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V/0794/2019

Erneuerung der Schaltanlagen im Pumpwerk Coermühle 52

Vorlagen 14.08.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 19.11.2019, TOP 5.18

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1671 Zeichen

Anlage A zur V/0794/2019 
Kurzüberblick 
Mit AUKB-Beschluss vom 09.10.2018 (V/0874/2018) wurde der Planungsauftrag zur Erneuerung 
der Schaltanlage im Pumpwerk Coermühle 52 vergeben.  
Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung ist der Baubeschluss einzuholen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
 Das Teilziel lautet „Sicherer Anlagenbetrieb“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis Ende des Jahres 2020 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 790.000,- € (inkl. Planungskos-
ten) zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge-
führten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beschlussvorlage

3030 Zeichen

V/0794/2019 
V/0794/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erneuerung der Schaltanlagen im Pumpwerk Coermühle 52 
- Beschluss zur Erneuerung der Schaltanlage / Elektrotechnik - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Erneuerung der Schaltanlage / Elektrotechnik für das Pumpwerk Coermühle 52 gemäß der 
Entwurfsplanung des Ing.-Büros iTS Ingenieur-Technik-Scholz GmbH aus Essen wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 650.000 € brutto 
entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaß-
nahme 
0015 Pumpwerke/Kläranlagen,  
Neubau/Erneuerung 
   
Auszahlung   2019 
2020 
50.000 € 
600.000 € 
VE 600.000 € 
 
Summe    650.000 €  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
12.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0794/2019 
Begründung: 
 
Das 1976 errichtete Schmutzwasserpumpwerk Coermühle 52 transportiert das gesamte Abwasser 
aus den nördlichen und westlichen Stadtteilen Münsters zur Hauptkläranlage in Coerde.  
 
Die installierten,  elektrischen Schaltanlagen sind nach nunmehr über 40 Betriebsjahren abgängig 
und müssen erneuert werden.  
 
In einem ersten Schritt wurde das Ing. -Büro iTS Ingenieur-Technik-Scholz GmbH aus Essen mit den 
Ingenieurleistungen zur Erneuerung der Elektrotechnik beauftragt (V/0874/2018).  
Im Rahmen der Grundlagenermittlung hat das Ing. -Büro iTS GmbH festgestellt, dass neben den 
Schaltanlagen auch die vorhandene Netzersatzanlage (Notstromaggregat) auszutauschen ist, da die 
Leistung des vorhandenen Aggregates nicht die erforderliche Leistungskapazität des Pumpwerkes in 
allen Betriebssituationen abdeckt. 
 
Die ursprünglich kalkulierten Baukosten in Höhe von 310.000, - € erhöhen sich durch diese zusätzl i-
che Maßnahme auf 650.000, - €. Neben den Kosten f ür das reine Notstromaggregat fallen auch z u-
sätzliche Automatisierungs- und Einbindungskosten an. Die Brutto-Baukosten der einzelnen Anlagen-
komponenten im Bereich der Elektrotechnik stellen sich wie folgt dar: 
 
 Netzersatzanlage      260.000,- € 
 Mittel- und Niederspannungsanlagen   305.000,- € 
 Automatisierungs-, Mess-, und Gebäudetechnik    85.000,- € 
Summe:        650.000,- € 
 
Es ist geplant, noch in diesem Jahr das Vergabeverfahren durchzuführen. Der Baubeginn kann 
dann Anfang 2020 erfolgen, so dass mit einer Fertigstellung im vierten Quartal 2020 zu rechnen ist. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (1)

19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Coermühle 52v

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Details

Aktenzeichen
V/0794/2019
Typ
Vorlagen
Datum
14.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37