2863/2025
Fahrradstraße In der Westhovener Aue
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Anlage 4 Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 3 von 4
1228 Zeichen
M In der Westhovener Aue 4,634,614,67Plan 2Plan 3 Plan 3Plan 4x4,58 SSSSS (1/2)S (1/2) Anhörungsverfahren für Beschilderungen undMarkierungen gemäß §44 und §45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Verkehrsmanagement644/5 Im AuftragAO-Nr. Markierung:AO-Nr. Beschilderung: DatumAmtsleiter/-in (68)Abteilungsleiter/-in (682)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für nachhaltigeMobilitätsentwicklung Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\682\Bezirk 7\In der Westhovener Aue\Fahrradstraße_Moellers\Planung\2025-08-15 In der Westhovener AueFahrradstraße.dwg19.08.2025 CPos.BA Geneh.Gepr.UnterschriftDienststelleDatumArt der AbstimmungDatumÄnderungenBearb.Gez.D 3 von 4Einrichtung einer Fahrradstraße im Rahmen der RPR 4297 x 1690Hr. SiggelkowHr. Möllers(682/4)Hr. KühnsHr. F. Möllers18.08.20251:250F. Möllers / 18.08.2025F. Möllers / 18.08.2025ProjektnummerIn der Westhovener AueMarkierungs- und BeschilderungsplanPorz / WesthovenXXEntwurfsplanung (682/4)
Anlage 5 Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 4 von 4
1758 Zeichen
M GWP M Asphaltrand Asphaltrand Asphaltrand Asphaltrand Graben Trampelpfad Graben Asphaltrand Asphaltrand Pf. Tor Pf. Schotter Asph. T. In der Westhovener Aue VZ 244.1 neuVZ 1020-30 neuMast versetzenxxMast neuer Standort4,694,594,534,584,63 xVZ 357.50 neuPlan 3Plan 4 Mast neuVZ 244.2 neu SS SSS (1/2)S (1/2) S (1/2)S (1/2) VZ 244.1 neuVZ 1020-30 neu Im weiteren Verlauf der Straße Poller Weg sind dieVZ 250 und 1026-38 zu reinigen und hinter diezweite Einfahrt zur Sportanlage zu versetzen.Siehe beigefügte Skizze. Mast neu xx Mast neuVZ 1026.38neuer StandortVZ 250neuer Standort VZ 1026.38versetzenVZ 250 versetzen Anhörungsverfahren für Beschilderungen undMarkierungen gemäß §44 und §45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Verkehrsmanagement644/5 Im AuftragAO-Nr. Markierung:AO-Nr. Beschilderung: DatumAmtsleiter/-in (68)Abteilungsleiter/-in (682)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für nachhaltigeMobilitätsentwicklung Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\682\Bezirk 7\In der Westhovener Aue\Fahrradstraße_Moellers\Planung\2025-08-15 In der Westhovener AueFahrradstraße.dwg19.01.2026 CPos.BA Geneh.Gepr.UnterschriftDienststelleDatumArt der AbstimmungDatumÄnderungenBearb.Gez.D 4 von 4Einrichtung einer Fahrradstraße im Rahmen der RPR 4297 x 1690Hr. SiggelkowHr. Möllers(682/4)Hr. KühnsHr. F. Möllers18.08.20251:250F. Möllers / 18.08.2025F. Möllers / 18.08.2025ProjektnummerIn der Westhovener AueMarkierungs- und BeschilderungsplanPorz / WesthovenXXEntwurfsplanung (682/4)
Anlage 3 Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 2 von 4
1270 Zeichen
T.T. T. 4,67 4,743,813,783,913,813,893,843,91Plan 1Plan 2 Plan 2Plan 3 In der Westhovener Aue SS SSS (1/2)S (1/2) S (1/2)S (1/2) Anhörungsverfahren für Beschilderungen undMarkierungen gemäß §44 und §45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Verkehrsmanagement644/5 Im AuftragAO-Nr. Markierung:AO-Nr. Beschilderung: DatumAmtsleiter/-in (68)Abteilungsleiter/-in (682)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für nachhaltigeMobilitätsentwicklung Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\682\Bezirk 7\In der Westhovener Aue\Fahrradstraße_Moellers\Planung\2025-08-15 In der Westhovener AueFahrradstraße.dwg19.08.2025 CPos.BA Geneh.Gepr.UnterschriftDienststelleDatumArt der AbstimmungDatumÄnderungenBearb.Gez.D 2 von 4Einrichtung einer Fahrradstraße im Rahmen der RPR 4297 x 1690Hr. SiggelkowHr. Möllers(682/4)Hr. KühnsHr. F. Möllers18.08.20251:250F. Möllers / 18.08.2025F. Möllers / 18.08.2025ProjektnummerIn der Westhovener AueMarkierungs- und BeschilderungsplanPorz / WesthovenXXEntwurfsplanung (682/4)
Anlage 2 Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 1 von 4
1513 Zeichen
Autobahn A4 Fußweg Asph. Asphaltrand Asphaltrand Platten Autobahn A4 Pfl. Pfl. Asph. Asph. Asph. Asph. T. T. T.T.2,002,00 3,843,91Plan 1Plan 2 VZ 244.1 neu anbestehenden Mast In der Westhovener Aue xFahrradstraßenplanung Westhover WegPlan 1 3,903,863,574,66Mast neuVZ 244.2 neu(vorläufig)xRadwanderwegxxxPoller entfernenSS SSS (1/2)S (1/2)S (1/2)S (1/2)Mast neuVZ 260 neu Anhörungsverfahren für Beschilderungen undMarkierungen gemäß §44 und §45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Verkehrsmanagement644/5 Im AuftragAO-Nr. Markierung:AO-Nr. Beschilderung: DatumAmtsleiter/-in (68)Abteilungsleiter/-in (682)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für nachhaltigeMobilitätsentwicklung Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\682\Bezirk 7\In der Westhovener Aue\Fahrradstraße_Moellers\Planung\2025-08-15 In der Westhovener AueFahrradstraße.dwg19.08.2025 CPos.BA Geneh.Gepr.UnterschriftDienststelleDatumArt der AbstimmungDatumÄnderungenBearb.Gez.D 1 von 4Einrichtung einer Fahrradstraße im Rahmen der RPR 4297 x 1690Hr. SiggelkowHr. Möllers(682/4)Hr. KühnsHr. F. Möllers18.08.20251:250F. Möllers / 18.08.2025F. Möllers / 18.08.2025ProjektnummerIn der Westhovener AueMarkierungs- und BeschilderungsplanPorz / WesthovenXXEntwurfsplanung (682/4)
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1272 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Rahmen der Fahrradstraßenplanung wird auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet, da es keine direkten Anwohnenden gibt, die an der Gestaltung der Fahrradstraße beteiligt werden können. Die zukünftige Fahrradstraße dient dem Kfz-Verkehr ausschließlich zur Erschließung der ansässigen Kleingartenanlage. Darüber hinaus wurde die Alternativtrasse der RadPendlerRoute bereits im Runden Tisch Radverkehr thematisiert und besprochen. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
10425 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/682/4
Vorlagen-Nummer
2863/2025
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Fahrradstraße In der Westhovener Aue
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 7 (Porz)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz stimmt der beigefügten Planung zur Einrichtung einer Fahr-
radstraße (Anlage 2 – 5) auf der Straße In der Westhovener Aue zwischen dem Westhover
Weg und der Armand-Peugeot-Str. zu und beauftragt die Verwaltung, die Fahrradstraße ein-
zurichten. Die Umsetzung der Maßnahme ist mit Aufwendungen in Höhe von 95.000 € ver-
bunden.
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 95.000,00€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Straße In der Westhovener Aue ist Bestandteil verschiedener Radverkehrskonzepte. Zum
einen ist sie Teil des Radverkehrshauptnetzes für den Stadtbezirk Porz (1962/2022). Dort ist
sie dem grünen Netz zugeordnet. Neben dem Radverkehrshauptnetz ist die Straße In der
Westhovener Aue ist auch Teil des Fahrradstraßenkonzeptes für den Stadtbezirk Porz
(3748/2023). Perspektivisch soll der Radverkehr auf dieser Straße also auf einer Fahr-
radstraße geführt werden.
Darüber hinaus ist der Abschnitt ein Teil der nördlichen Alternative der RadPendlerRoute 4
(1206/2024). Auch im Rahmen der RadPendlerRoute 4 wird für den Abschnitt In der West-
hovener Aue eine Fahrradstraße vorgesehen. Die RadPendlerRoute 4 soll perspektivisch die
Stadt Köln mit den Städten Troisdorf und Niederkassel verbinden. Darüber hinaus soll die
nördliche Alternative der RadPendlerRoute 4 eine Alternative zum stark frequentierten Lein-
pfad bieten. Im Bereich des Weidenwegs und des Leinpfades gibt es eine Vielzahl an Be-
schwerden zu Konflikten und Unfällen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Die
3
Konflikte und Unfälle sind vor allem darauf zurückzuführen, dass sowohl der Leinpfad als auch
der Weidenweg in einigen Abschnitten Engstellen aufweisen. Wie der Unfallatlas (https://un-
fallatlas.statistikportal.de/?BL=NW) zeigt, gab es in den vergangenen Jahren allein auf dem
Weidenweg im Abschnitt zwischen Alfred-Schütte-Allee und Robertstraße mehrere Unfälle un-
ter der Beteiligung von Radverkehr. Durch die Einrichtung der Fahrradstraße sollen diese
Konflikte, durch die Ausweisung einer Alternativroute, entschärfte werden und die Verkehrssi-
cherheit in diesem Bereich erhöht werden. Hinzu kommt, dass der Leinpfad oftmals durch
Überschwemmungen mehrmals im Jahr abschnittsweise gesperrt werden muss. Auch für die-
sen Fall ist es notwendig, eine befahrbare Alternative auszuweisen und kenntlich zu machen.
Die Verbindung über die Straße In der Westhovener Aue wird bereits heute von viele Radfah-
renden genutzt. Durch die begleitende Fahrradstraßen-Markierung, insbesondere durch eine
durchgehende weiße Randmarkierung, wird die Verbindung sichtbarer und grenzt die Asphalt-
fläche besser von der Umgebung ab. Dies erhöht besonders in den dunkleren Jahreszeiten
die Sichtbarkeit der Wegeführung und hat somit großen Einfluss auf die Verkehrssicherheit
auf der Verbindung.
Durch die Einrichtung der Fahrradstraße auf der wichtigen Radverkehrsverbindung hat der
Radverkehr Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr. Radfahrende dürfen hier sicher nebenei-
nander fahren und haben ausreichend Platz sich zu überholen. Darüber hinaus gilt auf der
Fahrradstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Dies erhöht die Verkehrssi-
cherheit, führt zu weniger Unfällen und reduziert die schwere der Unfälle. Zudem sorgt die zu-
lässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h dafür, dass sich die Geschwindigkeiten von Kfz-
und Radverkehr annähern. Das wiederum führt zu einer erhöhten subjektiven Sicherheit bei
den Radfahrenden.
Die Umsetzung der RadPendlerRoute leistet zudem einen bedeutenden Beitrag, um das be-
schlossene Leitbild „Besser durch Köln“ des Sustainable Urban Mobility Plans – kurz SUMP
(2060/2023) zu erreichen. Die Zielszenarien (0392/2025) sehen vor, dass die RadPendler-
Routen ausgebaut werden und dadurch durchgängige und direkte Verbindungen geschaffen
werden. Aus den vorgenannten Gründen wird eine Verzögerung der Umsetzung aus Sicht des
Fachamtes kritisch gesehen.
Bestand:
Die Straße In der Westhovener Aue ist eine Erschließungsstraße für die dort ansässige Klein-
gartenanlage. Vom Westhover Weg kommend ist die Straße durch Poller gesichert und von
dort aus nur Zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erschließen. Von der Armand-Peugeot-Straße
kommend ist die Straße durch das VZ 260 für mehrspurige Kfz und Motorräder gesperrt, für
Anlieger ist die Straße jedoch durch das ZZ 1020-30 „Anlieger frei“ befahrbar. Im Bereich der
Zufahrten zur Kleingartenanlage gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Im süd-
westlichen Abschnitt der Straße gibt es für die Besucher*innen der Kleingartenanlage Park-
möglichkeiten am Fahrbahnrand. Durch die Maßnahme entfallen keine Parkplätze.
Für die Straße In der Westhovener Aue liegen Verkehrszählungen vom 19.09.2023 vor. Im
Zeitbereich von 06:00 – 19:00 Uhr wurden auf der Straße 438 Kfz-Fahrzeuge gezählt (8
Schwerverkehrsfahrzeuge). Die Kfz-Verkehrsstärke in der Spitzenstunde (16:30 – 17:30 Uhr)
liegt bei 61 Fahrzeugen.
Zudem wurden im Zeitbereich zwischen 06:00 – 19:00 Uhr insgesamt 239 Radfahrende ge-
zählt.
Planung:
4
Die Planung sieht die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Straße In der Westhovener Aue
zwischen dem Westhover Weg und der Armand-Peugeot-Straße vor. Zur Verdeutlichung der
Fahrradstraße sollen neben der entsprechenden Beschilderung in regelmäßigen Abständen
großflächige Fahrradstraßenpiktogramme auf der Fahrbahn markiert werden. Darüber hinaus
soll gemäß dem Planungsleitfaden für die RadPendlerRouten neben der weißen Begren-
zungslinie auch eine grüne Begleitlinie markiert werden. Die grüne Begleitlinie verdeutlicht
den Charakter und Verlauf der RadPendlerRoute und hilft den Radpendelnden bei der Orien-
tierung im Streckenverlauf.
Die Fahrgassenbreite bei dieser Fahrradstraßenplanung liegt bei ca. 3,80m bis 4,70m. An ein-
zelnen Engstellen beträgt die Fahrgassenbreite ca. 3,10m bis 3,20m. Damit unterschreitet die
vorliegende Fahrradstraßenplanung die Mindestmaße aus dem Planungsleitfaden der
RadPendlerRouten. Aufgrund der sehr geringen Verkehrsstärke (siehe oben) wird ein Unter-
schreiten der Mindestmaße jedoch nicht als problematisch angesehen.
Gemäß VwV-StVO und Planungsleitfaden RadPendlerRouten soll in Fahrradstraßen auf
Senkrechtparken verzichtet werden. Aufgrund der geringen Verkehrsmenge sollen die vorhan-
denen (und notwendigen) Parkmöglichkeiten für die Kleingartenanlage zunächst erhalten blei-
ben. Um die Fahrgassenbreite im Bereich der Parkmöglichkeiten nicht weiter zu verengen,
wird an dieser Stelle zunächst auf einen Sicherheitstrennstreifen verzichtet. Da im Bereich der
Kleingartenanlage nicht von vielen Ein- bzw. Ausparkvorgängen auszugehen ist, wird der Er-
halt der Stellplätze sowie der Verzicht auf den Sicherheitstrennstreifen ebenfalls als unproble-
matisch angesehen. Die Verwaltung wird die Situation vor Ort regelmäßig prüfen und bei Be-
darf Anpassungen vornehmen.
Im Zuge der Planung werden die drei Absperrpfosten im Bereich der Autobahn-Unterführung
entfernt. Gemäß dem Erlass „Verkehrseinrichtungen und Verkehrshindernisse und Verkehrs-
flächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist“, sollen bestehende Absperrpfosten entfernt
werden, da diese „gefährliche Hindernisse für den Radverkehr“ darstellen können. Die Durch-
fahrt für den Kfz-Verkehr wird vom Westhover Weg kommend durch das VZ 244.1 (Fahr-
radstraße) und von der Kleingartenanlage aus kommend durch das VZ 260 untersagt. Die
Verwaltung wird die Situation vor Ort regelmäßig prüfen und bei Bedarf Anpassungen vorneh-
men.
Im Rahmen der Planung sollen zudem am Poller Weg zwei Schilder versetzt werden. Im Be-
reich der Sportanlage sollen die VZ 250 und 1026.38 hinter die zweite Parkplatzzufahrt der
Sportanlage versetzt werden. Siehe Skizze:
5
Klimabewertung:
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet
Bürgerinnen und Bürgern – insbesondere Pendlern – eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im
Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des
Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Bei-
trag zum Klimaschutz bewertet werden.
Finanzierung:
Die Aufwendungen für die Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen belaufen sich ent-
sprechend der Kostenschätzung auf 95.000 €. Die Ausführung ist für 2026 vorgesehen. Die
zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan
des mit der Ausführung betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201
- Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen im Haushaltsplan 2025/2026 bedarfsgerecht zur Verfügung.
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 wurden beachtet. Es handelt
es sich um eine notwendige Maßnahme zur Entschärfung der in diesem Bereich aktuell beste-
henden Unfallrisiken. Durch die Umsetzung wird die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr
wieder dauerhaft gewährleistet.
Anlagen:
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2: Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 1 von 4
Anlage 3: Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 2 von 4
Anlage 4: Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 3 von 4
Anlage 5: Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 4 von 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2863/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.03.2026
- Erstellt
- 25.09.2025 09:50