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V/0714/2024

Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln sowie des Wasserverbandes Amelsbüren-Hiltrup

Vorlagen 06.11.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 50

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4925 Zeichen

V/0714/2024 
V/0714/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Wasser- und 
Bodenverbandes Obere Stever Nottuln sowie des Wasserverbandes Amelsbüren-Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In den Ausschuss des Wasser - und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln wird als Vertretung 
der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 entsandt: 
 
Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) 
 
ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
1 Maj-Britt Straub  
(Amt für Mobilität und Tiefbau) 
 
2. In den Ausschuss des Wasserverbandes Amelsbüren – Hiltrup werden als Vertretung der Stadt 
Münster für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 entsandt: 
 
Gruppe C (Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden) 
 
ordentliches stimmberechtigtes Mitglied Stellvertretung 
1 Maj-Britt Straub 
(Amt für Mobilität und Tiefbau) 
1 Thomas Wermers  
(Amt für Mobilität und Tiefbau) 
 
 
 
Begründung: 
 
zu Ziffer 1: 
Gemäß § 7 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln besteht der Aus-
schuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln aus 15 Mitgliedern. In der Gruppe 
der Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden (Gruppe C) entfällt ein 
Sitz auf die Stadt Münster.  
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
13.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0714/2024 
 
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung 
von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen- oder Personen-
vereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. 
 
Die Stadt Münster wird seit dem 24.04.2024 im Ausschuss durch Frau Maj-Britt Straub vom Amt für 
Mobilität und Tiefbau vertreten. Eine persönliche Stellvertretung findet nicht statt. Die Amtszeit des 
Ausschusses endet gemäß § 8 der Satzung jeweils am 31.12. des 5. Wahljahres, erstmalig am 
31.12.1984. Die Amtszeit endet damit am 31.12.2024. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der 
neuen Mitglieder im Amt.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 Frau Maj-Britt Straub vom 
Amt für Mobilität und Tiefbau als ordentliches Mitglied in den Ausschuss des Wasser- und Bodenver-
bandes Obere Stever Nottuln zu entsenden. 
 
zu Ziffer 2: 
Gemäß § 8 der Satzung des Wasserverbandes Amelsbüren - Hiltrup besteht der Ausschuss des 
Wasserverbandes Amelsbüren - Hiltrup aus 10 Mitgliedern. In der Gruppe C (Eigentümer des seitli-
chen Einzugsgebietes) ist die Stadt Münster mit einem Sitz vertreten.  
 
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung 
von Mitgliedschaften in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen- oder Personen-
vereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. 
 
Die Stadt Münster wird seit dem 24.04.2024 im Ausschuss durch Frau Maj-Britt Straub vom Amt für 
Mobilität und Tiefbau vertreten. Ihr persönlicher Stellvertreter ist Herr Thomas Wermers vom Amt für 
Mobilität und Tiefbau. Die Amtszeit endet gemäß § 9 der Satzung jeweils mit Ablauf des 5. Wahljah-
res. Die Amtszeit endet am 31.12.2024. Die Mitglieder bleiben bis zum Amtsantritt der neuen Mitglie-
der im Amt.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2029 Frau Maj-Britt Straub vom 
Amt für Mobilität und Tiefbau als ordentliches Mitglied und Herrn Thomas Wermers vom Amt für Mo-
bilität und Tiefbau als Stellvertreter in den Ausschuss des Wasserverbandes Amelsbüren - Hiltrup zu 
entsenden. 
 
Hinweis: 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- 
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in 
Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.20218 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene – 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins 
Rathaus“ – Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-
2015hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, 
dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung 
der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstel-
lungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtspari-
tätisch besetzen werden“ 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A

Anlage A

1430 Zeichen

Anlage A zur V/0714/2024 
Kurzüberblick 
Gemäß Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Nottuln und der Satzung des 
Wasserverbandes Amelsbüren - Hiltrup endet die Wahlzeit der Mitglieder im Verbandsausschuss 
nach fünf Jahren zum 31.12.2024. Die Stadt Münster ist jeweils mit einem Mitglied in der Gruppe 
C vertreten.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Nach den Vorgaben der Satzungen der Wasser- und Bodenverbände muss alle fünf Jahre ein 
neuer Ausschuss gewählt werden. Durch die Neuwahl der Mitglieder sind die gesetzlichen Vor-
gaben mit dem Beschluss der Vorlage erfüllt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Stadt Münster wird seit dem 24.04.2024 durch eine Mitarbeiterin der Stadt Münster in den 
Ausschüssen vertreten.

Beratungsverlauf (1)

11.12.2024 Rat
TOP 50 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0714/2024
Typ
Vorlagen
Datum
06.11.2024
Erstellt
31.10.2024 11:08