2012/0156
Umbenennung der Stadt- und Kreisbildstelle
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2012/0156
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 08.05.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Schulamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0156 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Umbe nennung der Stadt- und Kreisbildstelle Vorlage vom: 02.05.2012 Beschlussvorschlag: Der Magistrat beschließt, das bisher unter dem Namen „Stadt- und Kreisbildstelle Darmstadt“ geführte Medienzentrum zukünftig unter dem Namen „Medienzentrum Darmstadt“ zu führen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.05.2012: Gemäß § 162 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes sind die Schulträger verpflichtet, ein Medienzentrum mit den Aufgaben der Bereitstellung von audiovisuellen informations- und kommunikationstechnischen Medien und Hilfsmitteln für den Unterricht einzurichten und fortzuführen. Die bisherige Stadt- und Kreisbildstelle Darmstadt versorgt seit Jahrzehnten die Schulen der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie eines Teils des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit audiovisuellen Medien. Nachdem der Landkreis Darmstadt-Dieburg die diesbezügliche Verwaltungsvereinbarung zum 30.04.2012 gekündigt hat, muss die Stadt- und Kreisbildstelle umbenannt werden. Es wird daher vorgeschlagen, den Namen der Stadt- und Kreisbildstelle analog der Regelung des § 162 HSchG in „Medienzentrum Darmstadt“ zu ändern. Darmstadt, 02. Mai 2012 Dezernat II Rafael Reißer Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0156
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.05.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00