V/0700/2014/1
Ausbau und Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen und Förderung der Integration in den Sportvereinen vor Ort
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0700/2014/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Ausbau und Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen und Förderung der Integration in den Sportvereinen vor Ort Beratungsfolge 05.11.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt eine bedarfsgerechte Ausweitung der pädagogischen Angebote für Kinder- und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den freien Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit die Neuausrichtung der Angebote für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen zu initiieren und dazu im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien sowie im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung sowie dem Integrationsrat Ende nächsten Jahres zu berichten. 3. Im Jahr 2015 entwickelt die Fachverwaltung entsprechend des Unterbringungsko n- zeptes der Stadt Münster weitere Kooperationsangebote für die Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendli che in Flüchtlingseinrichtu n- gen. Über eine Anschlussfinanzierung wird der Rat entscheiden. 4. Zur Verbesserung der altersgerechten Integration von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien stehen mit dem Etat 2015 im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BUT) Mittel zur Verfügung, aus denen die Beiträge zur Mitglie dschaft in Stadtteil - Sportvereinen finanziert werden können. 5. Weitere 20.000€ werden zur Unterstützung der Durchführung, der Integration in Sportvereinen im Haushalt 2015 zur Verfügung gestellt. Ein entsprechendes Konzept wird von der Fachverwaltung erarbeitet und den politischen Gremien vorgestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Vorlagen-Nr.: V/0700/2014/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Nees Ruf: 492-5123 E-Mail: Nees@stadt-muenster.de Datum: 28.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0700/2014/1 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 060 3 Förderung von benach- teiligten jungen Men- schen Zeile 15 Transferaufwendungen (Trägerförderung) 2014 94.640 Neben den bereits ver- anschlagten Mitteln in Höhe von 66.610 € stehen dann insgesamt 161.250 € für 2014 zur Verfügung Deckung: Produktgruppe 060 5 Erzieherische und wirt- schaftliche Hilfen für Familien Zeile 15 Transferaufwendungen 2014 -94.640 Zur Unterstützung der Durchführung der Integration in Sportvereinen werden 20.000 € zur Verf ü- gung gestellt. Diese Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2015 -2018 noch nich t vorgesehen und müssen zusätzlich im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe bereit gestellt werden. Die Verwaltung fertigt entsprechende Veränderungsblätter. Die Ermittlung der in der Trägerförderung berücksichtigten Personalaufwendungen erfolgte auf der Basis der vom Personal- und Organisationsamt veröffentlichten Personalkostendurch- schnittssätze für 2014. Die in 2014 benötigten Mittel werden durch eine Mittelumschichtung im Amtsbudget nach § 9 (1) Ziffer 1.2 der Haushaltssatzung 2014 zur Verfügung gestellt. Begründung: Die Verwaltung schlägt vor die abweichenden Beschlussvorschläge zu den Ziffern 2. und 3., wie im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung und im Integrationsrat beschlossen, aufzugreifen. Die FDP-Fraktion hat zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.10.2014 den als An- lage beigefügten Änderungsantrag vorgelegt. Vor einer Entscheidung der Gremien über den An- trag sollte das Anliegen von der Verwaltung geprüft werden. Im Ergebnis schlägt die Verwaltung vor, den vorgelegten Änderungsantrag der FDP durch eine Ergänzung des Betreffs und eine Er- gänzung der Sachentscheidung (Ziffer 4.) zu berücksichtigen. Die in den Flüchtlingseinrichtungen der Stadt Münster lebenden Kinder und Jugendlichen erhalten in aller Regel Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit haben Sie auch Anspruch - 3 - V/0700/2014/1 auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dies sieht im Bereich der Teilhabe am sozi- alen und kulturellen Leben u. a. vor, Bedarfe für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Sportverein) zu berücksichtigen. Es wird ein Bedarf in Höhe von bis zu 10 € monatlich berücksichtigt, der nach den bislang gewonnenen Erfahrungen gerade bei den Mitgliedschaften in Sportvereinen üblicherweise für die vollständige Abdeckung der entstehenden Bedarfe ausreicht. Im Übrigen ist es im Einzelfall auch möglich, die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, die für die Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Sportverein) vorgesehenen sind, für Ausstattungsgegenstände (z. B. Fuß- ballschuhe, Trikots usw.) einzusetzen. Aus Sicht der Verwaltung müssen daher keine zusätzlichen Mittel für diesen Zweck bereitgestellt werden. Die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen durch den hier angesprochenen Personenkreis ist derzeit eher gering. Von den 415 Berechtigten im Sep- tember 2014 nahmen nur 65 Personen Teilhabeleistungen in Anspruch. Neben der finanziellen Förderung unterstützt die Verwaltung die inhaltlichen Ausführungen im FDP-Antrag und wird die Umsetzung ämterübergreifend unter Beteiligung von Sozialamt, Sport- amt, Jobcenter, Amt für Schule für Weiterbildung und Amt für Kinder, Jugendliche und Familien konzipieren. Dazu soll auch die Idee aufgegriffen werden, einen vielsprachigen Flyer über die Mög- lichkeiten der Inanspruchnahme von Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Le- ben gehören. Der Stadtsportbund begrüßt das Antragsanliegen ebenfalls und wird zusammen mit der Sportve r- waltung Gespräche mit den Vereinen führen, um die Angelegenheit voranzutreiben. Um die Idee des Antrages zu realisieren, ist einerseits auf Seiten der Sportvereine ggf. eine Anpassung der Angebotsvielfalt notwendig sowie eine Willkommenskultur. Andererseits muss die Bereitschaft der Familien gefördert werden, ihre Kinder im Sportverein mitmachen zu lassen. Das betrifft besonders die Mädchen. Die Förderung der Integr ation in den Sportvereinen vor Ort ist ebenfalls im Zusammenhang der schulischen Angebote für neuzugewanderte Kinder ein wichtiger Baustein . (vgl. dazu auch V/0697/2014 „Neukonzeption der B eschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen“). Mit Angeboten wie diesen signalisiert die Stadt Münster den Kindern, Jugendlichen und ihren F a- milien, dass sie willkommen sind, dass sie ihnen das Ankommen in der neuen Heimat erleichtern will. Über die Ausgestaltung und Weiterentwicklung wird die Verwaltung im nächsten Jahr berichten. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin Anlagen: Änderungsantrag der FDP vom 28.10.2013
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0700/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37