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1519/2026

Renovierungsetat der Museen 2026

Beschlussvorlage Ausschuss 18.06.2026

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 29.06.2026, TOP 10.11

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

8764 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer 
 1519/2026 
Freigabedatum 
18.06.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Renovierungsetat der Museen 2026  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung von Mitteln des Renovierungs-
programms für die in dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen baulichen Maßnahmen 
der städtischen Museen. 
 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der erforderlichen Mittel in einem Gesamtvolu-
men von insgesamt 260.000 Euro. 
 
Im Haushaltsjahr 2026 sind für Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten Mittel in Höhe von 
260.000 Euro im Teilergebnisplan des Museumsreferats in der Produktgruppe 0401- Muse-
umsreferat in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus-
haltsplan 2025/2026 zentral für die Museen berücksichtigt. 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 
Finanzausschuss 29.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  260.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Das Renovierungsprogramm der Museen und Kulturbauten wurde im Jahre 2011 erstmals 
aufgelegt. Die Verwaltung listet seither die dringend notwendigen Renovierungs- und sonsti-
gen baulichen Maßnahmen und deren Kosten auf und legt die für das jeweilige Jahr anste-
henden Maßnahmen zur Beschlussfassung durch den Ausschuss für Kunst und Kultur und 
zur Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss vor. 
 
Im Haushalt 2026 sind für Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten Mittel in Höhe von 260.000 
Euro im Teilergebnisplan des Museumsreferats in der Produktgruppe 0401- Museumsreferat 
in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zentral für die Museen 
berücksichtigt. 
 
Die nachfolgenden Häuser haben Mittelbedarfe benannt. 
 
 
 
Museum Schnütgen und Rautenstrauch-Joest-Museum 
 
Maßnahme:

3 
 
2021 wurden im Rahmen der Bauzustandsdokumentation gravierende sicherheitsrelevante 
Mängel an den verfahrbaren Regalanlagen in den Depots des KAN (Museum Schnütgen und 
Rautenstrauch-Joest-Museum) festgestellt. Die Instandsetzung muss aus Gründen des Ar-
beitsschutzes dringend umgesetzt werden. In Abstimmung mit dem arbeitsschutztechnischen 
Dienst der Stadt Köln wurde als Übergangslösung ein organisatorischer Arbeitsschutz erstellt. 
 
Die Instandsetzung muss nunmehr dringend erfolgen, da die Wirksamkeit der technischen 
Schutzmaßnahmen nicht gegeben ist und die organisatorischen Maßnahmen seitens des ar-
beitsschutztechnischen Dienstes nicht verlängert werden sollen, so dass dann auch kein Not-
betrieb mehr möglich wäre. Dies würde die Museumsarbeit in beiden Häusern sehr einschrän-
ken und in wichtigen Teilen (u. a. Ausleihen, Ausstellungsorganisation, Bestandspflege) un-
möglich machen.  
 
Für den anstehenden großen Umbau benötigen beide Museen dringend konsumtive Mittel, 
um die Ausräumung, Verpackung und Lagerung der in den betroffenen Fahrregalen gelager-
ten Kunstwerke, unterstützt durch eine spezialisierte Kunstspedition, zu leisten. 
 
Bedarf: 60.000 Euro Museum Schnütgen und 85.000 Euro Rautenstrauch-Joest-Mu-
seum 
 
Museum Schnütgen 
 
Maßnahme: 
 
Das Museum Schnütgen zeigt seine Dauerausstellung in insgesamt drei Bauteilen: in der his-
torischen Cäcilienkirche aus dem 12. Jh., in dem denkmalgeschützten Museumsanbau von 
Karl Band (1956) und im Neubau (2010). Alle Gebäudeteile sind räumlich miteinander verbun-
den. 
 
Die aktuelle Beleuchtung des Museums wird derzeit über drei aktive Steuerungssysteme ge-
regelt, die untereinander nicht kompatibel sind: 
 
- Alteburger System (Cäcilienkirche) 
- Gira System (Bandbau, ausgenommen Ausstellungsfläche) 
- KNX über Jung (Neubau und Bandbau Ausstellungsfläche). 
 
Insgesamt ist eine technische und energetische Umstellung der gesamten Beleuchtungssteu-
erung im Museum Schnütgen dringend notwendig. Eine sukzessive Umsetzung ist geplant. 
 
Mit höchster Priorität ist die Lichtsteuerung in der Cäcilienkirche zu ersetzen. Das für die Be-
leuchtung der Cäcilienkirche eingesetzte Lichtsystem Alteburger ist so veraltet, dass hierfür 
keine Ersatzteile mehr vorhanden und wiederbeschaffbar sind, zudem wird auch keine War-
tung mehr angeboten. In jüngerer Vergangenheit fielen bereits einige Teile dieses Systems 
aus, so dass kreative Lösungen gefunden werden mussten, um die Beleuchtung im Haupt-
raum des Museums aufrechtzuerhalten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf: Bei einem 
zu erwartenden plötzlichen Ausfall der Anlage muss das Museum Schnütgen umgehend mit 
einer Teilschließung reagieren. 
 
Neben der Funktionstüchtigkeit der Beleuchtungssteuerung ergibt sich durch die Umsetzung 
der Maßnahme eine nachhaltige Reduzierung der Energiekosten des Museum Schnütgen. 
Zugleich wird durch Implementierung desselben Lichtsteuerungssystems für das gesamte 
KAN ein Synergieeffekt mit möglicher Kostenreduktion für beide Häuser (Museum Schnütgen 
und Rautenstrauch-Joest-Museum) erzielt. 
 
Für die Planung und Umsetzung des ersten Teilbereichs Cäcilienkirche liegt eine Kostenprog-
nose für die Umstellung der Lichtsteuerung in Kombination mit energieeffizienten Leuchtmit-
teln vor (Listenpreise des Herstellers in Kombination mit dem zusammen mit der Koordinati-
onsstelle Klimaschutz erstellten Energiekonzept).

4 
Bedarf: 75.000 Euro 
 
Kölnisches Stadtmuseum 
 
Im Rahmen eines Ortstermins mit der RheinNetz GmbH und der städtischen Gebäudewirt-
schaft am 06.02.2026 wurde die Mittelspannungsanlage am Zeughaus eingehend begutach-
tet. Dabei wurde festgestellt, dass infolge von Feuchtigkeitseintritt die bauliche Substanz des 
Raumes, in dem sich die Anlage befindet, erheblich beeinträchtigt ist. Unter diesen Bedingun-
gen kann ein dauerhaft sicherer und ordnungsgemäßer Betrieb der Mittelspannungsanlage 
nicht gewährleistet werden. 
 
Die Betreiberverantwortung der Gebäudewirtschaft, die Stromversorgung kurzfristig und 
rechtssicher zu gewährleisten, machte ein sofortiges Handeln notwendig, um weitere Schäden 
von Gebäude und darin gelagertem Kulturgut abzuwenden. Das Kulturgut kann nicht ohne 
Weiteres anderweitig untergebracht werden - eine Einlagerung in Haus Sauer verbietet sich 
wegen der schon mehrfach vorgekommenen Wassereinbrüche, die dazu geführt hatten, dass 
Bibliotheksbestände verlagert werden mussten. Die andernorts bestehenden Depotflächen 
sind zu klein oder für die Bestände nicht geeignet. 
 
Von der Gebäudewirtschaft wurde vorgeschlagen, dass der Transformator außer Betrieb ge-
nommen und die Stromversorgung über den Hausanschlusskasten sichergestellt wird. 
 
Die Maßnahme musste wegen Gefahr im Verzug noch vor Beschlussfassung begonnen wer-
den. 
 
Bedarf: 40.000 Euro 
 
 
Gesamtbedarf: 260.000 Euro 
 
 
Finanzierung: 
 
Mittel in Höhe von 260.000 Euro stehen für das Haushaltsjahr 2026 im Haushaltsplan 
2025/2026 im Teilergebnisplan des Museumsreferats in der Produktgruppe 0401 - Museums-
referat in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
 
Die Voraussetzungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 für die Inanspruch-
nahme von Mitteln im freiwilligen Bereich sind erfüllt. Nach sorgfältiger Prüfung wird festge-
stellt, dass die Maßnahmen nicht ohne erhebliche negative Folgen auf spätere Haushaltsjahre 
verschoben werden können. Die Durchführung der Maßnahmen dient dem Erhalt der beste-
henden und zur Aufgabenerfüllung dauerhaft benötigter Strukturen der Museen. Ohne die vor-
gesehenen Arbeiten bestünde die Gefahr, dass die Strukturen nachhaltig beeinträchtigt wer-
den und die Funktionsfähigkeit für den Museumsbetrieb nicht mehr uneingeschränkt gewähr-
leistet werden kann. Eine nachträgliche Instandsetzung wäre voraussichtlich nur mit erhebli-
chem Mehraufwand möglich. 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
 
Der hohe verwaltungsinterne Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Maßnahmen hat es nicht 
möglich gemacht, die Vorlage fristgerecht einzureichen.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

697 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um bauliche oder technische Maßnahmen innerhalb bestehender Nutzungen. Die 
Maßnahmen führen nicht zu einer wesentlichen Änderung der Nutzung, insofern werden öffentliche 
Belange nicht berührt.

Beratungsverlauf (2)

25.06.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.7 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1519/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.06.2026
Erstellt
26.05.2026 10:44