinen. Beim Ausbaubeginn Ortsmitte
wird die Fahrbahn über eine flache Rampe hochgezogen und die Einfassung erfolgt ab
dann mit Rundbordsteinen.
Die Fußgängerlichtsignalanlage wird geringfügig in der Lage angepasst und technisch er-
neuert.
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Die Straßenbeleuchtung wird im Ausbaubereich Ortsmitte erneuert und ergänzt.
Arnheimweg
Der Arnheimweg bleibt in seiner aktuellen Breite von 6,0 m erhalten. Die Gehwege werden
einheitlich 2,40 m breit hergestellt. Auf der südlichen Seite (LIDL-Seite) ergibt sich durch die
Mitnutzung des arkadenähnlichen Vorbereichs des Geschäftshauses eine breitere nutzbare
Fläche.
Es werden beidseitig Längsparkstände in einer Breite von 2,10 m hergestellt. Die im Gestal-
tungskonzept vorgesehenen Parkstände vor den Häusern 1 bis 3 mussten aufgrund der
vorhandenen Grundstückszufahrten entfallen.
Zur Verdeutlichung des Querungsbedarfs erfolgt auf Höhe der Eisdiele eine Einengung der
Fahrbahn. Diese ist heute auch bereits im Bestand, gesichert mittels Freiburger Kegel, vor-
handen.
Die Schulbushaltestelle im Arnheimweg kann in Abstimmung mit den Stadtwerken Münster
entfallen.
In den Nebenanlagen werden Fahrradanlehnbügel und Stellplätze für Lastenräder vorgese-
hen.
Die Straßenbeleuchtung wird im Ausbaubereich Ortsmitte erneuert und ergänzt.
Rüschhausweg
Der Rüschhausweg zwischen „kleinem Rüschhausweg“ und Enschedeweg wird ergänzend
zum Gestaltungskonzept in die Planung mit einbezogen.
Die Fahrbahn in diesem Bereich weist im Bestand einen rd. 2,40 m breiten Gehweg zum
Parkplatz, eine rd. 7,50 m breite Fahrbahn und ein schmales Schrammbord zur Wohnbe-
bauung auf.
Im Bestand kommt es aktuell durch parkende Kfz dazu, dass der Gehweg nicht mehr für zu
Fuß Gehende nutzbar ist. Zudem ist der Fahrbahnzustand nicht mehr ausreichend.
Die Planung sieht vor, den Gehweg auf 2,50 m zu verbreitern, die Fahrbahn auf das Min-
destmaß für den Begegnungsfall Bus/Bus von 6,50 m zu reduzieren und die verbleibende
Restbreite dem Schrammbord zur Wohnbebauung zuzuschlagen. Parken soll zukünftig in
diesem Bereich nicht mehr zulässig sein.
b. Ausgestaltung der Oberflächenbefestigungen
Die Nebenanlagen werden in ungebundener Pflasterbauweise mit großformatigen Platten
hergestellt. Die Flächen sollen mit Betonsteinplatten aus verschiedenen Farben gem. Verle-
gemustern hergestellt werden. Die Format- und Farbauswahl ist noch nicht abschließend
getroffen worden. Die fixe Auswahl wird insofern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Auf der Platzfläche wird eine Linse aus Natursteinpflaster gem. Gestaltungskonzept vorge-
sehen.
Die ausgewählten Materialien für die Nebenanlagen sollen denen des Simonsplatzes im
Oxford-Quartier entsprechen. Für die Linse auf der Platzfläche wird das Natursteinpflaster
aus den ehemaligen Verkehrsflächen der Oxford-Kaserne verwendet. So soll eine optische
Verbindung der beiden Zentren erreicht werden.
In der Platzfläche muss zur Orientierung von sehbehinderten Menschen ein Blindenleitsys-
tem vorgesehen werden. Dieses muss auf die gestalterischen Anforderungen angepasst
werden.
Die Fahrbahnen des „kleinen Rüschhauswegs“ und des Arnheimwegs werden außerhalb
von engen Kurven und Knotenpunkten in dieser Hauptvariante ebenfalls in ungebundener
Pflasterbauweise hergestellt. Die Stellplätze werden alle in ungebundener Pflasterbauweise
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befestigt. Die Flächen werden mit Betonsteinen aus den gleichen Farben wie die Nebenan-
lagen gem. Verlegemustern hergestellt. Hierzu läuft auch noch der Auswahlprozess.
Auch alle weiteren Fahrbahnbereiche im Bereich der Ortsmitte, werden gem. den Zielset-
zungen aus dem politischen Beschluss zum Gestaltungskonzept in der Hauptvariante in
Pflasterbauweise hergestellt: Dies aus vitalen bautechnischen Gründen in gebundener
Pflasterbauweise, s. Anlage Visualisierung 1.1, 2.1, 3.1.
Der Michaelkirchplatz soll mit dem vorhandenen Natursteinpflastermaterial wiederhergestellt
werden.
c. Ausführung der Entwässerungsrinnen
Das 2019 beschlossene Gestaltungskonzept sieht die Herstellung von Natursteinrinnen vor.
Aufgrund deutlich geringerer Kosten wird von der Verwaltung die Verwendung von Beton-
stein vorgeschlagen. In den Entwässerungsrinnen werden sich vermehrt Verschmutzungen
eintragen, sodass die Verwendung von deutlich kostenintensiveren Natursteinen nicht ge-
rechtfertigt ist. Durch diese im Kostenrahmen bereits berücksichtigte Konzeptanpassung er-
geben sich Einsparungen in Höhe von rund 70.000 €.
Die Einfassungselemente bestehend aus Hochbordsteinen, Rundbordsteinen, Winkelkanten
und Kantensteinen werden aus Betonsteinen in Betongrau hergestellt. Die Niederflurbus-
bordsteine werden im bekannten weißen Farbton vorgesehen.
Außerhalb der Ortsmitte, z. B. ab der östlichen Fußgängerlichtsignalanlage in Richtung
REWE-Markt werden die Standardmaterialien der Stadt Münster verwendet.
d. Bäume
Soweit möglich werden vorhandene Bäume erhalten. Sollte dies nicht möglich sein, werden
diese ersetzt. Nähere Aussagen dazu sind erst mit dem Baubeschluss nach Erstellung der
Ausführungsplanung möglich.
Zudem werden neue Baumstandorte ergänzt. Die Standorte der Bäume müssen unter Be-
rücksichtigung der unterirdischen Leitungen gewählt werden.
Die Auswahl der Pflanzensorten erfolgt durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nach-
haltigkeit (Amt 67).
e. Private Flächen
Die unmittelbar an den Planungsbereich angrenzenden privaten Flächen (Rüschhausweg 1
bis 7, Vorplatz Sparkasse/Super Biomarkt, Pfarrbücherei und Arnheimweg 1 bis 3; s. a. Vor-
lage V/0947/2019, Anlage 3, Seite 4) sollen einheitlich mit demselben Plattenbelag herge-
stellt werden, wie er auch auf den öffentlichen Flächen verwendet wird. Voraussetzung hier-
für ist, dass die anliegenden Privaten – wie bereits zur Beschlussfassung des Gestaltungs-
konzepts dargelegt (vgl. V/0947/2019) – die Herstellung der Flächen zu eigenen Kosten pa-
rallel durchführen. Die Abstimmungen mit den Anliegenden werden nach dem Planungsbe-
schluss geführt und dann ggf. in der Ausführungsplanung ergänzt.
Zu Beschlusspunkt 2.)
Alternativvarianten
Zwei Alternativvarianten weichen ausschließlich in Bezug auf die Oberflächenbefestigungen in
der Hauptfahrbahn und den Einmündungsbereichen in Materialität und Gestaltung von der
Hauptvariante ab. Sie gehen in bestimmten Fahrbahnbereichen, räumlich differenziert, von auf-
gehelltem Asphalt anstelle der gebundenen Pflasterbauweise aus, um insbes. in diesen Zonen
Beanspruchungen des Verkehrs, hier dauerhafte Bus- und Schwerlastverkehre (Tonnagen,
Scherkräfte), besser gerecht zu werden. Eine Ausführung solch verkehrsbelasteter Bereiche in
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gebundener Pflasterbauweise entspräche zudem nicht den technischen Standards.
In der Alternativvariante 1 würden die Haupt-Fahrbahnen Enschedeweg und Von-Esmarch-
Straße einschl. der Einmündungen Arnheimweg und „kleiner Rüschhausweg“ sowie der engen
Kurve im Bereich im „kleinen Rüschhausweg“ in Asphaltbauweise hergestellt (siehe Anlage La-
geplan Oberflächen Alternativvariante 1 und Anlage Visualisierung 1.2, 2.2, 3.2).
In der Alternativvariante 2 würden die Einmündungsbereiche Arnheimweg und „kleiner Rüsch-
hausweg“ einschl. der engen Kurve im „kleinen Rüschhausweg“ weiterhin in gebundener Pflas-
terbauweise hergestellt und ausschließlich die Haupt-Fahrbahnen der Von-Esmarch-Straße und
des Enschedeweg in Asphaltbauweise hergestellt.
Alternativvariante 2 sieht in den Einmündungsbereichen abseits der Hauptachse Rüschhaus-
weg/ Von-Esmarch-Straße abweichend zur Alternativvariante 1 eine gebundene Pflasterbau-
weise vor. Vorteil dabei ist, dass der optische Zusammenhang zur Platzfläche hierdurch ver-
bessert gegeben ist. Die optischen Abweichungen zur übrigen Platzfläche beschränken sich
dabei lediglich auf ein etwas anderes Fugenbild.
Durch Farbzuschlag im Asphalt kann in beiden Alternativvarianten eine optische Annäherung an
die gestalterisch zu priorisierende Pflasterausführung erzielt werden. Allerdings wird das Gestal-
tungsziel einer weitgehend homogenen Gestaltung der Flächen auch nur näherungsweise er-
reicht.
Das 2019 beschlossene Gestaltungskonzept sieht für die Fahrbahnbereiche eine durchgehende
Verwendung von Betonsteinpflaster vor. Mit der Umgestaltung der Ortsmitte soll ein als Einheit
wahrnehmbarer Aufenthalts- und Bewegungsraum entstehen, der zumindest optisch dem von
vielen Bewohnerinnen und Bewohnern im Planungsprozess geforderten Shared-Space-Ansatz
nahekommt. Eine abweichende Materialität kann diese Zielsetzung im Verlauf der Von-
Esmarch-Straße und in den Einmündungsbereichen nicht erfüllen, wodurch partielle optische
Qualitätseinbußen entstehen.
Die primär technischen, zeitlichen, finanziellen und unterhaltungsbezogenen Vorteile beider Al-
ternativvarianten bei Veränderung von gebundenem Pflaster zu eingefärbtem Asphalt sind
demgegenüber
- qualitativ bessere Herstellung, Haltbarkeit
o Asphaltbauweise als nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellte Ober-
flächenbefestigung speziell bei Busbelastungen
o teilräumlicher Verzicht auf bautechnisch fehleranfälligere gebundene Pflasterbau-
weise
- Kostenersparnisse
o Reduzierung des Risikos der Ablehnung der Übernahme von Gewährleistungen für
das Gewerk durch Baufirmen
o Kostengünstigkeit in der Herstellung (vgl. Ausführungen im Kap. Reduktionsvarian-
ten)
o kostengünstiger auch durch einfachere Unterhaltung (Folgekosten) (u. a. sind keine
dauerelastischen Fugen zu unterhalten)
- kürzere Bauzeiten bei der Herstellung
o schnellerer, deutlich effektiverer Bauablauf; in der Hauptfahrbahn wird die Zeiter-
sparnis auf rd. 14 Wochen gegenüber der Hauptvariante geschätzt
o keine langen Abbindezeiten des Unterbetons und des Fugenmaterials ohne Nut-
zungsmöglichkeit - Zwischenzustände im Asphaltbau können nach rd. 1 Tag wieder
genutzt werden
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o kurzzeitig längere Bauabschnitte hergestellt und zeitnahe Verkehrsfreigabe
o Damit Verkürzung der Beeinträchtigungen von Anliegern, Gewerbetreibenden und
Stadtteil (insbes. Busverkehre)
o künftige kleine Sanierungsmaßnahmen können „unter Verkehr“ abgewickelt werden,
es müssen keine Umleitungen etc. eingerichtet werden
- geringerer Unterhaltungsaufwand
o Eingriffe der Ver- und Entsorgungsträger sind ohne großen Aufwand wiederherzu-
stellen oder werden innerhalb der turnusmäßigen Sanierungen behoben
o Eingriffe sollten im Zuge der Umgestaltung erledigt werden und dann in den nächs-
ten Jahren planmäßig nicht erfolgen, temporäre farbliche Unterschiede von Eingriffs-
stellen sind möglich
Sollte sich zeigen, dass die mit der Hauptvariante vorgeschlagene gebundene Pflasterbauweise
den Belastungen des Verkehrs nicht dauerhaft standhält, werden hier Erneuerungsarbeiten an-
fallen. Neuerliche Bauarbeiten wären mit erneuten Beeinträchtigungen und Einschränkungen
der Anliegenden und der Öffentlichkeit verbunden.
Durch Materialwechsel in Fahrbahnbereichen mit Farbzuschlag im aufgehellten Asphalt kann
eine gewisse optische Annäherung an die gestalterisch zu priorisierende Pflasterausführung er-
zielt werden. Allerdings wird das Gestaltungsziel einer weitgehend homogenen Gestaltung der
Flächen bei dieser Variante nur näherungsweise erreicht.
Das 2019 beschlossene Gestaltungskonzept sieht für die Fahrbahnbereiche eine durchgehende
Verwendung von Betonsteinpflaster vor. Mit der Umgestaltung der Ortsmitte soll ein als Einheit
wahrnehmbarer Aufenthalts- und Bewegungsraum entstehen, der zumindest optisch dem von
vielen Bewohnerinnen und Bewohnern im Planungsprozess geforderten Shared-Space-Ansatz
nahekommt. Eine abweichende Materialität kann diese Zielsetzung im Verlauf der Von-
Esmarch-Straße und in den Einmündungsbereichen nicht in Gänze erfüllen.
Reduktionsvarianten und Abwägung
Beide o.g. Alternativvarianten sind Reduktionsvarianten, die graduell den Anspruch der Haupt-
variante gestalterisch stärker bis weniger stark herabsetzen, jedoch unter reinen Erhaltungs-
und Unterhaltungsaspekten Sinn machten.
In Alternativvariante 1 könnten gegenüber der Hauptvariante rd. 270.000 € Baukosten einge-
spart werden. In Alternativvariante 2 wären dies rd. 240.000 € Baukosten.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Standardmateria-
lien in der Fahrbahn und in den Nebenanlagen als weitestgehende Reduktionsvariante zu einer
erheblichen Reduzierung der Kosten führen würde: rd. weitere 650.000 € eingespart werden.
Die Umsetzung einer solch durchgreifenden Reduktionsvariante würde Gestaltungszielen, Pro-
jektgenese aber den stadtgestalterischen Ansprüchen der Gievenbecker Ortsmitte sowie der
Erwartungshaltung der insbes. örtlichen Bürgerschaft in jeglicher Weise nicht entsprechen.
Im Falle der Wahl von Reduktionsvarianten würden sich auch in Folgejahren die Kosten für den
Unterhaltungsaufwand, die bilanziellen Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen reduzieren
(siehe Folgelastenberechnung).
Zu Beschlusspunkt 3.)
Änderungen aus der Sachentscheidung des ASSVW vom 21.11.2019 zu V/0947/2019
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Zu 1.1. Tempo 10
Diese Sachentscheidung des ASSVW aus 2019 kann aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht
umgesetzt werden.
Eine Anordnung von Tempo 10 ist rechtlich nicht möglich. Tempo 10 ist kein amtliches Ver-
kehrszeichen und kann nicht angeordnet werden. In diesem Zusammenhang wird auf die
Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg vom 20.11.2019 zur Unzulässigkeit einer Tem-
po-10-Zone verwiesen (vgl. AZ OVG 1 B 16.17).
Die Verwaltung wird für den „kleinen Rüschhausweg“ Tempo 20 vorsehen.
Zu 1.2 Arnheimweg
Die Fahrbahn des Arnheimweges ist im Bestand 6 m breit. Diese Breite wird beibehalten, so
dass keine Verbreiterung der Fahrbahn zu Ungunsten des Gehwegs erfolgt.
Zu 1.3 „Behindertenparkplätze“
Der Sachentscheidung des ASSVW wird gefolgt.
Die Behindertenstellplätze werden in der Planung vorgesehen.
Zu 1.4 Busverbindung über Arnheimweg
Durch die vorliegende Planung wäre zukünftig eine Führung einer Buslinie möglich. Bei 6 m
Breite könnte der eventuelle Begegnungsfall aber nur unter reduzierter Geschwindigkeit erfol-
gen. Aktuell ist eine Führung einer Buslinie über den Arnheimweg nicht vorgesehen.
Zusätzlicher Prüfauftrag aus der Sitzung der BV West am 07.11.2019
Frau Kretzschmar (SPD-Fraktion) bat die Verwaltung zu prüfen, ob die Verlagerung der stadt-
auswärtigen Bushaltestelle „St. Michael-Kirche“ entfallen kann.
Im Zuge des Prüfauftrages hat sich ergeben, dass die stadtauswärtige Bushaltstelle in modifi-
zierter Form vor der St. Michael-Kirche entsprechend des Antrags der BV West bestehen bleibt.
Die stadteinwärtige Haltestelle wird zudem noch in Richtung Ortsmitte verschoben und wird ge-
genüber der Pfarrbücherei angelegt.
Begründet wird dies durch die geänderten Rahmenbedingungen bei der zukunftsfähigen Aus-
richtung der Stadt Münster. Dabei sollen verstärkt Mobilstationen und leistungsfähige Buslinien
auf zentralen Achsen geschaffen werden. Hierzu werden ein stadtweites Mobilitätskonzept und
ein Konzept für ein Hochleistungs-Busnetz entwickelt.
Durch die Reduzierung des Abstands des Bushaltestellenpaares St. Michael-Kirche untereinan-
der und der Nutzung von vorhandenen (Car-Sharing) und der Schaffung von weiteren (Leihrä-
der/Leihroller) Angeboten des Mobilitätskonzeptes, kann im Bereich der Michaelkirche eine Mo-
bilstation der Größenklassen M gem. den Standards der Stadt Münster (s. Anlagen zur Vorlage
V/1052/2020) eingerichtet werden.
Zudem werden die Abstände der stadtauswärtigen Bushaltestellen untereinander den Erforder-
nissen eines Hochleistungs-Busnetzes gerecht (Abstand rd. 600m, da 300m Einzugsradius je
Haltestelle).
Zu Beschlusspunkt 4.)
Ziffer 2 des Antrags A-W/0059/2021
Im Rahmen des Antrags A-W/0059/2021 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West
wurde angeregt, die Tempo 30-Zone auf dem zwischen den Einmündungen des „kleinen
Rüschhauswegs“ und des Enschedewegs befindlichen Streckenabschnitts bis zur Einmündung
Enschedeweg auszuweiten. Über den betreffenden Abschnitt des Rüschhauswegs wird keine
Wohnbebauung erschlossen. Lediglich die Zufahrt zum Parkplatz befindet sich innerhalb des
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Streckenabschnitts. Der Bereich, welcher nicht in die Tempo 30-Zone eingebunden ist, beträgt
ab der Einmündung des Enschedewegs rund 50 Meter. Der Beginn der Tempo 30-Zone ist un-
mittelbar nach der Einfahrt in den Enschedeweg erkennbar, sodass Beschleunigungsvorgänge
nicht sinnvoll erscheinen. Zudem besteht nur auf der Seite des Parkplatzes eine Nebenanlage,
Querungsbedarf ergibt sich daher nicht. Eine Ausweitung der Tempo 30-Zone kommt daher bei
der aktuellen Rechtslage nicht in Betracht. (Im Falle einer Änderung der bundesgesetzlichen
Kriterien der StVO zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts besteht jedoch die Möglich-
keit, den Antrag auf Tempo 30 km/h erneut aufzugreifen.)
Ziffer 2 des Antrags ist damit erledigt.
3. Kosten/Finanzierung
Durch die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes wurden die Straßenausbaubeiträge
abgeschafft. Eine Refinanzierung der entstehenden Baukosten ist durch Beiträge nicht mehr
möglich.
Zuwendungen aus dem alternativ geschaffenen Fördertopf sind für diese Maßnahme nicht zu
erwarten.
In einem kleinen Teilbereich gibt es aktuell noch eine Bindefrist auf den Radweg bis 07/2025.
Da der Baubeginn erst im Anschluss erwartet wird, wird eine Rückzahlung der Zuwendungen
nicht relevant sein.
Mittelakquise über Städtebaufördermittel werden seitens der Verwaltung keine Chancen beige-
messen, da z. B. die dazu erforderlichen flankierenden Maßnahmen (Gebietsbezug) fehlen; die
Verwaltung beabsichtigt auch deshalb keinen Antrag auf Stadtebauförderung rein „pro forma“
zu stellen, um die Chancen anderer stadtwichtiger Förderanträge in ihrer Bedeutung absehbar
nicht zu mindern.
Zuwendungen aus Förderprogrammen des Straßenbaus können bei regelwerkskonformen
Ausbau erwartet werden. Bei einem Ausbau in Asphaltbauweise könnten Zuwendungen bis zu
einer Höhe von 70% der förderfähigen Kosten einschl. der förderfähigen Kosten für die erforder-
lichen/notwendigen Breiten der Nebenanlagen erwartet werden. Die genaue Höhe der mögli-
chen Fördermittel kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belastbar benannt werden, es ist je-
doch von einer Größenordnung von etwa 500.000 € auszugehen.
Für die Nebenstraßen Arnheimweg und „kleiner Rüschhausweg“ können grundsätzlich keine
Zuwendungen erwartet werden.
Bauablauf
Der Baubeginn kann voraussichtlich im 2. Quartal 2026 nach Fertigstellung des Kanalbaus
(V/0677/2022) beginnen.
I.V.
gez.
Robin Denstorff
Anlagen:
Anlage A
Folgelastenberechnung
Lageplan Oberflächengestaltung Hauptvariante
Lageplan Verkehrstechnischer Entwurf
Lageplan Oberflächengestaltung Alternativvariante 1
Visualisierungen Hauptvariante (1.1,2.1,3.1) und Alternativvariante 1 (1.2,2.2,3.2)
Antrag A-W/0059/2021
- 11 -
V/0732/2023
Lageplan Verkehrstechnischer Entwurf
5100 Zeichen
Platzfläche:Schaltschränke LSA versetzenLieferstreifen2 zusätzlicheBehindertenstellplätze Entsorgungscontainer(Altglas, E-Schrott, Altkleider)versetzen 3,503,503,00 0.752.753.253.25 2.502.482.503.21 2.502.95 2.502.003.251.354.561.354.462.103.003.002.102.407.00 7.702.50 1.85 3.25 3.25 3.54 3.25 22.00 22,00Obst u. GemüseFleischFleischGeflügelFischOlivenBackwarenSüßwarenSchleif-serviceParis direktWolleBrotKäsePlatzfläche mit Natursteinlinse:Gehweg, Radfahrer frei,Bodenindikatoren, getrennte Querungauf Platzfläche vorsehenvorh. Werbeanlage versetzenmögliche Erweiterungsflächenach Abstimmung mit den Eigentümernmögliche Erweiterungsflächenach Abstimmung mit den Eigentümern mögliche Erweiterungsflächenach Abstimmung mit den Eigentümern 2.51 2.505.004.006.002.652.053.204.002.49 1.94 2.352.001.903.302.416.00 4.0025.00 7,506.50 8.00 3.25 3.25 10.00 3.25 6.503.25 8.00 2.501.70 Litfasssäule versetzen 1.002.50 3.250.752.000.503.666.001.50 2.005.506.001.501.505.00III IV IF(1)F3 bIS(1) II3III1II179I F3 aIIS177FII 175FIII177 aFII (5)FI(2)FI(3)SI(4)FIF II 12.FIIIFIII761 VP (1)-I 12011200 376375 I 670669 320 279 234 211119878701799798791 Michaelschule40I Schule. 2 a(2) 64 St. Michael182 Michaelk.St.II22(1)I6 Bücherei4 (1) I8 I11 121416 II II421III6I181416V10V12 P1 II 1II1 a5II3 II6I3 a (1)(1)FI II7 (1)8SI IV17 (2)7 a19I KitaI10 a I14 6466II II55II171 168166II164 V159(1)II1738IP10P17P1(2) 9III P4 I II166 548737 744 547546545 544543367 549 512 525 514 163 229223 230 167 16736624 667 387 15 452451392 391389 388 26922222171 14 12 72 Arnheimweg Besselweg Von-Esmarch-Straße EnschedewegRüschhauswegRüschhauswegRüschhausweg MichaelwegCoesfeldweg Gas GG WWH W WWW Bus G WG G GW GWWG BKBK WG G Bus W W G G W WW Br W WG W W BK WW WGG W G G G Gas WWW W FHFHFHW WFHFHW GGWWBK MÜLL T FHFHFHFHFHFH GasGas FHFH W Gas FHFHW Gas WWW Betonbank BankBank BankBank BankBetonbank Bank Bank Bank BankBank TreppeHecke HeckeHecke TreppeStatue Denkmal Müllbox HeckeHeckeRampe HeckeHecke Beet StufenStufen Stufen A-MastHeckeHeckeRinneHecke Hecke ZaunZaunZaun Gehölz ZaunZaun + MauerZaun + Mauer MüllboxTreppeMauerMauerStufenRampe Zaun+MauerHecke Hecke Gehwegplatten 30/60 HeckeHeckeStufen GebüschRampe 20/30 anthrazit WegWegTorMauer 20/30 anthrazitRinnePumpe Skulptur?STø= 0.35 mKø= 7.00 mHaselnußSTø= 0.15 mKø= 3.00 m -STø= 0.15 mKø= 2.00 m -STø= 0.80 mKø= 15.00 m-STø= 0.60 mKø= 12.00 m HaselnußSTø= 0.20 mKø= 4.00 m ?STø= 0.20 mKø= 3.00 mHaselnussSTø= 0.10 mKø= 2.00 m HaslnussSTø= 0.35 mKø= 7.00 m HaselnußSTø= 0.40 mKø= 6.00 m HaselnußSTø= 0.40 mKø= 7.00 m ?STø= 0.70 mKø= 15.00 m ?STø= 0.15 mKø= 4.00 m ?STø= 0.35 mKø= 6.00 m ?STø= 0.40 mKø= 8.00 m?STø= 0.40 mKø= 8.00 m?STø= 0.35 mKø= 8.00 m?STø= 0.35 mKø= 8.00 m ?STø= 0.25 mKø= 4.00 m?STø= 0.25 mKø= 5.00 m?STø= 0.30 mKø= 5.00 m?STø= 0.25 mKø= 4.00 m?STø= 0.35 mKø= 6.00 m?STø= 0.25 mKø= 4.00 m ?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m ?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m ?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m ?STø= 0.20 mKø= 2.00 m?STø= 0.20 mKø= 2.00 m ?STø= 0.15 mKø= 2.00 m?STø= 0.15 mKø= 2.00 m?STø= 0.15 mKø= 2.00 m?STø= 0.15 mKø= 2.00 m ?STø= 0.50 mKø= 10.00 m ?STø= 0.80 mKø= 6.00 m ?STø= 1.10 mKø= 16.00 m?STø= 0.20 mKø= 3.00 m?STø= 0.80 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 5.00 m ?STø= 0.40 mKø= 8.00 m?STø= 0.80 mKø= 14.00 m?STø= 0.50 mKø= 10.00 m?STø= 0.60 mKø= 10.00 m?STø= 0.40 mKø= 10.00 m ?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.15 mKø= 2.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.15 mKø= 2.00 m ?STø= 0.15 mKø= 2.00 m ?STø= 0.20 mKø= 3.00 m?STø= 0.25 mKø= 4.00 m?STø= 0.30 mKø= 4.00 m ?STø= 0.60 mKø= 10.00 m?STø= 0.50 mKø= 6.00 m ?STø= 0.25 mKø= 6.00 m -STø= 0.25 mKø= 3.00 m SäuleSäule RohrSäuleSäuleSäuleChristbaumständer Gas Be- und Entlüftungsschacht Säule DrainageDrainage Säule GrünflächeGehwegplatten 30/30Verbundsteinpflaster Betonstein 24/24Betonstein rot 20/10 Hecke/ Buschwerk RampeTreppe Treppe GG WWW WWW G WG G GW GWWG WG G W W G G W WW W WG W WWW WGG W G G G WWW W W WW GGWW W W WWW Plot 07.02.2024bearbeitetgezeichnetgeprüftNameMaßstabLageplanLängen / HöhenProjekt Nr.:Anlage Nr.:1 : 5001 : 5001 : 500 DatumNameNr.12345Art der Änderung PetersenLageplanVerkehrstechnischer EntwurfPlan Nr.:Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Datum01/2024 DatumNamebearbeitetgezeichnetVerfasser:geprüft :1 (1) 14290000Rüschhausweg / Gievenbeck Mittegenehmigt :i. A.Münster, den...............2024Amt für Mobilität und Tiefbau KSKSLINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHWeseler Straße 253 DE 48155 MünsterTel.: 0251 6189999 - 0Fax: 0251 6189999 - 9E-Mail:muenster@lindschulte.deInternet: www.lindschulte.delindschulteLEIDENSCHAFTFÜR DAS PROJEKT Von-Esmach-Straße 31.01.202431.01.2024 Legende [Planung]FahrbahnPark- / MehrzweckstreifenRadwegGehwegGrünflächeBordsteinabgesenkter BordsteinZufahrtenBaumfällungLeuchtewassergebundene DeckeZufahrtRotmarkierung Radfahrermögliche private ErweiterungsflächeFahrradabstellfläche
LP_Oberflächengestaltung_AV1_A4
1271 Zeichen
Plot 02.05.2024 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr. : 1 (1) 16/023 0000 Maßstab Lageplan 1 : 500 Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft Gievenbeck Mitte Stadtteil Gievenbeck Lageplan Oberflächengestaltung Petersen Petersen . genehmigt : i. A. Amt für Mobilität und Tiefbau Münster, den........................................2024 05/2024 05/2024 Legende Fahrbahn: Asphalt, normal (Standard außerhalb der Ortsmitte) Natursteinpflaster Linse Platz Rinnensteine Gehwegplatten 24/24 cm (Standard außerhalb der Ortsmitte) Gehwege und Platz: Betonplatten Fahrbahn und Parkstände: Betonsteine, ungebundene Bauweise Taktile Elemente (Blindenleitsystem) Rinnensteine Betonstein (Standard außerhalb der Ortsmitte) Grünflächen Einfassungen (Bordsteine, Winkelkanten) Erweiterungsflächen "Privat" Granitpflaster Kirchplatz Einfärbung Radwegefurt (Standard außerhalb der Ortsmitte) Verbundsteinpflaster (Standard außerhalb der Ortsmitte) Betonstein Trennstreifen (Standard außerhalb der Ortsmitte) Betonstein Radweg (Standard außerhalb der Ortsmitte) Wassergebundene Wegedecke Fahrbahn: Asphalt, aufgehellt Alternativvariante 1
LP_Oberflächengestaltung_AV1_240502
2114 Zeichen
MÜLL T 171 168 159 166 164 157 55 64 (1) (1) 66 53 16 9 (2) 1 6 8 173 (1)(2) (1) 3 b 3 a 3 179 23a (2) (1)(1) 2118(1)(1) (3) 16 (1)14 10a (2) 19 7a (2) 17 8 (1) 5 7 (1)(1) 3a 6 1 3 1a 17 15 8 18 4 6 2 1 11 10 12 (1)14 12 14 2 (2)(4) (2) 6 (1)(2)2a 3 4 2 (5)(1) (1) 3 (1) 86 40 182 54 (1) (1) (1) 12 1715 (5)(4)(3)(2) 177 177 a 175 (1) (1) 16 P2 P4 P9 P8 P1P17P10 P1 III16 V157 II 53 P4 9I (2) P1P17P10 II 6 8 I II173 (1)(2) P2 (1) V159 168 166 II 164 P9 P8 II 171 (1) II55 -I (1) 64 66II (2) 23a (2) (1)-I (1) I 21SI18(1)(1) (3) I16 (1) I14 I10a 19I Kita 7a (2) IV 17 8SI (1) II 7 (1)FI(1) I3aII 6 5II 3 1 II 1a II17 II 15 P1 10V12 I (1) I14 16V I 18 I6 42 1II I5 I8 12 14II I11 I 8 (1) (1) 4 (5)(1) I6 (1)II22 (2)(4) (2) (1) I3 (1)182 Michaelk. St. I 4 Kita (1) I 6 (2)2a I3 40ISchule 1715 F II 12 (4)FI(3)SI (2)FI (5)FI 177 aFII 175FIII 177FII 3 aIIS 179I 1II 3II (1) 3 bIS IF(1) Plot 02.05.2024 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)16/0230000 MaßstabLageplan 1 : 500Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft Rueschhausweg/Von-Esmarch-Str. Gievenbeck Mitte Stadtteil Gievenbeck Lageplan Oberflächengestaltung PetersenPetersen. genehmigt :i. A.Amt für Mobilität und TiefbauMünster, den........................................2024 05/202405/2024 Legende Fahrbahn: Asphalt, normal (Standard außerhalb der Ortsmitte) Natursteinpflaster Linse PlatzRinnensteineGehwegplatten 24/24 cm (Standard außerhalb der Ortsmitte) Gehwege und Platz: Betonplatten Fahrbahn und Parkstände: Betonsteine, ungebundene BauweiseTaktile Elemente (Blindenleitsystem) Rinnensteine Betonstein (Standard außerhalb der Ortsmitte) GrünflächenEinfassungen (Bordsteine, Winkelkanten)Erweiterungsflächen "Privat" Granitpflaster KirchplatzEinfärbung Radwegefurt (Standard außerhalb der Ortsmitte) Verbundsteinpflaster (Standard außerhalb der Ortsmitte) Betonstein Trennstreifen (Standard außerhalb der Ortsmitte) Betonstein Radweg (Standard außerhalb der Ortsmitte) Wassergebundene Wegedecke Fahrbahn: Asphalt, aufgehellt Alternativvariante 1
A_W_0059_2021_Originalantrag
1767 Zeichen
CDU-Kreisverband Münster e.V .
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
CDU-Fraktion in der BV-West
Münster, 27.09.2021
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Verkehrslenkende Maßnahmen auf dem Rüschhausweg
1. Durch ein Parkverbot oder Begrenzungspfähle entlang des Bürgersteigs am Parkplatz
des Einkaufszentrums soll, bereits vor der Umgestaltung der Ortsmitte, verhindert
werden, dass Fahrzeuge auf dem Bürgersteig Parken.
2. Die Tempo-30-Zone soll bereits am Anfang des Rüschhausweg beginnen.
A-W/0059/2021
Begründung:
Anwohner und Geschäftsleute haben auf die o.a. Problematik hingewiesen.
1. Durch die parkenden Fahrzeuge ist eine Ausfahrt vom Parkplatz sehr schwierig. Man steht mit
der Fahrzeugfront schon sehr weit auf der Straße bis aufgrund der parkenden Fahrzeuge der
Verkehr rechts oder links eingesehen werden kann.
Weiterhin ist ein Begegnungsverkehr mit zwei Bussen auf diesem Streckenabschnitt nicht
möglich. Der Bus Richtung Innenstadt muss regelmäßig auf Höhe Lukas-Kindergarten/
Fahrradgeschäft warten, um den Gegenverkehr passieren zu lassen. Uns wundert, dass die
Verkehrsbetriebe auf diesen Umstand noch nicht hingewiesen haben.
2. Einige Fahrer, die vom Enschedeweg in den Rüschhausweg einbiegen, beschleunigen so stark,
dass sie beim Beginn der Tempo-30-Zone zu schnell sind. Dies soll durch die Vorverlegung der
Zone verhindert werden.
gezeichnet:
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge
Karin Park-Luikenga
Nicholas Reuting
Nils Schappler
Peter Wolfgarten
LP_Oberflächengestaltung_HV_A4
1276 Zeichen
Plot 02.05.2024 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr. : 1 (1) 16/023 0000 Maßstab Lageplan 1 : 500 Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft Gievenbeck Mitte Stadtteil Gievenbeck Lageplan Oberflächengestaltung Petersen Petersen . genehmigt : i. A. Amt für Mobilität und Tiefbau Münster, den........................................2024 02/2024 02/2024 Legende Fahrbahn: Asphalt, normal (Standard außerhalb der Ortsmitte) Fahrbahn: Betonsteine, gebundene Bauweise Natursteinpflaster Linse Platz Rinnensteine Gehwegplatten 24/24 cm (Standard außerhalb der Ortsmitte) Gehwege und Platz: Betonplatten Fahrbahn und Parkstände: Betonsteine, ungebundene Bauweise Taktile Elemente (Blindenleitsystem) Rinnensteine Betonstein (Standard außerhalb der Ortsmitte) Grünflächen Einfassungen (Bordsteine, Winkelkanten) Erweiterungsflächen "Privat" Granitpflaster Kirchplatz Einfärbung Radwegefurt (Standard außerhalb der Ortsmitte) Verbundsteinpflaster (Standard außerhalb der Ortsmitte) Betonstein Trennstreifen (Standard außerhalb der Ortsmitte) Betonstein Radweg (Standard außerhalb der Ortsmitte) Wassergebundene Wegedecke Hauptvariante
LP_Oberflächengestaltung_HV_240502
2118 Zeichen
MÜLL T 171 168 159 166 164 157 55 64 (1) (1) 66 53 16 9 (2) 1 6 8 173 (1)(2) (1) 3 b 3 a 3 179 23a (2) (1)(1) 2118(1)(1) (3) 16 (1)14 10a (2) 19 7a (2) 17 8 (1) 5 7 (1)(1) 3a 6 1 3 1a 17 15 8 18 4 6 2 1 11 10 12 (1)14 12 14 2 (2)(4) (2) 6 (1)(2)2a 3 4 2 (5)(1) (1) 3 (1) 86 40 182 54 (1) (1) (1) 12 1715 (5)(4)(3)(2) 177 177 a 175 (1) (1) 16 P2 P4 P9 P8 P1P17P10 P1 III16 V157 II 53 P4 9I (2) P1P17P10 II 6 8 I II173 (1)(2) P2 (1) V159 168 166 II 164 P9 P8 II 171 (1) II55 -I (1) 64 66II (2) 23a (2) (1)-I (1) I 21SI18(1)(1) (3) I16 (1) I14 I10a 19I Kita 7a (2) IV 17 8SI (1) II 7 (1)FI(1) I3aII 6 5II 3 1 II 1a II17 II 15 P1 10V12 I (1) I14 16V I 18 I6 42 1II I5 I8 12 14II I11 I 8 (1) (1) 4 (5)(1) I6 (1)II22 (2)(4) (2) (1) I3 (1)182 Michaelk. St. I 4 Kita (1) I 6 (2)2a I3 40ISchule 1715 F II 12 (4)FI(3)SI (2)FI (5)FI 177 aFII 175FIII 177FII 3 aIIS 179I 1II 3II (1) 3 bIS IF(1) Plot 02.05.2024 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)16/0230000 MaßstabLageplan 1 : 500Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft Rueschhausweg/Von-Esmarch-Str. Gievenbeck Mitte Stadtteil Gievenbeck Lageplan Oberflächengestaltung PetersenPetersen. genehmigt :i. A.Amt für Mobilität und TiefbauMünster, den........................................2024 02/202402/2024 Legende Fahrbahn: Asphalt, normal (Standard außerhalb der Ortsmitte)Fahrbahn: Betonsteine, gebundene Bauweise Natursteinpflaster Linse PlatzRinnensteineGehwegplatten 24/24 cm (Standard außerhalb der Ortsmitte) Gehwege und Platz: Betonplatten Fahrbahn und Parkstände: Betonsteine, ungebundene BauweiseTaktile Elemente (Blindenleitsystem) Rinnensteine Betonstein (Standard außerhalb der Ortsmitte) GrünflächenEinfassungen (Bordsteine, Winkelkanten)Erweiterungsflächen "Privat" Granitpflaster KirchplatzEinfärbung Radwegefurt (Standard außerhalb der Ortsmitte) Verbundsteinpflaster (Standard außerhalb der Ortsmitte) Betonstein Trennstreifen (Standard außerhalb der Ortsmitte) Betonstein Radweg (Standard außerhalb der Ortsmitte) Wassergebundene Wegedecke Hauptvariante
Lageplan Verkehrstechnischer Entwurf_A4
15402 Zeichen
Platzfløche: Schaltschrønke LSA versetzen Lieferstreifen 2 zusøtzliche Behindertenstellpløtze Entsorgungscontainer (Altglas, E-Schrott, Altkleider) versetzen 3,50 3,50 3,00 0.75 2.75 3.25 3.25 2.50 2.48 2.50 3.21 2.50 2.95 2.50 2.00 3.25 1.35 4.56 1.35 4.46 2.10 3.00 3.00 2.10 2.40 7.00 7.70 2.50 1.85 3.25 3.25 3.54 3.25 22.00 22,00 Obst u. Gem!se Fleisch Fleisch Gefl!gel Fisch Oliven Backwaren S!ßwaren Schleif- service Paris direkt Wolle Brot Käse Brot Käse Sch Sch Sch Platzfløche mit Natursteinlinse: Gehweg, Radfahrer frei, Bodenindikatoren, getrennte Querung auf Platzfløche vorsehen vorh. Werbeanlage versetzen mügliche Erweiterungsfløche nach Abstimmung mit den Eigent!mern mügliche Erweiterungsfløche nach Abstimmung mit den Eigent!mern mügliche Erweiterungsfløche nach Abstimmung mit den Eigent!mern 2.51 2.50 5.00 4.00 6.00 2.65 2.05 3.20 4.00 2.49 1.94 2.35 2.00 1.90 3.30 2.41 6.00 4.00 25.00 7,50 6.50 8.00 3.25 3.25 10.00 3.25 6.50 3.25 8.00 2.50 1.70 Litfasssøule versetzen 1.00 2.50 3.25 0.75 2.00 0.50 3.66 6.00 1.50 2.00 5.50 6.00 1.50 1.50 5.00 I II IV I F (1) F 3 b I S (1) I I 3 II I 1 II 179 I F 3 a II S 177 F II 175 F III 177 a F II (5) FI (2) F I (3) S I (4) FI F II 12 . F III F III 761 VP (1) -I 1201 1200 376 375 I 670 669 320 279 234 211 119 878 701 799 798 791 Michaelschule 40 I Schule . 2 a (2) 6 4 St. Michael 182 Michaelk. St. II 2 2 (1) I 6 B!cherei 4 (1) I 8 I 11 12 14 16 II II 4 2 1 II I 6 I 18 14 16 V 10 V 12 P1 II 1 II 1 a 5 II 3 II 6 I 3 a (1) (1) FI II 7 (1) 8 S I IV 17 (2) 7 a 19 I Kita I 10 a I 14 64 66 II II 55 II 171 168 166 II 164 V159 (1) II 173 8 I P10 P17 P1 (2) 9 III P4 I II 166 548 737 744 547 546 545 544 543 367 549 512 525 514 163 229 223 230 167 16 736 624 667 387 15 452 451 392 391 389 388 269 222 221 71 14 12 72 Arnheimweg Besselweg Von-Esmarch-Straüe Enschedeweg R!schhausweg R!schhausweg R!schhausweg Michaelweg Coesfeldweg 2.50 2.50 2.00 2.00 Wolle 512 512 S!ßwaren 2.50 2.50 2.50 2.50 2.50 Gas GGGGGGGG G W W HHHHHHHH W WWW W W BusBusBus G W G G G W G W W G BK BK BK 1.70 WW G G Bus W W G G WWW W WWW 1.00 1.00 Br W3.25 W W GGGGGG 2.50 2.50 W WW2.50 BK WW WW W GG G W G 2.10 2.10 G G Gas WWWW W WW 4.46 WWWWWWW FH FH FH W WWWWWWW FH FH FH FH WW G G W W BK M Ü L L T FH FH FH FH FH FH GasGasGas FH FH FH W GasGas FH FH W Gas W W W Bank Betonbank Betonbank Betonbank Betonbank Bank Bank Bank Bank Bank Bank Bank Bank Bank Bank Bank Treppe Hecke Hecke Hecke Treppe Statue Statue Statue Denkmal Denkmal Denkmal M!llbox Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Rampe Hecke Hecke Beet Beet Beet Stufen Stufen Stufen A-Mast Hecke Hecke Rinne Hecke Hecke Zaun Zaun Zaun Gehülz Zaun Zaun + Mauer Zaun + Mauer M!llbox Treppe Mauer Mauer Stufen Stufen Stufen Stufen Stufen Stufen Stufen Stufen Stufen Stufen Rampe Rampe Zaun+Mauer Hecke Gehwegplatten 30/60 Hecke Hecke Stufen Geb!sch Rampe 20/30 anthrazit Weg Weg Tor Mauer 20/30 anthrazit Rinne Pumpe Skulptur ??? ST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 m K"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 m HaselnuöHaselnuö ST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 m K"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 m - ST"= 0.15 mST"= 0.15 m K"= 2.00 m - ST"= 0.80 m K"= 15.00 m - ST"= 0.60 m K"= 12.00 m Haselnuö ST"= 0.20 m K"= 4.00 m ?????? ST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 m K"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 m HaselnussHaselnussHaselnussHaselnussHaselnussHaselnussHaselnussHaselnussHaselnuss ST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 m K"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 m HaslnussHaslnussHaslnussHaslnussHaslnussHaslnuss ST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 m K"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 m HaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuö ST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 m K"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 m HaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuö ST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 m Backwaren ST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 m K"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 m Backwaren K"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 m ? ST"= 0.70 m K"= 15.00 m ? ST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 m K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m ? ST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 m K"= 6.00 mK"= 6.00 m ? ST"= 0.40 m K"= 8.00 m ? ST"= 0.40 m K"= 8.00 m ? ST"= 0.35 m K"= 8.00 m ? ST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 m K"= 8.00 mK"= 8.00 mK"= 8.00 m ? ST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 m K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m ?? ST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 m K"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 m ? ST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 m K"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 m ??? ST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 m K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m ?? ST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 m K"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 m ? ST"= 0.25 m K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m ? ST"= 0.20 m K"= 4.00 m ? 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ST"= 0.15 mST"= 0.15 m K"= 2.00 mK"= 2.00 m ?? ST"= 0.15 mST"= 0.15 m K"= 2.00 mK"= 2.00 m ? ST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 m K"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 m ? ST"= 0.80 m K"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 m ??? ST"= 1.10 m K"= 16.00 m ? ST"= 0.20 mST"= 0.20 m K"= 3.00 mK"= 3.00 m ??? ST"= 0.80 mST"= 0.80 mST"= 0.80 mST"= 0.80 mST"= 0.80 m K"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 m ?? ST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 m K"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 m ??? ST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 m K"= 8.00 mK"= 8.00 mK"= 8.00 mK"= 8.00 mK"= 8.00 mK"= 8.00 mK"= 8.00 m ??? ST"= 0.80 m K"= 14.00 m ?? ST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 m K"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 m ?? ST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 m K"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 m ?? ST"= 0.40 m K"= 10.00 m ? ST"= 0.10 mST"= 0.10 m K"= 2.00 mK"= 2.00 m ? ST"= 0.15 m K"= 2.00 mK"= 2.00 m ? ST"= 0.10 m K"= 2.00 m ? ST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 m K"= 2.00 m ??? ST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 m K"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 m ? ST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 m K"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 m ? ST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 m K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m ?? ST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 m K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m ? ST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 m K"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 m ? ST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 m K"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 m ? ST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 m K"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 m - ST"= 0.25 m K"= 3.00 m Søule Søule Rohr Søule Søule Søule Christbaumstønder Gas Be- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtGehwegplatten 30/60 Gehwegplatten 30/60 Søule Drainage Drainage Søule 7,50 7,50 7,50 ? ST"= 0.20 mST"= 0.20 m K"= 3.00 mK"= 3.00 m ST"= 0.10 m Haselnuss ST"= 0.10 m K"= 2.00 m Wolle Wolle Gr!nfløcheGr!nfløche Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se Fleisch Gefl!gel Haselnuss Obst u. Gem!se HaselnussHaselnussHaselnuss Brot Obst u. Gem!se Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten 30/3030/3030/30Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten 30/3030/30 1.90 H 2.40 1.90 1.90 Fisch S!ßwaren VerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflaster?? Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24 K"= 2.00 m ST"= 0.10 m K"= 2.00 m ?? Betonstein rot 20/10Betonstein rot 20/10Betonstein rot 20/10Betonstein rot 20/10Betonstein rot 20/10Betonstein rot 20/10 1.90 22.00 1.00 1.00 1.00 2.50 K"= 10.00 mK"= 10.00 m ST"= 0.50 m K"= 10.00 mK"= 10.00 m ST"= 0.50 mST"= 0.50 m K"= 10.00 mK"= 10.00 m ST"= 0.50 m K"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 m ?? 2.50 1.00 2.50 1.00 1.00 1.00 2.50 1.00 2.50 1.00 1.00 WWWW 1.50 1.50 Be- und Entl!ftungsschacht G Be- und Entl!ftungsschacht Be- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschacht W W W 2.35 2.00 W W 6.50 6.50 6.00 0.50 3.66 3.66 Gas 0.50 0.50 3.66 3.66 6.00 0.75 3.54 0.75 0.75 0.75 0.50 0.50 0.75 3.54 0.75 2.00 2.00 1.94 2.10 2.41 2.00 2.00 W HaselnussHaselnussHaselnuss ST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 m K"= 2.00 m W W K"= 6.00 m 2.41 1.35 1.35 1.35 1.35 1.35 1.35 1.35 Haselnuss ST"= 0.10 m K"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 m 1.35 1.35 1.35 1.35 W 2.35 WWW W WWWW W W 1.94 W W 6.50 Bank Bank WWW W 1.70 1.70 1.70 2.00 2.00 1.50 1.50 Paris direkt Paris direkt Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- W Obst u. Gem!se Fleisch Gefl!gel 30/30 Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se Haselnuss ST"= 0.10 m K"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 m 1.35 1.35 1.35 1.35 1.35 2.10 ST"= 0.50 mST"= 0.50 m K"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 m 1.35 1.35 1.35 1.35 H 2.00 2.75 2.75 1.50 1.50 0.75 7,50 2.50 22.00 ? ST"= 0.20 mST"= 0.20 m K"= 3.00 mK"= 3.00 m 2.05 2.49 2.95 4.00 4.00 4.00 4.00 3,00 3,50 3,50 Brot 2.75 2.75 1.50 1.50 0.75 0.50 2.00 2.00 2.00 Be- und Entl!ftungsschacht 2.95 2.95 2.49 2.05 W Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- S!ßwaren Fisch Wolle Wolle Wolle Wolle Paris direkt Paris direkt G Be- und Entl!ftungsschacht 2.00 2.00 2.00 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 2 zusøtzliche 2 zusøtzliche 2 zusøtzliche 2 zusøtzliche Behindertenstellpløtze Behindertenstellpløtze Stufen Stufen 1.70 1.70 1.70 1.70 Brot Brot 269 2.50 512 2.50 Stufen Stufen Stufen Skulptur Skulptur Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Rampe Treppe Treppe G G W W W W W W G W G G G W G W W G W G G W W G G W W W W W G W W W W W G G W G G G W W W W W W W G G W W W W W W W Hecke Hecke Plot 07.02.2024 bearbeitet gezeichnet gepr!ft Name Maästab Lageplan Löngen / Hühen Projekt Nr.: Anlage Nr.: 1 : 500 1 : 500 1 : 500 Datum Name Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Petersen Lageplan Verkehrstechnischer Entwurf Plan Nr.: Blatt Nr.: Str. Schl!ssel: Datum 01/2024 Datum Name bearbeitet gezeichnet Verfasser: gepr!ft : 1 ( 1 ) 1429 0000 R!schhausweg / Gievenbeck Mitte genehmigt : i. A. M!nster, den...............2024 Amt f!r Mobilitöt und Tiefbau KS KS LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH Weseler Straöe 253 DE 48155 M!nster Tel.: 0251 6189999 - 0 Fax: 0251 6189999 - 9 E-Mail: muenster@lindschulte.de Internet: www.lindschulte.de lindschulte LEIDENSCHAFT FÜR DAS PROJEKT Von-Esmach-Straäe 31.01.2024 31.01.2024 Legende [Planung] Fahrbahn Park- / Mehrzweckstreifen Radweg Gehweg Gr!nfløche Bordstein abgesenkter Bordstein Zufahrten Baumføllung Leuchte wassergebundene Decke Zufahrt Rotmarkierung Radfahrer mügliche private Erweiterungsfløche Fahrradabstellfløche
Folgelastenberechnung_GieMi_240404
2345 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0732/2023 Aufgestellt am: 04.04.2024 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2028 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 3.500.000 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 3.500.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 3.500.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 3.500.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 35.000 20,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 35.000 20,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 87.500 50,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 52.500 30,00 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 52.500 € p.a. + Tilgung 105.000 € p.a. = Schuldendienst 157.500 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 175.000 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 0 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 175.000 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Rüschhausweg/Von-Esmarch-Straße – Gievenbeck Mitte Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungOrte (10)
- Von-Esmarch-Straße
- Mauritzstraße 4
- Weseler Straße 253D
- Rüschhausweg 1
- Enschedeweg
- Arnheimweg 1
- Besselweg
- Michaelweg
- Coesfeldweg 2
- Kirchplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0732/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2024
- Erstellt
- 13.12.2023 09:36