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2025/0305

Antragstellung zur Teilnahme am Landesprogramm Präventionsketten in Hessen - Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben, Förderzeitraum 2026-2029

Magistratsvorlage 04.11.2025

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2025/0305

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.12.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat II 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0305 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  721-011-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3156-13 Sachkonto: 6179000 
 
Betreff: Antragstellung zur Teilnahme am Landesprogramm Präventionsketten in Hessen - 
Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben, Förderzeitraum 2026 -2029 
 
Vorlage vom: 09.12.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung begrüßen die Teilnahme  der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  am Landesprogramm „Präventionsketten Hessen“.  
 
2. Die Verwaltung wird  beauftragt, die notwendigen Schritte zur Teilnahme einzuleiten.  Die 
dafür erforderlichen Kompensationsstellen sowie ein Sachbudget werden im Dezernat II 
zur Verfügung gestellt.  
 
3. Mit Teilnahme am Programm erklärt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt bereit, die 
anteiligen Personalkosten gemäß Förderrichtlinie „Präven tionsketten in Hessen“ sowie die 
Finanzierung der Personalsachkosten  selbstständig zu tragen.

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
 
Mit dem Landesprogramm „Präventionsketten Hessen – Gelingendes Aufwachsen, 
Kinderrechte leben“ unterstützt das Land Hessen Kommunen dabei, Bedingungen 
für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern von 0 bis 10 Jahren zu verbessern. 
Grundlage sind die Kinderre chte der Vereinten Nationen (Recht auf 
Gleichbehandlung, Beteiligung, Leben und Entwicklung sowie Vorrang des 
Kindeswohls).  
Armut stellt ein zentrales Risiko mit langfristigen Folgen für das Aufwachsen von 
Kindern dar. Das Recht auf gesundes und sicheres Aufwachsen und auf Teilhabe 
muss auf allen Ebenen und durch alle Akteure umgesetzt werden. Ein zentrales Ziel 
des Landesprogramms ist die Armutsprävention: Kinder sollen unabhängig von ihrer 
sozialen Herkunft die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten  und 
Präventionsketten sollen als kommunale Gesamtstrategie mit Fokus auf 
benachteiligte Kinder  aufgebaut werden. 
 
Der aktuelle Sozialatlas der Wissenschaftsstadt Darmstadt zeigt, dass Kinderarmut 
in bestimmten Stadtteilen (z.B. Eberstadt -Süd, Kranichstein, Pallaswiesen-/ 
Mornewegviertel) deutlich über dem städtischen Durchschnitt liegt. Besonders 
häufig betroffen sind Alleinerziehende und Familien in belasteten Lebenslagen.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt mit dem Bündnis gegen Kinderarmut 
bereits über ein breit getragenes Netzwerk aus Sozialwirtschaft, 
Wohlfahrtsverbänden, Sozialpolitik und (Sozial -)Verwaltung. Dieses bietet eine 
tragfähige Basis, um die bestehenden Strukturen systematisch zu einer 
Gesamtstrategie weiterzuentwickeln.  
 
Das Landesprogramm ermöglicht es Kommunen, bestehende Ansätze mittels einer 
Koordinationsfachkraft zu bündeln, Zugangswege zu Präventionsangeboten für 
Familien zu verbessern und die Beteiligung von Kindern und Familien an der 
Gestaltung kommunaler Angebote zu stärken . Im Kontext der Präventionsketten 
können konkrete Projekte u.a. unter Einbezug der Frühen Hilfen und Familienbildung 
vorbereitet und realisiert werden.  
 
Im Rahmen des Programms wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt deshalb 
folgende Schwerpunkte setzen: 
 
1. Armutsprävention  – strategische Weiterentwicklung bestehender Strukturen, Ausbau 
zielgruppenorientierter Angebote, Abbau von Barrieren.  
2. Teilhabe – Erschließung schwer erreichbarer Gruppen, u.a. durch Einbindung von 
Akteuren aus dem Ge sundheitswesen, Schulen, Kitas, Familienzentren und 
Gemeinwesenarbeit.  
3. Partizipation  – Stärkung der Mitwirkung von Kindern und deren Familien durch 
verschiedene Methoden.  
4. Sozialraumorientierung – gezielte Pilotierung in besonders belasteten Stadtteilen mit  
Übertragbarkeit auf die Gesamtstadt.

- 4 - 
5. Zielgruppenorientierung  – Fokus auf benachteiligte Kinder und Familien in belasteten 
Lebenslagen, insbesondere Alleinerziehende, sowie Stärkung von Angeboten und 
Bereitstellung von Informationen  
6. Netzwerk und Kooperatio n – ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen 
Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Bildung und Zivilgesellschaft sowie Einrichtung einer 
zentralen Koordinierungsstelle  
 
Die Kinder- und Jugendhilfe ist gesetzlich beauftragt, junge Menschen in ihrer 
Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen abzubauen und positive 
Lebensbedingungen zu schaffen (§ 1 SGB VIII).  
Präventive Ansätze sind hierbei von zentraler Bedeutung: Sie setzen frühzeitig an, 
bevor Probleme manifest werden und tragen dazu bei, die Entstehung von 
Hilfebedarfen zu reduzieren. Wirksame Prävention stärkt Kinder, Jugendliche und 
ihre Familien, fördert Teilhabechancen und entlastet langfristig auch die Jugendhilfe, 
da kostenintensive Hilfemaßnahmen in Einzelfällen reduziert werden können.  
§ 16 SGB VIII verpflichtet die Kommunen ausdrücklich, Eltern in ihrer Erziehung zu 
unterstützen – etwa durch Beratung, Familienbildung und niedrigschwellige 
Angebote. Prävention ist daher Teil des gesetzlichen Kernauftrags.  
 
Die Teilnahme am Landesprogramm „Präventionske tten Hessen“ unterstützt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt dabei, (Armuts -) Prävention strukturell und 
ressortübergreifend zu verankern, Kinderrechte sichtbar zu machen und nachhaltig 
bessere Entwicklungsbedingungen für alle Kinder und deren Familien zu sch affen.  
 
Finanzielle und personelle Auswirkungen  
 
Die Teilnahme am Landesprogramm „Präventionsketten Hessen“ wird vom Land 
Hessen mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Die Fördermittel dienen 
insbesondere der Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle sowie der 
Umsetzung von Beteiligungs - und Vernetzungsprozessen.  
Darüber hinaus ist ein kommunaler Eigenanteil erforderlich, um die Nachhaltigkeit 
der Maßnahmen sicherzustellen und die strukturelle Verankerung des Programms zu 
gewährleisten. Die genaue Höhe der Landesförderung und des kommunalen 
Eigenanteils ergibt sich aus den Förderbedingungen des Programms (siehe Tabelle 
1). 
 
Kern des Programms ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle 
Präventionsketten innerhalb der Kinder - und Jugendhilfe. Diese Stelle übernimmt die 
ressortübergreifende Steuerung, die Begleitung der Netzwerke, die Einbindung von 
Kindern und Familien in die Planung sowie die Berichterstattung an 
Jugendhilfeausschuss, Magistrat und Land Hessen. Ein weiterer Stelle nanteil ist für 
die operative Planung und Umsetzung von Maßnahmen bereit zu stellen. Dieser ist 
im Sinne von Prävention als Querschnittsaufgabe in einem kooperierenden Ressort 
zu verankert.  
 
Der weitere Umgang mit der Präventionsaufgabe wird nach Ablauf d er 
Landesförderung und einer Evaluation durch eine weitere Beschlussvorlage an die

- 5 - 
städtischen Gremien geregelt . Dadurch soll sichergestellt werden, dass die 
entwickelten Strukturen und Maßnahmen nicht projektbezogen, sondern langfristig 
wirksam bleiben. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird den städtischen 
Gremien rechtzeitig vorgelegt.  
 
Tabelle 1: Förderumfang der Personalstellen (0,75VZÄ/0,25 VZÄ) im gesamten 
Förderzeitraum 
 
 1. Förderjahr 
(Juli 2026 – 
Juni 2027) 
2. Förderjahr 
(Juli 2027 
– Juni 
2028) 
3. Förderjahr 
(Juli 2028 – 
Juni 2029) 
Gesamt 
Personalstelle (0,75 VZÄ)  
Max. 
Förderzuschuss 
41.000 Euro 34.600 Euro 25.500 Euro 101.100 Euro 
Mind. 
Eigenanteil 
Kommune 
7.000 Euro 15.000 Euro 25.600 Euro 47.600 Euro 
Personalstelle (0,25 VZÄ)  
Max. 
Fördervolumen 
13.600 Euro 11.500 Euro 8.500 Euro 33.600 Euro 
Mind. 
Eigenanteil 
Kommune 
2.400 Euro 5.000 Euro 8.500 Euro 15.900 Euro 
Summe max. 
Fördervolumen 
gesamt 
54.600 Euro 46.100 Euro 34.000 Euro 134.700 Euro 
Summe mind. 
Eigenanteil der 
Kommune 
gesamt 
9.400 Euro 20.000 Euro 34.100 Euro 63.500 Euro 
 
 
Finanzielle und personelle Auswirkungen  der Umsetzung 
Gemäß Förderrichtlinie ist im Rahmen des Landesprogramms Präventionsketten 
eine Personalressource von insgesamt 1,0 VZÄ bereit zu stellen, gesplittet in 0,75 
VZÄ Koordinierungsfachkraft sowie 0,25 VZÄ in einem kooperierenden Ressort.  
 
Die notwenigen Stell enanteile werden innerhalb des Dezernat II über den Stellenplan 
als Kompensationsstellen bereitgestellt. Eine Neuschaffung von Stellen ist somit 
nicht erforderlich. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erklärt sich bei Teilnahme am Landesprogramm 
bereit, die anteiligen Personalkosten (vgl. Tabelle 1) sowie die im Rahmen der 
Stellenbewirtschaftung anfallenden Personalsachkosten zu tragen.  
 
Die gemäß Förderrichtlinie ebenfalls bereitzustellenden Sachkosten sind über die 
Kostenstelle 721-011-1000 abbildbar.

- 6 - 
 
 
 
 
Darmstadt, 09.12.2025 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz    Barbara Akdeniz   Andre Schellenberg  
Oberbürgermeister   Bürgermeisterin  Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

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TOP 4
TOP 5
TOP 25

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0305
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.11.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00