V/0913/2021
Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung in der Straße Vahlbusch im Zuge des Ausbaues Kanalpromenade und Erneuerung der Fahrbahndecke
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Anlage 3_Schaltzeiten Kanalpromenade
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Beleuchtung abgeschaltet Einschaltung (Vorgabe UNB) Schaltzeiten Straßenbeleuchtung Kanalpromenade Anlage 3 zur V/0913/2021
Beschlussvorlage
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V/0913/2021 V/0913/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung in der Straße Vahlbusch im Zuge des Ausbaues Kanalpromenade und Erneuerung der Fahrbahndecke Beratungsfolge 29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Installation der adaptiven Straßenbeleuchtung im Bereich Vahlbusch gemäß der Anlage 2 wird zugestimmt. 2. Der Erneuerung der Fahrbahndecke gemäß der Anlage 2 wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 146.000 € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Auf die adaptive Straßenbeleuchtung entfallen Kosten in Höhe von rd. 120.000 €. Aus der Zahlung an die Stadtwerke Münster GmbH resultieren jährliche Aufwendungen (aus der Auflösung eines Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens) in Höhe von rd. 4.000 €. Die Kosten für den Wegebau belaufen sich auf ca. 26.000 €.Als Folgekosten für den Wegebau fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 1.700 € und Unterhaltungskosten von rd. 260 € an. Amt für Mobilität und Tiefbau 03.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Groot-Körmelink T elefon:492-6915 Groot-Koermelink@stadt- muenster.de - 3 - V/0913/2021 Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnahm e 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2023 120.000 Beleuchtung Investitionsmaßnahm e 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2023 26.000 Wegebau Summe aller Auszahlungen 146.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Die Bezirksvertretung Münster–Südost (BV-Südost) hat mit dem Beschluss des SPD Antrags A- S/0002/2021 die Verwaltung aufgefordert, im Zuge der Bauarbeiten der Kanalpromenade die adaptive Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen der Siedlung Schmitz-Kühlken (Vahlbusch) und der Kanalpromenade zu ergänzen. Dieser Antrag wird damit begründet, dass die Kanalpromenade intensiv von Berufstätigen, Schüler*innen und Freizeitradler*innen benutzt wird. Der Punkt 2 des Beschlusses des SPD Antrags A-S/0002/2021 auf dem Verbindungsweg zwischen dem Kesseler Weg und der Promenade (nördlich des Coca-Cola-Werks) eine adaptive Beleuchtung zu installieren, wurde schon mit der Vorlage V/0609/2020 beschlossen. Damit die Benutzer*innen die Strecke auch über Zufahrtswege gefahrlos erreichen können, ist es wichtig, auch die Verbindungswege zu beleuchten. Aus dem Bereich Angelmodde und Gremmendorf erreichen viele Benutzer*innen die Kanalpromenade durch die Siedlung Schmitz-Kühlken und den Verbindungsweg in Verlängerung des Vahlbuschs. Der Ausbau von komfortabel nutzbarer Radverkehrsinfrastruktur ist dringend erforderlich. Denn die Bedeutung des Radverkehrs für den Alltagsverkehr steigt vor dem Hintergrund sich erhöhender Reichweiten. Diese sind nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektrische Antriebsmöglichkeiten zurückzuführen. Die klimarelevanten, ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile (individuell und gesamtgesellschaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlossene Radverkehrskonzept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Verlagerungseffekte vom privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind. - 3 - V/0913/2021 Bestand: Die Straße Vahlbusch ist nicht beleuchtet und die Oberfläche der Straße ist mit einer hohen Anzahl an Schadstellen behaftet. Direkt an die Straße Vahlbusch grenzt der Abschnitt 4 der Kanalpromenade an, der bis zum Jahr 2023 ausgebaut und beleuchtet wird (vgl. Vorlage V 0609/2020). Beschreibung der Baumaßnahme: Die Straße Vahlbusch vgl. Anlage 2 erhält nördlich eine adaptive Straßenbeleuchtung (Grundeinstellung der Beleuchtungsstärke bei 10%). Um die Fledermäuse zu schützen ist eine Lichtfarbe von 2700K gewählt worden. Des Weiteren werden die Abschaltzeiten (siehe Anlange 3) der adaptiven Straßenbeleuchtung aus dem Gesamtprojekt Kanalpromenade übernommen. Diese Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende Radfahrende und zu Fuß Gehende zu erfassen. Die Masten stehen in einem Abstand von ca. 31 m. Zugleich wird der Kabelgraben für die Verlegung von Leerrohren genutzt, um für die spätere Aufnahme von Glasfaserleitungen vorbereitet zu sein. Um die Wurzeln der Bäume nicht zu beschädigen, werden die Kabel für die Beleuchtungsanlage und Leerrohre in der Fahrbahn verlegt. Nach den Verlegearbeiten der Kabel und Leerrohre wird der Weg ganzflächig mit einem bituminösen Oberbau aus ca. 4 cm Asphaltdecke wiederhergestellt. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung der Maßnahme nach Abschluss der Bauarbeiten im Abschnitt 4 der Kanalpromenade für Sommer 2023 vorgesehen. Aufgrund der Umleitung für die Radfahrende und zu Fuß Gehende ist eine gleichzeitige Baumaßnahme im Abschnitt 4 und Vahlbusch nicht möglich. Beiträge Dritter/Zuschüsse Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. Die Anwohner*innen und Eigentümer*innen werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 Antrag SPD Fraktion Anlage 2 Lageplan Vahlbusch Anlage 3 Schaltzeiten Kanalpromenade
Anlage 1_Antrag SPD Fraktion
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Anlage 1 zur Vorlage V/0913/2021
Anlage 2_Lageplan Vahlbusch
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vorhandene Straßenbeleuchtung geplante Straßenbeleuchtung (Abstand 31 m) Lph 6,0 m Sensor Tvilight Citysense Leuchte: Lunux Helius 120 2700K 1100 lm SCL Optik bearbeitet: 11.01.2022 Groot-Körmelink Geplante Beleuchtung Vahlbusch Amt für Mobilität und Tiefbau Verkehrsmanagement und Smart Mobility gezeichnet: 11.01.2022 Gaupel geplante Fahrbahninstandsetzung vorhandene Bäume Anlage 2 zur Vorlage V/0913/2021
Anlage A
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Anlage A zur V/0913/2021 Kurzüberblick Der heute unbeleuchtete Weg „Vahlbusch“, der von einer Vielzahl von Radfahrern und zu Fuß Gehenden genutzt wird, erhält eine adaptive Straßenbeleuchtung. Des Weiteren wird im Anschluss an die Kabelverlegung die Fahrbahndecke saniert. Der Vahlbusch grenzt direkt an die Kanalpromenade an, so dass mit der beleuchteten Wegeverbindung Vahlbusch eine durchgängige Beleuchtung zum Wohngebiet geschaffen wird. Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra- struktur ist dringend erforderlich. Städtisches Ziel ist es, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Ende des Jahres 2023 vorgesehen. Zur Erreichung des Ziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 146.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufgeführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die o. g. Querschnittsthemen sollen im Sinne eines Positivkatalogs dann erwähnt werden, wenn der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt bzw. der Bericht Unterschiede zwischen den Geschlechtern ausweist, schafft oder berücksichtigt, inklusionspolitische Aussagen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention trifft migrationspolitische Aussagen trifft, das Thema Demografie im Sinne des im VV verabschiedeten Fragenkatalogs betrifft oder klimaschutzrelevante Aussagen trifft, und dies für die Beschlussfassung und Entscheidung von unmittelbarer und grundsätzlicher Bedeutung und Relevanz ist. Dann ist kurz zu beschreiben, inwieweit der Bezug gegeben ist. Ausführliche Informationen sind in diesen Fällen in der Vorlage zu liefern. Ggf. ist ein Kontakt mit der entsprechenden Dienststelle aufzunehmen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Kanalpromenade
- Schmitz-Kühlken
- Vahlbusch
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0913/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.01.2022
- Erstellt
- 09.12.2021 09:19