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SV-2023/0008

Antrag der Fraktionen Bü90/Grüne, CDU und Volt vom 13.02.2023 betr. Entwurf Anlagerichtlinie HGO

Antrag 14.02.2023

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SV-2023/0008

6967 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2023/0008 
 
 
Antrag der Fraktionen Bü90/Grüne, CDU und Volt vom 13.02.2023 betr. Entwurf 
Anlagerichtlinie HGO 
 
 
A N T R A G  
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  
Der Magistrat wird beauftragt 
1. Innerhalb der nächsten 3 Monate nach Beschlussfassung dieses Antrags den Entwurf einer 
Anlagerichtlinie zu erarbeiten, der zugleich den Vorschriften der Hessischen 
Gemeindeordnung entspricht und Grundsatzregelungen einer nachhaltigen, sozial 
ökologischen und ethischen Anlagestrategie berücksichtigt,   
2. den Entwurf der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen,  
3. sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, die entsprechenden Regelungen in nerhalb der 
HGO dahingehend anzupassen, dass Kriterien im  Sinne der Nr. 1 bei der Geldanlage 
zukünftig stärker berücksichtigt werden können,  
4. die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Gremien der 
Zusatzversorgungskasse Darmstadt, welche für die besondere Alters sicherung  der 
kommunalen Tarifbeschäftigten erhebliche Finanzanlagen tätigt, zu bitten, sich für eine 
Anpassung der dortigen Anlagerichtlinie im Sinne der Nr. 1 einzusetzen,  
5. die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Aufsichtsgremien 
der Stadtwirtschaft zu bitten, auf eine Verankerung der Kriterien im Sinne der Nr. 1 in den 
jeweiligen Anlagerichtlinien hinzuwirken.  
6. zukünftig einmal jährlich an die Stadtverordnetenversammlung über die getätigten Anlagen 
zu berichten.  
Begründung:  
Zu Punkt 1 und 2  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt in der Regel über keine überschießende Liquidität, die 
einer mittel- oder langfristigen Finanzanlage zugeführt werden kann. Die Stadt verfügt daher aktuell 
über keine nennenswerten direkten Kapital anlagen. Daher wurden bislang keine gesonderten 
Anlagerichtlinien für temporär nicht benötigte Finanzmittel erlassen. Es gelten jedoch die allgemeinen 
Anlagerichtlinien des Landes für die hessischen Kommunen.   
Das von der Stadt verwaltete Stiftungsvermögen (z.B. die Darmstädter Wohltätigkeitsstiftung) ist kein 
eigenes, sondern Treuhandvermögen, das der Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums und den 
Regelungen des ursprünglichen Stiftungsgebers unterliegt. Das Stiftungsvermögen ist daher  eigenen 
Anlagestrategien nicht zugänglich. 
Den bilanziell gebildeten Rückstellungen - so unter anderem für zukünftige Pensionsverpflichtungen - 
stehen keine Kapitalanlagen gegenüber, da Rückstellungen durch das gesamte Anlage - und 
Umlaufvermögen der Wisse nschaftsstadt Darmstadt, demnach durch die gesamte Aktivseite der 
Bilanz gedeckt werden.  
Die Erarbeitung einer städtischen Anlagerichtlinie erscheint aber auch ohne Vorhandensein eines 
nennenswerten Kapitalvermögens sinnvoll, um bei einem unerwarteten „Ge ldsegen“ gewappnet zu 
sein. Nach dem Motto „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ sollte für den Fall nicht benötigter 
Liquiditätszuflüsse eine Anlagerichtlinie erarbeitet werden, die den Anlagekriterien der Stadt und einer 
zuvor festgelegten Anlagestrategie entspricht.   
Zu Punkt 3

2 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterliegt bei der Erarbeitung einer eigenen Anlagerichtlinie den 
Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften.   
Die derzeitigen, vom Land verpflichtend vorgegebenen gesetzliche Regelungen sehen keine sozialen 
oder nachhaltigen Kriterien für die Geldanlage vor. Die Kommunen haben in erster Linie auf die 
Sicherheit der Finanzanlagen und in zweiter Linie auf eine angem essene Rendite zu achten. Ein 
Verzicht auf einen Renditeanteil zugunsten spezieller Auswahlkriterien ist nicht möglich.   
Unabhängig von dieser Regelungslücke ist heute nicht mehr zwingend davon auszugehen, dass 
nachhaltige und/oder soziale Finanzanlagen a priori eine geringere Rendite erwirtschaften. Daher 
verfügt die Stadt bereits jetzt hinsichtlich der Anlagestrategie und der Anlageschwerpunkte über einen 
Ermessensspielraum, der die Umsetzung der oben aufgezeigten Anlagekriterien teilweise ermöglicht.  
Die neue Anlagestrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll nachhaltige,  
sozialökologische und ethische Aspekte berücksichtigen:  
Ziel ist es, Darmstadt bis 2035 klimaneutral zu gestalten. Das bedeutet neben der Reduktion der 
produzierten Emissionen in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität in Darmstadt, auch die 
konsequente Fortsetzung unserer Grundsätze auf haushaltspol itischer Ebene. Daher soll die 
städtische Anlagerichtlinie nachhaltige Anlagekriterien und Aspekte des Divestments enthalten. 
Investitionen in die Förderung, den Transport oder den Handel mit fossilen Brennstoffen wie Kohle, 
Erdgas und Erdöl stehen im Wide rspruch zu den Klimazielen der Stadt und sollen deshalb in Zukunft 
ausgeschlossen sein. Bis klimaneutrale Lösungen in ausreichendem Umfang ausgebaut sind, können 
Brückentechnologien zeitlich begrenzt notwendig sein. In jedem Fall ausgeschlossen wird jedoch  
besonders umweltschädliches Erdgas aus Fracking.  
Aus sozialökologischen und ethischen Gründen sind Kapitalanlagen zu vermeiden, die folgende 
Kriterien betreffen:  
• Herstellung oder Vertrieb von gentechnisch veränderten Pflanzen oder  Saatgut  
• Verletzung der ILO-Kernarbeitsnormen und Kinderarbeit  
• Durchführung von Tierversuchen zur Herstellung von Kosmetika 
• Eklatante Korruptions- oder Bestechungsvorfälle  
• Unterstützung von Schattenfinanzplätzen und Steuervermeidung  
Neben der Einhaltung nachhaltiger, sozialökologischer und ethischer Aspekte soll die  
Anlagerichtlinie selbstverständlich Regelungen zum sicheren Kapitalerhalt und  ausreichender 
Renditeerzielung enthalten.  
Zu Punkt 4  
Indirekt ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Mitgliedskommune am Sondervermögen der 
Zusatzversorgungskasse Darmstadt (ZVK) beteiligt. Die ZVK hält als Körperschaft des öffentlichen 
Rechts bedeutendes Kapitalanlagevermögen, um die betriebliche Altersversorgung der kommunalen 
Tarifbeschäftigten sicherzustellen. Die ZVK Darmstadt betreut insgesamt über 600 Mitglieder 
(kreisfreie und kreisangehörige Kommunen, Landkreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände).   
Auch wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt „nur“ eine von vielen Mitgliedskommunen ist, sollte 
verstärkt versucht werden, Einfluss auf die Anlagestrategie der ZVK zu nehmen.  
Zu Punkt 5  
Es erscheint nur konsequent, den politischen Willen hinsichtlich eine r Anlagestrategie nicht nur im 
Kernhaushalt und in den Eigenbetrieben der Wissenschaftsstadt Darmstadt, sondern auch in der 
Stadtwirtschaft Geltung zu verschaffen.  
Zu Punkt 6  
Eine jährliche Berichterstattung über die (eventuell) vorgenommenen Kapitalanlagen und die 
Einhaltung der Anlagestrategie sollte aus Transparenzgründen erfolgen.  
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

3 
Malena Todt   
Andreas Ewald   
(Fraktionsvorsitzende)   
Roland Desch   
(Fraktionsvorsitzender)   
Ana Lena Herrling 
Nicolas Kämmerer   
(Fraktionsvorsitzende)

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Punkt 11: Antrag der Fraktionen Bü90/Grüne, CDU und Volt vom 13.02.2023 betr. Entwurf 
Anlagerichtlinie HGO 
 (SV-Nr. 2023/0008) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung , 
dem Antrag zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen FDP und AfD  
Stimmenthaltungen: SPD -Fraktion

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Punkt 19.9: Antrag der Fraktionen Bü90/Grüne, CDU und Volt vom 13.02.2023  
betr. Entwurf Anlagerichtlinie HGO 
 (V-Nr. SV-2023/0008) 
 
Dem Antrag wird im Sinne des Beschlusses des Fachausschusses zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2023/0008
Typ
Antrag
Datum
14.02.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00