0362/2020
Fortführung und Ausweitung "Hallo Nachbar, Danke schön"
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
1432 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Sie ist bereits originärer Inhalt des Projektes.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beschlussvorlage Ausschuss
7990 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/57/574
Vorlagen-Nummer
0362/2020
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Fortführung und Ausweitung "Hallo Nachbar, Danke schön"
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Ausschuss Umwelt und Grün erkennt die Notwendigkeit der geplanten Maßnahme an
und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung und Ausweitung des Projektes „Hallo
Nachbar, Danke schön“.
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2020/2021, im Teiler-
gebnisplan 1401 Umweltordnung, –vorsorge, bei der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche
Aufwendungen, veranschlagten Mittel (2020 i.H.v. 200.000 € und 2021 i.H.v. 400.000 €) unter
Berücksichtigung der Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise.
Alternative:
Das Konzept wird nicht weiter verstetigt und die Bewohnerschaft in „benachteiligten Quartie-
ren“ somit nicht weiter für mehr Sauberkeit und Pflege ihres Wohnumfeldes aktiviert.
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020
Finanzausschuss 15.06.2020
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 200.000.- €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 400.000 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die Auswirkungen der Fortführung und Ausweitung des Projektes auf den Klimaschutz wer-
den aufgrund der zu erwartenden Abfallreduzierung, des verringerten Aufkommens von wil-
dem Abfall in der Landschaft sowie der Schärfung des allgemeinen Umweltbewusstseins der
Quartiersbewohner positiv eingeschätzt.
Begründung:
Sachstand:
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt (57) hat mit der Maßnahme „Hallo Nachbar, Danke
schön“ (HNDS) seit 2009 ein nachweislich (s. Evaluation 2014) erfolgreiches Konzept zur
Aktivierung der Bewohnerschaft in „benachteiligten Quartieren“ für mehr Sauberkeit und
Pflege ihres Wohnumfeldes entwickelt. Schon seit 2014 besteht der Auftrag, dieses Konzept
zu verstetigen.
Ziel der Maßnahme ist es
das Bewusstsein von Bewohnern, Geschäftsleuten und Hausbesitzern für die Mitver-
antwortung bei der Pflege des eigenen Wohn- und Geschäftsumfeldes zu schärfen
Bürgerengagement zu aktivieren
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Nachbarschaftsstrukturen aufzubauen
und als Konsequenz daraus das Aufkommen von wildem Müll und Verwahrlosung sig-
nifikant zu minimieren
Der bei 57 entwickelte Ansatz betrachtet die in sog. „benachteiligten Quartieren“ erkennbare
überdurchschnittliche Verwahrlosung und Vermüllung als strukturelles Problem. Er fragt da-
her nach der Identität, der gesellschaftlichen und ökonomischen Teilhabe und der Veranke-
rung von demokratischem Bewusstsein einer Zielgruppe, die sich in Teilen als „nicht dazu
gehörig“ erlebt. Die dem Ansatz zugrunde liegende Prämisse lautet also für alle – ganz un-
abhängig von der ethnischen Herkunft: Nur wer sich als Teil der Gesellschaft anerkannt fühlt,
wird sich dauerhaft mit seinem Lebensumfeld identifizieren. Diese Identifikation ermöglicht
Verwurzelung und so die Bereitschaft sich zu engagieren.
Der Aufbau von Nachbarschaftsstrukturen, die aktive Mitwirkung der Bewohnerschaft und
nicht zuletzt auch die Durchsetzung von Regeln sind elementare Kerngedanken eines inte-
grierten Konzepts. Für dessen Wirksamkeit ist die Kooperation aller vor Ort agierenden Insti-
tutionen, Dienststellen der Stadtverwaltung, Netzwerke und Projekte unverzichtbar. Beson-
ders zu nennen sind in diesem Zusammenhang die AWB und die jeweilige Sozialraumkoor-
dination. Klar muss auch sein, dass in solch schwierigen Kontexten Wirkungen kurzfristig
nicht zu erzielen sind. Mit herkömmlichen Flyern oder einer Internetseite ist hier niemand zu
einer Verhaltensänderung zu bewegen.
Folgende drei „Säulen“ kennzeichnen die Methode „Hallo Nachbar“:
Persönliche Ansprache über möglichst Vertrauensleute aus der „Community“
Eine zielgruppengenaue Öffentlichkeitsarbeit, die sich authentischer, erlebbarer Bot-
schaften bedient wie z.B. die gemeinsame Umgestaltung von „Schmuddelecken“,
Nachbarschaftsfesten, Gärtnern oder etwa buchstäblich „Aufsehen erregende“ Kunst-
aktionen wie sie in 2012 erfolgten z.B. mit 180 aufgespießten Gummistiefeln im Park
als Protest gegen die Verunreinigung durch Hundekot.
Als dritte Säule schließlich setzt der Ansatz auf eine kontinuierliche, qualifizierte um-
weltpädagogische Begleitung in den örtlichen Kitas und Schulen.
Die Nachhaltigkeit dieses Ansatzes konnte in der ersten Pilotanwendung 2009-2014 im
Rahmen einer umfassenden Evaluation nachgewiesen werden. Teil dieser war das AWB
eigene quantitative Sauberkeitsmesssystem DSQS. Dieses Tool soll ebenfalls im Zuge
der geplanten Migration auf weitere Quartiere die Wirksamkeit ganz konkret messen, z.B.
durch die Erfassung von Littering-Aufkommen, Verschmutzungen und. Dies erfolgt in en-
ger Abstimmung mit den AWB.
Weitere Informationen zum Projekt s. www.hallonachbar.koeln ; https://www.stadt -koeln.de/leben-in-
koeln/umwelt -tiere/initiative-hallo-nachbar
Die Verwaltung wurde von der Politik beauftragt, den erfolgreichen Ansatz des Projektes
„Hallo Nachbar“ auf vier Kölner Stadtquartiere auszudehnen. Im Rahmen der Haushaltbe-
schlüsse für 2020/21 wurden im politischen Veränderungsnachweis für das Haushaltsjahr
2020 Mittel in Höhe von 200.000 € und im Haushaltsjahr 2021 weitere 400.000 € unter dem
Vorbehalt bereitgestellt, dass diese durch den Finanzausschuss und Umweltausschuss frei-
gegeben werden. Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise,
gem. Schreiben von II/20/202, vom 25.03.2020, werden berücksichtigt.
Um die im Keupstraßen-Quartier bereits getätigten Investitionen – und zwar sowohl materiel-
ler wie immaterieller Art 1- weiter nutzen zu können, sollte die dort begonnene Arbeit trotz
1 Vor allem könnten die in diesem Milieu so schwer aufzubauenden Kommunikationsstrukturen verloren gehen.
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haushaltswirtschaftlicher Beschränkungen fortgesetzt werden. Über einen längeren Zeitraum
gemachte Erfolge vor Ort würden ansonsten wieder zunichte gemacht, wenn die entspre-
chenden Gruppen vor Ort in alte Verhaltensmuster verfallen. Die Fortführung des Projektes
dient somit der Sicherung der erreichten, bestehenden Strukturen.
Weiterhin gerät die Agentur, die die bisher durch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt vor
Ort geleistete Arbeit fortführen soll, bei Nichterteilung des Auftrages in wirtschaftliche Schief-
lage. Das Vergabeamt und Rechnungsprüfungsamt hatten dem Angebot bereits im März zu-
gestimmt.
Die weiteren drei Quartiere sollen unter Berücksichtigung vorhandener Sozial- u. Strukturda-
ten in Abstimmung mit der Sozialplanung bei Dezernat V - Soziales, Umwelt, Gesundheit
und Wohnen - sowie den zuständigen Bezirksämtern und Sozialraum-koordinatorinnen aus-
gewählt werden. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise können zunächst die Konzepte zur
lokalen Umsetzung / Anpassung erarbeitet, mit der AWB und den betreffenden Bezirken ab-
gestimmt und die konkrete Ausdehnung auf andere Stadtteile zeitlich geschoben werden.
Über das Ergebnis der durchgeführten Projekte in den Quartieren werden der Finanzaus-
schuss und der Ausschuss Umwelt und Grün informiert.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0362/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.05.2020
- Erstellt
- 31.01.2020 09:05