2012/0336
Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte – Wechsel von Beamten zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihren Eigenbetrieben
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2012/0336
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 12.09.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Finanzverwaltung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0336 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Pensions- und Beihilferückstellungen fü r Beamte – Wechsel von Beamten zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihren Eigenbetrieben Vorlage vom: 10.09.2012 Beschlussvorschlag: Der Magistrat beschließt die bilanzielle Behandlung des Wechsels von Beamten zwischen den Eigenbetrieben der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie zwi- schen den Eigenbetrieben untereinander. Die Betriebskommissionen aller Eigenbetriebe sind aufgefordert, einen gleich lautenden Beschluss zu fassen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: - 2 - Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.09.2012 Der Wechsel von Beamten zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihren Eigenbetrieben stellt ein Problem in der doppischen Bilanz dar, da Beamte einen Anspruch auf eine Pension an die Stadt besitzen. Diese Verpflichtung ist bei der Stadt als Pensionsrückstellung zu bilanzieren. Das gleiche gilt für den Wechsel von Beamten zwischen Eigenbetrieben. Die Pensionsverpflichtung ist ein einheitliches Wirtschaftsgut. Es ist daher nicht sinnvoll, dass dieses Wirtschaftsgut zur einen Hälfte in der Bilanz der Stadt und zur anderen Hälfte in der Bilanz eines Ei- genbetriebes geführt wird. Die Einheitlichkeit des Wirtschaftsgutes steht aber in offensichtlichem Widerspruch mit dem Grund- satz, dass die Schulden dort zu bilanzieren sind, wo sie wirtschaftlich entstanden sind. Dieser Widerspruch bei der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen ist zu vermeiden, wenn ein Be- schluss gefasst wird, der die Übernahme der Pensionsverpflichtungen durch die den Beamten auf- nehmende Einheit regelt, wenn diese eine Gegenforderung für die Übernahme der Pensionsverpflich- tung stellen kann. Danach tragen die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Eigenbetriebe die anteili- gen Pensionslasten, die bei ihnen tatsächlich verursacht wurden. Bei einem Wechsel wird der Wert der Pensionsrückstellung zum Zeitpunkt des Übergangs nach dem Bilanzrecht der abgebenden Einheit festgestellt. Maßgebend sind hier die Wertverhältnisse jeweils zum 31. Dezember des Vorjahres, falls der Wechsel unterjährig erfolgt. In der festgestellten Höhe bildet die abgebende Einheit eine Verbindlichkeit an die aufnehmende Ein- heit, die aufnehmende Einheit hat dementsprechend eine Forderung an die abgebende Einheit in glei- cher Höhe. Die Verbindlichkeit der abgebenden Einheit ist mit 6 % p. a. zu verzinsen. Die Verbindlichkeit der abgebenden Einheit wird von der aufnehmenden Einheit bis zum Zeitpunkt der Pensionierung der Beamtin/des Beamten gestundet. Eine Verrechnung ist möglich. Die Verbindlichkeit kann jederzeit getilgt werden und ist daher eine kurzfristige Verbindlichkeit. Diese Regelung ersetzt bisher vorhandene Beschlüsse zur Bilanzierung von Pensions- und anderen Rückstellungen bei zwischen einem Eigenbetrieb und der Stadt oder einem Eigenbetrieb wechselnden Beamten. Bereits bestehende Forderungen aus dem Wechsel von Beamten werden künftig ebenfalls nach dieser Regelung behandelt, sind also auch zu verzinsen. Diese Regelung gilt auch für Verpflichtungen aus Beihilfen und Altersteilzeit. Hier ist die Verbindlich- keit mit 5,5 % p. a. zu verzinsen. Soweit wie relevant, ist das steuerliche Rückwirkungsverbot zu beachten. Darmstadt, 10. September 2012 Der Dezernent IV André Schellenberg Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0336
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.09.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00