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2016/0370

Vorabkostenübernahme durch Ausführung vorgezogener Leitungsarbeiten der Lichtwiesenbahn an der Technischen Universität Darmstadt

Magistratsvorlage 25.08.2016

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Anlage 2: Mittelbedarf (rot = Planungskosten; blau = Baukosten) und Verlagerung durch vorgeschlagene M aßnahmen bei gleichen 
Gesamtprojektkosten (orange = Verlagerungen) als An tragsgrund.

2016/0370

7001 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.09.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III      61 
IV      20 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0370 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5470-10 
Kostenstelle:  066-190-1000 Investitionsnummer:  09066-6101 
Kostenträger:  Stadt Darmstadt  Sachkonto:       
 
Betreff: Vorabkostenübernahme durch Ausführung vorgezogener Leitungsarbeiten der 
Lichtwiesenbahn an der Technischen Universität Darmstadt  
 
Vorlage vom: 25.08.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.) Die erforderlichen vorgezogenen Leitungsverlegungen kön nen durchgeführt werden.  
 
2.) HEAG mobilo wird ermächtigt eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung gegenüber der 
TUD abzugeben.  
 
 
Anlagen: Kostenanteil Stadt Darmstadt  
Mittelbedarf 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.08.2016 
 
Das Projekt Lichtwiesenbahn zum Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs in Darmstadt, zur 
Erschließung des Campusgeländes der Technischen Universität TUD befindet sich derzeit im 
Status des Planf eststellungsverfahrens.  Um eine zeitnahe Realisierung des Projektes zu 
ermöglichen müssen vorbereitende Entscheidungen getroffen werden.  
 
Zu 1.) Gemäß Magistrats vorlage 2015/0232 der Stadt Darmstadt vom 23.07.2015 
(Stadtverordnetenbeschluss) betragen  die Gesamtprojektkosten ca. € 16,6 Mio, davon  der 
städtische Anteil  unverändert ca. € 5,8 Mio.  (siehe Anlage 1 ).  
Geplant ist der Baubeginn weiterhin zu Beginn des 4. Quartals 2017. Der Fördermittel-
bescheid wird mit Planfeststellung vorher erwartet.  
 
Um einen gesicherten Projek tablauf mit veranschlagter Inbetriebnahme zu bekommen ist es 
zwingend nötig  einzelne Leitungsverlegungsarbeiten an der Technischen Universität 
Darmstadt (TUD) auf der Lichtwiese aus dem konventionellen Bauablauf vorzuziehen.  
 
Die vorgezogenen Maßnahmen ver ändern die Gesamtprojektkosten nicht ! 
 
Die Gelder fallen nur früher an, wie die orangen Blöcke (in Anlage 2) zeigen. Bei diesen 
Leistungen handelt es sich um Leitungen im Besitz der Technischen Universität Darmstadt, 
die nicht zu jedem Zeitpunkt umgebaut w erden können bzw. eine technische Komplexität 
hervorrufen, die sich mit einem Straßenbahnbau nur sc hwierig in Einklang bringen lassen . 
Beispielsweise handelt es sich um hochwertige Datenleitungen für das 
Hochschulrechenzentrum und das Studentenwerk, aber a uch um Fernwärmeleitungen, die 
die gesamte Georg -Büchner-Schule mit Warmwasser versorgen. Solche Arbeiten können nur 
in definierten Zeiträumen ausgeführt wer den (z. B. Sommerferien).  
 
Diese Leistungen stehen zum Teil auch im räumlichen Zusammenhang mit de n derzeit von 
der TUD durchzuführen eigenen neuen Erschließungsarbeiten im Campusgeländes. Es ist 
deshalb dringend erforderlich d iese baulichen Nebenleistungen der Straßenbahn durch die 
Technische Universität losgelöst im Vorgriff auf die Hauptbautätigkeit en der Lichtwiesenbahn  
ausführen zu lassen. In Summe ergibt die Kostenberechnung dieser Leistungen 
ca. 130.000 € netto, für die die HEAG mobilo  bis zum Fördermittelbescheid eine 
Kostenübernahme an die Technischen Universität zu bestätigen hätte.  
 
Im Zusammenhang mit den vorgenannten vorgezogenen Maßnahmen, die sich aus baulichen 
oder terminlichen Zwangspunkten erge ben, wird ein zweiter Block an Leitungsmaßnahmen  
vorgeschlagen , die zur Reduzierung von Kosten - und Ausführungsrisiken im Rahmen der 
vorgezogenen Leistungen  führen, welche mit ausgeführt werden sollten.  
Bei diesen Leistungen handelt es sich um Leitungen, d ie während der Hauptbaumaßnahme 
an anderer Stelle neu gebaut werden müssen und bei denen dann ein Umschluss während 
des Straßenbahnbaus punktgenau erfolgen müsste (Trinkwasser, Regenwasser und Elektro). 
Da die neue Leitungstrasse im Wesentlichen a ußerhalb des eigentlichen Baufelds der 
Straßenbahn liegt, können diese Maßnahmen unabhängig und damit ebenfalls im Vorfeld 
erfolgen.  
Damit kann ein Umschluss ohne zeitlichen Druck der Hauptbaumaßnahme erfolgen und die 
entsprechend hindernden Leitungen im Baufeld s ind für den Straßenbahnbau bereits außer 
Funktion. Die häufig problematischen Behinderungsgründe mit Auswirkungen auf Kosten und 
Zeit können somit signifikant reduziert werden. In Summe ergibt die Kostenberechnung 
dieser Leistungen ca. 170.000 € netto für die HEAG mobilo, die  bis zum

- 4 - 
Fördermittelbescheid eine Kostenübernahme an die Technischen Universität zu bestätigen 
hätte. 
Die weitergehen Leitung sverlegungsarbeiten werden nicht als Vorabmaßnahme anfallen, da 
viele Leitungen überhaupt erst mit  dem Bau der Straßenbahn ausgeführt werden können.  
 
 
Zu 2.) Gemäß Vertrag durch Magistratsvorlage 2014/0491 zwischen der Stadt Darmstadt 
und der HEAG mobilo hat diese alle Planungs - und Bauleistungen zu erbringen bzw. zu 
beauftragen. Nach §4 "Finanzierungs vorbehalt der Stadt Darmstadt" kann die HEAG jedoch 
diese dringend notwendigen Vorab -Leitungsumlegungen derzeit noch nicht veranlassen. (Der 
Zuwendungsbescheid müsste vorliegen, der jedoch planmäßig erst Mitte 2017 erwartet 
wird.) Daher ist mit Magistratsb eschluss die HEAG zu ermächtigen die unter 1.) beschrieben 
Maßnahmen vorab ausführen zu lassen.  
 
Zusammenfassung und Empfehlung  
 
In Vorbereitung des  Baus der Lichtwiesenbahn ab dem 4. Quartal 2017 wird empfohlen , die 
vorgezogenen Maßnahmen im Vorfeld durch  die Technische Universität in zwei Blöcke 
ausführen zu lassen.  
 
Zeitlich/technisch zwingende abhängige Leit ungsarbeiten:  130.000 € netto 
 
Leitungsarbeiten z ur Risikominimierung:  170.000 € netto 
 
Die weiteren erforderlichen Leitungsve rlegungen erfolgen im Zuge der 
Gesamtbaumaßnahme . 
 
Diese o.g. Kostenanteile verändern die Gesamtbaukosten nicht. Die Bauleistungen  und 
Kosten werden durch die Technische Universität Darmstadt nur vor dem eigentlichen Beginn 
der Hauptbaumaßnahme und vor Vorlage des Fördermittelbescheids ausgeführt. Die 
Maßnahmen sind als Vorabmaßnahmen beim Fördermittelgeber angemeldet. Die 
vorgezogene Ausführung ist unschädlich für die späteren Fördermittel.  
 
HEAG mobilo wird ermächtigt in Ergänzung zum Vertrag „Verlängerung der Straßenbahnlinie 
2 zur Erschließung des Campus der TU -Lichtwiese“ eine entsprechende 
Kostenübernahmeerklärung gegenüber der TUD abzugeben.  
 
 
Darmstadt, den 25.08.2016  
III-61/ÖPNV-Ma 
Nst. 2093 
 
Dezernat III        Dezernat IV 
i.V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch       André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

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Aufwendungen Zuwendungsfähiger
Anteil ** ca.
Zuwendungen an
HEAG (70% + 5%) Planung
GVFG / FAG * Straßenbahn TU-Lichtwiese
95% 75%
Baukosten 8.907.149 € 8.463.708 € 6.347.781 € Kostenanteil Stadt Darmstadt
Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung
des Verkehrs 312.871 € 297.294 € 222.971 €
Stand Juni 2015
Folgemaßnahmen 2.212.188 € 2.102.055 € 1.576.541 €
Zwischensumme netto 11.432.208 € 10.863.058 € 8.147.293 €
Planungskosten ca. 22% 2.515.086 €
Gesamtbaukosten 13.947.293 € 10.863.058 € 8.147.293 €
Mehrwertsteuer 19% 2.649.986 € ****
Grunderwerb*** entfällt - € - €
Gesamtsumme 16.597.279 €
Verbleibende Kosten für die Stadt:
HEAG-Gesamtbaukosten: 13.947.293 €
Mehrwertsteuer**** entfällt
Grunderwerb entfällt
Zuwendungen GVFG/FAG 8.147.293 €-
verbleibende Aufwendungen: 5.800.000 €
* Zuwendungen nach GVFG 70 - 75 % je nach Bescheid des Landes
* Zuwendungen nach FAG 5% - 10% je nach Bescheid des Landes
** Erfahrungsgemäß werden nicht immer alle notwendigen Maßnahmen vollständig gefördert.
*** Grundstückseigentümer Lichtwiese ist Land Hessen - TUD bzw. im Bereich Nieder-Ramstädter Straße Stadt Darmstadt
**** HEAG erhält keine Zuwendungen auf MwSt, da sie Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die MwSt. stellt sie daher auch der Stadt Da nicht in Rechnung.
Auf Planungskosten werden keine Zuwendungen bezahlt
Grunderwerbskosten sind nicht Mehrwertsteuerpflichtig
werden der Stadt gemäß Vertrag von der
HEAG in Rechnung gestellt

Beratungsverlauf (1)

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Orte (1)

  • Nieder-Ramstädter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0370
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00