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V/0913/2021

Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung in der Straße Vahlbusch im Zuge des Ausbaues Kanalpromenade und Erneuerung der Fahrbahndecke

Vorlagen 11.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 30.03.2022, TOP 7.2

Anlage 3_Schaltzeiten Kanalpromenade

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_Antrag SPD Fraktion

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Anlage 2_Lageplan Vahlbusch

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 3_Schaltzeiten Kanalpromenade

123 Zeichen

Beleuchtung
abgeschaltet
Einschaltung
(Vorgabe UNB)
Schaltzeiten Straßenbeleuchtung Kanalpromenade
Anlage 3 zur V/0913/2021

Beschlussvorlage

5716 Zeichen

V/0913/2021
V/0913/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung in der Straße Vahlbusch im Zuge des Ausbaues
Kanalpromenade und Erneuerung der Fahrbahndecke
Beratungsfolge
29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Installation der adaptiven Straßenbeleuchtung im Bereich Vahlbusch gemäß der Anlage
2 wird zugestimmt.
2. Der Erneuerung der Fahrbahndecke gemäß der Anlage 2 wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 146.000 €
entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Auf die adaptive Straßenbeleuchtung entfallen Kosten
in Höhe von rd. 120.000 €. Aus der Zahlung an die Stadtwerke Münster GmbH resultieren jährliche
Aufwendungen (aus der Auflösung eines Aktiven Rechnungsabgrenzungspostens) in Höhe von rd.
4.000 €.
Die Kosten für den Wegebau belaufen sich auf ca. 26.000 €.Als Folgekosten für den Wegebau fallen
zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 1.700 € und Unterhaltungskosten von rd. 260 € an.
Amt für Mobilität und Tiefbau
03.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Groot-Körmelink
T elefon:492-6915
Groot-Koermelink@stadt-
muenster.de

- 3 -
V/0913/2021
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von
Verkehrsflächen und -anlagen
Investitionsmaßnahm
e
0008 Verkehrsanlagen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2023 120.000 Beleuchtung
Investitionsmaßnahm
e
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2023 26.000 Wegebau
Summe aller Auszahlungen 146.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme veranschlagt.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Münster–Südost (BV-Südost) hat mit dem Beschluss des SPD Antrags A-
S/0002/2021 die Verwaltung aufgefordert, im Zuge der Bauarbeiten der Kanalpromenade die adaptive
Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen der Siedlung Schmitz-Kühlken (Vahlbusch) und der
Kanalpromenade zu ergänzen.
Dieser Antrag wird damit begründet, dass die Kanalpromenade intensiv von Berufstätigen,
Schüler*innen und Freizeitradler*innen benutzt wird. Der Punkt 2 des Beschlusses des SPD Antrags
A-S/0002/2021 auf dem Verbindungsweg zwischen dem Kesseler Weg und der Promenade (nördlich
des Coca-Cola-Werks) eine adaptive Beleuchtung zu installieren, wurde schon mit der Vorlage
V/0609/2020 beschlossen.
Damit die Benutzer*innen die Strecke auch über Zufahrtswege gefahrlos erreichen können, ist es
wichtig, auch die Verbindungswege zu beleuchten. Aus dem Bereich Angelmodde und Gremmendorf
erreichen viele Benutzer*innen die Kanalpromenade durch die Siedlung Schmitz-Kühlken und den
Verbindungsweg in Verlängerung des Vahlbuschs.
Der Ausbau von komfortabel nutzbarer Radverkehrsinfrastruktur ist dringend erforderlich. Denn die
Bedeutung des Radverkehrs für den Alltagsverkehr steigt vor dem Hintergrund sich erhöhender
Reichweiten. Diese sind nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektrische
Antriebsmöglichkeiten zurückzuführen. Die klimarelevanten, ökonomischen und gesundheitlichen
Vorteile (individuell und gesamtgesellschaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in
2016 beschlossene Radverkehrskonzept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu
generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur
gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten
kaum Verlagerungseffekte vom privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind.

- 3 -
V/0913/2021
Bestand:
Die Straße Vahlbusch ist nicht beleuchtet und die Oberfläche der Straße ist mit einer hohen Anzahl an
Schadstellen behaftet. Direkt an die Straße Vahlbusch grenzt der Abschnitt 4 der Kanalpromenade
an, der bis zum Jahr 2023 ausgebaut und beleuchtet wird (vgl. Vorlage V 0609/2020).
Beschreibung der Baumaßnahme:
Die Straße Vahlbusch vgl. Anlage 2 erhält nördlich eine adaptive Straßenbeleuchtung
(Grundeinstellung der Beleuchtungsstärke bei 10%). Um die Fledermäuse zu schützen ist eine
Lichtfarbe von 2700K gewählt worden. Des Weiteren werden die Abschaltzeiten (siehe Anlange 3) der
adaptiven Straßenbeleuchtung aus dem Gesamtprojekt Kanalpromenade übernommen. Diese
Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende Radfahrende und zu
Fuß Gehende zu erfassen. Die Masten stehen in einem Abstand von ca. 31 m. Zugleich wird der
Kabelgraben für die Verlegung von Leerrohren genutzt, um für die spätere Aufnahme von
Glasfaserleitungen vorbereitet zu sein.
Um die Wurzeln der Bäume nicht zu beschädigen, werden die Kabel für die Beleuchtungsanlage und
Leerrohre in der Fahrbahn verlegt.
Nach den Verlegearbeiten der Kabel und Leerrohre wird der Weg ganzflächig mit einem bituminösen
Oberbau aus ca. 4 cm Asphaltdecke wiederhergestellt.
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung der Maßnahme nach Abschluss der Bauarbeiten im
Abschnitt 4 der Kanalpromenade für Sommer 2023 vorgesehen. Aufgrund der Umleitung für die
Radfahrende und zu Fuß Gehende ist eine gleichzeitige Baumaßnahme im Abschnitt 4 und
Vahlbusch nicht möglich.
Beiträge Dritter/Zuschüsse
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet.
Die Anwohner*innen und Eigentümer*innen werden entsprechend dem Serviceversprechen des
Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Antrag SPD Fraktion
Anlage 2 Lageplan Vahlbusch
Anlage 3 Schaltzeiten Kanalpromenade

Anlage 1_Antrag SPD Fraktion

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0913/2021

Anlage 2_Lageplan Vahlbusch

424 Zeichen

vorhandene Straßenbeleuchtung
geplante Straßenbeleuchtung
(Abstand 31 m)
Lph 6,0 m
Sensor Tvilight Citysense
Leuchte: Lunux Helius 120
2700K 1100 lm SCL Optik
bearbeitet:  11.01.2022      Groot-Körmelink
Geplante Beleuchtung 
   
Vahlbusch
Amt für Mobilität und Tiefbau
Verkehrsmanagement und Smart Mobility
gezeichnet: 11.01.2022      Gaupel
geplante Fahrbahninstandsetzung
vorhandene Bäume
Anlage 2 zur Vorlage V/0913/2021

Anlage A

3297 Zeichen

Anlage A zur V/0913/2021
Kurzüberblick
Der heute unbeleuchtete Weg „Vahlbusch“, der von einer Vielzahl von Radfahrern und zu Fuß
Gehenden genutzt wird, erhält eine adaptive Straßenbeleuchtung. Des Weiteren wird im
Anschluss an die Kabelverlegung die Fahrbahndecke saniert. Der Vahlbusch grenzt direkt an die
Kanalpromenade an, so dass mit der beleuchteten Wegeverbindung Vahlbusch eine
durchgängige Beleuchtung zum Wohngebiet geschaffen wird.
Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra-
struktur ist dringend erforderlich. Städtisches Ziel ist es, mehr Radverkehr zu generieren und den
Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die
Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt.
Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern.
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Ende des Jahres 2023 vorgesehen.
Zur Erreichung des Ziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 146.000 € zu kalkulieren.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen:
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage
aufgeführten Reduktionsvariante zu entnehmen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die o. g. Querschnittsthemen sollen im Sinne eines Positivkatalogs dann erwähnt werden, wenn
der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt bzw. der Bericht
 Unterschiede zwischen den Geschlechtern ausweist, schafft oder berücksichtigt,
 inklusionspolitische Aussagen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention trifft
 migrationspolitische Aussagen trifft,
 das Thema Demografie im Sinne des im VV verabschiedeten Fragenkatalogs betrifft oder
 klimaschutzrelevante Aussagen trifft,
und dies für die Beschlussfassung und Entscheidung von unmittelbarer und grundsätzlicher
Bedeutung und Relevanz ist.
Dann ist kurz zu beschreiben, inwieweit der Bezug gegeben ist. Ausführliche Informationen sind
in diesen Fällen in der Vorlage zu liefern. Ggf. ist ein Kontakt mit der entsprechenden Dienststelle
aufzunehmen.

Beratungsverlauf (2)

29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.03.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kanalpromenade
  • Schmitz-Kühlken
  • Vahlbusch
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0913/2021
Typ
Vorlagen
Datum
11.01.2022
Erstellt
09.12.2021 09:19