Mandari Insight

2863/2025

Fahrradstraße In der Westhovener Aue

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 23.04.2026, TOP 6.1

Anlage 4 Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 3 von 4

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Anlage 5 Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 4 von 4

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Anlage 3 Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 2 von 4

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Anlage 2 Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 1 von 4

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 4 Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 3 von 4

1228 Zeichen

M
In der Westhovener Aue
4,634,614,67Plan 2Plan 3 Plan 3Plan 4x4,58 SSSSS (1/2)S (1/2)
Anhörungsverfahren für Beschilderungen undMarkierungen gemäß §44 und §45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Verkehrsmanagement644/5   Im AuftragAO-Nr. Markierung:AO-Nr. Beschilderung:
DatumAmtsleiter/-in (68)Abteilungsleiter/-in (682)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab
NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für nachhaltigeMobilitätsentwicklung
Übersichtsplan
G:\CAD(K00287)\682\Bezirk 7\In der Westhovener Aue\Fahrradstraße_Moellers\Planung\2025-08-15 In der Westhovener AueFahrradstraße.dwg19.08.2025
CPos.BA Geneh.Gepr.UnterschriftDienststelleDatumArt der AbstimmungDatumÄnderungenBearb.Gez.D
3 von 4Einrichtung einer Fahrradstraße im Rahmen der RPR 4297 x 1690Hr. SiggelkowHr. Möllers(682/4)Hr. KühnsHr. F. Möllers18.08.20251:250F. Möllers / 18.08.2025F. Möllers / 18.08.2025ProjektnummerIn der Westhovener AueMarkierungs- und BeschilderungsplanPorz / WesthovenXXEntwurfsplanung
(682/4)

Anlage 5 Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 4 von 4

1758 Zeichen

M
GWP
M
Asphaltrand
Asphaltrand
Asphaltrand
Asphaltrand
Graben
Trampelpfad
Graben
Asphaltrand
Asphaltrand
Pf.
Tor
Pf.
Schotter
Asph.
T.
In der Westhovener Aue
VZ 244.1 neuVZ 1020-30 neuMast versetzenxxMast neuer Standort4,694,594,534,584,63 xVZ 357.50 neuPlan 3Plan 4
Mast neuVZ 244.2 neu
SS
SSS (1/2)S (1/2)
S (1/2)S (1/2) VZ 244.1 neuVZ 1020-30 neu
Im weiteren Verlauf der Straße Poller Weg sind dieVZ 250 und 1026-38 zu reinigen und hinter diezweite Einfahrt zur Sportanlage zu versetzen.Siehe beigefügte Skizze.
Mast neu
xx
Mast neuVZ 1026.38neuer StandortVZ 250neuer Standort
VZ 1026.38versetzenVZ 250 versetzen
Anhörungsverfahren für Beschilderungen undMarkierungen gemäß §44 und §45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Verkehrsmanagement644/5   Im AuftragAO-Nr. Markierung:AO-Nr. Beschilderung:
DatumAmtsleiter/-in (68)Abteilungsleiter/-in (682)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab
NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für nachhaltigeMobilitätsentwicklung
Übersichtsplan
G:\CAD(K00287)\682\Bezirk 7\In der Westhovener Aue\Fahrradstraße_Moellers\Planung\2025-08-15 In der Westhovener AueFahrradstraße.dwg19.01.2026
CPos.BA Geneh.Gepr.UnterschriftDienststelleDatumArt der AbstimmungDatumÄnderungenBearb.Gez.D
4 von 4Einrichtung einer Fahrradstraße im Rahmen der RPR 4297 x 1690Hr. SiggelkowHr. Möllers(682/4)Hr. KühnsHr. F. Möllers18.08.20251:250F. Möllers / 18.08.2025F. Möllers / 18.08.2025ProjektnummerIn der Westhovener AueMarkierungs- und BeschilderungsplanPorz / WesthovenXXEntwurfsplanung
(682/4)

Anlage 3 Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 2 von 4

1270 Zeichen

T.T. T.
4,67
4,743,813,783,913,813,893,843,91Plan 1Plan 2 Plan 2Plan 3
In der Westhovener Aue
SS
SSS (1/2)S (1/2)
S (1/2)S (1/2)
Anhörungsverfahren für Beschilderungen undMarkierungen gemäß §44 und §45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Verkehrsmanagement644/5   Im AuftragAO-Nr. Markierung:AO-Nr. Beschilderung:
DatumAmtsleiter/-in (68)Abteilungsleiter/-in (682)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab
NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für nachhaltigeMobilitätsentwicklung
Übersichtsplan
G:\CAD(K00287)\682\Bezirk 7\In der Westhovener Aue\Fahrradstraße_Moellers\Planung\2025-08-15 In der Westhovener AueFahrradstraße.dwg19.08.2025
CPos.BA Geneh.Gepr.UnterschriftDienststelleDatumArt der AbstimmungDatumÄnderungenBearb.Gez.D
2 von 4Einrichtung einer Fahrradstraße im Rahmen der RPR 4297 x 1690Hr. SiggelkowHr. Möllers(682/4)Hr. KühnsHr. F. Möllers18.08.20251:250F. Möllers / 18.08.2025F. Möllers / 18.08.2025ProjektnummerIn der Westhovener AueMarkierungs- und BeschilderungsplanPorz / WesthovenXXEntwurfsplanung
(682/4)

Anlage 2 Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 1 von 4

1513 Zeichen

Autobahn A4
Fußweg
Asph.
Asphaltrand
Asphaltrand
Platten
Autobahn A4
Pfl.
Pfl.
Asph. Asph. Asph. Asph.
T. T. T.T.2,002,00 3,843,91Plan 1Plan 2
VZ 244.1 neu anbestehenden Mast
In der Westhovener Aue
xFahrradstraßenplanung Westhover WegPlan 1 3,903,863,574,66Mast neuVZ 244.2 neu(vorläufig)xRadwanderwegxxxPoller entfernenSS SSS (1/2)S (1/2)S (1/2)S (1/2)Mast neuVZ 260 neu
Anhörungsverfahren für Beschilderungen undMarkierungen gemäß §44 und §45 StVOdurchgeführt amPolizeipräsidium KölnDirektion VerkehrIm AuftragAngeordnet:Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,Amt für Verkehrsmanagement644/5   Im AuftragAO-Nr. Markierung:AO-Nr. Beschilderung:
DatumAmtsleiter/-in (68)Abteilungsleiter/-in (682)Sachgebietsleiter-/inSachbearbeiter/-inProjektnr.ProjektBezirk / StadtteilPlanartBlattnr.Gezeichnet / DatumBearbeitet / DatumBlattgrößeMaßstab
NHNNNGauß-KrügerUTM / ETSR85Vermessungstechnische Grundlage im HöhensystemKoordinatensystemAmt für nachhaltigeMobilitätsentwicklung
Übersichtsplan
G:\CAD(K00287)\682\Bezirk 7\In der Westhovener Aue\Fahrradstraße_Moellers\Planung\2025-08-15 In der Westhovener AueFahrradstraße.dwg19.08.2025
CPos.BA Geneh.Gepr.UnterschriftDienststelleDatumArt der AbstimmungDatumÄnderungenBearb.Gez.D
1 von 4Einrichtung einer Fahrradstraße im Rahmen der RPR 4297 x 1690Hr. SiggelkowHr. Möllers(682/4)Hr. KühnsHr. F. Möllers18.08.20251:250F. Möllers / 18.08.2025F. Möllers / 18.08.2025ProjektnummerIn der Westhovener AueMarkierungs- und BeschilderungsplanPorz / WesthovenXXEntwurfsplanung
(682/4)

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1272 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Im Rahmen der Fahrradstraßenplanung wird auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet, da es keine 
direkten Anwohnenden gibt, die an der Gestaltung der Fahrradstraße beteiligt werden können. Die 
zukünftige Fahrradstraße dient dem Kfz-Verkehr ausschließlich zur Erschließung der ansässigen 
Kleingartenanlage. Darüber hinaus wurde die Alternativtrasse der RadPendlerRoute bereits im Runden 
Tisch Radverkehr thematisiert und besprochen.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

10425 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2863/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fahrradstraße In der Westhovener Aue  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz stimmt der beigefügten Planung zur Einrichtung einer Fahr-
radstraße (Anlage 2 – 5) auf der Straße In der Westhovener Aue zwischen dem Westhover 
Weg und der Armand-Peugeot-Str. zu und beauftragt die Verwaltung, die Fahrradstraße ein-
zurichten. Die Umsetzung der Maßnahme ist mit Aufwendungen in Höhe von 95.000 € ver-
bunden.  
     
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  95.000,00€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Straße In der Westhovener Aue ist Bestandteil verschiedener Radverkehrskonzepte. Zum 
einen ist sie Teil des Radverkehrshauptnetzes für den Stadtbezirk Porz (1962/2022). Dort ist 
sie dem grünen Netz zugeordnet. Neben dem Radverkehrshauptnetz ist die Straße In der 
Westhovener Aue ist auch Teil des Fahrradstraßenkonzeptes für den Stadtbezirk Porz 
(3748/2023). Perspektivisch soll der Radverkehr auf dieser Straße also auf einer Fahr-
radstraße geführt werden. 
Darüber hinaus ist der Abschnitt ein Teil der nördlichen Alternative der RadPendlerRoute 4 
(1206/2024). Auch im Rahmen der RadPendlerRoute 4 wird für den Abschnitt In der West-
hovener Aue eine Fahrradstraße vorgesehen. Die RadPendlerRoute 4 soll perspektivisch die 
Stadt Köln mit den Städten Troisdorf und Niederkassel verbinden. Darüber hinaus soll die 
nördliche Alternative der RadPendlerRoute 4 eine Alternative zum stark frequentierten Lein-
pfad bieten. Im Bereich des Weidenwegs und des Leinpfades gibt es eine Vielzahl an Be-
schwerden zu Konflikten und Unfällen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Die

3 
Konflikte und Unfälle sind vor allem darauf zurückzuführen, dass sowohl der Leinpfad als auch 
der Weidenweg in einigen Abschnitten Engstellen aufweisen. Wie der Unfallatlas (https://un-
fallatlas.statistikportal.de/?BL=NW) zeigt, gab es in den vergangenen Jahren allein auf dem 
Weidenweg im Abschnitt zwischen Alfred-Schütte-Allee und Robertstraße mehrere Unfälle un-
ter der Beteiligung von Radverkehr. Durch die Einrichtung der Fahrradstraße sollen diese 
Konflikte, durch die Ausweisung einer Alternativroute, entschärfte werden und die Verkehrssi-
cherheit in diesem Bereich erhöht werden. Hinzu kommt, dass der Leinpfad oftmals durch 
Überschwemmungen mehrmals im Jahr abschnittsweise gesperrt werden muss. Auch für die-
sen Fall ist es notwendig, eine befahrbare Alternative auszuweisen und kenntlich zu machen. 
Die Verbindung über die Straße In der Westhovener Aue wird bereits heute von viele Radfah-
renden genutzt. Durch die begleitende Fahrradstraßen-Markierung, insbesondere durch eine 
durchgehende weiße Randmarkierung, wird die Verbindung sichtbarer und grenzt die Asphalt-
fläche besser von der Umgebung ab. Dies erhöht besonders in den dunkleren Jahreszeiten 
die Sichtbarkeit der Wegeführung und hat somit großen Einfluss auf die Verkehrssicherheit 
auf der Verbindung.   
Durch die Einrichtung der Fahrradstraße auf der wichtigen Radverkehrsverbindung hat der 
Radverkehr Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr. Radfahrende dürfen hier sicher nebenei-
nander fahren und haben ausreichend Platz sich zu überholen. Darüber hinaus gilt auf der 
Fahrradstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Dies erhöht die Verkehrssi-
cherheit, führt zu weniger Unfällen und reduziert die schwere der Unfälle. Zudem sorgt die zu-
lässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h dafür, dass sich die Geschwindigkeiten von Kfz- 
und Radverkehr annähern. Das wiederum führt zu einer erhöhten subjektiven Sicherheit bei 
den Radfahrenden.  
Die Umsetzung der RadPendlerRoute leistet zudem einen bedeutenden Beitrag, um das be-
schlossene Leitbild „Besser durch Köln“ des Sustainable Urban Mobility Plans – kurz SUMP 
(2060/2023) zu erreichen. Die Zielszenarien (0392/2025) sehen vor, dass die RadPendler-
Routen ausgebaut werden und dadurch durchgängige und direkte Verbindungen geschaffen 
werden. Aus den vorgenannten Gründen wird eine Verzögerung der Umsetzung aus Sicht des 
Fachamtes kritisch gesehen. 
 
Bestand:  
Die Straße In der Westhovener Aue ist eine Erschließungsstraße für die dort ansässige Klein-
gartenanlage. Vom Westhover Weg kommend ist die Straße durch Poller gesichert und von 
dort aus nur Zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erschließen. Von der Armand-Peugeot-Straße 
kommend ist die Straße durch das VZ 260 für mehrspurige Kfz und Motorräder gesperrt, für 
Anlieger ist die Straße jedoch durch das ZZ 1020-30 „Anlieger frei“ befahrbar. Im Bereich der 
Zufahrten zur Kleingartenanlage gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Im süd-
westlichen Abschnitt der Straße gibt es für die Besucher*innen der Kleingartenanlage Park-
möglichkeiten am Fahrbahnrand. Durch die Maßnahme entfallen keine Parkplätze. 
Für die Straße In der Westhovener Aue liegen Verkehrszählungen vom 19.09.2023 vor. Im 
Zeitbereich von 06:00 – 19:00 Uhr wurden auf der Straße 438 Kfz-Fahrzeuge gezählt (8 
Schwerverkehrsfahrzeuge). Die Kfz-Verkehrsstärke in der Spitzenstunde (16:30 – 17:30 Uhr) 
liegt bei 61 Fahrzeugen.  
Zudem wurden im Zeitbereich zwischen 06:00 – 19:00 Uhr insgesamt 239 Radfahrende ge-
zählt.    
 
Planung:

4 
Die Planung sieht die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Straße In der Westhovener Aue 
zwischen dem Westhover Weg und der Armand-Peugeot-Straße vor. Zur Verdeutlichung der 
Fahrradstraße sollen neben der entsprechenden Beschilderung in regelmäßigen Abständen 
großflächige Fahrradstraßenpiktogramme auf der Fahrbahn markiert werden. Darüber hinaus 
soll gemäß dem Planungsleitfaden für die RadPendlerRouten neben der weißen Begren-
zungslinie auch eine grüne Begleitlinie markiert werden. Die grüne Begleitlinie verdeutlicht 
den Charakter und Verlauf der RadPendlerRoute und hilft den Radpendelnden bei der Orien-
tierung im Streckenverlauf. 
Die Fahrgassenbreite bei dieser Fahrradstraßenplanung liegt bei ca. 3,80m bis 4,70m. An ein-
zelnen Engstellen beträgt die Fahrgassenbreite ca. 3,10m bis 3,20m. Damit unterschreitet die 
vorliegende Fahrradstraßenplanung die Mindestmaße aus dem Planungsleitfaden der 
RadPendlerRouten. Aufgrund der sehr geringen Verkehrsstärke (siehe oben) wird ein Unter-
schreiten der Mindestmaße jedoch nicht als problematisch angesehen.  
Gemäß VwV-StVO und Planungsleitfaden RadPendlerRouten soll in Fahrradstraßen auf 
Senkrechtparken verzichtet werden. Aufgrund der geringen Verkehrsmenge sollen die vorhan-
denen (und notwendigen) Parkmöglichkeiten für die Kleingartenanlage zunächst erhalten blei-
ben. Um die Fahrgassenbreite im Bereich der Parkmöglichkeiten nicht weiter zu verengen, 
wird an dieser Stelle zunächst auf einen Sicherheitstrennstreifen verzichtet. Da im Bereich der 
Kleingartenanlage nicht von vielen Ein- bzw. Ausparkvorgängen auszugehen ist, wird der Er-
halt der Stellplätze sowie der Verzicht auf den Sicherheitstrennstreifen ebenfalls als unproble-
matisch angesehen. Die Verwaltung wird die Situation vor Ort regelmäßig prüfen und bei Be-
darf Anpassungen vornehmen.  
Im Zuge der Planung werden die drei Absperrpfosten im Bereich der Autobahn-Unterführung 
entfernt. Gemäß dem Erlass „Verkehrseinrichtungen und Verkehrshindernisse und Verkehrs-
flächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist“, sollen bestehende Absperrpfosten entfernt 
werden, da diese „gefährliche Hindernisse für den Radverkehr“ darstellen können. Die Durch-
fahrt für den Kfz-Verkehr wird vom Westhover Weg kommend durch das VZ 244.1 (Fahr-
radstraße) und von der Kleingartenanlage aus kommend durch das VZ 260 untersagt. Die 
Verwaltung wird die Situation vor Ort regelmäßig prüfen und bei Bedarf Anpassungen vorneh-
men.    
Im Rahmen der Planung sollen zudem am Poller Weg zwei Schilder versetzt werden. Im Be-
reich der Sportanlage sollen die VZ 250 und 1026.38 hinter die zweite Parkplatzzufahrt der 
Sportanlage versetzt werden. Siehe Skizze:

5 
 
 
Klimabewertung:  
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet 
Bürgerinnen und Bürgern – insbesondere Pendlern – eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im 
Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des 
Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Bei-
trag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Finanzierung: 
Die Aufwendungen für die Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen belaufen sich ent-
sprechend der Kostenschätzung auf 95.000 €. Die Ausführung ist für 2026 vorgesehen. Die 
zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan 
des mit der Ausführung betrauten Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201 
- Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen im Haushaltsplan 2025/2026 bedarfsgerecht zur Verfügung. 
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 wurden beachtet. Es handelt 
es sich um eine notwendige Maßnahme zur Entschärfung der in diesem Bereich aktuell beste-
henden Unfallrisiken. Durch die Umsetzung wird die Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr 
wieder dauerhaft gewährleistet. 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 1 von 4 
Anlage 3: Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 2 von 4 
Anlage 4: Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 3 von 4 
Anlage 5: Markierungs- und Beschilderungsplan Abschnitt 4 von 4

Beratungsverlauf (1)

23.04.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2863/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.03.2026
Erstellt
25.09.2025 09:50