SV-2023/0008
Antrag der Fraktionen Bü90/Grüne, CDU und Volt vom 13.02.2023 betr. Entwurf Anlagerichtlinie HGO
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SV-2023/0008
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Vorlage-Nr. SV-2023/0008 Antrag der Fraktionen Bü90/Grüne, CDU und Volt vom 13.02.2023 betr. Entwurf Anlagerichtlinie HGO A N T R A G Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Innerhalb der nächsten 3 Monate nach Beschlussfassung dieses Antrags den Entwurf einer Anlagerichtlinie zu erarbeiten, der zugleich den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung entspricht und Grundsatzregelungen einer nachhaltigen, sozial ökologischen und ethischen Anlagestrategie berücksichtigt, 2. den Entwurf der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, 3. sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, die entsprechenden Regelungen in nerhalb der HGO dahingehend anzupassen, dass Kriterien im Sinne der Nr. 1 bei der Geldanlage zukünftig stärker berücksichtigt werden können, 4. die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Gremien der Zusatzversorgungskasse Darmstadt, welche für die besondere Alters sicherung der kommunalen Tarifbeschäftigten erhebliche Finanzanlagen tätigt, zu bitten, sich für eine Anpassung der dortigen Anlagerichtlinie im Sinne der Nr. 1 einzusetzen, 5. die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Aufsichtsgremien der Stadtwirtschaft zu bitten, auf eine Verankerung der Kriterien im Sinne der Nr. 1 in den jeweiligen Anlagerichtlinien hinzuwirken. 6. zukünftig einmal jährlich an die Stadtverordnetenversammlung über die getätigten Anlagen zu berichten. Begründung: Zu Punkt 1 und 2 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt in der Regel über keine überschießende Liquidität, die einer mittel- oder langfristigen Finanzanlage zugeführt werden kann. Die Stadt verfügt daher aktuell über keine nennenswerten direkten Kapital anlagen. Daher wurden bislang keine gesonderten Anlagerichtlinien für temporär nicht benötigte Finanzmittel erlassen. Es gelten jedoch die allgemeinen Anlagerichtlinien des Landes für die hessischen Kommunen. Das von der Stadt verwaltete Stiftungsvermögen (z.B. die Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung) ist kein eigenes, sondern Treuhandvermögen, das der Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums und den Regelungen des ursprünglichen Stiftungsgebers unterliegt. Das Stiftungsvermögen ist daher eigenen Anlagestrategien nicht zugänglich. Den bilanziell gebildeten Rückstellungen - so unter anderem für zukünftige Pensionsverpflichtungen - stehen keine Kapitalanlagen gegenüber, da Rückstellungen durch das gesamte Anlage - und Umlaufvermögen der Wisse nschaftsstadt Darmstadt, demnach durch die gesamte Aktivseite der Bilanz gedeckt werden. Die Erarbeitung einer städtischen Anlagerichtlinie erscheint aber auch ohne Vorhandensein eines nennenswerten Kapitalvermögens sinnvoll, um bei einem unerwarteten „Ge ldsegen“ gewappnet zu sein. Nach dem Motto „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ sollte für den Fall nicht benötigter Liquiditätszuflüsse eine Anlagerichtlinie erarbeitet werden, die den Anlagekriterien der Stadt und einer zuvor festgelegten Anlagestrategie entspricht. Zu Punkt 3 2 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterliegt bei der Erarbeitung einer eigenen Anlagerichtlinie den Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Die derzeitigen, vom Land verpflichtend vorgegebenen gesetzliche Regelungen sehen keine sozialen oder nachhaltigen Kriterien für die Geldanlage vor. Die Kommunen haben in erster Linie auf die Sicherheit der Finanzanlagen und in zweiter Linie auf eine angem essene Rendite zu achten. Ein Verzicht auf einen Renditeanteil zugunsten spezieller Auswahlkriterien ist nicht möglich. Unabhängig von dieser Regelungslücke ist heute nicht mehr zwingend davon auszugehen, dass nachhaltige und/oder soziale Finanzanlagen a priori eine geringere Rendite erwirtschaften. Daher verfügt die Stadt bereits jetzt hinsichtlich der Anlagestrategie und der Anlageschwerpunkte über einen Ermessensspielraum, der die Umsetzung der oben aufgezeigten Anlagekriterien teilweise ermöglicht. Die neue Anlagestrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll nachhaltige, sozialökologische und ethische Aspekte berücksichtigen: Ziel ist es, Darmstadt bis 2035 klimaneutral zu gestalten. Das bedeutet neben der Reduktion der produzierten Emissionen in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität in Darmstadt, auch die konsequente Fortsetzung unserer Grundsätze auf haushaltspol itischer Ebene. Daher soll die städtische Anlagerichtlinie nachhaltige Anlagekriterien und Aspekte des Divestments enthalten. Investitionen in die Förderung, den Transport oder den Handel mit fossilen Brennstoffen wie Kohle, Erdgas und Erdöl stehen im Wide rspruch zu den Klimazielen der Stadt und sollen deshalb in Zukunft ausgeschlossen sein. Bis klimaneutrale Lösungen in ausreichendem Umfang ausgebaut sind, können Brückentechnologien zeitlich begrenzt notwendig sein. In jedem Fall ausgeschlossen wird jedoch besonders umweltschädliches Erdgas aus Fracking. Aus sozialökologischen und ethischen Gründen sind Kapitalanlagen zu vermeiden, die folgende Kriterien betreffen: • Herstellung oder Vertrieb von gentechnisch veränderten Pflanzen oder Saatgut • Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen und Kinderarbeit • Durchführung von Tierversuchen zur Herstellung von Kosmetika • Eklatante Korruptions- oder Bestechungsvorfälle • Unterstützung von Schattenfinanzplätzen und Steuervermeidung Neben der Einhaltung nachhaltiger, sozialökologischer und ethischer Aspekte soll die Anlagerichtlinie selbstverständlich Regelungen zum sicheren Kapitalerhalt und ausreichender Renditeerzielung enthalten. Zu Punkt 4 Indirekt ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Mitgliedskommune am Sondervermögen der Zusatzversorgungskasse Darmstadt (ZVK) beteiligt. Die ZVK hält als Körperschaft des öffentlichen Rechts bedeutendes Kapitalanlagevermögen, um die betriebliche Altersversorgung der kommunalen Tarifbeschäftigten sicherzustellen. Die ZVK Darmstadt betreut insgesamt über 600 Mitglieder (kreisfreie und kreisangehörige Kommunen, Landkreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände). Auch wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt „nur“ eine von vielen Mitgliedskommunen ist, sollte verstärkt versucht werden, Einfluss auf die Anlagestrategie der ZVK zu nehmen. Zu Punkt 5 Es erscheint nur konsequent, den politischen Willen hinsichtlich eine r Anlagestrategie nicht nur im Kernhaushalt und in den Eigenbetrieben der Wissenschaftsstadt Darmstadt, sondern auch in der Stadtwirtschaft Geltung zu verschaffen. Zu Punkt 6 Eine jährliche Berichterstattung über die (eventuell) vorgenommenen Kapitalanlagen und die Einhaltung der Anlagestrategie sollte aus Transparenzgründen erfolgen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 3 Malena Todt Andreas Ewald (Fraktionsvorsitzende) Roland Desch (Fraktionsvorsitzender) Ana Lena Herrling Nicolas Kämmerer (Fraktionsvorsitzende)
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Punkt 11: Antrag der Fraktionen Bü90/Grüne, CDU und Volt vom 13.02.2023 betr. Entwurf Anlagerichtlinie HGO (SV-Nr. 2023/0008) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung , dem Antrag zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen FDP und AfD Stimmenthaltungen: SPD -Fraktion
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Punkt 19.9: Antrag der Fraktionen Bü90/Grüne, CDU und Volt vom 13.02.2023 betr. Entwurf Anlagerichtlinie HGO (V-Nr. SV-2023/0008) Dem Antrag wird im Sinne des Beschlusses des Fachausschusses zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2023/0008
- Typ
- Antrag
- Datum
- 14.02.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00