2018/0234
Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren/Jubilarinnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Ehrungsordnung)
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1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren/Jubilarinnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Ehrungsordnung) vom 16. Dezember 1983 Vom … Auf Grund des § 5 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz 21.06.2018 (GVBl. S. 291). wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ….. folgende Änderungssatzung erlassen: Artikel I Die Satzung über die Ehrungen verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren/Jubilarinnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Ehrungsordnung) vom 16. Dezember 1983 wird wie folgt geändert: § 10, Überschrift Neuer Wortlaut: Preis der Stadt Darmstadt für soziale Verdienste § 10, Abs. 1 Neuer Wortlaut: Die Stadt verleiht in der Regel jährlich für beispielhafte Leistungen oder Anstrengungen auf dem Gebiet der ehrenamtlichen Sozialarbeit einen „Preis der Stadt Darmstadt für soziale Verdienste“. § 11, Abs. 3 Neuer Wortlaut: Die Organe der Stadt sowie Gruppen, Verbände, Vereine und Bürger/innen der Stadt können der Jury Namensvorschläge für die Verleihung des Preises unterbreiten. § 12 Neuer Wortlaut: Der Preis besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuwendung von 2.500,00 (Zweitausendfünfhundert Euro). Artikel II Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den …. Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jochen Partsch Barbara Akdeniz Oberbürgermeister Stadträtin
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Punkt 5: Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren/Jubilarinnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Ehrungsordnung) (V-Nr. 2018/0234) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 15: Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Jubilaren/Jubilarinnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Ehrungsordnung) (V-Nr. 2018/0234) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2018/0234
3434 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt: Dezernat I
Repräsentationen und
Ehrungen
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0234
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111070
Kostenstelle: 711-001-1002 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1110-71 Sachkonto: 7290100
Betreff: Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von
Jubilaren/Jubilarinnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Ehrungsordnung)
Vorlage vom: 07.08.2018
Beschlussvorschlag :
Der Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von
Jubilaren/Jubilarinnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Ehrungsordnung) vom
16. Dezember 1983, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.07.2018, wird gemäß beigefügtem
Änderungsvorschlag zugestimmt.
Anlagen: Satzungsaenderung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.08.2018
Im Rahmen der Jury-Sitzung zur Verleihung des Bürgerpreises der Stadt Darmstadt für soziale
Verdienste am 21.09.2017 wurde vorgeschlagen, die Bezeichnung „Bürgerpreis“, da sie nur
die männliche Form beinhaltet, in „Preis“ umzubenennen. Die Ehrung heißt dann nicht mehr
„Bürgerpreis der Stadt Darmstadt für soziale Verdienste“, sondern „Preis der Stadt Darmstadt
für soziale Verdienste“. Durch die Änderung soll eine geschlechtergerechte Sprache umgesetzt
werden.
Die Satzung soll deswegen wie folgt geändert werden:
§10, Überschrift
Alter Wortlaut:
§ 10 Bürgerpreis der Stadt Darmstadt für soziale Verdienste
Neuer Wortlaut:
§ 10 Preis der Stadt Darmstadt für soziale Verdienste
§ 10, Abs. 1
Alter Wortlaut:
(1) Die Stadt verleiht in der Regel jährlich für beispielhafte Leistungen oder Anstrengungen
auf dem Gebiet der ehrenamtlichen Sozialarbeit einen „Bürgerpreis der Stadt Darmstad t für
soziale Verdienste“.
Neuer Wortlaut:
(1) Die Stadt verleiht in der Regel jährlich für beispielhafte Leistungen oder Anstrengungen
auf dem Gebiet der ehrenamtlichen Sozialarbeit einen „Preis der Stadt Darmstadt für
soziale Verdienste“.
§ 11, Abs. 3
Alter Wortlaut:
(3) Die Organe der Stadt sowie Gruppen, Verbände, Vereine und Bürger/innen der Stadt
können der Jury Namensvorschläge für die Verleihung des Bürgerpreises unterbreiten.
Neuer Wortlaut:
(3) Die Organe der Stadt sowie Gruppen, Verbände, Vereine und Bürger/innen der Stadt
können der Jury Namensvorschläge für die Verleihung des Preises unterbreiten.
§ 12
Alter Wortlaut:
Der Bürgerpreis besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuwendung von
2.500,00 (Zweitausendfünfhundert Euro).
Neuer Wortlaut:
Der Preis besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuwendung von 2.500,00
(Zweitausendfünfhundert Euro).
- 4 -
Darmstadt, 07.08.2018
711 gö
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
anlage 2
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
14.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt: Dezernat I
Repräsentationen und
Ehrungen
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30 711
V 50
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0234
Magistratsbeschluss-Nr.
293
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111070
Kostenstelle: 711-001-1002 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1110-71 Sachkonto: 7290100
Betreff: Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von
Jubilaren/Jubilarinnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Ehrungsordnung)
Vorlage vom: 07.08.2018
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von
Jubilaren/Jubilarinnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Ehrungsordnung) vom
16. Dezember 1983, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.07.2018, wird gemäß beigefügtem
Änderungsvorschlag zugestimmt.
Anlagen: Satzungsaenderung
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 22.08.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.08.2018
Im Rahmen der Jury-Sitzung zur Verleihung des Bürgerpreises der Stadt Darmstadt für soziale
Verdienste am 21.09.2017 wurde vorgeschlagen, die Bezeichnung „Bürgerpreis“, da sie nur
die männliche Form beinhaltet, in „Preis“ umzubenennen. Die Ehrung heißt dann nicht mehr
„Bürgerpreis der Stadt Darmstadt für soziale Verdienste“, sondern „Preis der Stadt Darmstadt
für soziale Verdienste“. Durch die Änderung soll eine geschlechtergerechte Sprache umgesetzt
werden.
Die Satzung soll deswegen wie folgt geändert werden:
§10, Überschrift
Alter Wortlaut:
§ 10 Bürgerpreis der Stadt Darmstadt für soziale Verdienste
Neuer Wortlaut:
§ 10 Preis der Stadt Darmstadt für soziale Verdienste
§ 10, Abs. 1
Alter Wortlaut:
(1) Die Stadt verleiht in der Regel jährlich für beispielhafte Leistungen oder Anstrengungen
auf dem Gebiet der ehrenamtlichen Sozialarbeit einen „Bürgerpreis der Stadt Darmstadt für
soziale Verdienste“.
Neuer Wortlaut:
(1) Die Stadt verleiht in der Regel jährlich für beispielhafte Leistungen oder Anstrengungen
auf dem Gebiet der ehrenamtlichen Sozialarbeit einen „Preis der Stadt Darmstadt für
soziale Verdienste“.
§ 11, Abs. 3
Alter Wortlaut:
(3) Die Organe der Stadt sowie Gruppen, Verbände, Vereine und Bürger/innen der Stadt
können der Jury Namensvorschläge für die Verleihung des Bürgerpreises unterbreiten.
Neuer Wortlaut:
(3) Die Organe der Stadt sowie Gruppen, Verbände, Vereine und Bürger/innen der Stadt
können der Jury Namensvorschläge für die Verleihung des Preises unterbreiten.
§ 12
Alter Wortlaut:
Der Bürgerpreis besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuwendung von
2.500,00 (Zweitausendfünfhundert Euro).
Neuer Wortlaut:
Der Preis besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuwendung von 2.500,00
(Zweitausendfünfhundert Euro).
Darmstadt, 07.08.2018
711 gö
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0234
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.08.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00