2016/0370
Vorabkostenübernahme durch Ausführung vorgezogener Leitungsarbeiten der Lichtwiesenbahn an der Technischen Universität Darmstadt
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anlage 2
189 Zeichen
Anlage 2: Mittelbedarf (rot = Planungskosten; blau = Baukosten) und Verlagerung durch vorgeschlagene M aßnahmen bei gleichen Gesamtprojektkosten (orange = Verlagerungen) als An tragsgrund.
2016/0370
7001 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.09.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
IV 20
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0370
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5470-10
Kostenstelle: 066-190-1000 Investitionsnummer: 09066-6101
Kostenträger: Stadt Darmstadt Sachkonto:
Betreff: Vorabkostenübernahme durch Ausführung vorgezogener Leitungsarbeiten der
Lichtwiesenbahn an der Technischen Universität Darmstadt
Vorlage vom: 25.08.2016
Beschlussvorschlag :
1.) Die erforderlichen vorgezogenen Leitungsverlegungen kön nen durchgeführt werden.
2.) HEAG mobilo wird ermächtigt eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung gegenüber der
TUD abzugeben.
Anlagen: Kostenanteil Stadt Darmstadt
Mittelbedarf
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.08.2016
Das Projekt Lichtwiesenbahn zum Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs in Darmstadt, zur
Erschließung des Campusgeländes der Technischen Universität TUD befindet sich derzeit im
Status des Planf eststellungsverfahrens. Um eine zeitnahe Realisierung des Projektes zu
ermöglichen müssen vorbereitende Entscheidungen getroffen werden.
Zu 1.) Gemäß Magistrats vorlage 2015/0232 der Stadt Darmstadt vom 23.07.2015
(Stadtverordnetenbeschluss) betragen die Gesamtprojektkosten ca. € 16,6 Mio, davon der
städtische Anteil unverändert ca. € 5,8 Mio. (siehe Anlage 1 ).
Geplant ist der Baubeginn weiterhin zu Beginn des 4. Quartals 2017. Der Fördermittel-
bescheid wird mit Planfeststellung vorher erwartet.
Um einen gesicherten Projek tablauf mit veranschlagter Inbetriebnahme zu bekommen ist es
zwingend nötig einzelne Leitungsverlegungsarbeiten an der Technischen Universität
Darmstadt (TUD) auf der Lichtwiese aus dem konventionellen Bauablauf vorzuziehen.
Die vorgezogenen Maßnahmen ver ändern die Gesamtprojektkosten nicht !
Die Gelder fallen nur früher an, wie die orangen Blöcke (in Anlage 2) zeigen. Bei diesen
Leistungen handelt es sich um Leitungen im Besitz der Technischen Universität Darmstadt,
die nicht zu jedem Zeitpunkt umgebaut w erden können bzw. eine technische Komplexität
hervorrufen, die sich mit einem Straßenbahnbau nur sc hwierig in Einklang bringen lassen .
Beispielsweise handelt es sich um hochwertige Datenleitungen für das
Hochschulrechenzentrum und das Studentenwerk, aber a uch um Fernwärmeleitungen, die
die gesamte Georg -Büchner-Schule mit Warmwasser versorgen. Solche Arbeiten können nur
in definierten Zeiträumen ausgeführt wer den (z. B. Sommerferien).
Diese Leistungen stehen zum Teil auch im räumlichen Zusammenhang mit de n derzeit von
der TUD durchzuführen eigenen neuen Erschließungsarbeiten im Campusgeländes. Es ist
deshalb dringend erforderlich d iese baulichen Nebenleistungen der Straßenbahn durch die
Technische Universität losgelöst im Vorgriff auf die Hauptbautätigkeit en der Lichtwiesenbahn
ausführen zu lassen. In Summe ergibt die Kostenberechnung dieser Leistungen
ca. 130.000 € netto, für die die HEAG mobilo bis zum Fördermittelbescheid eine
Kostenübernahme an die Technischen Universität zu bestätigen hätte.
Im Zusammenhang mit den vorgenannten vorgezogenen Maßnahmen, die sich aus baulichen
oder terminlichen Zwangspunkten erge ben, wird ein zweiter Block an Leitungsmaßnahmen
vorgeschlagen , die zur Reduzierung von Kosten - und Ausführungsrisiken im Rahmen der
vorgezogenen Leistungen führen, welche mit ausgeführt werden sollten.
Bei diesen Leistungen handelt es sich um Leitungen, d ie während der Hauptbaumaßnahme
an anderer Stelle neu gebaut werden müssen und bei denen dann ein Umschluss während
des Straßenbahnbaus punktgenau erfolgen müsste (Trinkwasser, Regenwasser und Elektro).
Da die neue Leitungstrasse im Wesentlichen a ußerhalb des eigentlichen Baufelds der
Straßenbahn liegt, können diese Maßnahmen unabhängig und damit ebenfalls im Vorfeld
erfolgen.
Damit kann ein Umschluss ohne zeitlichen Druck der Hauptbaumaßnahme erfolgen und die
entsprechend hindernden Leitungen im Baufeld s ind für den Straßenbahnbau bereits außer
Funktion. Die häufig problematischen Behinderungsgründe mit Auswirkungen auf Kosten und
Zeit können somit signifikant reduziert werden. In Summe ergibt die Kostenberechnung
dieser Leistungen ca. 170.000 € netto für die HEAG mobilo, die bis zum
- 4 -
Fördermittelbescheid eine Kostenübernahme an die Technischen Universität zu bestätigen
hätte.
Die weitergehen Leitung sverlegungsarbeiten werden nicht als Vorabmaßnahme anfallen, da
viele Leitungen überhaupt erst mit dem Bau der Straßenbahn ausgeführt werden können.
Zu 2.) Gemäß Vertrag durch Magistratsvorlage 2014/0491 zwischen der Stadt Darmstadt
und der HEAG mobilo hat diese alle Planungs - und Bauleistungen zu erbringen bzw. zu
beauftragen. Nach §4 "Finanzierungs vorbehalt der Stadt Darmstadt" kann die HEAG jedoch
diese dringend notwendigen Vorab -Leitungsumlegungen derzeit noch nicht veranlassen. (Der
Zuwendungsbescheid müsste vorliegen, der jedoch planmäßig erst Mitte 2017 erwartet
wird.) Daher ist mit Magistratsb eschluss die HEAG zu ermächtigen die unter 1.) beschrieben
Maßnahmen vorab ausführen zu lassen.
Zusammenfassung und Empfehlung
In Vorbereitung des Baus der Lichtwiesenbahn ab dem 4. Quartal 2017 wird empfohlen , die
vorgezogenen Maßnahmen im Vorfeld durch die Technische Universität in zwei Blöcke
ausführen zu lassen.
Zeitlich/technisch zwingende abhängige Leit ungsarbeiten: 130.000 € netto
Leitungsarbeiten z ur Risikominimierung: 170.000 € netto
Die weiteren erforderlichen Leitungsve rlegungen erfolgen im Zuge der
Gesamtbaumaßnahme .
Diese o.g. Kostenanteile verändern die Gesamtbaukosten nicht. Die Bauleistungen und
Kosten werden durch die Technische Universität Darmstadt nur vor dem eigentlichen Beginn
der Hauptbaumaßnahme und vor Vorlage des Fördermittelbescheids ausgeführt. Die
Maßnahmen sind als Vorabmaßnahmen beim Fördermittelgeber angemeldet. Die
vorgezogene Ausführung ist unschädlich für die späteren Fördermittel.
HEAG mobilo wird ermächtigt in Ergänzung zum Vertrag „Verlängerung der Straßenbahnlinie
2 zur Erschließung des Campus der TU -Lichtwiese“ eine entsprechende
Kostenübernahmeerklärung gegenüber der TUD abzugeben.
Darmstadt, den 25.08.2016
III-61/ÖPNV-Ma
Nst. 2093
Dezernat III Dezernat IV
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
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Aufwendungen Zuwendungsfähiger Anteil ** ca. Zuwendungen an HEAG (70% + 5%) Planung GVFG / FAG * Straßenbahn TU-Lichtwiese 95% 75% Baukosten 8.907.149 € 8.463.708 € 6.347.781 € Kostenanteil Stadt Darmstadt Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs 312.871 € 297.294 € 222.971 € Stand Juni 2015 Folgemaßnahmen 2.212.188 € 2.102.055 € 1.576.541 € Zwischensumme netto 11.432.208 € 10.863.058 € 8.147.293 € Planungskosten ca. 22% 2.515.086 € Gesamtbaukosten 13.947.293 € 10.863.058 € 8.147.293 € Mehrwertsteuer 19% 2.649.986 € **** Grunderwerb*** entfällt - € - € Gesamtsumme 16.597.279 € Verbleibende Kosten für die Stadt: HEAG-Gesamtbaukosten: 13.947.293 € Mehrwertsteuer**** entfällt Grunderwerb entfällt Zuwendungen GVFG/FAG 8.147.293 €- verbleibende Aufwendungen: 5.800.000 € * Zuwendungen nach GVFG 70 - 75 % je nach Bescheid des Landes * Zuwendungen nach FAG 5% - 10% je nach Bescheid des Landes ** Erfahrungsgemäß werden nicht immer alle notwendigen Maßnahmen vollständig gefördert. *** Grundstückseigentümer Lichtwiese ist Land Hessen - TUD bzw. im Bereich Nieder-Ramstädter Straße Stadt Darmstadt **** HEAG erhält keine Zuwendungen auf MwSt, da sie Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die MwSt. stellt sie daher auch der Stadt Da nicht in Rechnung. Auf Planungskosten werden keine Zuwendungen bezahlt Grunderwerbskosten sind nicht Mehrwertsteuerpflichtig werden der Stadt gemäß Vertrag von der HEAG in Rechnung gestellt
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Nieder-Ramstädter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0370
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.08.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00