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SV-2023/0018

Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 30.04.2023 betr. Unterstützung gekündigter Mieter der Proberaumlocation Glasbläserei

Antrag 02.05.2023

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SV-2023/0018

3065 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2023/0018 
 
 
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 30.04.2023 betr. Unterstützung gekündigter 
Mieter der Proberaumlocation Glasbläserei 
 
 
                                                 
 
 
Pützerstraße 6 
64287 Darmstadt 
www.uffbasse-darmstadt.de 
 
 
Darmstadt, 30.04.2023 
 
Antrag: Unterstützung gekündigter Mieter der Proberaumlocation Glasbläserei  
 
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf: 
die freien Liegenschaften der Stadt Darmstadt auf eine Nutzung als Proberäume zu prüfen und 
die gekündigten Bands der „Glasbläserei“ dabei zu unterstützen, neue Räumlichkeiten als 
Proberäume zu mieten.  
 Dabei sollen sowohl Liegenschaften der Stadt als auch im städtischen Einflussbereich 
einbezogen werden.  
 Auch temporäre Vermietungen als Übergangslösung sollen in Betracht gezogen werden. 
 Es muss nicht ein Ersatzstandort für die Glasbläserei gefunden werden, denkbar ist 
auch die Aufteilung der bisherigen Mieter auf mehrere Lokationen. 
 Die Prüfungen beinhalten, neben allen anderen in Frage kommenden, folgende 
Liegenschaften: 
 altes Bürgeramt in der Grafenstraße 
 die ehemalige Materialprüfungsanstalt 
 das Klinikum Eberstadt  
 ehemalige Kaserne in der Michaelisstraße 
 Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung Ende Juni über die 
Ergebnisse der Prüfung und ob ein Mietverhältnis zustande gekommen ist. 
 
Begründung: 
 
Die ehemalige Glasbläserei an der Müllverbrennungsanlage wird seit Jahren von Musikern zum 
Proben genutzt. In 12 Räumen üben ca. 25 Musikprojekte und Bands somit ein nicht 
unerheblicher Teil der Darmstädter Amateur-Musikkulturszene. 
Vor einigen Jahren übernahm der ZAS die Liegenschaft um sich eine 
emmisionschutztechnische Pufferzone zu sichern. Im Zuge eines Genehmigungsverfahr ens 
kamen Anfang 2023 rechtliche Bedenken in Bezug auf die Nutzung der „Glasbläserei“ als 
Proberäume auf. In deren Folge wurde den Nutzern der Glasbläserei zum September 
gekündigt. Als Zweckverband der Öffentlichen Hand ist diese Genauigkeit bei Compliance -
Themen nachvollziehbar und wichtig. 
Allerdings stehen die Künstler nun ohne zuhause für ihre Kunst da, was für viele die Einstellung 
ihres künstlerischen Schaffens bedeutet. Es ist fast unmöglich, in Darmstadt Proberäume zu 
finden. Ohne Proben ist es jedoch nicht möglich, Musik zu machen und öffentliche Auftritte

2 
vorzubereiten. Es ist zu befürchten, dass ohne einen Ersatz für die wegfallenden Proberäume 
der Darmstädter Musikszene, die vor allem aus jungen Menschen besteht, eine Band-
Auflösungswelle bevorsteht. Dies würde für Darmstadt einen enormen Verlust der kulturellen 
Vielfalt bedeuten und einen tiefen Einschnitt in die Jugendkulturarbeit darstellen.  
Sowohl im Rahmen der Jugend- als auch der Kulturarbeit als auch als „Anteilseigner“ des 
kündigenden Zweckverbandes ist die Stadt Darmstadt deshalb in der Verantwortung, den 
Mietern Lösungen anzubieten. 
 
Wir bitten um Zustimmung unseres Antrags.  
Vielen Dank.  
Kerstin Lau, Marc Arnold, Sebastian Schmitt, Carmen Stockert, Till Mootz

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Punkt 36.4: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 30.04.2023 betr. Unterstützung gekündigter 
Mieter der Proberaumlocation Glasbläserei 
 (V-Nr. SV-2023/0018) 
 
Stadtv. Schmitt (UFFBASSE) erklärt, dass man sich auf einen 
fraktionsübergreifenden Antrag geeinigt habe und stellt den gemeinsamen 
Antrag der Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU , Volt, SPD, und UFFBASSE vor.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf:  
 
zu prüfen, ob und wie eine weitere Nutzung der bestehenden Proberäume in der 
Alten Glasbläserei möglich ist so wie zu prüfen, ob alternative bzw. weitere 
Räumlichkeiten für bestehende und neue Bands zur Nutzung als Proberäume in 
den freien Liegenschaften der Stadt Darmstadt zur Verfügung stehen.  
Dabei sollen sowohl Liegenschaften der Stadt als auch im städtischen 
Einflussbereich einbezogen werden.  
• Auch temporäre Vermietungen als Übergangslösung sollen in Betracht 
gezogen werden.  
• Es muss nicht zwingend ein Ersatzstandort für die Glasbläserei gefunden 
werden, denkbar wäre auch die Aufteilung der bisherigen Mieter auf mehrere 
Lokationen. 
• die Prüfungen beinhalten, neben allen anderen in Frage kommenden, 
folgende Liegenschaften:  
• die ehemalige Frauenklinik  
• die ehemalige Materialprüfungsanstalt  
• das Klinikum Eberstadt , 
• ehemalige Kaserne in der Michaelisstraße , 
 • der Magistrat berich tet der Stadtverordnetenversammlung Ende Juni 
über die Ergebnisse der Prüfung und ob ein Mietverhältnis zustande 
gekommen ist.  
 
Dem so geänderten Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

TOP 36.4

Orte (3)

  • Michaelisstraße
  • Pützerstraße 6
  • Grafenstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2023/0018
Typ
Antrag
Datum
02.05.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00