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Fortführung und Ausweitung "Hallo Nachbar, Danke schön"

Beschlussvorlage Ausschuss 0362/2020 vom 06.05.2020

Stand: Am 15.06.2020 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 0362/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortführung und Ausweitung "Hallo Nachbar, Danke schön" Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Umwelt und Grün erkennt die Notwendigkeit der geplanten Maßnahme an und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung und Ausweitung des Projektes „Hallo Nachbar, Danke schön“. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021, im Teiler- gebnisplan 1401 Umweltordnung, –vorsorge, bei der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, veranschlagten Mittel (2020 i.H.v. 200.000 € und 2021 i.H.v. 400.000 €) unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise. Alternative: Das Konzept wird nicht weiter verstetigt und die Bewohnerschaft in „benachteiligten Quartie- ren“ somit nicht weiter für mehr Sauberkeit und Pflege ihres Wohnumfeldes aktiviert. Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 Finanzausschuss 15.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 200.000.- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 400.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Auswirkungen der Fortführung und Ausweitung des Projektes auf den Klimaschutz wer- den aufgrund der zu erwartenden Abfallreduzierung, des verringerten Aufkommens von wil- dem Abfall in der Landschaft sowie der Schärfung des allgemeinen Umweltbewusstseins der Quartiersbewohner positiv eingeschätzt. Begründung: Sachstand: Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (57) hat mit der Maßnahme „Hallo Nachbar, Danke schön“ (HNDS) seit 2009 ein nachweislich (s. Evaluation 2014) erfolgreiches Konzept zur Aktivierung der Bewohnerschaft in „benachteiligten Quartieren“ für mehr Sauberkeit und Pflege ihres Wohnumfeldes entwickelt. Schon seit 2014 besteht der Auftrag, dieses Konzept zu verstetigen. Ziel der Maßnahme ist es  das Bewusstsein von Bewohnern, Geschäftsleuten und Hausbesitzern für die Mitver- antwortung bei der Pflege des eigenen Wohn- und Geschäftsumfeldes zu schärfen  Bürgerengagement zu aktivieren 3  Nachbarschaftsstrukturen aufzubauen  und als Konsequenz daraus das Aufkommen von wildem Müll und Verwahrlosung sig- nifikant zu minimieren Der bei 57 entwickelte Ansatz betrachtet die in sog. „benachteiligten Quartieren“ erkennbare überdurchschnittliche Verwahrlosung und Vermüllung als strukturelles Problem. Er fragt da- her nach der Identität, der gesellschaftlichen und ökonomischen Teilhabe und der Veranke- rung von demokratischem Bewusstsein einer Zielgruppe, die sich in Teilen als „nicht dazu gehörig“ erlebt. Die dem Ansatz zugrunde liegende Prämisse lautet also für alle – ganz un- abhängig von der ethnischen Herkunft: Nur wer sich als Teil der Gesellschaft anerkannt fühlt, wird sich dauerhaft mit seinem Lebensumfeld identifizieren. Diese Identifikation ermöglicht Verwurzelung und so die Bereitschaft sich zu engagieren. Der Aufbau von Nachbarschaftsstrukturen, die aktive Mitwirkung der Bewohnerschaft und nicht zuletzt auch die Durchsetzung von Regeln sind elementare Kerngedanken eines inte- grierten Konzepts. Für dessen Wirksamkeit ist die Kooperation aller vor Ort agierenden Insti- tutionen, Dienststellen der Stadtverwaltung, Netzwerke und Projekte unverzichtbar. Beson- ders zu nennen sind in diesem Zusammenhang die AWB und die jeweilige Sozialraumkoor- dination. Klar muss auch sein, dass in solch schwierigen Kontexten Wirkungen kurzfristig nicht zu erzielen sind. Mit herkömmlichen Flyern oder einer Internetseite ist hier niemand zu einer Verhaltensänderung zu bewegen. Folgende drei „Säulen“ kennzeichnen die Methode „Hallo Nachbar“:  Persönliche Ansprache über möglichst Vertrauensleute aus der „Community“  Eine zielgruppengenaue Öffentlichkeitsarbeit, die sich authentischer, erlebbarer Bot- schaften bedient wie z.B. die gemeinsame Umgestaltung von „Schmuddelecken“, Nachbarschaftsfesten, Gärtnern oder etwa buchstäblich „Aufsehen erregende“ Kunst- aktionen wie sie in 2012 erfolgten z.B. mit 180 aufgespießten Gummistiefeln im Park als Protest gegen die Verunreinigung durch Hundekot.  Als dritte Säule schließlich setzt der Ansatz auf eine kontinuierliche, qualifizierte um- weltpädagogische Begleitung in den örtlichen Kitas und Schulen. Die Nachhaltigkeit dieses Ansatzes konnte in der ersten Pilotanwendung 2009-2014 im Rahmen einer umfassenden Evaluation nachgewiesen werden. Teil dieser war das AWB eigene quantitative Sauberkeitsmesssystem DSQS. Dieses Tool soll ebenfalls im Zuge der geplanten Migration auf weitere Quartiere die Wirksamkeit ganz konkret messen, z.B. durch die Erfassung von Littering-Aufkommen, Verschmutzungen und. Dies erfolgt in en- ger Abstimmung mit den AWB. Weitere Informationen zum Projekt s. www.hallonachbar.koeln ; https://www.stadt -koeln.de/leben-in- koeln/umwelt -tiere/initiative-hallo-nachbar Die Verwaltung wurde von der Politik beauftragt, den erfolgreichen Ansatz des Projektes „Hallo Nachbar“ auf vier Kölner Stadtquartiere auszudehnen. Im Rahmen der Haushaltbe- schlüsse für 2020/21 wurden im politischen Veränderungsnachweis für das Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 200.000 € und im Haushaltsjahr 2021 weitere 400.000 € unter dem Vorbehalt bereitgestellt, dass diese durch den Finanzausschuss und Umweltausschuss frei- gegeben werden. Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise, gem. Schreiben von II/20/202, vom 25.03.2020, werden berücksichtigt. Um die im Keupstraßen-Quartier bereits getätigten Investitionen – und zwar sowohl materiel- ler wie immaterieller Art 1- weiter nutzen zu können, sollte die dort begonnene Arbeit trotz 1 Vor allem könnten die in diesem Milieu so schwer aufzubauenden Kommunikationsstrukturen verloren gehen. 4 haushaltswirtschaftlicher Beschränkungen fortgesetzt werden. Über einen längeren Zeitraum gemachte Erfolge vor Ort würden ansonsten wieder zunichte gemacht, wenn die entspre- chenden Gruppen vor Ort in alte Verhaltensmuster verfallen. Die Fortführung des Projektes dient somit der Sicherung der erreichten, bestehenden Strukturen. Weiterhin gerät die Agentur, die die bisher durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt vor Ort geleistete Arbeit fortführen soll, bei Nichterteilung des Auftrages in wirtschaftliche Schief- lage. Das Vergabeamt und Rechnungsprüfungsamt hatten dem Angebot bereits im März zu- gestimmt. Die weiteren drei Quartiere sollen unter Berücksichtigung vorhandener Sozial- u. Strukturda- ten in Abstimmung mit der Sozialplanung bei Dezernat V - Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen - sowie den zuständigen Bezirksämtern und Sozialraum-koordinatorinnen aus- gewählt werden. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise können zunächst die Konzepte zur lokalen Umsetzung / Anpassung erarbeitet, mit der AWB und den betreffenden Bezirken ab- gestimmt und die konkrete Ausdehnung auf andere Stadtteile zeitlich geschoben werden. Über das Ergebnis der durchgeführten Projekte in den Quartieren werden der Finanzaus- schuss und der Ausschuss Umwelt und Grün informiert.
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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    Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Sie ist bereits originärer Inhalt des Projektes. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.2.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 15.06.2020 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 10.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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