1519/2026
Renovierungsetat der Museen 2026
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 1519/2026 Freigabedatum 18.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Renovierungsetat der Museen 2026 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung von Mitteln des Renovierungs- programms für die in dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen baulichen Maßnahmen der städtischen Museen. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der erforderlichen Mittel in einem Gesamtvolu- men von insgesamt 260.000 Euro. Im Haushaltsjahr 2026 sind für Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten Mittel in Höhe von 260.000 Euro im Teilergebnisplan des Museumsreferats in der Produktgruppe 0401- Muse- umsreferat in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus- haltsplan 2025/2026 zentral für die Museen berücksichtigt. Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 260.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Renovierungsprogramm der Museen und Kulturbauten wurde im Jahre 2011 erstmals aufgelegt. Die Verwaltung listet seither die dringend notwendigen Renovierungs- und sonsti- gen baulichen Maßnahmen und deren Kosten auf und legt die für das jeweilige Jahr anste- henden Maßnahmen zur Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kunst und Kultur und zur Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss vor. Im Haushalt 2026 sind für Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten Mittel in Höhe von 260.000 Euro im Teilergebnisplan des Museumsreferats in der Produktgruppe 0401- Museumsreferat in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zentral für die Museen berücksichtigt. Die nachfolgenden Häuser haben Mittelbedarfe benannt. Museum Schnütgen und Rautenstrauch-Joest-Museum Maßnahme: 3 2021 wurden im Rahmen der Bauzustandsdokumentation gravierende sicherheitsrelevante Mängel an den verfahrbaren Regalanlagen in den Depots des KAN (Museum Schnütgen und Rautenstrauch-Joest-Museum) festgestellt. Die Instandsetzung muss aus Gründen des Ar- beitsschutzes dringend umgesetzt werden. In Abstimmung mit dem arbeitsschutztechnischen Dienst der Stadt Köln wurde als Übergangslösung ein organisatorischer Arbeitsschutz erstellt. Die Instandsetzung muss nunmehr dringend erfolgen, da die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen nicht gegeben ist und die organisatorischen Maßnahmen seitens des ar- beitsschutztechnischen Dienstes nicht verlängert werden sollen, so dass dann auch kein Not- betrieb mehr möglich wäre. Dies würde die Museumsarbeit in beiden Häusern sehr einschrän- ken und in wichtigen Teilen (u. a. Ausleihen, Ausstellungsorganisation, Bestandspflege) un- möglich machen. Für den anstehenden großen Umbau benötigen beide Museen dringend konsumtive Mittel, um die Ausräumung, Verpackung und Lagerung der in den betroffenen Fahrregalen gelager- ten Kunstwerke, unterstützt durch eine spezialisierte Kunstspedition, zu leisten. Bedarf: 60.000 Euro Museum Schnütgen und 85.000 Euro Rautenstrauch-Joest-Mu- seum Museum Schnütgen Maßnahme: Das Museum Schnütgen zeigt seine Dauerausstellung in insgesamt drei Bauteilen: in der his- torischen Cäcilienkirche aus dem 12. Jh., in dem denkmalgeschützten Museumsanbau von Karl Band (1956) und im Neubau (2010). Alle Gebäudeteile sind räumlich miteinander verbun- den. Die aktuelle Beleuchtung des Museums wird derzeit über drei aktive Steuerungssysteme ge- regelt, die untereinander nicht kompatibel sind: - Alteburger System (Cäcilienkirche) - Gira System (Bandbau, ausgenommen Ausstellungsfläche) - KNX über Jung (Neubau und Bandbau Ausstellungsfläche). Insgesamt ist eine technische und energetische Umstellung der gesamten Beleuchtungssteu- erung im Museum Schnütgen dringend notwendig. Eine sukzessive Umsetzung ist geplant. Mit höchster Priorität ist die Lichtsteuerung in der Cäcilienkirche zu ersetzen. Das für die Be- leuchtung der Cäcilienkirche eingesetzte Lichtsystem Alteburger ist so veraltet, dass hierfür keine Ersatzteile mehr vorhanden und wiederbeschaffbar sind, zudem wird auch keine War- tung mehr angeboten. In jüngerer Vergangenheit fielen bereits einige Teile dieses Systems aus, so dass kreative Lösungen gefunden werden mussten, um die Beleuchtung im Haupt- raum des Museums aufrechtzuerhalten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf: Bei einem zu erwartenden plötzlichen Ausfall der Anlage muss das Museum Schnütgen umgehend mit einer Teilschließung reagieren. Neben der Funktionstüchtigkeit der Beleuchtungssteuerung ergibt sich durch die Umsetzung der Maßnahme eine nachhaltige Reduzierung der Energiekosten des Museum Schnütgen. Zugleich wird durch Implementierung desselben Lichtsteuerungssystems für das gesamte KAN ein Synergieeffekt mit möglicher Kostenreduktion für beide Häuser (Museum Schnütgen und Rautenstrauch-Joest-Museum) erzielt. Für die Planung und Umsetzung des ersten Teilbereichs Cäcilienkirche liegt eine Kostenprog- nose für die Umstellung der Lichtsteuerung in Kombination mit energieeffizienten Leuchtmit- teln vor (Listenpreise des Herstellers in Kombination mit dem zusammen mit der Koordinati- onsstelle Klimaschutz erstellten Energiekonzept). 4 Bedarf: 75.000 Euro Kölnisches Stadtmuseum Im Rahmen eines Ortstermins mit der RheinNetz GmbH und der städtischen Gebäudewirt- schaft am 06.02.2026 wurde die Mittelspannungsanlage am Zeughaus eingehend begutach- tet. Dabei wurde festgestellt, dass infolge von Feuchtigkeitseintritt die bauliche Substanz des Raumes, in dem sich die Anlage befindet, erheblich beeinträchtigt ist. Unter diesen Bedingun- gen kann ein dauerhaft sicherer und ordnungsgemäßer Betrieb der Mittelspannungsanlage nicht gewährleistet werden. Die Betreiberverantwortung der Gebäudewirtschaft, die Stromversorgung kurzfristig und rechtssicher zu gewährleisten, machte ein sofortiges Handeln notwendig, um weitere Schäden von Gebäude und darin gelagertem Kulturgut abzuwenden. Das Kulturgut kann nicht ohne Weiteres anderweitig untergebracht werden - eine Einlagerung in Haus Sauer verbietet sich wegen der schon mehrfach vorgekommenen Wassereinbrüche, die dazu geführt hatten, dass Bibliotheksbestände verlagert werden mussten. Die andernorts bestehenden Depotflächen sind zu klein oder für die Bestände nicht geeignet. Von der Gebäudewirtschaft wurde vorgeschlagen, dass der Transformator außer Betrieb ge- nommen und die Stromversorgung über den Hausanschlusskasten sichergestellt wird. Die Maßnahme musste wegen Gefahr im Verzug noch vor Beschlussfassung begonnen wer- den. Bedarf: 40.000 Euro Gesamtbedarf: 260.000 Euro Finanzierung: Mittel in Höhe von 260.000 Euro stehen für das Haushaltsjahr 2026 im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Museumsreferats in der Produktgruppe 0401 - Museums- referat in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 für die Inanspruch- nahme von Mitteln im freiwilligen Bereich sind erfüllt. Nach sorgfältiger Prüfung wird festge- stellt, dass die Maßnahmen nicht ohne erhebliche negative Folgen auf spätere Haushaltsjahre verschoben werden können. Die Durchführung der Maßnahmen dient dem Erhalt der beste- henden und zur Aufgabenerfüllung dauerhaft benötigter Strukturen der Museen. Ohne die vor- gesehenen Arbeiten bestünde die Gefahr, dass die Strukturen nachhaltig beeinträchtigt wer- den und die Funktionsfähigkeit für den Museumsbetrieb nicht mehr uneingeschränkt gewähr- leistet werden kann. Eine nachträgliche Instandsetzung wäre voraussichtlich nur mit erhebli- chem Mehraufwand möglich. Dringlichkeitsbegründung: Der hohe verwaltungsinterne Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Maßnahmen hat es nicht möglich gemacht, die Vorlage fristgerecht einzureichen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um bauliche oder technische Maßnahmen innerhalb bestehender Nutzungen. Die Maßnahmen führen nicht zu einer wesentlichen Änderung der Nutzung, insofern werden öffentliche Belange nicht berührt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1519/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.06.2026
- Erstellt
- 26.05.2026 10:44