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V/0731/2024

1. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 2. Verlängerung der Wahlzeit der Mitglieder des Ausschusses des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge

Vorlagen 15.11.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 51.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1872 Zeichen

Anlage A zur V/0731/2024 
 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z.B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzung in den Ausschüs-
sen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. ent-
sendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der 
Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss   
der Vorlage erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

7188 Zeichen

V/0731/2024 
V/0731/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien  
2. Verlängerung der Wahlzeit der Mitglieder des Ausschusses des Unterhaltungsverbandes St. 
Mauritz-Altenberge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung  
 
Beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner/innen) 
auf Vorschlag des Beirates Jobcenter 
 
Mitglied Stellvertretung 
4. Anne Sandner 
ab 01.01.2025 
Nikola Siller 
4. Nikola Siller 
ab 01.01.2025 
NN 
 
2. Betriebsausschuss Münster Marketing  
 
Beratende Mitglieder gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff GO NRW 
von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP 
 
Mitglied Stellvertretung 
   Ulrich Hill 
Jurian Thomas 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
04.12.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0731/2024 
 
3. Betriebsausschuss citeq 
 
Beratende Mitglieder gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff GO NRW 
von der Internationalen Fraktion Die PARTEI/ÖDP 
  
Mitglied Stellvertretung 
   RH Lars Nowak 
Roland Scholle 
 
4. Gesellschafterversammlung Batteriespeicher Münster GmbH  
 
Vertretung der Stadtwerke Münster  
 
Mitglied Stellvertretung 
 Sebastian Jurczyk  Frank Gäfgen 
 
Die Besetzung der Gesellschafterversammlung erfolgt vorbehaltlich des Gründungsbeschlusses 
der Batteriespeicher Münster GmbH. 
 
5. Hauptausschuss 
 
von der Fraktion Die Linke  
 
Mitglied Stellvertretung 
24. Ulrich Thoden 
RH Heiko Wischnewski 
  
 
6. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung 
 
von der Fraktion Die Linke 
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
17. Ortrud Philipp 
RH Heiko Wischnewski 
  
 
7. Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft 
 
von der Fraktion Die Linke  
 
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
17. Ortrud Philipp 
RH Heiko Wischnewski 
1. Ulrich Thoden 
RF Katharina Geuking 
 
8. Integrationsrat  
 
von der Fraktion Die Linke 
  
Mitglied Stellvertretung 
9. RF Katharina Geuking 
RF Fatma Karana 
1. Ulrich Thoden 
RF Katharina Geuking

- 3 - 
V/0731/2024 
9. Wahlausschuss  
 
von der Fraktion Die Linke 
  
Mitglied Liste der Stellvertretungen 
10. Ortrud Philipp 
RF Fatma Karana 
  
 
10. Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat 
 
von der Fraktion Die Linke  
 
Mitglied  
11. Ulrich Thoden 
Olaf Götze 
  
 
11. Bauwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat  
 
von der Fraktion Die Linke 
  
Mitglied Stellvertretungen 
12. Ulrich Thoden 
Olaf Götze 
12. Ortrud Philipp 
NN 
 
12. Die folgenden Mitglieder verbleiben für ein weiteres Jahr im Ausschuss des Unterhaltungsver-
bandes St. Mauritz-Altenberge: 
 
Vertretung der Stadt Münster 
 
Mitglied Stellvertretung 
1. Ludger Janning 1. Ulrich Oskamp 
2. Prof. Dr. Winfried Schmidt 2. RH Noah Börnhorst 
 
13. Soweit erforderlich wird die Vertretung der Stadt Münster in den Organen der Gesellschaften 
ermächtigt, die Entscheidungen über die Besetzungen und Umbesetzungen in den o.g. Gremi-
en der Gesellschaften herbei zu führen und entsprechend zu treffen. 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Anne Sandner ist auf Vorschlag des Beirates Jobcenter am 23.06.2021 als sachkundige Einwohnerin 
in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung gewählt wor-
den. Frau Sandner hat ihre Mitgliedschaft im Ausschuss zum 20.11.2024 beendet. Der Beirat Jobcen-
ter schlägt vor, das bisherige stellvertretende Mitglied Nikola Siller ab dem 01.01.2025 als ordentli-
ches Mitglied zu entsenden. Die Stellvertreterposition bleibt aktuell unbesetzt. 
 
Zu 2. und 3.: 
Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW sind Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, 
berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat an-
gehören kann zu benennen. Die Bestellung der beratenden Mitglieder erfolgt durch den Rat. Die Um-
besetzungen werden von der Internationalen Fraktion Die PARTE/ÖDP mit Mail vom 20.11.2024 mit-
geteilt.

- 4 - 
V/0731/2024 
Zu 4.: 
Die Stadt Münster ist mittelbar über die Stadtwerke Münster an der Batteriespeicher Münster GmbH 
beteiligt (vorbehaltlich der Zustimmung zur Gründung der Batteriespeicher Münster GmbH am 
11.12.2024). 
Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht die Gesellschafterversammlung aus jeweils 
einer Vertretung der an der Gesellschaft beteiligten Gesellschafter. Hier wird ergänzend auf § 113 GO 
NRW hingewiesen. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 3 GO NRW vertritt bei mittelbaren Beteiligungen ein 
vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in den Gremien. 
Nach § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages kann vom Rat der Stadt Münster eine Stellvertretung 
benannt werden. 
Die Verwaltung schlägt vor, die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH Sebastian Jurczyk 
als ordentliches Mitglied und Frank Gäfgen als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterver-
sammlung der Batteriespeicher Münster GmbH zu entsenden. 
 
Zu 5. – 11.: 
RF Ortrud Philipp und RH Ulrich Thoden sind zum 15.11.2024 aus dem Rat der Stadt Münster aus-
geschieden. Die Nachfolger im Rat sind seit dem 22.11.2024 RF Fatma Karana und RH Heiko 
Wischnewski. Die erforderlichen Umbesetzungen werden von der Fraktion Die Linke mit Mail vom 
03.12.2024 beantragt. 
 
Zu 12.  
Der Rat hat mit der Vorlage V/1056/2019 in seiner Sitzung am 11.12.2019 die Besetzung des Aus-
schusses des Unterhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge für die Zeit vom 01.01.2020 bis 
31.12.2024 beschlossen. 
Der Ausschuss wird für eine Amtsperiode von 5 Jahren gewählt. Aufgrund einer Satzungsänderung 
des Unterhaltungsverbandes verlängert sich die Amtsperiode des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens 
der Satzung amtierenden Ausschusses bis zum 31.12.2025 (§ 11 der Satzung). Die Satzung ist am 
01.02.2024 in Kraft getreten.  
Die Wahlzeit der bisherigen Mitglieder verlängert sich um ein Jahr bis zum 31.12.2025. Eine Neube-
setzung erfolgt zum 01.01.2026. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 
hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass 
sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der 
Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsge-
setz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch 
besetzen werden“. 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

11.12.2024 Rat
TOP 51.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0731/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.11.2024
Erstellt
07.11.2024 09:47