V/0731/2024
1. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 2. Verlängerung der Wahlzeit der Mitglieder des Ausschusses des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge
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Anlage A
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Anlage A zur V/0731/2024 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs- sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent- sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0731/2024 V/0731/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 2. Verlängerung der Wahlzeit der Mitglieder des Ausschusses des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge Beratungsfolge 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner/innen) auf Vorschlag des Beirates Jobcenter Mitglied Stellvertretung 4. Anne Sandner ab 01.01.2025 Nikola Siller 4. Nikola Siller ab 01.01.2025 NN 2. Betriebsausschuss Münster Marketing Beratende Mitglieder gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff GO NRW von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Mitglied Stellvertretung Ulrich Hill Jurian Thomas Amt für Bürger - und Ratsservice 04.12.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0731/2024 3. Betriebsausschuss citeq Beratende Mitglieder gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff GO NRW von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP Mitglied Stellvertretung RH Lars Nowak Roland Scholle 4. Gesellschafterversammlung Batteriespeicher Münster GmbH Vertretung der Stadtwerke Münster Mitglied Stellvertretung Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen Die Besetzung der Gesellschafterversammlung erfolgt vorbehaltlich des Gründungsbeschlusses der Batteriespeicher Münster GmbH. 5. Hauptausschuss von der Fraktion Die Linke Mitglied Stellvertretung 24. Ulrich Thoden RH Heiko Wischnewski 6. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung von der Fraktion Die Linke Mitglied Liste der Stellvertretungen 17. Ortrud Philipp RH Heiko Wischnewski 7. Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft von der Fraktion Die Linke Mitglied Liste der Stellvertretungen 17. Ortrud Philipp RH Heiko Wischnewski 1. Ulrich Thoden RF Katharina Geuking 8. Integrationsrat von der Fraktion Die Linke Mitglied Stellvertretung 9. RF Katharina Geuking RF Fatma Karana 1. Ulrich Thoden RF Katharina Geuking - 3 - V/0731/2024 9. Wahlausschuss von der Fraktion Die Linke Mitglied Liste der Stellvertretungen 10. Ortrud Philipp RF Fatma Karana 10. Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat von der Fraktion Die Linke Mitglied 11. Ulrich Thoden Olaf Götze 11. Bauwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat von der Fraktion Die Linke Mitglied Stellvertretungen 12. Ulrich Thoden Olaf Götze 12. Ortrud Philipp NN 12. Die folgenden Mitglieder verbleiben für ein weiteres Jahr im Ausschuss des Unterhaltungsver- bandes St. Mauritz-Altenberge: Vertretung der Stadt Münster Mitglied Stellvertretung 1. Ludger Janning 1. Ulrich Oskamp 2. Prof. Dr. Winfried Schmidt 2. RH Noah Börnhorst 13. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften ermächtigt, die Entscheidungen über die Besetzungen und Umbesetzungen in den o.g. Gremi- en der Gesellschaften herbei zu führen und entsprechend zu treffen. Begründung: Zu 1.: Anne Sandner ist auf Vorschlag des Beirates Jobcenter am 23.06.2021 als sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung gewählt wor- den. Frau Sandner hat ihre Mitgliedschaft im Ausschuss zum 20.11.2024 beendet. Der Beirat Jobcen- ter schlägt vor, das bisherige stellvertretende Mitglied Nikola Siller ab dem 01.01.2025 als ordentli- ches Mitglied zu entsenden. Die Stellvertreterposition bleibt aktuell unbesetzt. Zu 2. und 3.: Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW sind Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat an- gehören kann zu benennen. Die Bestellung der beratenden Mitglieder erfolgt durch den Rat. Die Um- besetzungen werden von der Internationalen Fraktion Die PARTE/ÖDP mit Mail vom 20.11.2024 mit- geteilt. - 4 - V/0731/2024 Zu 4.: Die Stadt Münster ist mittelbar über die Stadtwerke Münster an der Batteriespeicher Münster GmbH beteiligt (vorbehaltlich der Zustimmung zur Gründung der Batteriespeicher Münster GmbH am 11.12.2024). Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus jeweils einer Vertretung der an der Gesellschaft beteiligten Gesellschafter. Hier wird ergänzend auf § 113 GO NRW hingewiesen. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 3 GO NRW vertritt bei mittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den Gremien. Nach § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages kann vom Rat der Stadt Münster eine Stellvertretung benannt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH Sebastian Jurczyk als ordentliches Mitglied und Frank Gäfgen als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterver- sammlung der Batteriespeicher Münster GmbH zu entsenden. Zu 5. – 11.: RF Ortrud Philipp und RH Ulrich Thoden sind zum 15.11.2024 aus dem Rat der Stadt Münster aus- geschieden. Die Nachfolger im Rat sind seit dem 22.11.2024 RF Fatma Karana und RH Heiko Wischnewski. Die erforderlichen Umbesetzungen werden von der Fraktion Die Linke mit Mail vom 03.12.2024 beantragt. Zu 12. Der Rat hat mit der Vorlage V/1056/2019 in seiner Sitzung am 11.12.2019 die Besetzung des Aus- schusses des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 beschlossen. Der Ausschuss wird für eine Amtsperiode von 5 Jahren gewählt. Aufgrund einer Satzungsänderung des Unterhaltungsverbandes verlängert sich die Amtsperiode des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung amtierenden Ausschusses bis zum 31.12.2025 (§ 11 der Satzung). Die Satzung ist am 01.02.2024 in Kraft getreten. Die Wahlzeit der bisherigen Mitglieder verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.12.2025. Eine Neube- setzung erfolgt zum 01.01.2026. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge- setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden“. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0731/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.11.2024
- Erstellt
- 07.11.2024 09:47