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Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt

Beschlussvorlage Ausschuss 3533/2023 vom 14.11.2023

Stand: Am 30.01.2024 im Ausschuss Kunst und Kultur geändert beschlossen.

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  • Anlage 1 Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt

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    1 In Vielfalt durch Vielfalt Kulturelle Teilhabe an den Kulturinstitutionen der Stadt Köln Ein Leitbild Stand: 11.10.23 Inhalt Vorwort (wird zum Schluss ergänzt) ........................................................................................................ 2 Erarbeitung des Leitbilds: Genese und Vorgehensweise......................................................................... 2 Die städtischen Kulturinstitutionen ......................................................................................................... 3 Bevölkerungsstruktur .............................................................................................................................. 3 Das Leitbild .............................................................................................................................................. 5 Begriffsbestimmung ............................................................................................................................ 5 Grundverständnis und Wertebasis ...................................................................................................... 5 Leitziele ................................................................................................................................................ 6 Handlungsansätze................................................................................................................................ 8 Vielfalt durch: Vielfaltsorientierte und diversitätssensible Organisationskultur ................................. 8 Vielfalt durch: Abbau von Barrieren .................................................................................................... 8 Vielfalt durch: Vielfalt und Vielfaltskompetenzen im Personal ........................................................... 9 Vielfalt durch: Vielfalt im Programm ................................................................................................. 10 Vielfalt durch: Vergrößerung von Kontaktflächen und Beziehungsaufbau ....................................... 11 Vielfalt durch: Vielfalt in der Vermittlung und Kulturellen Bildung ................................................... 11 Vielfalt durch: Aktualisierung und Erneuerung von Organisations- und Budgetstrukturen ............. 12 Vielfalt durch: Strategie und Steuerung ............................................................................................ 13 2 Vorwort (wird zum Schluss ergänzt) Erarbeitung des Leitbilds: Genese und Vorgehensweise Das Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt für die städtischen Kulturinstitutionen in Köln ist eine Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung (KEP) der Stadt Köln. Als ein wesentliches kulturpolitisches Steuerungsinstrument zeigt die KEP Potenziale, Grundsätze und Lösungswege einer zukünftigen Kulturpolitik für Köln auf und entwickelt Perspektiven und Ziele. Die im April 2019 beschlossene KEP ist eine Fortentwicklung des Kulturentwicklungsplans aus 2009. Das Leitbild für Kulturelle Teilhabe in Vielfalt gehört zu den Entwicklungsideen der KEP 2019. Die Erarbeitung des Leitbilds wurde im März 2022 vom KEP-Lenkungskreis empfohlen und am 8. September 2022 auf der Grundlage eines Konzeptionspapiers der Kulturverwaltung vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Die externe Begleitung, Moderation, Auswertung und Erstellung des Textentwurfs übernahm Annette Ziegert (Fachberaterin für Kulturelle Teilhabe in Vielfalt). Die Erarbeitung des Leitbilds baut auf den partizipativ erarbeiteten inhaltlichen Schwerpunkten des Förderkonzepts Kulturelle Teilhabe des Kulturamts Köln und den Ergebnissen aus dem Workshop „Kulturteilhabe und Vielfalt“ des KEP-Lenkungskreis im März 2022 auf. Aspekte des Diversity Konzepts der Stadt Köln und weitere Konzepte, wie z.B. das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft, das Handlungskonzept Behindertenpolitik und der Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt flossen in die Erarbeitung ein. Das Leitbild bezieht sich zunächst auf die städtischen Kulturinstitutionen. Idee ist, es zu einem späteren Zeitpunkt auch auf die Freie Szene zu übertragen und entsprechend anzupassen. Die städtischen Kulturinstitutionen sowie städtische Expert*innen aus dem Bereich Vielfalt wurden im Mai und Juni 2023 eingeladen, gemeinsam in einer Reihe von fünf Workshops die Inhalte des Leitbildes zu erarbeiten. Die städtischen Kulturinstitutionen wurden je nach Workshop von Mitarbeiter*innen unterschiedlicher Organisationsbereiche vertreten (darunter Geschäftsführung, Künstlerische Leitung, Stellvertreter*innen der Hausleitung, (Programm-)kurator*innen, Personalverwaltung, Vermittlung, Öffentlichkeitsarbeit). Die Entscheidung, welche Mitarbeitenden an welchen Workshops teilnehmen, lag bei den Kulturinstitutionen. Die Teilnahme war freiwillig, eine Mehrfachteilnahme der Mitarbeitenden möglich. Die Schwerpunktsetzungen der Workshops waren:  Abbau von Barrieren  Kulturvermittlung  Programm  Personal  Gesamtorganisation 3 Die Ergebnisse dieser Workshops sind in das Leitbild eingeflossen. Die Workshop- Teilnehmenden hatten außerdem die Möglichkeit, sich mit Redigiervorschlägen an der Entwurfsfassung des Leitbildes zu beteiligen. Auch dem KEP-Lenkungskreis und dem Arbeitskreis Vielfalt wurde die Entwurfsfassung zur Überarbeitung zur Verfügung gestellt. Die städtischen Kulturinstitutionen  Artothek – Raum für Junge Kunst  Bühnen: Die Oper, das Schauspiel Köln sowie die Tanz Köln  Gürzenich Orchester  Historisches Archiv / Rheinisches Bildarchiv  Kölnisches Stadtmuseum  Kulturamt  Kunst- und Museumsbibliothek  Museum für Angewandte Kunst Köln  Museumsdienst Köln  Museum für Ostasiatische Kunst  Museum Ludwig  Museum Schnütgen  NS-Dokumentationszentrum  Puppenspiele  Rautenstrauch-Joest-Museum – Kulturen der Welt  Römisch-Germanisches Museum  Stadtbibliothek  Wallraf-Richartz Museum & Fondation Corboud Bevölkerungsstruktur In Köln lebten 2022 1.092.1181 Menschen, davon  bezogen über 113.000 Kölner*innen die Grundsicherung nach SGB II2, dies entspricht einem Anteil von ca. 10,4% der Gesamtbevölkerung Kölns,  hatten über 453.000 Kölner*innen einen Migrationshintergrund3, dies entspricht einem Anteil von ca. 41,5% der Gesamtbevölkerung Kölns, 1 Kölner Statistische Nachrichten 9/2023, Statistisches Jahrbuch Köln, 2022, 99. Jahrgang, Jahrbuchkapitel 1 Bevölkerung und Haushalte 2022, siehe Tabelle 101, Seite 27, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Herausgeber). 2 Kölner Statistische Nachrichten 9/2023, Statistisches Jahrbuch Köln, 2022, 99. Jahrgang, Jahrbuchkapitel 2 Gesundheit und Soziales_2022, siehe Tabelle 211, Seite 15, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Herausgeber). 3 Kölner Statistische Nachrichten 9/2023, Statistisches Jahrbuch Köln, 2022, 99. Jahrgang, Jahrbuchkapitel 1 Bevölkerung und Haushalte 2022, siehe Tabelle 110, Seite 45, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Herausgeber). 4  hatten über 82.000 Kölner*innen eine Schwerbehinderung, davon über 44.000 mit einem Grad der Behinderung von 70 und mehr4, dies entspricht einem Anteil von ca. 7,5% bzw. 4,0% der Gesamtbevölkerung Kölns,  bezeichneten sich über 87.000 Personen zwischen 18 und 75 Jahren als lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder queer, kurz: LSBTIQ. Das entspricht einer 10,6 Prozent5,  waren über 193.000 Kölner*innen älter als 65 Jahre6 dies entspricht einem Anteil von ca. 17,8% der Gesamtbevölkerung Kölns (dieser Anteil wird perspektivisch weiter steigen),  waren über 176.000 Kölner*innen jünger als 18 Jahre7, dies entspricht einem Anteil von ca. 16,2% der Gesamtbevölkerung Kölns. 4 Kölner Statistische Nachrichten 9/2023, Statistisches Jahrbuch Köln, 2022, 99. Jahrgang, Jahrbuchkapitel 1 Bevölkerung und Haushalte 2022, siehe Tabelle 228, Seite 141, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Herausgeber). 5 Studie LSBTIQ als Wirtschaftsfaktor für Köln, Seite 8, Stadt Köln, Amt für Integration und Vielfalt (Auftraggeberin). Die Zahlen beziehen sich auf Umfragen aus den Jahren 2016/2017. 6 Kölner Statistische Nachrichten 9/2023, Statistisches Jahrbuch 2022, 99. Jahrgang, Jahrbuchkapitel 1 Bevölkerung und Haushalte 2022, siehe Tabelle 104, Seite 35, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Herausgeber). 7 Kölner Statistische Nachrichten 9/2023, Statistisches Jahrbuch 2022, 99. Jahrgang, Jahrbuchkapitel 1 Bevölkerung und Haushalte 2022, siehe Tabelle 104, Seite 35, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Herausgeber). 5 Das Leitbild Begriffsbestimmung  Mit Kulturteilhabe ist sowohl die Rezeption von Kultur als auch die aktive Gestaltung von Kultur gemeint. Sie bezieht sich auf (potenzielle) Besucher*innen/Publikum, Akteur*innen/Künstlerisches Personal und Mitarbeitende im Management. Kulturteilhabe ist ein Menschenrecht.  Kulturteilhabe meint die individuelle Teilhabe ebenso wie die Teilhabe im Miteinander.  Vielfalt umfasst Kerndimensionen von Diversität (Alter, Geschlecht und Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, kulturelle und ethnische Herkunft, Behinderung sowie soziale Herkunft) unter Berücksichtigung ihrer Überschneidungen und Wechselwirkungen (Intersektionalität). Diese Kerndimensionen können erweitert und mit fortschreitendem gesellschaftlichem Wandel ergänzt oder neu bewertet werden.8  Der Leitbildentwicklung liegt ein reflexives Diversitätsverständnis9 zu Grunde, das sich aus macht- und diskriminierungskritischer Perspektive mit Unterscheidungslogiken und - praktiken und deren Auswirkungen beschäftigt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Gruppen, die in besonderem Maße von Diskriminierung und Ausschlüssen betroffen sind. Grundverständnis und Wertebasis  Als städtische Einrichtungen sind die städtischen Kulturinstitutionen der gesamten Stadtgesellschaft und ihrer vielfältigen Bevölkerung verpflichtet. Kulturproduktion, Kulturrepräsentation und -teilhabe in Vielfalt gehören damit zu ihren zentralen Aufgaben. Sie agieren lokal, überregional und international.  Die städtischen Kulturinstitutionen gehen macht- und diskriminierungskritisch mit ihren Ursprüngen, Sammlungsbeständen, ihrem tradierten Repertoire, ihren Wissensbeständen, ihrem Kunstverständnis, ihrem Kompetenz- und Fähigkeitsverständnis, ihrer Praxis des Ausstellens, der Programmgestaltung und ihrem Personal um.  Vielfalt ist ein Qualitätsmerkmal von Kulturteilhabe an den städtischen Kulturinstitutionen und gleichzeitig ihre Voraussetzung. Die Vielfalt von Personal, Kulturproduktion und Publikum bedingen einander. 8 Vgl. Stadt Köln (2020): Köln l(i)ebt Vielfalt – Diversity Konzept https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf5001/diversity/5001_diversity_konzept_01-2018_bfrei.pdf, S. 18. 9 Vgl. Bührmann, Andrea D. (2020): Reflexive Diversitätsforschung: Eine Einführung anhand eines Fallbeispiels 6  Die Aktivitäten und Produktionen der städtischen Kulturinstitutionen und ihre Rahmenbedingungen fußen auf den Prinzipien Gleichwertigkeit, Chancengerechtigkeit, Bildungsgerechtigkeit, Barrierefreiheit und Antidiskriminierung. Die damit verbundenen Verpflichtungen und Möglichkeiten der Gesetzgebung werden umgesetzt und ausgeschöpft. Auch das Recht auf Teilhabe fußt auf diesen Prinzipien. Diese Werte werden nach innen wie nach außen gelebt.  Es wird ausgeschlossen, dass Kulturteilhabe als Unterscheidungsinstrument einer sozialen Gruppe genutzt wird, um bewusst oder unbewusst Hierarchien und Machtverhältnisse zu Gunsten bestimmter Personen, Gruppen, Programminhalte aufrechtzuerhalten oder aufzubauen und Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.  Die Entwicklung der Kulturteilhabe in Vielfalt ist Bestandteil der Exzellenzkriterien und Nachhaltigkeitsziele der Kölner Kulturinstitutionen und orientiert sich an lokaler, überregionaler und internationaler Best Practice.  Soziale Nachhaltigkeit ist Arbeitsprinzip und beinhaltet unter anderem den Aufbau und die Pflege langfristiger lokaler Beziehungen zu Akteur*innen und (potenziellem) Publikum.  Die städtischen Kulturinstitutionen sind Akteur*innen der Gesellschaft und interagieren mit anderen Gesellschaftsbereichen.  Barrierefreiheit wird ganzheitlich10 verstanden und bezieht sich sowohl auf die Kulturproduktion als auch alle anderen Organisationsbereiche. Sie ist Gestaltungskriterium für alles, was neu entsteht. Leitziele  Die städtischen Kulturinstitutionen sind spürbar relevant und wertvoll für die gesamte Kölner Stadtgesellschaft.  Sie werden als nahbar, vielfaltsorientiert, gerecht, menschlich und transparent handelnde Institutionen erlebt.  Das Interesse der städtischen Bevölkerung an den städtischen Kulturinstitutionen Kölns als attraktive Freizeit-, Bildungs- und Arbeitsorte steigt.  Die Erfahrung von Wert und Relevanz zeigt sich qualitativ und quantitativ in der tatsächlichen, messbaren Teilhabe vielfältiger Akteur*innen, Besucher*innen und Mitarbeitenden.  Ihre Vielfalt spiegelt die Vielfalt der Stadtgesellschaft: Leitungsteams, die Mitarbeiter*innen aller Organisationsbereiche, künstlerisches Personal und weitere Akteur*innen sowie Publikum und Besucher*innen unterscheiden sich hinsichtlich nicht 10 Barrierefreiheit umfasst über die bauliche Barrierefreiheit hinaus die Zugänglichkeit und selbständige Teilnahmemöglichkeit an Kulturangeboten von Menschen mit verschiedenen Behinderungen z.B. in Form von Leichter Sprache, Gebärdendolmetscher*innen oder Alternativtexten für Bilder. 7 sichtbarer und sichtbarer, nicht veränderlicher und veränderlicher Merkmale, wie z.B. Alter, Behinderung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Hautfarbe, sexuelle Orientierung, ihrer persönlichen oder familiären Migrations- und Fluchtgeschichten, ihrer körperlichen und kognitiven Voraussetzungen, hinsichtlich ihrer Kulturpraxis und ihres (kulturellen) Wissens, ihrer (kulturellen) Sozialisierung und Vorbildung, ihrer Perspektiven und Standpunkte, Interessen, finanziellen Möglichkeiten und Lebensumstände.  Entscheidungsgremien und Findungskommissionen sind, besonders mit Blick auf von Diskriminierung betroffene Personengruppen, vielfältig besetzt.  Das Programm der städtischen Kulturinstitutionen wird in Wechselwirkung mit der sich stetig verändernden vielfältigen Gesellschaft, ihrer Kulturproduktion, ihren Ausdrucksformen und (kulturellen) Interessen entwickelt. Die städtischen Kulturinstitutionen bewegen sich dabei fortwährend im produktiven Spannungsfeld von Bewahren, Aktualisieren, Erweitern und Erneuern.  Die Kulturinstitutionen sind Orte, deren (Innen-)Architektur nahbare Raumangebote macht und große Anziehungskraft und Aufenthaltsqualität für ein breites (potenzielles) lokales, überregionales wie internationales Publikum hat.  Die städtischen Kulturinstitutionen sind aktiver Teil der gesamten Stadtgesellschaft und agieren im Beziehungsgefüge mit ihr. Sie wirken hinein in vielfältige Kontexte und Bedeutungszusammenhänge, auch außerhalb des Kulturbereichs. Sie nehmen Impulse auf und geben Impulse in die Gesellschaft.  Kulturteilhabe in Vielfalt ist Kernaufgabe der städtischen Kulturinstitutionen. Sie ist als strategische Aufgabe aller Organisationsbereiche in den Personal- und Budgetstrukturen verankert und wird von den Leitungsteams verantwortet.  Die macht- und diskriminierungskritische Vielfaltsentwicklung in Kongruenz zur Bevölkerungsstruktur wird durch regelmäßige Erhebungen überprüft, Strategien werden den Ergebnissen entsprechend angepasst. 8 Handlungsansätze Vielfalt durch: Vielfaltsorientierte und diversitätssensible Organisationskultur Vielfalt zu befördern setzt die wertschätzende Anerkennung von menschlicher Verschiedenheit, vielfältiger Kulturpraxis, Ausdrucksformen, Settings, Formaten, verschiedenen Perspektiven und kulturellen Interessen voraus, ohne diese zu hierarchisieren. Dazu gehören die faktenorientierte, differenzierte Auseinandersetzung mit der (kulturellen) Lebensrealität und -praxis verschiedener Menschen und der Abbau von strukturell bedingten und persönlichen Vorurteilen, Stereotypisierungen, Diskriminierung, kulturellen Hierarchisierungen sowie mit tradierten Abläufen und Verhaltensweisen. Unterstützt durch verpflichtende Fortbildung, Beratung, Supervision setzen sich die Leitungsteams ebenso wie alle Mitarbeitenden individuell und im Team macht- und diskriminierungskritisch mit ihrer Haltung und ihrem Handeln auseinander. Sie reflektieren ergebnisorientiert und setzen die aus den Erkenntnissen abgeleiteten Maßnahmen planvoll um. Sie entwickeln – unterstützt durch rechtliche Vorgaben und eine gesamtstädtische Strategie – Verfahrensweisen, um Diskriminierung zu begegnen, Vielfalt zu moderieren und eine von Gleichberechtigung, Wertschätzung, Respekt und Toleranz geprägte Organisationskultur zu schaffen, die potenziell alle Menschen als Mitarbeitende im Management, Kulturakteur*innen im Programm und Publikum anzieht. Durch ihre Haltung und ihre Programme befördern die städtischen Kulturinstitutionen aktiv die Begegnung verschiedener Menschen und den konstruktiven Diskurs kontroverser Standpunkte. Sie betonen das menschlich Einende und beugen aktiv gesellschaftlicher Fragmentierung und Spaltung vor. Sie sind sich bewusst, dass Vielfalt auch Spannung und Notwendigkeit demokratischer Aushandlung bedeutet. Diese Aushandlung erfolgt machtkritisch und auf der Basis des demokratischen Werteverständnisses. Vielfalt durch: Abbau von Barrieren Die Auswirkungen von Barrieren auf die Kulturteilhabe sind verschieden und können zum vollständigen Ausschluss von Teilhabe führen. Der Abbau von Barrieren schafft oftmals erst die Voraussetzung für Teilhabe. Die Kulturinstitutionen setzen sich daher fortwährend strukturiert und ganzheitlich mit Barrieren und Ausschlüssen auseinander, die sie in Bezug auf Mitarbeitende, Akteur*innen, Publikum, kulturelle Praxis produzieren und bauen diese schrittweise ab. 9 Sie nehmen Bedürfnisse und daraus resultierende Bedarfe für die Kulturteilhabe ernst und entwickeln daraus neue Vorgehensweisen, Qualitätskriterien und Standards. Hierbei werden rechtliche Vorgaben konsequent umgesetzt und neue Vorgaben erarbeitet. Dazu entwickeln sie ein faktenorientiertes Verständnis von Bedarfen und Barrieren. Diese Barrieren können sowohl baulich als auch technisch sein. Sie können die Sprache, das Sehen, die Mobilität, das Hören und (sprachliches) Verstehen betreffen; ebenso Vorurteile, Diskriminierung, Habitus, (kulturelles) Vorwissen und -erfahrungen, biografische Merkmale und Wohnkontexte sowie Abläufe, Kosten, Ansprache, Uhrzeit/Dauer. Mit Kosten verbundene Bedarfe, wie z.B. Mehrsprachigkeit, Assistenzkosten für Personal mit Behinderung, Audiodeskription oder Leichte Sprache werden diskriminierungsfrei anerkannt und ihre Kosten ebenso wie Schulungen zum Wissensaufbau in den Haushalt integriert. Die barrierearme (bauliche) Gestaltung der Kulturinstitutionen wird sukzessive verfolgt. Anstatt stereotypisierende Zielgruppenkategorien zu verwenden (wie z.B. Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung), konzentrieren sich die Kulturinstitutionen darauf, welche Zugangshürden sie in Bezug auf welche Merkmale und Voraussetzungen (z.B. in Bezug auf Körper, Sinne, Sprache, kulturelles Vorwissen) produzieren und wie barrierearme Zugänge geschaffen werden können. Hierfür entwickeln sie entsprechende Konzepte und Verfahren, die Management-Bestandteil der Organisationsstruktur sind, von der Hausleitung verantwortet werden und deren Steuerung festgelegt wird. Die Barrierefreiheitskonzepte beziehen sich auf Personal, Programm, Publikum und Räume. Ihre Umsetzung wird von einem gesamtstädtischen Monitoring begleitet und überprüft. Aus der Auseinandersetzung mit Barrieren und deren Abbau resultieren Gestaltungskriterien, die auf alles, was neu entsteht, angewendet werden. In der Kulturproduktion werden Prinzipien der integrierten Barrierefreiheit („Aesthetics of Access“) eingesetzt. Die Qualitätskriterien geeigneter Maßnahmen des Barriereabbaus werden partizipativ mit Menschen entwickelt, die von Barrieren betroffen sind. Es wird ein angemessener Teil des regulären Budgets der Organisationen für den Abbau von Barrieren und entsprechende Maßnahmen verwendet. Vielfalt durch: Vielfalt und Vielfaltskompetenzen im Personal Um Personal in allen Organisationsbereichen, einschließlich der Leitungsteams, an Vielfalt orientiert zu entwickeln, braucht es aktive, strategische Maßnahmen. Hierzu zählen z.B. realistische Zugangsvoraussetzungen, die Erweiterung von Auswahlkriterien, der Abbau von Barrieren im Personalrecruiting, Verbreiterung der Bewerbungskanäle und gezielte Suche nach entsprechendem Personal sowie Diversität in Auswahlgremien und Nachwuchsförderung. Die Kulturinstitutionen nutzen die Rechtsgrundlage der positiven 10 Maßnahmen11, um aktiv die Teilhabe unterrepräsentierter Personengruppen zu befördern. Zielzahlen, die sich an der Vielfaltsstruktur der Bevölkerung orientieren, unterstützen die Entwicklung. Die Kulturinstitutionen beteiligen sich am chancengerechten Aufbau von (künstlerischem) Nachwuchs und signalisieren gegenüber Ausbildungsstätten und künstlerischen Hochschulen den Bedarf an vielfältigem Personal. Vielfältiges Wissen, vielfältige Erfahrungen, unterschiedliche Maßstäbe, Verschiedenheit von Kunst- und Kulturverständnis, Perspektiven, kulturellen Ausdrucksformen und Körperlichkeiten begünstigen Vielfalt im Programm und damit auch die Vielfalt von Besucher*innen. Die Kulturinstitutionen entwickeln ihr Personal entsprechend. Tradierte Vorstellungen und Konzepte von Fähigkeiten, Wissen, Kanon und Repertoires werden hierzu kritisch hinterfragt und erweitert. Vielfaltsorientierte, diversitätssensible Organisationskultur braucht Leitungsteams und Mitarbeitende, die entsprechende Kompetenzen haben. Dazu gehören u.a. die Anerkennung von und der Umgang mit Vielfalt, Antidiskriminierung, ein macht- und diskriminierungskritischer Arbeitsstil, Ambiguitätstoleranz, Flexibilität, lebenslanges Lernen und das Interesse an Vielfalt. Kompetenzen in der Gestaltung von Kulturteilhabe in Vielfalt sind Teil der Leistungsanforderungen an Leitung und Programmkurator*innen und Personal in der Vermittlung. Soziale Kompetenzen, Expertise in Teilhabe in Vielfalt, die Bereitschaft, tradierte Arbeitsweisen zu erneuern und neue Formate, Settings etc. auszuprobieren, werden inhaltlicher Fachkompetenz gleichgestellt. Bei Neueinstellungen werden sie berücksichtigt und in bestehenden Teams gefördert. Auswahlgremien und Findungskommissionen werden, besonders mit Blick auf von Diskriminierung betroffene Personengruppen, vielfältig besetzt und städtische Mitarbeiter*innen aus den Personalabteilungen entsprechend in ihrer Urteilskraft geschult. Vielfalt durch: Vielfalt im Programm Das Programm wird aus der Perspektive einer (potenziell) vielfältigen Besucherschaft betrachtet und in dieser Wechselwirkung erarbeitet. Das Programm reflektiert und repräsentiert die Vielfalt der Kulturpraxis und Ausdrucksformen. Durch den multiperspektivischen Umgang mit den eigenen Inhalten, Artefakten, Objekten und Materialien und der Erforschung und Präsentation ihrer inneren Diversität wird Teilhabe in Vielfalt begünstigt. Die Inhalte, Themen, Artefakte, Objekte, Materialien und Repertoires der Kulturinstitutionen werden vielfaltsorientiert aktualisiert und erweitert. Die Kölner Kulturinstitutionen identifizieren Schnittstellen ihrer Inhalte, Themen, Arbeitsweisen, Materialien und Artefakte mit anderen Bereichen der Gesellschaft mit dem 11 Die positiven Maßnahmen sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankert. 11 Ziel, die Anschlussfähigkeit an verschiedenste Bedeutungszusammenhänge und Interessen zu befördern. Durch die Arbeit an der Schnittstelle zu Themen, Interessen, zeitaktuellen Fragestellungen, kulturellen Alltagspraktiken und Sprachgebrauch einer breiten Bevölkerung werden Anknüpfungspunkte vergrößert. Diese Arbeit wird nicht als Zusatzaufgabe gesehen, sondern als Gelegenheit zur Stärkung der eigenen Relevanz und als kreative Chance. Vermittlungsansätze und der Abbau von Barrieren werden in die Programmproduktion integriert und nicht nachträglich entwickelt. Verschiedene Strategien der Gast-Kuration, Co- Kuration und Partizipation unterstützen die Vielfaltsentwicklung. Vielfalt durch: Vergrößerung von Kontaktflächen und Beziehungsaufbau Die Entscheidung zur Kulturteilhabe erfolgt nicht ausschließlich auf der Grundlage inhaltlicher und thematischer Interessen, sondern ebenso auf der Basis von Formaten, Settings, (digitaler) Aufbereitung, Orten, Raumumgebungen, die Art der Ansprache, die Terminierung und Dauer von Veranstaltungen. Die städtischen Kulturinstitutionen verwenden einen Teil ihres regulären Budgets und ihrer Personalressourcen, um neue, Vielfalt fördernde Formate, Settings, Raumumgebungen und Konzepte der Innenarchitektur zu entwickeln und in allen Kölner Stadtteilen zu wirken. Orientierungspunkt der Entwicklung ist lokale, überregionale und internationale Best Practice aus der Kultur ebenso wie aus anderen Gesellschaftsbereichen. Sie verbreitern ihre Kommunikationsstrategien und bauen Beziehungen auf zu Multiplikator*innen, Organisationen und Initiativen über den Kulturbereich hinaus. Sie bauen aktiv Kontakt auf zu denen, die fehlen. Sie wirken kooperierend hinein in vielfältige Kontexte und Bedeutungszusammenhänge, auch außerhalb des Kulturbereichs und arbeiten mit vielfältigen Akteur*innen, Institutionen, Initiativen, Interessensvertretungen aller Stadtteile zusammen, deren Kompetenzen und Wissen als gleichwertig anerkannt wird. Die Kooperationskontexte bilden die Kölner Stadtgesellschaft in der Breite ab und erstrecken sich über die ganze Stadt. Sie hierarchisieren diese Kontexte nicht. Vielfalt durch: Vielfalt in der Vermittlung und Kulturellen Bildung Themen und Inhalte multidimensional, multisensorisch und -medial aus der Perspektive eines breiten, vielfältigen Publikums macht- und diskriminierungskritisch aufzubereiten, wird der Vielfalt der Bevölkerung gerecht und vergrößert die Kontaktfläche zu einem größeren Publikum. Voraussetzung hierfür ist eine konsequent nutzer*innenorientierte Perspektive, die die Verschiedenheit von kulturellen Kontexten und Arten des Wissenserwerbs, kognitiven und (formalen) Bildungsvoraussetzungen, Wahrnehmungskanälen und -typen hierarchiefrei anerkennt. 12 Die Kulturinstitutionen der Stadt Köln machen die Verschiedenheit der Voraussetzungen von (potenziellem) Publikum zum Ausgangspunkt für eine vielfältige, diversitätssensible, kreative Gestaltung ihrer Themen, Inhalte und Produktionen. Vermittlung wird dabei nicht als dem Programm und der Kulturproduktion nachgeordnet verstanden, sondern als Perspektive in die Programmgestaltung und Produktionsplanung integriert. (Programm-)Kurator*innen, Regisseur*innen, Dramaturg*innen und Mitarbeitende aus der Vermittlung arbeiten hierbei, unterstützt durch externe Berater*innen, eng zusammen. Die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen selbst künstlerisch und kuratorisch tätig zu werden, Kulturpraktiken auszuprobieren, Themen diversitätssensibel zu diskutieren, Inhalte kritisch und kontrovers im Dialog zu beleuchten, befördert das Interesse an den Kulturinstitutionen der Stadt Köln und den partizipativen Wissensaufbau. Die Kulturinstitutionen der Stadt Köln verstehen sich als Orte, an denen gemeinsam und in Wechselwirkung mit der Vielfalt der Stadtbevölkerung Wissensaufbau stattfindet und die Themen und Inhalte der Kulturinstitutionen auf der Basis eines demokratischen Werteverständnisses konstruktiv diskutiert werden. Kulturelle Bildungsangebote wie Führungen, Workshops, Projekte und Dialogveranstaltungen werden diversitätsorientiert und barrierearm von einem vielfältigen Personal gestaltet. Sie befördern die diversitätssensible Begegnung von Menschen unterschiedlicher Generationen, Voraussetzungen, Herkunft und Lebenskontexte und stärken gesellschaftliches Miteinander. Vielfalt durch: Aktualisierung und Erneuerung von Organisations- und Budgetstrukturen Kulturteilhabe in Vielfalt strategisch zu verfolgen, bedeutet fortwährend Ergebnisziele (wie z.B. die Anzahl von Aufführungen und Ausstellungen, Arbeitsweisen, Abläufe, Organisations-, Personal- und Budgetstrukturen) zu reflektieren, zu aktualisieren und gegebenenfalls zu erneuern. Die Entwicklung von Kulturteilhabe in Vielfalt in Bezug auf Personal und Publikum als Kernaufgabe und nicht als zusätzliche Aufgabe zu begreifen, setzt ihre Implementierung in die Grundstrukturen des Managements voraus. Kulturteilhabe in Vielfalt als integrierte Aufgabe aller Organisationsbereiche zu begreifen und nicht nachgeordnet, erfordert Wissens- und Kompetenzentwicklung sowie neue Abläufe und Herangehensweisen in der Zusammenarbeit der Organisationsbereiche. Diese Entwicklung braucht Steuerung und Personalressourcen. Die Entwicklung kultureller Teilhabe in Vielfalt ist im Management der Kulturinstitutionen verankert, wird als Aufgabe aller Mitarbeitenden verstanden und von den Leitungsteams der einzelnen Organisationen verantwortet. Sie ist integrierter Bestandteil der gesamten Organisation, all ihrer Bereiche und wird nicht an einzelne Organisationsbereiche oder Personen delegiert oder ausgelagert. 13 Der Informationsfluss zwischen den Organisationsbereichen wird organisiert und durch Zuständigkeiten geregelt. Um die Entwicklung zu befördern, wird bereichsübergreifend Personal zur Steuerung, Qualitätssicherung und Kommunikation eingesetzt, zum Beispiel durch Diversitätsmanager*innen. Organisationsbereiche wie Kulturelle Bildung, Vermittlung, Pädagogik, die bereits in besonderem Maße über Wissen und Expertise in Vielfaltsorientierung und der Begegnung von Menschen unterschiedlicher Voraussetzungen verfügen, brauchen eine Aufwertung im Organisationsgefüge und müssen von Anfang an gleichberechtigt in die Programmentwicklung einbezogen werden. Die Kulturinstitutionen verwenden einen angemessenen Teil ihres regulären Budgets und ihrer Ressourcen zur Entwicklung von neuen Arbeitsweisen, Programminhalten, Formaten, Raumumgebungen und Kooperationen, die dem vielfaltsorientierten Aufbau und der Entwicklung von Publikum und Personal sowie der Beziehungspflege gewidmet sind. Sie beziehen dabei externe Expertise ein. Diese Aufbau- und Entwicklungsarbeit ist allen anderen Aktivitäten gleichgestellt und wird nicht als Sonderbereich oder nachrangig betrachtet. Sie ist in das Gesamtgefüge der Organisationsaktivitäten integriert. Die Personal-, Programm- und Publikumsentwicklung im Sinne des Vielfaltskriteriums ist gleichwertiger Bestandteil aller anderen Kostenbereiche. Durch den kollegialen spartenübergreifenden Austausch mit den anderen Kölner Kulturinstitutionen, der Freien Szene und externer Expertise wird den Kulturinstitutionen ermöglicht, ihr Wissen im Sinne sozialer Nachhaltigkeit zu ergänzen und zu Exzellenz hin zu entwickeln. Vielfalt durch: Strategie und Steuerung Kulturteilhabe in Vielfalt ist Kernaufgabe der Kulturinstitutionen. Sie wird in den städtischen Aufgaben- und Zielstellungen ergebnisorientiert und messbar formuliert. Ihre Umsetzung wird überprüft. Innerhalb der einzelnen Kulturinstitutionen wird Kulturteilhabe in Vielfalt von den Leitungsteams verantwortet, gesamtorganisational bearbeitet, evaluiert und durch eine gesamtstädtische Strategie unterstützt. Durch regelmäßige Erhebungen wird die Zielerreichung überprüft und Handlungsstrategien gegebenenfalls angepasst. Da sie in alle Organisationsbereiche hineinstrahlt, kann Kulturteilhabe in Vielfalt nicht isoliert betrachtet werden. Verantwortet und gesteuert von den Leitungsteams der Kulturorganisationen müssen Ziele gemeinsam mit Mitarbeitenden aus allen Organisationsbereichen formuliert werden. Jede Kulturinstitution hat eine individuelle, ihr entsprechende Strategie, setzt eigene Schwerpunkte inkl. Evaluation und Monitoring, die durch allgemeine, für alle Kulturinstitutionen verbindliche gesamtstädtische Anforderungen, Zielstellungen und Standards unterstützt wird. 14 Die Entwicklung von Kulturteilhabe in Vielfalt in Relation und Wechselwirkung mit den Inhalten der Kulturinstitutionen, verstanden als Aufgabe der gesamten Kulturinstitution, ist eine komplexe Aufgabe, erfordert Wissen, (neue) operative Ziele und Umsetzungsstrategien. Die Kölner Kulturinstitutionen kooperieren untereinander und gemeinsam mit anderen Abteilungen der Stadtverwaltung in Bezug auf Wissens- und Erfahrungsaufbau. Der Wissensaufbau wird durch externe Expertise unterstützt und intern gesteuert. Erarbeitetes Wissen wird gesamtstädtisch gebündelt, der Informationsfluss strukturiert und befördert.
  • Anlage 3 Unesco Staatenbericht

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    Anlage 3 Maßnahmen der Stadt Köln im 4. Staatenbericht zur Umsetzung der 2005er UNESCO-Konvention in und durch Deutschland Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Sie stärkt kulturelle Freiheitsrechte und soll weltweit Kulturkooperation intensivieren und Ungleichheiten abbauen. Zur fortlaufenden Evaluation der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 wird in vierjährigem Turnus ein Staatenbericht der Mitgliedsstaaten erstellt. Zu diesem Zweck erfolgte im Sommer ein Aufruf der deutschen UNESCO-Kommission: Akteure, die sich am Staatenbericht beteiligen möchten, konnten bis zu zwei Hinweise für herausragende Initiativen, Maßnahmen oder Anregungen zur Umsetzung der UNESCO-Konvention in und durch Deutschland in den Zielbereichen der Konvention einreichen. Die eingereichten Maßnahmen und Initiativen sollen folgende Kriterien erfüllen:  Eingeführt oder wesentlich weiterentwickelt im Zeitraum 2020-2023  Herausragende strukturbildende und exemplarische Maßnahmen, die modellhaft die Rahmenbedingungen für Kulturelle Vielfalt stärken  Können einem der vier Zielbereiche der Konvention zugeordnet werden (s.u.)  Zeigen neue Handlungsfelder und Anregungen für die Umsetzung der Konvention in und durch Deutschland auf Vom Planungsreferat wurde die Maßnahme: „Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt“ eingereicht und vom Kulturamt die Maßnahme „Förderkonzept kulturelle Teilhabe“. Anfang November ging die Meldung von der deutschen UNESO- Kommission ein, dass beide Maßnahmen von der Jury positiv bewertet wurden und als herausragende Maßnahmen in den 4. Staatenbericht, der 2024 veröffentlicht wird, aufgenommen wurden. Durch die Aufnahme beider Maßnahmen in den Staatenbericht erhalten die Aktivitäten der Stadt Köln, in Bezug auf die systematische Verbesserung der Kulturteilhabe, sowohl in städtischer als auch in freier Kultur, internationale Aufmerksamkeit.
  • Anlage 2 Leitbild Timeline

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    LEITBILD KULTURELLE TEILHABE IN VIELFALT 2019: Entwicklungsidee Bei den Runden Tischen der KEP wurde das Leitbild als eine der Entwicklungsideen erarbeitet. 2019 wurde es in die gedruckte Fassung der KEP aufgenommen. 2021: Suche nach Expert*innen Da es im deutschsprachigen Raum nur sehr wenige Personen gibt, die sowohl auf den Gebieten Organisationsentwicklung und Diversity Management als auch im Kulturbereich eine ausgewiesene Expertise haben und gleichzeitig die Kölner Kulturszene sehr gut kennen, gestaltete sich die Suche nach möglichen Dienstleister*innen zur Erarbeitung des Leitbildes als sehr komplex. Das KEP-Team hat hierbei stark von den Erfahrungen der Kolleg*innen aus dem Amt für Integration und Vielfalt sowie dem Referat für kulturelle Teilhabe des Kulturamts profitiert. Nach zahlreichen Gesprächen konnte Annette Ziegert für die Aufgabe der partizipativen Erarbeitung und Formulierung des Leitbildes gewonnen werden. September 2022: Ratsbeschluss Wie alle KEP-Maßnahmen benötigte auch das Leitbild einen Beschluss durch den Rat der Stadt Köln, bevor es in die Umsetzung gehen konnte. Der Ratsbeschluss erfolgte in der Sitzung vom 8. September 2022. April-Juni 2023: Workshops Die Workshops fanden im von April bis Anfang Juni an verschiedenen Orten statt. Die Teilnahme war freiwillig und die Kulturinstitutionen konnten selbst entscheiden welche Kolleginnen an den jeweiligen Workshops teilnehmen. $o saßen Mitarbeitende aus den Bereichen Programm, Personal und Vermittlung mit den Leitungsebenen auf Augenhöhe an einem Tisch. 20. April: Barrierefreiheit (im Atelier des WRM) 28. April: Vermittlung & Veranstaltungen (im Stadthaus Deutz) 4. Mai: Programm (im Seminarraum des SC Janus) 1. Juni: Personal (im Historischen Archiv) 2. Juni: Gesamtorganisation (im Historischen Archiv) Beim letzten Workshop im Juni waren überwiegend die Leiter*innen der Kulturinstitutionen oder deren $tellvertreter*innen anwesend um über die Ergebnisse der vergangenen Workshops und Vielfalt in Bezug auf die Gesamtorganisation der Kultureinrichtungen zu diskutieren. Herbst 2023: Ausarbeitung des Leitbildes Im September wurden alle Änderungswünsche und Kommentare die zur Entwurfsfassung eingegangen sind in das Leitbild eingearbeitet. Parallel wird an der Erstellung einer Vorlage für den Ausschuss Kunst und Kultur gearbeitet, mit der das Leitbild in der Sitzung am 28. November auf die Tagesordnung kommt. 2020/21: Konzeption Im Oktober 2020 begann das KEP-Team die Entwicklungsidee zu einem Konzept auszubauen und zunächst zu reherchieren, ob es bereits Leitbilder zu den Themen Teilhabe und Diversität in anderen Kommunen gibt. Nach ausgiebiger Recherche zeigte sich, dass der Themenkomplex Teilhabe zwar in zahlreichen Leitbildern einzelner Kultureinrichtungen einen Platz hat, es jedoch bislang keine gemeinsame Publikation aller Kulturinstitutionen einr Kommune gibt. Hier zeigte sich die Chance für die Stadt Köln auf diesem Gebiet Pionierarbeit zu leisten. März 2022: Workshop des KEP- Lenkungskreises Beim Workshop des KEP-Lenkungskreises zu den Schwerpunktthemen 2023 beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Annette Ziegert mit dem Thema kulturelle Teilhabe und insbesondere mit der Frage, wie Barrieren für alle, die bisher nicht an Kultur teilhaben (können), gesenkt werden können. Februar 2023: Erarbeitung des partizipativen Verfahrens Gemäß der KEP-Maxime wurde das Leitbild partizipativ erarbeitet. Hierzu wurden fünf Workshops konzipiert zu denen die städischen Kultureinrichtungen eingeladen wurden. ‚Außerdem wurden Kolleginnen anderer Ämter, z.B. Behindertenbeauftragte, Diversity Management, Fachstelle LSBTIQ und Gleichstellungsbeauftragte, eingeladen sich mit ihrer Expertise am Prozess zu bereiligen. Sommer 2023: Auswertung der Workshops & Entwurfsfassung In den Sommerferien wurden die Ergebnisse der Workshops von Annette Ziegert ausgewertet und ein erster Entwurf des Leitbildes erstellt. Der Entwurf wurde im August an alle Teilnehmenden der Workshops sowie den KEP- Lenkungskreis verschickt und es gab die Möglichkeit Anmerkungen oder ‚Änderungsvorschläge einzureichen. Darüber hinaus wurde der Entwurf im KEP-Lenkungskreis vorgestellt und es gab im Nachgang noch eine Fragestunde in denen die Mitglieder des Lenkungskreises mit Annette Ziegert über den Entwurf sprechen konnten.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 3533/2023 Freigabedatum 14.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt das beigefügte Leitbild für Kulturelle Teilhabe in Vielfalt. Gleichzeitigt beauftragt der Ausschuss Kunst und Kultur die Verwaltung mit der Erstel- lung einer Publikation des Leitbildes, hierfür stehen im Rahmen des Beschlusses zur Erarbei- tung des Leitbildes (Vorlagen-Nr.2152/2022 ) vom 08.09.2022 Mittel zur Verfügung. Integrationsrat 14.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.11.2023 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 23.11.2023 Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im September 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass die städtischen Kulturinsti- tutionen ein gemeinsames Leitbild für Kulturelle Teilhabe in Vielfalt erarbeiten (Vorlagen-Nr. 2152/2022). Dieses Projekt ist eine Maßnahme der Kulturentwicklungsplanung. Die Entwick- lungsidee stammt aus den Runden Tischen und wurde 2019 in die KEP aufgenommen (siehe KEP S. 142). Die Erarbeitung des Leitbilds baut zum einen auf den partizipativ erarbeiteten inhaltlichen Schwerpunkten des Förderkonzepts Kulturelle Teilhabe des Kulturamts Köln auf, das am 15.6.2021 im Ausschuss Kunst und Kultur beschlossen wurde (Vorlagen-Nr. 0517/2021). Zum anderen auf den Ergebnissen des Workshops „Kulturteilhabe und Vielfalt“ des KEP-Lenkungskreis im März 2022. Aspekte des Diversity Konzepts der Stadt Köln und weitere Konzepte wie z.B. das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft, das Handlungskonzept Behindertenpolitik, der Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz von se- xueller und geschlechtlicher Vielfalt flossen in die Erarbeitung ein. Ergebnis des partizipativen Verfahrens zur Erarbeitung des Förderkonzepts Kulturelle Teil- habe, das 2020 vom Kulturamt durchgeführt wurde, war, dass sich viele Bürgerinnen und Bür- ger, aber auch Künstler*innen mit einer oder mehreren Barrieren für die Teilhabe an Kunst und Kultur konfrontiert oder sich und ihre Themen nicht angemessen repräsentiert sehen. Da- her ist es vordringliches Ziel des Leitbildes in den nächsten Jahren allen Bürger*innen der Stadt Köln, unabhängig von Herkunft, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Bildungs- stand, Alter, Einkommen oder Behinderung, eine bessere Teilhabe am städtischen Kulturan- gebot zu ermöglichen und die Teilhabe eines vielfältigen Publikums messbar zu steigern. Dar- über hinaus soll sich das künstlerische und das nichtkünstlerische Personal in den Kulturinsti- tutionen mittelfristig hin zu einem Spiegel der diversen Stadtgesellschaft entwickeln. Gemäß der KEP-Maxime wurden die Inhalte des Leitbilds partizipativ in einer Reihe von Workshops und einer partizipativen Redigierphase mit Mitarbeitenden der städtischen Kultur- institutionen sowie städtischen Expert*innen aus dem Bereich Vielfalt erarbeitet. Die städti- schen Kulturinstitutionen wurden von Mitarbeitenden unterschiedlicher Organisationsbereiche vertreten (darunter Geschäftsführung, Künstlerische Leitung, Stellvertreter*innen der Hauslei- tung, (Programm-)kurator*innen, Personalverwaltung, Vermittlung, Öffentlichkeitsarbeit). Die Konzeption, Moderation und Auswertung der Workshops wurde extern durch Annette Ziegert (Fachberaterin Kulturteilhabe und Vielfalt) begleitet. Die konzentrierte, effektive spartenübergreifende Zusammenarbeit in den Workshops führte dazu, dass innerhalb weniger Monate die zentralen Leitziele und Umsetzungsaspekte ebenso wie ein gemeinsames Grund- und Werteverständnis im Bereich Kulturteilhabe und Vielfalt for- muliert werden konnten. Das Leitbild „In Vielfalt durch Vielfalt – Kulturelle Teilhabe an den Kul- turinstitutionen der Stadt Köln“ beschreibt die Komplexität des Vorhabens. Gleichzeitig bietet es einen strukturierten Orientierungsrahmen für die Umsetzung, der für die Verschiedenheit der städtischen Kulturinstitutionen und die Kölner Stadtgesellschaft in ihrer ganzen Vielfalt Gültigkeit hat. Ausblick: Die Umsetzung auf der Grundlage der im Leitbild beschriebenen Leitziele und Um- setzungsaspekte erfolgt eigenverantwortlich in den Kulturinstitutionen, abgestimmt auf die je- 3 weiligen individuellen Bedarfe, Möglichkeiten und die finanziellen und personellen Ressour- cen. Die Umsetzung wird in eine gesamtstädtische Strategie eingebettet und durch Evaluation und Monitoring begleitet. Um Kulturinstitutionen, Kulturverwaltung und Kulturpolitik bei der Umsetzung des komplexen Vorhabens „Kulturteilhabe in Vielfalt“ zu unterstützen und gemeinsam strategische Zielzahlen und gesamtstädtische Standards zu entwickeln, wäre es sinnvoll und nachhaltig, die bereits bestehenden Strukturen im Bereich Vielfaltsentwicklung zu analysieren und zu eruieren, wo es der Neuakzentuierung, Verknüpfung und Erweiterung von Aufgabenbereichen, aber gege- benenfalls auch der personellen und finanziellen Erweiterung und Steuerung bedarf. Die Strukturanalyse würde sinnvoller Weise durch externen Blick und Expertise unterstützt werden und an die Zusammenarbeit mit den städtischen Kulturinstitutionen in den Gesprächsrunden der Leitbildentwicklung anknüpfen. Ziel der Strukturanalyse wäre der Aufbau einer nachhaltigen Struktur, zu der perspektivisch auch die Einrichtung einer Stelle gehören könnte, die sich auf Dezernatsebene um die ge- samtstädtische Steuerung, Evaluation und Fortentwicklung des Leitbildes sowie die Weiterbil- dung und Vernetzung der Kultureinrichtungen kümmert. Da im Doppelhaushalt 2023/24 kein eigenes Budget für die Umsetzung des Leitbildes zur Ver- fügung steht, müssten die Strukturanalyse und andere übergreifende strukturbildende Maß- nahmen durch Mittelumschichtungen innerhalb des Kulturdezernats finanziert werden. Vorbe- haltlich der Zustimmung durch den KEP-Lenkungskreis und den Rat wäre hier beispielsweise eine Finanzierung mit Mitteln der Kulturentwicklungsplanung möglich. Begründung der Dringlichkeit: Um das Leitbild so zu gestalten, dass alle Kultureinrichtungen und der KEP-Lenkungskreis da- hinter stehen wurde den Teilnehmenden der Workshops und den LK-Mitgliedern an mehreren Stellen die Möglichkeit gegeben Fragen und Änderungswünsche zu platzieren. Auf Anfrage wurden an mehreren Stellen die Fristen zur Rückmeldung verlängert um allen die Chance zu geben sich, trotz der überall hohen Arbeitsbelastung, intensiv mit dem Entwurf be- schäftigen zu können. Daher konnte die endgültige Fassung mit der Einarbeitung aller Anmerkungen nicht fristge- recht für den Integrationsrat am 14.11.2023 fertiggestellt werden. Die Umsetzung des Leitbildes soll möglichst zu Jahresbeginn 2024 starten um den Schwung der in den Kultureinrichtungen durch die gemeinsame Arbeit am Leitbild entstanden ist zu nut- zen. Ein erster Maßnahmenvorschlag zur Umsetzung soll dem KEP-Lenkungskreis in seiner Sitzung im Januar vorgestellt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Beschluss zum Leitbild bis dahin erfolgt ist. Anderenfalls wäre erst in der LK-Sitzung im Juli wieder die Möglichkeit die Umsetzung zu diskutieren und dem Rat eine Maßnahme zum Beschluss vor- zulegen. So würde sehr viel wertvolle Zeit zur Umsetzung des Leitbildes verloren gehen.
  • Anlage 4, Vorab- Auszug StadtAG Behindertenpolitik 21.11.2023 TOP 2.2 Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt

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    Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Herr Burghof-Parkin Telefon: (0221) 221-22822 Fax: (0221) 221-29166 E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt- koeln.de Datum: 22.11.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 21.11.2023 öffentlich 2.2 Leitbild für kulturelle Teilhabe in Vielfalt 3533/2023 I. Abstimmung über den mündlichen Ergänzungsantrag von Paul Intveen: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Ausschuss Kunst und Kultur, die Verwaltung zu beauftragen, für die Kultureinrichtungen der Stadt Köln - ins- besondere für Museen - ein übergreifendes einheitliches Konzept für einen "Museum- Guide" zu entwickeln. Der Museum-Guide muss in allgemein zugänglicher Form seine Inhalte barrierefrei auf Standard-hardware (Tablets, Smartphones) bereitstellen. Die Anforde-rungen gemäß WCAG bzw. BITV sind verpflichtend zu berücksichtigen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Menschen, die kein digitales Endgerät nutzen, müssen gleichberechtigten Zugang auf anderem Weg erhalten können. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlusses: Geänderter Beschluss: Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt das beigefügte Leitbild für Kulturelle Teil- habe in Vielfalt. Gleichzeitigt beauftragt der Ausschuss Kunst und Kultur die Verwal- tung mit der Erstellung einer Publikation des Leitbildes, hierfür stehen im Rahmen des Beschlusses zur Erarbeitung des Leitbildes (Vorlagen-Nr.2152/2022 ) vom 08.09.2022 Mittel zur Verfügung. Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt die Verwaltung, für die Kultureinrichtun- gen der Stadt Köln - insbesondere für Museen - ein übergreifendes einheitliches Kon- zept für einen "Museum-Guide" zu entwickeln. Der Museum-Guide muss in allgemein zugänglicher Form seine Inhalte barrierefrei auf Standard-hardware (Tablets, Smart- phones) bereitstellen. Die Anforde-rungen gemäß WCAG bzw. BITV sind verpflichtend zu berücksichtigen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Menschen, die kein digitales Endgerät nutzen, müssen gleichberechtigten Zugang auf anderem Weg erhalten kön- nen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beratungsverlauf

  1. 16.11.2023

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 5.10, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 21.11.2023

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 2.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
  3. 23.11.2023

    Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik

    TOP 2.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 16.01.2024

    Integrationsrat

    TOP 8.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 30.01.2024 zuletzt

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.3, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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