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AN/1455/2020

Kreisverkehr Berrenrather Straße / Weyertal / Arnulfstraße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 04.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 07.12.2020, TOP 8.1.14

Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Lothar Müller/Die Linke, Gerd Kaspar/FDP

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Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Lothar Müller/Die Linke, Gerd Kaspar/FDP

3510 Zeichen

CDU-Fraktion  
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
SPD-Fraktion 
Lothar Müller / Die Linke  
Gerd Kaspar / FDP 
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf    
 
 
An die Bezirksbürgermeisterin 
Cornelia Weitekamp 
  
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Köln 03.12 2020  
 
 
Mitteilung der Verwaltung 3218/2020  Ampel Berrenrather Str / Weyertal  
    
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin  
 
Wir bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: 
 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal bekräftigt ihren Beschluss vom 04.05. 2020 für 
einen Kreisverkehr Berrenrather Straße / Weyertal / Arnulfstraße  
 
 Der Knoten Berrenrather Straße / Weyertal wird mit einem Kreisverkehr ohne 
freilaufende Rechtsabbieger ausgeführt mit entsprechender 
Hinweisbeschilderung für den LKW-Verkehr ausgeführt. (Anlage 1)  
 
 
Begründung 
 
Der Kreisverkehr ist in den Bürgerwerkstätten gewünscht, von den Fachverbänden 
ADCF und VCD gefordert und von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossen 
worden. Weiterhin ist der von der Bezirksvertretung vorgeschlagene Kreisverkehr 
von Fachleuten geprüft worden.  
Zudem werden freilaufende Rechtsabbieger in der Stadt Köln gemäß Ratsbeschluss 
zurückgebaut, deshalb kann es hier keinen Neubau geben. Das Weyertal und die 
Arnulfstraße sind seit November 2020 Fahrradstraßen.  Die Verwaltung hat in Folie 4 
den entsprechenden Kreisverkehr der BV in einem Fachgespräch vorgestellt. Das 
Rechtsabbiegen für PKWs ist möglich, nur für die LKWs braucht es eine 
Hinweisbeschilderung.   
 
In der Anlage 4 ist zu erkennen, wie weit die Kurven ausgestaltet werden, während in 
Anlage 1+2 die Ecken besonders spitz ausgebildet werden.  Gemäß Merkblatt für die 
Anlage von Kreisverkehren ist dies eine Soll-Aussage und keine Muß-Vorgabe.

Auch bei einem Kreisverkehr kann die Eckengestaltung kurviger gestaltet werden, so 
dass die Probleme der Verwaltung bei den Schleppkurven nicht auftreten bzw. durch 
eine Verkehrslenkung geregelt werden.  
 
 
 
Beispiel für eine Lösung der Ecken bei schrägen Straßenachse. Die Mittelachse wäre 
die Berrenrather Straße.  
 
Beispiele für die Gestaltung von Ecken ist in der Unterlage des Landes Brandenburg 
S4. zu erkennen. www.ls.brandenburg.de/media_fast/4055/Hinweise zur 
Kreisverkehren.15801601.pdf 
 
 
In den Ausführungen von IVU Seminar zum Merkblatt von Kreisverkehren ist auf 
Seite 4 zu erkennen, wie ein LKW mit Anhänger im Kreisverkehr fahren kann.  
http://www.ivu-bw.de/pdfs/2012/Vortrag_Bondzio.pdf 
 
 
Im Kolloquium der Universität Karlsruhe auf Seite 20 sind Maße für die 
Eckausrundung aufgeführt. www.ise.kit.edu/rd_download/SEB/Kolloquium_SEB_06-
12_W._Haller.pdf 
 
 
Bei der Tabelle in Anlage 5 fehlt das Kriterium Wartezeit, welches einen Vorteil für 
den Kreisverkehr bedeutet. (Zudem auch für die Umwelt)      
 
Begründung der Dringlichkeit 
Wenn eine Bezirksvertretung eine Mitteilung nur zur Kenntnis nimmt, hat diese 
Gültigkeit. Daher antwortet die Bezirksvertretung auf die Mitteilung der Verwaltung, 
die bei Antragschluss noch nicht vorlag.  
 
gez. Lara Schneider                      gez. Svenja Führer              gez. Friedhelm Hilgers     
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN CDU-Fraktion                       SPD-Fraktion   
 
 
gez. Lothar Müller/ Die Linke      gez Gerd Kaspar/FDP

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1455/2020
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
04.12.2020
Erstellt
04.12.2020 10:09