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V/0732/2023

Rüschhausweg/Von-Esmarch-Straße - Gievenbeck Mitte, Umgestaltung des öffentlichen Raumes

Vorlagen 14.03.2024

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Beschlussvorlage

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Lageplan Verkehrstechnischer Entwurf

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A_W_0059_2021_Originalantrag

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Folgelastenberechnung_GieMi_240404

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Beschlussvorlage

29434 Zeichen

V/0732/2023 
V/0732/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Rüschhausweg/Von-Esmarch-Straße - Gievenbeck Mitte, Umgestaltung des öffentlichen Raumes 
- Planungsbeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Dem vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster auf Basis des Gest altungskonzep-
tes aufgestellten Verkehrstechnischen Entwurf vom 07.02.2024 und dem Lageplan Oberflä-
chengestaltung Hauptvariante wird zugestimmt. 
2. Die in der Begründung dargestellten Alternativvarianten 1 und 2, insbesondere die spezifi-
schen Vorteile alternativer Bauweisen für die Hauptfahrbahn, werden zur Kenntnis genom-
men. 
3. Die in der Begründung dargestellten Erläuterungen zu den vom Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) am 21.11.2019 beschlossenen Änderungen 
der Vorlage V/0947/2019 und zum Prüfauftrag aus der Sitzung der BV West vom 07.11.2019 
werden zur Kenntnis genommen. 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Ziffer 2 des Antrags A-W/0059/2021 durch die Verwal-
tung in der Begründung beantwortet wird und damit erledigt ist. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 3.500.000 € 
entstehen. Einnahmen aus Beiträgen oder Fördermitteln werden nicht erwartet. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
14.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Petersen 
Telefon: 492-6636 
Petersen@stadt-
muenster.de

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V/0732/2023 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen 
 
  2025 
2026 
2027 
2028 
50.000 
1.350.000 
1.300.000 
800.000 
 
Summe aller Auszahlungen  3.500.000  
 
Die zur Finanzierung in den Jahren 2025 bis 2027 erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalts-
plan 2024 bei der o.  g. Investitionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt. Die 
Ermächtigung für das Jahr 2028 wird zum Haushaltsplanentwurf 2025 in nerhalb des investiven 
Budgets des Dezernates für Planung, Bau und Wirtschaft angemeldet. Mit dem Haushaltsplanentwurf 
2025 wird das Vorhaben in einer separaten Investitionsmaßnahme dargestellt. 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen    
 
Zeile  
 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 2029 ff 35.000 Folgeaufwand 
Zeile  14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff 87.500 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile  
 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 2029 ff 52.500 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Begründung: 
1. Anlass 
 
Die Gievenbecker Ortsmitte soll neugestaltet werden. Dazu hat das Stadtplanungsamt in Zu-
sammenarbeit mit einem externen Planungsbüro ein Gestaltungskonzept aufgestellt und Ende 
2019 politisch beschließen lassen. Die Gestaltung wurde als ganzheitliches Konzept zur Auf-
wertung der Ortsmitte und Stärkung der Aufenthaltsfunktion im Dialog mit den Anliegenden und 
der interessierten Öffentlichkeit erarbeitet. Die detaillierte Beschreibung des Gestaltungskon-
zeptes ist der Beschlussvorlage V/0947/2019 (https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004045383 ) zu entnehmen.  
 
Gestalterische Kernzielrichtung dieses Konzeptes ist u.a. die Herstellung der befestigten Flä-
chen sowohl flächig in gleichem Farbduktus als auch durchgängig in Pflasterbauweise, um den 
neuzugestaltenden Gievenbecker Ortskern, unabhängig von Verkehrsfunktionen, als einen zu-
sammenhängenden Gestaltungs- und Platzbereich bzw. Stadtraum wirken zu lassen 
 
Das beschlossene Gestaltungskonzept wurde nun unter Anpassung von verkehrsgeometri-
schen, verkehrsrechtlichen und bautechnischen Belangen zu einem verkehrstechnischen Ent-

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wurf ausgearbeitet.  
 
Die Ortsmitte bildet sich räumlich aus den Straßen Rüschhausweg, Enschedeweg, Von-
Esmarch-Straße, Arnheimweg und dem „kleinen Rüschhausweg“ zusammen.  
Das Umfeld besteht aus Wohnbebauung, Einzelhandel, Nahversorgern, Gastronomie und einer 
Kirche. Im Nahbereich befindet sich zudem noch eine der örtlichen Grundschulen. 
 
2. Planung 
 
Zu Beschlusspunkt 1.) 
 
Hauptvariante  
 
a. Verkehrsfunktionen: 
 
„Kleiner Rüschhausweg“ 
Im Zuge der Umgestaltung und Schaffung von mehr Aufenthaltsmöglichkeiten wird der 
„kleine Rüschhausweg“ in einem Teilbereich umgelegt und eine neue zentrale Platzfläche 
geschaffen. Damit einhergehend wird die Fahrtrichtung der Einbahnstraße des „kleinen 
Rüschhauswegs“ angepasst und führt dann entgegen der heutigen Führung von Nordwest 
(Rüschhausweg) nach Ost (Enschedeweg). Die Stellplätze neben der Sparkasse müssen 
dafür entfallen. 
Die Fahrbahn erhält eine Breite von 4,00 m und lässt die Führung von Radfahrenden entge-
gen der Einbahnstraße zu. Im Anschluss an den Enschedeweg wird die Fahrbahn aufgrund 
der engen Kurve auf eine Breite von 5,0 m aufgeweitet. Die vorhandenen Parkstände in 
Schrägaufstellung entfallen und es werden baulich eingefasste Längsparkstände vorgese-
hen. Diese Parkstände werden zur Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende mit Dooring-
Bereichen ausgeführt und erhalten eine Breite von 2,50 m. Der Dooring-Bereich ergibt sich 
aus der Überbreite der Parkstände und der parallel verlaufenden zweireihigen Entwässe-
rungsrinnen. Auf Höhe des Nahversorgers wird entgegen dem Gestaltungskonzept eine Lie-
ferzone für Sattelzüge eingeplant, damit der „kleine Rüschhausweg“ auch während der Lie-
fervorgänge nutzbar bleibt.  
Dadurch entfallen weitere Stellplätze. Die Nebenanlage wird mindestens bis zur Grenze des 
öffentlichen Flurstücks als Gehweg ausgebaut. 
In den Nebenanlagen werden Fahrradanlehnbügel und Stellplätze für Lastenräder vorgese-
hen. 
Die Abgrenzung Fahrbahn/Stellplatz zur Nebenanlage erfolgt mittels Rundbordsteinen. 
Dadurch wird erreicht, dass die parkenden Fahrzeuge nicht in die Gehbereiche stehen und 
für die Barrierefreiheit wird erreicht, dass eine taktile Unterscheidung der Flächen möglich 
ist. 
 
Die vorhandenen Bäume wurden auf ihre Vitalität und ihren Entwicklungszustand hin bewer-
tet und können nur an einigen wenigen Standorten erhalten werden. Im Zuge der Baumaß-
nahme werden neue Baumstandorte vorgesehen. Diese erhalten angemessen große 
Pflanzscheiben, so dass eine optimalere Entwicklung möglich ist. 
 
Die Straßenbeleuchtung wird komplett erneuert und ergänzt. 
 
Zentrale Platzfläche 
Der Platz wird als eine niveaugleiche Fläche für den Markt und Veranstaltungen vorgese-
hen. Die beiden vorhandenen großen Bäume können erhalten werden. Diese werden mit 
Sitzgelegenheiten eingefasst. Der kleine Baum in der heutigen Einmündung zum Arnheim-
weg entfällt. 
 
Die Platzfläche selber wird analog zum Stubengassenplatz für den Radverkehr freigegeben, 
um die Radfahrbeziehungen diagonal zur Von-Esmarch-Straße und in den Arnheimweg auf-

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V/0732/2023 
rechterhalten zu können. 
 
Die Fußgängerlichtsignalanlage wird am aktuellen Standort erhalten und technisch erneuert. 
 
Die Platzbeleuchtung wird neu hergestellt. 
 
Enschedeweg 
Im Enschedeweg wird aufgrund der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht der stadt-
einwärtige Radweg ab der Einmündung Rüschhausweg und auf der stadtauswärtigen Seite 
bis zur Einmündung Besselweg zurückgebaut. 
Dadurch begründet wird der Enschedeweg ab der Einmündung Rüschhausweg auf der 
Westseite so umgebaut, dass eine Fahrbahn von 6,50 m Breite und ein Schutzstreifen von 
1,50 m Breite für eine sichere Einfädelung der Radfahrenden auf die Fahrbahn hergestellt 
werden kann. Der Schutzstreifen für die Radfahrenden endet vor der stadteinwärtigen Bus-
haltestelle und der Radfahrende wird ab dann im Mischverkehr geführt. Ab der Bushaltestel-
le verengt sich die Fahrbahn auf 6,50 m Breite. Bei 6,50 m Breite ist eine sichere Begeg-
nung von Bussen möglich. Die Bushaltestelle wird in Richtung Ortskern, gegenüber der 
Pfarrbücherei verschoben. Die Bushaltestelle wird nach den Standards der Stadt Münster 
barrierefrei ausgebaut. 
 
Im Ausbaubereich Ortsmitte wird der Enschedeweg geringfügig nach Südwesten ver-
schwenkt, um im Bereich des ortsbildprägenden Baums vor der Michaelkirche eine ausrei-
chende Nebenanlage herstellen und den Eingriff in den Wurzelraum des Baumes minimie-
ren zu können. 
 
Die Einfassung der Fahrbahn erfolgt bis zum Ausbaubeginn der Umgestaltung Ortsmitte mit 
klassischen Hochbordsteinen bzw. Niederflurbusbordsteinen. Beim Ausbaubeginn Ortsmitte 
wird die Fahrbahn über eine flache Rampe hochgezogen und die Einfassung erfolgt ab 
dann mit Rundbordsteinen. 
 
Die Straßenbeleuchtung wird im Ausbaubereich Ortsmitte erneuert und ergänzt. 
 
Von-Esmarch-Straße 
Aufgrund der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht entfallen auch hier die baulichen 
Radwege. Der Radfahrende wird zukünftig auf der Fahrbahn geführt. 
Dafür wird ab der Einmündung Michaelweg die Fahrbahn um rd. 50 cm auf eine Breite von 
6,50 m reduziert. Der nördliche Fahrbahnrand und die Nebenanlage werden dafür ange-
passt. Der Radfahrende wird vor der Einmündung Michaelweg vom baulichen Radweg auf 
die Fahrbahn geführt. Dafür entfallen in diesem Bereich Stellplätze. 
Stadteinwärts wird der Radfahrende in Höhe der Hausnummer 175 von der Fahrbahn auf 
die Nebenanlage und auf den vorhandenen baulichen Radweg geführt. 
In Höhe der Michaelkirche wird die stadtauswärtige Haltestelle geringfügig nach Südosten 
verlegt. Die Bushaltestelle wird nach den Standards der Stadt Münster barrierefrei ausge-
baut. 
 
Der Michaelkirchplatz soll von der Gestaltung, wie im Bestand vorhanden, erhalten und auf 
die Umbaumaßnahme angepasst werden. Ggf. wird dieser mit dem vorh. Material neu her-
gestellt. 
 
Die Einfassung der Fahrbahn erfolgt bis zum Ausbaubeginn der Umgestaltung Ortsmitte mit 
klassischen Hochbordsteinen bzw. Niederflurbusbordsteinen. Beim Ausbaubeginn Ortsmitte 
wird die Fahrbahn über eine flache Rampe hochgezogen und die Einfassung erfolgt ab 
dann mit Rundbordsteinen. 
 
Die Fußgängerlichtsignalanlage wird geringfügig in der Lage angepasst und technisch er-
neuert.

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V/0732/2023 
 
Die Straßenbeleuchtung wird im Ausbaubereich Ortsmitte erneuert und ergänzt. 
 
Arnheimweg 
Der Arnheimweg bleibt in seiner aktuellen Breite von 6,0 m erhalten. Die Gehwege werden 
einheitlich 2,40 m breit hergestellt. Auf der südlichen Seite (LIDL-Seite) ergibt sich durch die 
Mitnutzung des arkadenähnlichen Vorbereichs des Geschäftshauses eine breitere nutzbare 
Fläche.  
Es werden beidseitig Längsparkstände in einer Breite von 2,10 m hergestellt. Die im Gestal-
tungskonzept vorgesehenen Parkstände vor den Häusern 1 bis 3 mussten aufgrund der 
vorhandenen Grundstückszufahrten entfallen. 
Zur Verdeutlichung des Querungsbedarfs erfolgt auf Höhe der Eisdiele eine Einengung der 
Fahrbahn. Diese ist heute auch bereits im Bestand, gesichert mittels Freiburger Kegel, vor-
handen. 
 
Die Schulbushaltestelle im Arnheimweg kann in Abstimmung mit den Stadtwerken Münster 
entfallen. 
 
In den Nebenanlagen werden Fahrradanlehnbügel und Stellplätze für Lastenräder vorgese-
hen. 
 
Die Straßenbeleuchtung wird im Ausbaubereich Ortsmitte erneuert und ergänzt. 
 
Rüschhausweg 
Der Rüschhausweg zwischen „kleinem Rüschhausweg“ und Enschedeweg wird ergänzend 
zum Gestaltungskonzept in die Planung mit einbezogen.  
Die Fahrbahn in diesem Bereich weist im Bestand einen rd. 2,40 m breiten Gehweg zum 
Parkplatz, eine rd. 7,50 m breite Fahrbahn und ein schmales Schrammbord zur Wohnbe-
bauung auf. 
Im Bestand kommt es aktuell durch parkende Kfz dazu, dass der Gehweg nicht mehr für zu 
Fuß Gehende nutzbar ist. Zudem ist der Fahrbahnzustand nicht mehr ausreichend. 
 
Die Planung sieht vor, den Gehweg auf 2,50 m zu verbreitern, die Fahrbahn auf das Min-
destmaß für den Begegnungsfall Bus/Bus von 6,50 m zu reduzieren und die verbleibende 
Restbreite dem Schrammbord zur Wohnbebauung zuzuschlagen. Parken soll zukünftig in 
diesem Bereich nicht mehr zulässig sein. 
 
 
b. Ausgestaltung der Oberflächenbefestigungen 
Die Nebenanlagen werden in ungebundener Pflasterbauweise mit großformatigen Platten 
hergestellt. Die Flächen sollen mit Betonsteinplatten aus verschiedenen Farben gem. Verle-
gemustern hergestellt werden. Die Format- und Farbauswahl ist noch nicht abschließend 
getroffen worden. Die fixe Auswahl wird insofern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 
Auf der Platzfläche wird eine Linse aus Natursteinpflaster gem. Gestaltungskonzept vorge-
sehen.  
Die ausgewählten Materialien für die Nebenanlagen sollen denen des Simonsplatzes im 
Oxford-Quartier entsprechen. Für die Linse auf der Platzfläche wird das Natursteinpflaster 
aus den ehemaligen Verkehrsflächen der Oxford-Kaserne verwendet. So soll eine optische 
Verbindung der beiden Zentren erreicht werden. 
In der Platzfläche muss zur Orientierung von sehbehinderten Menschen ein Blindenleitsys-
tem vorgesehen werden. Dieses muss auf die gestalterischen Anforderungen angepasst 
werden. 
 
Die Fahrbahnen des „kleinen Rüschhauswegs“ und des Arnheimwegs werden außerhalb 
von engen Kurven und Knotenpunkten in dieser Hauptvariante ebenfalls in ungebundener 
Pflasterbauweise hergestellt. Die Stellplätze werden alle in ungebundener Pflasterbauweise

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V/0732/2023 
befestigt. Die Flächen werden mit Betonsteinen aus den gleichen Farben wie die Nebenan-
lagen gem. Verlegemustern hergestellt. Hierzu läuft auch noch der Auswahlprozess. 
 
Auch alle weiteren Fahrbahnbereiche im Bereich der Ortsmitte, werden gem. den Zielset-
zungen aus dem politischen Beschluss zum Gestaltungskonzept in der Hauptvariante in 
Pflasterbauweise hergestellt: Dies aus vitalen bautechnischen Gründen in gebundener 
Pflasterbauweise, s. Anlage Visualisierung 1.1, 2.1, 3.1. 
 
Der Michaelkirchplatz soll mit dem vorhandenen Natursteinpflastermaterial wiederhergestellt 
werden. 
 
c. Ausführung der Entwässerungsrinnen   
Das 2019 beschlossene Gestaltungskonzept sieht die Herstellung von Natursteinrinnen vor. 
Aufgrund deutlich geringerer Kosten wird von der Verwaltung die Verwendung von Beton-
stein vorgeschlagen. In den Entwässerungsrinnen werden sich vermehrt Verschmutzungen 
eintragen, sodass die Verwendung von deutlich kostenintensiveren Natursteinen nicht ge-
rechtfertigt ist. Durch diese im Kostenrahmen bereits berücksichtigte Konzeptanpassung er-
geben sich Einsparungen in Höhe von rund 70.000 €. 
 
Die Einfassungselemente bestehend aus Hochbordsteinen, Rundbordsteinen, Winkelkanten 
und Kantensteinen werden aus Betonsteinen in Betongrau hergestellt. Die Niederflurbus-
bordsteine werden im bekannten weißen Farbton vorgesehen. 
 
Außerhalb der Ortsmitte, z. B. ab der östlichen Fußgängerlichtsignalanlage in Richtung 
REWE-Markt werden die Standardmaterialien der Stadt Münster verwendet. 
 
d. Bäume 
Soweit möglich werden vorhandene Bäume erhalten. Sollte dies nicht möglich sein, werden 
diese ersetzt. Nähere Aussagen dazu sind erst mit dem Baubeschluss nach Erstellung der 
Ausführungsplanung möglich. 
Zudem werden neue Baumstandorte ergänzt. Die Standorte der Bäume müssen unter Be-
rücksichtigung der unterirdischen Leitungen gewählt werden. 
Die Auswahl der Pflanzensorten erfolgt durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nach-
haltigkeit (Amt 67). 
 
e. Private Flächen 
Die unmittelbar an den Planungsbereich angrenzenden privaten Flächen (Rüschhausweg 1 
bis 7, Vorplatz Sparkasse/Super Biomarkt, Pfarrbücherei und Arnheimweg 1 bis 3; s. a. Vor-
lage V/0947/2019, Anlage 3, Seite 4) sollen einheitlich mit demselben Plattenbelag herge-
stellt werden, wie er auch auf den öffentlichen Flächen verwendet wird. Voraussetzung hier-
für ist, dass die anliegenden Privaten – wie bereits zur Beschlussfassung des Gestaltungs-
konzepts dargelegt (vgl. V/0947/2019) – die Herstellung der Flächen zu eigenen Kosten pa-
rallel durchführen. Die Abstimmungen mit den Anliegenden werden nach dem Planungsbe-
schluss geführt und dann ggf. in der Ausführungsplanung ergänzt. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2.) 
 
Alternativvarianten 
 
Zwei Alternativvarianten weichen ausschließlich in Bezug auf die Oberflächenbefestigungen in 
der Hauptfahrbahn und den Einmündungsbereichen in Materialität und Gestaltung von der 
Hauptvariante ab. Sie gehen in bestimmten Fahrbahnbereichen, räumlich differenziert, von auf-
gehelltem Asphalt anstelle der gebundenen Pflasterbauweise aus, um insbes. in diesen Zonen 
Beanspruchungen des Verkehrs, hier dauerhafte Bus- und Schwerlastverkehre (Tonnagen, 
Scherkräfte), besser gerecht zu werden. Eine Ausführung solch verkehrsbelasteter Bereiche in

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gebundener Pflasterbauweise entspräche zudem nicht den technischen Standards. 
 
In der Alternativvariante 1 würden die Haupt-Fahrbahnen Enschedeweg und Von-Esmarch-
Straße einschl. der Einmündungen Arnheimweg und „kleiner Rüschhausweg“ sowie der engen 
Kurve im Bereich im „kleinen Rüschhausweg“ in Asphaltbauweise hergestellt (siehe Anlage La-
geplan Oberflächen Alternativvariante 1 und Anlage Visualisierung 1.2, 2.2, 3.2). 
 
 
In der Alternativvariante 2 würden die Einmündungsbereiche Arnheimweg und „kleiner Rüsch-
hausweg“ einschl. der engen Kurve im „kleinen Rüschhausweg“ weiterhin in gebundener Pflas-
terbauweise hergestellt und ausschließlich die Haupt-Fahrbahnen der Von-Esmarch-Straße und 
des Enschedeweg in Asphaltbauweise hergestellt. 
 
Alternativvariante 2 sieht in den Einmündungsbereichen abseits der Hauptachse Rüschhaus-
weg/ Von-Esmarch-Straße abweichend zur Alternativvariante 1 eine gebundene Pflasterbau-
weise vor. Vorteil dabei ist, dass der optische Zusammenhang zur Platzfläche hierdurch ver-
bessert gegeben ist. Die optischen Abweichungen zur übrigen Platzfläche beschränken sich 
dabei lediglich auf ein etwas anderes Fugenbild.  
 
Durch Farbzuschlag im Asphalt kann in beiden Alternativvarianten eine optische Annäherung an 
die gestalterisch zu priorisierende Pflasterausführung erzielt werden. Allerdings wird das Gestal-
tungsziel einer weitgehend homogenen Gestaltung der Flächen auch nur näherungsweise er-
reicht.  
Das 2019 beschlossene Gestaltungskonzept sieht für die Fahrbahnbereiche eine durchgehende 
Verwendung von Betonsteinpflaster vor. Mit der Umgestaltung der Ortsmitte soll ein als Einheit 
wahrnehmbarer Aufenthalts- und Bewegungsraum entstehen, der zumindest optisch dem von 
vielen Bewohnerinnen und Bewohnern im Planungsprozess geforderten Shared-Space-Ansatz 
nahekommt. Eine abweichende Materialität kann diese Zielsetzung im Verlauf der Von-
Esmarch-Straße und in den Einmündungsbereichen nicht erfüllen, wodurch partielle optische 
Qualitätseinbußen entstehen.  
 
Die primär technischen, zeitlichen, finanziellen und unterhaltungsbezogenen Vorteile beider Al-
ternativvarianten bei Veränderung von gebundenem Pflaster zu eingefärbtem Asphalt sind 
demgegenüber 
 
- qualitativ bessere Herstellung, Haltbarkeit 
o Asphaltbauweise als nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellte Ober-
flächenbefestigung speziell bei Busbelastungen 
o teilräumlicher Verzicht auf bautechnisch fehleranfälligere gebundene Pflasterbau-
weise 
 
- Kostenersparnisse 
o Reduzierung des Risikos der Ablehnung der Übernahme von Gewährleistungen für 
das Gewerk durch Baufirmen  
o Kostengünstigkeit in der Herstellung (vgl.  Ausführungen im Kap. Reduktionsvarian-
ten) 
o kostengünstiger auch durch einfachere Unterhaltung (Folgekosten) (u. a. sind keine 
dauerelastischen Fugen zu unterhalten) 
 
 
- kürzere Bauzeiten bei der Herstellung 
o schnellerer, deutlich effektiverer Bauablauf; in der Hauptfahrbahn wird die Zeiter-
sparnis auf rd. 14 Wochen gegenüber der Hauptvariante geschätzt 
o keine langen Abbindezeiten des Unterbetons und des Fugenmaterials ohne Nut-
zungsmöglichkeit - Zwischenzustände im Asphaltbau können nach rd. 1 Tag wieder 
genutzt werden

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o kurzzeitig längere Bauabschnitte hergestellt und zeitnahe Verkehrsfreigabe 
o Damit Verkürzung der Beeinträchtigungen von Anliegern, Gewerbetreibenden und 
Stadtteil (insbes. Busverkehre) 
o künftige kleine Sanierungsmaßnahmen können „unter Verkehr“ abgewickelt werden, 
es müssen keine Umleitungen etc. eingerichtet werden 
 
- geringerer Unterhaltungsaufwand 
o Eingriffe der Ver- und Entsorgungsträger sind ohne großen Aufwand wiederherzu-
stellen oder werden innerhalb der turnusmäßigen Sanierungen behoben 
o Eingriffe sollten im Zuge der Umgestaltung erledigt werden und dann in den nächs-
ten Jahren planmäßig nicht erfolgen, temporäre farbliche Unterschiede von Eingriffs-
stellen sind möglich 
 
 
Sollte sich zeigen, dass die mit der Hauptvariante vorgeschlagene gebundene Pflasterbauweise 
den Belastungen des Verkehrs nicht dauerhaft standhält, werden hier Erneuerungsarbeiten an-
fallen. Neuerliche Bauarbeiten wären mit erneuten Beeinträchtigungen und Einschränkungen 
der Anliegenden und der Öffentlichkeit verbunden. 
 
Durch Materialwechsel in Fahrbahnbereichen mit Farbzuschlag im aufgehellten Asphalt kann 
eine gewisse optische Annäherung an die gestalterisch zu priorisierende Pflasterausführung er-
zielt werden. Allerdings wird das Gestaltungsziel einer weitgehend homogenen Gestaltung der 
Flächen bei dieser Variante nur näherungsweise erreicht.  
Das 2019 beschlossene Gestaltungskonzept sieht für die Fahrbahnbereiche eine durchgehende 
Verwendung von Betonsteinpflaster vor. Mit der Umgestaltung der Ortsmitte soll ein als Einheit 
wahrnehmbarer Aufenthalts- und Bewegungsraum entstehen, der zumindest optisch dem von 
vielen Bewohnerinnen und Bewohnern im Planungsprozess geforderten Shared-Space-Ansatz 
nahekommt. Eine abweichende Materialität kann diese Zielsetzung im Verlauf der Von-
Esmarch-Straße und in den Einmündungsbereichen nicht in Gänze erfüllen. 
 
 
Reduktionsvarianten und Abwägung  
 
Beide o.g. Alternativvarianten sind Reduktionsvarianten, die graduell den Anspruch der Haupt-
variante gestalterisch stärker bis weniger stark herabsetzen, jedoch unter reinen Erhaltungs- 
und Unterhaltungsaspekten Sinn machten. 
 
In Alternativvariante 1 könnten gegenüber der Hauptvariante rd. 270.000 € Baukosten einge-
spart werden. In Alternativvariante 2 wären dies rd. 240.000 € Baukosten. 
 
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Standardmateria-
lien in der Fahrbahn und in den Nebenanlagen als weitestgehende Reduktionsvariante zu einer 
erheblichen Reduzierung der Kosten führen würde: rd. weitere 650.000 € eingespart werden. 
Die Umsetzung einer solch durchgreifenden Reduktionsvariante würde Gestaltungszielen, Pro-
jektgenese aber den stadtgestalterischen Ansprüchen der Gievenbecker Ortsmitte sowie der 
Erwartungshaltung der insbes. örtlichen Bürgerschaft in jeglicher Weise nicht entsprechen. 
 
Im Falle der Wahl von Reduktionsvarianten würden sich auch in Folgejahren die Kosten für den 
Unterhaltungsaufwand, die bilanziellen Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen reduzieren 
(siehe Folgelastenberechnung).  
 
 
Zu Beschlusspunkt 3.) 
 
Änderungen aus der Sachentscheidung des ASSVW vom 21.11.2019 zu V/0947/2019

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V/0732/2023 
Zu 1.1. Tempo 10 
Diese Sachentscheidung des ASSVW aus 2019 kann aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht 
umgesetzt werden.  
Eine Anordnung von Tempo 10 ist rechtlich nicht möglich. Tempo 10 ist kein amtliches Ver-
kehrszeichen und kann nicht angeordnet werden. In diesem Zusammenhang wird auf die 
Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg vom 20.11.2019 zur Unzulässigkeit einer Tem-
po-10-Zone verwiesen (vgl. AZ OVG 1 B 16.17).  
Die Verwaltung wird für den „kleinen Rüschhausweg“ Tempo 20 vorsehen. 
 
Zu 1.2 Arnheimweg 
Die Fahrbahn des Arnheimweges ist im Bestand 6 m breit. Diese Breite wird beibehalten, so 
dass keine Verbreiterung der Fahrbahn zu Ungunsten des Gehwegs erfolgt.  
 
Zu 1.3 „Behindertenparkplätze“ 
Der Sachentscheidung des ASSVW wird gefolgt.  
Die Behindertenstellplätze werden in der Planung vorgesehen. 
 
Zu 1.4 Busverbindung über Arnheimweg 
Durch die vorliegende Planung wäre zukünftig eine Führung einer Buslinie möglich. Bei 6 m 
Breite könnte der eventuelle Begegnungsfall aber nur unter reduzierter Geschwindigkeit erfol-
gen. Aktuell ist eine Führung einer Buslinie über den Arnheimweg nicht vorgesehen. 
 
Zusätzlicher Prüfauftrag aus der Sitzung der BV West am 07.11.2019 
 
Frau Kretzschmar (SPD-Fraktion) bat die Verwaltung zu prüfen, ob die Verlagerung der stadt-
auswärtigen Bushaltestelle „St. Michael-Kirche“ entfallen kann.  
 
Im Zuge des Prüfauftrages hat sich ergeben, dass die stadtauswärtige Bushaltstelle in modifi-
zierter Form vor der St. Michael-Kirche entsprechend des Antrags der BV West bestehen bleibt. 
Die stadteinwärtige Haltestelle wird zudem noch in Richtung Ortsmitte verschoben und wird ge-
genüber der Pfarrbücherei angelegt.  
 
Begründet wird dies durch die geänderten Rahmenbedingungen bei der zukunftsfähigen Aus-
richtung der Stadt Münster. Dabei sollen verstärkt Mobilstationen und leistungsfähige Buslinien 
auf zentralen Achsen geschaffen werden. Hierzu werden ein stadtweites Mobilitätskonzept und 
ein Konzept für ein Hochleistungs-Busnetz entwickelt.  
 
Durch die Reduzierung des Abstands des Bushaltestellenpaares St. Michael-Kirche untereinan-
der und der Nutzung von vorhandenen (Car-Sharing) und der Schaffung von weiteren (Leihrä-
der/Leihroller) Angeboten des Mobilitätskonzeptes, kann im Bereich der Michaelkirche eine Mo-
bilstation der Größenklassen M gem. den Standards der Stadt Münster (s. Anlagen zur Vorlage 
V/1052/2020) eingerichtet werden.  
 
Zudem werden die Abstände der stadtauswärtigen Bushaltestellen untereinander den Erforder-
nissen eines Hochleistungs-Busnetzes gerecht (Abstand rd. 600m, da 300m Einzugsradius je 
Haltestelle). 
       
Zu Beschlusspunkt 4.) 
 
Ziffer 2 des Antrags A-W/0059/2021 
 
Im Rahmen des Antrags A-W/0059/2021 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West 
wurde angeregt, die Tempo 30-Zone auf dem zwischen den Einmündungen des „kleinen 
Rüschhauswegs“ und des Enschedewegs befindlichen Streckenabschnitts bis zur Einmündung 
Enschedeweg auszuweiten. Über den betreffenden Abschnitt des Rüschhauswegs wird keine 
Wohnbebauung erschlossen. Lediglich die Zufahrt zum Parkplatz befindet sich innerhalb des

- 10 - 
V/0732/2023 
Streckenabschnitts. Der Bereich, welcher nicht in die Tempo 30-Zone eingebunden ist, beträgt 
ab der Einmündung des Enschedewegs rund 50 Meter. Der Beginn der Tempo 30-Zone ist un-
mittelbar nach der Einfahrt in den Enschedeweg erkennbar, sodass Beschleunigungsvorgänge 
nicht sinnvoll erscheinen. Zudem besteht nur auf der Seite des Parkplatzes eine Nebenanlage, 
Querungsbedarf ergibt sich daher nicht. Eine Ausweitung der Tempo 30-Zone kommt daher bei 
der aktuellen Rechtslage nicht in Betracht. (Im Falle einer Änderung der bundesgesetzlichen 
Kriterien der StVO zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts besteht jedoch die Möglich-
keit, den Antrag auf Tempo 30 km/h erneut aufzugreifen.) 
 
Ziffer 2 des Antrags ist damit erledigt. 
 
3. Kosten/Finanzierung 
 
Durch die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes wurden die Straßenausbaubeiträge 
abgeschafft. Eine Refinanzierung der entstehenden Baukosten ist durch Beiträge nicht mehr 
möglich.  
Zuwendungen aus dem alternativ geschaffenen Fördertopf sind für diese Maßnahme nicht zu 
erwarten. 
In einem kleinen Teilbereich gibt es aktuell noch eine Bindefrist auf den Radweg bis 07/2025. 
Da der Baubeginn erst im Anschluss erwartet wird, wird eine Rückzahlung der Zuwendungen 
nicht relevant sein. 
Mittelakquise über Städtebaufördermittel werden seitens der Verwaltung keine Chancen beige-
messen, da z. B. die dazu erforderlichen flankierenden Maßnahmen (Gebietsbezug) fehlen; die 
Verwaltung beabsichtigt auch deshalb keinen Antrag auf Stadtebauförderung rein „pro forma“ 
zu stellen, um die Chancen anderer stadtwichtiger Förderanträge in ihrer Bedeutung absehbar 
nicht zu mindern. 
Zuwendungen aus Förderprogrammen des Straßenbaus können bei regelwerkskonformen 
Ausbau erwartet werden. Bei einem Ausbau in Asphaltbauweise könnten Zuwendungen bis zu 
einer Höhe von 70% der förderfähigen Kosten einschl. der förderfähigen Kosten für die erforder-
lichen/notwendigen Breiten der Nebenanlagen erwartet werden. Die genaue Höhe der mögli-
chen Fördermittel kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belastbar benannt werden, es ist je-
doch von einer Größenordnung von etwa 500.000 € auszugehen. 
Für die Nebenstraßen Arnheimweg und „kleiner Rüschhausweg“ können grundsätzlich keine 
Zuwendungen erwartet werden. 
 
Bauablauf  
Der Baubeginn kann voraussichtlich im 2. Quartal 2026 nach Fertigstellung des Kanalbaus 
(V/0677/2022) beginnen.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Folgelastenberechnung 
Lageplan Oberflächengestaltung Hauptvariante 
Lageplan Verkehrstechnischer Entwurf 
Lageplan Oberflächengestaltung Alternativvariante 1 
Visualisierungen Hauptvariante (1.1,2.1,3.1) und Alternativvariante 1 (1.2,2.2,3.2) 
Antrag A-W/0059/2021

- 11 - 
V/0732/2023

Lageplan Verkehrstechnischer Entwurf

5100 Zeichen

Platzfläche:Schaltschränke LSA versetzenLieferstreifen2 zusätzlicheBehindertenstellplätze
Entsorgungscontainer(Altglas, E-Schrott, Altkleider)versetzen
3,503,503,00
0.752.753.253.25
2.502.482.503.21
2.502.95
2.502.003.251.354.561.354.462.103.003.002.102.407.00
7.702.50
1.85
3.25
3.25
3.54
3.25
22.00
22,00Obst u. GemüseFleischFleischGeflügelFischOlivenBackwarenSüßwarenSchleif-serviceParis direktWolleBrotKäsePlatzfläche mit Natursteinlinse:Gehweg, Radfahrer frei,Bodenindikatoren, getrennte Querungauf Platzfläche vorsehenvorh. Werbeanlage versetzenmögliche Erweiterungsflächenach Abstimmung mit den Eigentümernmögliche Erweiterungsflächenach Abstimmung mit den Eigentümern
mögliche Erweiterungsflächenach Abstimmung mit den Eigentümern
2.51
2.505.004.006.002.652.053.204.002.49
1.94
2.352.001.903.302.416.00
4.0025.00
7,506.50
8.00
3.25
3.25
10.00
3.25
6.503.25
8.00
2.501.70
Litfasssäule versetzen
1.002.50
3.250.752.000.503.666.001.50
2.005.506.001.501.505.00III IV
IF(1)F3 bIS(1)
II3III1II179I
F3 aIIS177FII 175FIII177 aFII
(5)FI(2)FI(3)SI(4)FIF
II 12.FIIIFIII761
VP
(1)-I
12011200
376375
I
670669
320
279
234
211119878701799798791
Michaelschule40I Schule.
2 a(2)
64
St. Michael182
Michaelk.St.II22(1)I6
Bücherei4
(1)
I8
I11 121416
II
II421III6I181416V10V12
P1
II 1II1 a5II3
II6I3 a
(1)(1)FI
II7
(1)8SI
IV17
(2)7 a19I
KitaI10 a
I14
6466II
II55II171
168166II164
V159(1)II1738IP10P17P1(2)
9III
P4
I
II166
548737
744
547546545
544543367
549
512
525
514
163
229223
230
167
16736624
667
387
15
452451392
391389
388
26922222171
14 12
72
Arnheimweg
Besselweg
Von-Esmarch-Straße
EnschedewegRüschhauswegRüschhauswegRüschhausweg
MichaelwegCoesfeldweg
Gas
GG
WWH
W
WWW Bus
G
WG
G
GW GWWG
BKBK
WG
G
Bus
W
W
G
G
W
WW
Br
W
WG
W W
BK
WW WGG W
G
G
G
Gas
WWW
W
FHFHFHW
WFHFHW
GGWWBK
MÜLL
T FHFHFHFHFHFH
GasGas
FHFH
W
Gas
FHFHW
Gas
WWW
Betonbank
BankBank
BankBank BankBetonbank
Bank
Bank
Bank
BankBank
TreppeHecke
HeckeHecke
TreppeStatue
Denkmal
Müllbox
HeckeHeckeRampe
HeckeHecke
Beet
StufenStufen
Stufen
A-MastHeckeHeckeRinneHecke
Hecke
ZaunZaunZaun
Gehölz
ZaunZaun + MauerZaun + Mauer
MüllboxTreppeMauerMauerStufenRampe
Zaun+MauerHecke
Hecke
Gehwegplatten 30/60
HeckeHeckeStufen
GebüschRampe 20/30 anthrazit
WegWegTorMauer
 20/30 anthrazitRinnePumpe
Skulptur?STø= 0.35 mKø= 7.00 mHaselnußSTø= 0.15 mKø= 3.00 m
-STø= 0.15 mKø= 2.00 m
-STø= 0.80 mKø= 15.00 m-STø= 0.60 mKø= 12.00 m
HaselnußSTø= 0.20 mKø= 4.00 m
?STø= 0.20 mKø= 3.00 mHaselnussSTø= 0.10 mKø= 2.00 m
HaslnussSTø= 0.35 mKø= 7.00 m
HaselnußSTø= 0.40 mKø= 6.00 m
HaselnußSTø= 0.40 mKø= 7.00 m
?STø= 0.70 mKø= 15.00 m
?STø= 0.15 mKø= 4.00 m
?STø= 0.35 mKø= 6.00 m
?STø= 0.40 mKø= 8.00 m?STø= 0.40 mKø= 8.00 m?STø= 0.35 mKø= 8.00 m?STø= 0.35 mKø= 8.00 m
?STø= 0.25 mKø= 4.00 m?STø= 0.25 mKø= 5.00 m?STø= 0.30 mKø= 5.00 m?STø= 0.25 mKø= 4.00 m?STø= 0.35 mKø= 6.00 m?STø= 0.25 mKø= 4.00 m
?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m
?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m
?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.20 mKø= 4.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m
?STø= 0.20 mKø= 2.00 m?STø= 0.20 mKø= 2.00 m
?STø= 0.15 mKø= 2.00 m?STø= 0.15 mKø= 2.00 m?STø= 0.15 mKø= 2.00 m?STø= 0.15 mKø= 2.00 m
?STø= 0.50 mKø= 10.00 m
?STø= 0.80 mKø= 6.00 m
?STø= 1.10 mKø= 16.00 m?STø= 0.20 mKø= 3.00 m?STø= 0.80 mKø= 6.00 m?STø= 0.30 mKø= 5.00 m
?STø= 0.40 mKø= 8.00 m?STø= 0.80 mKø= 14.00 m?STø= 0.50 mKø= 10.00 m?STø= 0.60 mKø= 10.00 m?STø= 0.40 mKø= 10.00 m
?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.15 mKø= 2.00 m?STø= 0.10 mKø= 2.00 m?STø= 0.15 mKø= 2.00 m
?STø= 0.15 mKø= 2.00 m
?STø= 0.20 mKø= 3.00 m?STø= 0.25 mKø= 4.00 m?STø= 0.30 mKø= 4.00 m
?STø= 0.60 mKø= 10.00 m?STø= 0.50 mKø= 6.00 m
?STø= 0.25 mKø= 6.00 m
-STø= 0.25 mKø= 3.00 m
SäuleSäule RohrSäuleSäuleSäuleChristbaumständer
Gas
Be- und Entlüftungsschacht
Säule
DrainageDrainage
Säule
GrünflächeGehwegplatten 30/30Verbundsteinpflaster
Betonstein 24/24Betonstein rot 20/10
Hecke/ Buschwerk
RampeTreppe
Treppe
GG
WWW
WWW
G
WG
G
GW GWWG
WG
G W
W
G
G
W
WW
W
WG
W WWW WGG W
G
G
G
WWW
W
W
WW
GGWW
W
W
WWW
Plot 07.02.2024bearbeitetgezeichnetgeprüftNameMaßstabLageplanLängen / HöhenProjekt Nr.:Anlage Nr.:1 : 5001 : 5001 : 500
DatumNameNr.12345Art der Änderung
PetersenLageplanVerkehrstechnischer EntwurfPlan Nr.:Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Datum01/2024
DatumNamebearbeitetgezeichnetVerfasser:geprüft :1 (1) 14290000Rüschhausweg / Gievenbeck Mittegenehmigt :i. A.Münster, den...............2024Amt für Mobilität und Tiefbau
KSKSLINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHWeseler Straße 253        DE 48155 MünsterTel.:         0251 6189999 - 0Fax:         0251 6189999 - 9E-Mail:muenster@lindschulte.deInternet:                           www.lindschulte.delindschulteLEIDENSCHAFTFÜR DAS PROJEKT
Von-Esmach-Straße
31.01.202431.01.2024
Legende [Planung]FahrbahnPark- / MehrzweckstreifenRadwegGehwegGrünflächeBordsteinabgesenkter BordsteinZufahrtenBaumfällungLeuchtewassergebundene DeckeZufahrtRotmarkierung Radfahrermögliche private ErweiterungsflächeFahrradabstellfläche

LP_Oberflächengestaltung_AV1_A4

1271 Zeichen

Plot 02.05.2024 
Nr. 
1 
2 
3 
4 
5 
Art der Änderung Name Datum 
Blatt Nr.: 
Str. Schlüssel: 
Anlage Nr.: 
Plan Nr.: 
Projekt Nr. : 
1 (1) 
16/023 
0000 
Maßstab 
Lageplan 1 : 500 Längen    1 :           /  Höhen 1 : 
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
Gievenbeck Mitte 
Stadtteil Gievenbeck 
Lageplan Oberflächengestaltung 
Petersen 
Petersen 
.
genehmigt : 
i. A. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
Münster, den........................................2024 
05/2024 
05/2024 
Legende 
Fahrbahn: Asphalt, normal (Standard außerhalb der Ortsmitte) 
Natursteinpflaster Linse Platz 
Rinnensteine 
Gehwegplatten 24/24 cm (Standard außerhalb der Ortsmitte) 
Gehwege und Platz: Betonplatten 
Fahrbahn und Parkstände: Betonsteine, ungebundene Bauweise 
Taktile Elemente (Blindenleitsystem) 
Rinnensteine Betonstein (Standard außerhalb der Ortsmitte) 
Grünflächen 
Einfassungen (Bordsteine, Winkelkanten) 
Erweiterungsflächen "Privat" 
Granitpflaster Kirchplatz 
Einfärbung Radwegefurt (Standard außerhalb der Ortsmitte) 
Verbundsteinpflaster (Standard außerhalb der Ortsmitte) 
Betonstein Trennstreifen (Standard außerhalb der Ortsmitte) 
Betonstein Radweg (Standard außerhalb der Ortsmitte) Wassergebundene Wegedecke 
Fahrbahn: Asphalt, aufgehellt 
Alternativvariante 1

LP_Oberflächengestaltung_AV1_240502

2114 Zeichen

MÜLL
T
171 168
159
166
164
157
55 64
(1)
(1) 66
53
16
9
(2) 1
6
8
173
(1)(2)
(1)
3 b
3 a
3
179
23a
(2) (1)(1)
2118(1)(1)
(3)
16
(1)14
10a
(2)
19
7a
(2)
17
8
(1)
5
7
(1)(1) 3a
6
1
3
1a
17
15
8 18
4
6
2 1
11
10
12
(1)14
12 14
2 (2)(4)
(2)
6
(1)(2)2a 3
4 2 (5)(1) (1) 3
(1)
86
40
182 54
(1)
(1) (1)
12
1715
(5)(4)(3)(2)
177
177 a
175
(1) (1)
16
P2
P4
P9 P8
P1P17P10
P1
III16
V157
II 53
P4
9I
(2)
P1P17P10
II
6
8
I
II173
(1)(2)
P2
(1)
V159
168
166
II
164
P9 P8
II
171
(1)
II55
-I
(1)
64
66II
(2)
23a
(2) (1)-I (1)
I 21SI18(1)(1)
(3)
I16
(1) I14
I10a
19I
Kita
7a
(2)
IV 17
8SI (1)
II 7
(1)FI(1) I3aII
6
5II
3
1 II 1a
II17
II 15
P1
10V12
I (1)
I14
16V
I 18
I6
42 1II
I5
I8
12 14II
I11
I
8
(1) (1)
4 (5)(1)
I6
(1)II22
(2)(4)
(2)
(1)
I3
(1)182
Michaelk.
St.
I 4
Kita (1)
I
6
(2)2a I3
40ISchule
1715
F
II
12
(4)FI(3)SI (2)FI
(5)FI
177 aFII
175FIII
177FII
3 aIIS
179I
1II
3II
(1)
3 bIS
IF(1)
Plot 02.05.2024
Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum 
Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)16/0230000
MaßstabLageplan 1 : 500Längen    1 :           /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft
Rueschhausweg/Von-Esmarch-Str. Gievenbeck Mitte
Stadtteil Gievenbeck
Lageplan Oberflächengestaltung
PetersenPetersen. genehmigt :i. A.Amt für Mobilität und TiefbauMünster, den........................................2024
05/202405/2024
Legende 
Fahrbahn: Asphalt, normal (Standard außerhalb der Ortsmitte)
Natursteinpflaster Linse PlatzRinnensteineGehwegplatten 24/24 cm (Standard außerhalb der Ortsmitte)
Gehwege und Platz: Betonplatten Fahrbahn und Parkstände: Betonsteine, ungebundene BauweiseTaktile Elemente (Blindenleitsystem)
Rinnensteine Betonstein (Standard außerhalb der Ortsmitte) GrünflächenEinfassungen (Bordsteine, Winkelkanten)Erweiterungsflächen "Privat"
Granitpflaster KirchplatzEinfärbung Radwegefurt (Standard außerhalb der Ortsmitte) Verbundsteinpflaster (Standard außerhalb der Ortsmitte) Betonstein Trennstreifen (Standard außerhalb der Ortsmitte) Betonstein Radweg (Standard außerhalb der Ortsmitte) Wassergebundene Wegedecke
Fahrbahn: Asphalt, aufgehellt
Alternativvariante 1

A_W_0059_2021_Originalantrag

1767 Zeichen

CDU-Kreisverband Münster e.V . 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
                                              CDU-Fraktion in der BV-West 
 
 
Münster, 27.09.2021 
 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
 
 
Verkehrslenkende Maßnahmen auf dem Rüschhausweg 
1. Durch ein Parkverbot oder Begrenzungspfähle entlang des Bürgersteigs am Parkplatz 
des Einkaufszentrums soll, bereits vor der Umgestaltung der Ortsmitte, verhindert 
werden, dass Fahrzeuge auf dem Bürgersteig Parken. 
2. Die Tempo-30-Zone soll bereits am Anfang des Rüschhausweg beginnen. 
 
 
A-W/0059/2021

Begründung: 
Anwohner und Geschäftsleute haben auf die o.a. Problematik hingewiesen. 
 
1. Durch die parkenden Fahrzeuge ist eine Ausfahrt vom Parkplatz sehr schwierig. Man steht mit 
der Fahrzeugfront schon sehr weit auf der Straße bis aufgrund der parkenden Fahrzeuge der 
Verkehr rechts oder links eingesehen werden kann. 
Weiterhin ist ein Begegnungsverkehr mit zwei Bussen auf diesem Streckenabschnitt nicht 
möglich. Der Bus Richtung Innenstadt muss regelmäßig auf Höhe Lukas-Kindergarten/ 
Fahrradgeschäft warten, um den Gegenverkehr passieren zu lassen. Uns wundert, dass die 
Verkehrsbetriebe auf diesen Umstand noch nicht hingewiesen haben. 
2. Einige Fahrer, die vom Enschedeweg in den Rüschhausweg einbiegen, beschleunigen so stark, 
dass sie beim Beginn der Tempo-30-Zone zu schnell sind. Dies soll durch die Vorverlegung der 
Zone verhindert werden. 
 
 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolfgarten

LP_Oberflächengestaltung_HV_A4

1276 Zeichen

Plot 02.05.2024 
Nr. 
1 
2 
3 
4 
5 
Art der Änderung Name Datum 
Blatt Nr.: 
Str. Schlüssel: 
Anlage Nr.: 
Plan Nr.: 
Projekt Nr. : 
1 (1) 
16/023 
0000 
Maßstab 
Lageplan 1 : 500 Längen    1 :           /  Höhen 1 : 
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
Gievenbeck Mitte 
Stadtteil Gievenbeck 
Lageplan Oberflächengestaltung 
Petersen 
Petersen 
.
genehmigt : 
i. A. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
Münster, den........................................2024 
02/2024 
02/2024 
Legende 
Fahrbahn: Asphalt, normal (Standard außerhalb der Ortsmitte) 
Fahrbahn: Betonsteine, gebundene Bauweise 
Natursteinpflaster Linse Platz 
Rinnensteine 
Gehwegplatten 24/24 cm (Standard außerhalb der Ortsmitte) 
Gehwege und Platz: Betonplatten 
Fahrbahn und Parkstände: Betonsteine, ungebundene Bauweise 
Taktile Elemente (Blindenleitsystem) 
Rinnensteine Betonstein (Standard außerhalb der Ortsmitte) 
Grünflächen 
Einfassungen (Bordsteine, Winkelkanten) 
Erweiterungsflächen "Privat" 
Granitpflaster Kirchplatz 
Einfärbung Radwegefurt (Standard außerhalb der Ortsmitte) 
Verbundsteinpflaster (Standard außerhalb der Ortsmitte) 
Betonstein Trennstreifen (Standard außerhalb der Ortsmitte) 
Betonstein Radweg (Standard außerhalb der Ortsmitte) Wassergebundene Wegedecke 
Hauptvariante

LP_Oberflächengestaltung_HV_240502

2118 Zeichen

MÜLL
T
171 168
159
166
164
157
55 64
(1)
(1) 66
53
16
9
(2) 1
6
8
173
(1)(2)
(1)
3 b
3 a
3
179
23a
(2) (1)(1)
2118(1)(1)
(3)
16
(1)14
10a
(2)
19
7a
(2)
17
8
(1)
5
7
(1)(1) 3a
6
1
3
1a
17
15
8 18
4
6
2 1
11
10
12
(1)14
12 14
2 (2)(4)
(2)
6
(1)(2)2a 3
4 2 (5)(1) (1) 3
(1)
86
40
182 54
(1)
(1) (1)
12
1715
(5)(4)(3)(2)
177
177 a
175
(1) (1)
16
P2
P4
P9 P8
P1P17P10
P1
III16
V157
II 53
P4
9I
(2)
P1P17P10
II
6
8
I
II173
(1)(2)
P2
(1)
V159
168
166
II
164
P9 P8
II
171
(1)
II55
-I
(1)
64
66II
(2)
23a
(2) (1)-I (1)
I 21SI18(1)(1)
(3)
I16
(1) I14
I10a
19I
Kita
7a
(2)
IV 17
8SI (1)
II 7
(1)FI(1) I3aII
6
5II
3
1 II 1a
II17
II 15
P1
10V12
I (1)
I14
16V
I 18
I6
42 1II
I5
I8
12 14II
I11
I
8
(1) (1)
4 (5)(1)
I6
(1)II22
(2)(4)
(2)
(1)
I3
(1)182
Michaelk.
St.
I 4
Kita (1)
I
6
(2)2a I3
40ISchule
1715
F
II
12
(4)FI(3)SI (2)FI
(5)FI
177 aFII
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3 aIIS
179I
1II
3II
(1)
3 bIS
IF(1)
Plot 02.05.2024
Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum 
Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)16/0230000
MaßstabLageplan 1 : 500Längen    1 :           /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft
Rueschhausweg/Von-Esmarch-Str. Gievenbeck Mitte
Stadtteil Gievenbeck
Lageplan Oberflächengestaltung
PetersenPetersen. genehmigt :i. A.Amt für Mobilität und TiefbauMünster, den........................................2024
02/202402/2024
Legende 
Fahrbahn: Asphalt, normal (Standard außerhalb der Ortsmitte)Fahrbahn: Betonsteine, gebundene Bauweise
Natursteinpflaster Linse PlatzRinnensteineGehwegplatten 24/24 cm (Standard außerhalb der Ortsmitte)
Gehwege und Platz: Betonplatten Fahrbahn und Parkstände: Betonsteine, ungebundene BauweiseTaktile Elemente (Blindenleitsystem)
Rinnensteine Betonstein (Standard außerhalb der Ortsmitte) GrünflächenEinfassungen (Bordsteine, Winkelkanten)Erweiterungsflächen "Privat"
Granitpflaster KirchplatzEinfärbung Radwegefurt (Standard außerhalb der Ortsmitte) Verbundsteinpflaster (Standard außerhalb der Ortsmitte) Betonstein Trennstreifen (Standard außerhalb der Ortsmitte) Betonstein Radweg (Standard außerhalb der Ortsmitte) Wassergebundene Wegedecke
Hauptvariante

Lageplan Verkehrstechnischer Entwurf_A4

15402 Zeichen

Platzfløche: 
Schaltschrønke LSA versetzen 
Lieferstreifen 
2 zusøtzliche 
Behindertenstellpløtze 
Entsorgungscontainer 
(Altglas, E-Schrott, Altkleider) 
versetzen 
3,50 
3,50 
3,00 
0.75 2.75 
3.25 
3.25 
2.50 
2.48 
2.50 
3.21 
2.50 
2.95 
2.50 
2.00 
3.25 
1.35 
4.56 
1.35 
4.46 
2.10 
3.00 
3.00 
2.10 
2.40 
7.00 
7.70 
2.50 
1.85 
3.25 
3.25 
3.54 
3.25 
22.00 
22,00 
Obst u. Gem!se 
Fleisch 
Fleisch 
Gefl!gel 
Fisch 
Oliven 
Backwaren 
S!ßwaren 
Schleif- service 
Paris direkt 
Wolle 
Brot 
Käse 
Brot 
Käse 
Sch Sch Sch 
Platzfløche mit Natursteinlinse: 
Gehweg, Radfahrer frei, 
Bodenindikatoren, getrennte Querung 
auf Platzfløche vorsehen 
vorh. Werbeanlage versetzen 
mügliche Erweiterungsfløche 
nach Abstimmung mit den Eigent!mern 
mügliche Erweiterungsfløche 
nach Abstimmung mit den Eigent!mern 
mügliche Erweiterungsfløche 
nach Abstimmung mit den Eigent!mern 
2.51 
2.50 
5.00 
4.00 
6.00 
2.65 
2.05 
3.20 
4.00 2.49 
1.94 
2.35 
2.00 
1.90 
3.30 
2.41 6.00 
4.00 
25.00 
7,50 
6.50 
8.00 
3.25 
3.25 
10.00 
3.25 
6.50 
3.25 
8.00 
2.50 
1.70 
Litfasssøule versetzen 
1.00 2.50 
3.25 
0.75 2.00 
0.50 3.66 
6.00 1.50 
2.00 
5.50 
6.00 
1.50 
1.50 
5.00 
I
II 
IV 
I
F
(1) 
F
3 b 
I S
(1) 
I
I
3
II 
I
1
II 
179 
I
F
3 a 
II 
S
177 
F
II 
175 
F
III 
177 a 
F
II 
(5) 
FI
(2) 
F
I
(3) 
S
I
(4) 
FI
F
II 
12 
.
F
III 
F
III 
761 
VP 
(1) 
-I 
1201 
1200 
376 
375 
I
670 
669 
320 
279 
234 
211 
119 
878 
701 
799 
798 
791 
Michaelschule 
40 
I Schule
.
2 a 
(2) 
6
4
St. Michael 
182 
Michaelk. 
St. 
II 
2
2
(1) 
I
6
B!cherei 
4
(1) 
I
8
I
11 
12 
14 
16 
II 
II 
4
2
1 II 
I
6
I
18 
14 
16 V
10 
V
12 
P1 
II 
1
II 
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5
II 
3
II 
6
I
3 a 
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FI
II 
7
(1) 
8
S
I
IV 
17 
(2) 
7 a 
19 
I
Kita
I
10 a 
I
14 
64 
66 II 
II 
55 
II 
171 
168 
166 
II 
164 
V159 
(1) 
II 
173 
8
I
P10 
P17 
P1 
(2) 
9
III 
P4 
I
II 
166 
548 
737 
744
547 
546 
545 
544 
543 
367 
549 
512 
525 
514
163 
229 
223 
230 
167 
16 
736 
624 
667
387 
15 
452 
451 
392 
391 
389 
388 
269 
222 
221 
71 
14 
12 
72 
Arnheimweg 
Besselweg 
Von-Esmarch-Straüe 
Enschedeweg 
R!schhausweg 
R!schhausweg 
R!schhausweg 
Michaelweg 
Coesfeldweg 
2.50 2.50 
2.00 2.00 
Wolle 
512 512 
S!ßwaren 
2.50 2.50 2.50 2.50 2.50 
Gas
GGGGGGGG
G
W
W
HHHHHHHH
W
WWW
W
W
BusBusBus
G
W
G
G
G
W
G
W
W
G
BK 
BK BK 
1.70 
WW
G
G
Bus
W
W
G
G
WWW
W
WWW
1.00 1.00 
Br 
W3.25 W
W
GGGGGG
2.50 2.50 
W
WW2.50 
BK 
WW
WW
W
GG
G
W
G
2.10 2.10 
G
G
Gas
WWWW
W
WW
4.46 
WWWWWWW
FH 
FH 
FH 
W
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FH FH FH FH 
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G
G
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W
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M
Ü
L
L
T
FH FH 
FH 
FH 
FH FH 
GasGasGas
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FH 
W
GasGas
FH FH 
W
Gas
W W
W
Bank 
Betonbank Betonbank Betonbank Betonbank 
Bank Bank 
Bank 
Bank Bank 
Bank Bank 
Bank Bank Bank Bank 
Treppe 
Hecke 
Hecke 
Hecke 
Treppe 
Statue Statue Statue 
Denkmal Denkmal Denkmal 
M!llbox
Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke Hecke 
Hecke 
Rampe 
Hecke 
Hecke 
Beet Beet Beet 
Stufen 
Stufen 
Stufen 
A-Mast 
Hecke 
Hecke 
Rinne 
Hecke 
Hecke 
Zaun 
Zaun 
Zaun 
Gehülz 
Zaun 
Zaun + Mauer 
Zaun + Mauer 
M!llbox 
Treppe 
Mauer 
Mauer 
Stufen Stufen Stufen Stufen Stufen Stufen Stufen Stufen Stufen Stufen 
Rampe Rampe 
Zaun+Mauer 
Hecke 
Gehwegplatten 30/60 
Hecke Hecke 
Stufen 
Geb!sch 
Rampe 
 20/30 anthrazit 
Weg 
Weg 
Tor 
Mauer 
 20/30 anthrazit 
Rinne Pumpe
Skulptur 
???
ST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 m
K"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 m
HaselnuöHaselnuö
ST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 m
K"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 m
-
ST"= 0.15 mST"= 0.15 m
K"= 2.00 m
-
ST"= 0.80 m
K"= 15.00 m
-
ST"= 0.60 m
K"= 12.00 m
Haselnuö
ST"= 0.20 m
K"= 4.00 m
??????
ST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 m
K"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 m
HaselnussHaselnussHaselnussHaselnussHaselnussHaselnussHaselnussHaselnussHaselnuss
ST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 m
K"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 m
HaslnussHaslnussHaslnussHaslnussHaslnussHaslnuss
ST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 m
K"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 m
HaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuö
ST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 m
K"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 m
HaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuöHaselnuö
ST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 m
Backwaren 
ST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 m
K"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 m
Backwaren 
K"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 mK"= 7.00 m
?
ST"= 0.70 m
K"= 15.00 m
?
ST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 m
K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m
?
ST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 m
K"= 6.00 mK"= 6.00 m
?
ST"= 0.40 m
K"= 8.00 m
?
ST"= 0.40 m
K"= 8.00 m
?
ST"= 0.35 m
K"= 8.00 m
?
ST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 m
K"= 8.00 mK"= 8.00 mK"= 8.00 m
?
ST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 m
K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m ??
ST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 m
K"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 m
?
ST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 m
K"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 m ???
ST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 m
K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m
??
ST"= 0.35 mST"= 0.35 mST"= 0.35 m
K"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 m
?
ST"= 0.25 m
K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m
?
ST"= 0.20 m
K"= 4.00 m
?
ST"= 0.20 m
K"= 4.00 m
?
ST"= 0.20 m
K"= 4.00 m
?
ST"= 0.20 m
K"= 4.00 m
?
ST"= 0.20 m
K"= 4.00 m
?
ST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 m
K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m
?
ST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 m
K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m
???????
ST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 m
K"= 4.00 mK"= 4.00 m
?
ST"= 0.20 mST"= 0.20 m
K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m
?
ST"= 0.10 m
K"= 2.00 m
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ST"= 0.10 m
K"= 2.00 m ????????
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K"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 m
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K"= 2.00 m ???
ST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 m
K"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 m
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ST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 m
K"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 m
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ST"= 0.20 m
K"= 2.00 m
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K"= 2.00 m
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K"= 2.00 mK"= 2.00 m
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K"= 2.00 mK"= 2.00 m
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ST"= 0.15 mST"= 0.15 m
K"= 2.00 mK"= 2.00 m
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K"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 m
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ST"= 0.80 m
K"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 m
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ST"= 1.10 m
K"= 16.00 m
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ST"= 0.20 mST"= 0.20 m
K"= 3.00 mK"= 3.00 m
???
ST"= 0.80 mST"= 0.80 mST"= 0.80 mST"= 0.80 mST"= 0.80 m
K"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 m
??
ST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 m
K"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 mK"= 5.00 m
???
ST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 mST"= 0.40 m
K"= 8.00 mK"= 8.00 mK"= 8.00 mK"= 8.00 mK"= 8.00 mK"= 8.00 mK"= 8.00 m
???
ST"= 0.80 m
K"= 14.00 m
??
ST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 m
K"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 m
??
ST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 m
K"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 m
??
ST"= 0.40 m
K"= 10.00 m
?
ST"= 0.10 mST"= 0.10 m
K"= 2.00 mK"= 2.00 m
?
ST"= 0.15 m
K"= 2.00 mK"= 2.00 m
?
ST"= 0.10 m
K"= 2.00 m
?
ST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 m
K"= 2.00 m
???
ST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 mST"= 0.15 m
K"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 m
?
ST"= 0.20 mST"= 0.20 mST"= 0.20 m
K"= 3.00 mK"= 3.00 mK"= 3.00 m
?
ST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 m
K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m
??
ST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 mST"= 0.30 m
K"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 mK"= 4.00 m
?
ST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 mST"= 0.60 m
K"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 m
?
ST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 mST"= 0.50 m
K"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 m
?
ST"= 0.25 mST"= 0.25 mST"= 0.25 m
K"= 6.00 mK"= 6.00 mK"= 6.00 m
-
ST"= 0.25 m
K"= 3.00 m
Søule
Søule
Rohr
Søule
Søule
Søule
Christbaumstønder
Gas
Be- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschachtGehwegplatten 30/60 Gehwegplatten 30/60 
Søule
Drainage
Drainage
Søule
7,50 7,50 7,50 
?
ST"= 0.20 mST"= 0.20 m
K"= 3.00 mK"= 3.00 m
ST"= 0.10 m
Haselnuss
ST"= 0.10 m
K"= 2.00 m
Wolle Wolle 
Gr!nfløcheGr!nfløche
Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se 
Fleisch 
Gefl!gel 
Haselnuss
Obst u. Gem!se 
HaselnussHaselnussHaselnuss
Brot 
Obst u. Gem!se 
Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten 30/3030/3030/30Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten 30/30Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten Gehwegplatten 30/3030/30
1.90 
H
2.40 
1.90 1.90 
Fisch 
S!ßwaren 
VerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflasterVerbundsteinpflaster??
Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24Betonstein 24/24
K"= 2.00 m
ST"= 0.10 m
K"= 2.00 m
??
Betonstein rot 20/10Betonstein rot 20/10Betonstein rot 20/10Betonstein rot 20/10Betonstein rot 20/10Betonstein rot 20/10
1.90 
22.00 
1.00 1.00 1.00 
2.50 
K"= 10.00 mK"= 10.00 m
ST"= 0.50 m
K"= 10.00 mK"= 10.00 m
ST"= 0.50 mST"= 0.50 m
K"= 10.00 mK"= 10.00 m
ST"= 0.50 m
K"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 m
??
2.50 1.00 2.50 1.00 1.00 1.00 2.50 1.00 2.50 1.00 1.00 
WWWW
1.50 1.50 
Be- und Entl!ftungsschacht
G
Be- und Entl!ftungsschacht
Be- und Entl!ftungsschachtBe- und Entl!ftungsschacht
W
W
W
2.35 
2.00 
W W
6.50 6.50 
6.00 
0.50 3.66 3.66 
Gas
0.50 0.50 3.66 3.66 
6.00 
0.75 
3.54 
0.75 0.75 0.75 
0.50 0.50 
0.75 
3.54 
0.75 
2.00 2.00 
1.94 
2.10 
2.41 
2.00 2.00 
W
HaselnussHaselnussHaselnuss
ST"= 0.10 mST"= 0.10 mST"= 0.10 m
K"= 2.00 m
W
W
K"= 6.00 m
2.41 
1.35 1.35 1.35 1.35 1.35 1.35 1.35 
Haselnuss
ST"= 0.10 m
K"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 m
1.35 1.35 1.35 1.35 
W
2.35 
WWW
W
WWWW
W
W
1.94 
W W
6.50 
Bank Bank 
WWW
W
1.70 1.70 1.70 
2.00 2.00 
1.50 1.50 
Paris direkt Paris direkt 
Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- 
W
Obst u. Gem!se 
Fleisch 
Gefl!gel 
30/30
Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se Obst u. Gem!se 
Haselnuss
ST"= 0.10 m
K"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 mK"= 2.00 m
1.35 1.35 1.35 1.35 1.35 
2.10 
ST"= 0.50 mST"= 0.50 m
K"= 10.00 mK"= 10.00 mK"= 10.00 m
1.35 1.35 1.35 1.35 
H
2.00 
2.75 2.75 
1.50 1.50 
0.75 
7,50 
2.50 
22.00 
?
ST"= 0.20 mST"= 0.20 m
K"= 3.00 mK"= 3.00 m
2.05 
2.49 
2.95 
4.00 4.00 4.00 4.00 
3,00 
3,50 
3,50 
Brot 
2.75 2.75 
1.50 1.50 
0.75 
0.50 
2.00 2.00 2.00 
Be- und Entl!ftungsschacht
2.95 2.95 
2.49 
2.05 
W
Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- Schleif- 
S!ßwaren 
Fisch 
Wolle Wolle Wolle Wolle 
Paris direkt Paris direkt 
G
Be- und Entl!ftungsschacht
2.00 2.00 2.00 
4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 4.00 
2 zusøtzliche 2 zusøtzliche 2 zusøtzliche 2 zusøtzliche 
Behindertenstellpløtze Behindertenstellpløtze 
Stufen Stufen 
1.70 1.70 1.70 1.70 
Brot Brot 
269 
2.50 
512 
2.50 
Stufen Stufen Stufen 
Skulptur Skulptur 
Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk Hecke/ Buschwerk 
Rampe 
Treppe 
Treppe 
G
G
W
W
W
W
W
W
G
W
G
G
G
W
G
W
W
G
W
G
G
W
W
G
G
W
W
W
W
W
G
W
W
W
W
W
G
G
W
G
G
G
W
W
W
W
W
W
W
G
G
W
W
W
W
W W
W
Hecke Hecke 
Plot 07.02.2024 
bearbeitet 
gezeichnet 
gepr!ft 
Name 
Maästab 
Lageplan 
Löngen  / Hühen 
Projekt Nr.: 
Anlage Nr.: 
1 : 500 
1 : 500 1 : 500 
Datum Name Nr. 
1
2
3
4
5
Art der Änderung 
Petersen 
Lageplan 
Verkehrstechnischer Entwurf 
Plan Nr.: 
Blatt Nr.: 
Str. Schl!ssel: 
Datum 
01/2024 
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
Verfasser: 
gepr!ft : 
1 ( 1 ) 1429 0000 
R!schhausweg / Gievenbeck Mitte 
genehmigt : i. A. M!nster, den...............2024 
Amt f!r Mobilitöt und Tiefbau 
KS 
KS 
LINDSCHULTE 
Ingenieurgesellschaft mbH 
Weseler Straöe 253        DE 48155 M!nster 
Tel.:          0251 6189999 - 0 
Fax:          0251 6189999 - 9 
E-Mail: muenster@lindschulte.de 
Internet:                           www.lindschulte.de 
lindschulte 
LEIDENSCHAFT 
FÜR DAS PROJEKT 
Von-Esmach-Straäe 
31.01.2024 
31.01.2024 
Legende [Planung] 
Fahrbahn 
Park- / Mehrzweckstreifen 
Radweg 
Gehweg 
Gr!nfløche 
Bordstein 
abgesenkter Bordstein 
Zufahrten 
Baumføllung 
Leuchte 
wassergebundene Decke 
Zufahrt 
Rotmarkierung Radfahrer 
mügliche private Erweiterungsfløche 
Fahrradabstellfløche

Folgelastenberechnung_GieMi_240404

2345 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0732/2023 Aufgestellt am: 04.04.2024
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2028
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00
2. Beiträge 0 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 3.500.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 3.500.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 3.500.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 3.500.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 35.000 20,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 35.000 20,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 87.500 50,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 52.500 30,00
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 52.500 € p.a.
+ Tilgung 105.000 € p.a.
= Schuldendienst 157.500 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 175.000 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge)  0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 0 0,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 175.000
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,00
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Rüschhausweg/Von-Esmarch-Straße – Gievenbeck Mitte
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beratungsverlauf (4)

23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.15 Vorberatung
Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.2 Vorberatung
Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 4.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (10)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Weseler Straße 253D
  • Rüschhausweg 1
  • Enschedeweg
  • Arnheimweg 1
  • Besselweg
  • Michaelweg
  • Coesfeldweg 2
  • Kirchplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0732/2023
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2024
Erstellt
13.12.2023 09:36