Mandari Insight

3905/2024

Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Sanierung am Schulstandort Fühlinger Weg 4, Köln-Chorweiler

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2025, TOP 10.7

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

5774 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3905/2024 
Freigabedatum 
21.01.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Sanierung am 
Schulstandort Fühlinger Weg 4, Köln-Chorweiler  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Beachtung der Regelungen des § 82 GO NRW zur 
vorläufigen Haushaltsführung, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Sanierung am 
Schulstandort Fühlinger Weg 4, Köln-Chorweiler, zu beauftragen. 
 
Sobald die endgültige Kostenermittlung im weiteren Planungsverlauf vorliegt, wird diese dem 
Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt. 
 
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schul-
entwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, berücksichtigt. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.01.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 03.02.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025 
Rat 13.02.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inkl. Reinigung und sonstige Nebenkosten)  
     siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner  
Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge-
sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell 
nicht hinterlegt sind. 
 
Das Heinrich-Mann-Gymnasium im Fühlinger Weg 4 steht im Fokus notwendiger baulicher 
Maßnahmen, die kurzfristig durchgeführt werden müssen. Anlass hierfür sind Schadstoffver-
dachtsfälle sowie zusätzliche Schäden an der Dachfläche des Hauptgebäudes, die im Zuge 
von Vorbereitungsarbeiten für das Förderprogramm "Digitalpakt" identifiziert wurden.

3 
Hintergrund der Situation 
 
Im Rahmen des Förderprogramms "Digitalpakt" wurde am Heinrich-Mann-Gymnasium eine 
Inhouse-Verkabelung (sogenannte CAS-Verkabelung) durchgeführt. Während der Arbeiten 
ergab sich der Verdacht auf asbesthaltige Baustoffe, weshalb die Arbeiten eingestellt wurden. 
Zur weiteren Klärung beauftragte die Verwaltung einen externen Dienstleister zur Erstellung 
eines Schadstoffverdachtskatasters. Die Analyse dieses Katasters ergab mehrere Verdachts-
stellen, deren Sicherung und fachgerechte Sanierung unverzüglich notwendig sind, um ge-
sundheitliche Risiken für Schüler*innen, Lehrkräfte und weiteres Personal auszuräumen. 
 
Erweiterung der Befunde 
 
Im Zuge einer weiteren Begehung wurden zudem erhebliche Dachschäden festgestellt, die mit 
Schimmelbefall einhergehen. Diese Schäden erfordern eine umfassende Dachsanierung, um 
die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und den Schutz der Gebäudenutzer*innen zu gewähr-
leisten. 
 
Dringlichkeit und Umfang der Maßnahmen 
 
Die dokumentierten Befunde aus dem Schadstoffkataster und die identifizierten Dachschäden 
machen ein schnelles Handeln notwendig. Die erforderlichen Maßnahmen überschreiten  
jedoch die unterjährigen Kapazitäten der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, insbesondere  
aufgrund der Gebäudekomplexität und des Schadensumfangs. Nach Rücksprache mit der 
Schulbaugesellschaft mbH wurde festgestellt, dass dort kurzfristig ausreichend Kapazitäten 
zur Verfügung stehen, um mit den erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu beginnen. Die 
Beauftragung der Schulbaugesellschaft mbH bietet eine schnelle und effektive Möglichkeit, 
die notwendigen Maßnahmen zügig umzusetzen und die Nutzbarkeit des Gebäudes am Hein-
rich-Mann-Gymnasium sicherzustellen. 
 
Kostenschätzung und Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten für die Sanierungsmaßnahmen sind derzeit noch nicht vollständig beziffer-
bar. Eine grobe Schätzung geht von Kosten im niedrigen 7-stelligen Bereich aus. Diese um-
fassen die Dachsanierung und die Schadstoffsanierung gemäß Kataster. Die endgültige Kos-
tenermittlung erfolgt im weiteren Planungsverlauf und wird dem Rat der Stadt Köln zur Nach-
verfolgung und Genehmigung vorgelegt. 
Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses  
(Vorlagen-Nummer 2360/2022) über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft.  
Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt über entsprechende Mietzahlungen 
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. 
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schul-
entwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, berücksichtigt. 
Die Regelungen des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung wurden beachtet.  
Die Maßnahme dient der Bereitstellung der erforderlichen Schulinfrastruktur und dient der Er-
füllung der kommunalen Pflichtaufgabe nach § 79 Schulgesetz NRW. 
Anlage 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1587 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3905/2024
Stand: 11.09.2025 
Sachstandsbericht  
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit Maßnahmen zur Sanierung am 
Schulstandort Fühlinger Weg 4, Köln-Chorweiler 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt unter Beachtung der Regelungen des § 82 GO NRW zur 
vorläufigen Haushaltsführung, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Sanierung am 
Schulstandort Fühlinger Weg 4, Köln-Chorweiler, zu beauftragen. 
 
Sobald die endgültige Kostenermittlung im weiteren Planungsverlauf vorliegt, wird diese dem 
Rat der Stadt Köln zur Nachverfolgung und Genehmigung vorgelegt. 
 
Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schul-
entwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, berücksichtigt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft umfasst die Sanierung der Dächer und der 
Außenfassaden am Hauptgebäude des Heinrich-Mann-Gymnasiums. Die Planungen für die 
Fassaden und die Dächer wurden durchgeführt. Für die Dachsanierung liegen zwischenzeit-
lich konkrete Angebote vor und für die Fassadensanierung eine Kostenberechnung.  
Nächste Schritte: 
In den Herbstferien 2025 wird mit der Sanierung des Daches begonnen. Währenddessen 
kann für die Fassadensanierung der Bauantrag gestellt werden. Sobald der erste Bauab-
schnitt der Dachsanierung abgeschlossen ist, kann mit der Sanierung der Fassade begonnen 
werden.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
10.09.2026

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

669 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Die dokumentierten Befunde aus dem Schadstoffkataster und die identifizierten 
Dachschäden machen ein schnelles Handeln notwendig. Die Beauftragung der 
Schulbaugesellschaft mbH bietet eine schnelle und effektive Möglichkeit, die notwendigen 
Gefahrenabwehrmaßnahmen zügig umzusetzen und die Sicherheit der Schulgemeinschaft 
am Heinrich-Mann-Gymnasium sicherzustellen. 
Die Beschlussvorlage konnte erst jetzt vorgelegt werden, weil vor dem Hintergrund der 
vorläufigen Haushaltsführung intensive interne Prüfungen und Abstimmungen in Bezug auf 
die Unabweisbarkeit und Finanzierbarkeit der Maßnahme durchgeführt werden mussten.

Beratungsverlauf (4)

27.01.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.02.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.02.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2025 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3905/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.01.2025
Erstellt
05.12.2024 12:19