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3386/2024

3. Sachstandsmitteilung zur Situation in der Wohngeldstelle nach der Reform der Wohngeldgesetzgebung zum 01.01.2023

Mitteilung Ausschuss 20.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 21.11.2024, TOP 7.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

10424 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/560/1 
 
Vorlagen-Nummer 20.11.2024 
 3386/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 
 
3. Sachstandsmitteilung zur Situation in der Wohngeldstelle nach der Reform der 
Wohngeldgesetzgebung zum 01.01.2023 
 
Rahmenbedingungen:  
Mit Mitteilung vom 18.04.2024 (Session-Vorlage 1138/2024) informierte die Verwaltung zuletzt 
über die aktuelle Personalsituation, die räumliche Situation sowie über aktuelle Zahlen. Hinter-
grund der Sachstandsmitteilungen ist das Gesetz zur Novellierung des Wohngeldgesetzes, 
welches am 01.01.2023 in Kraft trat und die Wohngeldstellen vor die Herausforderung einer 
vom Gesetzgeber prognostizierten Verdreifachung des Antragsaufkommens stellte. 
Zwischenzeitlich gibt es Aktuelles insbesondere aus den Bereichen Personal und Räumlich-
keiten zu berichten. 
 
 
Aktuelle Personal- und Stellensituation: 
Zum Stichtag 15.10.2024 besteht in der Wohngeldstelle folgende Personal- und Stellensitua-
tion (Angaben in Klammern aus der letzten Mitteilung): 
 
Funktions-/Aufgabenbereich Stellenanzahl davon besetzt 
 davon neu 
eingerichtet 
Anzahl entspricht in 
Prozent 
 
Sachgebietsleitung 1,00 -- 2,00   200,00 %1  
(200,00 %) 
Teamleitung Leistungsbereich 13,00 8,00 9,00   69,23 % 
(80,46 %) 
Teamleitung Grundsatz- und zent-
rale Aufgaben 
2,00 1,00 2,00   100,00 % 
(100,00 %) 
                                                 
1 Temporäre Stellend oppelbesetzung

2 
 
Antragssachbearbeitung (Leis-
tungsbereich) 
122,15 81,50 87,55   71,67 % 
(81,48 %) 
Rückforderungssachbearbeitung 26,00 18,00 17,24   66,31 % 
(61,15 %) 
Widerspruchs- und Klagesachbear-
beitung 
12,00 8,00 8,90   74,17 % 
(64,58 %) 
Ahndungs- und Beitreibungssach-
bearbeitung 
12,00 8,00 6,68  55,67 % 
(56,00 %) 
Geschäftszimmer 3,00 2,25 2,75   91,67 % 
(59,00 %) 
Gesamt: 191,15 136,12   71,21 % 
(76,45 %) 
 
Die Anzahl der neu eingerichteten Stellen basierte auf der Prognose der Bundesregierung, 
dass sich die Antragstellungen in Folge der Novellierung verdreifachen würden; dies hat sich 
nicht bestätigt. Insofern werden die neu eingerichteten Stellen nach organisatorischer Prüfung 
weiterhin bedarfsorientiert zur Besetzung freigegeben. 
 
Im Vergleich zur letzten Sachstandsmitteilung ist die Stellenbesetzungsquote fluktuationsbe-
dingt von 76,45 % auf 71,21 % gesunken. Insbesondere im Bereich der Leistungssachbear-
beitung sind 14,50 weitere Stellen vakant geworden, so dass in diesem Bereich aktuell 23,0 
Stellen zu besetzen sind. Insgesamt sind 27,50 (zur Besetzung frei gegebene) Stellen vakant. 
Die Vakanzen haben vielfältige Gründe. Zu nennen sind hier Elternzeit, Ruhestand, berufliche 
Weiterentwicklung, aber auch die Komplexität des Wohngeldrechts verbunden mit einer nach 
wie vor hohen Arbeitsbelastung. Die Verwaltung ist weiterhin mit Hochdruck darum bemüht, 
diese Vakanzen im Rahmen interner und auch externer Verfahren so zügig wie möglich nach 
zu besetzen. 
 
Die in der letzten Sachstandsmitteilung angekündigte Evaluation der Stellensituation konnte 
aufgrund der Komplexität und des Umfangs der zu erhebenden und auszuwertenden Daten 
und Informationen noch nicht abgeschlossen werden. Im Übrigen hat sich im Verlauf des Un-
tersuchungsprozesses herauskristallisiert, dass in naher Zukunft weitere technische Optimie-
rungen anstehen, die sich reduzierend auf den Sachbearbeitungsaufwand und damit auch auf 
den Personal- und Stellenbedarf auswirken werden (zum Beispiel Anbindung an den neuen 
Wohngeld-Online-Antrag nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG), Einführung von elektroni-
schen Workflows in der E-Wohngeldakte). Um sicherzustellen, dass eine mittel- und langfristig 
belastbare Aussage zum Personal- und Stellenbedarf getroffen werden kann, wird das weitere 
Vorgehen zwischen dem Amt für Wohnungswesen und dem Personal- und Verwaltungsma-
nagement aktuell abgestimmt. 
 
Räumliche Situation: 
Im September dieses Jahres ist ein weiteres Team von Lindenthal in die Räumlichkeiten am 
Ottmar-Pohl-Platz in Kalk gezogen. Somit befinden sich nun sechs Leistungsteams in Kalk 
und vier Leistungsteams in Lindenthal. Das Team Grundsatz und Widerspruch ist weiterhin 
auf beide Standorte aufgeteilt. 
 
Die bislang sehr beengte Raumsituation der Wohngeldstelle im Bezirksrathaus Lindenthal 
konnte jetzt deutlich entzerrt werden. Die räumliche Unterbringung der Wohngeldstelle ent-
spricht damit den stadtweit üblichen Standards und Regularien und es besteht aktuell kein 
weiterer nennenswerter Optimierungsbedarf.

3 
 
 
Bis zum Jahresende finden aufgrund der nun frei gewordenen Arbeitsplätze in Lindenthal dort 
noch intern weitere Umzüge statt. Durch die Etablierung von nun zwei Standorten wird es 
künftig auch zwei „Service Punkte“ für die Bürger*innen geben, jeweils in Kalk und Lindenthal. 
Der Startzeitpunkt ist der 02.12.2024 und wird mit einer Presseinformation und Aktualisierung 
der digitalen Medien begleitet. Zukünftig haben die Bürger*innen damit die Möglichkeit, An-
träge und Unterlagen abzugeben – und zwar an beiden Standorten unabhängig vom eigenen 
Wohnort. 
 
 
Technische Ausstattung: 
Das Hosting (Vorhalten von Speicherplatz) der im Einsatz befindlichen Fachanwendung „CZ 
Wohngeld“ erfolgte in der Vergangenheit im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages bei der 
Stadt Bonn. Im September 2024 wurde das Hosting erfolgreich von Bonn nach Köln umgezo-
gen. In der Folge stehen den Mitarbeitenden nunmehr weitere Funktionalitäten der Fachan-
wendung zur Verfügung, die in der Vergangenheit nicht nutzbar waren. Dies trägt zu einer 
weiteren Unterstützung und Erleichterung der Arbeitsprozesse bei. 
 
Im Übrigen stehen allen Mitarbeitenden Laptops zum Mobilen Arbeiten zur Verfügung und alle 
Büroräume (auch die neu bezogenen Räume im Kalk-Karree) sind mit Monitoren, Druckern 
und Dockingstationen vollständig ausgestattet. 
 
 
Zahlen | Daten | Fakten: 
  Antragseingänge 
Stand 
09.10.2024 
inkl. Späterer 
Nacherfassung 
von Anträgen 
noch zu ent-
scheidende 
Anträge 
Beschiedene 
Anträge 
davon Bewil-
ligungen  
davon Ableh-
nungen 
Jan 23 4.824  4.981  6.468  1.842  1.288  554  
Feb 23 2.483  2.545  9.654  1.218  832  386  
Mrz 23 2.418  2.500 10.239  2.881  2.322  559  
Apr 23 1.974  2.064  10.313  2.096  1.529  567  
Mai 23 1.933  2.236 10.162  2.520  1.733  787  
Jun 23 2.029  2.092  9.714  2.283  1.613  670  
Jul 23 4.130  4.947 9.671  2.258  1.611  647  
Aug 23 3.141 * 2.864 * 10.732  1.968  1.445  523  
Sep 23 2.128  2.349  13.035  2.257  1.620  637  
Okt 23 2.292 2.507 13.274 2.310 1.670 640 
Nov 23 2.408  2.630 13.149  2.857  1.999  858  
Dez 23 1.789 2.051 13.072 1.960 1.390 570 
Jan 24 3.025 3.155 13.251 2.917 2.209 705 
Feb 24 2.469 2.489 13.230 2.773 1.975 798 
Mrz 24 2.276 2.324 12.832 3.263 2.233 1.030 
Apr 24 2.328 2.421 12.174 3.208 2.164 1.044 
Mai 24 2.126 2.230 11.587 2.928 2.038 890 
Jun 24 2.038 2.164 11.107 2.768 1.905 863 
Jul 24  2.159 2.347 10.864 3.141 2.453 688 
Aug 24 2.241 2.313 10.006 2.736 1.695 1.068 
Sep 24 2.175  9.319 3.180 2.521 659 
*Anträge wurden zunächst im August 2023 erfasst und später auf Antragstellung Juli 2023 korrigiert. 
Hierbei handelt es sich teilweise um die Moratoriumsfälle.

4 
 
  
durchschnittl. Be-
arbeitungs-dauer 
in Monaten 
Gesamtzahl 
der Fall-
stände 
Erledigungsquote  
Anteil der Bewilligun-
gen innerhalb 2 Mo-
naten 
Jan 23 kein Wert vorh. 19.555  66,92% 58,17% 
Feb 23 2,85 22.955  57,94% 59,76% 
Mrz 23 2,87 23.393  56,23% 53,87% 
Apr 23 2,85 24.458  57,83% 45,05% 
Mai 23 2,94 25.092  59,50% 31,08% 
Jun 23 3,03 25.553  61,98% 31,18% 
Jul 23 3,29 26.209  63,10% 31,28% 
Aug 23 3,47 27.801  61,40% 29,16% 
Sep 23 3,58 30.491  57,25% 34,24% 
Okt 23 3,67 31.002 57,18% 39,13% 
Nov 23 3,80 31.099 57,72% 31,88% 
Dez 23 3,95 32.301 59,53% 36,41% 
Jan 24 3,97 31.393 57,79% 33,42% 
Feb 24 4,25 34.153 61,26% 39,65% 
Mrz 24 4,05 33.032 61,15% 34,16% 
Apr 24 4,30 33.631 63,80% 37,19% 
Mai 24 4,32 33.883 65,80% 36,65% 
Jun 24 4,42 33.412 66,76% 42,06% 
Jul 24  4,47 33.376 67,45% 48,12% 
Aug 24 4,69 33.958 70,53% 40,65% 
Sep 24 4,74 32.561 71,38% 42,76% 
 
 
Anzahl Kölner Haushalte, die Wohngeld beziehen: 
 2022 2023 2024 
Januar 7.011 16.118 11.232 
Februar 7.217 7.604 12.098 
März 7.274 15.333 12.657 
April 7.548 8.579 13.025 
Mai 7.682 9.301 13.551 
Juni 7.813 9.953 14.062 
Juli 7.808 10.519 13.978 
August 17.676 10.715 14.225 
September 8.141 11.240 14.391 
Oktober 7.809 11.326 14.578 
November 7.787 11.801  
Dezember 8.020 12.477  
 
 
Hinweis: Im August 2022 erhielten regulär 7.886 Haushalte Wohngeld, zusätzlich erhielten 
9.790 Haushalte den Heizkostenzuschuss I. Im Januar 2023 erhielten regulär 6.932 Haushalte 
Wohngeld, weitere 9.186 Haushalte erhielten den Heizkostenzuschuss II. Im März 2023 er-
folgte die Wohngeldnachzahlung ab Januar 2023 nach Fertigstellung der Programmierung 
seitens IT-NRW.

5 
 
Fazit 
 
Der erfolgte Umzug mit dem Ziel, zwei Standorte in Köln zu etablieren, hat zum einen die Ar-
beitsbedingungen für die Mitarbeitenden verbessert. Zum anderen ist die Erreichbarkeit der 
Wohngeldstelle für die Bürger*innen deutlich optimiert. Beide Standorte nehmen Anträge und 
Unterlagen unabhängig von internen Zuständigkeiten entgegen.  
 
Die Personalsituation ist durch Weggänge leider noch nicht optimal. Aktuell wurden in einem 
internen Verfahren fünf neue Sachbearbeitende gefunden, die nun ihre Arbeit aufgenommen 
haben. Weitere Auswahlgespräche finden Ende November / Anfang Dezember statt. 
 
Die Antragszahlen sind nach wie vor hoch. Die Tendenz zeigt aber, dass die Zahl der Ent-
scheidungen (Bewilligungen und Ablehnungen) im Vergleich zu Anfang 2023 gesteigert wer-
den konnte. Aufgrund der Komplexität der Rechtsmaterie ist die Einarbeitung noch nicht abge-
schlossen, schreitet aber stetig fort. Nach Besetzung der derzeit 23 freien Stellen in der Leis-
tungssachbearbeitung ist auch hier wieder eine Einarbeitung notwendig. 
 
Der positive Trend hinsichtlich der deutlich sinkenden Zahl der noch nicht abschließend bear-
beiteten Anträge setzt sich fort. Dies hat auch Auswirkungen auf die Kund*innenzufriedenheit, 
die deutlich gesteigert werden konnte.  
 
 
Ausblick 
 
Im Januar 2025 erfolgt eine automatisierte Anpassung des Wohngeldes. Die Höhe des Wohn-
geldes steigt. Bürger*innen müssen hierzu nichts unternehmen. Die Anpassung erfolgt auto-
matisch durch die Verwaltung. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

21.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ottmar-Pohl-Platz

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Details

Aktenzeichen
3386/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.11.2024
Erstellt
29.10.2024 09:27