Der Gehweg am Zeisbuschweg – jetzt einfach machen
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0386/2026 vom 03.03.2026
Stand: Am 16.03.2026 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Zeisbuschweg
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Antrag 03.03.2026 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke und der Einzelmandatsträger von Volt in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim zu setzen: Der Gehweg am Zeisbuschweg – jetzt einfach machen. Die Bezirksvertretung erinnert die Verwaltung an ihren Beschluss zur Anlage eines Gehwegs am Zeis- buschweg (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=984921&type=do), fordert die Verwal- tung auf, Unterstützungsangebote aus der Bevölkerung wo immer möglich anzunehmen und, sofern die Förderbedingungen erfüllt werden können, sich mit dem Vorhaben bis zum 31. Mai 2026 für die Förder- richtlinie Nahmobilität (https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderpro- gramm/Land/NRW/nahmobilitaet.html) zu bewerben. Begründung: Seit Jahren setzen sich die Bevölkerung und die Bezirksvertretung für die Anlage eines Weges mit was- sergebundener Wegedecke am Zeisbuschweg ein. Mit wenig Aufwand ließe sich eine Verbindung vom Weg „Am Puffelskooche" zum Fußgängerüberweg an der Haltestelle „Imbacher Weg" erzielen, ohne dass - wie zurzeit - jeden Tag viele Grundschulkinder ungeschützt den Zeisbuschweg queren müssten. Die Verwaltung teilt jedoch mit, dass die Anlage des Weges aufgrund fehlender Ressourcen noch viele Jahre dauere (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=988277&type=do). Dabei wären in der Bevölkerung - insbesondere Mitglieder der Initiative „Sicher durch Dünnwald" - viele Menschen bereit, bei der Planung und Umsetzung eines einfachen Weges zu helfen. In anderen Teilen NRWs wurde solche „Bürgerinfrastruktur" bereits umgesetzt (https://taz.de/Eigeninitiative-Verkehrspo- litik/!6105334/). Auch die einschlägigen Förderrichtlinien ermöglichen die Unterstützung durch die Bür- gerschaft, die sich sogar auf die kommunalen Eigenanteile anrechnen lässt. Insgesamt ließe sich hier mit wenig Aufwand, geringen städtischen Ressourcen und viel bürgerschaftli- chem Engagement zeitnah für viele Kinder verbessern. Gerade in Zeiten knapper Kassen muss über neue Wege nachgedacht werden. Diese Chance darf die Verwaltung nicht verstreichen lassen. gez. Jonas Höltig gez. Beate Hane-Knoll gez. Dr. Philip Laue BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion Die Linke - Fraktion Volt - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Vincent Morawietz - Stadtbezirk Mülheim- Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester -Rathaus- -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0386/2026 Stand: 02.04.2026 Sachstandsbericht Der Gehweg am Zeisbuschweg – jetzt einfach machen Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und des Einzelmandatsträgers Dr. Laue (Volt) vom 03.03.2026 Beschluss: Die Bezirksvertretung erinnert die Ver waltung an ihren Beschluss zur Anlage eines Geh- wegs am Zeisbuschweg (https://ratsinformation.stadt -koeln.de/get- file.asp?id=984921&type=do ), fordert die Verwaltung auf, Unterstützungsangebote aus der Bevölkerung wo immer möglich anzunehmen und, sofern die Förderbedingungen er- füllt werden können, sich mit dem Vorhaben bis zum 31. Mai 2026 für die Förder -richtlinie Nahmobilität (https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderpro - gramm/Land/NRW/nahmobilitaet.html ) zu bewerben. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine umfassende planerische Betrachtung. Aller- dings ist aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbeitender Aufgaben und Maßnahmen eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Die Ver- waltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungsbearbei- tung fertiggestellt wird. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung der Barrierefreiheit ist die Herstellung einer wasser- gebundenen Wegedecke für öffentliche Verkehrsflächen ausgeschlossen. Die Maßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet und verursacht daher zusätzlichen Planungsaufwand. Nächste Schritte: Die Verwaltung erstellt derzeit eine Straßenplanung als Grundlage zur Ermittlung des Ein- griffsumfangs. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: IV/2030 2
Beratungsverlauf
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