2524/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln, Aktenzeichen 106/23
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Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Donnerstag, 22. Juni 2023 00:32 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Gartenordnung - Betreff Trampolin Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich mit einem Schreiben aufgrund von §24 Gemeindeordnung NRW an Sie, da sowohl ich als auch viele andere Gartenpächter ziemlich erstaunt sind über die Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln, Herausgegeben von der Stadt Köln und dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V., Stand 25.08.2022. Folgendes ist unter Abschnitt 14 zu lesen: (14) Trampolin Pro Garten ist das Aufstellen von einem Trampolin mit maximal 2,20 m Außendurch- messer erlaubt. Der Standort ist mit dem Vereinsvorstand abzusprechen. Ein Grenz- abstand von mindestens 1,50 m zur Gartengrenze ist einzuhalten. Das Aufstellen ist nur in dem Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. eines jeden Jahres erlaubt. Die Ver- kehrssicherheitspflicht obliegt dem/der Pächter*in des Gartens. Wir sind eine Familie und seit vielen Jahren Pächter eines Kleingartens. Seit ca. fünf Jahren besitzen wir ein Trampolin für unsere Kinder mit einem Durchmesser von 3 m. In der Gartenordnung ist diesbzgl. nicht zu lesen, dass die Verordnung nur für neue Pächter gilt - sondern die bestehenden Trampoline nicht mehr erlaubt sind. Ist dies wirklich so gemeint oder bedarf es hier Korrektur? In unserer Gartenanlage gibt es schätzungsweise 15-20 Trampoline mit einem Durchmesser größer drei Meter. Bei >100 Kleingartenanlagen in Köln kann man die Anzahl an "betroffenen" Trampolinen demnach auf >1000 schätzen. Mir stellt sich hier grundsätzlich die Frage der Nachhaltigkeit - die Trampoline werden am Ende alle auf dem Schrottplatz landen, da der Gebrauchtmarkt in Köln aufgrund der Verordnung gesättigt ist. Die betroffenen Familien entsorgen somit ihr altes Trampolin und kaufen sich ein neues mit 2,20 m Durchmesser. Das kann doch so nicht gewollt sein. Meiner Meinung nach fehlt hier der Zusatz, dass Bestandsgärten von dieser Regelung ausgenommen sind. Zumal einige Familien in unserer Anlage erst vor einem Jahr ein Trampolin >2,20 m Durchmesser neu gekauft haben. Bitte denken Sie über den Abschnitt 14 bzgl. des Durchmessers nochmal nach - im Sinne der Nachhaltigkeit und des Bestandschutzes - und fügen hier ggf. eine entsprechende Klarstellung hinzu. Ich freue mich auf eine Rückmeldung! Vielen Dank,
Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift vom Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.09.2023
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 18.09.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 04.09.2023 öffentlich 7.2.7 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln, Aktenzeichen 106/23 2524/2023 Frau Oedingen, SPD, bittet die Verwaltung, diese Mitteilung auch dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün zur Kenntnis zu geben.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 07.08.2023 2524/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.09.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.09.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln, Aktenzeichen 106/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Atwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 106/23 11.07.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln, Aktenzeichen: 106/23 S Sehr geehrte Frau, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.06.2023. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat mir eine Stellungnahme zu Ihrem Vorschlag zukommen lassen, aus der Folgendes hervorgeht: „Mit dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 04.06.2020 wurde die Verwaltung aufgefor- dert, die Gartenordnung für Kleingärten der Stadt Köln zu aktualisieren und an die be- stehende Rechtslage auf Bundes- Landes- und EU-Ebene anzupassen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter*innen des Kreisverbandes Kölner Gar- tenfreunde e.V., der Vereine, der Verwaltung, der Politik und Umweltverbänden, be- schäftigte sich mit der Neufassung der Gartenordnung. Neben der Förderung der öko- logischen Nutzung der Kleingärten war ein weiterer Schwerpunkt die Entgegenwir- kung der zunehmenden Tendenz zu Freizeitgärten. Ein erster Entwurf wurde im Rahmen einer digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung den be- troffenen Kleingärtner*innen vorstellt. Aus diesem Beteiligungsprozess erhielt die Ar- beitsgruppe viele Anregungen, die in der Folge intensiv diskutiert wurden und wesent- lich zur Präzisierung der Vorgaben der Kleingartenordnung beigetragen haben. Diese Fassung wurde vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün und dem Rat der Stadt Köln beschlossen. Die neue Gartenordnung (siehe Beschluss - https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=109461) gilt seit dem 01.01.2023 grundsätzlich für alle Pächter und fordert in vielen Bereichen eine Änderung innerhalb der Pachtfläche, um den ökologischen und kleingärtnerischen Grundgedanken umzusetzen. - 2 - Eine Abweichung von der Gartenordnung wird hier nicht geduldet. Trampoline, die mehr als 2,20 m Außendurchmesser aufweisen müssen entfernt werden.“ Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. Falls Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne an das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen, oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de wenden. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre- gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Brohl
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2524/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.09.2023
- Erstellt
- 07.08.2023 14:08