2025/0305
Antragstellung zur Teilnahme am Landesprogramm Präventionsketten in Hessen - Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben, Förderzeitraum 2026-2029
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2025/0305
9880 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.12.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Dezernat II
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0305
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 721-011-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3156-13 Sachkonto: 6179000
Betreff: Antragstellung zur Teilnahme am Landesprogramm Präventionsketten in Hessen -
Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben, Förderzeitraum 2026 -2029
Vorlage vom: 09.12.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung begrüßen die Teilnahme der
Wissenschaftsstadt Darmstadt am Landesprogramm „Präventionsketten Hessen“.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Teilnahme einzuleiten. Die
dafür erforderlichen Kompensationsstellen sowie ein Sachbudget werden im Dezernat II
zur Verfügung gestellt.
3. Mit Teilnahme am Programm erklärt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt bereit, die
anteiligen Personalkosten gemäß Förderrichtlinie „Präven tionsketten in Hessen“ sowie die
Finanzierung der Personalsachkosten selbstständig zu tragen.
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Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Mit dem Landesprogramm „Präventionsketten Hessen – Gelingendes Aufwachsen,
Kinderrechte leben“ unterstützt das Land Hessen Kommunen dabei, Bedingungen
für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern von 0 bis 10 Jahren zu verbessern.
Grundlage sind die Kinderre chte der Vereinten Nationen (Recht auf
Gleichbehandlung, Beteiligung, Leben und Entwicklung sowie Vorrang des
Kindeswohls).
Armut stellt ein zentrales Risiko mit langfristigen Folgen für das Aufwachsen von
Kindern dar. Das Recht auf gesundes und sicheres Aufwachsen und auf Teilhabe
muss auf allen Ebenen und durch alle Akteure umgesetzt werden. Ein zentrales Ziel
des Landesprogramms ist die Armutsprävention: Kinder sollen unabhängig von ihrer
sozialen Herkunft die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten und
Präventionsketten sollen als kommunale Gesamtstrategie mit Fokus auf
benachteiligte Kinder aufgebaut werden.
Der aktuelle Sozialatlas der Wissenschaftsstadt Darmstadt zeigt, dass Kinderarmut
in bestimmten Stadtteilen (z.B. Eberstadt -Süd, Kranichstein, Pallaswiesen-/
Mornewegviertel) deutlich über dem städtischen Durchschnitt liegt. Besonders
häufig betroffen sind Alleinerziehende und Familien in belasteten Lebenslagen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt mit dem Bündnis gegen Kinderarmut
bereits über ein breit getragenes Netzwerk aus Sozialwirtschaft,
Wohlfahrtsverbänden, Sozialpolitik und (Sozial -)Verwaltung. Dieses bietet eine
tragfähige Basis, um die bestehenden Strukturen systematisch zu einer
Gesamtstrategie weiterzuentwickeln.
Das Landesprogramm ermöglicht es Kommunen, bestehende Ansätze mittels einer
Koordinationsfachkraft zu bündeln, Zugangswege zu Präventionsangeboten für
Familien zu verbessern und die Beteiligung von Kindern und Familien an der
Gestaltung kommunaler Angebote zu stärken . Im Kontext der Präventionsketten
können konkrete Projekte u.a. unter Einbezug der Frühen Hilfen und Familienbildung
vorbereitet und realisiert werden.
Im Rahmen des Programms wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt deshalb
folgende Schwerpunkte setzen:
1. Armutsprävention – strategische Weiterentwicklung bestehender Strukturen, Ausbau
zielgruppenorientierter Angebote, Abbau von Barrieren.
2. Teilhabe – Erschließung schwer erreichbarer Gruppen, u.a. durch Einbindung von
Akteuren aus dem Ge sundheitswesen, Schulen, Kitas, Familienzentren und
Gemeinwesenarbeit.
3. Partizipation – Stärkung der Mitwirkung von Kindern und deren Familien durch
verschiedene Methoden.
4. Sozialraumorientierung – gezielte Pilotierung in besonders belasteten Stadtteilen mit
Übertragbarkeit auf die Gesamtstadt.
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5. Zielgruppenorientierung – Fokus auf benachteiligte Kinder und Familien in belasteten
Lebenslagen, insbesondere Alleinerziehende, sowie Stärkung von Angeboten und
Bereitstellung von Informationen
6. Netzwerk und Kooperatio n – ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen
Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Bildung und Zivilgesellschaft sowie Einrichtung einer
zentralen Koordinierungsstelle
Die Kinder- und Jugendhilfe ist gesetzlich beauftragt, junge Menschen in ihrer
Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen abzubauen und positive
Lebensbedingungen zu schaffen (§ 1 SGB VIII).
Präventive Ansätze sind hierbei von zentraler Bedeutung: Sie setzen frühzeitig an,
bevor Probleme manifest werden und tragen dazu bei, die Entstehung von
Hilfebedarfen zu reduzieren. Wirksame Prävention stärkt Kinder, Jugendliche und
ihre Familien, fördert Teilhabechancen und entlastet langfristig auch die Jugendhilfe,
da kostenintensive Hilfemaßnahmen in Einzelfällen reduziert werden können.
§ 16 SGB VIII verpflichtet die Kommunen ausdrücklich, Eltern in ihrer Erziehung zu
unterstützen – etwa durch Beratung, Familienbildung und niedrigschwellige
Angebote. Prävention ist daher Teil des gesetzlichen Kernauftrags.
Die Teilnahme am Landesprogramm „Präventionske tten Hessen“ unterstützt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt dabei, (Armuts -) Prävention strukturell und
ressortübergreifend zu verankern, Kinderrechte sichtbar zu machen und nachhaltig
bessere Entwicklungsbedingungen für alle Kinder und deren Familien zu sch affen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Teilnahme am Landesprogramm „Präventionsketten Hessen“ wird vom Land
Hessen mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Die Fördermittel dienen
insbesondere der Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle sowie der
Umsetzung von Beteiligungs - und Vernetzungsprozessen.
Darüber hinaus ist ein kommunaler Eigenanteil erforderlich, um die Nachhaltigkeit
der Maßnahmen sicherzustellen und die strukturelle Verankerung des Programms zu
gewährleisten. Die genaue Höhe der Landesförderung und des kommunalen
Eigenanteils ergibt sich aus den Förderbedingungen des Programms (siehe Tabelle
1).
Kern des Programms ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle
Präventionsketten innerhalb der Kinder - und Jugendhilfe. Diese Stelle übernimmt die
ressortübergreifende Steuerung, die Begleitung der Netzwerke, die Einbindung von
Kindern und Familien in die Planung sowie die Berichterstattung an
Jugendhilfeausschuss, Magistrat und Land Hessen. Ein weiterer Stelle nanteil ist für
die operative Planung und Umsetzung von Maßnahmen bereit zu stellen. Dieser ist
im Sinne von Prävention als Querschnittsaufgabe in einem kooperierenden Ressort
zu verankert.
Der weitere Umgang mit der Präventionsaufgabe wird nach Ablauf d er
Landesförderung und einer Evaluation durch eine weitere Beschlussvorlage an die
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städtischen Gremien geregelt . Dadurch soll sichergestellt werden, dass die
entwickelten Strukturen und Maßnahmen nicht projektbezogen, sondern langfristig
wirksam bleiben. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird den städtischen
Gremien rechtzeitig vorgelegt.
Tabelle 1: Förderumfang der Personalstellen (0,75VZÄ/0,25 VZÄ) im gesamten
Förderzeitraum
1. Förderjahr
(Juli 2026 –
Juni 2027)
2. Förderjahr
(Juli 2027
– Juni
2028)
3. Förderjahr
(Juli 2028 –
Juni 2029)
Gesamt
Personalstelle (0,75 VZÄ)
Max.
Förderzuschuss
41.000 Euro 34.600 Euro 25.500 Euro 101.100 Euro
Mind.
Eigenanteil
Kommune
7.000 Euro 15.000 Euro 25.600 Euro 47.600 Euro
Personalstelle (0,25 VZÄ)
Max.
Fördervolumen
13.600 Euro 11.500 Euro 8.500 Euro 33.600 Euro
Mind.
Eigenanteil
Kommune
2.400 Euro 5.000 Euro 8.500 Euro 15.900 Euro
Summe max.
Fördervolumen
gesamt
54.600 Euro 46.100 Euro 34.000 Euro 134.700 Euro
Summe mind.
Eigenanteil der
Kommune
gesamt
9.400 Euro 20.000 Euro 34.100 Euro 63.500 Euro
Finanzielle und personelle Auswirkungen der Umsetzung
Gemäß Förderrichtlinie ist im Rahmen des Landesprogramms Präventionsketten
eine Personalressource von insgesamt 1,0 VZÄ bereit zu stellen, gesplittet in 0,75
VZÄ Koordinierungsfachkraft sowie 0,25 VZÄ in einem kooperierenden Ressort.
Die notwenigen Stell enanteile werden innerhalb des Dezernat II über den Stellenplan
als Kompensationsstellen bereitgestellt. Eine Neuschaffung von Stellen ist somit
nicht erforderlich.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erklärt sich bei Teilnahme am Landesprogramm
bereit, die anteiligen Personalkosten (vgl. Tabelle 1) sowie die im Rahmen der
Stellenbewirtschaftung anfallenden Personalsachkosten zu tragen.
Die gemäß Förderrichtlinie ebenfalls bereitzustellenden Sachkosten sind über die
Kostenstelle 721-011-1000 abbildbar.
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Darmstadt, 09.12.2025
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Hanno Benz Barbara Akdeniz Andre Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0305
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.11.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00