3905/2024
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Sanierung am Schulstandort Fühlinger Weg 4, Köln-Chorweiler
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Beschlussvorlage Rat
5774 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
3905/2024
Freigabedatum
21.01.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Sanierung am
Schulstandort Fühlinger Weg 4, Köln-Chorweiler
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Beachtung der Regelungen des § 82 GO NRW zur
vorläufigen Haushaltsführung, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Sanierung am
Schulstandort Fühlinger Weg 4, Köln-Chorweiler, zu beauftragen.
Sobald die endgültige Kostenermittlung im weiteren Planungsverlauf vorliegt, wird diese dem
Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt.
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schul-
entwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, berücksichtigt.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.01.2025
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 03.02.2025
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025
Rat 13.02.2025
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inkl. Reinigung und sonstige Nebenkosten)
siehe Begründung
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner
Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge-
sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell
nicht hinterlegt sind.
Das Heinrich-Mann-Gymnasium im Fühlinger Weg 4 steht im Fokus notwendiger baulicher
Maßnahmen, die kurzfristig durchgeführt werden müssen. Anlass hierfür sind Schadstoffver-
dachtsfälle sowie zusätzliche Schäden an der Dachfläche des Hauptgebäudes, die im Zuge
von Vorbereitungsarbeiten für das Förderprogramm "Digitalpakt" identifiziert wurden.
3
Hintergrund der Situation
Im Rahmen des Förderprogramms "Digitalpakt" wurde am Heinrich-Mann-Gymnasium eine
Inhouse-Verkabelung (sogenannte CAS-Verkabelung) durchgeführt. Während der Arbeiten
ergab sich der Verdacht auf asbesthaltige Baustoffe, weshalb die Arbeiten eingestellt wurden.
Zur weiteren Klärung beauftragte die Verwaltung einen externen Dienstleister zur Erstellung
eines Schadstoffverdachtskatasters. Die Analyse dieses Katasters ergab mehrere Verdachts-
stellen, deren Sicherung und fachgerechte Sanierung unverzüglich notwendig sind, um ge-
sundheitliche Risiken für Schüler*innen, Lehrkräfte und weiteres Personal auszuräumen.
Erweiterung der Befunde
Im Zuge einer weiteren Begehung wurden zudem erhebliche Dachschäden festgestellt, die mit
Schimmelbefall einhergehen. Diese Schäden erfordern eine umfassende Dachsanierung, um
die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und den Schutz der Gebäudenutzer*innen zu gewähr-
leisten.
Dringlichkeit und Umfang der Maßnahmen
Die dokumentierten Befunde aus dem Schadstoffkataster und die identifizierten Dachschäden
machen ein schnelles Handeln notwendig. Die erforderlichen Maßnahmen überschreiten
jedoch die unterjährigen Kapazitäten der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, insbesondere
aufgrund der Gebäudekomplexität und des Schadensumfangs. Nach Rücksprache mit der
Schulbaugesellschaft mbH wurde festgestellt, dass dort kurzfristig ausreichend Kapazitäten
zur Verfügung stehen, um mit den erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu beginnen. Die
Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH bietet eine schnelle und effektive Möglichkeit,
die notwendigen Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes am Hein-
rich-Mann-Gymnasium sicherzustellen.
Kostenschätzung und Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Sanierungsmaßnahmen sind derzeit noch nicht vollständig beziffer-
bar. Eine grobe Schätzung geht von Kosten im niedrigen 7-stelligen Bereich aus. Diese um-
fassen die Dachsanierung und die Schadstoffsanierung gemäß Kataster. Die endgültige Kos-
tenermittlung erfolgt im weiteren Planungsverlauf und wird dem Rat der Stadt Köln zur Nach-
verfolgung und Genehmigung vorgelegt.
Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses
(Vorlagen-Nummer 2360/2022) über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.
Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt über entsprechende Mietzahlungen
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schul-
entwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, berücksichtigt.
Die Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung wurden beachtet.
Die Maßnahme dient der Bereitstellung der erforderlichen Schulinfrastruktur und dient der Er-
füllung der kommunalen Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz NRW.
Anlage
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1587 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
3905/2024
Stand: 11.09.2025
Sachstandsbericht
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Sanierung am
Schulstandort Fühlinger Weg 4, Köln-Chorweiler
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Beachtung der Regelungen des § 82 GO NRW zur
vorläufigen Haushaltsführung, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Sanierung am
Schulstandort Fühlinger Weg 4, Köln-Chorweiler, zu beauftragen.
Sobald die endgültige Kostenermittlung im weiteren Planungsverlauf vorliegt, wird diese dem
Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt.
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schul-
entwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, berücksichtigt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft umfasst die Sanierung der Dächer und der
Außenfassaden am Hauptgebäude des Heinrich-Mann-Gymnasiums. Die Planungen für die
Fassaden und die Dächer wurden durchgeführt. Für die Dachsanierung liegen zwischenzeit-
lich konkrete Angebote vor und für die Fassadensanierung eine Kostenberechnung.
Nächste Schritte:
In den Herbstferien 2025 wird mit der Sanierung des Daches begonnen. Währenddessen
kann für die Fassadensanierung der Bauantrag gestellt werden. Sobald der erste Bauab-
schnitt der Dachsanierung abgeschlossen ist, kann mit der Sanierung der Fassade begonnen
werden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
10.09.2026
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
669 Zeichen
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die dokumentierten Befunde aus dem Schadstoffkataster und die identifizierten Dachschäden machen ein schnelles Handeln notwendig. Die Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH bietet eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen zügig umzusetzen und die Sicherheit der Schulgemeinschaft am Heinrich-Mann-Gymnasium sicherzustellen. Die Beschlussvorlage konnte erst jetzt vorgelegt werden, weil vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung intensive interne Prüfungen und Abstimmungen in Bezug auf die Unabweisbarkeit und Finanzierbarkeit der Maßnahme durchgeführt werden mussten.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3905/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.01.2025
- Erstellt
- 05.12.2024 12:19